CH637867A5 - Elektrisch angetriebenes eintreibwerkzeug fuer befestigungselemente. - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisch angetriebenes Eintreibwerkzeug für an einem Werkstück anzubringende Befestigungselemente nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Kraftangetriebene Nagel- und Heftvorrichtungen haben eine weitverbreitete Anwendung gefunden, weil sie in der Lage sind, Befestigungsmittel rascher und genauer einzutreiben als es bei einem von Hand geführten Eintreiben der Fall sein kann. Solche kraftangetriebenen Vorrichtungen sind vorwiegend pneumatisch angetrieben, was jedoch eine Druckluftquelle und lange, relativ schwere Schläuche notwendig macht. Für Bauarbeiten war es erforderlich, einen tragbaren Druckluftkompressor zu haben, und für ein Arbeiten auf dem Dach eines Hauses oder in einem oberen Stockwerk mussten die Luftschläuche vergleichsweise lang sein, weil der Kompressor üblicherweise auf der Erde stehen blieb.
Es besteht mithin ein Bedarf, eine nicht pneumatisch angetriebene Nagel- oder Heftvorrichtung zu schaffen, welche eine andere Energiequelle als Druckluft benötigt. Auf einer Baustelle ist Elektrizität beispielsweise stets vorhanden um den Einsatz elektrischer Bohrmaschinen, elektrischer Sägen u. dgl. möglich zu machen. Ein elektrisch angetriebenes Werkzeug würde auch für einen Einsatz im Haus erwünscht sein, wo üblicherweise keine Druckluft, jedoch Elektrizität vorhanden ist.
Das US-Patent 4 042 036 offenbart eine elektrisch angetriebene Vorrichtung, welche in der Lage ist, Nägel bestimmter Länge (sixteen penny nail) in mittelhartes Holz einzutreiben, jedoch ist dieses Werkzeug einer Reihe von Beschränkungen unterworfen. Diese werden zwar durch eine Vorrichtung gemäss der US-Patentanmeldung 810 903, eingereicht am 28. Juni 1977 auf den Namen James E. Smith überwunden, jedoch erfordert diese Vorrichtung ebenso wie die nach dem vorgenannten US-Patent 4 042 036 zwei gegenläufig synchronisierte, mit hohen Geschwindigkeiten umlaufende Schwungräder. Obwohl die verschiedenen, in der Patentanmeldung Nr. 810 903 beschriebenen Mittel zum Erreichen der synchronen gegenläufigen, hohen Geschwindigkeit das gewünschte Ergebnis liefern, führen diese
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Mittel zu einer Erhöhung des Gewichtes und des Lärmpegels der Vorrichtung sowie auch zu einer grösseren mechanischen Komplexität.
Diese und andere Nachteile von Eintreibwerkzeugen nach dem Stand der Technik werden erfindungsgemäss mit einem elektrisch angetriebenen Eintreibwerkzeug nach dem Patentanspruch 1 behoben. Dieses Werkzeug besitzt ein einziges rotierendes Schwungrad und ein Stützmittel, wie eine Rolle, zur AbStützung der dem Schwungrad gegenüberliegenden Seite des Eintreibelementes. Während das Werkzeug gleichwohl zufriedenstellend mit einem feststehenden Schwungrad und einer bewegbaren Abstützung oder einem bewegbaren Schwungrad und einer feststehenden Abstützung arbeiten würde, ist aus Gründen mechanischer Einfachheit das Schwungrad bei dem Werkzeug nach dieser Erfindung feststehend und die Abstützung beweglich angeordnet und wird federnd in ihre Ruhelage vom feststehenden Schwungrad wegweisend vorbelastet. Seine Betätigung wird ein Annähern der beweglichen Abstützung an das feststehende Schwungrad bewirken, so dass der Abstand zwischen dem Schwungrad und der beweglichen Abstützung geringer wird als die Dicke des Eintreibelemen tes. Das Eintreiben wird dann durch ein Einführen des Eintreibelementes zwischen das sich drehende Schwungrad und die bewegbare Abstützung erhalten. Die Trägheit der bewegbaren Abstützanordnung wiedersetzt sich einer Trennung der genannten Teile nach einem Einführen des Eintreibelementes und unterstützt somit den Wirkeingriff von Schwungrad und Eintreibelement. Eine Blattfeder erlaubt der beweglichen Abstützanordnung ein gewisses Ausweichen um einen geringen Betrag, damit das Eintreibelement zwischen das Schwungrad und die bewegliche Abstützung eintreten kann, während zwischen dem Schwungrad und dem Eintreibelement ein Reibschlussantrieb aufrechterhalten wird.
Es ist ein Sicherungsmittel vorgesehen, welches nach einem Berühren des Werkstücks die bewegliche Abstützanordnung von der ausserbetrieblichen in eine Arbeitsstellung verlagert und einen manuell betätigbaren Auslöser freigibt. Wenn der Kontakt zwischen dem Werkzeug und dem Werkstück wieder aufgehoben wird, kehrt die bewegliche Abstützanordnung in ihre ausserbetriebliche Stellung zurück. Das Eintreibelement wird von einem elastischen Glied ausser Berührung mit dem Schwungrad gehalten und wird durch eine Betätigung des Auslösers in Berührung mit dem Schwungrad bewegt. Es wird hervorgehoben, dass die sich einem Trennen von Schwungrad und beweglicher Abstützanordnung nach einem Einführen des Eintreibelementes zwischen diesen beiden Teilen wiedersetzende Trägheit sehr grosse senkrecht wirkende Kräfte auf das Eintreibelement ausübt, so dass selbst bei niedrigen Reibkoeffizienten hohe Eintreibkräfte möglich werden. Das Nutzbarmachen der Trägheit zur Unterstützung des Kupplungseingriffes anstelle eines Hemmens des Kupplungseingriffes, wie es bei dem Werkzeug nach dem US-Patent 4 042 036 der Fall ist, führt zu einer höheren Kupplungs-Leitungsfähigkeit.
Das einzige rotierende Schwungrad erzeugt eine Kreiselwirkung, welche abhängig von den aufbaubedingten Besonderheiten eine rasche Bewegung des Werkzeuges schwierig machen könnte. Diesem Kreiseleffekt kann dadurch leicht entgegengewirkt werden, dass der Antrieb des Schwungrades gegenläufig zur Drehung des Elektromotors ausgebildet wird. Auf diese Weise wird die Kreiselwirkung des Motorläufers verwendet, um dem entsprechenden Moment des Schwungrades entgegenzuwirken. Wahlweise kann auch eine leichte Hochgeschwindigkeitsrolle gegenläufig zum Schwungrad angetrieben werden, um dieselbe Wirkung zu erhalten.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Werkzeuges nach den Merkmalen der Erfindung,
Fig. 2 eine Vorderansicht auf das in Fig. 1 gezeigte Werkzeug von links gesehen,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht bei einer Schnittführung längs der Linie 3-3 in Fig. 2,
Fig. 3A eine Ansicht ähnlich derjenigen in Fig. 1 zur Veranschaulichung des Werkzeugs in einer Lage ausser Berührung mit dem Werkstück und mit einer Sicherung in einer eine Auslösebetätigung verhindernden Stellung,
Fig. 4 eine Vorderansicht auf die Darstellung gemäss Fig. 3 bei entferntem Deckelgehäuse 3,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht bei einer Schnittführung längs der Linie 5-5 in Fig. 3,
Fig. 6 eine Teilquerschnittsansicht bei einer Schnittführung entlang der Linie 6-6 in Fig. 2,
Fig. 7 eine Teilquerschnittsansicht bei einer Schnittführung entlang der Linie 7-7 in Fig. 2, und
Fig. 8 eine vergrösserte Teilquerschnittsansicht zur Verdeutlichung des Eintreibelementes des rotierenden Schwungrades und der Stützrolle unmittelbar vor ihrem Angriff an dem Ein-treibelement.
Die Vorrichtung nach dieser Erfindung wird als eine elektro-mechanische Vorrichtung zum Eintreiben von Nägeln beschrieben. Diese Vorrichtung kann jedoch auch zum Eintreiben irgendwelcher anderer Arten von Befestigungselementen oder für alle eine Hochgeschwindigkeits-Einschlagwirkung erfordernden Zwecke verwendet werden.
Ein Hauptgehäuse 2 des Werkzeugs umfasst einen Nagelmagazin-Abschnitt 2a. Ein Schwungradgehäuse 5 ist, wie am besten aus den Fig. 5, 6 und 7 ersichtlich, zwischen zwei Lagerabstützplatten 4 und 6 angeordnet. Diese Lagerabstützplatten dienen auch als Führungsmittel für ein Eintreibelement 27 (vgl. Fig. 3A, 5 und 8). Das Gehäuse 5 und die Lagerabstützplatten 4 und 6 sind mittels Schrauben 60 zusammengehalten und das Schwungradgehäuse ist mit dem Hauptgehäuse durch Schrauben 61 verbunden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Stützmittel 10a als eine Rolle mit einer geringen Trägheit dargestellt, deren Durchmesser genauso gross wie der des rotierenden Schwungrads ist. Zur Erzielung derselben Wirkung könnte auch ein anderes Stützmittel, wie eine Linearlagerung oder ein Teflonblock verwendet werden.
Ein Schwungrad 23 und eine Stützrolle 10a sind am besten aus Fig. 8 ersichtlich. Das erfindungsgemässe Werkzeug besitzt aus Gründen mechanischer Einfachheit ein feststehendes Schwungrad und eine bewegliche Abstützung. Es wird betont, dass das Werkzeug ebensogut mit einer feststehenden Abstützung und einem beweglichen Schwungrad arbeitet. Das Schwungrad 23 ist über eine Keilverbindung 22 mit einer Läuferwelle 25 verbunden, während der Stator 26 des Motors und die anderen Motorbauteile im Hauptgehäuse 2 montiert sind, wie dies am besten aus Fig. 7 ersichtlich ist. In der Lagerabstützplatte 6 ist die Läuferwelle 25 über Lager 24 und in der Lagerabstützplatte 4 über Lager 21 abgestützt.
Die Stützrolle 10a ist auf einer in einer Lagerungsgabel 11 geführten Welle 10 gelagert und dreht sich auf dieser Welle.
Die Lagerungsgabel 11, welche die Welle 10 und die Stützrolle 10a trägt, ist am besten aus den Fig. 4, 5 und 6 ersichtlich. Sie wird ständig mittels einer Feder 62 (Fig. 5) vom Schwungrad 23 wegweisend vorbelastet. Eine Federplatte 44 ist mittels Schrauben 64 (Fig. 1 und 3A) an den Lagerabstützplatten 4 und 8 angebracht.
Die Lagerung der Welle 10 in der Lagerungsgabel 11 macht es möglich, dass sich die Welle 10 mit der auf ihr geführten Stützrolle 10a dem Schwungrad 23 nähern und von diesem wegbewegt werden kann. Wie vorstehend erwähnt, wird die Lagerungsgabel von den Federn 62 kontinuierlich vorbelastet und dadurch auch die Welle 10 und die Stützrolle 10a vom Schwungrad 23 weggedrängt. Im Deckelgehäuse 3 und in einer
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Abdeckplatte 7 ist eine Nockenstange 43 montiert und zwar so, dass sie an der Federplatte 44 und der Stirnfläche der Lagerungsgabel 11 anliegt. Die Nockenstange besitzt, wie deutlich aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich eine Abflachung, welche zur Lagerungsgabel 11 hin verdreht dieser gestattet, sich ein wenig nach rechts zu bewegen. Wenn die Nockenstange 43 in ihre Stellung gemäss den Fig. 4 und 5 gedreht wird, erfolgt eine Bewegung der Lagerungsgabel 11 nach links, was die Welle 10 und die Stützrolle 10a näher an das Schwungrad 23 heranbringt. Der Abstand ist so gewählt, dass in der Stellung gemäss Fig. 5 die Umfänge des Schwungrads 23 und der Stützrolle 10a einen Abstand voneinander besitzen, der etwas kleiner ist als die Dicke des Eintreibelementes 27. Die Federplatte 44 erlaubt der Stützrolle 10a sich ein wenig vom Schwungrad 23 wegzubewegen, um die Dicke des Eintreibelementes 27 auszugleichen bzw. aufzunehmen und dadurch einen Druck auf das Eintreibelement auszuüben. Die Federplatte ist, wie am besten aus den Fig. 3A, 4 und 5 ersichtlich, an den Lagerabstützplatten 4 und 6 über Abstandhalter 45 mittels Schrauben 64 befestigt.
Ein Ende der Nockenstange 43 ist in dem Deckelgehäuse 3 befestigt und mit einem Hebelarm 59 (Fig. 2) ausgestattet. Dieser Hebelarm ist wirkungsmässig mit einem in Kontakt mit dem Werkstück wirksamen Sicherungselement 50 verbunden. Der Hebel 59 ist an dem Sicherungselement 50 mittels eines Stiftes 63 befestigt. Das Sicherungselement 50 besitzt einen an der Vorderseite des Werkzeugs liegenden Abschnitt 50a (Fig. 2) und einen sich an der Innenseite des Handgriffbereichs des Werkzeugs nach aufwärts erstreckenden Abschnitt 50b (Fig. 1). Der Abschnitt 50b ist aus einem noch zu erläuternden Grund mit Sicherungsbügeln 51 verbunden.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, dass bei einem Andrücken des Werkzeugs gegen ein Werkstück (Fig. 1 und 3) der Hebelarm 59 im Uhrzeigersinn (Fig. 2) verdreht wird, dabei wird die Nockenstange 43 in die in den Fig. 4 und 5 gezeigte Stellung gebracht, in welcher die Stützrolle 10a sich in ihrer Arbeitslage befindet. Wenn das Werkzeug vom Werkstück abgehoben wird, kehrt das Sicherungselement 50 unter dem Einfluss einer Feder 71 in die Stellung gemäss Fig. 3A zurück, wobei der Hebelarm 59 die Nockenstange in eine Stellung verdreht, in der die Abflachung an der Lagerungsgabel 11 anliegt und dadurch der Stützanordnung einschliesslich der Stützrolle 10a ein Rückbewegen in ihre ausserbetriebliche Stellung gestattet.
Das Eintreibelement oder der Eintreibstössel 27 ist zwischen den Lagerabstützplatten 4 und 6 montiert und geführt. An seinem oberen Ende ist er über einen Bügel 28 mit einem Elastomerglied 29 verbunden. Dieses Glied 29 ist um eine auf einem Zapfen 31 gelagerte Rolle herumgeführt und wird an seinem der besagten Befestigung entfernt liegenden Ende durch einen Stift 32 gesichert. Diese Elastomergliedanordnung hält das Ein-treibelement oder den Eintreibstössel in seiner am weitest möglichen oberen Stellung (Fig. 3 und 8). Es wird hervorgehoben, dass bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zwar ein Elastomerglied 29 Verwendung findet, es können jedoch auch andere Rückzieh- oder Rückhaltemittel für das Eintreibelement Verwendung finden, ohne dass dadurch von dem erfin-dungsgemässen Grundkonzept abgewichen werden würde. Ein Handauslöser 33 ist auf einem Stift 35 befestigt und um diesen herum schwenkbar. Von einer Torsionsfeder 36 wird der Auslöser in eine Ruhelage vorgespannt. Ein durch das gabelförmige Ende des Handauslösers 33 hindurchgehender Zapfen 34 liegt auf dem Stössel oder Eintreibelement 27 auf. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, befindet sich das Glied 27 in seiner Ruheposition ausser Berührung mit dem Schwungrad 23 und der Stützrolle 10a und sobald der Auslöser betätigt wird, erfolgt eine Übertragung der Auslösebewegung über den Zapfen 34, um den Eintreibstössel 27 nach abwärts zu der Stelle hin zu bewegen, wo er zwischen dem Schwungrad 23 und der Stützrolle 10a erfasst wird.
Im Hauptgehäuse 2 sind Schlitze 52a vorgesehen und ein Sicherungsstift 52 durchsetzt den Auslöser 33 und die Schlitze 52a. Ausserhalb des Gehäuses 2 ist der Sicherungsstift 52 mit dem vorerwähnten Sicherungsbügel 51 verbunden. Dieser wiederum erstreckt sich am Hauptgehäuse 2 vorbei und ist über den Abschnitt 50b an das auf ein Werkstück ansprechende Sicherungselement 50 angeschlossen. Aus den Fig. 3 und 3A ist ersichtlich, dass in der Ruhelage, in welcher das Werkzeug keine Berührung mit dem Werkstück hat, der Auslöser nicht um den Stift bzw. Punkt 35 herum verschwenkt werden kann, da der Sicherungsstift 52 im unteren Abschnitt des Schlitzes 52a und auch im unteren Abschnitt des entsprechenden Schlitzes im Auslöser 33 festgelegt ist. Da sich jedoch an der Oberseite des Schlitzes im Auslöser 33 eine am besten in Fig. 3 sichtbare Schlitzabknickung befindet, wird der Stift 52 dann, wenn das Sicherungselement 50 gegen ein Werkstück angedrückt wird, zum oberen Ende des Schlitzes 52a und zum oberen Ende des entsprechenden Auslöserschlitzes bewegt und die kleine Schlitzabknickung lässt eine Auslöserbetätigung zu, und dadurch einen Start des Eintreibelementes 27 zu seinem Abwärtsweg.
Das Schwungrad 23 kann auf jede beliebige Weise durch mehrere Antriebsmittel, wie einen Elektroantrieb, eine Verbrennungsmaschine und durch Druckluft angetrieben werden. Nach der bevorzugten Ausführungsform des Werkzeugs nach der Erfindung wird das Schwungrad durch einen enzigen Elektromotor, wie aus Fig. 7 ersichtlich, angetrieben. Die elektrische Energie wird durch ein Anschlusskabel 39 bereitgestellt. Dieses Anschlusskabel ist über eine Verdrahtung 41 mit einem geeigneten Schalter 40 verbunden, welcher in seiner Ruhelage ausgeschaltet ist, so dass kein Strom zum Motor fliessen kann. Neben dem Schalter 40 ist an dem Gehäuse auf einem Zapfen 38 ein Sicherheitsschalter 37 befestigt. Wenn nun die Vorrichtung so in der Hand gehalten wird, wie sie zu ihrem Betrieb üblicherweise erfasst wird, betätigt der Sicherheitsschalter 37 den Schalter 40 und der Motor wird mit Strom versorgt. Sobald die Vorrichtung wieder freigegeben wird, kehrt der Sicherungsschalter 37 in seine Ruhelage zurück und trennt den Schalter 40.
Wie vorstehend erwähnt, ist der untere Abschnitt 2a des Hauptgehäuses zur Aufnahme eines Streifens mit Nägeln 53 ausgebildet. Die Nagelreihe wird in eine Stellung gedrängt, in der sie von einem in Vorwärtsrichtung durch ein Elastomerglied 57 belasteten Förderer 54 angedrückt wird. Das Glied 57 ist an einem Zapfen 56 am Förderer 54 angeschlossen, um eine Rolle 55 herumgeführt und an einem Zapfen 58 am rückwärtigen Bereich des Magazinabschnitts 2a angebracht.
Für ein Arbeiten mit der Vorrichtung wird das Anschlusskabel 39 in das rückwärtige Ende des Handgriffabschnitts des Hauptgehäuses 2 eingesteckt. In diesem Zustand der Vorrichtung befinden sich alle Bauteile in einer Stellung, wie sie in Fig. 3A abgebildet ist. Der Auslöser 33 kann jetzt nocht nicht betätigt werden, selbst wenn der Sicherungsschalter 37 betätigt ist. Die Lagerungsgabel 11 mit ihrer Welle 10 und der Stützrolle 10a befindet sich in einer am weitesten vom Schwungrad 23 entfernten Position bzw. in ihrem ausserbetrieblichen Zustand. Es wird vorausgesetzt, dass in den Magazinabschnitt 2a bereits ein Streifen mit Nägeln 53 eingesetzt wurde.
Wenn die Vorrichtung am Handgriffabschnitt erfasst wird, erfolgt ein Niederdrücken des Sicherungsschalters 37, so dass der Schalter 40 geschlossen und dem Motor Strom zugeführt wird. Die Läuferwelle 25 des Motors beginnt sich zu drehen und damit auch das Schwungrad 23. In einer sehr kurzen Zeit ist das Schwungrad 23 auf der von dem Motor entwickelten Maximaldrehzahl und die Vorrichtung ist dann vollständig aktiviert und zum Nägeleintreiben bereit.
Wenn die Bedienungsperson nun das werkstückabhängige Sicherungselement 50 gegen das Material, in welches der Nagel eingetrieben werden soll, andrückt, bewirkt der Stift 63 eine Drehung des Hebelarms 59 im Uhrzeigersinn wie vorstehend
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beschrieben. Dies erzeugt eine Drehung der Nockenstange 43 in die Stellung gemäss den Fig. 4 und 5, durch die die Lagerungsgabel 11 und die Welle 10 mit der auf ihr gelagerten Stützrolle 10a umfassende Abstützanordnung in Richtung des Schwungrades 23 verlagert wird. Gleichzeitig bewegt sich der Sicherungsbügel 51 nach aufwärts und nimmt den Sicherungsstift 52 mit. Wenn das werkstückabhängige Sicherungselement in seine weitestmögliche Position bewegt ist, ist der Abstand zwischen den Umfängen des Schwungrades 23 und der Stützrolle 10a kleiner als die Dicke des Eintreibstössels 27 und der Sicherungsstift 52 befindet sich in einer Stellung, in der der Handauslöser 33 wie vorstehend beschrieben betätigt werden kann.
Wenn die Bedienungsperson den Handauslöser 33 niederdrückt, wodurch dieser um den Stift 35 gegen die Vorbelastung der Torsionsfeder 36 verdreht wird, berührt der Zapfen 34 die obere Fläche des Eintreibstössels und bewegt diesen nach abwärts in Richtung des Schwungrades 23 und der Stützrolle 10a und dehnt damit etwas das Elastomerglied 29.
Wie am deutlichsten aus Fig. 8 ersichtlich, kann das Schwungrad 23 mit einem Werkstoff überzogen sein, welcher einen vergleichsweise hohen dynamischen Reibkoeffizienten besitzt, wie dies mit 23a angedeutet wird. Dieser Beschichtungswerkstoff ist vorzugsweise ein hochbelastbarer dichter Hochmodulwerkstoff, wie er für Flugzeugbremsen Verwendung findet.
Wahlweise kann die Reibmaterialschicht anstelle eines Aufbringens auf dem Schwungrad 23 auf dem Eintreibstössel 27 aufgetragen werden. Das untere Ende des für ein Eintreten zwischen das Schwungrad 23 und die Stützrolle 10a vorgesehenen Abschnitts des Eintreibgliedes 27 kann mit stumpfen Abschrägungen 27a und 27b versehen sein. Wenn die Flächen der Abschrägungen des Eintreibstössels mit dem schnellaufenden Schwungrad 23 und der Stützrolle 10a in Berührung gelangen, ergreift das Schwungrad den Eintreibstössel reibschlüssig und beschleunigt ihn rasch auf eine Lineargeschwindigkeit, die der Umfangsgeschwindigkeit des Schwungrades entspricht. Die Stützrolle 10a, welche eine Hülse mit einer kleinen Trägheit ist, befindet sich anfänglich in der Ruhelage, dreht sich jedoch dann leichtgängig, um die Bewegung des Eintreibstössels 27 unter dem Einwirken des Schwungrads 23 zu erleichtern. Die im Schwungrad gespeicherte Energie wird nun durch den Eintreib-
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stössel 27 auf den vordersten Nagel im Streifen 53 übertragen, wodurch dieser in das zu befestigende Material eingetrieben wird. Wenn der Eintreibstössel zwischen das Schwungrad und die Stützrolle 10a eingetreten ist, wird die Stützrolle 10a zusammen mit der Welle 10 und der Lagerungsgabel 11 von dem feststehenden Schwungrad 23 weggedrängt. Die Trägheit der aus der Lagerungsgabel 11, der Welle 10 und der Stützrolle 10a gebildeten Anordnung wirkt diesem Auseinanderdrängen entgegen und unterstützt dadurch den Reibschlussangriff des Schwungrades 23 am Eintreibstössel. Ausserdem steht aufgrund der Einwirkung der Federplatte 44 vom Beginn der Berührung des Eintreibstössels 27 mit dem Schwungrad und der Stützrolle 10a, solange bis der Eintreibstössel diese Teile kurz vor dem Ende des Arbeitshubes wieder verlässt, die bewegbare Stützrolle 10a in Andruckberührung mit dem Eintreibstössel 27. Wenn die bewegbare Abstützrolle 10a zum Eintretenlassen des Eintreibstössels versucht, sich vom feststehenden Schwungrad 23 wegzubewegen, werden die Welle 10 und die Lagerungsgabel 11 mitbewegt und dadurch ein Ausbiegen der Federplatte 44 über die Nockenstange 43 bewirkt. Kurz vor dem Ende des Arbeitshubes passiert der Eintreibstössel 27 einen Bereich unterhalb des Schwungrads 23 und der beweglichen Stützrolle 10a und ein Teil der kinetischen Energie des Eintreibstössels wird durch ein fortgesetztes Eintreiben des Nagels absorbiert. Die verbleibende knietische Energie des Eintreibstössels wird von einem im Nasenstück des Werkzeugs ausgebildeten Puffer 50a bekannter Bauart aufgefangen. Der Arbeitshub ist damit beendet.
Die Bedienungsperson gibt nun den Handauslöser 33 frei und das werkstückabhängige Sicherungselement 50 kehrt unter der Wirkung der Feder 71 in seine Ausgangslage zurück, sobald die Vorrichtung vom Werkstück abgehoben wird. Mit der Rückkehr des Sicherungselements in seine Ausgangslage wird die Nockenstange 43 über den Stift 63 und den Hebelarm 59 in ihre Ausgangslage zurückgedreht, so dass sich die Lagerungsgabel 11 mit der Welle 10 und der Stützrolle 10a vom Schwungrad 23 unter dem Einfluss der Feder 62 wegbewegen kann. Der Abstand zwischen dem Schwungrad 23 und der Stützrolle 10a ist nun grösser als die Dicke des Eintreibstössels und dieser kann unter dem Einfluss des Elastomergliedes 29 in seine Ausgangslage zurückkehren. Der Rückstellhub ist nun beendet und der Zyklus kann wieder neu eingeleitet werden.
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3 Blätter Zeichnungen
Claims (9)
1. Elektrisch angetriebenes Eintreibwerkzeug für an einem Werkstück anzubringende Befestigungselemente (53), mit einem Eintreibglied (27), einem durch einen Elektromotor angetriebenen Schwungrad (23), einem handbetätigten Auslöser (33), einer Vorrichtung (50) zum Kontaktieren des Werkstückes, einem Magazin (2a) für Befestigungselemente (53) und Mitteln (54, 57) zur Förderung dieser Elemente in eine zum Eintreiben in das Werkstück durch das Eintreibglied (27) geeignete Position, gekennzeichnet durch eine Antriebsrolle (10a), welche durch die Vorrichtung (50) zum Kontaktieren des Werkstückes bei deren Eingriff am Werkstück aus einer Ausserbetriebsstellung, in der der Abstand der Antriebsrolle (10a) zum Schwungrad (23) grösser ist als die Dicke des Eintriebsgliedes (27), in eine Betriebsstellung bewegt wird, bei welcher der Abstand der Antriebsrolle (10a) zum Schwungrad (23) geringer ist als die Dicke des Antriebsgliedes (27); wobei der handbetätigte Auslöser (33) bei dessen Betätigung das Eintreibglied (27) zwischen das Schwungrad (23) und die Antriebsrolle (10a) in die Betriebsstellung überführt; und eine die Antriebsrolle (10a) gegen das Schwungrad (23) drängende Federanordnung (44), um das Eintreibglied t i27) dazwischen einzuspannen und auf dieses eine Antriebskraft auszuüben.
2. Eintreib Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine die Rotationsachsen des Schwungrades (23) und der Antriebsrolle (10a) bei in Betriebsstellung befindlicher Antriebsrolle verbindende Linie rechtwinklig zum Bewegungsweg des Eintreibglieds (27) verläuft.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Eintreibwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dass sich die Antriebsrolle (10a) bei ihrer Bewegung zwischen der Betriebsstellung und der Ausserbetriebsstellung im wesentlichen entlang einer die genannten Rotationsachsen verbindenden Linie bewegt.
4. Eintreibwerkzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein mit dem Eintreibglied (27) verbundenes elastisches Glied (29), welches beim Zurücklaufen der Antriebsrolle (10a) in ihre Ausserbetriebsstellung das Eintreibsglied (27) aus dem Eingriffsbereich zwischen dem Schwungrad (23) und der Antriebsrolle (10a) herauszieht.
5. Eintreib Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eintreibglied (27), das Schwungrad (23) und die Antriebsrolle (10a) in einem Gehäuse (5) untergebracht sind, welches eine Eintreib-Führungsbahn für das Eintreibglied (27) festlegt.
6. Eintreibwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (50) zum Kontaktieren des Werkstückes so mit dem Auslöser (33) verbunden ist, dass eine Betätigung des Eintreibgliedes (27) durch den Auslöser (33) verhindert ist, wenn die genannte Vorrichtung (50) nicht gegen das Werkstück angedrückt ist.
7. Eintreib Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt (27a, 27b) des Eintreibgliedes (27) zur Erleichterung seines Eintritts zwischen das Schwungrad (23) und die Antriebsrolle (10a) abgeschrägt ist.
8. Eintreibwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) zum Antrieb des Schwungrades (23) mit einem Sicherheitsschalter (37) versehen ist, dass der Sicherheitsschalter (37) bei nicht von einer Bedienungsperson er-fasstem Werkzeug geöffnet ist und dann geschlossen wird,
wenn die Bedienungsperson das Werkzeug gebrauchsgemäss an-fasst, und dass der Motor (26) nur bei geschlossenem Schalter mit Strom versorgt wird.
9. Eintreibwerkzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Hauptgehäuse (2), ein Schwungradgehäuse (5), in welchem das Schwungrad (23) und die Antriebsrolle (10a) montiert sind, eine Welle (25) an dem im Hauptgehäuse (2) untergebrachten Motor (26), auf welcher Welle (25) das Schwungrad (23) aufgekeilt ist, eine im Schwungradgehäuse (5) vorhandene,
zwischen der Betriebsstellung und der Ausserbetriebsstellung bewegbare Lagerungsgabel (11), an welcher die Antriebsrolle (10a) montiert ist; diese Lagerungsgabel (11) in ihre Ausserbe- ' triebsstellung drängende Federmittel (62); ein Nockenglied (43) zum Bewegen der Lagerungsgabel (11) und der Antriebsrolle (10a) in ihre Betriebsstellung; ein im Hauptgehäuse (2) angeordnetes elastisches Glied (29), welches das Eintreibglied (27) ausser Berührung mit dem Schwungrad (23) und der Antriebsrolle zu halten bestimmt ist; wobei die die Antriebsrolle (10a) gegen das Schwungrad (23) drängende Federanordnung (44) eine so am Nockenglied (43) anliegende Federplatte aufweist, dass wenn das Nockenglied (43) die Lagerungsgabel (11) und die Antriebsrolle (10a) in Betriebsstellung bewegt hat, in welcher der Abstand zwischen dem Schwungrad (23) und der Antriebsrolle (10a) geringer ist als die Dicke des Eintreibgliedes (27) und ferner das Eintreten des Eintreibgliedes (27) zwischen Schwungrad (23) und Antriebsrolle (10a) eine leichte Bewegung der Lagerungsgabel (11) und der Antriebsrolle veranlasst hat, diese Bewegung durch die Federplatte möglich ist; wobei ferner die Federanordnung (44) den Andruck gegen die Lagerungsgabel (11) während des Eingriffs des Eintreibgliedes (27) zwischen dem Schwungrad (23) und der Antriebsrolle (10a) aufrechterhält, die Vorrichtung (50) zum Kontaktieren des Werkstückes bei dessen Berührung das Nockenglied (43) betätigt, um die Lagerungsgabel (11) und die Antriebsrolle (10a) in ihre Betriebsstellung zu bringen, wenn gleichzeitig der handbetätigte Auslöser (33) betätigt wird, und das elastische Glied (29) des Eintreibgliedes (27) zu dessen Rückzug aus dem Bereich zwischen dem Schwungrad (23) und der Antriebsrolle (10a) dient, wenn die Lagerungsgabel (11) in die Ausserbetriebsstellung zurückgekehrt ist.
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