DE10255805A1 - Verfahren zur Änderung der Programmierung eines Steuergerätes eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren zur Änderung der Programmierung eines Steuergerätes (1) eines Kraftfahrzeuges mit einem Speichersystem (11), wobei das Steuergerät (1) über eine Schnittstelle (4) mit einem externen Computer (6) kommuniziert, der eine Information aus dem Steuergerät (1) ausliest und aufgrund dieser Information einen der Information zugeordneten Schlüssel-Code an das Steuergerät (1) sendet, wird zur Freigabe des Steuergerätes (1) ein vorbestimmter Sicherheits-Code in den Computer (6) eingegeben und an das Steuergerät (1) gesendet.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf Verfahren zur Änderung der Programmierung eines Steuergerätes mit einem Speichersystem, wobei das Steuergerät über eine Schnittstelle mit einem externen Computer kommuniziert, der eine Information aus dem Steuergerät ausliest und aufgrund dieser Information einen der Information zugeordneten Schlüssel-Code an das Steuergerät sendet.
- Die
DE 198 16 287 A1 offenbart ein Verfahren zur Änderung, Anpassung oder Weiterentwicklung der Programmierung eines Steuergerätes eines Kraftfahrzeugregelungssystems, das programmgesteuerte, mit Schreib-Lese-Speichern und Festwertspeichern ausgerüstete Schaltungen, wie Mikrocomputer, Mikrocontroller oder dergleichen enthält und bei dem in Abhängigkeit von Eingangs- und/oder Messgrößen Steuersignale erzeugt werden. Als Festwertspeicher wird ein elektrisch löschbares und programmierbares Speichersystem verwendet, das ein Download-Programm, Parametertabellen sowie einen parametrisierbaren Code enthält. Während des Betriebs des Kraftfahrzeuges kommuniziert das elektrisch löschbare und programmierbare Speichersystem über eine Schnittstelle mit einem externen Computer. Mit Hilfe dieses externen Computers wird die Programmierung des Steuergerätes durch Änderung oder Aus tausch von in dem Speichersystem enthaltenen Daten, die Parameter und/oder Programmschritte des in dem Steuergerät gespeicherten Programms darstellen oder variieren, an den jeweiligen Fahrzeugtyp und/oder an bestimmte Vorgaben angepasst. - Um ein Steuergerät auf die Programmierung vorzubereiten, ist es aus der Praxis bekannt, ein elektronisches Diagnosetestgerät über eine Diagnoseschnittstelle mit dem Steuergerät zu koppeln. Das Diagnosetestgerät liest eine Information, einen so genannten Seed, aus dem Steuergerät aus und erzeugt aus dieser Information einen Schlüssel-Code, den es mittels eines Diagnoseprotokolls an das zu programmierende Steuergerät sendet. Mit dem Schlüssel-Code wird das Steuergerät elektronisch aufgeschlossen und ist damit zur Programmierung vorbereitet. Die Information des Steuergerätes und der Schlüssel-Code können nur von einem autorisierten Kraftfahrzeughändler genutzt werden, der über ein Diagnosetestgerät mit entsprechender Software verfügt.
- Des Weiteren ist es ebenfalls aus der Praxis bekannt, bei der Programmierung eines Wegfahrsperren-Steuergerätes einen Sicherheits-Code zu verwenden, um das Steuergerät auf die Programmierung vorzubereiten. Dieser Sicherheits-Code wird dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges vom Kraftfahrzeughersteller auf einem so genannten Carpass übergeben. Auf dem Carpass sind weitere kraftfahrzeugindividuelle Daten, wie z.B. die Fahrgestellnummer, hinterlegt.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem eine erhöhte Sicherheit gegen unbefugte Programmierung eines Steuergerätes gewährleistet ist.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass zur Freigabe des Steuergerätes ein vorbestimmter Sicherheits-Code in den Computer eingegeben und an das Steuergerät gesendet wird.
- Somit sind dem Steuergerät zur Vorbereitung der Programmierung zwei Codes, nämlich der Schlüssel-Code und der Sicherheits-Code, mitzuteilen, die das Steuergerät selbstverständlich verifiziert und die räumlich getrennt voneinander aufbewahrt werden können. Ein Unbefugter, der beispielsweise nach einem Diebstahl des Kraftfahrzeuges das Wegfahrsperren-Steuergerät zur Akzeptanz eines neuen Schlüssels umprogrammieren möchte, muss sich Zugang zu dem Schlüssel-Code und dem Sicherheits-Code verschaffen, was in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Somit ist eine erhöhte Manipulationssicherheit gegen eine unbefugte Programmierung eines Steuergerätes gegeben.
- Vorzugsweise wird als Sicherheits-Code ein vom Kraftfahrzeughersteller vorgegebener und an den Kraftfahrzeugeigentümer ausgehändigter kraftfahrzeugindividueller Code verwendet. Dies gewährleistet eine örtliche Trennung von Sicherheits-Code und Schlüssel-Code, wobei sich der Sicherheits-Code im Besitz des Kraftfahrzeugeigentümers und der Schlüssel-Code im Zugriff autorisierter Kraftfahrzeughändler bzw. -werkstätten befindet.
- Bevorzugt wird der Schlüssel-Code aufgrund der vom Steuergerät gelieferten Information durch den Computer berechnet. Hierbei wird ein vertraulich zu handhabender Algorithmus verwendet, der in dem beispielsweise als Diagnosetestgerät ausgebildeten Computer gespeichert ist.
- Um den Zugang zu dem Algorithmus für Unbefugte zu erschweren, wird vorteilhafterweise der Computer zur Berechnung des Schlüssel-Codes über eine Datenfernübertragungseinrichtung mit einem Zentralrechner verbunden. Der auf dem Zentralrechner gespeicherte Algorithmus unterliegt einer höheren Datensicherheit als ein in den Computern mehrerer Kraftfahrzeughändler bzw. -werkstätten gespeicherte Algorithmus.
- Zur weiteren Erhöhung der Datensicherheit bei der Übertragung vom Steuergerät zum Computer bzw. zum Zentralrechner werden die Information, der Schlüssel-Code und/oder der Sicherheits-Code verschlüsselt übertragen und zur Freigabe der Programmierung entschlüsselt. Selbstverständlich verfügen sowohl das Steuergerät als auch der Computer und gegebenenfalls der Zentralrechner über entsprechende Ver- und Entschlüsselungsprogramme.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles, unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung näher erläutert. Die einzige Fig. zeigt ein Blockschaltbild zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Mehrere Steuergeräte
1 eines Kraftfahrzeuges sind an einen Fahrzeugbus2 angeschlossen und bilden ein Netzwerk. Der Fahrzeugbus2 ist mit einer als Diagnoseschnittstelle3 ausgebildeten Schnittstelle4 zur Kopplung der Steuergeräte1 mit einem als Diagnosetestgerät5 dienenden Computer6 versehen. An das Diagnosetestgerät5 ist eine Tastatur7 zur Dateneingabe angeschlossen. Sämt lichen Steuergeräten1 sind Speichersysteme11 zugeordnet, die sowohl Lese- als auch Lese-Schreib-Speicher zur Speicherung einer steuergerätespezifischen Programmierung sowie weiterer Daten umfassen. - Nach der Zuordnung eines neuen Schlüssels
8 mit einem Transponder9 ist eine Änderung der Programmierung des als Wegfahrsperren-Steuergerät10 ausgebildeten Steuergerätes1 erforderlich. In einem Programmiermodus des Diagnosetestgerätes5 liest dieses über die Diagnoseschnittstelle3 aus dem Wegfahrsperren-Steuergerät10 eine Information aus. Das Diagnosetestgerät5 berechnet in einem vorgegebenen Algorithmus aufgrund der Information des Wegfahrsperren-Steuergerätes10 einen Schlüssel-Code und sendet diesen an das Wegfahrsperren-Steuergerät10 . Das Wegfahrsperren-Steuergerät10 verifiziert nun diesen Schlüssel-Code. Im Folgenden wird mittels der Tastatur7 ein vom Kraftfahrzeughersteller vorgegebener, kraftfahrzeugindividueller Sicherheits-Code in das Diagnosetestgerät5 eingegeben. Diesen Sicherheits-Code entnimmt der das Diagnosetestgerät5 bedienende Kraftfahrzeughändler einem so genannten Carpass, den der Kraftfahrzeugeigentümer besitzt. Den Sicherheits-Code sendet nun das Diagnosetestgerät5 zur Verifizierung ebenfalls an das Wegfahrsperren-Steuergerät10 . Stellen sowohl der Schlüssel-Code als auch der Sicherheits-Code gültige Schlüssel dar, ist das Wegfahrsperren-Steuergerät10 zur Programmierung bereit. Anderenfalls ist das Wegfahrsperren-Steuergerät10 derart gesperrt, dass keine Programmierung stattfindet. -
- 1
- Steuergerät
- 2
- Fahrzeugbus
- 3
- Diagnoseschnittstelle
- 4
- Schnittstelle
- 5
- Diagnosetestgerät
- 6
- Computer
- 7
- Tästatur
- 8
- Schlüssel
- 9
- Transponder
- 10
- Wegfahrsperren-
- Steuergerät
- 11
- Speichersystem
Claims (5)
- Verfahren zur Änderung der Programmierung eines Steuergerätes (
1 ) eines Kraftfahrzeuges mit einem Speichersystem (11 ), wobei das Steuergerät (1 ) über eine Schnittstelle (4 ) mit einem externen Computer (6 ) kommuniziert, der eine Information aus dem Steuergerät (1 ) ausliest und aufgrund dieser Information einen der Information zugeordneten Schlüssel-Code an das Steuergerät (1 ) sendet, dadurch gekennzeichnet, dass zur Freigabe des Steuergerätes (1 ) ein vorbestimmter Sicherheits-Code in den Computer (6 ) eingegeben und an das Steuergerät (1 ) gesendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Sicherheits-Code ein vom Kraftfahrzeughersteller vorgegebener und an den Kraftfahrzeugeigentümer ausgehändigter kraftfahrzeugindividueller Code verwendet wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel-Code aufgrund der vom Steuergerät (
1 ) gelieferten Information durch den Computer (6 ) berechnet wird. - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Computer (
6 ) zur Berechnung des Schlüssel-Codes über eine Datenfernübertragungseinrichtung mit einem Zentralrechner verbunden wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Information, der Schlüssel-Code und/oder der Sicherheits-Code verschlüsselt übertragen und zur Freigabe der Programmierung entschlüsselt werden.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
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DE (1) | DE10255805A1 (de) |
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- 2002-11-29 DE DE2002155805 patent/DE10255805A1/de not_active Withdrawn
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