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CH639261A5 - Bearbeitungsgeraet fuer zahnmodelle. - Google Patents

Bearbeitungsgeraet fuer zahnmodelle. Download PDF

Info

Publication number
CH639261A5
CH639261A5 CH9079A CH9079A CH639261A5 CH 639261 A5 CH639261 A5 CH 639261A5 CH 9079 A CH9079 A CH 9079A CH 9079 A CH9079 A CH 9079A CH 639261 A5 CH639261 A5 CH 639261A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
processing device
abrasive
carrier
carrier plate
plate
Prior art date
Application number
CH9079A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernard Weissman
Original Assignee
Bernard Weissman
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bernard Weissman filed Critical Bernard Weissman
Publication of CH639261A5 publication Critical patent/CH639261A5/de

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B27/00Other grinding machines or devices
    • B24B27/02Bench grinders
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/34Making or working of models, e.g. preliminary castings, trial dentures; Dowel pins [4]
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D9/00Wheels or drums supporting in exchangeable arrangement a layer of flexible abrasive material, e.g. sandpaper
    • B24D9/08Circular back-plates for carrying flexible material
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bearbeitungsgerät für Zahnmodelle.
Im Laufe der Herstellung eines Zahnmodells oder Werkstückes sind verschiedene Arbeitsgänge zum Glätten des
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Modells erforderlich, um dieses ordnungsgemäss herzustellen. Beispielsweise muss das Modell geschliffen, geglättet und poliert werden. Während einige dieser Arbeitsgänge oft per Hand durchgeführt werden, sind Zahnmodell-Trimmer (Bearbeitungsgeräte) verfügbar geworden, die eine automatische Bearbeitung solcher Modelle ermöglichen. Indem verschiedene Typen von Schleifmitteloberflächen eingesetzt werden, kann das Gerät zum Abschleifen, Glätten, Polieren, Anschleifen und Läppen u.dgl. verwendet werden.
Beispielsweise ist eine Ausführungsform eines derartigen Zahnmodellbearbeitungsgeräts (Zahnmodell-Trimmer) in der US-PS 3 481 086 oder der US-PS 3 603 040 beschrieben. Bei den Geräten des Standes der Technik befinden sich in einem Gehäuse ein Schleifrad, das von einem Motor angetrieben wird. Eine Zuführungsöffnung in der Vorderwand des Gehäuses legt einen Teil des Schleifrades frei. Ein Arbeitstisch ist vor der Zuführungsöffnung angeordnet, auf dem das Werkstück während der Bearbeitung mit dem Schleifrad positioniert werden kann. Das Gerät wird auf einer Bodenplatte getragen und eine Flüssigkeit tritt in das Gehäuse ein und ist über die Bodenplatte ableitbar.
Während ein derartiger Trimm-Apparat für die Bearbeitung von Zahnmodellen durchaus nützlich ist, ist das Gerät selbst umständlich zu handhaben und verhindert eine effiziente Bearbeitung und Handhabung des Werkstückes.
Zum Beispiel ist es häufig erforderlich, bei einer normalen Benutzung des Geräts die Schleifmitteloberfläche öfters auszutauschen. Zusätzlich kann es erforderlich sein,
auch wenn nur ein einzelnes Werkstück zu bearbeiten ist, dass verschiedene Typen von Schleifmitteloberflächen verwendet werden müssen, da verschiedene Schleifmitteloberflächen zum Anschleifen, Polieren oder Glätten u.dgl. notwendig sind. Der dabei erforderliche Austausch kann bei den zahlreichen bekannten Geräten nur unter einem grossen Zeitaufwand, beispielsweise 20 bis 30 Minuten, durch gelernte Bedienungspersonen durchgeführt werden, und andere Geräte erfordern einen erheblichen Platz, so dass keine Geräte verfügbar sind, die ein schnelles Wechseln der Schleifmittelfläche ermöglichen. Weiterhin stellt die Zuführungsöffnung bei der Handhabung des Werkstückes einen die Effizienz der Benutzung beschränkenden Faktor dar, denn die bekannten Geräte ermöglichen es nicht, dass die Schleifmitteloberfläche dicht an der Zuführungsöffnung positioniert ist. Und indem nun die ZuführungsöfTnung extrem gross ausgeführt würde, würde die Sicherheit bei der Handhabung wesentlich verschlechtert, und wenn die Zuführungsöffnung zu klein gewählt würde, würde es schwierig werden, das Werkstück in zweckmässiger Weise gegen die Schleifmittelfläche zu bewegen. Ein weiteres zusätzliches Problem betrifft die effiziente Ausnutzung des Wasserstrahls gegen die Schleifmitteloberfläche.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten Geräte zu vermeiden und ein Bearbeitungsgerät, insbesondere einen Zahnmodell-Trimmer zu schaffen, der eine leichte und effiziente Bedienung und insbesondere ein leichtes Auswechseln der Schleifmittelscheibe ermöglicht, so dass das Wechseln derselben in einer kurzen Zeit von höchstens einigen Minuten möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung wird eine Ausbildung gemäss dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 vorgeschlagen.
In bezug auf weitere Besonderheiten von Ausführungsformen wird auf die abhängigen Ansprüche hingewiesen.
Anhand der in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsge-mässen Bearbeitungsgeräts im auseinandergezogenen Zustand der einzelnen Teile,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Rückseite der Schleifmittelträgerscheibe und des Schleifmittelträgers,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsge-mässen Bearbeitungsgeräts im zusammengebauten Zustand,
Fig. 4 eine Seitenansicht, zum Teil geschnitten, entlang der Schnittlinie 4-4 in Fig. 3,
Fig. 5 eine Teilrückenansicht einer erfindungsgemässen Trägerplatte,
Fig. 6 eine Seitenansicht im Schnitt entlang der Schnittlinie 6-6 in Fig. 5,
Fig. 7 eine Teilrückenansicht einer erfindungsgemässen Trägerplatte in alternativer Ausführungsform gegenüber der gemäss Fig. 5,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie 8-8 in Fig. 7, Fig. 9 eine Seitenansicht, zum Teil geschnitten, des erfindungsgemässen Wasserzuführungssystems entlang der Schnittlinie 9-9 in Fig. 3,
Fig. 10 eine Seitenansicht im Schnitt durch die Zuführungsöffnung entlang der Schnittlinie 10-10 in Fig. 3,
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Schnittlinie 11-11 in Fig. 4 als Ausschnitt der Schwenkeinrichtung für den erfin-dungsgemäss vorgesehenen Arbeitstisch,
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht der Rückseiten der Trägerplatte und einer Schleifmittelträgerplatte in weiterer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 13 eine Teilansicht der miteinander verbundenen Teile gemäss Fig. 12,
Fig. 14 einen Schnitt entlang der Schnittlinie 14-14 in Fig. 13,
Fig. 15 eine Teilansicht einer modifizierten Ausführungsform der Kupplungsmittel der Teile gemäss Fig. 12,
Fig. 16 einen Schnitt entlang der Schnittlinie 16-16 in Fig. 15,
Fig. 17 eine Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemässen Bearbeitungsgeräts,
Fig. 18 eine Seitenansicht des Bearbeitungsgeräts gemäss Fig. 17.
Die in den verschiedenen Zeichnungen enthaltenen gleichen Bezugsziffern kennzeichnen gleiche Geräteteile.
Wie sich aus den Zeichnungen, insbesondere den Fig. 1, 2, 3 und 4 ergibt, besteht ein Zahnmodellbearbeitungsgerät (Zahnmodell-Trimmer) gemäss der vorliegenden Erfindung aus einem bekannten Antriebsmotor 10, der vorzugsweise gegen den Eintritt von Feuchtigkeit abgedichtet ist und eine nach aussen vorstehende Antriebswelle 12 aufweist. Der Antriebsmotor 10 ist mit üblichen Befestigungsmitteln ausgestattet, die z.B. aus Flanschen 14 bestehen, die von jeder Seite des Motorgehäuses abstehen. Die Flansche 14 weisen Öffnungen 16 auf, die mit Langlöchern oder Schlitzen 20, die im Befestigungssockel 18 vorgesehen sind, bei der Montage zusammenfallen. Der Antriebsmotor wird auf dem Befestigungssockel mittels Bolzen 22 befestigt. Federmittel, zB. Federn oder Puffer, die nicht dargestellt sind, können zwischen den Motorflanschen und dem Befestigungssockel vorgesehen sein, um Vibrationen zu verhindern, wie dies allgemein bekannt ist. Der Befestigungssockel 18 kann seinerseits mittels Bolzen 23 an einer Bodenplatte 24 befestigt werden. Die Bodenplatte 24 ist mit einem Ablassstopfen 25 versehen, der zum Entleeren der Bodenplatte entfernbar ist, wenn dies gewünscht wird.
Der Befestigungssockel und die Bodenplatte sind ähnlich denjenigen, wie sie in der US-PS 3 603 040 beschrieben sind, und stellen selbst nicht den Kern der vorliegenden Erfindung
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dar. Demgemäss kann das erfindungsgemässe Bearbeitungsgerät auch auf anders gestalteten Befestigungssockeln oder Bodenplatten angeordnet sein, so dass die vorliegende Erfindung auf die vorliegenden Ausgestaltungen nicht beschränkt ist.
An den Antriebsmotor 10 ist eine Trägerplatten-Anordnung 26 angeschlossen, die sich mit dem Antriebsmotor dreht. Die Trägerplatten-Anordnung umfasst eine Lagerbüchse 28, die aus einer Hülse 30 mit einem radial abstehenden Flansch 32 besteht. Das Vorderende in der Hülse 30 steht gegenüber der planen Vorderfläche 34 des Flansches 32 vor und bildet einen nach vorne ragenden Kragen 36. Der rückwärtige Abschnitt der Hülse 30 ist mit zwei Gewindelöchern 35 versehen, die Schrauben 37 aufnehmen, um die Lagerbüchse an der Antriebswelle 12 des Antriebsmotors 10 zu befestigen. An dem Flansch 32 der Lagerbuchse 28 ist eine kreisförmige Trägerplatte 40 befestigt. Die Trägerplatte kann aus jedem passenden Material, z.B. Metall oder Kunststoff gebildet sein, wobei es von Wichtigkeit ist, dass die Trägerplatte eine ebene steife Fläche bildet, die dazu geeignet ist, eine Schleifscheibeneinheit zu tragen, wie sie im folgenden beschrieben wird, ohne dass die Trägerplatte während der Drehung und der Anwendung von Arbeitsdruck durch die Bedienungsperson zerstört wird.
Die Trägerplatte 40 weist eine Zentralöffnung 42 auf, die in ihrer Grösse der Umfangsfläche des Kragens 36 angepasst ist, so dass der Kragen 36 genau in die Öffnung 42 passt und auf diese Weise die Trägerplatte 40 in koaxialer Lage zum Flansch 32 zentriert und ebenfalls zur Antriebswelle 12 und für eine konzentrische Drehbewegung sorgt. Die Trägerplatte 40 ist an den Flansch 32 der Lagerbuchse 28 mittels Schrauben 44 befestigt, die durch angesenkte Öffnungen 46 in Gewindelöcher 48 innerhalb des Flansches 32 verlaufen.
Die Lagerbuchse 28 kann weiterhin, falls es gewünscht wird, mit einer unter Federspannung stehenden Auswurfanordnung versehen sein, die dazu dient, um die Schleifscheibeneinheit unter einem bestimmten Grad von Spannung zu halten, um so die Erneuerung derselben gegen eine andere zu erleichtern. Wie insbesondere von den Fig. 1 und 4 zu ersehen ist, ist eine hohle zylindrische Tauchhülse 50 vorgesehen, die eine Querwand oder eine Kappe 52 an ihrem einen Ende besitzt. Die Tauchhülse 50 ist gleitend innerhalb der Bohrung der Lagerbuchse der Hülse 30 gelagert und grenzt an das Ende der Antriebswelle 12, die innerhalb der Lagerbuchse befestigt ist. Das Kappenende der Tauchhülse 50 ist mit einer Senkbohrung 58 versehen, die das Kopfende einer Halteschraube 54 aufnimmt, die durch eine Öffnung in der Kappe hindurch verläuft und in einer axialen Gewinde-bohrung 56 eingeschraubt ist, die im vorderen Ende der Antriebswelle 12 eingebohrt ist.
Dabei ist zu erkennen, dass die axiale Erstreckung der Senkbohrung 58 in der Kappe der Tauchhülse 50 grösser ist als die des Kopfes der Schraube 54, so dass die Tauchhülse in axialer Richtung, und zwar in einer Richtung vom Ende der Antriebswelle 12 weg, verschoben werden kann. Die Tauchhülse 50 wird zu dieser Verschiebung mittels einer Druckfeder 60 gezwungen, die innerhalb der hohlen Tauchhülse um den Bolzen der Schraube 54 angeordnet ist. Mit einem Ende liegt die Feder 60 gegen die vordere Endfläche der Antriebswelle 12 an, während sie mit ihrem anderen Ende gegen die Innenfläche der Tauchhülsenkappe anliegt, wodurch die Tauchhülse nach aussen federnd gegen eine Schleifscheibeneinheit gedrückt wird.
Die Trägerplatte 40 weist weiterhin eine Anzahl von schwalbenschwanzförmigen Öffnungen 62 auf, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist, die dazu dienen, im wesentlichen passend geformte, ebenfalls schwalbenschwanzförmige zapfenför-mige Ansätze 66 aufzunehmen, die in Fig. 2 dargestellt sind,
die an der Schleifmittelträgerscheibe 65 ausgebildet sind, die darauf befestigt werden soll. Die Öffnungen 62 erstrecken sich durch den Körper der Trägerplatte 40 und sind umfangsgemäss um die Drehachse der Trägerplatte 40 im Abstand zueinander angeordnet. Wie bereits angedeutet, dient die Trägerplatte 40 dazu, um auswechselbare Schleifmittelträgerscheiben 65 zu tragen, die während der Benutzung bei der Bearbeitung von Zahnabdrücken oder Modellen sowie auch bei anderen zahntechnischen Arbeitsgängen verwendet werden. Dabei sei nochmals daraufhingewiesen, dass diese Ansätze 66 derart ausgestaltet sind, dass sie in die engen Enden der Öffnungen 62 der Trägerplatte 40 passen. Die weiteren Enden der Ansätze sind kürzer als die weiteren Enden der Öffnungen in einer Umfangsrichtung, so dass die Ansätze frei in die Öffnungen an ihren weiteren Enden eingesetzt werden können, wie dies in den Fig. 6 und 6 gezeigt ist, wobei Fig. 5 die rückseitige Fläche der Trägerplatte 40 zeigt.
Bei der Drehung der Scheibe und der Trägerplatte zueinander wird die Scheibe 64 derart gedreht, dass die Ansätze 66 in die engen Enden der Öffnungen 62 gedreht werden und auf diese Weise zwischen den Wandungen der Öffnungen 62 eingeklemmt werden, wie dies in den Fig. 7 und 8 gezeigt ist. Demgemäss werden die beiden Teile gleichzeitig in innigen Kontakt miteinander gebracht, so dass die Trägerplatte 40 als eine feste ebene Tragfläche für die Schleifmittelträgerscheibe 65 dient und mit dieser wirksam drehgemäss verbunden ist, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Um die Anordnung der Stützscheibe 64 auf der Trägerscheibe zu erleichtern, ist ein Zentrierkragen 68 auf der rückwärtigen Fläche 70 der Stützscheibe 64 vorgesehen.
Der Zentrierkragen 68 ist derart bemessen, so dass er genau in die Zentralöffnung 42 der Trägerplatte 40 passt, so dass eine konzentrische Anordnung der Teile in bezug auf die Drehachse der Trägerplatte 40 erfolgt und damit auch eine konzentrische Anordnung zur Lagerbuchse 38 und der Antriebswelle 12. Dabei ist noch festzustellen, dass die Dicke der Trägerplatte 40 grösser ist als die Höhe des Kragens 36 an der Lagerbuchse 28, so dass der Zentrierkragen 68 ebenfalls innerhalb der Öffnung 42 der Trägerplatte genau angeordnet bzw. aufgenommen wird.
In den Fig. 12 bis 16 ist eine modifizierte Verbindung zwischen der Trägerplatte und der Schleifmittelträgerscheibe dargestellt, die in der gleichen Art wie die im obigen beschriebene Verbindung zwischen diesen beiden Teilen funktioniert. Die modifizierte Trägerplatte 40A ist mit einer Zentralöffnung 42 A versehen und mit angesenkten Öffnungen 46 A, die zum selben Zweck wie die Öffnungen in der Trägerplatte 40 dienen, und zwar, um den Kragen 36 und die Schrauben 44 aufzunehmen. Die modifizierte Stützplatte 64A ist ebenso an ihrer rückseitigen Fläche 70A mit einem Zentrierkragen 78 A versehen, wodurch sie genau in der Zentralöffnung 42A der Trägerplatte 40A geführt wird.
Die Modifikationen schliessen die Trägerplatte 40 A ein, die mit einer Anzahl von schwalbenschwanzförmig ausgebildeten Öffnungen 62 A ausgestattet ist, um entsprechend ausgebildete Ansätze oder Vorsprünge 66A aufzunehmen, die an der Stützplatte 64A angeformt sind, um mit diesen an der Trägerplatte 40A befestigt zu werden. Die Öffnungen 62A sind in Ausnehmungen 63 ausgebildet, die sich auf der Rückseite der Trägerplatte 40 A befinden, so dass die dadurch gebildeten verbundenen Öffnungen sich durch den gesamten Körper der Trägerplatte 40A erstrecken und umfas-sungsgemäss voneinander um die Drehachse der Trägerplatte 40 A verteilt sind. Zusätzlich ist jede Öffnung an einem Ende mit einer vergrösserten Öffnung 67 versehen, um auf diese Weise eine schlüssellochförmige Anordnung zu bilden.
Die Ansätze 66 A sind derart ausgestaltet, dass sie mit den engen Enden der Öffnungen 62 A der Trägerplatte 40 A
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zusammenpassen und eine Eingreifverbindung bilden, und dabei sind vorzugsweise die engen Enden leicht gegeneinander geneigt, um enger als der Hauptabschnitt der Öffnungen zu sein, um so eine engere Passung mit den Ansätzen 66 A zu bilden. Entsprechend sind auch die Ansätze 66 A kleiner als die erweiterten Austrittsöffnungen 67, so dass die Ansätze frei in diese Öffnungen eingesetzt werden können, wie dies in Fig. 13 und 14 gezeigt ist, wobei die Fig. 13 die rückseitige Fläche der Trägerplatte 40A zeigt.
Bei der Drehung der Stützplatte und der Trägerplatte zueinander wird die Stützplatte 64A derart gedreht, dass die Ansätze in die engeren Enden der Öffnungen 62 A eingedreht werden und auf diese Weise von den Wandungen der Öffnungen 62 A, die schwalbenschwanzförmig ausgebildet sind, eingeklemmt werden, wie dies in den Fig. 15 und 16 dargestellt ist. Somit werden die beiden Teile gleichzeitig in einen engen Kontakt zueinander gebracht, so dass die Trägerplatte 40A als eine steife ebene Trägerfläche für die Stützplatte 64 A dient und mit dieser wirkungsvoll zur Durchführung der Drehbewegung verbunden ist, und zwar in der gleichen Weise wie dies oben beschrieben ist. Es sei daraufhingewiesen, dass die Dicke der Trägerplatte 40 A die gleiche ist wie die der Trägerplatte 40, so dass ihre Funktionsweise auch derjenigen wie im obigen beschrieben entspricht.
Die Stützplatten 64,64A sind vorteilhafterweise aus einem preisgünstigen Kunststoff hergestellt, z.B. aus einem Kunststoff, wie er beim Blasspritzverfahren verwendet wird, und die Platte soll austauschbar sein. Die Vorderseite der Platte weist eine ebene Fläche auf, die von einer leicht vorstehenden umfangsgemässen Lippe 72 oder 72 A umgeben ist. Die Platte trägt ein Schleifmittelmaterial, das zur Modellbearbeitung und anderen zahntechnischen Bearbeitungsmethoden geeignet ist. Es hat sich als günstig herausgestellt, einen Schleifmittelträger in Form einer Papier- oder Stoffscheibe 74 zu verwenden, die kreisförmig ausgebildet ist, so dass sie genau in die zurückspringende ebene Fläche passt, die von der Lippe 72 oder 72 A umschlossen wird. Die Papier- oder Tuchscheibe 74 ist mit einer Beschichtung von passendem Schleifmittelmaterial auf einer Oberfläche versehen und weist auf der anderen Fläche eine selbstklebende Schicht auf. Die mit dem Schleifmittel versehene Scheibe 74 wird auf die Platte 64 oder 64A mittels der selbstklebenden Schicht aufgeklebt.
Mit Schleifmitteln versehene Scheiben mit einer selbstklebenden Rückseite, die sowohl unter nassen als auch unter trockenen Schleifbedingungen verwendet werden können, sind allgemein bekannt und im Handel erhältlich und sind für einen weiten Anwendungsbereich der Bearbeitung (des Trimmens) des Glättens und Polierens verwendbar. Der Ausdruck «Schleifmittel» ist im Rahmen der Erfindung dahingehend zu verstehen, dass er alle Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung wie das Schleifen, das Glätten, das Polieren und das Läppen umfasst, die dazu geeignet sind, auf der Platte 64 oder 64 A befestigt zu werden. Ebenso kann es möglich sein, dass die Platte 64,64A unmittelbar selbst mit einer Schleifmitteloberfläche versehen ist, indem auf ihre Vorderseite eine Schleifmittelbeschichtung unmittelbar aufgebracht wird.
Wie bisher beschrieben, kann die Schleifmittelträgerplatte 65 mit der Trägerplatte 40,40A verbunden oder von dieser gelöst werden, indem diese beiden Teile aufeinander zu-oder voneinander weggedreht werden, wie im obigen beschrieben.
Die vorstehend beschriebene Zahnmodellbearbeitungs-einheit ist in einem Gehäuse eingeschlossen, das aus einem Hauptgehäuseteil 80 besteht, das schalenförmig ausgebildet ist und eine ebene Rückwand 82 besitzt, von der eine um-fangsmässig geschlossene Seitenwand 84 absteht. Von der
Rückseite der Rückwand 82 erstreckt sich ein Paar von geschlitzten Montagebeinen 86, die durch Bolzen 87 an einem Auflager wie der Bodenplatte 24 befestigt werden können. Zur weiteren Sicherung des Hauptgehäuseteils ist ein Paar von nach hinten sich erstreckenden Befestigungslaschen 88 vorgesehen, die einstückig an der äusseren .Eläche der Rückwand 82 ausgebildet sind und mittels Bolzen 89 an dem Befestigungssockel 18 befestigt werden. Die Rückwand 82 ist weiterhin mit einer im wesentlichen zentrisch angeordneten Öffnung 90 versehen, durch die die Antriebswelle 12 des Motors verläuft, und die Lagerbüchse 28 erstreckt sich in das Innere des Gehäuses, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist.
Der Hauptgehäuseteil 80 ist weiterhin mit einem Abfluss-kanäl 92 an der Stelle versehen, wo die nach unten abfallenden Bodenabschnitte 93 der Seitenwand 84 zusammentreffen. Der Ablasskanal 92 schliesst ein sich nach hinten erstreckendes Auslassröhrchen 94 ein, das mit einem Gewinde versehen ist, um mit weiteren Auslasselementen-wenn es erforderlich ist - verbunden zu werden. Die umfangsgemässe Seitenwand 84 ist mit einer vorspringenden Lippe 94 versehen, so dass eine Dichtung 98 aufgenommen werden kann.
Der Innenraum des Hauptgehäuseteils 80 wird mittels einer Deckplatte 100 verschlossen, die mit Stiftschrauben versehen ist, die mit einer Viertelumdrehung angezogen werden können. Der Hauptgehäuseteil 80 weist in seinen vier Ecken Öffnungen 104 auf, in die federbelastete Aufnahmeteile 106 der Stiftschrauben 102 im Presssitz sicher gehalten werden. Die Stiftschrauben 102 können z.B. von der Firma Southco, Inc. of Concordville, Pennsylvania, unter der Katalognummer 82 bezogen werden. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung kann die Deckplatte leicht befestigt oder gelöst werden, indem eine Viertelumdrehung der Stiftschrauben durchgeführt wird, wobei eine wasserdichte Abdichtung durch das Einsetzen der Dichtung 98 erreicht wird. Diese Dichtung ist mit Öffnungen 105 in ihren Ecken ausgestattet, durch die die Stiftschrauben 102 verlaufen. Die Stiftschrauben sind federbelastet, so dass ein federnder Druck auf die dazwischengelegte Dichtung ausgeübt wird, wodurch die Deckplatte wiederholt entfernt und wieder befestigt werden kann, ohne dass dabei die Dichtung versehrt würde.
Die Deckplatte 100 weist weiterhin die Wasserzuleitungsmittel auf, um einen konstanten Wasserstrahl gegen die Schleifmitteloberfläche zu erzeugen. Wie sich aus den Fig. 1, 3 und 9 ergibt, ist im Körper der Deckplatte 100 ein Was-sereinlass 108 vorgesehen, dessen äusseres Ende mit einem Schnellverschluss 110 zum schnellen Anschliessen und Lösen der Wasserleitung 111 ausgestattet ist. Die innere Öffnung des Wassereinlasses steht in Verbindung mit einer rohrför-migen Leitung 112, die in einem sich radial erstreckenden Kanal, der in der Innenfläche der Deckplatte ausgebildet ist, ruht. Das Auslassende 114 des Kanals ist derart angeordnet, dass der Wasserstrahl direkt gegen die Schleifmittelfläche im zentralen Bereich der Scheibe 74 auftrifft. Die Deckplatte 100 weist weiterhin eine Öffnung 116 auf, die zum Einführen des Werkstückes dient und die auf einer Seite der zentralen Drehachse angeordnet ist. Die Drehrichtung ist in Fig. 3 mit dem Pfeil A angezeigt. Die Ausgestaltung der Öffnung ergibt sich aus dem Zeichnungen, und sie ist derart bemessen, dass eine maximale Schleiffläche zur Verfügung steht. Es ist ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass Grenzflächen der Öffnung in Richtung auf die Schleifmittelscheibe geneigt vorhanden sind, wie dies bei 118 gezeigt ist, wodurch die Arbeitsfläche vergrössert wird und eine Schrägstellung des Werkstückes bei der Bearbeitung ermöglicht wird. Weiterhin wird eine maximale Einsicht und Sicherheit erreicht, da der offene Zwischenraum zwischen der Lippe der Einführungsöffnung 116 und der Schleiffläche auf diese
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Weise kleinstmöglich gehalten wird. Eine weitere Reduzierung des offenen Zwischenraums wird dadurch erreicht, dass ein nach innen gerichteter Bord 120 der Einführungsöffnung an der inneren Fläche der Deckplatte ausgebildet ist. Die innere Fläche der Deckplatte ist weiterhin mit Ablenkblechen 122 versehen. Es kann festgestellt werden, dass die Schleifscheibe und die Trägerplatte in unmittelbarer Nähe der inneren Fläche der Deckplatte angeordnet werden können, und zwar innerhalb des Bereiches, der durch die Ablenkbleche 122 gebildet wird. Infolgedessen kann die Schleifoberflä-che sehr dicht an die Einführungsöffnung gebracht werden. Da die Schleifscheibe Wasser nach aussen, bedingt durch die Zentrifugalkraft, während der Drehbewegung wirft, kann dieses Wasser durch die Ablenkbleche zurückgeführt werden, und zwar gegen die Scheibe, woraus eine höhere Effizienz der Bearbeitung resultiert.
An der Bodenkante der Zuführungsöffnung 116 ist ein schwenkbarer Arbeitstisch 124 angeordnet, wie sich zusätzlich aus Fig. 10 ergibt. Der Arbeitstisch 124 ist auf einem Stützkörper 126 befestigt. Der Stützkörper ist aus der Deckplatte 100 herausgeformt, indem ein Teil der Deckplatte abgewinkelt worden ist, um die Vorderseite, den Boden und die Seitenwände des Stützkörpers zu bilden. Die Vorderwand 128 ist bogenförmig ausgebildet. Der Arbeitstisch ist in den Seitenwänden 130 angelenkt, und zwar mittels Schaftschrauben 132, wie dies in Fig. 11 gezeigt ist. Die untere Fläche des Arbeitstisches ist mit herabhängenden Seitenwänden versehen und einer spitz zulaufenden Vorderwand 134, wobei diese Teile alle derart ausgestaltet sind, dass sie innerhalb der Wände des Stützkörpers aufgenommen werden. Der ebene Abschnitt des Arbeitstisches erstreckt sich über die durch die Wände des Stützkörpers gebildete Begrenzung und erlaubt, dass eine Abstützung auf denselben möglich ist. Die Vorderwand 134 des Arbeitstisches weist eine gekrümmte Fläche auf, die der Krümmung der Vorderwand 128 des Stützkörpers ähnlich ist und mit einer Anzahl von Vertiefungen versehen ist, wie dies in Fig. 4 und 10 gezeigt ist. Eine Arretierschraube 138, die in der Vorderwand 128 eingeschraubt ist, kann in die Vertiefungen 136 eingeschraubt werden, wodurch der Arbeitstisch in jeder gewünschten Winkelstellung gehalten werden kann, und zwar in bezug auf die durch die Schleifscheibe gebildete Fläche.
Aus dem vorstehenden ergibt sich, dass damit eine sehr wirkungsvolle und sichere Bearbeitungsvorrichtung geschaffen wird. Weiterhin wird durch die erfindungsgemässe Ausgestaltung erreicht, dass die Schleifscheibe gegen eine andere Schleifscheibe leicht und schnell ausgewechselt werden kann.
Ein weiteres Merkmal, um den Austausch der Schleifscheibe zu erleichtern, besteht in einer Anordnung, um die Antriebswelle 12 und die Trägerplatte 40 oder 40 A, die daran befestigt ist, gegen Drehung zu blockieren, wenn die Schleifscheibe selbst ausgewechselt wird. Diese Anordnung ist in den Fig. 1 und 4 abgebildet. Die Rückseite des Hauptgehäuseteils 80 ist dazu mit einem Paar von Führungs- und Stützteilen 140 versehen, in denen eine Stange 142 gleitend gelagert ist. Das obere Ende der Stange 142 ist mit einem Kopf 144 versehen, und eine Druckfeder 146 ist zwischen dem Kopf und dem oberen Führungs- und Stützteil eingesetzt, wodurch die Stange in eine unter Federdruck stehende angehobene Stellung gebracht wird. Das untere Ende der Stange 142 ist mit einem Jochteil 148 versehen, das eine Öffnung besitzt, die in Richtung der Antriebswelle 12 verläuft.
Es ist zu erkennen, dass die Antriebswelle 12 eine abgeflachte Fläche 150 besitzt und dass das Jochteil derart dimensioniert ist, um die abgeflachte Antriebswelle zu umfassen und sie an einer Drehung zu hindern, wenn die gleitende Stange 142 nach unten bewegt wird. Damit wird durch das Herunterdrücken der Stange von Hand in Richtung des Pfeiles B, wie in Fig. 4 gezeigt, die Antriebswelle blockiert und an einer Drehung während des Wechsels der Schleifscheibe gehindert, und zwar so lange, wie die Stange 142 niedergedrückt wird. Es ist zu bemerken, dass während der vorstehend beschriebenen Verschiebung der Stange der Motor 10 abgestellt ist, dabei ist die Belastung durch die Feder 146 ein Sicherheitsmerkmal, um sicherzustellen, dass das Jochteil 148 sich in seiner normalen angehobenen Nichteingriffsstel-lung befindet, wenn der Motor angestellt ist.
In den Fig. 17 und 18 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, wobei mittels eines einzigen Antriebsmotors zwei Zahnmodellbearbeitungsstationen betrieben werden, so dass die gesamte Vorrichtung gleichzeitig von zwei Bedienungspersonen benutzt werden kann und somit ein noch ökonomischerer und effizienterer Betrieb möglich ist. Weiterhin ermöglicht diese Ausgestaltung der Erfindung, dass die Vorrichtung dazu benutzt werden kann, mit zwei verschiedenen Ausführungen bzw. Feinheiten der Schleifscheibe zu arbeiten, so dass die Bedienungsperson mit unterschiedlichen Schleifmittelstärken arbeiten kann, indem mit den beiden Arbeitsköpfen abwechselnd gearbeitet wird. In den Fig. 17 und 18 ist ein Antriebsmotor 200 dargestellt, der eine Antriebswelle 202 besitzt, die aus beiden Motorenden herausragt. In Gehäusen 204,206 sind die Bearbeitungsvorrichtungen untergebracht, die den im vorstehenden beschriebenen Bearbeitungsvorrichtungen entsprechen. Es sollte jedoch dabei beachtet werden, dass die Gehäuse derart angeordnet sind, dass ihre Werkstückszuführungsöffnung 208 bzw. 210 die Abschnitte der in Richtung des Pfeiles C rotierenden Schleifscheibe in Richtung auf die schwenkbaren Arbeitstische 212 bzw. 214 freilegen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Werkstück, das auf jedem der Tische positioniert ist, in Richtung auf den Arbeitstisch gezwungen wird, wenn die Schleifscheibe mit ihm im Eingriff ist, was ein Sicherheitsmerkmal darstellt, um zu vermeiden, dass das Werkstück nach oben aus der Hand der Bedienungsperson herausgeschlagen wird.
Eine weitere Verbesserung ist ebenfalls in den Fig. 17 und 18 dargestellt, wobei die gesamte Anordnung auf einem Lager 215 befestigt ist, um zu ermöglichen, dass die gesamte Anordnung um eine vertikale Achse gedreht werden kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht der Bedienungsperson, jedes Ende der Vorrichtung zu benutzen, ohne dass sie selbst ihre Stellung verändern muss. Um zu erreichen, dass die Anordnung während des Betriebes in einer fixierten Stellung ist, ist ein in vertikaler Richtung herausziehbarer Arretierstift 216 vorgesehen. Dieser Stift 216 ist in der Einheit herausziehbar gesichert, und das untere Ende wird von einer der Öffnungen 218 aufgenommen, die in der Platte 220 vorgesehen sind. Wenn der Stift 216 in die in gebrochenen Linien eingezeichnete Stellung angehoben wird, kann die gesamte Einheit umgeschwenkt werden, und zwar in die gegenüberliegende Stellung.
Die vorliegende Erfindung ist naturgemäss nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern es sind vielfache Variationen und Ergänzungen möglich.
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6 Blatt Zeichnungen

Claims (28)

639 261 PATENTANSPRÜCHE
1. Bearbeitungsgerät für Zahnmodelle, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, bestehend aus einem Hauptgehäuseteil (80,204,206) mit einer Rückwand (82) und einer davon abstehenden umfangsgemässen Seitenwand (84) sowie einer Öffnung (90) in der Rückwand und einer mit dem Hauptgehäuseteil lösbar verbundenen Deckplatte (100), einen Antriebsmotor (10) mit einer Antriebswelle (12), die durch die Öffnung (90) in das Gehäuse ragt, eine Trägerplatte (40, 40A) innerhalb des Gehäuses, die mit der Antriebswelle drehfest verbunden ist, eine Schleifmitteltragescheibe (74) im Gehäuse, die zwischen der Deckplatte (100) und der Trägerplatte (40,40A) angeordnet ist, sowie durch lösbare Kupplungsteile (66, 66A, 70, 70A) zum Verbinden der Trägerplatte und der Schleifmittelträgerscheibe zur gemeinsamen Rotation, eine Zuführungsöffnung (116) in der Deckplatte zum Freilegen eines Teils der Schleifscheibenfläche für das Zahnmodell und einen schwenkbaren Arbeitstisch (124) für die Auflage des Zahnmodells, der mit der Deckplatte (100) verbunden ist und an die Zuführungsöffnung (116) angrenzt.
2. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsteile aus einer Anzahl von Öffnungen (70,70A) in der Trägerplatte (40,40A) bestehen und aus einer entsprechenden Anzahl von angepassten Ansätzen an der Schleifmittelträgerscheibe (64,64A, 65), wobei die Öffnungen und Ansätze jeweils umfangsgemäss voneinander um die Drehachse der Trägerplatte und der Schleifmittelträgerscheibe angeordnet sind, und die Ansätze und Öffnungen passend ineinandergreifen und die Trägerplatte mit der Schleifmittelträgerscheibe fest verbinden.
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und einen nach innen gerichteten Bord aufweist, der von der Begrenzungsfläche sich erstreckt bis in nächste Nähe zu der Schleifmittel trägerscheibe (64).
3. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (70, 70A) nutförmig ausgebildet sind mit Seitenwänden (62, 62A), die in Richtung auf den Schleifmittelträger zusammenlaufen und eine im Längsschnitt trapezförmige Form besitzen mit in bezug auf die Drehrichtung sich erweiterndem Anfang und einem sich verengenden Ende, und dass die Ansätze (66, 66A) eine den Öffnungen (70,70A) angepasste zapfenförmige Gestalt mit divergierenden Seitenwänden entsprechend den konvergierenden Seitenwänden (62, 62A) der Öffnungen besitzen, und eine im Längsschnitt trapezförmige Gestalt, die sich von dem verengten Öffnungsende aus erstreckt, so dass die Ansätze in den weiteren Öffnungsanfang eingesetzt werden, und durch relative Drehbewegung der Trägerplatte und der Schleifmittelträgerscheibe zueinander bewegen sich die Ansätze in das engere Öffnungsende, so dass eine schwalben-schwanzförmige Nutverbindung entsteht.
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4. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Öffnungen (70, 70A) der Trägerplatte (40,40A) nutförmig ausgebildet ist mit Seitenwänden, die in Richtung auf die Schleifmittelträgerscheibe hin sich verengen und jeder der Ansätze (66,66A) konisch ausgeführt ist und eine im Querschnitt passende Gestalt mit divergierenden Seitenwänden entsprechend den konvergierenden Seitenwänden der Öffnungen besitzt, wobei die Ansätze mit den Seitenwänden der Öffnungen eine schwalbenschwanzför-mige Verbindung bilden.
5. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (70,70A) der Trägerplatte (40, 40A) eine vergrösserte Öffnung (67) in bezug auf die Drehrichtung haben, um eine schlüssellochähnliche Anordnung zu schaffen, und die vergrösserte Öffnung im Durchmesser grösser ist als die Ansätze (66,66A), so dass die Ansätze in die vergrösserte Eintrittsöffnung eingesetzt werden können, wobei durch Relativdrehbewegung der Trägerplatte (40, 40A) und der Schleifmittelträgerscheibe (64, 64A) sich die
Ansätze mit ihren engen Hinterenden in die Öffnungen bewegen und in diese klemmend eingreifen.
6. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Öffnungen (70, 70A) der Trägerplatte s (40,40A) sich von einer beigeordneten Ausnehmung (63) aus erstreckt, die in der Frontfläche der Trägerplatte ausgebildet ist bis zu einer rückseitigen Fläche davon, dabei sind die Ausnehmungen länger als die Länge der Öffnungen und wobei Spitzenabschnitte der Ansätze sich innerhalb der Aus-io nehmungen befinden, wenn sie in einer Eingriffsstellung sind.
7. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch federnde Teile, um die Schleifmittelträgerscheibe (65) in Richtung von der Trägerplatte (40) weg unter Vorspan-
i5 nung zu setzen, so dass die Schleifmittelträgerscheibe von der Trägerplatte abgeworfen wird, wenn diese durch Lösen der Kupplungsmittel ausgewechselt werden soll.
8. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente eine axial verschiebbare
9. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Befestigungsmittel (102,106) zur lösbaren Verbindung der Deckplatte (100) an dem Hauptgehäuseteil (80) und
30 durch Dichtmittel (98), die zwischen dem Hauptgehäuseteil (80) und der Deckplatte (100) angeordnet sind, um eine Wasserdichtung zwischen diesen zu bewirken.
10. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsmittel aus einer Dichtung
35 (98) bestehen und dass die umfangsgemässe Seitenwand (84) eine vorspringende Lippe (96) aufweist, so dass der Dichtring (98) aufgenommen werden kann, und dass die Befestigungsmittel eine federbelastete Stiftschraube (102) umfassen, wobei es sich um eine lA-Umdrehungsschraube handelt, 40 die durch die Deckplatte (100) hindurch in Aufnahmeteile (106) verläuft, die in die umfangsgemässe Seitenwand (84) eingesetzt sind, so dass ein federelastischer Druck gegen die Dichtung wirkt, wodurch die Wasserabdichtung erreicht wird.
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11. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch Wassereinlassmittel (109,110,111) in der Deckplatte (100) sowie einer rohrförmigen Leitung (112), die auf der Innenfläche der Deckplatte verläuft, deren Einlassende in Verbindung mit den Wassereinlassmitteln steht und dessen Aus-50 lassende angrenzend an die Schleifmittelträgerscheibe angeordnet ist, um den Wasserstrahl gegen diese zu richten sowie durch einen Abflussauslass, der in dem Hauptgehäuseteil (80) angeordnet ist.
12. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 11, dadurch ge-55 kennzeichnet, dass der Bodenabschnitt der umfangsgemässen Seitenwand (84) zwei nach unten gerichtete zusammenlaufende Querabschnitte (93) aufweist und der Abflussauslass an dem Schnittpunkt der konvergierenden Querabschnitte (93) angeordnet ist.
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13. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Ablenkbleche (122), die umfangsgemäss auf der Innenfläche der Deckplatte (100) angeordnet sind, ausserhalb der Schleifmittelträgerscheibe, wobei diese innerhalb der durch die Ablenkbleche gebildeten Zone angeordnet ist. es
14. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Begrenzungsfläche (118), die um die Zuführungsöffnung (116) angeordnet ist und diese Begrenzungsfläche in Richtung auf die Schleifmittelträgerscheibe (64) geneigt ist
15. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Stützkörper (126), der an der Deckplatte unterhalb der Zuführungsöffnung (116) ausgebildet ist und durch Gelenkmittel zur gelenkigen Befestigung des Arbeitstisches (124) an dem Stützkörper (126) und durch Einstellmittel zur einstellbaren Positionierung des Arbeitstisches (124).
16. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörper (126) durch einen abgebogenen Abschnitt der Deckplatte (100) zur Bildung eines Frontteils, eines Bodens und von Seitenwänden gebildet ist, wobei die Frontwand (128) zur Deckplatte spitz verläuft, und dass der Arbeitstisch (124) eine Vorderwand (134) und Seitenwände aufweist und eine ebene Oberfläche, wobei die Vorderwand des Arbeitstisches (124) entsprechend der Vorderwand des Stützkörpers (126) verläuft, so dass der Arbeitstisch (124) innerhalb der Umrahmung des Stützkörpers (126) gesichert ist und dass die Gelenkmittel die Seitenwände des Arbeitstisches (124) mit den Seiten des Stützkörpers (126) verbinden.
17. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel aus einer Reihe von Vertiefungen (136) in der Vorderwand des Arbeitstisches (124) bestehen und aus einer Arretierschraube (138), die durch die Vorderwand des Arbeitstisches (124) verläuft und in eine ausgewählte Vertiefung eingreift.
18. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplattenanordnung aus einer Lagerbuchse (28) und einer kreisförmigen Trägerplatte (40) besteht und die Lagerbuchse (28) weiterhin einen sich radial erstreckenden Flansch (32) besitzt sowie eine sich auf einer Seite axial erstreckende Hülse und einen auf der anderen Seite davon angeordneten koaxialen Kragen (36), wobei die Hülse (30) an der Antriebswelle (12) befestigt ist und die Trägerplatte (40) eine zentrale Öffnung (42) aufweist, die zur Aufnahme des Kragens dient und weiterhin Befestigungsmittel vorgesehen sind zur Sicherung der Trägerplatte (40) an dem Flansch (32).
19. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifmittelträgerscheiben-Anord-nung eine Trägerscheibe (40) umfasst, die eine sich axial erstreckende umfangsgemässe Lippe (72) besitzt und einen sich koaxial erstreckenden Scheibenkragen, und die Schleifmit-teloberfläche dabei auf der Trägerscheibe innerhalb einer Fläche angeordnet ist, die durch die umfangsgemässe Lippe definiert ist, und wobei die zentrale Öffnung der Trägerplatte (40) den Scheibenkragen aufnimmt und wobei die Trägerplatte (40) eine Dicke aufweist, die grösser ist als das axiale Ausmass des Zentrierkragens und des Scheibenkragens.
20. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifmittelfläche eine Scheibe (74) umfasst, die auf einer Seite Schleifmaterial und auf der anderen Seite eine selbstklebende Schicht aufweist.
20 Tauchhülse (50) umfassen, die sich von einem entfernten Ende der Antriebswelle (12) aus erstreckt und gegen die Schleifmittelträgerscheibe anliegt, sowie eine Feder, die innerhalb der Tauchhülse angeordnet ist und diese gegen die Schleifmittelträgerscheibe federelastisch andrückt, so dass 25 diese axial verschiebbar ist, sowie Begrenzungsmittel zur Begrenzung der axialen Verschiebung der Tauchhülse.
21. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchhülse (50) als Hohlzylinder ausgebildet ist und an einem Ende eine Kappe (52) aufweist und die Tauchhülse (50) innerhalb der Hülse (30) der Lagerbuchse gleitend gelagert ist, und dass eine Senkbohrung in der Kappe (52) vorhanden ist und eine Halteschraube (54), die durch die Kappe (52) in die Antriebswelle (12) verläuft, wobei der Schraubenkopf innerhalb der Senkbohrung liegt, und die axiale Erstreckung der Senkbohrung grösser ist als die des Schraubenkopfes, wobei die Tauchhülse (50) axial verschiebbar in einer Richtung von der Antriebswelle (12) weg gelagert ist und eine Druckfeder in dem Hohlzylinder, der von der Tauchhülse (50) gebildet wird, angeordnet ist, wodurch die Tauchhülse (50) federelastisch gelagert ist, und zwar gegenüber der Antriebswelle (12) und gegenüber der Schleifmittelträgerscheibe.
22. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Befestigungsmittel zum Blockieren der Motorantriebswelle (12) und der Trägerplatte (40) gegen Rotation, um ein sicheres Austauschen der Schleifmittelträgerscheibe zu ermöglichen.
23. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel aus Führungs- und Stützteilen (140) an der Aussenseite der Rückwand des Hauptgehäuseteils (80) bestehen sowie aus einer gleitend angeordneten Stange (142), die radial innerhalb der Führungsund Stützteile (140) bewegbar ist, sowie einem Stangenkopf, der an dem oberen Ende der Stange ausgebildet ist und einer Druckfeder, die zwischen dem Stangenkopf und dem Führungs- und Stützteil (140) angeordnet ist, um diese Stange gegenüber der Antriebswelle (12) anzuheben, sowie einem Jochteil (148), das am anderen Ende der Stange ausgebildet ist, wobei das Joch teil (148) mit der zentralen Öffnung ausgerichtet ist, um die Antriebswelle (12) zu umfassen und wobei in diesem Bereich die Antriebswelle im Querschnitt D-förmig ausgebildet ist.
24. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Befestigungssockel (18) auf dem das Gehäuse und der Antriebsmotor (10) angeordnet sind sowie durch eine Bodenplatte (24), die zur Aufnahme des Befestigungssockels dient.
25. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Antriebsmotor (200) und eine Antriebswelle (202), die sich beidseitig aus dem Antriebsmotor erstreckt, sowie durch eine erste und zweite Bearbeitungsstation (208, 210), von denen jeweils eine mit einem Teil der Antriebswelle verbunden ist, um eine erste und zweite Arbeitsstation zu bilden sowie eine gemeinsame Montageplatte, die den Antriebsmotor sowie die beiden Stationen trägt.
26. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass jede Bearbeitungsstation ein Hauptgehäuseteil und eine jeweils von diesen lösbar angeordnete Deckplatte aufweist, wobei jeweils eine Trägerplattenanordnung innerhalb des Gehäuses, die mit dem jeweiligen Antriebsschaft drehgemäss verbunden ist, sowie dass jeweils in dem Gehäuse eine Schleifmittelträgerscheibe lösbar mit der Trägerplattenanordnung verbunden ist und an jedem Gehäuse eine Zuführöffnung in der Deckplatte ausgebildet ist, um einen Teil der Schleifmitteloberfläche für das Zahnmodellwerkstück freizulegen.
27. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführöffnung in bezug auf die Antriebswelle (202) derart radial versetzt angeordnet ist, dass der Abschnitt der Schleifmittelträgerscheibe freigelegt ist, der sich bei Betrieb des Bearbeitungsgeräts in Richtung auf den Boden der Zuführungsöffnung bewegt.
28. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass eine Montageplatte (220) vorhanden ist, die Mittel zur Drehung der Arbeitsstationen in eine erste und eine zweite Stellung aufweist und durch Mittel in einer der beiden Stellungen während der Bearbeitung festlegbar ist.
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