CH677950A5 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tribüne, die mindestens teilweise getreppt ist. Tribünen werden auf Veranstaltungsplätzen vieler Art, insbesondere bei Wettkampfveranstaltungen auf Sportplätzen, im Zirkus, zu Freichlichttheateraufführungen und dgl. in vielerlei Art benötigt. Entweder sind sie ortsfest in den Hang gearbeitet oder als ortsfestes Bauwerk errichtet. Für gewisse, wiederholt auf- und abzubauende, gestaffelte Sitzreihen, wie beispielsweise in Zirkuszelten oder dgl., sind spezielle Tragkonstruktionen bekannt. Aus dem Bereich der Gerüstbautechnik sind die verschiedenen Gerüstsysteme bekannt, darunter das von der Anmelderin stammende sogenannte "Allroundgerüst" u.a. nach DE-PS 2 449 124. Solche Gerüste bestehen aus senkrechten rohrförmigen Stützen als Stielen und Horizontal- und Diagonal-Verbindungs- und Tragelementen und/ oder Rahmen und Aussteifelementen sowie Anschluss- und Kuppelelementen, Ausgleichteilen und dgl. Sie werden bisher nur zu sehr dünnen Rahmenwerken als Gerüste von einer Tiefe zwischen etwa 50 cm und etwa 1,50 m errichtet, und zwar entweder an Gebäudewänden und Türmen oder als Tragelemente für vorübergehende Hallenbauten mit Zeltabdeckungen oder dgl. Sie können dank der hoch entwickelten Technik schnell auf- und abgebaut werden. Dazu werden vielfältige sinnvoll angeordnete Steckelemente benutzt. Mit solchen Gerüstelementen kann man bisher keine die Sitze unmittelbar tragenden Tribünentragkonstruktionen aufbauen, weil es an geeigneten Anpassungselementen für die getreppte Unterstützung von Laufplanken und Sitzbänken sowie den notwendigen dazwischen anzuordnenden Treppen und ggf. aussen anzubringenden Geländern fehlt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragkonstruktion der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die unter Verwendung von möglichst vielen, für den Gerüstbau standardisiert vorliegenden Tragelementen und wenigen speziellen Zusatzelementen schnell und zuverlässig tragend aufgebaut und schnell wieder abgebaut werden kann. Erfindungsgemäss zeichnet sich die vorliegende Erfindung durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aus. Durch den erfindungsgemässen Vorschlag, die vorhandenen Elemente mit einem speziellen Wangenteil zu kombinieren, ist es nunmehr in einfacher Weise möglich, komplette Tribünen nach dem Gerüstsystem aufzubauen und ihre Tragkonstruktion auch entsprechend zu entwerfen, zu planen und zusammenzustellen. Dabei kann man eine Vielzahl von Stielen, Diagonalstreben, Horizontalstreben, Gerüstrahmen Anschluss- und Kuppelelementen aus dem Standardprogramm verwenden und benötigt im wesentlichen nur ein geeignetes Seitenwangenelement, welches auf die üblichen Laufplanken abgestimmt ist und gemäss dem Grundrastersystem entsprechend unterteilt ist. Da das Grundrastermass von Gerüstsystem zu Gerüstsystem variiert, können in gewissen Grenzen auch die Abmessungen des Wangenteils unter Anpassung an die Bedürfnisse, nämlich der Sitzhöhe und der Steigung, gestaltet werden. Naturgemäss werden dann noch die gewünschten Sitzbänke oder Einzelsitztragelemente sowie ggf. Geländerelemente benötigt, die in konventioneller Technik herzustellen sind. Die Gestaltung der Wangenteile kann in verschiedener Weise erfolgen und ist dem jeweiligen Gerüstsystem, beispielsweise der Auflage der Laufplanken, ihrer Breite und dgl. anzupassen. Ggf. sind für die Aussteifung entsprechende Anschlusselemente vorzusehen. Ein derartiges Wangenteil kann dann in grosser Stückzahl als gleichartiges Element des gesamten Tribünentragwerkes immer wieder verwendet werden, wenn es auf die sonstigen Grundelemente des Gerüstsystems abgestimmt ist. An dem Wangenteil können eine Vielzahl von von dem üblichen Gerüstmaterial abweichenden Teile direkt vorgesehen oder mit geeigneten Anschlussmitteln angebaut werden. So können durch die Gestaltung des Wangenteils und weniger weiterer Zusatzteile mit dem gleichen Material rationelle Tragkonstruktionen für Tribünen vieler Art und kleinster sowie grösster Ausdehnung nach dem Baukastensystem geschaffen werden. Eine besonders vorteilhafte Ausführung des Wangenteiles sieht zwischen zwei senkrechten Rohrstücken gemäss der Steigung der Tribüne in der Höhe beabstandete Horizontalträger und ein diese etwa in der Mitte verbindendes Vertikalverbindungselement vor. Durch die Zusammenfassung von zwei Sitzreihen und zwei Laufplankenreihen für die Füsse zu je einer Wangeneinheit kann man sich in ein Rastersystem von etwa 1,5 m Feldgrösse mit einer Steigung von etwa 0,25 m und einer Wangenelementhöhe von etwa 0,5 m sehr gut einpassen. Das Wangenteil ist dann auch preiswert herzustellen, gut zu lagern und zu transportieren sowie leicht und zweckmässig zu montieren. Es kann bei dieser Grösse auch mit brauchbaren Abmessungen die notwendige Stabilität erhalten werden und gestattet die Anbringung der notwendigen Anschlusselemente nach dem jeweiligen Verwendungszweck. Im einzelnen kann es in vielerlei Weise aufgebaut und gestaltet sein, je nachdem welche Werkstoffe man verwenden, ggf. kombinieren, welche Unterteilung in Fertigungsabschnitte man vornehmen, wie man Sitze und Laufplanken anschliessen und die Verbindung zu den übrigen Gerüstelementen vorsehen will. Dabei sieht man zweckmässig vor, dass das dem unteren Horizontalträger zugeordnete untere Rohrstück unten einen Stielanschluss aufweist und oben bis zu einem Sitzträger reicht und dass das dem oberen Horizontalträger zugeordnete obere Rohrstück oben und unten einen Stielanschluss aufweist. So kann man das jeweils obere Wangenteil an seinem unteren Rohrstück über den Stielanschluss mit dem Stielanschluss des oberen Endes des oberen Rohrstückes des jeweils darunter liegenden Wangenteiles einfach verbinden und stützt jeweils an den unteren Enden der oberen Rohrstücke mit geeigneten herkömmlichen Gerüstelementen nach unten zum Boden ab und kann in diesen unteren Stützbereichen die üblichen Gerüstrohre oder Gerüstrahmen mit Längs-, Quer- und Diagonalverbindungen sowie Höhenausgleichelementen für den Ausgleich der Bodenunebenheiten verwenden. Der eine Sitzträger hat somit schon einen für den Anschluss an die Abstützung notwendigen natürlichen Träger. Der weitere Sitzträger für die zweite je Seitenwange vorzusehende Sitzreihe wird zweckmässig derart gebildet, dass im Mittelbereich ein über den oberen Horizontalträger nach oben überstehender Sitzträger vorgesehen ist. So ist der eine Sitzträger jeweils über der Abstützung zum Boden vorgesehen, während der andere Sitzträger jedes Wangenelementes mitten zwischen über dem entsprechend stabil ausgebildeten Wangenteil vorgesehen ist. Die hier behandelte Anordnung sieht zwei Sitzreihen mit jeweils zwei Laufplankenreihen und zwei Sitzen je Wangenelement vor. Man kann naturgemäss auch für jede Reihe ein entsprechendes Wangenteil oder für drei und ggf. bei entsprechend stabiler Konstruktion auch für vier Reihen Wangenteile vorsehen. Die Ausbildung für je zwei Reihen scheint jedoch von der Grösse, im Materialeinsatz, der Herstellung und Montage die günstigste Lösung zu sein. Die Sitzträger weisen zweckmässig Eingriffselemente für mindestens eine Sitzbank auf. Diese können in Form von aufragenden Stiften, in Form von Bohrungen für den Eingriff von Stiften oder Klauen, jedoch auch in Form von Schlitzen, Umbiegungen, Krallen oder dgl. gebildet sein. Je nachdem, ob man die Endabstützungen von Sitzbänken anders ausbilden will als Zwischenabstützungen, kann man unterschiedliche Sitzträger für die Abstützung einer Sitzbank oder für die gemeinsame Abstützung zweier Sitzbänke vorsehen. Zweckmässig wird man die Doppelabstützung wählen und ggf. den im Endbereich frei bleibenden Sitzträgerteil geeignet abdecken. Das Wangenteil mit seinen verschiedenen Bestandteilen kann man in verschiedenen Technologien herstellen, beispielsweise zumindest z.T. aus spanlos geformten Elementen, ggf. geschmiedeten Teilen oder aus hochwertigem Guss bestehenden Teilen. In Anbetracht der allgemeinen Verwendung von Halbzeugen in der Gerüstbautechnik erscheint es jedoch besonders zweckmässig, dass Rohrstücke, Sitzträger, Horizontalträger und vertikales Verbindungsteil von Halbzeugabschnitten aus Stahl gebildet und zusammengeschweisst sind. Mit entsprechenden Bearbeitungsautomaten und Bearbeitungstechnologien können die Wangenteile günstig gefertigt werden. Dabei kann man die Rohrstücke zweckmässig stirnseitig vor die Horizontalträger schweissen. Bei der Ausgestaltung für zwei Sitzreihen weist das obere Rohrstück zweckmässig eine Länge auf, die zwei Steigungen der Horizontalträger für die Laufplanken bzw. der Sitzträger entspricht, und beide Rohrstücke enden zweckmässig unten in der gleichen Ebene. Dabei sind sie dann mit geeigneten Anschlusselementen für das Gerüstsystem zu versehen, erfordern jedoch je Wangenelement keine weiteren Zusatzteile zum Ausgleich von Höhendifferenzen. Bei einer besonders zweckmässig herzustellenden und schnell zu montierenden und zu demontierenden Ausgestaltung sind beide Rohrstücke unten glatt abgeschnitten. Das obere Rohrstück hat dann oben einen dem Innendurchmesser entsprechenden Halte- und Zentrierstift. Das ist für Gerüstsysteme zweckmässig, die einfach aufeinander gesteckte Rohre mit an der Verbindung innen liegenden Halte- und Zentrierstiften aufweisen. Für den mittleren Sitzträger sieht man zweckmässig im Mittelbereich des Wangenteiles auf dem oberen Horizontalträger ein vertikales Sitzträgerrohr vor, welches aufgeschweisst ist und dessen oberes Ende den Sitzträger aufweist. Dieses Sitzträgerrohr kann auch zum Anschluss weiterer Elemente zweckmässig herangezogen werden. Die Horizontalträger werden zweckmässig als hochkant stehende Rechteckrohrelemente ausgebildet, auf denen nach oben offene U-Profile aufgeschweisst sind, in deren Schenkel die Krallen von Laufplanken einhängbar sind. Dabei kann man dann zusätzliche Abhebesicherungen üblicher Bauart für die Sicherung der Laufplanken einfach einlegen. Für die weitere Versteifung und den Geländeranschluss können die Sitzträgerrohre quer zur Wangenebene stehende Flansche für den Anschluss von unter den Bänken vorzusehenden Querverstrebungen und/oder Geländerstäben aufweisen. Solche Querverstrebungen können von an die Flansche angeschraubten Rahmen oder auch von Diagonalstäben und dgl. gebildet sein. Eine Tribüne benötigt auch einen Aufgangsbereich mit entsprechender Stufenausbildung nach Art einer Treppe. Je nach der Steigung der Tribüne und der Tiefe der Laufplanke ergeben sich unter Umständen im Aufsteigebereich ungünstige Auftrittsverhältnisse. Bei einer Steigung von beispielsweise 25 cm und einer Laufplankentiefe von etwa 60 cm ergäbe sich ein ungünstiges Verhältnis, insbesondere für Massenveranstaltungen. Deshalb sieht man zweckmässig besondere Treppenstufenelemente vor, die an den entsprechenden Stellen geeignet aufgelegt, abgestützt und befestigt werden. Dafür sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung vor, dass für die Bildung von Treppen zwischen den Sitzreihen Stufenteile vorgesehen sind, welche jeweils ein Laufplankenelement mit Unterstützungen und/oder zu benachbarten Trägerteilen reichende Haltearme aufweisen. Diese können in einer Ausgestaltung vorsehen, dass die Stufenteile als Zwischenstufenteile ausgebildet sind, die zusammen mit mittels Krallen eingehängten Laufplanken die Treppe bilden und mit je einer Unterstützung auf je einer Laufplanke aufliegen und mit je zwei zu benachbarten Sitzträgerrohren reichenden Haltearmen mit an diese anschliessbaren Kupplungen ausgestattet sind. Eine solche Ausgestaltung erfordert das Anlegen der Kupplungen, sichert dafür jedoch eine besonders stabile Verbindung. Eine andere, in der Ausführung einfachere, für die meisten Fälle auch begehungssicherere und günstiger zu montierende und zu demontierende Ausführung sieht vor, dass die Treppe aus abwechselnd angeordneten Laufplanken mit etwa in ihrer Ebene liegenden Krallen und Treppenteilen gebildet ist, wobei die Treppenteile in beabstandete U-Profile eingreifende, an Haltearmen angeordnete Krallen aufweisen. Dabei sind Haltearme von der eigentlichen Auftrittsfläche nach oben und unten ragend abwechselnd vorzusehen, damit sie passend in die U-Profile eingreifen und die Auftrittsfläche im geeigneten Abstand halten. Solche Elemente brauchen nur eingehängt zu werden und können mit der üblichen Abhubsicherung an den U-Profilen fest angeschlossen werden. Bei Tribünen, die nicht bis an Wände reichen, ist auch der Gestaltung der Geländer besondere Aufmerksamkeit zu widmen, weil diese erhebliche Lasten aufzunehmen haben und absolut sicher sein müssen. Sie sind entsprechend stabil zu gestalten und fest an der Tribüne anzuschliessen. Dafür sieht man zweckmässig an den Wangenteilen Geländerbefestigungsbohrungen vor, an denen die Geländerstäbe oder zusätzliche Geländerelemente befestigt werden können. Vor allem für die rückseitigen Geländer und ihre Befestigung sieht man zweckmässig spezielle Geländerbefestigungselemente vor, welche auf Halte- und Zentrierstifte aufsteckbare Rohrstücke und daran angebrachte Geländerbefestigungsflansche aufweisen, wobei in den Flanschen Geländerbefestigungsbohrungen vorzusehen sind. Entsprechende in konventioneller Technik gebaute Geländerelemente können dann einfach und betriebssicher angeschlossen werden. Weitere Einzelheiten, Merkmale, Vorteile und Gesichtspunkte der Tragkonstruktion ergeben sich auch aus dem nachfolgenden, anhand der Zeichnungen abgehandelten Beschreibungsteil. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen: Fig. 1 Die schematische Seitenansicht einer Tribüne mit acht Sitzreihen; Fig. 2 die Rückansicht von drei Feldern einer Tribüne nach Fig. 1, wobei die Darstellung der Sitze der Übersichtlichkeit halber nur im obersten Bereich vorgesehen ist; Fig. 3 die Schrägansicht auf ein Wangenteil mit eingehängten Laufplanken und Sitzbänken sowie den benachbarten Anschlusselementen in Teildarstellung; Fig. 4 die Seitenansicht eines einzelnen Wangenteiles; Fig. 5 die Draufsicht auf ein Wangenteil nach Fig. 4; Fig. 6 einen Längsschnitt durch die Mitte des Wangenteiles nach Fig. 5, jedoch in grösserem Massstab; Fig. 7 die Schrägansicht auf ein Wangenteil mit benachbarten Elementen im Bereich einer Treppe, wobei die vor der Zeichenebene liegenden Sitzbänke und Laufplanken der Übersichtlichkeit halber weggelassen sind und wobei Zwischenstufenteile mit Auflage- und Haltearmen und Kupplungen vorgesehen sind; Fig. 8 die Rückansicht eines Zwischenstufenteiles eines ersten Ausführungsbeispieles gemäss Fig. 7; Fig. 9 die Draufsicht auf das Zwischenstufenteil nach den Fig. 7 und 8; Fig. 10 die Schrägansicht auf ein Wangenteil im Bereich einer Treppe mit aufgelegten Laufplanken und Stufenteilen mit Krallen, wobei die vor der Zeichenebene liegenden Laufplanken und Sitze der Übersichtlichkeit halber weggelassen sind; Fig. 11 eine Schrägansicht auf die Ausführung nach Fig. 10 mit Darstellung der Treppe und der neben der einen Seite der Treppe liegenden Laufplanken und Sitzbänke; Fig. 12 die Draufsicht auf ein Treppenteil des zweiten Ausführungsbeispiels gemäss den Fig. 10 und 11, Fig. 13 die Seitenansicht des Treppenteiles nach den Fig. 10 bis 12, jedoch in grösserem Massstab; Fig. 14 die Teilvorderansicht auf das Ende eines Stufenteiles nach den Fig. 10 bis 13. Die Tribüne 20 besteht aus einer Tragkonstruktion 21 mit Sitzen 22 und Laufplanken 23 sowie einem Geländer 24. Sie kann zusätzlich Überdachungen aufweisen. Die Tribüne ist aus einer Vielzahl von Teilen aufgebaut, die leicht montiert und demoniert werden können. Ferner sind für den Aufgang Treppen 25 vorzusehen. Die Tragkonstruktion 21 besteht aus vertikalen Stützen 27, Horizontalriegeln 28, Diagonalstäben 29, Wangenteilen 30 sowie mit Spindeln ausgestatteten Fussstücken 31 und Anfangsstücken 32. Dabei gehören alle Elemente bis auf das Wangenteil 30 zu den üblichen Aufbauteilen eines Gerüstsystems. Das hier gewählte Gerüstsystem hat ein Rastermass R1 von 157,2 mm in der Horizontalen. In der Vertikalen ist ein Rastermass von 0,5 m vorgesehen. Ein grosser Teil der Stützen, Horizontalriegel und Diagonalstäbe kann aus den üblichen Gerüstprogrammen entnommen werden. Gelegentlich sind abweichende Längen oder Winkel erforderlich. Diese werden nicht besonders behandelt, weil sie in konventioneller Technik aufgebaut sind. Das Grundgerüst der Tragkonstruktion 21 wird wie bei einem üblichen, von der Anmelderin bekannten Allroundgerüst aufgestellt. Man hat sich den höchsten Punkt des Tribünenplatzes zu wählen und beginnt hier mit höhenverstellbaren Fussstücken 31 und Anfangsstücken 32 sowie Horizontalriegeln 28 die Grundfelder im Rastermass aufzubauen. Die Anfangsstücke 32 und die Stützen 27 haben angeschweisste Lochscheiben 34 für die übliche Bildung von Knotenelementen mit entsprechenden Klauen und Durchsteckkeilen. An diesen wird der Anschluss von Horizontalriegeln 28, Diagonalstäben 29 und sonstigen Elementen in üblicher Weise vorgenommen. Wie aus den Fig. 1 und 2 zu entnehmen, werden entsprechend getrennte Rahmenwerke mit einem Seitenrastermass R1 und einem Breitenrastermass R2 von beispielsweise 2,572 mm und Treppenteile 25 wiederum mit einem Rastermass R1 von 1,572 mm entsprechend den Bodenverhältnissen aufgestellt. Auf diese werden die Wangenteile 30, wie aus Fig. 1 ersichtlich, getreppt aufgesteckt. Die Wangenteile bestehen aus zwei senkrechten Rohrstücken 40.1 und 40.2, die im Abstand des Rastermasses R1 liegen. Es handelt sich um Rundrohre mit den Durchmessern und Wandstärken wie bei den Stützen 27. Zwischen den Rohrstücken 40.1 und 40.2 sind die Horizontalträger 41.1 und 41.2 vorgesehen. Diese sind über ein mittleres Verbindungselement 42 verbunden. Die Rohrstücke 40.1 und 40.2 enden unten in der gemeinsamen Ebene E. Sie sind einfach abgeschnitten. Die Rohrstücke 40.1 und 40.2 sind stirnseitig vor die Horizontalträger 41.1 und 41.2 geschweisst, wie es aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht. Die Horizontalträger sind als hochkant stehende hohle Rechteckrohre ausgebildet. Als Verbindungselemente sind auf beide Seiten gelegte Flachstahlplatten 42.1 und 42.2 vorgesehen, die ebenfalls angeschweisst sind. Die Horizontalträger 41.1 und 41.2 sind in gestufter Anordnung mit der Steigung S von beispielsweise 25 cm angeordnet. So ergibt sich für alle Steigungen eine Stufung mit dem Mass S. Das gilt sowohl für die Laufplanken 23 als auch für die Sitze 22 und alle sonstigen angeschlossenen Elemente. Da das Wangenteil 30 hier in vorteilhafter Ausgestaltung jeweils für die Abstützung von zwei Laufplanken und zwei Sitzreihen vorgesehen ist, ergibt sich für die Höhe H ein Mass, das dem doppelten des Masses S gleich ist, hier also 0,5 m beträgt. Das dem oberen Horizontalträger 41.2 zugeordnete, als oberes Rohrstück 40.2 bezeichnete Rohrstück hat somit eine Länge H von 0,5 m. Es ist, wie erwähnt, unten glatt abgeschnitten. In sein oberes Ende ist ein Halte- und Zentrierstift 43 üblicher Bauart eingesetzt. Es können Querstiftlöcher vorgesehen sein. Im geringen Abstand unter dem oberen Ende ist eine übliche Lochscheibe 34 auf das obere Rohrstück 40.2 aufgesteckt und angeschweisst, so dass hier der Knotenpunktanschluss erfolgen kann, wie es aus den Zeichnungen ersichtlich ist. Auf die Horizontalträger 41.1 und 41.2 sind nach oben offene U-Profile 44.1 und 44.2 aufgeschweisst. In diese greifen, wie aus den Zeichnungen ersichtlich, die Krallen 23.1 der Laufplanken 23 in der bei Gerüsten üblichen Art ein. Eine Abhubsicherung kann in üblicher Weise eingelegt sein und durch die Abhubsicherungsbohrung 33 befestigt sein. Die Abhubsicherung ist wegen der Kleinheit der Darstellung jedoch nicht gezeichnet. Die Breite des jeweiligen Laufbereiches ist hier durch das halbe Rastermass minus ein Teil der Sitzbreite so gross, dass zweckmässigerweise jeweils zwei Laufplanken 23 eingelegt werden, wie es aus den Zeichnungen ersichtlich ist. Für die Abstützung der Sitze 22 sind Sitzträger 45 vorgesehen. Diese sind auf Rohren abgestützt. Der untere Sitzträger 45.1 ist auf dem unteren Rohrstück 40.1 festgeschweisst. Er hat einen Abstand zum U-Profil 44.1, der der beim Zusammenstecken resultierenden Sitzhöhe entspricht. Das untere Rohrstück 40.1 dient also einerseits dem Anschluss an ein weiteres Wangenteil 30, in dem es nämlich auf den Halte- und Zentrierstift 43 bzw. ein Anfangsstück in üblicher Weise aufgesteckt wird. Der mittlere Sitzträger 45.2 ist auf einem Sitzträgerrohr 46 abgestützt. Dieses ist in der Mitte des Rastermasses R1 auf dem oberen Horizontalträger 41.2 festgeschweisst. Der Abstand des Sitzträgers 45.2 zum U-Profil 44.2 ist dem der unteren Anordnung gleich. Die Sitzträger 45 sind hier als Flachstahlplatten ausgebildet, die in Längsrichtung der Wange auf den Rohren festgeschweisst sind. Sie haben vier in den Eckbereichen liegende Stifte 47, die als Eingriffselemente für die Sitzbänke 22 dienen. Die Sitzbänke haben entsprechende Löcher. Man kann auch nur zwei Stifte vorsehen. Anstelle von Stiften können auch Löcher oder sonstige Eingriffsgestaltungen vorgesehen sein. Wie ersichtlich, ist das ganze Wangenteil aus Halbzeugabschnitten zusammengeschweisst. Es wird dann anschliessend zweckmässigerweise feuerverzinkt. Derartige Wangenteile 30 können nun in der gewünschten Zahl in die Tragkonstruktion eingesetzt werden und dienen der Abstützung der Laufplanken 23 und der Sitze 22. Hier sind beispielsweise Sitzbänke gezeichnet, die aus Rohrrahmen bestehen, auf denen Sitzplatten, beispielsweise aus Holz oder Holzwerkstoffen befestigt sind. Dabei kann man die übliche Rahmentafelkonstruktion von Gerüsten wählen. Man kann jedoch auch einfache Sitzbohlen aus Holz auflegen oder andere Sitzabstützungen vorsehen, auf denen beispielsweise Einzelsitze befestigt werden. An den unteren Rohrstücken 40.1 können quer zur Wangenebene Flansche 48 angeschweisst sein. An diesen können die Geländerstäbe 24 befestigt werden. Auch kann man für die festere Abstützung der Geländer und für einen besseren Zusammenhalt der Felder unter den Sitzen Querverstrebungen in Form von Rahmen oder dgl. vorsehen. Geländerbefestigungsbohrungen 49 dienen dem festen Anschluss von Geländern 24. Zur Befestigung des Geländers 24 im hinteren Bereich ist ein Geländerbefestigungselement 73 vorgesehen, welches aus einem Rohrstück 73.1 und einem Geländerbefestigungsflansch 73.2 besteht. Das Rohrstück 73.1 wird auf den Halte- und Zentrierstift 43 des obersten Wangenteiles 30 aufgesteckt. Der Geländerstab 24 wird dann mit entsprechenden Schrauben an der Geländerbefestigungsbohrung 72 des obersten Wangenteiles 30 und den nicht dargestellten Geländerbefestigungsbohrungen am Geländerbefestigungselement 73 sehr einfach und stabil angeschraubt. Das Geländer wird dann in der in der Geländerbautechnik üblichen Weise weiter angebaut. So kann mit überwiegend in der konventionellen Gerüstbautechnik bekannten und nur in Längen und Winkeln anzupassenden Elementen und den Wangenteilen 30 die gesamte Tragkonstruktion für eine Tribüne von nur wenigen Reihen und geringer Breite oder sehr viel Reihen und grosser Breite aufgebaut werden. Dabei braucht nur jedes zweite Feld in der Breite gesehen mit einer Unterstützung versehen zu werden, weil die Laufplanken 23 und die Sitzbänke 22 jeweils ein Feld zu überbrücken gestatten. Es sind ohnehin unter allen Wangen senkrechte Stützen vorhanden. Lediglich die Horizontalriegel und die Diagonalen brauchen nur in jedem zweiten Feld vorgesehen zu sein. Auch die Treppenbereiche kann man mit entsprechenden Laufplanken geeigneter Länge bilden. Auch diese werden in die Wangenteile in der beschriebenen Weise eingehängt. Dabei kann man für Treppen evtl. kürzere Laufplanken wählen. Wenn man nicht die grosse Steigung, die für das günstige Sitzen und Sehen sinnvoll ist, im Treppenbereich wünscht oder die Vorschriften es erfordern, kann man Zwischenstufen vorsehen. Diese können in vielerlei Weise einfach aufgelegt und befestigt werden. Für eine schnelle Montage eignet sich besonders ein Zwischenstufenteil, wie es aus Fig. 7 bis 9 hervorgeht. Das Zwischenstufenteil 50 hat ein Laufplankenelement 51, welches mit Auflagerohren 52 auf der darunter befindlichen Laufplanke 23 aufliegt. Es hat seitliche Abstützprofile 53, an denen Haltearme 54 aufragend angeschweisst sind. Diese haben Horizontalabschnitte 55, vor deren Stirnseiten übliche Gerüstrohrkupplungen 56 geschweisst sind, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass sie zu den mittleren Sitzträgerrohren 46 jeweils eines Wangenteiles 30 führen und passend dimensioniert sind. So braucht das Zwischenstufenteil 50 nur aufgelegt und mit den beiden Gerüstrohrkupplungen 56 befestigt zu werden. Die Fig. 11 bis 14 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Stufenteil 60, welches gemäss der allgemeinen Abstützung der Laufplanken mit Krallen 23.1 in die nach oben offenen U-Profile 44.1 und 44.2 von Wangenteilen 30 abwechselnd mit üblichen Laufplanken 23 eingehängt wird, wobei ein Stufenteil 60 jeweils eine Steigung S, welche die Hälfte der Höhe H beträgt, ausmacht. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Laufplankenelement 61 mit einer gelochten Blechfläche, deren Lochränder nach oben und unten aufgewulstet sind, mit entsprechenden Zusatzelementen versehen. Dabei sind seitlich an dem Laufplankenteil Haltearme 62 befestigt, beispielsweise angeschweisst. Im hinteren oberen Bereich erstrecken sich zwei Haltearme 62.2 nach oben, während im vorderen unteren Bereich sich zwei Haltearme 62.1 nach unten erstrecken. An jedem dieser Haltearme ist eine Kralle 23.1 angeschweisst, die in die um den Stufenabstand der Steigung S beabstandeten U-Profile 44 eingehängt sind, wie es die Fig. 10 und 11 veranschaulichen. Da das Laufplankenteil 63 nach Art der üblichen Laufplanken mit der gleichen Produktionseinrichtung, vorzugsweise einer Rollenstrasse, gefertigt ist, ist es in seinen Aussenbegrenzungen des Profils festgelegt. Diese reichen in Höhe und Breite nicht für die volle Überbrückung aus. Deshalb ist im vorderen unteren Bereich ein Überbrückungswinkelblech 64 angeschweisst, welches die senkrechte Wand 65 des Längsträgers des Plankenteils 63 nach unten fortsetzt und einen Horizontalschenkel 66 sowie einen nach unten abgekanteten Begrenzungs- und Verstärkungsschenkel 67 aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie die Fläche der unteren Laufplankenebene ergänzen, wie es aus Fig. 10 gut ersichtlich ist. Im oberen hinteren Bereich ist ein Ergänzungswinkel 68 angeschweisst, der einen vertikalen Befestigungsschenkel 69, einen Horizontalschenkel 70 und einen Abschluss- und Verstärkungsabkantungsschenkel 71 die ebenfalls - wie aus Fig. 10 und 13 ersichtlich - die Treppenfläche ergänzen, so dass im übrigen aus der Serienproduktion Laufplanken verwendet werden können. Bei diesem Ausführungsbeispiel entfällt das Anschliessen mit Rohrkupplungen. Gegen Abheben können auch diese zwischengesetzten Stufen durch übliche Abhebesicherungen in den U-Profilen, die die Krallen übergreifen, gesichert werden. So ergibt sich eine sich dem üblichen Gerüstsystem anpassende Ausbildung auch für die Stufen, die leicht und günstig herzustellen und vor allem vorteilhaft einzusetzen und wieder herauszunehmen sind. Wie ersichtlich, sind alle Teile einfach durch Aufeinanderstecken und übliches Kuppeln miteinander zu verbinden und zu lösen. Demgemäss kann die ganze Tribüne schnell aufgebaut und abgebaut werden. Sie kann nach den üblichen Regeln der Statik und den Regeln des Gerüstbaus geplant, dimensioniert und behandelt werden. Somit ist es möglich, mit wenigen besonders ausgebildeten Zusatzteilen im Rahmen eines üblichen Gerüstprogrammes nun auch schnell Tribünen zu erstellen und abzubauen und sie geschützt einzulagern sowie ggf. maschinell zu säubern. Die Konstruktion ist bei einfachem Aufbau günstig herzustellen, zu transportieren, zu montieren, zu demontieren und zu warten und passt sich allen Gegebenheiten von Grösse, Abstützung und Unterbringung leicht an. Zusammengefasst kann die Erfindung auch wie folgt beschrieben werden: Die Tragkonstruktion (21) für Tribünen (20) besteht aus üblichen Teilen eines Gerüstsystems, nämlich Anfangsstücken (32), Horizontalriegeln (28), Stützen (27), Diagonalstäben (29) und besonderen getreppten Wangenteilen (30), die der Abstützung von Laufplanken (23) und Sitzen (22) dienen und den Anschluss von Geländern (24) ermöglichen. Bezugszeichenliste: 20 Tribüne 21 Tragkonstruktion 22 Sitz 23 Laufplanke 23.1 Kralle 24 Geländer/Geländerstab 25 Treppe 27 vertikale Stütze 28 Horizontalriegel 29 Diagonalstab 30 Wangenteil 31 Fussstück 32 Anfangsstück 34 Lochscheibe 40.1 unteres Rohrstück 40.2 oberes Rohrstück 41.1 unterer Horizontalträger 41.2 oberer Horizontalträger 42 Verbindungselement 42.1 Flachstahlplatte 42.2 Flachstahlplatte 43 Halte- und Zentrierstift 44.1 U-Profil 44.2 U-Profil 45 Sitzträger 45.1 unterer Sitzträger 45.2 oberer Sitzträger 46 Sitzträgerrohr 47 Stift R Rastermass R 1 Seitenrastermass R 2 Breitenrastermass 48 Flansch 50 Zwischenstufenteil 51 Laufplankenelement 52 Auflagerohr 53 Abstützprofil 54 Haltearm 55 Horizontalabschnitt 56 Gerüstrohrkupplung 60 Stufenteil 61 Laufplankenelement 62 Haltearm 62.1 Haltearm 62.2 Haltearm 63 Laufplankenteil 64 Überbrückungswinkelblech 65 Wand 66 Horizontalschenkel 67 Begrenzungs- und Verstärkungsschenkel 68 Ergänzungswinkel 69 Befestigungsschenkel 70 Horizontalschenkel 71 Verstärkungsabkantungsschenkel 72 Geländerbefestigungsbohrung 73 Geländerbefestigungselement 73.1 Rohrstück 73.2 Geländerbefestigungsflansch E Ebene S Steigung H Höhe/Länge
Claims (19)
1. Tribüne, die mindestens teilweise getreppt ist, dadurch gekennzeichnet, dass Treppenstrukturabstützungen, umfassend mindestens eine vertikale Stütze (27) und mindestens einen Horizontalträger (28), mit an jedem Horizontalträger endständig angeordneten Verbindungsorganen für ein Fachwerk, sowie Wangenteile vorgesehen sind.
2. Tribüne nach Anspruch 1, mindestens teilweise mit Sitzen, Laufplanken, Treppen, Geländern und/oder Überdachungen, mit Diagonal-Verbindungs- und Tragelementen, dadurch gekennzeichnet, dass für die getreppte Abstützung von Laufplanken (23) und Sitzen (22) die getreppten Wangenteile (30) mit Anschlusselementen für zugehörige Bauteile eines Standard-Gerüstsystems ausgestattet sind.
3.
Tribüne nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei vertikale, mit den Stützen (27) zusammensteckbare Rohrstücke (40.1, 40.2) und diese steif verbindende weitere Horizontalträger (41.1, 41.2) vorgesehen sind, wobei jeweils zwei dieser vertikalen Rohrstücke sowie zwei diese steif miteinander verbindende weitere Horizontalträger zu einem Wangenteil (30) gehören, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) hochkant stehende, mit den Rohrstücken verschweisste Rechteckrohrteile sind und auf dem vorderen vertikalen Rohrstück und einem mittleren vertikalen Sitzträgerrohr (46) Sitzträger (45.1, 45.2) befestigt sind.
4.
Tribüne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Wangenteil (30) zwischen zwei senkrechten, an ihm vorgesehenen Rohrstücken (40.1, 40.2) gemäss der Steigung (S) der Tribüne (20) in der Höhe beabstandete weitere Horizontalträger (41.1, 41.2) und ein diese etwa in der Mitte verbindendes Verbindungselement (42) aufweist.
5. Tribüne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dem unteren der weiteren Horizontalträger (41.1) zugeordnete vordere Rohrstück (40.1) unten einen Stielanschluss aufweist und oben bis zu einem Sitzträger (45.1) reicht und das dem oberen der weiteren Horizontalträger (41.2) zugeordnete hintere Rohrstück (40.2) oben und unten einen Stielanschluss aufweist.
6.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelbereich des Wangenteiles (30) ein über den oberen der weiteren Horizontalträger (41.2) nach oben überstehender Sitzträger (45.2) vorgesehen ist.
7. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzträger (45.1, 45.2) mit Eingriffelementen (47) für mindestens eine Sitzbank (22) ausgestattet sind.
8. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrstücke (40.1, 40.2, 46), die Sitzträger (45.1, 45.2), die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) und die Verbindungselemente (42) von Halbzeugabschnitten aus Stahl gebildet und zusammengeschweisst sind.
9. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrstücke (40.1, 40.2) stirnseitig vor die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) geschweisst sind.
10.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Rohrstück (40. 2) eine Länge (H) aufweist, die zwei Steigungen (S) der Tribüne für die Anordnung der Horizontalträger (41.1, 41.2) der Laufplanken (23) bzw. der Sitzträger (45.1, 45.2) entspricht und beide Rohrstücke (40.1, 40.2) unten in der gleichen Ebene (E) enden.
11. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beide Rohrstücke (40.1, 40.2) unten glatt abgeschnitten enden, während das obere hintere Rohrstück (40.2) oben einen dem Innendurchmesser entsprechenden Halte- und Zentrierstift (43) trägt.
12.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelbereich jedes Wangenteiles (30) auf den oberen Horizontalträger ein Rohrstück (46) als vertikales Sitzträgerrohr (46) aufgeschweisst ist, dessen oberes Ende den Sitzträger (45.2) aufweist.
13. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) als hochkant stehende Rechteckrohrelemente ausgebildet sind, auf denen nach oben offene U-Profile (44.1, 44.2) aufgeschweisst sind, in deren Schenkel die Krallen (23.1) von Laufplanken (23) eingehängt sind.
14. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzträgerrohre quer zur Wangenebene stehende Flansche (48) für den Anschluss von unter den Sitzen (22) vorgesehenen Querverstrebungen und/oder Geländerstäben (24) aufweisen.
15.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass für die Bildung von Treppen (25) zwischen den Sitzreihen Stufenteile (50, 60) vorgesehen sind, welche jeweils ein Laufplankenelement (51, 61) mit Unterstützungen (52) und/oder zu benachbarten Sitzträgerrohren (46) oder U-Profilen (44) reichende Haltearme (54; 62.1, 62.2) aufweisen.
16. Tribüne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufenteile als Zwischenstufenteile (50) ausgebildet sind, die zusammen mit mittels Krallen (23.1) eingehängten Laufplanken (23) die Treppe (25) bilden, jede Unterstützung auf einer Laufplanke (23) aufliegt und die je zwei zu den benachbarten Sitzträgerrohren (46) reichenden Haltearme (54) mit an diesen angeschlossenen Kupplungen (56) ausgestattet sind.
17.
Tribüne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe aus abwechselnd angeordneten Laufplanken (23) mit etwa in ihrer Ebene liegenden Krallen (23.1) und Stufenteilen (60) gebildet ist, wobei die Stufenteile (60) mit an den Haltearmen (62.1, 62.2) angeordneten Krallen (23.1) in die benachbarten U-Profile (44) eingreifen.
18. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangenteile (30) Geländerbefestigungsbohrungen (72) aufweisen.
19. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Geländerbefestigungselemente (73) vorgesehen sind, welche von auf Halte- und Zentrierstifte (43) aufsteckbaren Rohrstücken (73.1) und daran angebrachten Geländerbefestigungsflanschen (73. 2) gebildet sind, welche Geländerbefestigungsbohrungen aufweisen.
1. Tribüne, die mindestens teilweise getreppt ist, dadurch gekennzeichnet, dass Treppenstrukturabstützungen, umfassend mindestens eine vertikale Stütze (27) und mindestens einen Horizontalträger (28), mit an jedem Horizontalträger endständig angeordneten Verbindungsorganen für ein Fachwerk, sowie Wangenteile vorgesehen sind.
2. Tribüne nach Anspruch 1, mindestens teilweise mit Sitzen, Laufplanken, Treppen, Geländern und/oder Überdachungen, mit Diagonal-Verbindungs- und Tragelementen, dadurch gekennzeichnet, dass für die getreppte Abstützung von Laufplanken (23) und Sitzen (22) die getreppten Wangenteile (30) mit Anschlusselementen für zugehörige Bauteile eines Standard-Gerüstsystems ausgestattet sind.
3.
Tribüne nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei vertikale, mit den Stützen (27) zusammensteckbare Rohrstücke (40.1, 40.2) und diese steif verbindende weitere Horizontalträger (41.1, 41.2) vorgesehen sind, wobei jeweils zwei dieser vertikalen Rohrstücke sowie zwei diese steif miteinander verbindende weitere Horizontalträger zu einem Wangenteil (30) gehören, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) hochkant stehende, mit den Rohrstücken verschweisste Rechteckrohrteile sind und auf dem vorderen vertikalen Rohrstück und einem mittleren vertikalen Sitzträgerrohr (46) Sitzträger (45.1, 45.2) befestigt sind.
4.
Tribüne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Wangenteil (30) zwischen zwei senkrechten, an ihm vorgesehenen Rohrstücken (40.1, 40.2) gemäss der Steigung (S) der Tribüne (20) in der Höhe beabstandete weitere Horizontalträger (41.1, 41.2) und ein diese etwa in der Mitte verbindendes Verbindungselement (42) aufweist.
5. Tribüne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dem unteren der weiteren Horizontalträger (41.1) zugeordnete vordere Rohrstück (40.1) unten einen Stielanschluss aufweist und oben bis zu einem Sitzträger (45.1) reicht und das dem oberen der weiteren Horizontalträger (41.2) zugeordnete hintere Rohrstück (40.2) oben und unten einen Stielanschluss aufweist.
6.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelbereich des Wangenteiles (30) ein über den oberen der weiteren Horizontalträger (41.2) nach oben überstehender Sitzträger (45.2) vorgesehen ist.
7. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzträger (45.1, 45.2) mit Eingriffelementen (47) für mindestens eine Sitzbank (22) ausgestattet sind.
8. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrstücke (40.1, 40.2, 46), die Sitzträger (45.1, 45.2), die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) und die Verbindungselemente (42) von Halbzeugabschnitten aus Stahl gebildet und zusammengeschweisst sind.
9. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrstücke (40.1, 40.2) stirnseitig vor die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) geschweisst sind.
10.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Rohrstück (40. 2) eine Länge (H) aufweist, die zwei Steigungen (S) der Tribüne für die Anordnung der Horizontalträger (41.1, 41.2) der Laufplanken (23) bzw. der Sitzträger (45.1, 45.2) entspricht und beide Rohrstücke (40.1, 40.2) unten in der gleichen Ebene (E) enden.
11. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beide Rohrstücke (40.1, 40.2) unten glatt abgeschnitten enden, während das obere hintere Rohrstück (40.2) oben einen dem Innendurchmesser entsprechenden Halte- und Zentrierstift (43) trägt.
12.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelbereich jedes Wangenteiles (30) auf den oberen Horizontalträger ein Rohrstück (46) als vertikales Sitzträgerrohr (46) aufgeschweisst ist, dessen oberes Ende den Sitzträger (45.2) aufweist.
13. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Horizontalträger (41.1, 41.2) als hochkant stehende Rechteckrohrelemente ausgebildet sind, auf denen nach oben offene U-Profile (44.1, 44.2) aufgeschweisst sind, in deren Schenkel die Krallen (23.1) von Laufplanken (23) eingehängt sind.
14. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzträgerrohre quer zur Wangenebene stehende Flansche (48) für den Anschluss von unter den Sitzen (22) vorgesehenen Querverstrebungen und/oder Geländerstäben (24) aufweisen.
15.
Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass für die Bildung von Treppen (25) zwischen den Sitzreihen Stufenteile (50, 60) vorgesehen sind, welche jeweils ein Laufplankenelement (51, 61) mit Unterstützungen (52) und/oder zu benachbarten Sitzträgerrohren (46) oder U-Profilen (44) reichende Haltearme (54; 62.1, 62.2) aufweisen.
16. Tribüne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufenteile als Zwischenstufenteile (50) ausgebildet sind, die zusammen mit mittels Krallen (23.1) eingehängten Laufplanken (23) die Treppe (25) bilden, jede Unterstützung auf einer Laufplanke (23) aufliegt und die je zwei zu den benachbarten Sitzträgerrohren (46) reichenden Haltearme (54) mit an diesen angeschlossenen Kupplungen (56) ausgestattet sind.
17.
Tribüne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe aus abwechselnd angeordneten Laufplanken (23) mit etwa in ihrer Ebene liegenden Krallen (23.1) und Stufenteilen (60) gebildet ist, wobei die Stufenteile (60) mit an den Haltearmen (62.1, 62.2) angeordneten Krallen (23.1) in die benachbarten U-Profile (44) eingreifen.
18. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangenteile (30) Geländerbefestigungsbohrungen (72) aufweisen.
19. Tribüne nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Geländerbefestigungselemente (73) vorgesehen sind, welche von auf Halte- und Zentrierstifte (43) aufsteckbaren Rohrstücken (73.1) und daran angebrachten Geländerbefestigungsflanschen (73. 2) gebildet sind, welche Geländerbefestigungsbohrungen aufweisen.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
PL | Patent ceased |