AT413521B - Verfahren zum beziehen von gegenständen und mit bezugsmaterial bezogener gegenstand wie lenkräder - Google Patents
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Description
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AT 413 521 B
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beziehen von Gegenständen wie Lenkräder, Handgriffen und dgl. mit Bezugsmaterial wie Leder, Kunstleder, Kunststofffolie, Gewebe und dgl. oder Kombinationen solcher Materialien, wobei aus dem Bezugsmaterial ein Zuschnitt gefertigt, der Zuschnitt zumindest abschnittsweise um den Gegenstand herumgeschlagen und mit Halteele-5 menten am Gegenstand oder an einander gegenüberliegenden Kanten des Bezugsmaterials befestigt ist. Weiters betrifft die Erfindung einen mit Bezugsmaterial wie Leder, Kunststofffolie, Kunstleder und Gewebe und dgl. oder Kombinationen solcher Materialien überzogenen Gegenstand. io Das Beziehen von Gegenständen mit einem Bezugsmaterial ist schon seit langer Zeit eine handwerkliche Aufgabe, die nicht leicht zu lösen ist, wenn größere Stückzahlen kostengünstig hergestellt werden sollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegenstand eine komplizierte Geometrie aufweist wie z.B. Autolenkräder die mit Leder überzogen werden sollen. Auch heute noch erfolgt die Fertigung von Lederlenkrädern auch wegen der stark schwankenden Lederei-15 genschaften, insbesondere in Bezug auf das Dehnungsverhalten, immer noch weitgehend in zeitaufwendiger Handarbeit. Üblicherweise werden aus dem Bezugsmaterial Zuschnitte zugeschnitten oder gestanzt, die linksseitig zu einem Ring zusammengenäht werden. Beim Aufziehen des Bezuges auf den aus 20 Holz, Metall oder Kunststoff bestehenden Lenkradkern erfolgt zumeist eine Vorfixierung, indem die Nähte in Nahtgräben des Kerns gelegt werden. Danach wird der Bezug manuell so positioniert, dass die Ummantelung genau zu den Speichen des Lenkrades passt. Mit einem Haftkleber - vorzugsweise auf Lösemittelbasis - werden die Speichen ummantelt und von Hand vernäht. Dabei ist es wichtig, dass sich der Bezug zur Korrektur noch verschieben oder wieder 25 ablösen lässt. Anschließend wird Stück für Stück der Rest des Bezuges mit dem Lenkradkern verklebt und per Handnaht werden die Ränder des Zuschnitts miteinander vernäht. Nach Anbringen der Naht ist es notwendig, deren Ausrichtung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Als letzten Schritt ist es notwendig, den Nähfaden händisch nachzuspannen, wobei üblicherweise mit einer Aale jeder Stich des Nähfadens angezogen wird. Dieser Vorgang ist 30 besonders zeitaufwendig und damit teuer. Überdies bedarf es für diesen Vorgang einer besonderen handwerklichen Geschicklichkeit.
Eine einfache Naht ist beispielsweise in der US 1 168 146 A gezeigt. Eine verbesserte Ausführung, bei der die Naht nicht mehr durch einzelne Lochpfeifen hindurchgeführt werden muß, 35 beschreibt IT 1986 00 22 410 U. Hier sind an den Längskanten Nähte angeordnet, die mit weitem Stich ausgeführt sind und mit einem sehr festen Faden ausgeführt werden. Diese in einem definierten Abstand zur Lederkante angebrachten Längsnähte werden mittels Handnaht in Schlangenlinienform untereinander verbunden. Weitere Nahtvarianten sind u.a. in DE 890 6358 U1, JP 3054 075 A, JP 3082 680 A und GB 1 121 429 A geoffenbart. 40
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, das Beziehen von Gegenständen wie Lenkrädern, Handgriffen und dgl. zu vereinfachen und die oben geschilderten Nachteile zu vermeiden. Insbesondere soll das händische Nachspannen der Halteelemente, insbesondere des Nähfadens überflüssig gemacht werden. 45
Die Erfindung ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente aus schrumpfbarem Material gebildet werden, die in einem Verfahrensschritt geschrumpft werden. Bevorzugt sind die Halteelemente durch eine Naht aus Schrumpfgarn gebildet. Bevorzugt besteht das schrumpfbare Material, insbesondere Schrumpfgarn, aus thermisch schrumpfbarem so Material, welches nach dem Nähprozeß durch gezielte Erwärmung in seine Endposition gebracht wird.
In bevorzugter Weise wird das Bezugsmaterial auch bei dem erfindungsgemäßen Verfahren mit dem Gegenstand zumindest abschnittsweise verklebt. Der Kleber kann ein durch Hitze aktivier-55 barer oder härtbarer Kleber sein. 3
AT 413 521 B
Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausbildungen der Erfindung sind den Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen.
Die Erfindung wird dabei in zwei Ausführungsbeispielen beschrieben. Fig. 1 zeigt die Seitenan-5 sicht eines Gegenstandes mit dem Bezugsmaterial um den Gegenstand herumgeschlagen, vor dem Schrumpfen der Halteelemente. Fig. 2 zeigt eine schematische Ansicht des zusammengenähten ringförmigen Lederzuschnittes für den Bezug eines Lenkrades. Fig. 3 ist die teilweise Schrägansicht auf den Nähvorgang während der Bespannung eines Lederlenkrades. Fig. 4 zeigt die Ansicht auf die fertig ausgebildete Naht vor dem Schrumpfvorgang in zwei Varianten io 4a und 4b.
In Fig. 1 ist das Bezugsmaterial 1 fest um den zu beziehenden Gegenstand 2, dessen Umrisse in Fig. 1 mit strichliierter Linie dargestellt sind, herumgeschlagen. Der Rand 3 des Bezugsmaterials ist nach dem Herumschlagen und Spannen allerdings noch ein Stück vom gegenüberlie-15 genden Rand 4 des Bezugsmaterials entfernt. Halteelemente 5 halten die Ränder zusammen. Die Halteelemente bestehen aus schrumpfbarem Material.
Wenn die Halteelemente gemäß Erfindung einem Schrumpfprozess unterworfen werden, ziehen sich diese Halteelemente derart zusammen, dass die Ränder 3 und 4 auf Stoß aneinander 20 liegen, wodurch ein schöner Nahtverlauf entsteht.
In bevorzugter Weise sind die Halteelemente durch eine Naht aus Schrumpfgarn gebildet. Schrumpfbare Game sind an sich bekannt. Durch geeignete Wahl des eingefärbten Materials kann die Schrumpfcharakteristik und die aufzuwendende Maßnahme für den Schrumpfvorgang 25 gewählt werden. So können z.B. Kunststofffäden vorgestreckt werden und diese vorgestreckten Fäden schrumpfen nach Erreichen eines bestimmten Schwellwertes oder Aktivierungstemperatur wieder auf ihre ursprüngliche Länge. Diese Temperatur wird nachfolgend auch die Schrumpftemperatur genannt. 30 Anhand der Figuren 2 bis 4 wird der Vorgang erläutert, der beispielsweise für die Herstellung eines Lederlenkrades durchgeführt werden kann.
Das Bezugsmaterial 1 ist ein ein- oder mehrteiliger Lederstreifen, der durch die Naht 6 zu einem Ring zusammengenäht ist. Die Laschen 7 dienen zum Abdecken der Speichen 8 des Lenkra-35 des. Das Auflegen des Bezuges auf das Lenkrad kann so erfolgen, wie dies eingangs beschrieben wurde. Auch die Vorfixierung des Bezugsmaterials kann wie üblich erfolgen bis die Naht 9 (Fig. 3, 4) in Handarbeit hergestellt ist.
Bei der Ausbildung der Naht 9 kann bewusst in Kauf genommen werden, dass die Ränder 3, 4 40 des Bezugsmaterials in einem Abstand voneinander angeordnet sind wie dies in Fig. 4 dargestellt wird. Durch Aktivieren des Schrumpfvorganges der Naht 9 wird das Schrumpfgarn derart geschrumpft, dass sich die Schließnaht 9 zusammenzieht und der Bezug des Lenkrades fest an den Lenkradkern 10 gepresst wird. Dabei kann das gesamte Lenkrad oder nur die Schließnaht 9, die mit Schrumpfgarn genäht wurde, auf die Schrumpftemperatur erhitzt werden. 45
Die Varianten nach Fig. 4a und 4b unterscheiden sich hinsichtlich der Nahtausbildung. In Fig. 4a sind die Ränder 3, 4 des Bezugsmaterials direkt mit dem Schrumpfgarn unter Bildung der Schließnaht 9 vernäht. Die Fig. 4b zeigt eine Nahtausbildung, wobei entlang der Ränder 3 und 4 je eine Längsnaht 11 angeordnet wird, was maschinell erfolgen kann. Die Verschlußnaht so 9 aus Schrumpfgarn wird dadurch gebildet, dass die Längsnähte 11 durch das Schrumpfgarn in Schlangenlinienform miteinander verbunden werden.
Es versteht sich von selbst, dass die Schrumpfcharakteristik des Garns über deren Materialzusammensetzung so eingestellt werden muß, dass das Bezugsmaterial wie Leder, Kunstleder, 55 Kunststofffolie oder Stoff keinen mechanischen oder thermischen Schaden nimmt. Zum Beispiel
Claims (11)
- 4 AT 413 521 B kann die Erwärmung in einer Wärmekammer durch entsprechend angeordnete Infrarotstrahler oder durch punktuelle Laserstrahlung erfolgen. Wie schon zuvor ausgeführt wurde, ist es bei der Anordnung des Bezugsmaterials auf dem 5 Lenkradkern vorteilhaft, abschnittsweise oder zur Gänze eine Verklebung vorzunehmen. Wesentlich ist bei dem Vorgang der Schrumpfung, dass das Klebesystem für die flächige Klebung des Bezugsmaterials auf dem Kern zum Zeitpunkt der Garnaktivierung die Aushärtung noch nicht abgeschlossen hat. Beim Schrumpfvorgang soll das Bezugsmaterial über den Umfang des Lenkradkerns nachgespannt werden. 10 In einer Weiterbildung der Erfindung kann der Kleber nach der Erreichung der Schrumpftemperatur ebenfalls durch Hitze aktiviert werden. Der Kleber kann auch druckaktivierbar oder durch Strahlung (Aktivierungsenergie) aktivierbar sein. 15 Eine Variante sieht vor, dass vorzugsweise im Bereich des Lenkradrings, statt eines Lösemittelklebers ein aktivierbarer Klebefilm, der als Folie oder als Lack auf den Lenkradkern oder auf die Lederrückenseite oder auf beide Flächen aufgetragen werden kann, aufgebracht wird. Bei Umgebungstemperatur besteht noch keine Klebewirkung. Daher ist der Bezug vor und nach dem Nähen noch verschiebbar. Die Aktivierungstemperatur (Schrumpftemperatur) wird so 20 ausgewählt, dass zuerst das Garn schrumpft. Anschließend erfolgt mit Zeitverzögerung die Aktivierung des Klebers, so dass nach dem Spannvorgang die Fixierung durch Verkleben erfolgt. Weiters ist es möglich und kann vorteilhaft sein, die Temperaturerhöhung in zwei Stufen vorzu-25 nehmen. So kann z.B. bei einem Temperaturbereich von 60° C bis 90° C der Schrumpfvorgang des Nahtmaterials aktiviert werden. Bei einer Erhöhung der Temperatur auf den Bereich 75°C bis 120°C erfolgt die Aktivierung des Klebers. Als weitere Alternative kann ein Kleber eingesetzt werden, der in zwei Stufen anspricht. Zuerst, 30 nach dem Schrumpfen und Spannen des Garns, setzt eine reversible Verklebung ein, die durch nochmaliges Erwärmen entsprechend korrigiert werden kann. In der zweiten Stufe der Erwärmung kann der Kleber der Vernetzung unterworfen werden, wodurch das Klebematerial aushärtet und den Bezug endgültig fixiert, so dass er sich auch bei hohen Temperaturen nicht mehr verschieben kann. 35 Die Nähte können je nach Komplexität der Geometrie des Gegenstandes händisch oder auch mit Maschinen ausgeführt werden. Das Bezugsmaterial kann auch eine Kombination verschiedener Materialien umfassen wie z.B. Stoffe mit Leder oder Kunststofffolien. Der Bezug kann auch eingenähte Teile aufweisen, die zum weiteren Spannen, Straffen oder zur Faltenbildung 40 führen. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Beziehen von Gegenständen wie Lenkrädern, Handgriffen und dgl. mit Bezugsmaterial wie Leder, Kunstleder, Kunststofffolie, Gewebe und dgl. oder Kombination solcher Materialien, wobei aus dem Bezugsmaterial ein Zuschnitt gefertigt, der Zuschnitt zumindest abschnittsweise um den Gegenstand herumgeschlagen und mit Halteelementen am Gegenstand oder an einander gegenüberliegenden Kanten des Bezugsmaterials befes- 50 tigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente aus schrumpfbarem Material gebildet werden und in einem Verfahrensschritt geschrumpft werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente durch eine Naht oder mehrere Nähte aus Schrumpfgarn gebildet werden. 55 5 AT 413 521 B
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein thermisch schrumpfbares Material, insbesondere Schrumpfgarn, vorgesehen wird und nach dem Nähen die Naht auf Schrumpftemperatur erhitzt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugsmaterial mit dem Gegenstand zumindest abschnittsweise verklebt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein durch Hitze aktivierbarer oder härtbarer Kleber verwendet wird. 10
- 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrumpfen des Schrumpfgarns bei einer Schrumpftemperatur erfolgt, bei der der Kleber keine oder nur geringe Klebewirkung hat, so dass eine Verschiebung des Bezugsmaterials auf dem Gegenstand ermöglicht ist und dass nachfolgend der Kleber durch Erkaltenlassen oder Zufuhr von 15 Aktivierungsenergie verfestigt wird.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber vor oder beim oder nach dem Schrumpfen der Halteelemente einer ersten Aktivierung unterworfen wird, so dass die Verklebung reversibel ist und dass in einer zweiten Stufe nach 20 dem Schrumpfen der Kleber irreversibel gehärtet wird.
- 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Kleber ein aktivierbarer Klebefilm zwischen Bezugsmaterial und Gegenstand angeordnet wird und dann nach Anbringung der Halteelemente, bevorzugt der Naht, die Schrumpfung herbeige- 25 führt und sodann der Kleber aktiviert wird.
- 9. Mit Bezugsmaterial wie Leder, Kunststofffolie, Kunstleder, Gewebe und dgl. oder Kombinationen solcher Materialien überzogener Gegenstand, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugsmaterial mittels schrumpfbarer oder geschrumpfter Halteelemente zumindest ab- 30 schnittsweise über den Gegenstand gespannt ist.
- 10. Gegenstand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand ein Lenkrad ist.
- 11. Gegenstand nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente aus einem schrumpfbaren, bevorzugt thermisch schrumpfbaren Nähgarn bestehen. Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 40 45 50 55
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