CH482597A - Batterietank für Flüssigkeiten, insbesondere für Heizöl - Google Patents
Batterietank für Flüssigkeiten, insbesondere für HeizölInfo
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Description
Batterietank für Flüssigkeiten, insbesondere für Heizöl Die Erfindung betrifft einen aus mehreren miteinander verbundenen Einzelbehältern bestehenden Batterietank für Flüssigkeiten, insbesondere für Heizöl. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen solchen Batterietank so auszubilden, dass er korrosionsbeständig sowie leicht montierbar ist und eine ausreichende Stabilität aufweist. Ausserdem sollen eine gute Ausnutzung des verfügbaren Raumes und eine einfache Überwachung des Batterietankes möglich sein. Schliesslich wird eine wirtschaftliche Fertigung des Batterietankes einschliesslich des Zubehöres angestrebt. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung xor, dass die wenigstens mit Teilbereichen ihrer Seitenwandungen aneinander anliegenden Einzelbehälter aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt und mit mindestens einem gemeinsamen Verbindungs- und Stützelement versehen sind. Das Verbindungs- und Stützele meint ist zweckmässig als vorzugsweise umlaufende und die Gesamtheit der Einzelbehälter umschliessende Ban- dage ausgebildet. Weiterhin können zwischen den Einzelbehältern mit der oder den Bandagen verbundene Zuganker angeordnet sein. Zweckmässig sind die Wandungen der Einzelbehälter aussenseitig mit Führungen für die Bandagen und/ oder Zuganker versehen. Diese Führungen können als nutartige Vertiefungen der Wandungen ausgebildet sein. Gegebenenfalls können die Ränder der Vertiefungen die Bandagen und/oder Zuganker übergreifen. Wenn die Einzelbehälter des Batterietankes mit Abquetsch-Schweissnähten verbunden sind, ist es zweckmässig, diese Nähte an den Stirnseiten der mit nahtlosen Böden versehenen Einzelbehälter anzuord nen. Dabei können die Nähte in einem Abstand vom Boden des Einzelbehälters beginnen und gegebenenfalls auch in einem Abstand von der mit wenigstens einer öffnung versehenen Oberseite des Einzelbehälters enden. Vorteilhaft sind jeweils zwei benachbarte Einzelbehälter zum Zwecke der Bei und Entlüftung sowie des Flüssigkeitsausgleiches miteinander verbunden. Dabei ist zweckmässig die Anordnung so getroffen, dass mindestens sämtliche demselben Zweck dienende Verbindungen aus dem gleichen Verbindungsteil bestehen. Das Verbindungsteil kann ein vorzugsweise mit abgebogenen Endbereichen versehenes Rohrstück sein, das auf einem Teilbereich seiner Längserstreckung als Faltenbalg ausgebildet ist. Wenn die Einzelbehälter z. B. mit Stutzen versehen sind, die ebenfalls aus thermoplastischem Material bestehen und mit der Wandung des Behälters verschweisst sind, kann die Anordnung so getroffen sein, dass die die Stutzen tragenden Bereiche der seitlichen Wandungen der Einzelbehälter eingezogen sind derart, dass Stutzen und Verbindungsteile nicht nach aussen über den grössten Umfang des Tanks hinausragen. Im übrigen ist es zweckmässig, die Stutzen unabhängig von der Benutzung derselben zur Herstellung eines Anschlusses mit einem Verbindungsteil zu beiden Seiten der Mittellinie des Einzelbehälters anzuordnen. Wenn die Stutzen aussenseitig mit Gewinde versehen sind, kann in den Stutzen jeweils eine vorteilhaft mit Innengewinde versehene Hülse eingesetzt sein, die an ihrem aus dem Stutzen herausragenden Ende einen Flansch aufweist, der unter Zwischenschaltung eines Dichtringes stirnseitig am Stutzen anliegen kann, wobei ein Ende des Verbindungsteiles in die Hülse eingeschraubt und weiterhin eine auf den Stutzen aufgeschraubte Überwurfmutter vorgesehen sein kann, deren nach innen vorstehender Rand am Flansch der Hülse anliegt. Zweckmässig weist das Gewinde tragende Ende des Verbindungsteiles gegenüber dessen mittlerem Bereich einen etwas geringeren Durchmesser auf, wobei zwischen der so gebildeten Schulter des Verbindungsteiles und der freien Stirnfläche des Flansches der Hülse ein Dichtring angeordnet sein kann. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der Batterietank aus im Querschnitt etwa sektorförmigen Einzelbehältern besteht, die zu einem im Querschnitt etwa kreisförmigen Gebilde zusammengesetzt sind. Eine andere Möglichkeit sieht vor, dass der Batterietank aus im Querschnitt rechteckigen oder quadratischen Einzelbehältern zu einem im Grundriss rechteckigen oder quadratischen Gebilde zusammengesetzt ist. Der Batterietank kann auch aus einen vieleckigen Querschnitt aufweisenden Einzelbehältern wabenartig zusammengesetzt sein. In allen Fällen kann es vorteilhaft sein, dass die Einzelbehälter von einem im wesentlichen ebenen Boden begrenzt sind. In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 die Seitenansicht eines Batterietanks im Schema, Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels, Fig. 3 die dazugehörige Draufsicht, Fig. 4 einen Teilausschnitt aus der zugehörigen Vorderansicht, Fig. 5 die Seitenansicht eines Verbindungsteiles, Fig. 6 die Seitenansicht eines Stutzens mit daran befestigtem Verbindungsteil, teilweise im Schnitt, Fig. 7 einen Einzelbehälter in perspektivischer Ansicht, Fig. 8 bis 10 im Schema die Draufsicht auf weitere Batterietanks betreffende Ausführungsformen. Der in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Batterietank 10 besteht aus drei Einzelbehältern 11, 12, 13, die in Reihe nebeneinander derart angeordnet sind, dass sie über einen grossen Teil ihrer Höhe aneinander anliegen. Die drei Einzelbehälter 11-13 sind von zwei Bandagen 14 und 15 umgeben. Diese Bandagen können mit einstellbaren Zwischenstücken und Spannvorrichtungen versehen sein, um sie ohne Schwierigkeiten an die jeweiligen Abmessungen anpassen zu können. Die unmittelbar nebeneinander angeordneten Einzelbehälter stützen sich dabei gegenseitig ab, so dass die Stabilität und Steifigkeit der Gesamtanordnung in jedem Fall für alle praktischen Erfordernisse ausreicht. Zusätzlich sind zwischen den Behältern 11 und 12 sowie 12 und 13 Zuganker angeordnet, die zu beiden Seiten des Batterietankes mit den Bandagen 14 und 15 durch Schrauben oder dgl. 16 verbunden sind. Die Einzelbehälter 11 bis 13 sind aussenseitig mit Nuten 17 und 18 sowie 19 und 20 versehen. Die Nuten 17 und 18 dienen zur Aufnahme der Bandagen 14 und 15. Innerhalb der durch die Nuten 19 und 20 gebildeten Kanäle sind die Zuganker angeordnet. Wesentlich ist, dass die Auswahl des Materials für die Bandagen und die Zuganker ausschliesslich unter dem Gesichtspunkt der Festigkeit und Billigkeit erfolgen kann, da die genannten Teile mit dem Inhalt des Batterietankes nicht in Berührung kommen. Die Einzelbehälter 11, 12 und 13 sind oberseitig mit einer Anzahl von Stutzen 21 versehen, die zum Füllen sowie für die Bei und Entlüftung benutzt werden. Ausserdem ist einer der Einzelbehälter mit einem Grenzwertgeber versehen. Nahe ihren im wesentlichen ebenen Böden 22 sind die Einzelbehälter jeweils mit zwei Stutzen 23 und 24 versehen. Die einander zugekehrten Stutzen der Behälter 11 und 12 einerseits und 12 und 13 andererseits sind in der üblichen Weise durch Schrauben oder dgl. 25 miteinander verbunden, die Flansche 26 der Stutzen 23 und 24 durchgreifen. Die Zeichnung lässt erkennen, dass die Stutzen 23 und 24 in Einziehungen 27 der Einzelbehälter angeordnet sind. Diese Einziehungen sind unter Berücksichtigung der Gestalt der Einzelbehälter so ausgestaltet und bemessen, dass die Stutzen nicht nach aussen über den grössten Umfang der Behälter vorstehen. D. h. also, dass die Stutzen genau so wenig wie die in den durch die Nuten 19 und 20 gebildeten Kanäle angeordneten Zuganker eine Aufstellung der Einzelbehälter unmittelbar nebeneinander behindern. An einen der beiden nach aussen gekehrten Stutzen 23 und 24 der beiden äusseren Einzelbehälter 11 bzw. 13 wird die in der Zeichnung nicht dargestellte Entleerungsleitung angeschlossen sein. Der andere äussere Stutzen wird nicht benutzt werden. Irgendwelche Nachteile entstehen dadurch nicht, da an den unbenutzt bleibenden Stutzen der diesen innenseitig verschliessende Wandbereich 28 im Gegensatz zu den in Benutzung stehenden Stutzen nicht entfernt ist. Beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 bis 4 sind ebenfalls Verbindungen 129 zwischen den Einzelbehältern 111, 112, 113 vorgesehen. Diese Verbindungen bestehen aus Stutzen 124 und 123 an jedem der Einzelbehälter. Diese Stutzen sind jedoch im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 stirnseitig angeordnet. Die beiden Stutzen 123 und 124 der jeweils benachbarten Einzelbehälter sind durch ein einstückiges, rohrförmiges Teil 130 miteinander verbunden. Letzteres ist in Fig. 5 in grösserem Masstab dargestellt. Es besteht aus einem Rohr, dessen beide Enden 131 und 132 abgebogen sind, so dass das die beiden mit Gewinde 133 versehenen Enden 134, die einen etwas geringeren Durchmesser aufweisen, etwa rechtwinklig zum mittleren Bereich 135 des Rohres verlaufen. Dieser mittlere Bereich 135 ist mit Falten 136 versehen, also nach Art eines Faltenbalges ausgebildet. Die Verbindung mit den Stutzen 123 und 124 erfolgt in der Weise, dass jeweils eines der Enden 134 in eine mit Innengewinde versehene Hülse 137 eingeschraubt wird. Diese Hülse 137 ist mit einem nach aussen sich erstreckenden Flansch 138 versehen. Zwischen diesem Flansch 138 und der durch die Durchmesserverringerung des Endes 134 gebildete Schulter 139 ist ein Dichtring 140 angeordnet. Die Hülse 137 wird in der in Fig. 6 der Zeichnung dargestellten Weise in den Stutzen 123 oder 124 eingesteckt, nachdem zuvor eine Überwurfmutter 141 über das Verbindungsteil 130 geführt worden war. Diese Überwurfmutter ist mit einem nach innen vorstehenden Rand 142 versehen, der hinter den Flansch 138 greift und somit die aus dem Ende 134 des Verbindungsteiles 130 und der Hülse 137 bestehende Gesamtanordnung unter Zwischenschaltung eines weiteren Dichtringes 143 gegen die Stirnfläche des Stutzens presst, wenn die Überwurfmutter angezogen wird. Die Stutzen 123 und 124 sind auch beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 bis 4 in Einziehungen 127 der Einzelbehälter angeordnet. Diese Einziehungen 127 sind so ausgebildet, dass auch die Verbindungsteile 130 in montiertem Zustand nicht nach aussen über den grössten Umfang der Einzelbehälter vorstehen. Die Verbindung der Einzelbehälter 111, 112, 113 an der Oberseite derselben erfolgt durch Verbindungsteile 144, die hinsichtlich ihrer Ausbildung und ihrer Befestigung mit den unteren Verbindungsteilen 130 übereinstimmen. Der einzige Unterschied wird darin bestehen, dass die Verbindungsteile 144 etwas länger sind. Fig. 3 der Zeichnung lässt erkennen, dass die Einzelbehälter 111, 112, 113 oberseitig mit drei Stutzen 117 versehen sind, die zum Füllen, Bei und Entlüften und für die Anbringung eines Grenzwertgebers benötigt werden. Das Befüllen der Batterie kann durch einen der Einzelbehälter 112, 113 erfolgen, an denen, auch wenn Grenzwertgeber und Füllstandsanzeiger vorhanden sind, immer noch ein Stutzen frei ist. Fig. 2 der Zeichnung lässt erkennen, dass auch bei diesem Ausführungsbeispiel die Einzelbehälter 111, 112 und 113 mit Nuten 117 und 118 für die Anbringung von Bandagen und Nuten 119, 120 für die Anordnung von Zugankern versehen sind. Diese Verbindungs- und Stützelemente sind aus Gründen der Über- sichtlichkeit in Fig. 2 bis 4 nicht dargestellt. Bezüglich der Anbringung der Stützen gilt für alle Ausführungsbeispiele, dass diese zweckmässig aus Kunststoff gefertigt und bei der Herstellung der Einzelbehälter mit diesen verbunden werden. Es wird davon auszugehen sein, dass die Einzelbehälter in besonders vorteilhafter, weil billiger Weise im Blasverfahren zu fertigen sind. Nach der Herstellung ist dann am innenseitigen Ende der Stutzen der diesen verschliessende Wandbereich des Behälters zu entfernen, wenn am Stutzen ein Anschluss hergestellt werden soll. Dies geschieht gegebenenfalls erst bei der Aufstellung, da auf diese Weise mit Sicherheit erreicht wird, dass keine Fremdkörper in den Behälter während des Transports und dgl. gelangen können. Auch bezüglich der Nichtbenutzung eines der beiden äusseren Stutzen 123 bzw. 124 nahe dem Boden 122 gilt das bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 Gesagte. Bei Herstellung der Einzelbehälter im Blasverfahren wird ein zumeist als Schlauchabschnitt ausgebildeter Vorformling verwendet, der zwischen die beiden Hälften einer Hohlform gebracht wird, die eine Einrichtung zum Zuführen des Druckmittels, beispielsweise in Form eines Blasdornes, aufweist. Die Hohlform ist dabei im allgemeinen mit Abquetschkanten versehen, durch die der Schlauchabschnitt beim Schliessen der Hohlform durch Zusammenfahren der beiden Hälften derselben an den beiden Enden zusammengedrückt und gleichzeitig verschweisst wird. Dabei kann zugleich auch überschüssiges Material durch die an der Hohlform befindlichen Kanten abgequetscht werden. Bei auf diese Weise hergestellten Behältern befinden sich üblicherweise die Abquetsch-Schweissnähte am Boden und an der Oberseite des fertigen Erzeugnisses. Diese Ausbildung ist bei Heizöltanks aus thermoplastischem Kunstsotff insoweit ungünstig, als eine der Nähte, nämlich jene im Boden, nach dem Einbau des Tanks im allgemeinen jeglicher Beobachung und Kontrolle entzogen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Boden und damit eine darin gegebenenfalls befindliche Naht auf Grund des hydrostatischen Drucks der Flüssigkeit innerhalb des Tankes von allen Teilen desselben am stärksten beansprucht ist. Im Zusammenhang mit der Frage der Kontrolle und Beobachtung der Naht ist weiterhin zu berücksichtigen, dass es im Normalfall möglich sein wird, Heizöltanks aus thermoplastischem Kunststoff unmittelbar auf den Boden des sie aufnehmenden Raumes und dgl. aufzustellen. Bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel sind deshalb die Abquetschnähte 248 bzw. 249 an den Stirnseiten 246 und 247 angeordnet. Der Boden 250 ist nahtlos. Der Behälter, der im übrigen oberseitig mit drei Stutzen 221 versehen ist, war in der Hohlform unter Zugrundelegung eines vertikal in diese eingeführten schlauchförmigen Vorformlinges so angeordnet, dass sich Boden 250 und obere Begrenzungswand 251 an den Seiten der Hohlform befanden, wohingegen die Stirnflächen 246 und 247 mit den Nähten 249 und 248 dem oberen und unteren Ende der Hohlform zugeordnet waren. Die Zuführung des Druckmittels in den Vorformling erfolgt durch eine der dem Stutzen 221 zugeordneten öffnung, die zu diesem Zweck bereits in der Hohlform am Vorformling herzustellen war. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sämtliche den drei Stutzen 221 zugeordneten Öffnungen bereits in der Hohlform anzubringen. Fig. 7 der Zeichnung lässt erkennen, dass bei Anordnung des dort dargestellten Einzelbehälters analog den Ausführungsbeispielen gemäss Fig. 1 bis 3 eine Überwachung der die Nähte tragenden Stirnflächen 248 und 249 ohne weiteres möglich ist. In den Figuren 1 bis 3 sind Batterietanks dargestellt, die durch reihenförmig angeordnete Einzelbehälter mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt zusammengesetzt sind. Es sind selbstverständlich auch andere Ausführungsformen denkbar, von denen einige Möglichkeiten in den Fig. 8 bis 10 dargestellt sind. Fig. 8 zeigt einen Batterietank, der aus vier im Querschnitt etwa rechteckigen Einzelbehältern zusammengesetzt ist, wobei die Behälter in zwei Reihen nebeneinander angeordnet sind. Fig. 9 zeigt einen Batterietank, der aus im Querschnitt vieleckigen Einzelbehältern besteht, die wabenförmig zusammengesetzt sind. Fig. 10 schliesslich zeigt einen im Grundriss im wesentlichen runden Batterietank, der aus vier im Grundriss im wesentlichen sektorförmigen Einzelbehältern besteht. Ein besonderer Vorteil des beschriebenen Batterietanks ist doch darin zu erblicken, dass die Behälter mit einer im wesentlichen ebenen unteren Begrenzungsfläche versehen sein können. Unter der bereits genannten Voraussetzung, dass der Batterietank unmittelbar auf den Boden des ihn aufnehmenden Raumes aufgestellt werden kann, ergibt sich somit eine optimale Raumausnützung. Auf Grund der Fertigung im Blasverfahren ist es dabei auch ohne Schwierigkeiten und ohne jeden zusätzlichen Aufwand möglich, den Einzelbehältern eine entsprechende Gestalt oder, falls dies erforderlich sein sollte, auch jede andere denkbare Form zu geben.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Aus mehreren miteinander verbundenen Einzelbe häitern bestehender Batterietank für Flüssigkeiten, insbesondere für Heizöl, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens mit Teilbereichen ihrer Seitenwandungen aneinander anliegenden Einzelbehälter (11, 12, 13) aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt und mit mindestens einem gemeinsamen Verbindungs- und Stützelement (14, 15) versehen sind.UNTERANSPRÜCHE 1. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs- und Stützelement als vorzugsweise umlaufende und die Gesamtheit der Einzelbehälter (11, 12, 13) umschliessende Bandage (14, 15) ausgebildet ist.2. Batterietank nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Einzelbehältern (11, 12, 13) mit der oder den Bandage(n) (14, 15) verbundene Zuganker angeordnet sind.3. Batterietank nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandungen der Einzelbehälter (11, 12, 13) aussenseitig mit Führungen (17-20) für die Bandagen (15, 14) und/oder Zuganker versehen sind.4. Batterietank nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen als nutartige Vertiefungen (17-20) der Wandungen ausgebildet sind.5. Batterietank nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder der Vertiefungen die Bandagen und/oder Zuganker übergreifen.6. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbehälter (11, 12, 13) mit Abquetsch-Schweissnähten. versehen sind und diese Nähte (248, 249) an Stirnseiten (246, 247) der mit einem nahtlosen Boden (250) versehenen Einzelbehälter (211) angeordnet sind.7. Batterietank nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nähte (248, 249) in einem Abstand vom Boden (250) des Einzelbehälters (211) beginnen und gegebenenfalls auch in einem Abstand von der mit wenigstens einer Öffnung (221) versehenen Oberseite (251) des Einzelbehälters enden.8. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei benachbarte Einzelbehälter (11, 12, 13) zum Zwecke der Bei und Entlüftung sowie des Flüssigkeitsausgleiches miteinander verbunden sind.9. Batterietank nach Unteranspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens sämtliche demselben Zweck dienende Verbindungen aus dem gleichen Verbindungsteil (120, 144) bestehen.10. Batterietank nach Unteranspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (130, 144) ein vorzugsweise mit abgebogenen Endbereichen (131, 132) versehenes Rohrstück ist, das auf einem Teilbereich seiner Längserstreckung als Faltenbalg (136) ausgebildet ist.11. Batterietank nach Patentanspruch, bei welchem die Einzelbehälter mit Stutzen versehen sind, die ebenfalls aus thermoplastischem Material bestehen und mit der Wandung des Behälters verschweisst sind, dadurch gekennzeichnet, dass die die Stutzen (23, 24) tragenden Bereiche der seitlichen Wandungen der Einzelbehälter (11, 12, 13) eingezogen sind derart, dass Stutzen (23, 24) undVerbindungsteile benachbarter Stutzen (25, 26; 130) nicht nach aussen über den grössten Umfang des Tanks hinausragen.12. Batterietank nach Unteranspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass Stutzen (123, 124) unabhängig von der Benutzung derselben für Verbindungsteile (130) zu beiden Seiten der Mittellinie des Einzelbehälters (111, 112, 113) angeordnet sind.13. Batterietank nach Unteranspruch 11, bei dem die Stutzen aussenseitig mit Gewinde versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stutzen (123, 124) eine vorteilhaft mit Innengewinde versehene Hülse (137) eingesetzt ist, die an ihrem aus dem Stutzen (123, 124) herausragenden Ende einen Flansch (138) aufweist, der unter Zwischenschaltung eines Dichtringes (143) stirnseitig am Stutzen anliegt, und ein Ende des Verbindungsteiles (134) in die Hülse (137) eingeschraubt ist, und weiterhin eine auf den Stutzen (123, 124) aufgeschraubte Überwurfmutter (141) vorgesehen ist, deren nach innen vorstehender Rand (142) am Flansch (138) der Hülse (137) anliegt.14. Batterietank nach Unteranspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (133) tragende Ende (134) des Verbindungsteiles (130) gegenüber dessen mittlerem Bereich einen etwas geringeren Durchmesser aufweist und zwischen der so gebildeten Schulter (139) des Verbindungsteiles (130) und der freien Stirnfläche des Flansches (138) der Hülse (137) ein Dichtring (140) angeordnet ist.15. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er aus im Querschnitt etwa sektorförmigen Einzelbehältern zu einem im Querschnitt etwa kreisförmigen Gebilde zusammengesetzt ist.16. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er aus im Querschnitt rechteckigen oder quadratischen Einzelbehältern zu einem im Grundriss rechteckigen oder quadratischen Gebilde zusammengesetzt ist.17. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einen vieleckigen Querschnitt aufweisenden Einzelbehältern wabenartig zusammengesetzt ist.18. Batterietank nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbehälter von einem im wesentlichen ebenen Boden begrenzt sind.
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