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CH694021A5 - Verfahren zum Verdichten eines verstreckten Faserverbandes. - Google Patents

Verfahren zum Verdichten eines verstreckten Faserverbandes. Download PDF

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CH694021A5
CH694021A5 CH00332/00A CH3322000A CH694021A5 CH 694021 A5 CH694021 A5 CH 694021A5 CH 00332/00 A CH00332/00 A CH 00332/00A CH 3322000 A CH3322000 A CH 3322000A CH 694021 A5 CH694021 A5 CH 694021A5
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CH
Switzerland
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fiber structure
compression zone
conveyor belt
pair
output rollers
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Application number
CH00332/00A
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Inventor
Gerd Stahlecker
Original Assignee
Stahlecker Fritz
Stahlecker Hans
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    • DTEXTILES; PAPER
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Description


  



   Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verdichten eines verstreckten  Faserverbandes in einer einem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks  folgenden Verdichtungszone, bei welchem der Faserverband mittels  eines perforierten besaugten Transportmittels durch die Verdichtungszone  transportiert wird. 



   Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zum Verdichten  eines verstreckten Faserverbandes in einer einem Ausgangswalzenpaar  eines Streckwerks folgenden Verdichtungszone, mit einer stationären  Gleitfläche, die einen im Wesentlichen in Bewegungsrichtung des Faserverbandes  verlaufenden Saugschlitz aufweist, mit einem zwischen Faserverband  und Gleitfläche befindlichen und den Faserverband über die Gleitfläche  transportierenden perforierten Transportband, dessen Geschwindigkeit  wenigstens der Umfangsgeschwindigkeit des Ausgangswalzenpaares entspricht,  sowie mit einer die Verdichtungszone auslaufseitig begrenzenden Klemmwalze.                                                    



   Ein Verfahren und eine Vorrichtung dieser Art ist durch die DE 4 323 472  C2 Stand der Technik. Die Verdichtungszone ist sowohl einlaufseitig  als auch auslaufseitig jeweils durch eine Klemmstelle begrenzt, nämlich  einlaufseitig durch die Klemmstelle des Ausgangswalzenpaares und  auslaufseitig durch eine von der Klemmwalze definierte Klemmstelle,  wobei die Klemmwalze gegen    eine angetriebene Unterwalze drückt.  Der Abstand der zwei Klemmstellen ist in der bekannten Druckschrift  mit dem 1,5fachen der Faserlänge angegeben. Es ist ein leichter Anspannverzug  in der Verdichtungszone vorgesehen, d.h. die Klemmwalze weist eine  etwas höhere Umfangsgeschwindigkeit auf als das Ausgangswalzenpaar.                                                            



   Eine ähnliche Vorrichtung ist durch die DE 19 722 528 A1 Stand der  Technik. Gemäss dieser Druckschrift wurde die Saugzone der Verdichtungszone  auf 10 bis 25 mm begrenzt, damit bei verminderter Saugleistung eine  verbesserte Verdichtungswirkung erzielbar sein soll. Allerdings ist  der Abstand der Klemmstellen deutlich grösser als die Saugzone und  auch grösser als die Faserlänge. Bei der letztgenannten Druckschrift  ist unter anderem angesprochen, dass sich die Luftwege des Transportbandes  im Laufe der Zeit zusetzen können. Als Abhilfe wird dabei vorgeschlagen,  die Perforation des Transportbandes gratfrei auszubilden. 



   Bei den bekannten Vorrichtungen besteht die Gefahr, dass sich zwischen  der stationären Gleitfläche und der bewegten Auflagefläche des Transportriemens  trotz allem Faserflug und Schmutz ansetzen können. Die Verschmutzung  kommt beispielsweise dadurch zustande, dass einzelne Fasern des zu  verdichtenden Faserverbandes, insbesondere die kürzeren Fasern, mit  ihrem vorderen Ende im Bereich des Saugschlitzes durch die Perforation  des Transportbandes hindurch nach innen gelangen. Diese Fasern ragen  dann teilweise in den Saugschlitz hinein, und zwar so lange, bis  der Saugschlitz passiert ist. Im günstigsten Fall kann am Ende des  Saugschlitzes die betreffende Faser abgeschnitten und das abgeschnittene  Ende abgesaugt werden.

   Im ungünstigen Fall jedoch wird das Faserende  lediglich umgeschlagen, sodass es nicht abgesaugt, sondern mit dem  Transportband weitertransportiert wird und dabei teilweise zwischen  der Auflagefläche und der Gleitfläche liegt. Zu irgendeinem Zeitpunkt  kann dann diese Faser reissen und sich staubförmig irgendwo an der  Auflagefläche oder    der Gleitfläche festsetzen, insbesondere bei  honigtauhaltigen klebrigen Fasern. Dies führt mit der Zeit dazu,  dass die Verdichtungswirkung von Spinnstelle und Spinnstelle unterschiedlich  wird, sodass an den auslaufseitigen Klemmstellen unterschiedlich  verdichtete Faserverbände abgeliefert werden. 



   Das Verdichten eines verstreckten Faserverbandes, und zwar in einem  Bereich, wohin die Spinndrehung noch nicht zurückreicht, dient dem  Zweck, den Faserverband in seinem Querschnitt zu bündeln und insgesamt  weniger haarig zu machen. Es entsteht dann nach dem Erteilen der  Spinndrehung ein glatteres Garn mit höherer Festigkeit. Wenn aber  nur an einer Spinnstelle auf Grund einer beeinträchtigten Verdichtungszone  die erwünschte Verdichtung nicht eintritt, dann entsteht im späteren  Gewebe ein so genannter Moire-Effekt, der die Ware zum Ausschuss  macht. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Verdichtungswirkung  an den einzelnen Verdichtungszonen der Spinnstellen stets erhalten  bleibt. 



   Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, sicherzustellen,  dass sich die Perforation des Transportbandes nicht zusetzen kann  und dass im Bereich zwischen der Auflagefläche des Transportbandes  und der stationären Gleitfläche sich keine Ablagerungen bilden können.                                                         



   Die Aufgabe wird bei dem Verfahren dadurch gelöst, dass der Faserverband  beim Erreichen der Verdichtungszone die gleiche Bewegungsrichtung  wie das Transportmittel hat und dass eine ausreichende Menge der  im Faserverband befindlichen Fasern während des Verdichtens noch  vom Ausgangswalzenpaar geklemmt ist. 



   Das Transportmittel hat somit bei Langfasern in der Verdichtungszone  - bei gleicher Richtung - die gleiche oder grössere Geschwindigkeit  als die vorderen Enden der Fasern, die somit gar nicht erst in die  Perforation des Transportmittels eintauchen    können. Bei Kurzfasern  hingegen genügt es, wenn ein möglichst hoher Prozentanteil der Fasern  noch vom Ausgangswalzenpaar kontrolliert wird, sobald die vorderen  Enden vom Saugzug erfasst werden. 



   Die Aufgabe gemäss der Vorrichtung wird dadurch gelöst, dass der  Abstand der vom Ausgangswalzenpaar einerseits und von der Klemmwalze  andererseits definierten Klemmstellen allenfalls unwesentlich grösser  ist als die mittlere Stapellänge der im Faserverband befindlichen  Fasern. 



   Dadurch wird sicher verhindert, dass die Fasern in der Verdichtungszone  an ihren vorderen Enden vom Sog erfasst werden und auf dem Transportband  vorwärts kriechen können. Ein Einsaugen der vorderen Enden der Fasern  in die Perforation wird somit wirksam verhindert. 



   Bei zu verspinnendem kurzstapligem Material beträgt der Abstand der  Klemmstellen vorteilhaft zwischen 20 und 27 mm. Der kleinere Wert  wird dabei für synthetisches Fasermaterial, insbesondere Zellwollfasern  gewählt. 



   In Ausgestaltung der Erfindung weist der gegen das Transportband  gerichtete Saugschlitz eine schachtartige Mündung auf. Die Erfahrung  hat nämlich gezeigt, dass an derartigen Mündungen von Absaugröhren  im Allgemeinen sich keinerlei Fasern ansammeln. Die schachtartige  Mündung kann sich dabei gegebenenfalls in Absaugrichtung verjüngen,  was zu einer Beschleunigung der abgesaugten Fasern führt. Demgegenüber  würde im Falle eines Saugschlitzes in einem Blech, bei welchem die  Höhe des Saugschlitzes der Blechstärke entspricht, durch erhöhte  Turbulenzen die Gefahr von Verstopfungen entstehen. 



     Zweckmässig ist die schachtartige Mündung durch ein austauschbares  aufgesetztes Fenster gebildet. Dadurch lässt sich der Saugschlitz  einfach an unterschiedliche Fasermaterialien anpassen. 



   In weiterer Ausgestaltung kann das Ausgangswalzenpaar eine am Umfang  mit einer Profilierung versehene Unterwalze aufweisen, die ausserhalb  der Verdichtungszone am Transportband mit leichtem Druck anliegt.                                                              



   Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der  nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. 



   Es zeigen:      Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht  durch eine erfindungsgemässe Vorrichtung,     Fig. 2 eine Ansicht  in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1 auf die Verdichtungszone,     Fig. 3 eine Ansicht ähnlich Fig. 1 bei einer anderen Ausgestaltung  der Erfindung,     Fig. 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles  IV der Fig. 3 auf die Verdichtungszone.  



   Vom Streckwerk 1 einer Spinnstelle einer Ringspinnmaschine sind in  Fig. 1 und 2 lediglich das Ausgangswalzenpaar 2 und das vorangehende  Riemchenwalzenpaar 3 dargestellt. Das Ausgangswalzenpaar 2 enthält  eine angetriebene Unterwalze 4, die sich über mehrere Spinnstellen  erstreckt, sowie eine jeder Spinnstelle zugeordnete Druckwalze 5.  In ähnlicher Weise enthält das Riemchenwalzenpaar 3 eine angetriebene  Unterwalze 6 sowie pro Spinnstelle eine Druckwalze 7. Ferner erkennt  man ein Unterriemchen 8 und ein Oberriemchen 9. 



     Im Streckwerk 1 wird ein Faserband oder Vorgarn 10 in bekannter  Weise in Transportrichtung A transportiert und dabei bis zur gewünschten  Feinheit verzogen. Im Anschluss an die Klemmstelle 11 des Ausgangswalzenpaares  2 liegt dann ein verstreckter, aber noch spinndrehungsfreier Faserverband  12 vor. 



   Dem Streckwerk 1 folgt eine Verdichtungszone 13 mit einer Vorrichtung  zum Verdichten des Faserverbandes 12. Diese Vorrichtung enthält ein  Hohlprofil 14, welches sich über mehrere Spinnstellen erstreckt.  Die Aussenkontur des Hohlprofils 14 enthält eine stationäre Gleitfläche  15, welcher pro Spinnstelle jeweils ein als Transportband 16 ausgebildetes  Transportmittel zugeordnet ist. 



   Das der Verdichtungszone 13 zugehörige Transportband 16 ist luftdurchlässig  ausgebildet und besteht vorzugsweise aus einem feinporigen Gewebe  aus Polyamidfäden. Das Transportband 16 transportiert den zu verdichtenden  Faserverband 12 durch die Verdichtungszone 13 hindurch und über einen  Saugschlitz 17 der Gleitfläche 15. Der Saugschlitz 17 ist etwas breiter  als der fertig verdichtete Faserverband 12 und ist in Bewegungsrichtung  B des Faserverbandes 12 leicht schräg angeordnet, sodass der Faserverband  12 beim Verdichten einen leichten Falschdrall erhält. Der Saugschlitz  17 erstreckt sich bis zu einer Klemmstelle 18, die zwischen einer  Klemmwalze 19 und der Gleitfläche 15 des Hohlprofils 14 gebildet  wird und die die Verdichtungszone 13 auslaufseitig begrenzt. Die  Klemmwalze 19 drückt den Faserverband 12 und das Transportband 16  gegen die Gleitfläche 15. 



   Nach der Klemmstelle 18 liegt ein Faden 20 vor, in welchen die Spinndrehung  eingebracht wird. Die Klemmwalze 19 dient als Drallsperre für die  Spinndrehung, sodass der Faserverband 12 in der Verdichtungszone  13 spinndrehungsfrei ist. Nach der Klemmstelle 18 wird der Faden  20 in Lieferrichtung C einer nicht dargestellten Ringspindel zugeführt.                                                        



     Das Hohlprofil 14 enthält pro Maschinensektion eine Öffnung 21,  die über ein Saugrohr 22 mit einer nicht dargestellten Unterdruckquelle  verbunden ist. Dadurch wirkt durch das perforierte Transportband  16 hindurch ein Saugzug auf den zu verdichtenden Faserverband 12.                                                              



   Die Klemmwalze 19 ist an einen Antrieb angeschlossen, der über eine  Übertragungswalze 23 von der Druckwalze 5 des Ausgangswalzenpaares  2 abgeleitet wird. Die Umfangsgeschwindigkeit der Klemmwalze 19 ist  dabei geringfügig grösser als die Umfangsgeschwindigkeit des Ausgangswalzenpaares  2. 



   Das Transportband 16 ist auf seiner dem Faserverband 12 abgewandten  Seite mit einer Auflagefläche versehen, welche auf der stationären  Gleitfläche 15 gleitet. Dabei besteht die Gefahr, dass sich zwischen  der Auflagefläche und der Gleitfläche 15 Faserflug und Schmutz ansetzen.  Es können nämlich die vorderen Enden einzelner Fasern, insbesondere  der kürzeren Fasern, durch die Perforation des Transportbandes 16  hindurch in den Saugschlitz 17 nach innen hineinragen. Werden derartige  Fasern am Ende des Saugschlitzes 17, also beim Verlassen der Verdichtungszone  13, umgeschlagen, dann gelangen sie in den Bereich zwischen der Auflagefläche  des Transportbandes 16 und der stationären Gleitfläche 15. Dies führt  mit der Zeit zur Beeinträchtigung der Verdichtungswirkung der betreffenden  Verdichtungszone 13. 



   Zur Vermeidung dieses Nachteils ist vorgesehen, dass der Faserverband  12 beim Erreichen der Verdichtungszone 13 die gleiche Bewegungsrichtung  B wie das Transportband 16 hat. Dadurch können die vorderen Enden  der Fasern gar nicht erst in den Bereich der Perforation gelangen.  Ausserdem ist vorgesehen, dass die überwiegende Menge der im Faserverband  12 befindlichen Fasern während des Verdichtens noch vom Ausgangswalzenpaar  2 geklemmt ist. Das Ausgangswalzenpaar 2 kontrolliert somit die Geschwindigkeit  des Faserverbandes 12 beim Erreichen der Verdichtungszone 13 und  hält    den Faserverband 12 etwas zurück, während das Transportband  16 in seiner Geschwindigkeit leicht voreilt. Auch durch diese Massnahme  wird verhindert, dass die vorderen Enden der Fasern in die Perforation  des Transportbandes 16 eintauchen können. 



   Der Abstand a der zwei Klemmstellen 11 und 18 ist so gewählt, dass  er allenfalls unwesentlich grösser, vorzugsweise aber kleiner ist  als die mittlere Stapellänge der im Faserverband 12 befindlichen  Fasern. Damit wird wirksam verhindert, dass die die Klemmstelle 11  verlassenden Fasern auf dem Transportband 16 unter der Wirkung des  Saugzuges nach vorn kriechen und in die Perforation eintauchen können.                                                         



   Der gegen das Transportband 16 gerichtete Saugschlitz 17 hat eine  schachtartige Mündung 24, die sich in Absaugrichtung leicht verjüngt.  Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Mündungen 24 im Allgemeinen  nicht von Faserflug zugesetzt werden. Zweckmässig ist dabei vorgesehen,  dass im Bereich des Saugschlitzes 17 auf das Hohlprofil 14 ein Fenster  25 aufgesetzt ist, sodass die Möglichkeit besteht, die Verdichtungszone  13 jeweils an das zu verspinnende Fasermaterial anzupassen. 



   Die Unterwalze 4 ist auf ihrem Umfang mit einer Profilierung 26 versehen,  die mit leichtem Druck am Transportband 16 anliegt. Dabei dient die  Unterwalze 4 gewissermassen als Putzwalze, die ausserhalb des Bereichs  der Verdichtungszone 13 ständig das Transportband 16 von eventuell  anhaftendem Faserflug säubert. 



   In Fig. 3 und 4 ist mit etwas vergrössertem Massstab ein weiteres  Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Soweit es sich um  die gleichen Bauteile wie bisher handelt, werden die gleichen Bezugsziffern  verwendet, sodass eine nochmalige Beschreibung entbehrlich ist. 



     Bei der Ausführung nach Fig. 3 und 4 ist ein etwas anders gestaltetes  Hohlprofil 27 vorgesehen, welches sich wieder vorzugsweise über mehrere  Spinnstellen erstreckt und in nicht dargestellter Weise über eine  Saugöffnung an eine Unterdruckquelle angeschlossen ist. Das Hohlprofil  27 ist der Verdichtungszone 13 mit einer Gleitfläche 28 zugewandt,  auf welcher wieder das perforierte Transportband 16 gleitet und den  Faserverband 12 durch die Verdichtungszone 13 transportiert. 



   In der Gleitfläche 28 befindet sich pro Spinnstelle ein Saugschlitz  29, der sich im vorliegenden Falle genau in der Bewegungsrichtung  B des Faserverbandes 12 erstreckt, also nicht schräg verläuft. Dies  hat sich für manche Fasermaterialien, beispielsweise langstapliges  Fasermaterial, als günstig erwiesen. 



   Die Mündung 30 des Saugschlitzes 29 ist auch hier als kaminartiger  Schacht ausgebildet, sodass an dieser Stelle keine Tendenz besteht,  dass sich hier Faserflug oder dergleichen ansetzt. Der kaminartige  Schacht geht dann in einen stark vergrösserten Querschnitt des Hohlprofils  27 über. 



   Auch bei dieser Variante ist auf das Hohlprofil 27 ein austauschbares  Fenster 31 aufgesetzt, welches den Saugschlitz 29 allseitig umschliesst.  Auf der dem Fenster 31 abgewandten Seite des Transportbandes 16 ist  die Verdichtungszone 13 zwischen der Druckwalze 5 und der Klemmwalze  19 berührungslos durch eine Abdeckung 33 abgeschirmt, damit ein an  der Ringspinnmaschine entlang fahrender Wanderbläser den zu verdichtenden  Faserverband 12 nicht stört. 



   Auf der der Verdichtungszone 13 abgewandten Seite ist die Kontur  des Hohlprofils 27 dort, wo das Transportband 16 gleitet, mit Längsrillen  32 oder einer sonstwie gearteten Kordelung oder Riffelung versehen.  Neben der bereits beschriebenen Profilierung 26 der Unterwalze 4,  die von aussen am Transportband 16 angreift, kann dadurch das Transportband  16 auch von innen von eventuell anhaftendem Faserflug befreit werden.

Claims (8)

1. Verfahren zum Verdichten eines verstreckten Faserverbandes in einer einem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks folgenden Verdichtungszone, bei welchem der Faserverband mittels eines perforierten besaugten Transportmittels durch die Verdichtungszone transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserverband beim Erreichen der Verdichtungszone die gleiche Bewegungsrichtung wie das Transportmittel hat und dass eine ausreichende Menge der im Faserverband befindlichen Fasern während des Verdichtens noch vom Ausgangswalzenpaar geklemmt ist.
2.
Vorrichtung zum Verdichten eines verstreckten Faserverbandes in einer einem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks folgenden Verdichtungszone, mit einer stationären Gleitfläche, die einen im Wesentlichen in Bewegungsrichtung des Faserverbandes verlaufenden Saugschlitz aufweist, mit einem zwischen Faserverband und Gleitfläche befindlichen und den Faserverband über die Gleitfläche transportierenden perforierten Transportband, dessen Geschwindigkeit wenigstens der Umfangsgeschwindigkeit des Aus-gangswalzenpaares entspricht, sowie mit einer die Verdichtungszone auslaufseitig begrenzenden Klemm-walze, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a) der vom Ausgangswalzenpaar (2) einerseits und von der Klemmwalze (19) andererseits definierten Klemmstellen (11, 18) allenfalls unwesentlich grösser ist als die mittlere Stapellänge der im Faserverband (12) befindlichen Fasern.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a) der Klemmstellen (11, 18) 20 bis 27 mm beträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der gegen das Transportband (16) gerichtete Saugschlitz (17; 29) eine schachtartige Mündung (24; 30) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die schachtartige Mündung (24; 30) durch ein austauschbares aufgesetztes Fenster (25; 31) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangswalzenpaar (2) eine am Umfang mit einer Profilierung (26) versehene Unterwalze (4) aufweist, die ausserhalb der Verdichtungszone (13) am Transportband (16) mit leichtem Druck anliegt.
7.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche (28) an einem vom Transportband (16) umschlungenen besaugten Hohlprofil (27) angeordnet und das Hohlprofil (27) mit am Transportband (16) reibenden Längsrillen (32) versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdichtungszone (13) berührungslos durch eine Abdeckung (33) abgeschirmt ist.
CH00332/00A 1999-05-19 2000-02-21 Verfahren zum Verdichten eines verstreckten Faserverbandes. CH694021A5 (de)

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