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Die Erfindung betrifft ein Schweissgerät oder eine Stromquelle, sowie ein Verfahren zum Festlegen von Berechtigungen und einer Zuordnung von personenspezifischen Schweisseinstellungen, wie sie in den Ansprüchen 1 und 7 beschrieben sind.
Aus der DE 32 16389 AI ist ein Verfahren zum Abnehmen von Fingerabdrücken und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bekannt, bei dem die Fingerabdrücke zur Identifizierung von Personen auf elektronischen Wege erfasst und gespeichert werden. Dabei werden die die Charakteristik eines Fingerabdrucks bildenden Papillarlinien und-furchen der menschlichen Haut durch einen Sensor als binäres elektrisches Signal dargestellt und dieses mit einem angeschlossenen Mikrocomputer analysiert und zu einem Code verarbeitet, so dass dieser Code mit einem gespeicherten Code verglichen werden kann. Die Vorrichtung besteht aus einem den natürlichen ohmschen Widerstand der menschlichen Haut aufnehmenden Sensor und einem das durch Berührung des Sensors mit Fingerpapillaren entstehende Binärsignal ohne Zwischenspeicher verarbeitenden Mikrocomputer.
Weiters ist aus der DE 2533699 Al eine Anordnung zum Prüfen der Berechtigung von Fernmelde-, insbesondere Fernsprechteilnehmern, bekannt, bei der zum Prüfen der Berechtigung ein Leser, insbesondere ein Sensor, für Fingerabdrücke eingesetzt wird.
Es ist auch eine Sicherheitstüranordnung, gemäss der EP 0 629 764 Al, bekannt, bei der ein entsprechendes Zusatzmodul für biometrische Körpermerkmale in einem Raum zwischen zwei Türen angeordnet ist, so dass durch eine Identifizierung einer Person das Öffnen einer der beiden Türen gewährt wird.
Weiters ist bereits eine Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, gemäss der WO 99/23614 Al bekannt, bei dem eine biometrische Identifikationsvorrichtung die biometrische Merkmale eines Benutzers erfasst und zu Identifikationsdaten verarbeitet. Eine Steuervorrichtung vergleicht dabei zumindest einen Teil
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der Identifikationsdaten mit gespeicherten Vergleichsdaten und steuert abhängig vom Vergleichsergebnis ein Sicherheitsaggregat.
Weiters sind aus der JP 09 305 816 A und der JP 10 055 443 A Vorrichtungen bekannt, bei denen wiederum für die Identifizierung von Personen ein Zusatzmodul zur Erfassung von biometrischen Körpermerkmalen eingesetzt wird.
Es sind bereits Schweissgeräte oder Stromquellen bekannt, bei denen in Verbindung mit Schlüsselschaltem oder durch die Eingabe von PIN-CODE's eine Zugriffs- und Diebstahlsicherung
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Nachteilig ist hierbei, dass bei Verwendung eines Schlüsselschalters unterschiedliche Schlüsselnummern und deren Verwaltung notwendig sind. Weiters muss ein entsprechend sicherer Aufbewahrungsplatz des Schlüssels sichergestellt werden. Bei einem Verlust des Schlüssels muss eine Nachbestellung durchgeführt werden, sodass eine erhebliche Zeitverzögerung eintritt, in der der Benutzer meist mit einem anderen Schlüssel das Schweissgerät bedienen muss und somit seine persönlichen Schweisseinstellungen nicht verwenden kann. Ein wesentlicher Nachteil liegt auch darin, dass nur ein Schlüsseltyp zur Verfügung steht und somit keine Benutzergruppenvergabe für die Berechtigungen möglich ist.
Wird jedoch ein Schweissgerät eingesetzt, bei dem eine PIN-CODE-Eingabe, also ein Eingabe eines Kennwortes möglich ist, so liegt ein Nachteil darin, dass für die Eingabe eine Ein-und/oder Ausgabevorrichtung Voraussetzung ist, wobei bei einigen Schweissgeräten oder Stromquellen, insbesondere bei denen, die die Ein-und/oder Ausgabevorrichtung als Zusatzkomponente aufweisen, diese nicht immer zur Verfügung steht. Ein weiterer wesentlicher Nachteil liegt darin, dass die Kennwörter nicht vergessen werden dürfen, sodass für den Notfall übergeordnete Systeme bzw. Personen eine Freischaltung durchführen müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schweissgerät oder eine Stromquelle sowie ein Verfahren zum Festlegen der Berechtigungen und der Zuordnung von personenspezifischen Schweisseinstellungen zu schaffen, welche unabhängig von mechanischen Komponenten oder
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geistigen Wissens einer Person eine sichere Diebstahlsicherung und/oder eine Zuordnung persönlicher Schweisseinstellungen ermöglichen.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruches I gelöst. Vorteilhaft ist hierbei, dass zur Absicherung sowie Zuordnung der persönlichen Schweisseinstellungen benutzerspezifische biometrische Körpermerkmale verwendet werden und somit keine zusätzliche mechanischen Komponenten, wie ein Schlüssel, mehr benötigt werden.
Gleichzeitig wird erreicht, dass sich der Benutzer keine Kennummern merken muss. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass keine Manipulationen mehr möglich sind, da für die Inbetriebnahme die biometrischen Körpermerkmale notwendig sind und nicht, wie aus dem Stand der Technik bekannt, durch Diebstahl eines Schlüssels oder durch Auslesens, des Speichers bzw. durch Sehen der Kennummer eine Inbetriebnahme des Schweissgerätes oder der Stromquelle möglich ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 bis 6 beschrieben. Die sich daraus ergebenden Vorteile können aus der Beschreibung entnommen werden.
Weiters wird die Aufgabe der Erfindung durch die Massnahmen im Kennzeichenteil des Anspruches 7 gelöst. Vorteilhaft ist hierbei, dass der Benutzer ohne grossen Aufwand die Schweissanlage bzw. das Schweissgerät in Betrieb nehmen kann und anschliessend seine persönlichen Schweisseinstellungen bzw. Schweissdaten zur Verfügung hat, wobei keine weiteren Benutzer auf diese Einstellungen bzw. Daten zugreifen können. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass durch die personenbezogene Inbetriebnahme eine Schweissdokumentation durchgeführt werden kann.
Weitere Massnahmen sind in den Ansprüchen 7 bis 14 beschrieben. Die sich daraus ergebenden Vorteile können aus der Beschreibung entnommen werden.
Die Erfindung wird anschliessend durch ein Ausführungsbeispiel näher beschrieben.
Es zeigen : Fig. I eine schematische Darstellung einer Schweissanlage bzw. eines Schweissgerätes ;
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines Aufbaus einer Schweissanlage bzw. eines Schweissgerätes, in vereinfachter, schematischer Darstellung.
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Einführend wird festgehalten, dass gleiche Teile des Ausführungsbeispieles mit gleichen Bezugszeichen versehen werden. Die im Ausführungsbeispiel angegebenen Lageangaben sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Schweissanlage bzw. ein Schweissgerät I sowie ein Blockschaltbild des Schweissgerätes 1 für verschiedenste Schweissverfahren, wie z. B. MIG/MAG-Schweissen
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lich, dass die erfindungsgemässe Lösung bei einer Stromquelle bzw. einer Schweissstromquelle eingesetzt werden kann.
Das Schweissgerät 1 umfasst eine Stromquelle 2 mit einem Leistungsteil 3, einer Steuervorrich-
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glied 5. Das Umschaltglied 5 bzw. die Steuervorrichtung 4 ist mit einem Steuerventil 6 verbunden, welches in einer Versorgungsleitung 7 für ein Gas 8, insbesondere ein Schutzgas, wie beispielsweise CO2, Helium oder Argon und dgl., zwischen einem Gasspeicher 9 und einem Schweissbrenner 10 angeordnet ist.
Zudem kann über die Steuervorrichtung 4 noch ein Drahtvorschubgerät 11, welches für das MIG/MAG-Schweissen üblich ist, angesteuert werden, wobei über eine Versorgungsleitung 12 ein Schweissdraht 13 von einer Vorratstrommel 14 in den Bereich des Schweissbrenners 10 zugeführt wird. Selbstverständlich ist es möglich, dass das Drahtvorschubgerät 11, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, im Schweissgerät 1, insbesondere im Grundgehäuse, integriert ist und nicht wie in Fig. 1 dargestellt als Zusatzgerät bzw. zusätzliche Komponente ausgebildet ist.
Der Strom zum Aufbauen eines Lichtbogens 15 zwischen dem Schweissdraht 13 und einem Werkstück 16 wird über eine Schweissleitung 17 vom Leistungsteil 3 der Stromquelle 2 dem Schweissbrenner 10 bzw. dem Schweissdraht 13 zugeführt, wobei das zu verschweissende Werkstück 16 über eine weitere Schweissleitung 18 ebenfalls mit dem Schweissgerät I, insbesondere mit der Stromquelle 2, verbunden ist und somit über den Lichtbogen 15 ein Stromkreis aufgebaut werden kann.
Zum Kühlen des Schweissbrenners 10 kann über einen Kühlkreislauf 19 der Schweissbrenner 10 unter Zwischenschaltung eines Strömungswächters 20 mit einem Flüssigkeitsbehälter, insbesondere einem Wasserbehälter 21, verbunden werden, wodurch bei der Inbetriebnahme des Schweissbrenners 10 der Kühlkreislauf 19, insbesondere eine für die im Wasserbehälter 21 ange-
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ordnete Flüssigkeit verwendete Flüssigkeitspumpe, gestartet werden kann und somit eine Kühlung des Schweissbrenners 10 bzw. des Schweissdrahtes 13 bewirkt werden kann.
Das Schweissgerät l weist weiters eine Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 22 auf, über die die unterschiedlichsten Schweissparameter bzw. Betriebsarten des Schweissgerätes 1 eingestellt und gespeichert werden können. Dabei werden die über die Ein-und/oder Ausgabevorrichtung 22 eingestellten Schweissparameter an die Steuervorrichtung 4 weitergeleitet und von dieser werden anschliessend die einzelnen Komponenten der Schweissanlage bzw. des Schweissgerätes 1 angesteuert.
Weiters ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Schweissbrenner 10 über ein Schlauchpaket 23 mit dem Schweissgerät 1 bzw. der Schweissanlage verbunden. In dem Schlauchpaket 23 sind die einzelnen Leitungen vom Schweissgerät I zum Schweissbrenner 10 angeordnet. Das Schlauchpaket 23 wird über eine zum Stand der Technik zählende Verbindungsvorrichtung 24 mit dem Schweissbrenner 10 verbunden, wogegen die einzelnen Leitungen im Schlauchpaket 23 mit den einzelnen Kontakten des Schweissgerätes I über Anschlussbuchsen bzw. Steckverbindungen verbunden sind. Damit eine entsprechende Zugentlastung des Schlauchpaketes 23 gewährleistet ist, ist das Schlauchpaket 23 über eine Zugentlastungsvorrichtung 25 mit einem Gehäuse 26, insbesondere mit dem Grundgehäuse des Schweissgerätes 1, verbunden.
Weiters weist das Schweissgerät 1 ein Zusatzmodul 27 für eine Personenerkennung über biometrische Körpermerkmale auf. Dieses Zusatzmodul 27 ist mit der Steuervorrichtung 4 bzw. mit dem Schweissgerät 1 oder der Stromquelle 2 verbunden, wie dies aus dem Blockschaltbild in Fig.
2 besser ersichtlich ist.
Durch die Verwendung des Zusatzmoduls 27 ist es möglich, dass dadurch eine Diebstahlsicherung und ein Verfahren zum Festlegen der Berechtigungen und der Zuordnung von personenspezifischen Schweisseinstellungen durchgeführt werden kann, wobei aus einer Speichereinheit von der Steuervorrichtung 4 hinterlegte personenbezogene Daten geladen werden und eine entsprechende Einstellung, Steuerung oder Regelung des Schweissgerätes l bzw. der Schweissanlage oder der Stromquelle selbständig durchgeführt werden kann.
Dabei wird die Zuordnung von der
Steuervorrichtung 4 bzw. dem Zusatzmodul 27 durch eine Personenerkennung über biometrische Körpermerkmale, wie beispielsweise einem elektronischen Fingerabdruck, einer Spracherkennung, einer Iriserkennung, einer Gesichtsformerkennung, einer Schriftdynamikerkennung, usw., durchgeführt, sodass die ermittelten Daten an die Steuervorrichtung 4 des Schweissgerätes I
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oder der Stromquelle 2 weitergeleitet werden können, worauf von dem Zusatzmodul 27 oder der Steuervorrichtung 4 des Schweissgerätes 1 oder der Stromquelle 2 ein Soll/Ist-Vergleich mit in einer Speichereinheit hinterlegten Daten durchgeführt wird.
Das Zusatzmodul 27 wird dabei aus einer zum Stand der Technik zählenden, unabhängigen Baueinheit gebildet. Dabei ist es möglich, dass für die Personenerkennung über biometrische Körpermerkmale unterschiedliche Zusatzmodule 27 eingesetzt werden können, wobei diese Zusatzmodule 27 beispielsweise durch einen Sensor 28, ein Mikrophon oder einer Videokammer mit dazugehöriger Elektronik zur Ermittlung biometrischer Körpermerkmale mit Hilfe einer Fingerabdruckerkennung und/oder einer Spracherkennung und/oder einer Iriserkennung und/oder einer Gesichtsformerkennung und/oder einer Schriftdynamikerkennung und/oder dgl., gebildet sein können.
Das Blockschaltbild weist dabei einen aus dem Stand der Technik bekannten Aufbau auf, sodass der Aufbau nur mehr in groben Umrissen beschrieben wird. Wie nun besser aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist der Aufbau des Schweissgerätes I die Steuervorrichtung 4, welche bevorzugt durch eine Mikroprozessorsteuerung bzw. einen Mikrochip gebildet ist, auf. An einem Eingang der Steuervorrichtung 4 ist über Leitungen 29 die Ein-und/oder Ausgabevorrichtung 22 angeschlossen, über die der Benutzer eine Schweisseinstellung vornehmen kann. An weiteren Ein- und Ausgängen der Steuervorrichtung 4 ist über ein Bussystem 30, das aus Adrets- un Datenleitungen besteht, eine Speichereinheit 31 angeschlossen, in der sämtliche für den Schweissprozess benötigte Daten bzw. Sollwerte oder Schweissprogramme gespeichert werden.
Dabei ist es auch möglich, dass Daten für das Zusatzmodul 27 in dieser Speichereinheit 31 hinterlegt sein können, sodass zwischen dem Zusatzmodul 27 und der Speichereinheit 31 bzw. der Steuervorrichtung 4 ein Datenaustausch bzw. Datentransfer für die Erkennung biometrischer Körpermerkmale durchgeführt wird.
Für die Zündung des Lichtbogens 15 weist das Schweissgerät I beispielsweise einen Hochfrequenzgenerator 32 auf, der über eine Leitung 33 zum Aktivieren mit der Steuervorrichtung 4 verbunden ist. Der Ausgang des Hochfrequenzgenerators 32 wird dabei über eine Hochfrequenzleitung 34 mit den Schweissleitungen 17,18, insbesondere der Schweissleitung 17, verbun- den, sodass eine Überlagerung der Schweissspannung mit einem Hochfrequenzsignal zur Zündung des Lichtbogens 15 möglich ist.
Selbstverständlich ist es möglich, jedes beliebige aus dem Stand
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Weiters ist die Steuervorrichtung 4 über eine oder mehrere Steuerleitungen 35 unter Zwischenschaltung einer Digitalen-Prozess-Steuerung 36 mit dem Leistungsteil 3, in dem die Stromquelle
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Inverterstromquelle gebildet. Über die Schweissleitungen 17, 18 ist der in Fig. I gezeigte Schweissbrenner 10 zur Versorgung mit Strom und Spannung an das Leistungsteil 4 angeschlossen, wobei in einer der Schweissleitungen 17,18, insbesondere in der Schweissleitung 17, eine Messeinheit, insbesondere ein Shunt 37, angeordnet ist, sodass ein Istwert für den Schweissstrom und der Schweissspannung über Messleitungen 38 bis 40 an eine Messvorrichtung 41 oder einem Digital/Analogwandler zugeführt werden kann.
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es möglich, dass eine von der Steuervorrichtung 4 unabhängige Regelung des Schweissprozesses von der Digitalen-Prozess-Steuerung 36 durchgeführt werden kann.
Damit eine Versorgung des Schweissbrenners 10 mit Strom und Spannung möglich ist, ist das Leistungsteil 3 über Versorgungsleitungen 43,44 mit einem öffentlichen Versorgungsnetz, insbesondere einem 230V-oder einem 400V-Wechselspannungsnetz, verbunden, wobei das Leistungsteil 3 eine Umwandlung der gelieferten Energie in eine Schweissenergie vornimmt.
Weiters ist mit der Steuervorrichtung 4 bzw. mit dem Schweissgerät 1 oder einer Stromquelle 2 das Zusatzmodul 27 für eine Personenerkennung über biometrische Körpermerkmale, wie beispielsweise einem elektronischen Fingerabdruck, einer Spracherkennung, einer Iriserkennung, einer Gesichtsformerkennung, einer Schriftdynamikerkennung, usw., verbunden. Das Zusatzmodul 27 ist dabei mit einer standardisierten Schnittstelle 45, welche über Leitungen 46 oder einem Bussystem mit der Steuervorrichtung 4 verbunden ist, gekoppelt. Dadurch ist es möglich, dass die unterschiedlichen Zusatzmodule 27 zur Erfassung der unterschiedlichsten Körpermerkmale, wie beispielsweise einen Fingerabdruck oder einer Iriserkennung, usw., durch einfaches Umrüsten des Schweissgerätes 1 eingesetzt werden können.
Dabei ist lediglich eine Software-Anpassung notwendig, die beispielsweise durch Verbinden des Zusatzmoduls 27 mit der Schnittstelle 45 durchgeführt wird. Dazu kann jedes Zusatzmodul 27 eine eigene Speichereinheit aufweisen, sodass durch einen Datentransfer eine automatische Anpassung an das neu eingesetzte Zusatzmodul 27 durchgeführt werden kann. Es ist auch möglich, dass die Software-Anpassung bzw. das Soft-
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ware-Update über eine weitere Schnittstelle, insbesondere eine RS232-Schnittstelle, welche jedoch nicht dargestellt ist, von einem Rechner bzw. PC usw. durchgeführt werden kann.
Durch den Einsatz des Zusatzmoduls 27 wird ein Diebstahlschutz und/oder ein Verfahren zur Vergabe von Benutzerrechten für das Schweissgerät I gebildet, wobei als sogenannter Code nunmehr biometrische Körpermerkmale des Benutzers herangezogen werden. Weiters ist es möglich, dass mit diesem realisierten Diebstahlschutz auch eine entsprechende Kennzeichnung
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bestimmten Daten, Funktionen und Anwendungen, nur berechtigten Personen durch eine positive Erkennung über das Zusatzmodul 27 möglich ist.
Weiters ist es möglich, dass die Anbringung des Zusatzmoduls 27 an den unterschiedlichsten Komponenten der Schweissanlage bzw. des Schweissgerätes 1, wie beispielsweise an einer Stromquellenfrontplatte, Fernbedienung, Steuerungsfront, Schweissbrenner 10, Drahtvorschubgerät 11, Kühlgerät, Schlauchpaket 23, ex- ternen Halterung, Robotersteuerschrank oder einer Roboterkonsole usw. erfolgen kann, wobei jedoch das Zusatzmodul 27 mit der Steuervorrichtung 4 des Schweissgerätes I direkt oder indirekt über eine weiter Steuervorrichtung einer Komponente einen Datenaustausch bzw. Datentransfer durchführen können muss.
Selbstverständlich ist es möglich, dass mehrere derartige Zusatzmodule 27 an den unterschiedlichsten Komponenten der Schweissanlage angeordnet werden können, wobei in den unterschiedlichen Komponenten unterschiedliche Zusatzmodule 27 verwendet werden können.
Damit jedoch eine Erkennung einer Person vom Zusatzmodul 27 möglich ist, muss zuerst ein Lernprozess, also eine Speicherung eines aufgenommenen Körpermerkmals als Vergleichsmuster bzw. Referenzbild, durchgeführt werden. Die Abspeicherung kann dabei in der Speichereinheit 31 oder in einer Speichereinheit im Zusatzmodul 27 selbst erfolgen, sodass durch neuerliches Einlesen des Körpermerkmals über das Zusatzmodul 27 ein Vergleich mit der neu aufgenommenen Abbildung und dem Vergleichsmuster durchgeführt werden kann und somit der Zutritt gestattet oder verweigert werden kann.
Dabei ist es möglich, dass das Zusatzmodul 27 beispielsweise eine eigene Steuervorrichtung, insbesondere eine Mikroprozessorsteuerung oder einen Mikrochip, aufweisen kann und somit ein Vergleich direkt im Zusatzmodul 27 durchgeführt wird.
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Da als Zusatzmodule 27 alle aus dem Stand der Technik bekannten Zusatzmodule 27 zur Aufnahme von biometrischen Körpermerkmalen eingesetzt werden können, wird auf das Ver-
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satzmodul 27 selbst durchgeführt, sodass dieses bei einem gültigen Vergleich lediglich der Steuervorrichtung 4 eine Benutzerkennung, welche für jedes gespeicherte Vergleichsmuster vergeben wird, übersenden muss, wodurch die Steuervorrichtung 4 des Schweissgerätes l eine entsprechende Benutzerverwaltung bzw. die Benutzerrechte zuordnen bzw. vergeben kann.
Anschliessend kann von der Steuervorrichtung 4 ein benutzerdefiniertes Programm, insbesondere ein Anwenderprofil, voreingestellt werden, wodurch eine einfache Bedienung der Schweissanlage bzw. des Schweissgerätes erreicht wird. Dieses Anwenderprofil kann dabei unterschiedliche Informationen, welche auf die Einstellungsmöglichkeiten am Schweissgerät rückwirken können, beinhalten. Dabei sind mehrere unterschiedliche Anwenderprofile oder für jeden berechtigten Benutzer ein Anwenderprofil gespeichert, welche die unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten freischalten oder sperren. Durch die Verwendung von Anwenderprofilen ist es möglich, dass dadurch mehrere Benutzer auf ein Anwenderprofil zurückgreifen und somit eine Anwendergruppe geschaffen werden kann.
Nach Erkennen eines Benutzers, insbesondere nach der Übersendung der Benutzerkennung von dem Zusatzmodul 27, wird von der Steuervorrichtung 4 das entsprechende Anwenderprofil aus der Speichereinheit 31 geladen. Möchte dabei ein Benutzer eine Einstellung vornehmen, für die er keine Freigabe bekommen hat, so wird von der Ein-und/oder Ausgabevorrichtung 22 eine Fehleingabe am Display angezeigt.
Das Anwenderprofil kann beispielsweise durch folgende Informationen gebildet werden, wobei für bestimmte Information entsprechende Berechtigungstabellen und/oder Funktions- oder Verfahrensabläufe in Form von Softwareprogrammen hinterlegt sind, d. h., dass durch die Erkennung des Benutzers ein benutzerdefiniertes Programm voreingestellt wird und somit eine einfache Bedienung des Schweiss gerätes 1 geschaffen wird.
Das Anwenderprofil kann beinhalten, ob der Benutzer ein Anfänger, Profi, Programmierer bzw.
Einrichter, Qualitätssicherungs-Beauftragter oder Schweisstechniker ist. Darauf können unter-
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reiche für berechtigte oder geprüfte Schweisser zu den unterschiedlichen Schweissprozessen wie WIG, Elektroden. MIG/MAG usw. oder bestimmter Arbeitsbereiche bzw. Arbeitspunkte, welche
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beispielsweise aus einer Firmendatenbank stammen, durchgeführt werden. Es können auch Hardwareoptionen wie Jobmaster, Anzeigen, Ferneinsteller bzw. Fernbedienungen freigegeben werden.
Durch das Anwenderprofil ist es auch möglich, dass entsprechende Verwaltungstätigkeiten über das Schweissgerät I durchgeführt werden können, die nur entsprechend berechtigten Personen mitgeteilt oder freigeschaltet werden, d. h., dass es beispielsweise möglich ist, dass eine Freischaltung für die Serviceinformationen, Justierfunktionen, der Überwachung und/oder Überprüfung der Schweissprüfungen und deren Dokumentation, welche beispielsweise von der Steuervorrichtung 4 über ein Netzwerk geladen werden kann sowie die Einstellung und Speicherung von benutzerspezifischen Voreinstellungen für den jeweiligen Benutzer bzw. einer Benutzergruppe verwaltet werden können.
Weiters ist es durch die Erkennung des Benutzers möglich, dass am Ende des Zugriffes die Einstellungen am Schweissgerät I gespeichert werden und somit bei einem neuerlichen Zugriff eine Wiederherstellung des persönlichen Ausschaltzustandes durchgeführt wird. Damit kann auch eine lückenlose Schweissdokumentation mit dem Schweissgerät l sowie eine personenbezogene Datenauswertung, beispielsweise für eine leistungsorientierte Bezahlung, durchgeführt werden.
Durch ein derartiges personenbezogenes Anwenderprofil und somit durch eine derartige Diebstahlsicherung wird in vorteilhafterweise erreicht, dass gegenüber von Diebstahlsicherungen mit Schlössern und dgl. bei verlorengegangenen Schlüsseln kein Schlüsseldienst mehr benötigt wird, da für die Absicherung des Schweissgerätes 1 die biometrischen Körpermerkmale und somit keine Zusatzelemente mehr benötigt werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass durch die Verwendung von Anwenderprofilen diese beispielsweise vorab in einem Rechner bzw. PC über ein anwenderfreundliches Softwareprogramm erstellt werden können und anschliessend durch eine einfache Datenübertragung dieses an das Schweissgerät l weitergeleitet werden können.
Durch die Freigabe des Schweissgerätes 1 über biometrische Körpermerkmale ist es auch nicht möglich, dass durch Manipulation ein Zugang zum Schweissgerät 1 geschaffen werden kann.
Durch die Möglichkeit einer sogenannten PC - Programmierung kann an das Schweissgerät I ein transportabler oder fixinstallierter Rechner, wie beispielsweise ein Laptop, ein Personal-Computer (PC) oder eine vernetzte Rechneranlage über eine zum Stand der Technik zählende
Schnittstelle angeschlossen werden. Die Vergabe der Benutzerrechte und Erkennung der Merk-
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durch Anwahl von werkseitig vorgegeben Profilen oder Vergabe von benutzerdefinierten Funktionen erfolgen kann. Ebenso ist eine parallele Bedienung und Kennung an den unterschiedlichen Komponenten bzw. Bedienelementen der Stromquelle bzw. des Schweissgerätes 1 möglich, wobei hierzu an jeder Komponente ein entsprechendes Zusatzmodul 27 mit einer drahtgebundenen oder drahtlosen Verbindung zur Steuervorrichtung 4 angeordnet ist.
Dabei ist es jedoch möglich, dass unterschiedliche Zusatzmodule 27 für die unterschiedlichsten Körpermerkmale an den unterschiedlichsten Komponenten eingesetzt werden können, da die Erkennung bzw. der Vergleich mit einem hinterlegten Muster bzw. Referenzbild direkt von dem Zusatzmodulen 27 durchgeführt werden kann und somit kein aufwendiger Datenaustausch zwischen dem Zusatzmodul 27 und der Speichereinheit 31 bzw. der Steuervorrichtung 4 durchgeführt werden muss.
Bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Schweissanlage bzw. des Schweissgerätes 1 oder der Stromquelle 2 ist es möglich, dass die Vergabe von Benutzerrechten und die Erlernung eines Körpermerkmales eines Benutzers durch Eingabe eines Kennwortes oder sonstigen Zutrittschutzes, wie Schlüsselschalter, Toongle, Freischaltcode, Maus/Tastatur beispielsweise mit Fingerabdruck-Kennung, usw. aktiviert wird. Diese Zutrittsberechtigung bzw. dieser Zusatzschutz kann nach dem Erstzutritt durch die Körperkennung ersetzt oder erweitert werden. Selbstverständlich ist es möglich, dass durch Verbinden des Schweissgerätes I bzw. der Schweissanlage mit einem hausinternen Netzwerk auf ein bereits bestehendes zentrales Sicherheitsverwaltungssy- stem bzw. Hauszutrittskontrollsystem, insbesondere auf deren Daten bzw.
Referenzbilder zuge- griffen werden kann, sodass ein entsprechender Lernprozess für die Speicherung der biome- trischen Körpermerkmale entfallen kann, d. h., dass das Schweissgerät I oder die Stromquelle 2 über eine standardisierte Schnittstelle 45 und einem Computemetzwerk mit einem zentralen
Sicherheitsverwaltungssystem, in dem sämtliche Personendaten gespeichert werden, einen Da- tenaustausch durchführt. Dazu können auch die Anwenderprofile in diesem externen Zutritts- kontrollsystem, insbesondere in dem Hauszutrittskontrollsystem, hinterlegt werden, sodass von der Steuervorrichtung 4 ein Datentransfer mit diesem System durchgeführt wird und wiederum nach der Inbetriebnahme bzw. nach dem Erkennen des Benutzers sämtliche Daten bzw. Berech- tigungen oder Freischaltungen vorhanden sind.
Weiters ist es möglich, dass bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Stromquelle bzw. des
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Funktionen wie einem Diebstahlschutz, der beispielsweise durch Anwahl einer versteckten Funktion, insbesondere einer Geheimkombination von Bedienvorgängen oder Eingabe eines Kennwortes deaktiviert werden kann, ausgestattet ist. Eine Vergabe von Benutzerrechten kann dabei bereits werkseitig durchgeführt werden.
Der Sensor 28 bzw. das Zusatzmodul 27 zur Kennung der biometrischen Körpermerkmale kann als PC-Zusatzgerät und/oder über die Stromquellensensorik, beispielsweise einer Roboterbox, aufgebaut werden. Dabei ist es möglich, dass das Zusatzmodul 27 mit einem Rechner bzw. PC gekoppelt wird, sodass der Lemmodus für die Erkennung der Benutzer bzw. des Benutzers zuerst am Rechner erfolgt, worauf das Zusatzmodul 27 über die Schnittstelle 45 mit der Steuervorrichtung 4 bzw. einer anderen Komponente der Schweissanlage verbunden wird.
Nach der erstmaligen Inbetriebnahme der Schweissanlage bzw. des Schweissgerätes I ist es möglich, dass unterschiedliche Aufforderungen für den Diebstahlschutz eingestellt werden können.
Dabei kann der Benutzer zur Codeeingabe oder Eingabe einer Geheimkombination sofort nach dem Einschalten der Anlage durch Anzeigeelemente, beispielsweise Leds, 7-Segmentelemente oder einer LCD-Anzeige, aufgefordert werden. Es ist auch möglich, dass die Diebstahlsicherung bzw. die Zutrittserkennung über das Zusatzmodul 27 erst nach einer Anwahl einer geschützten Funktion aktiviert wird. Selbstverständlich ist es möglich, dass von der Anlage, insbesondere dem Schweissgerät 1 oder einem Rechner eine Löschung der Berechtigung durchgeführt werden kann, sodass ein abermaliges Inbetriebnehmen von diesem Benutzer unterbunden wird.
Weiters ist es möglich, dass die Daten für die Benutzerkennung, insbesondere die Personendaten oder die Zugriffsberechtigungen, anonym behandelt werden bzw. eine Einstellmöglichkeit vor- handen ist, mit der die Anonymität der einzelnen Personendaten festgelegt werden kann. Es ist auch möglich, dass eine Sicherung oder Speicherung der biometrischen Körpermerkmale nach erstmaliger Freigabe für einen zeitbegrenzten oder uneingeschränkten Zugriff auf das Schweiss- gerät 1 durchgeführt wird. Ein wesentlicher Vorteil eines derartigen Aufbaus oder Systems liegt auch darin, dass die Benutzererkennung bzw. die Personenerkennung für bestimmte Funktions- aufrufe durchgeführt werden muss, sodass die Grundfunktionen ohne einer Benutzerkennung möglich sind und somit nur berechtigte Personen zu wesentlichen Funktionsabläufen oder ge- speicherten Daten zugreifen können.
Der Aufbau des Schweissgerätes I oder der Stromquelle 2 mit dem Zusatzmodul 27 für eine Per- sonenkennung über biometrische Körpermerkmale, wie beispielsweise einen elektronischen Fin-
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gerabdruck, einer Spracherkennung, einer Iriserkennung, einer Gesichtsformerkennung, einer Schriftdynamikerkennung, usw., insbesondere eines Fingerabdrucksensors, kann auch derartig erfolgen, dass die Bauelemente durch eine einheitliche Platine für das Schweiss gerät 1 und den Fingerabdrucksensor oder direkt vom Schweissprozessor, insbesondere von der Steuervorrichtung 4 des Schweissgerätes 1 realisiert wird.
Abschliessend sei der Ordnung halber darauf hingewiesen, dass in den Zeichnungen die Baugruppen bzw. Module nur schematisch dargestellt sind, wobei diese aus allen aus dem Stand der Technik bekannten Baugruppen bzw. Modulen gebildet werden können.
Es können auch einzelne Merkmale des Ausführungsbeispiels mit anderen Merkmalen oder jeweils für sich alleine den Gegenstand von eigenständigen Erfindungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1, 2 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von
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Bezugszeichenaufstellung
1 Schweissgerät 41 Messvorrichtung
2 Stromquelle 42 Leitung
3 Leistungsteil 43 Versorgungsleitung
4 Steuervorrichtung 44 Versorgungsleitung
5 Umschaltglied 45 Schnittstelle
6 Steuerventil 46 Leitung
7 Versorgungsleitung
8 Gas
9 Gasspeicher 10 Schweissbrenner 11 Drahtvorschubgerät 12 Versorgungsleitung 13 Schweissdraht 14 Vorratstrommel 15 Lichtbogen 16 Werkstück 17 Schweissleitung 18 Schweissleitung 19 Kühlkreislauf 20 Strömungswächter 21 Wasserbehälter 22 Ein-und/oder Ausgabevorrichtung 23 Schlauchpaket 24 Verbindungsvorrichtung 25 Zugentlastungsvorrichtung 26 Gehäuse 27 Zusatzmodul 28 Sensor 29 Leitung 30 Bussystem 31 Speichereinheit 32 Hochfrequenzgenerator 33 Leitung 34 Hochfrequenzleitung 35 Steuerleitung 36 Digitale-Prozess-Steuerung 37 Shunt 38 Messleitung 39 Messleitung 40 Messleitung