Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verstrecken und Verdichten eines Stapelfaserverbandes
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verstrecken und Verdichten eines Stapelfaserverbandes, mit einem ein Oberriemchen mit Oberriemchenkäfig enthaltenden Streckwerk, mit einer Verdichtungszone, mit einem den Stapelfaserverband durch die Verdichtungszone transportierenden luftdurchlässigen Transportmittel, mit einem der Verdichtungszone zugeordneten, vom Transportmittel abgedeckten, an einem Unterdruckkanal angeordneten Saugschlitz sowie mit einer dem Streckwerk zugeordneten, den Stapelfaserverband quer zur seiner Transportrichtung changierenden Changiereinrichtung, an deren Changierantrieb auch der Unterdruckkanal angeschlossen ist.
Das Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks definiert eine Ausgangsklemmlinie, bis zu welcher der dem ersponnenen Faden erteilte Spinndrall zurückläuft. Dabei entsteht an der Ausgangsklemmlinie ein so genanntes Spinndreieck, dessen Basis breiter ist als der Durchmesser des ersponnenen Fadens und welches üblicherweise Randfasern enthält, die nicht ordnungsgemäß in den entstehenden Faden eingebunden werden und somit wenig oder nichts zur Festigkeit des Fadens beitragen. Zur Erhöhung der Qualität des Fadens ist man daher bestrebt, die Basis des Spinndreiecks möglichst klein zu halten. Aus diesem Grunde sind bei vielen Streckwerken Mittel zum Verdichten des Stapelfaserverbandes vor der Drehungserteilung vorgesehen.
Die Mittel zum Verdichten enthalten häufig einen Saugschlitz, mit dessen Hilfe der Stapelfaserverband pneumatisch gebündelt werden soll. Da der Stapelfaserverband, wie bekannt, im Streckwerk üblicherweise quer zu seiner Transportrichtung changiert wird, damit die Riemchen
und die Walzenbezüge nicht zu zeitig verschleißen, besteht die Gefahr, dass der changierende Stapelfaserverband nicht vom Saugschlitz erfasst wird.
Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art gemäß der DE 100 33 188 A1 , bei welcher das Verdichten des Stapelfaserverbandes allerdings erst in einer dem Streckwerk nachgeordneten Verdichtungszone stattfindet, ist nun vorgesehen, dass der Unterdruckkanal an einen mit der Changiereinrichtung synchron laufenden Changierantrieb angeschlossen ist. Dadurch wird erreicht, dass trotz changierenden Stapelfaserverbandes die Fasern immer zu der gleichen Anfangsstelle des Saugschlitzes gelangen.
Eine vergleichbare Vorrichtung ist durch die DE 100 51 413 A1 bekannt geworden, bei welcher ebenfalls der Unterdruckkanal zusammen mit dem Stapelfaserverband changiert wird. Im vorliegenden Falle ist die Unterwalze des Ausgangswalzenpaares als Saugwalze ausgebildet, an deren Oberwalze zwischen einer Ausgangsdruckwalze des Streckwerks und einer nachfolgenden Drallstoppwalze die Verdichtung stattfindet.
Durch das deutsche Patent 882 066 ist eine Vorrichtung bekannt geworden, bei welcher das Verdichten eines Stapelfaserverbandes im Hauptverzugsfeld eines Streckwerks durchgeführt wird. Hierfür ist ein Unterriemchen in einem mittleren Teil luftdurchlässig ausgeführt und an einen Saugschlitz angeschlossen. Eine Changiereinrichtung ist für diese Vorrichtung nicht offenbart.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so wenig aufwendig wie möglich zu gestalten.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Oberriemchen des Streckwerks das Transportmittel ist und dass der Unterdruckkanal im Oberriemchenkäfig gleitend geführt ist.
Abweichend vom eingangs genannten Stand der Technik, findet bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Verdichten des Stapelfaserverbandes im Hauptverzugsfeld des Streckwerks statt, was zum einen zu einer verkürzten Bauweise führt und zum anderen weniger Bauteile benötigt. Das erfindungsgemäß luftdurchlässig ausgeführte Oberriemchen enthält neben seiner üblichen Aufgabe als Führungselement eines Stapelfaserverbandes jetzt eine Zusatzfunktion, die dem Verdichten des Stapelfaserverbandes dient. Auch der dem Oberriemchen zugehörige Oberriemchenkäfig erhält eine Zusatzfunktion, indem er nicht nur dem Führen des Oberriemchens, sondern auch als Halterung und Gleitführung des Saugkanals dient. Wenn, wie bei
Doppelriemchenstreckwerken üblich, auch ein Unterriemchentisch mit Unterriemchen vorhanden ist, dann ist der Stapelfaserverband in der Verdichtungszone zwischen dem als Oberriemchen ausgebildeten luftdurchlässigen Transportmittel und dem Unterriemchen geführt. Das Oberriemchen selbst braucht nicht zu changieren, da ja der den Saugschlitz enthaltende Unterdruckkanal synchron zur Changierbewegung des Stapelfaserverbandes geführt ist.
Vorteilhaft ist für die Oberriemchen zweier benachbarter Spinnstellen ein gemeinsamer Oberriemchenkäfig und ein gemeinsamer Unterdruckkanal vorgesehen, in Anpassung an die bisher bereits üblichen Druckwalzenzwillinge ohne die erfindungsgemäßen Einrichtungen. Der Unterdruckkanal ist zweckmäßig beidseits der Oberriemchenkäfigs an einer Changierstange des Changierantriebes befestigt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
Figur 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch ein Streckwerk mit integrierter Verdichtungszone,
Figur 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der Figur 1 auf den Oberriemchenkäfig, den Unterdruckkanal und die Changiereinrichtung.
Die Vorrichtung nach Figuren 1 und 2 ist Bestanteil einer Spinnmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, und dient dem Verstrecken und Verdichten eines Stapelfaserverbandes 1.
Das dargestellte Streckwerk 2 kann jeweils für eine Spinnstelle oder auch gemeinsam für zwei benachbarte Spinnstellen 3,4 vorgesehen sein. Es enthält in bekannter Weise ein nicht dargestelltes Eingangswalzenpaar, ein mittleres Riemchenwalzenpaar 5,6 sowie ein Ausgangswalzenpaar 7,8 und ist demzufolge als Drei-Zylinder-Streckwerk ausgebildet. Die den Walzenpaaren 5,6 und 7,8 zugehörigen Unterwalzen 5 und 7 sind vorzugsweise mit angetriebenen Walzensträngen verbunden, die in Maschinenlängsrichtung durchlaufen. Die den Unterwalzen 5 und 7 zugeordneten Druckwalzen 6 und 8 sind hingegen jeweils einer Spinnstelle 3,4 zugeordnet und gegebenenfalls mit den benachbarten Druckwalzen, wie in Figur 2 vorgesehen, zu so genannten Druckwalzenzwillingen verbunden. Das Riemchenwalzenpaar 5,6 führt in bekannter
Weise ein Unterriemchen 9 und ein Oberriemchen 10, wobei dem Unterriemchen 9 ein so genannter Führungstisch 11 und ein Spannelement 12 und dem Oberriemchen 10 ein Oberriemchenkäfig 13 zugeordnet sind. Die Druckwalzen 6 und 8 sind in bekannter Weise an einem Belastungsträger 14 gehalten und federnd an die zugehörigen Unterwalzen 5 und 7 angedrückt.
Im Streckwerk 2, welches als Doppelriemchen-Streckwerk ausgebildet ist, wird in bekannter Weise ein als Faserband oder Vorgarn ausgebildeter Stapelfaserverband 1 in Transportrichtung A bis zur gewünschten Feinheit verzogen. An einer Ausgangsklemmlinie 15 des Ausgangswalzenpaares 7,8 ist dann die Verzugszone des Streckwerks 2 beendet. Ab hier erhält der entstehende Faden 16 seinen Spinndrall, wobei er in Lieferrichtung B einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt wird.
An der Ausgangsklemmlinie 15 entsteht am Faden 16 das erwähnte Spinndreieck, welches sich nachteilig hinsichtlich der Fadenqualität auswirkt, da es Randfasern besitzt, die nur unvollkommen in den ersponnenen Faden 16 mit eingedreht werden und somit zu seiner Festigkeit praktisch nicht beitragen.
Um diesem Nachteil abzuhelfen, enthält das Streckwerk 2 eine so genannte Verdichtungszone 17, in welcher der Stapelfaserverband 1 durch seitliches Zusammenfassen seiner Randfasern gebündelt oder verdichtet wird. Dadurch reduziert sich an der Ausgangsklemmlinie 15 die Basis des Spinndreiecks, so dass der entstehende Faden 16 reißfester, gleichmäßiger und weniger haarig wird.
Der zu verdichtende Stapelfaserverband 1 wird im Hauptverzugsfeld 18 des Streckwerks 2 mit einem luftdurchlässigen Transportmittel 19 durch die Verdichtungszone 17 transportiert. Das Transportmittel 19 ist im vorliegenden Falle das bereits erwähnte Oberriemchen 10, welches als Gewebeband oder auch als perlschnurartig perforiertes Gummiriemchen ausgebildet sein kann. Das Transportmittel 19 gleitet dabei über die Außenkontur des als Hohlprofil ausgebildeten Oberriemchenkäfigs 13, in dessen Innerem in nachfolgend noch genauer zu beschreibender Weise ein Unterdruckkanal 20 angeordnet ist.
Der sich über beide benachbarte Spinnstellen 3 und 4 erstreckende Unterdruckkanal 20 weist einen Unterdruckanschluss 21 auf, der mit einer nicht dargestellten Unterdruckquelle verbunden ist. Im Bereich einer der Verdichtungszone 17 zugeordneten Gleitfläche besitzt der
Unterdruckkanal 20 pro Oberriemchen 10 einen sich im Wesentlichen in Transportrichtung A erstreckenden Saugschlitz 22, dessen Breite etwa der Breite des Stapelfaserverbandes 1 im verdichteten Zustand entspricht. Der Saugschlitz 22 wird vom Transportmittel 19 abgedeckt. Der Saugschlitz 22 kann gerade oder gegebenenfalls bis zu etwa 7° zur Transportrichtung A geneigt und eventuell sich verjüngend ausgebildet sein. Seine Länge nimmt etwa 40 bis 60% der Länge des Hauptverzugsfeldes 18 ein.
Ein dem Streckwerk 2 vorgeordneter Einlaufverdichter 23 ist an eine Changiereinrichtung 24 angeschlossen, welche den Einlaufverdichter 23 und somit auch den Stapelfaserverband 1 quer zur Transportrichtung A über einen gewissen Changierhub von etwa 6 bis 10 mm entsprechend den Pfeilrichtungen C und D changiert. Diese Changierbewegung dient vorrangig dem Zweck, zu verhindern, dass sich die Oberriemchen 13 des Streckwerks 2 sowie die Druckwalzen 8 des Ausgangswalzenpaares 7,8 zu schnell abnutzen. Die Changierbewegung wird durch eine an einen nicht dargestellten Changierantrieb angeschlossene Changierstange 25 erreicht, welche direkt mit dem Einlaufverdichter 23 verbunden ist und welche über Mitnehmerstangen 26 und 27 in noch näher zu beschreibender weise mit dem Unterdruckkanal 20 gekoppelt ist. Somit können auch die Saugschlitze 22 entsprechend den Changierrichtungen C und D changieren. Damit wird der Gefahr entgegengewirkt, dass der Stapelfaserverband 1 nicht genau dort eintrifft, wo der Saugschlitz 22 der Verdichtungszone 17 beginnt. Der Empfang der Fasern soll immer an der gleichen Stelle des Saugschlitzes 22 stattfindet, weil man nur dann davon ausgehen kann, dass alle Fasern in gleicher Weise verdichtet werden. Dies ist nun dadurch möglich, dass auch der Unterdruckkanal 20 an der Changierbewegung der Changiereinrichtung 24 teilnimmt.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist nun vorgesehen, dass der Unterdruckkanal 20 im Oberriemchenkäfig 13 gleitend geführt ist. Dadurch ist der Unterdruckkanal 20 nicht nur als changierendes Saugelement ausgebildet, sondern der Oberriemchenkäfig 13 wird sowohl zum Halter des Unterdruckkanals 20 als auch zum Träger des luftdurchlässigen Transportmittels 19. In dem als Halter ausgebildeten Oberriemchenkäfig 13 ist der changierende Unterdruckkanal 20 gleitgelagert angeordnet und kann beidseits des Oberriemchenkäfigs 13 mittels der Mitnehmerstangen 26 und 27 an der Changierstange 25 befestigt werden.
Wie ersichtlich, wird für die Oberriemchen 10 zweier benachbarter Spinnstellen 3 und 4 ein gemeinsamer Oberriemchenkäfig 13 und ein gemeinsamer Unterdruckkanal 20 verwendet.
Es ist vorteilhaft, wenn die obere Kontur des Führungstisches 11 und somit auch die Verdichtungszone 17 leicht gewölbt ausgestaltet ist und somit die Verbindungsebene zwischen dem Riemchenwalzenpaar 5,6 und dem Ausgangswalzenpaar 7,8 nach oben und unten durchdringt.
In nicht dargestellter Weise kann das Oberriemchen 10 zusätzlich zu seiner Luftdurchlässigkeit an seiner Oberfläche strukturiert sein, beispielsweise mit einer Pfeilstruktur, welche das Verdichten der Stapelfaserverbandes 1 unterstützt.