CH669690A5 - - Google Patents
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Description
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kupplungsteil einer elektrischen Steckverbindung zum Durchverbinden einer elektrischen Leitung, die in ihrer Seele mindestens zwei Adern und ein fadenförmiges Zugorgan aufweist, bestehend aus einem metallischen Grundkörper, in dem ein aus Kunststoff bestehender Kontaktträger mit einer der Anzahl der Adern entsprechenden Anzahl von elektrischen Kontaktelementen angeordnet ist, bei welchem das leitungsseitige Ende als Ansatz ausgebildet ist, dessen radiale Abmessungen gegenüber den Abmessungen eines an der Anschlussseite liegenden, der Aufnahme eines zweiten, mit Gegenkontakten ausgerüsteten Kupplungsteils dienenden Griffteils verringert sind, bei welchem an dem Ansatz eine bis über die Leitung ragende, sich zum leitungsseitigen Ende konisch verengende metallische Hülse fest anliegend angebracht ist, an welchem das Zugorgan festgelegt ist und bei welchem um sein leitungsseitiges Ende und das Ende der Leitung ein aus Isoliermaterial bestehender Griffkörper herumgespritzt ist.
Kupplungsteil im Sinne der Erfindung können ein Stecker oder eine Dose sein. Die zugehörigen Kontakte können als Stifte oder Buchsen ausgebildet sein. Das Kupplungsteil soll sowohl für ungeschirmte Leitungen als auch für Leitungen einsetzbar sein, deren Adern von einem gemeinsamen Schirm umgeben sind.
Elektrische Leitungen mit Zugorgan werden beispielsweise für tragbare Funkgeräte, als zugfeste Telefonleitungen, bei Federleitungen für ortsfeste elektroakustische Anlagen oder auch für Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge benötigt. Die Kupplungsteile müsen feuchtigkeitsdicht sein, und für die meisten Anwendungsfälle wird auch eine Sicherung gegen Verdrehen gefordert. Ausserdem muss bei geschirmten Leitungen die Schirmung im Kupplungsteil mindestens ebenso gut wie die Schirmung der Leitung selbst sein, und es darf auch keine Unterbrechung des Schirmes im Kupplungsteil vorhanden sein.
Bei dem bekannten, für geschirmte Leitungen vorgesehenen Kupplungsteil nach der DE-OS 3 304 415, das eingangs beschrieben ist, sind diese Forderungen erfüllt. Seine Herstellung ist jedoch relativ aufwendig, da sowohl das Zugorgan als auch der Schirm der Leitung in einer Hinterschneidung des Ansatzes am Grundkörper festgelegt sind. Der Ansatz ist dafür mit zwei axial verlaufenden Nuten versehen, in die das Zugorgan und der zusammengedrehte Schirm eingelegt werden. Die Enden beider Teile werden umgeknickt. Sie liegen in der Hinterschneidung und werden dort durch die eng am Ansatz anliegende Hülse gehalten. Nachteilig bei diesem bekannten Kupplungsteil ist auch, dass der teure Grundkörper nicht wiederverwendbar ist. Wenn die angeschlossene elektrische Leitung nicht mehr brauchbar ist, muss auch das angespritzte Kupplungsteil mit fortgeworfen werden, da der gespritzte Griffkörper nur mit einem aus Kostengründen nicht zu rechtfertigenden Aufwand restlos vom Grundkörper und seinen Teilen entfernt werden kann. Das gilt insbesondere für die aus dem Kontaktträger herausragenden Enden der Kontaktelemente, die dabei leicht beschädigt werden können.
Die Erfindung bezweckt ein Kupplungsteil für eine elektrische Leitung zu schaffen, das einfach herzustellen ist und dessen Grundkörper ohne grossen Aufwand wiederverwendet werden kann.
Das erfindungsgemässe Kupplungsteil ist dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Zugorgans am freien, leitungsseitigen Ende der Hülse befestigt ist und dass die Enden der aus dem Kontaktträger herausragenden Kontaktelemente von einem Isolierkörper aus einem in erwärmten Zustand fliessfähigem und beim Erkalten spröde werdenden Material umgeben sind, der von der Hülse umschlossen ist.
Der aus Griffteil, Ansatz und Kontaktträger mit Kontaktelementen bestehende Grundkörper dieses Kupplungsteils kann ohne Änderungen sowohl für ungeschirmte als auch für geschirmte Leitungen eingesetzt werden. Da weder das Zugorgan noch gegebenenfalls der Schirm direkt am Grundkörper befestigt sind, ist die Herstellung des Kupplungsteils sehr einfach. Nach Anbringung der Hülse am Ansatz brauch nur noch das Zugorgan in die Hülse eingehängt und der Schirm gegebenenfalls auf der Hülse festgeklemmt zu werden. Danach kann der Schutzkörper gespritzt werden, der alle Teile umschliesst und auch die innerhalb der Hülse verbleibenden Hohlräume ausfüllt.
Vor dem Anbringen der Hülse werden an die aus dem Kontaktträger herausragenden Enden der Kontaktelemente die abisolierten Adern der Leitung angeschlossen und es wird um die Enden der Kontaktelemente und der Adern der Isolierkörper herumgeformt. Dessen im warmen Zustand fliessfähiges Material wird beim Erkalten spröde, so dass es im Bedarfsfall beispielsweise durch leichtes Schlagen oder Rütteln leicht entfernt werden kann. Der vor dem Spritzen des Griffkörpers aufgebrachte Isolierkörper deckt ausserdem die Kontaktelemente so gut ab, dass kein Spritzmaterial an bzw. in dieselben eindringen kann. Der Grundkörper des Kupplungsteils ist damit wiederverwendbar, da er sehr leicht und ohne Rückstände von allen angeformten Teilen befreit werden kann. Die Sprödigkeit des Isolierkörpers stört beim Gebrauch des Kupplungsteil nicht, da der Isolierkörper fest von der Hülse und dem Material des gespritzten Griffköpers umgeben ist.
Nachfolgend wird anhand von zwei Zeichnungsfiguren ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes beschrieben.
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Fig. 1 zeigt eine Gesamtansicht des Kupplungsteils, teilweise im Schnitt, und
Fig. 2 zeigt das Kupplungsteil ohne gespritzten Griffkörper in vergrösserter Darstellung.
In Fig. 1 ist ein Kupplungsteil für eine elektrische Steckverbindung dargstellt, das am Ende einer elektrischen Leitung 1 fest angespritzt ist. Die Kontanktelemente des Kupplungsteils und das Zugorgan der Leitung 1 sind in Fig. 1 der Einfachheit halber nicht dargestellt. Von der Adern der Leitung 1 sind zwei Adern 2 schematisch angedeutet. Ein eventuel vorhandener Schirm ist ebenfalls in Fig. 1 nicht dargestellt. Die Anzahl der Adern 2 und damit auch die Anzahl der Kontaktelemente sind beliebig. In bevorzugten Ausführungsformen ist die Leitung 1 mit sieben oder zehn Adern 2 versehen.
Das Kupplungsteil weist einen metallischen Grundkörper 3 auf, der aus einem der Aufnahme eines anderen Kupplungsteils mit Gegenkontakten dienenden Griffteil 4 mit relativ grossem Durchmesser und aus einem Ansatz 5 besteht, dessen Durchmesser gegenüber dem Durchmesser des Griffteils 4 verringert ist. Zwischen Griffteil 4 und Ansatz 5 kann eine nutförmige Vertiefung 6 angebracht sein. Zu dem Kupplungsteil gehören ausserdem eine metallische Hülse 7 und ein um das Ende der Leitung 1 und den Ansatz 5 herumgespritzter Griffkörper 8. Der Griffkörper 8 kann beispielsweise aus Polyvinylchlorid oder Polyurethan bestehen. Für den Griffkörper 8 soll vorzugsweise ein Material eingesetzt werden, das mit dem Mantel der Leitung 1 verschweissbar ist.
An der Oberfläche des Ansatzes 5 liegt ein Isolierkörper 9 an, der die Enden der Kontaktelemente und der angeschlossenen Adern 2 umgibt. Am Griffkörper 8 können aussen auch Rippen 10 angeformt sein, die das lagerichtige Zusammenstecken der Kupplungsteile erleichtern.
Der metallische Grundkörper 3 besteht — wie schon erwähnt — im wesentlichen aus dem Griffteil 4 und dem Ansatz 5. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, umschliesst der Griffteil 4 einen Hohlraum 11, in den ein anderes Kupplungsteil mit Gegenkontakten zur Durchverbindung eingesteckt werden kann. Am Boden des Hohlraumes 11 kann ein der Abdichtung dienendes ringförmiges Dichtungselement 12 angeordnet sein, bei welchem es sich vorzugsweise um einen O-Ring handelt. Zum Grundkörper 3 gehört ein Kontaktträger 13 aus Isoliermaterial, in welchem die Kontaktelemente 14 des Kupplungsteils fest eingebettet sind. Die Kontaktelemente 14 sind beispielsweise als Kontaktbuchsen ausgebildet, in welche vom Hohlraum 11 her Steckerstifte eingesteckt werden können. Sie ragen auf der dem Hohraum 11 abgewandten Seite aus dem Kontaktträger 13 heraus.
Bei Anbringen eines Kupplungsteils nach Fig. 2 am Ende einer elektrischen Leitung wird beispielsweise wie folgt vorgegangen:
Eine elektrische Leitung 1 wird am Ende abgemantelt, so dass die Adern 2 und ein Zugorgan 15 freigelegt werden. In
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Fig. 2 sind der Einfachheit halber wieder nur zwei Adern 2 eingezeichnet. Das Zugorgan 15 ist beispielsweise ein Drahtseil. Anschliessend werden die Enden der Adern 2 abisoliert, und am Ende des Zugorgans 15 wird eine Verdickung 16 angebracht, bei welcher es sich beispielsweise um eine Presshülse handelt.
Der Grundkörper 3 ist mit dem innen liegenden Kontaktträger 13 vorgefertigt. Die freigelegten Leiter der Adern 2 werden jetzt mit den Kontaktelementen 14 verbunden, beispielsweise durch Anschlagen oder Löten. Das so vorbereitete Leitungsende wird dann in eine Form eingebracht, in welcher der Isolierkörper 9 hergestellt wird. Dazu wird beispielsweise ein erwärmter und daher fliessfähiger Heissschmelzkleber auf den Kontaktträger 13 aufgebracht, und zwar in einer solchen Menge, dass die Enden der Kontaktelemente 14 und der angeschlossenen Adern 2 in den Isolerkörper 9 eingebettet sind. Nach Erkalten des Heissschmelzklebers wird das Leitungsende wieder aus der Form herausgenommen.
Es wird dann die Hülse 7 auf das Leitungsende aufgebracht, die vorzugsweise aus einem Blechstreifen zu einer rundum geschlossenen Hülse gebogen wird. Sie kann aber auch aus einem Rohrabschnitt gepresst werden. Die Hülse 7 wird beispielsweise durch punktförmiges Anpressen am Ansatz 5 festgelegt, so dass sie gegen Verdrehen gesichert ist. Gegen eine Bewegung in axialer Richtung kann die Hülse 7 durch Umbiegen ihres Endes um den Rand des Ansatzes 5 gesichert werden. Die Umfangsfläche des Ansatzes 5 ist vorzugsweise mit einer Riffelung versehen.
Die Hülse 7 umschliesst den Isolierkörper 9 eng, so dass derselbe bei der weiteren Bearbeitung geschützt ist. Jetzt wird noch das Zugorgan 15 an der Hülse 7 befestigt. Die Hülse 7 hat dazu beispielsweise einen Vorprung 17, der aus der Wandung derselben herausgestanzt und nach innen gebogen ist. Durch die Verdickung 16 ist das Zugorgan 15 in der aus Fig. 2 ersichtlichen Position in axialer Richtung gesichert. In einem Spritzwerkzeug wird dann der Griffkörper 8 gespritzt, der in Fig. 2 nicht mit eingezeichnet ist.
Prinzipiell ist es auch möglich, den Isolierkörper 9 erst dann zu erzeugen, wenn die Hülse 7 bereits am Ansatz 5 festgelegt ist. Die Hülse 7 könnte dann gleichzeitig als Form dienen. Dieses Vorgehen ist aber schwieriger als das beschriebene Verfahren, da die Hülse 7 am freien Ende so eng um Adern 2 und Zugorgan 15 liegt, dass das Material für den Isolierkörper 9 nur mit Schwierigkeiten in die Hülse 7 einzubringen wäre.
Wenn das Kupplungsteil für eine geschirmte Leitung 1 eingesetzt werden soll, braucht an seinem geschilderten Aufbau nichts geändert zu werden. Der nicht dargestellte, als Geflecht oder Umseilung ausgebildete Schirm wird nach Abmantelung an seinem Ende aufgeweitet und über die Hülse 7 geschoben, bevor der Griffkörper 8 gespritzt wird. Auf oder an der Hülse 7 wird der Schirm durch einen Klemmring 18 festgelegt, der in Anpassung an die Kontur der Hülse 7 eine konische Bohrung hat.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Kupplungsteil einer elektrischen Steckverbindung zum Durchverbinden einer elektrischen Leitung (1), die in ihrer Seele mindestens zwei Adern (2) und ein fadenförmiges Zugorgan aufweist, bestehend aus einem metallischen Grundkörper (3), in dem ein aus Kunststoff bestehender Kontaktträger mit einer der Anzahl der Adern (2) entsprechenden Anzahl von elektrischen Koütaktelementen angeordnet ist, bei welchem das leitungsseiti-ge Ende als Ansatz (5) ausgebildet ist, dessen radiale Abmessungen gegenüber den Abmessungen eines an der Anschlusseite liegenden, der Aufnahme eines zweiten, mit Gegenkontakten ausgerüsteten Kupplungsteils dienenden Griffteils (4) verringert sind, bei welchem an dem Ansatz (5) eine bis über die Leitung (1) ragende, sich zum leitungsseitigen Ende konisch verengende metallische Hülse (7) fest anliegend angebracht ist, an welchem das Zugorgan (15) festgelegt ist und bei welchem um sein lei-tungsseitiges Ende und das Ende der Leitung (1) ein aus Isoliermaterial bestehender Griffkörper (8) herumgespritzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Zugorgans (15) am freien, leitungsseitigen Ende der Hülse (7) befestigt ist und dass die Enden der aus dem Kontaktträger (13) herausragenden Kontaktelemente (14) von einem Isolierkörper (9) aus einem in erwärmtem Zustand fliessfähigen und beim Erkalten spröde werdenden Material umgeben sind, der von der Hülse (7) umschlossen ist.
2. Kupplungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das an seinem Ende mit einer Verdickung (16) versehene Zugorgan (15) mit der Verdickung (16) hinter einem von der Wand der Hülse (7) nach innen abstehenden Vorsprung (17) festgelegt ist.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Kupplungsteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet dass der Ansatz (5) eine geriffelte Umfangsfläche hat und dass die Hülse (7) zumindest punktweise in diese Riffelung eingedrückt ist.
4. Kupplungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung einer geschirmten Leitung mit einem als Geflecht oder Umseilung ausgebildeten Schirm der Schirm mittels eines innen konisch verlaufenden Klemmrings (18) aussen an der Hülse (7) festgelegt ist.
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