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CH621468A5 - - Google Patents

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Publication number
CH621468A5
CH621468A5 CH417877A CH417877A CH621468A5 CH 621468 A5 CH621468 A5 CH 621468A5 CH 417877 A CH417877 A CH 417877A CH 417877 A CH417877 A CH 417877A CH 621468 A5 CH621468 A5 CH 621468A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
adhesive
strip
longitudinal direction
filter
envelope
Prior art date
Application number
CH417877A
Other languages
English (en)
Inventor
Serge Boegli
Jean-Pierre Lebet
Original Assignee
Burrus & Cie
Baumgartner Papiers Sa
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Burrus & Cie, Baumgartner Papiers Sa filed Critical Burrus & Cie
Priority to CH417877A priority Critical patent/CH621468A5/de
Priority to DE2726548A priority patent/DE2726548B1/de
Priority to AT0415977A priority patent/AT363368B/de
Priority to NLAANVRAGE7803315,A priority patent/NL187726C/xx
Priority to BE186413A priority patent/BE865502A/xx
Priority to FR7809350A priority patent/FR2386273A1/fr
Priority to SE7803671A priority patent/SE439423B/sv
Priority to US05/892,086 priority patent/US4281591A/en
Priority to JP53039105A priority patent/JPS5948988B2/ja
Priority to KR1019780000930A priority patent/KR830002887B1/ko
Priority to IT789405A priority patent/IT1103704B/it
Priority to GB13100/78A priority patent/GB1593626A/en
Priority to ES468543A priority patent/ES468543A1/es
Priority to US06/197,504 priority patent/US4425106A/en
Publication of CH621468A5 publication Critical patent/CH621468A5/de
Priority to US06/552,005 priority patent/US4501579A/en

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/47Attaching filters or mouthpieces to cigars or cigarettes, e.g. inserting filters into cigarettes or their mouthpieces
    • A24C5/471Attaching filters or mouthpieces to cigars or cigarettes, e.g. inserting filters into cigarettes or their mouthpieces by means of a connecting band
    • A24C5/472Applying adhesives to the connecting band
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D3/00Tobacco smoke filters, e.g. filter-tips, filtering inserts; Filters specially adapted for simulated smoking devices; Mouthpieces for cigars or cigarettes

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  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
  • Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Zigarettenfiltereinheit, wobei man eine Folge von Filterelementen auf einem kontinuierlich zugeführten, porösen oder perforierten Hüllstreifen anordnet, mit diesem mindestens teilweise umhüllt und verklebt und den derart gebildeten Filterstrang mittels einer Schneidvorrichtung unterteilt, eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens sowie eine gemäss diesem Verfahren hergestellte Zigarettenfiltereinheit.
Es ist bekannt, bei der Herstellung von mit porösem oder perforiertem Hüllstreifen versehenen Zigarettenfiltern den Hüllstreifen auf derjenigen Seite, die mit den stöpseiförmigen Filterelementen verbunden werden soll, vollständig mit Klebstoff zu versehen. Dies hat die Nachteile zur Folge, dass nach der Verklebung des Hiillstreifens mit den Filterelementen einerseits mindestens ein grosser Teil der porösen oder perforierten Stellen verklebt und damit die Luftdurchlässigkeit stark verringert ist und anderseits der Grad der Luftdurchlässigkeit des derart beschichteten Hüllstreifens von Filter zu Filter in einem unzulässig grossen Bereich schwankt, was die genaue prozentuale Angabe der nach dem Durchströmen eines solchen Zigarettenfilters im Zigarettenrauch noch enthaltenen Rauchbestandteile verunmöglicht.
Es wäre nun denkbar, dass man bei der Verwendung von porösem oder perforiertem Hüllpapier zur Vermeidung der obgenannten Nachteile den Klebstoff in dünnen Streifen in Längsrichtung des Hüllpapierstreifens und/oder senkrecht zur Längsrichtung des letzteren auftragen würde. Alle diese Lösungen würden jedoch den Nachteil aufweisen, dass bei einer anschliessenden gleichartigen Verklebung eines derart hergestellten Zigarettenfilters mit einem dieses mit dem Tabakteil verbindenden porösen oder perforierten Verbindungspapiers die gegenseitige Überdeckung der Klebstellen und damit die Luftdurchlässigkeit von Filter zu Filter sehr stark variieren könnte, was, wie bereits erwähnt, unerwünscht ist. Würde der Hüllpapierstreifen nur mittels in Längsrichtung des Filters verlaufenden Klebstreifen mit den umhüllten Filterelementen verklebt, dann würde die grosse Gefahr bestehen, dass bei der geringsten Verformung des Filterquerschnittes sich in Längsrichtung des Filters erstreckende Falschluftkanäle bilden würden, was eine starke Veränderung des durch den Raucher inhalierten Rauches bezüglich Geschmack und Zusammensetzung ergeben würde. Ferner wäre eine solche Verklebung des Hüllpapierstreifens mit den Filterelementen bei einem eine mit rieselfähigem Filtermaterial enthaltende Kammer aufweisenden Filter zusätzlich deswegen noch unbrauchbar, da bei prall gefüllten Kammern die Gefahr zu gross wäre, dass bei geringfügig verformtem Querschnitt des Filters Granulatkörner durch die zwischen zwei Klebstoffstreifen gebildeten Kanäle in den Mund des Rauchers gelangen würden, was für den letzteren äusserst lästig wäre. Würde der Hüllpapierstreifen nur längs des Umfanges der zu umhüllenden Filterelemente, längs voneinander distanzierter Kreise, mit den Filterelementen verklebt, dann wäre es selbstverständlich unmöglich, beim Unterteilen des Filterstranges in einzelne Abschnitte die Schnittstellen so zu legen, dass sie immer durch die verhältnismässig schmalen verklebten Bereiche führen würden, so dass an den Schnittstellen der Hüllpapierstreifen mit der Aus-senseite des umhüllten Filterelementes verklebt wäre. Ist dies jedoch nicht der Fall, das heisst, befindet sich der Verkle-bungsbereich weiter innen, von der Schnittstelle distanziert, dann würde der Hüllpapierstreifen an der Schnittstelle geringfügig vom umhüllten Filterelement abstehen und in der Filtermaschine, mit deren Hilfe die Filter mit dem Tabakteil der Zigarette verbunden werden, zu häufigen Störungen Anlass gehen, was Versuche gezeigt haben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung einer mit einem porösen oder perforierten Hüllstreifen versehenen Zigarettenfiltereinheit, bei welcher eine einwandfreie, gleichmässige Verklebung des Hüllstreifens über den gesamten Umfang der umhüllten Filterelemente und über deren gesamte Länge verteilt erfolgt, bei denen an den Schnittstellen zwangsläufig immer eine einwandfreie Verklebung des Hüllpapierstreifens mit den umhüllten Filterelementen bewirkt wird, und trotz allem bedeutende Bereiche des porösen oder perforierten Hüllpapierstreifens von Klebstoff freigehalten werden können. Ferner soll das erfindungsgemässe Verfahren die Herstellung von einwandfreien Kammernfiltern mit porösem oder perforiertem Hüllstreifen ermöglichen, ohne dass die Gefahr eines unerwünschten Austritts von rieselfähigem Filtermaterial am mundseitigen Filterende besteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass man bei einem Verfahren der eingangs genannten Art einen Hüllstreifen verwendet, bei dem der Klebstoff längs schräg zur Hiillstreifenlängsrichtung verlaufenden, mindestens annähernd gleichweit voneinander distanzierten Auftragsspuren auf dem Hüllstreifen aufgetragen ist, und zwar mit einem solchen seitlichen Abstand der Auftragsspuren voneinander, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens längs einer senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie mindestens drei Klebstoffstellen befinden.
Zur Erzielung eines möglichst einfachen Verfahrens ist es zweckmässig, wenn der Klebstoff längs parallel zueinander verlaufenden Auftragsspuren auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Klebstoff längs Geraden, die vorzugsweise unter einem Winkel a von 45° gegenüber der Hüllstreifenlängsrichtung verlaufen, auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird.
Um einen brauchbaren Kompromiss zwischen genügender Verklebung und grösstmöglicher, von Klebstoff freier Hüllpapieroberfläche zu erzielen, ist es zweckmässig, wenn der seitliche Abstand (a) der Auftragsspuren voneinander mindestens dreimal so gross wie die Breite (b) der Klebstoffaüftragsspuren ist.
Um eine noch grössere, von Klebstoff freie Hüllpapieroberfläche zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn der Klebstoff in Form von Punkten oder kurzen Strichen aufgetragen wird.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass der Klebstoff in der Form von mehreren, parallel zueinander verschobenen Kurven, vorzugsweise sinusförmigen Kurven, auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird.
Immer ist jedoch darauf zu achten, dass der Klebstoff derart auf den Hüllstreifen aufgetragen wird, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens längs einer senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie mindestens drei, vorzugsweise vier Klebstoffstellen befinden.
Man kann einen Klebstoff auf der Basis von Thermoplasten, z. B. Polyvinylazetat, oder einen auf Wachsbasis beruhenden Aufschmelzklebstoff, einen sogenannten Hotmelt-Kleb-stoff, wie er z. B. von den Firmen Bostich, DuPont de Nemours, Eastman, Henkel Chemie und Mobil vertrieben wird, verwenden. Der Klebstoff kann direkte an der Zigarettenfil-terherstellmaschine kurz vor dem Umhüllen der Filterelemente mit dem porösen oder perforierten Hüllpapierstreifen auf das letztere aufgetragen werden. Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, den Hüllpapierstreifen vor seiner Anordnung in Rollen auf der Filterherstellmaschine auf einer gesonderten Klebstoffauftragmaschine entsprechend dem erfindungsgemäs-sen Verfahren mit dem Klebstoff zu versehen und auf Vorrat zu halten. Bei der Filterherstellung wird dann der auf dem die Filterelemente umgebenden Hüllpapierstreifen sich befindende Klebstoff mittels eines Heizaggregates kurzfristig erhitzt und dadurch verflüssigt, wodurch die Verklebung zwischen dem Hüllpapierstreifen und den Filterelementen erzielt wird.
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Es ist bekannt, dass man zur Bildung von Kammerfiltern den mit Kammereinfüllöffnungen versehenen Filterstrang zur Einführung von granulatförmigem Filtermaterial in die Filterkammern an einem Einfüllteil vorbeibewegt und anschliessend nach erfolgter Füllung zur Verschliessung der Kammereinfüllöffnung einen die Kammereinfüllöffnungen überdeckenden, kontinuierlichen Verschlussstreifen über diesen anordnet und mit dem Filterstrang verklebt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn man einen Verschlussstreifen verwendet, bei dem der Klebstoff längs schräg zur Verschlussstreifenlängsrichtung verlaufenden, mindestens annähernd gleichweit voneinander distanzierten Auftragspuren auf dem Verschlussstreifen aufgebracht ist. Zur besseren Verschliessung der mit rieselfähigem Filtermaterial gefüllten Filterkammern kann es insbesondere bei der Verwendung von pulverförmigem Filtermaterial zweckmässig sien, wenn man einen Verschlussstreifen verwendet, welcher zusätzlich längs seinen beiden Längskanten mit je einem Kleb-, stoffstreifen versehen ist.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Hüllstreifen eine über die Breite des Hüllstreifens sich erstreckende oder bewegbare Klebstoffauftraganordnung aufweist. Wenn ein Verschlussstreifen verwendet wird, ist es vorteilhaft, wenn die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Verschlussstreifen eine über die Breite des Verschlussstreifens sich erstreckende oder bewegbare Klebstoffauftraganordnung aufweist. Dabei ist es zweckmässig,
wenn die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Hüllstreifen bzw. den Verschlussstreifen eine auf ihrem Umfang mit Klebstoffaufnahmenuten oder Klebstoffübertragungsrippen versehene, um ihre Längsachse drehbare Auftragwalze aufweist, wobei die Länge der Auftragwalze mindestens der Breite des Hüll-bzw. Verschlussstreifens entspricht.
Um möglichst wenig Oberfläche des Hüllpapierstreifens mit Klebstoff zu versehen, das heisst, um eine möglichst grosse Fläche des Hüllpapierstreifens luftdurchlässig zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn man die Klebstoffübertragungsrippen mittels Ausnehmungen in eine Vielzahl von Rippenabschnitten unterteilt sind.
Es kann ferner vorteilhaft sein, wenn die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den Hüllstreifen oder den Verschlussstreifen eine mehrere, in Längsrichtung des mit Klebstoff zu versehenden, sich in seiner Längsrichtung kontinuierlich vorwärtsbewegenden Streifens voneinander distanzierte Austrittsöffnungen aufweisende, senkrecht zur Streifenlängsrichtung kontinuierlich hin und her bewegbare Auftraganordnung aufweist.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Zigarettenfil-terherstel lmaschine,
Fig. 2 in vergrössertem Massstab eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1 auf den Hüllpapierstreifen,
Fig. 3 in vergrössertem Massstab eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles B in Fig. 1 auf den Verschlussstreifen,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäss hergestellten Zigarettenfilterstranges,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V—V in Fig. 4, Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer ersten beispielsweisen Ausführungsform einer Einrichtung zur Auftragung von Klebstoff auf den Hüllpapierstreifen,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer zweiten beispielsweisen Ausführungsform einer Einrichtung zur Auftragung von Klebstoff auf den Hüllpapierstreifen,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer dritten beispielsweisen Ausführungsform einer Einrichtung zur Auftragung von Klebstoff auf den Hüllpapierstreifen,
Fig. 9-11 perspektivische Ansichten von modifizierten Ausführungsformen der Auftragsrippe der in Fig. 6 dargestellten Auftragwalze,
Fig. 12 eine Draufsicht analog Fig. 2 auf einen auf eine andere Weise mit Klebstoff versehenen Hüllpapierstreifen,
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht auf eine Anordnung zur Erzielung der in Fig. 12 dargestellten Klebstoffauftragung,
Fig. 14 eine Seitenansicht einer mit einem erfindungsgemäss hergestellten Zigarettenfilter versehenen Filterzigarette.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, werden bei der dargestellten Einrichtung die aus Zellulose oder Azetat bestehenden Filterelemente 1 mittels einer Transport- und Distanziervorrichtung 2, welche die Filterelemente 1 alternierend axial aufeinander ausrichtet, in Richtung des Pfeiles 3 vorwärtsbewegt und gleichzeitig zur Herstellung von Kammerfiltern auf gleichmäs-sigen Abstand voneinander gebracht.
Danach werden die gleichmässig voneinander distanzierten und axial aufeinander ausgerichteten Filterelemente 1 kontinuierlich einem ebenfalls kontinuierlich zugeführten Hüllstreifen 4 zugeführt, auf diesen aufgelegt, dabei in seitlicher Richtung durch Führungsteile geführt, und durch ein oberhalb des Hüllstreifens 4 angeordnetes, synchron zu diesem umlaufendes Anpressband 5 in ihrer Relativlage zueinander gehalten und zusammen mit dem Hüllstreifen 4 vorwärtsbewegt. Der Hüllstreifen 4 ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich, auf seiner den Filterelementen zugewandten Seite mit einem durch Wärme erweichbaren Klebstoff, wie zum Beispiel mit einem thermoplastischen Kunststoff oder einem Aufschmelzklebstoff, unter Fachleuten «Hot Melt» genannt, versehen, so dass es möglich ist, die einzelnen Filterelemente 1 unmittelbar nach ihrer Überführung auf den Hüllstreifen 4 mit Hilfe eines Heizele- . mentes 6 an diesem zu befestigen und somit eine Relativverschiebung gegeneinander, das heisst eine Veränderung ihres Abstandes voneinander, zu verunmöglichen. Das Heizelement 6 ist dabei von unten gegen den Hüllstreifen 4 und somit indirekt gegen die zu befestigenden Filterelemente 1 anpressbar. Das Heizelement 6 ist derart angeordnet, dass es bei Stillstand des Hüllstreifens 4 von diesem ëntfernt wird, um eine Verbrennung desselben zu vermeiden. Nach dem Heizelement 6 wird der Hüllstreifen 4 über einen Kühlteil 7, welcher mit Wasser gekühlt wird, geleitet, wo die durch das Heizelement 6 erweichte Klebstoffbeschichtung des Hüllstreifens 4 erstarrt und die Filterelemente 1 auf letzterem fixiert werden.
Nach der Befestigung der einzelnen Filterelemente 1 auf dem Hüllstreifen 4 wird der letztere auf ein endloses Transportband 8 geleitet und dann gelangen diese Teile zusammen in eine zweiteilige Formungseinheit 9, wo der 21-22 mm breite Hüllstreifen 4 während seiner Vorwärtsbewegung bis auf einen Einfüllschlitz von etwa 3—4 mm um die einen Umfang von 25 mm aufweisenden Filterelemente 1 gelegt wird. Dieses Gebilde wird dann mittels dem Tranportband 8 zur vollständigen Verklebung des Hüllstreifens 4 mit den Filterelementen 1 und zur genauen Fixierung des Filterdurchmessers zuerst unter einem die obere Hälfte des Stranges überdeckenden zweiten Heizelement 10 und unmittelbar danach unter einem ebenfalls die obere Hälfte des Stranges überdeckenden zweiten Kühlelement 11 hindurchgeführt.
Dieser derart geformte Strang wird dann mittels dem Transportband 8 einem im Schweizer Patent Nr. 604 754 näher im Detail dargestellten Füllteil 12 zugeführt, welcher zur Einführung von rieselfähigem Filtermaterial, wie zum Beispiel von Aktivkohle, in die zwischen den einzelnen Filterelementen 1 gebildeten Kammern 13 dient. Zur Erhöhung der Füllung der Kammern 13 mit rieselfähigem Filtermaterial ist der Speicherbehälter 14 des Füllteils 12 wie ebenfalls aus dem obge-
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nannten Patent ersichtlich, an seiner nach unten gerichteten Auslassseite über einen auf den Seitenrändern des Hüllstreifens 4 sowie auf den dazwischen freiliegenden Umfangsberei-chen der Filterelemente 1 abdichtend aufliegenden Gleitteil mit einer in Bewegungsrichtung des Hüllstreifens 4 gesehen vor der Füllöffnung des Füllteiles 12 angebrachten Sauganordnung 15 verbunden.
Die derart evakuierten Kammern 13 gelangen dann anschliessend unter einen die Füllöffnung bildenden Austrittsschlitz des Speicherbehälters 14, worauf das in letzterem sich befindende rieselfähige Filtermaterial schlagartig in die unter der Gleitfläche hervortretenden Kammern 13 hineingesogen wird. Der Speicherbehälter 14 ist, wie aus Fig. 1 ersichtlich, über einen Anschlussstutzen 16 und einen Dosierer 17 mit zwei Vorratsbehältern 18 und 19 verbunden, welche zur Aufnahme von zwei verschiedenen Arten von rieselfähigem Filtermaterial dienen.
Nach dem Füllen der Kammern 13 mit rieselfähigem Filtermaterial werden mittels einer Absauganordnung 20 die zwischen den Seitenrändern des Hüllstreifens 4 freiliegenden Oberflächenbereiche der Filterelemente 1 sowie die Hüllstrei-fenseitenränder abgesaugt, dadurch eventuell auf diesen Bereichen vorhandenes rieselfähiges Filtermaterial entfernt und damit eine eventuelle Schwärzung dieser Oberflächenbereiche durch solche Teile vermieden.
Nach der Absauganordnung 20 wird von oben ein Verschlusssteifen 21, dessen Breite geringfügig grösser als die Breite des Einfüllschlitzes ist, zugeführt, über den Einfüllschlitz gelegt und mittels einem beheizbaren Element 22 auf der freiliegenden Oberfläche der Filterelemente 1 und den Seitenrändern des Hüllstreifens 4 durch Erweichen der aus Fig. 3 ersichtlichen Klebstoffbeschichtung des Verschlussstreifens 21 festgeklebt. Auch dieses beheizbare Element 22 ist nach oben schwenkbar befestigt, so dass es bei Stillstand der Einrichtung vom stillstehenden Verschlussstreifen 21 entfernt werden kann.
Um eine genaue Aussenform der Zigarettenfiltereinheiten zu erzielen, wird der mit dem erhitzten Verschlussstreifen 21 versehene Strang unter einem wassergekühlten Kühlteil 23 hindurchgeführt, wo der erweichte Klebstoff des Verschlussstreifens 21 erstarrt.
Nachdem der Filterstrang zugeklebt ist, wird er einer Trennvorrichtung 24 zugeführt, wo er derart unterteilt wird, dass die Länge jedes Filtergebildes das Vier- oder Sechsfache der Länge eines einzigen, für eine Zigarette bestimmten Filters beträgt.
Bei dieser in Fig. 1 dargestellten Einrichtung wird ein aus hochporösem Papier bestehender Hüllstreifen 4, wie aus Fig. 2, links ersichtlich, verwendet, bei dem der Klebstoff längs unter einem Winkel a von 45° gegenüber der Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden, gleichweit voneinander distanzierten Auftragspuren 25 auf dem Hüllstreifen 4 aufgetragen ist, und zwar mit einem solchen seitlichen Abstand a der Auftragspuren 25 voneinander, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens 4 längs einer senkrecht zur Hiill-streifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie d beziehungsweise e mindestens drei Klebstoffstellen 26 befinden. Auf diese Weise wird eine einwandfreie Verklebung des Hüllstreifens 4 mit den Aussenflächen der Filterelemente 1 erreicht, ohne dass die Luftdurchlässigkeit des Hüllstreifens 4 durch die Klebstoffauftragspuren 25 zu stark vermindert wird, und bei einem Schnitt der Trennvorrichtung 24 an einer beliebigen Stelle des Filterstanges ist der Hüllstreifen an der Schnittstelle immer genügend mit dem an dieser Stelle sich befindenden Filterelement 1 verklebt, um später in der Filtermaschine bei der Verbindung mit dem Tabakteil der Zigarette keine Störungen zu verursachen, die zu Betriebsunterbrüchen führen würden.
Es hat sich als zweckmässig erwiesen, dass der seitliche Abstand a der Klebstoffauftragspuren 25 voneinander mindestens dreimal so gross ist wie deren Breite b.
Wie aus Fig. 2 rechts ersichtlich, kann der Klebstoff auch in Form von Punkten oder kurzen Strichen auf den Hüllstreifen 4 aufgetragen werden, wobei auch bei einer solchen Anordnung des Klebstoffes darauf zu achten ist, dass sich längs einer beliebigen Betrachtungslinie d immer mindestens drei Klebstoffstellen befinden.
Der Verschlussstreifen 21 ist wie aus Fig. 3 ersichtlich, auf die gleiche Weise wie der Hüllstreifen 4 mit Klebstoffauftragspuren 25 versehen. Um bei Kammerfiltern ein eventuelles Austreten von rieselfähigem Filtermaterial aus den durch den Verschlussstreifen 21 verschlossenen Kammern 13 ganz sicher zu verhindern, ist der Verschlussstreifen 21 zusätzlich zu den Klebstoffauftragspuren 25 längs seinen beiden Längskanten mit je einem Klebstoffstreifen 27 und 28 versehen.
Eine Seitenansicht eines Stückes eines fertig verklebten Filterstranges ist aus Fig. 4 ersichtlich, wobei die von aussen nicht sichtbaren Klebstoffspuren gestrichelt eingezeichnet sind. Fig. 5 stellt einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 4 dar.
Der Hüllstreifen 4 und der Verschlussstreifen 21 können auf der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung nach dem Abrollen von der entsprechenden Vorratsrolle mit dem Klebstoff versehen werden. Es ist jedoch selbstverständlich auch möglich,
diese Streifen 4 und 21 vor ihrem Aufbringen auf die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung mit dem Klebstoff zu versehen und in der Form von Vorratsrollen zu lagern.
In den Fig. 6, 7 und 8 sind verschiedene Ausführungsformen von Einrichtungen zur Aufbringung von Klebstoff auf einen Hüllstreifen 4 dargestellt. Eine gleiche Einrichtung ist auch für den Verschlussstreifen 21 verwendbar.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Einrichtung erfolgt die Auftragung des Klebstoffes auf den Hüllstreifen 4 auf ähnliche Weise wie die Farbstoffübertragung im Hochdruckverfahren. Der Klebstoff wird mittels einer in einer Klebstoffabgabeanordnung 29 vorgesehenen breiten Schlitzdüse auf eine Klebstoffübertragungswalze 30 abgegeben und von dort auf die Klebstoffübertragungsrippen 31 einer Auftragwalze 32 übertragen. Gegenüber der drehbaren Auftragwalze 32 ist eine drehbare Anpresswalze 33 angeordnet, und der aus hochporö-sem Papier bestehende Hüllstreifen 4 wird zur Auftragung der Klebstoffspuren 25 zwischen diesen beiden Walzen 32 und 33 und in Eingriff mit diesen hindurchgeführt. Als Klebstoff wird bei dieser Einrichtung zum Beispiel Hot-Melt-Klebstoff unter Druck der Klebstoffabgabeanordnung 29 zugeführt. Die Regulierung der Klebstoffmenge erfolgt durch Verschieben der Klebstoffabgabeanordnung 29 in Richtung der Pfeile 34 relativ zur Oberfläche der Walze 30.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Einrichtung erfolgt die Auftragung des Klebstoffes auf den Hüllstreifen 4 auf ähnliche Weise wie die Farbstoffübertragung im Tiefdruckverfahren, indem der Klebstoff von der an den Seitenrändern 35 und 36 der Auftragwalze 32 anliegenden Klebstoffabgabeanordnung
29 in Klebstoffaufnahmenuten 37 der Auftragwalze 32 abgegeben und von dort auf die Oberfläche des Hüllstreifens 4 übertragen wird. Die übertragene Klebstoffmenge wird durch die Tiefe der Klebstoffaufnahmenuten 37 bestimmt. Als Klebstoff wird auch hier Hot-Melt-Klebstoff unter Druck der Klebstoffabgabeanordnung 29 zugeführt.
Bei der in Fig. 8 dargestellten Einrichtung ist ein thermoplastischer Klebstoff, z. B. Polyvinylazetat, in einem Vorratsbehälter 38 enthalten. Auf der offenen Vorderseite des letzteren ist abdichtend eine Entnahmewalze 39 drehbar angeordnet, welche den bei ihrer Rotation aus dem Vorratsbehälter 38 entnommenen Klebstoff auf eine Klebstoffübertragungswalze
30 abgibt. Von der Klebstoffübertragungswalze 30 aus erfolgt die Weitergabe des Klebstoffes wie bei der in Fig. 6 dargestellS
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ten Einrichtung. Zur verbesserten Abgabe von Klebstoff auf die Oberfläche des Hüllstreifens 4 können die Klebstoffübertragungsrippen 31 wie aus Fig. 9 ersichtlich, in ihrer Klebstoffübertragungsfläche 40 mit je einer Klebstoffaufnahmenut 41 versehen sein.
Um eine Klebstoffabgabe wie in Fig. 2 rechts zu erzielen, können die Klebstoffübertragungsrippen 31 mittel Ausnehmungen 42 in eine Vielzahl von Rippenabschnitten 43 unterteilt sein, wobei die in Fig. 10 dargestellte Ausführungsform den Klebstoff in Form von kurzen Strichen und die in Fig. 11 dargestellte Ausführungsform den Klebstoff in Form von Punkten auf die Hüllstreifenoberfläche überträgt.
Aus Fig. 12 ist ersichtlich, wie man den Klebstoff z. B. in der Form von mehreren aufeinanderfolgenden Sinuskurven auf die Oberfläche des Hüllstreifens 4 aufträgt. Eine dazu geeignete Klebstoffauftraganordnung ist schematisch in Fig. 13 dargestellt. Während der kontinuierlichen Vorwärtsbewegung des Hüllstreifens 4 in Richtung des Pfeiles C wird eine mit sieben Austrittsdüsen 44 versehener, mit der Klebstoffzufuhr verbundener Auftragteil 45 in Richtung des Pfeiles D senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung kontinuierlich hin und her bewegt, so dass sich sinusförmige Klebstoffspuren 25 ergeben. Bei der Wahl des Abstandes der Austrittsdüsen 44 voneinander ist auch hier darauf zu achten, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens 4 längs einer senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie d mindestens drei Klebstoffstellen 26 befinden.
In Fig. 14 ist eine Seitenansicht einer mit einem erfin-dungsgemäss hergestellten Zigarettenfilter 46 versehene Filterzigarette dargestellt. Wie aus dieser Fig. 14 ersichtlich, ist das Kammerfilter 46 mittels einem Verbindungsstreifen 47 mit dem Tabakteil 48 verbunden. Um bei jeder Zigarette eine identische Luftdurchlässigkeit im Filterbereich zu haben, wird dabei ein Verbindungsstreifen 47 verwendet, bei dem der Klebstoff längs schräg oder senkrecht zu den auf dem Hüllstreifen 4 sich befindenden Klebstoffauftragspuren 25 verlaufenden Klebstoffauftragspuren 49 aufgetragen ist, derart, dass bei einer beliebigen Anordnung des Verbindungsstreifens 47 über dem Hüllstreifen 4 die von Klebstoff freien Flächen des Hüll- und des Verbindungsstreifens 4 beziehungsweise 47 immer gleich gross sind. Bei dem in Fig. 14 dargestellten Beispiel wurde der Verbindungsstreifen 47 mit senkrecht zu den auf dem Hüllstreifen 4 sich befindenden Klebstoffauftragspuren 25 verlaufenden Klebstoffauftragspuren 49 versehen, das heisst, der Klebstoff wurde längs gleichweit voneinander di-5 stanzierten Geraden 25, die unter einem Winkel a von 135° gegenüber der Verbindungsstreifenlängsrichtung verlaufen, auf dem Verbindungsstreifen 47 aufgetragen.
Durch die erfindungsgemässe Ausbildung des Kammerfilters 46 wird selbst bei einer starken Verformung desselben 10 durch den schraubenlinienförmigen Verlauf der Klebstoffspuren 25 und damit der dazwischen vorhandenen, unverklebten Bereiche einwandfrei verhindert, dass rieselfähiges Filtermaterial aus der Filterkammer 13 in den Mund des Rauchers gelangen kann. Bei des Wahl des seitlichen Abstandes der Kleb-15 stoffspuren 25 voneinander ist darauf zu achten, dass die Klebstoffspuren 25 so nahe nebeneinander verlaufen, dass die beiden Stirnseiten 50, 51 der zwischen den Klebstoffspuren 25 gebildeten, schraubenlinienförmig verlaufenden unverklebten Bereiche in axialer Richtung des Zigarettenfilters 46 betrach-20 tet, sich nicht überlappen, sondern distanziert voneinander nebeneinander angeordnet sind, so dass ein aus der Kammer 13 in einen solchen unverklebten Bereich gelangtes granulat-förmiges Filterteilchen auf keinen Fall längs einer zu der Filterachse parallelen Geraden durch den unverklebten Bereich 25 hindurch in den Mund des Rauchers gelangen könnte. Nur so wird ein einwandfreier Verschluss der mit rieselfähigem Filtermaterial prall gefüllten Filterkammer 13 erreicht.
Wenn kein Kammerfilter hergestellt wird, dann werden die 3o stöpselartigen Filterelemente 1, die dann unmittelbar aufeinanderfolgend auf dem Hüllstreifen 4 angeordnet werden, nur von diesem umhüllt, wobei dann bei einem Umfang der Filterelemente von beispielsweise 25 mm die Breite des Hüllstreifens 4 mit 27 mm so gross ist, dass die Seitenränder des 35 Hüllstreifens 4 sich am fertigen Filter überlappen. Es ist dann z. B. möglich, zur dichten Verschliessung der Filterumhüllung den von aussen auf den zweiten Seitenrand des Hüllstreifens 4 zu liegen kommenden ersten Seitenrand des letzteren in seiner Längsrichtung mit Klebstoff zu versehen, das heisst ganz 40 analog zu dem in Fig. 3 dargestellten Verschlussstreifen 21, jedoch z. B. nur längs dem einen Seitenrand.
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3 Blatt Zeichnungen

Claims (23)

  1. 621 468
    2
    PATENTANSPRÜCHE
    1. Verfahren zur Herstellung einer Zigarettenfiltereinheit, wobei man eine Folge von Filterelementen auf einem kontinuierlich zugeführten, porösen oder perforierten Hüllstreifen anordnet, mit diesem mindestens teilweise umhüllt und verklebt, und den derart gebildeten Filterstrang mittels einer Schneidvorrichtung unterteilt, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Hüllstreifen verwendet, bei dem der Klebstoff längs schräg zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden, mindestens annähernd gleichweit voneinander distanzierten Auftragsspuren auf dem Hüllstreifen aufgetragen ist, und zwar mit einem solchen seitlichen Abstand der Auftragsspuren voneinander, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens längs einer senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie mindestens drei Klebstoffstellen befinden.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff längs parallel zueinander verlaufenden Auftragsspuren auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff längs Geraden, die vorzugsweise unter einem Winkel a von 45° gegenüber der Hüllstreifenlängsrichtung verlaufen, auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Abstand (a) der Auftragsspuren voneinander mindestens dreimal so gross wie die Breite (b) der Klebstoffauftragsspuren ist.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1—4-, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff in Form von Punkten oder kurzen Strichen aufgetragen wird.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1—5, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff in der Form von mehreren, parallel zueinander verschobenen Kurven, vorzugsweise sinusförmiger Kurven, auf dem Hüllstreifen aufgebracht wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff derart auf dem Hüllstreifen aufgetragen ist, dass sich an einer beliebigen Stelle des derart behandelten Hüllstreifens längs einer senkrecht zur Hüllstreifenlängsrichtung verlaufenden Betrachtungslinie vier Klebstoffstellen befinden.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1—7, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Klebstoff auf der Basis von Thermoplasten, z. B. Polyvinylacetat, oder einen auf Wachsbasis bestehenden Aufschmelzklebstoff, einen sogenannten Hotmelt-KIebstoff, verwendet.
  9. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, wobei man zur Bildung von Kammerfiltern den mit Kammereinfüllöffnungen versehenen Filterstrang zur Einführung von granulat-förmigem Filtermaterial in die Filterkammern an einem Einfüllteil vorbeibewegt und anschliessend nach erfolgter Füllung zur Verschliessung der Kammereinfüllöffnungen einen die Kammereinfüllöffnungen überdeckenden, kontinuierlichen Verschlussstreifen über diesen anordnet und mit dem Filterstrang verklebt, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Verschlussstreifen verwendet, bei dem der Klebstoff längs schräg zur Verschlussstreifenlängsrichtung verlaufenden, mindestens annähernd gleichweit voneinander distanzierten Auftragsspruen auf dem Verschlussstreifen aufgebracht ist.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass man einen Verschlussstreifen verwendet, welcher zusätzlich längs seinen beiden Längskanten mit je einem Klebstoffstreifen versehen ist.
  11. 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff mittels einer mit Klebstoffaufnahmenuten oder Klebstoffübertragungsrippen versehenen Auftragwalze auf den mit Klebstoff zu versehenden, sich in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegenden Streifen aufgebracht wird, wobei die Länge der Auftragwalze mindestens der
    Streifenbreite entspricht und die Auftragwalze abrollend an die Oberfläche des mit Klebstoff zu versehenden Streifens angedrückt wird.
  12. 12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff mittels einer mehrere in Längsrichtung des mit Klebstoff zu versehenden, sich in seiner Längsrichtung kontinuierlich vorwärtsbewegenden Streifens (4, 21) voneinander distanzierte Austrittsöffnungen (44) aufweisenden, senkrecht zur Streifenlängsrichtung kontinuierlich hin und her bewegten Auftraganordnung (45) auf den Streifen (4, 21) aufgebracht wird.
  13. 13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den.in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Hüllstreifen (4) eine über die Breite des Hüllstreifens (4) sich erstreckende oder bewegbare Klebstoffauftraganordnung (32 bzw. 45) aufweist.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13 zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Verschlussstreifen (21) eine über die Breite des Verschlussstreifens sich erstrek-kende oder bewegbare Klebstoffauftraganordnung (32, 45) aufweist.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den in seiner Längsrichtung vorwärtsbewegten Hüllstreifen (4) bzw. den Verschlussstreifen (21) eine auf ihrem Umfang mit Klebstoffaufnahmenuten (37) oder Klebstoffübertragungsrippen (31) versehene, um ihre Längsachse drehbare Auftragwalze (32) aufweist, wobei die Länge der Auftragwalze (32) mindestens der Breite des Hüll- bzw. Verschlussstreifens (4 bzw. 21) entspricht.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffübertragungsrippen (31) in Eingriff mit einer Klebstoffübertragungswalze (30) stehen.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffübertragungswalze (30) auf ihrer Aus-senseite mit einer Klebstoffabgabeanordnung (29) in Eingriff steht.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffübertragungswalze (30) direkt oder über eine an ihre anliegende Entnahmewalze (39) mit dem Innern eines Klebstoffbehälters (38) in Verbindung steht.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffübertragungsrippen (31) in ihrer Klebstoffübertragungsfläche (40) mit je einer Klebstoffaufnahmenut (41) versehen sind (Fig. 9).
  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffübertragungsrippen (31) mittels Ausnehmungen (42) in eine Vielzahl von Rippenabschnitten (43) unterteilt sind (Fig. 10,11).
  21. 21. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Aufbringung von Klebstoff auf den Hüllstreifen (4) bzw. den Verschlussstreifen (21) eine mehrere, in Längsrichtung des mit Klebstoff zu versehenden, sich in seiner Längsrichtung kontinuierlich vorwärtsbewegenden Streifens (4, 21) voneinander distanzierte Austrittsöffnungen (44) aufweisende, senkrecht zur Streifenlängsrichtung kontinuierlich hin und her bewegbare Auftraganordnung (45) aufweist.
  22. 22. Zigarettenfiltereinheit, hergestellt gemäss dem Verfahren nach Anspruch 1.
  23. 23. Zigarettenfiltereinheit nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine rieselfähiges Filtermaterial enthaltende Kammer aufweist.
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