AT406253B - Verfahren zur herstellung von mit perforationen versehenen banderolen und verbundkörper - Google Patents
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AT 406 253 B
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von mit Perforationen versehenen Banderolen für das Banderolieren haltbarkeitsgefährdeter Lebensmittel, insbes. Wurst, wobei die Perforationen der Banderole den Durchtritt von Luft zum Lebensmittel ermöglichen. Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verbundkörper.
Aus einem älteren Vorschlag gemäß dem österreichischen Patent Nr. 358 466 ist eine Banderole für stangenförmige Lebensmittel, wie z.B. Wurstwaren, aus blattförmigem Material, z.B. Papier, bekannt, die mit die Luftzirkulation ermöglichenden Perforationen, vorzugsweise Löchern versehen ist. Die Haltbarkeitseigenschaften von mit solchen Banderolen versehenen Lebensmitteln sind sehr gut. Die Banderolen mussten jedoch händisch an einem ihrer Enden mit einem Klebstoffauftrag versehen und dann auf die Wurst unter Überlappung ihrer Enden aufgebracht werden. Diese Banderolen entsprechen jedoch kaum mehr den erhöhten Anforderungen moderner Etikettiertechnik.
Aus der DE-23 12 357 A ist ein Verfahren zur Herstellung einer kontinuierlichen Rolle selbstklebender Etikette bekannt, bei dem man die Etikette in Form vom einzelnen, zu fertiger Größe geschnittenen und gestapelten dünnen Bögen hergestellt, die einzelnen Etikette dann der Reihe nach von dem Stapel zu einer Beschichtungsvorrichtung befördert, durch die sie auf ihrer Rückseite einzeln mit einer selbstklebenden Masse beschichtet werden und die Etikette der Reihe nach mit ihren klebstoffbeschichteten Seiten auf eine kontinuierliche Abziehpapierbahn aufgebracht werden, die dann aufjgerollt wird. Solche nach diesem Verfahren hergestellte Etikette erlauben keinen Luftzutritt zu dem unterhalb der Etikette befindlichen Abschnitt jenes Produktes, auf welches das Etikett aufgebracht wurde. Handelt es sich bei dem Produkt um Lebensmittel, insbesondere um Wurtsware, ist dies von Nachteil.
Aus der DE-22 12 995 B ist es bekannt, ein aus 5 Schichten bestehendes Mehrschichtband, das ein zentrales Trägerband aulweist, auf dem zu beiden Seiten Etikettenmaterial durch daran angebrachten Klebstoff aufgebracht ist, von einer Abwickelrolle einer Bearbeitungsstation, die neben anderen Bearbeitungswerkzeugen auch eine Lochstanze besitzt, zuzuführen und mittels der Lochstanze ein Loch durch das gesamte Mehrschichtband zu stanzen. In der Bearbeitungsstation befindet sich dann noch ein Stanzstempel, welcher auf der ihm zugewandten Seite das Etikettenmaterial durchstanzt, ohne das Trägerband anzuschneiden. Hiebei entsteht auf dem Band ein Stanzgitter, dies auf beiden Seiten des Trägerbandes. Die Stanzgitter werden dann auf beiden Seiten vom Trägerband abgezogen und je auf eine Rolle aufgewickelt. Damit bleibt das Trägerband mit beidseits auf ihm haftenden Etiketten über. Dieses Herstellungsverfahren ist kompliziert und schafft lediglich Etiketten mit einem einzigen Loch je Etikette. Als Banderole sind solche Etiketten nicht brauchbar.
Aus der EP- 129 489 A ist es bekannt, auf eine Banderole in deren Mitte die Wurst aufzulegen und dieses Aggregat in den Teilzylinderspalt zwischen einem angetriebenen Zylinderkern und einem diesen im Abstand außen umgebenden, feststehenden hohlen Teilzylindermantel einzuführen, der, ebenso wie der Kemmantel, mit Schaumstoff bekleidet ist. Während des Hindurchbewegens der durch den Kern in Drehung versetzten Wurst wird die Banderole umfänglich auf die Wurst aufgebracht.
Aus der EP-161 585 A ist ein Banderollerverfahren bekannt, bei dem Einzeletiketten aufeinanderfolgend eine gerade Führung durchlaufen, von deren Ende jede Etikette in den Bereich einer die Wurst umgebenden, zunächst lockeren endlosen Schleife eines Gurtes abgegeben wird. Der Gurt kommt bei seinem Antrieb dann zur Anlage an die Wurst und versetzt diese in Umdrehung, wodurch das Umschlingen derselben mit der so mitgenommenen Banderole erfolgt, unter Überlappung von deren Endteilen, von denen der nachlaufende Endteil mit einer Bürste am Ende der geraden Führung befeuchtet wird, um eine Klebeverbindung herzustellen.
Aus der DD-210 806 B ist ein maschinelles Banderolierverfahren für Würste od. dgl. bekannt, bei dem die Wurst mit einem Greifer erfasst wird und unter eine mit Leim versehene Banderole gelegt wird, worauf eine Anpresseinheit die Banderole formt und deren Enden von mechanisch betätigten Formeinheiten umgelegt werden.
Diese bekannten Verfahren benötigen umständliche Maßnahmen zum Aufträgen eines Klebstoffes auf die Banderole sowie zu dessen Aktivierung, und sie bedürfen eines hohen konstruktiven Aufwandes zur Ausführung ihrer intermittierenden Arbeitsweise. Außerdem beeinträchtigen die mit ihnen aufgebrachten Banderolen die Haltbarkeit der damit versehenen Waren.
Durch die FR- 25 74 969 A wurde das Aufbringen einer Banderole auf eine Wurst bekannt, wobei jedoch die Banderolenenden über ein Etikett, das auf den Banderolenenden haftet, 2
AT 406 253 B verbunden werden derart, dass die aus der Banderole und dem Etikett bestehende Manschette auf der Oberfläche der Wurst nicht haftet. Weder Banderole noch Etikett sind bei der bekannten Anordnung mit Perforationen versehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs erwähnten Art so zu gestalten, dass die Perforationen einwandfrei, was ihre Form und ihr Aussehen betrifft, hergestellt werden, dies auch bei sehr dünnen Banderolen. Hiezu wird vorgeschlagen, dass gemäß der Erfindung, die unperforierten Banderolen in bekannter Weise einseitig mit einer selbstklebenden Haftschicht versehen und dann auf der diese Haftschicht tragenden Seite auf eine Trägerfolie aufgebracht werden und dass die Banderolen in an sich bekannter Weise zusammen mit der Trägerfolie vor dem Aufbringen der Banderole auf das Lebensmittel perforiert werden, wobei das Aufbringen der Banderole wie üblich unter Ablösen von der Trägerfolie erfolgt. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Herstellung, einwandfreier perforierter Banderolen, auch aus dünnem Material, bei dem bisher die Gefahr des Einreißens bestand und die bei der Lochbehandlung häufig unansehnlich wurden. Die nach dem Verfahren geschaffenen Banderolen können in der modernen maschinellen Verpackungstechnik eingesetzt werden und lassen die bisherige Handarbeit wegfallen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist in besonders einfacher Weise auszuführen, wenn in Weiterbildung der Erfindung die Banderolen in als Band zusammenhängender Form mit Schwächungslinien zwischen den aufeinanderfolgenden Banderolen auf die Trägerfolie aufgebracht werden. Der erfindungsgemäße Verbundkörper besteht aus einer Trägerfolie und darauf nacheinander angeordneten, einseitig mit einer selbstklebenden Haftschicht versehenen Banderolen, die mit der Haftschicht an der Trägerfolie ablösbar anhaften und zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass die Trägerfolie zusammen mit den Banderolen mit Perforationen versehen ist. Im erfindungsgemäßen Verbundkörper sind hiebei die Perforationen nicht durch das Trägerband abgedeckt, so dass im Perforationsbereich des Verbundkörpers nichts haften kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnung; es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf den Verbundkörper aus Banderole und Trägerfolie, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II der Fig. 1 und Fig. 3 ein Schema der Verfahrensschritte zum Banderolieren in einer entsprechenden Vorrichtung.
Die z.B. aus Papier bestehende Banderole 1 weist über ihre ganze Länge, einschließlich des verbreiterten Mittelteiles 2, Lüftungsperforationen in Form von kreisrunden Löchern 3 auf, die unregelmäßig verteilt sind. Die Austeilung ist dabei so getroffen, dass der Lochabstand etwa das 2-bis 6-fache des Lochdurchmessers beträgt.
Die Banderole 1 weist an ihrer Unterseite eine selbstklebende Haftschicht 4 auf, wie Fig. 2 zeigt. Die Haftschicht 4 legt die Banderole 1 vorübergehend auf einer Trägerfolie 5 fest. Die Anordnung ist dabei so getroffen, dass die Perforationen 3 auch die Haftschicht 4 und die Trägerfolie 5 durchsetzen.
Der Verbundkörper 6 aus Banderole 1 und Trägerfolie 5 wird in einem Verfahren zum Banderolieren von Würsten 19 verwendet, das an Hand der Fig. 3 beispielsweise beschrieben wird.
Die Banderole 1, die einzeln oder zu mehreren als endloses Band (mit Verschwächungszonen, welche die Trennung der Banderolen voneinander erleichtert) vorhanden sind, werden von einem Förderband 7 unten an einer Beschichtungseinrichtung 8 vorbeigeführt, um an der der Beschichtungseinrichtung zugekehrten Seite mit der selbstklebenden, punktiert angedeuteten, Haftschicht 4 versehen zu werden. Von einer Vorratsrolle 9 wird die Trägerfolie 5 abgezogen und über eine Umlenkrolle 10, die oberhalb einer der Umlenkrollen des Förderbandes 7 angeordnet ist, den an der Oberseite beschichteten Banderolen 1 zugeführt, um diese aufzunehmen und weiterzufördern. In einer ein Stanzwerkzeug 11 und eine Unterlage 12 aufweisenden Bearbeitungsstation werden die Perforationen 3 in den Verbundkörper 6 eingebracht.
Um Würste mit einer Banderole zu versehen, wird die Trägerfolie mit den Banderolen 1 über eine Walze 13 umgelenkt und zu einer Trennstation gerührt, die mit einem höhenverstellbaren, um eine Achse 14 schwenkbaren rakelartigen Werkzeug 15 versehen ist, um dessen Vorderkante die Trägerfolie 5 mit der darauf haftenden Banderole 1 herumgeführt wird, wobei die Banderole 1 von der Trägerfolie 5 abgezogen wird, die auf einer Aufwickelwalze 16 aufgerollt wird.
Das freie vorlaufende Ende der Banderole 1 gelangt beim Abwärtsschwenken des Werkzeuges 15 (in die strichliert angedeutete Lage) in den Pfad der mit einer Banderole 1 zu versehenden 3
Claims (3)
- AT 406 253 B Lebensmittel, hier Würste 19, deren jede von einem Walzenpaar 17 eines strichpunktiert angedeuteten Förderbandes 18 weiterbewegt und in einer Etikettierstation durch (nicht dargestellte) Mittel in Umdrehung versetzt wird, sodass die Banderole 1 über den Außenmantel der Würste herumgeschlungen wird, wobei sich die Enden der Banderole 1 überlappen. Es ist erkenntlich, dass in dieser Weise nicht nur die Enden einer jeden Banderole 1 miteinander durch die Haftschicht 4 verbunden werden, sondern dass diese Haftschicht 4 auch die Banderole an der Wurst 19 festlegt, sodass die Banderole 1 gegen Verschieben gesichert ist. Im Rahmen der Erfindung sind Abänderungen an den beschriebenen Ausführungsbeispielen möglich. Die Banderolen können auch aus Karton oder Kunststofffolien bestehen. Patentansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von mit Perforationen versehenen Banderolen für das Banderolieren haltbarkeitsgefährdeter Lebensmittel, insbes. Wurst, wobei die Perforationen der Banderole den Durchtritt von Luft zum Lebensmittel ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass die unperforierten Banderolen in bekannter Weise einseitig mit einer selbstklebenden Haftschicht versehen und dann auf der diese Haftschicht tragenden Seite auf eine Trägerfolie aufgebracht werden und dass die Banderolen in an sich bekannter Weise zusammen mit der Trägerfolie vor dem Aufbringen der Banderole auf das Lebensmittel perforiert werden, wobei das Aufbringen der Banderole wie üblich unter Ablösen von der Trägerfolie erfolgt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolen in als Band zusammenhängender Form mit Schwächungslinien zwischen den aufeinanderfolgenden Banderolen auf die Trägerfolie aufgebracht werden.
- 3. Verbundkörper, bestehend aus einer Trägerfolie (5) und darauf nacheinander angeordneten, einseitig mit einer selbstklebenden Haftschicht (4) versehenen Banderolen (1), die mit der Haftschicht an der Trägerfolie (5) ablösbar anhaften, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (5) zusammen mit den Banderolen (1) mit Perforationen (3) versehen ist. Hiezu 1 Blatt Zeichnungen 4
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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AT (1) | AT406253B (de) |
Citations (7)
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1986
- 1986-10-07 AT AT265686A patent/AT406253B/de not_active IP Right Cessation
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