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Die Erfindung betrifft einen Wagen zum Transport von E ! nzetpersonen oder kleinen Lasten, insbesonders, aber nicht ausschliesslich, zusammenfaltbare Wagen wie Rollstühle, Golfwagen und sonstige Transportwagen grundsätzlich bekannter Bauart, mit einem mittig zwischen zwei Laufrädern des Wagens angeordneten Antriebsaggregat, das je nach Bedarf in Eingriff gebracht und ein-oder ausgebaut werden kann.
Für den Transport von Kleinlasten und von E ! nze ! personen werden bevorzugt Wagen mit zwei Laufrädern und einer Lenkanordnung, fallweise mit weiteren Lenk- oder Stützrädern, verwendet. Beispiele dafür sind Sackkarren, Rollstühle, Golfwagen und dergleichen.
Da derartige Wagen oft an verschiedenen Orten eingesetzt werden sind diese oft zusammenfaltbar ausgebildet, damit sie leichter transportiert und verwahrt werden können. Ein typisches Beispiel dafür ist ein für den Transport einer Golftasche mit Schlägern und Zubehör verwendeter, händisch gezogener oder geschobener Golfwagen mit zwei seitlich eines Mittelrahmens ausgefällten Laufrädern.
Gewöhnlich wird bei einem solchen Golfwagen ein Rahmen von zwei Rädern derart getragen, dass der Schwerpunkt des Gefährts im leeren und Im beladenen Zustand zwischen den Rädern und dem Punkt, wo sich der Rahmen auf den Boden abstützt, liegt und so Stabilität gibt, wenn der Wagen abgestellt ist. Die Handhabung des Wagens erfolgt mittels einer Lenkstange, die sich in Verlängerung des Rahmens schräg nach oben erstreckt und vom Benutzer nach unten gedrückt wird, sodass der Wagen nur auf den beiden Laufrädern ruht und geschoben oder gezogen werden kann.
Zweirädenge Golfwagen der beschriebenen Bauart werden zum Zusammenfalten konstruiert mit der Zielsetzung einerseits eine ausreichende Stabilität und Manövrierbarkeit in ausgefälltem Zustand zu haben und andererseits durch Zusammenfalten in eine kompakte Form für einen minimalen Platzbedarf, wenn nicht In Benutzung, gebracht zu werden, z. B. zwecks Unterbringung in einer Verwahrungsbox im Clubhaus oder im Kofferraum eines PKW. Im Prinzip vergleichbar ist die Situation bei Rollstühlen, die zwei grosse Laufräder und zwei kleinere Stütz- bzw. Lenkräder haben und aus den gleichen Gründen zusammenfaltbar ausgeführt werden.
In manchen Situationen ist der Transport mit einem händisch bewegten Wagen eine unerwünschte oder zu hohe physische Belastung, z. B. die Fortbewegung eines besetzten Rollstuhles auf einer ansteigenden Wegstrecke oder das Ziehen oder Schieben eines Golfwagens über einen hügeligen Golfplatz. Im Zuge der allgemeinen Tendenz zur Motorisierung werden letztendlich Antriebe für derartige Wagen vorgesehen.
Bei GB 1353704 A gelten die Ansprüche für einen zusammenfaltbaren Golfwagen mit zwei Rädern, bei dem ein Antnebsaggregat zwischen den beiden Rädern, ein-und ausbaubar, angeordnet ist. An dieses Antriebsaggregat können die beiden Räder angekuppelt werden. Zusätzlich ist eine lösbare Kupplung zwischen Motor und Antriebswellen für einen möglichen Freilauf der Räder vorgesehen. Somit sind die beiden Laufräder gleichzeitig auch Antriebsräder. Die für die seitliche Stabilität erforderliche Spurweite ergibt beim Kurvenfahren ungleiche Weglängen für die beiden Räder, was nur durch die Differntialeinrichtung ausgeglichen wird
Bei der Golfausrüstung nach DE 3714066 A1 handelt es sich um einen starren Behälter, in den zwei Steckachsen gelagert sind, an deren Ende je ein Rad befestigt ist.
Zumindest eines dieser Räder, oder ein den Behälter zugeordnetes drittes Rad wird von einen Elektromotor angetrieben.
Nach DE 3302014 A 1 setzt sich ein Golfwagen mit batteriebetriebenen Hilfsantrieb aus einem Golfwa- gen und einen Zuggerät zusammen. Diese Kombination ergibt ein Gefährt länger als üblich und das nur in Zugrichtung bewegt werden kann. Die Länge des Gefährtes verhindert das Fahren von engen Kurven. Für einen Rollstuhl ist eine derartige Anordnung nicht geeignet.
Bei einen zweiräderigen Golfwagen nach DE 2634765 A sind auf zwei koaxialen Abtriebszapfen eines
Differentialgetriebes, welches antriebsseitig an einen Elektroantrieb gekuppelt ist, je ein Rad gelagert. Die beiden Räder sind sowohl Lauf- als auch Antriebsräder, deren verschieden langen Wege beim Kurvenfahren durch ein Differentialgetriebe ausgeglichen wird.
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GB 2109313 A, die aber keine wesentlich anders gearteten Lösungen ergeben.
Allen diesen Lösungen ist gemeinsam, dass die Forderung nach einen Antrieb eines Transportwagens zu zusätzlichen Konstruktionstellen beim Wagen selbst führt, was diesen verteuert und schwerer macht und für ein unbehindertes Fahren von Kurven Differentialgetnebe und/oder aufwendige elektrische Steuerungen notwendig macht.
Aufgabe der Erfindung ist eine Kombination eines Antriebsaggregates mit einem Transportwagen mit dem Ziele folgende Forderungen zu erfüllen : - Ein Wagen zum Transport einer Kleinlast oder einer Einzelperson ist mit einem Antriebsaggregat derart zu kombinieren, dass das Antriebsaggregat einfach und schnell mit dem Wagen zusammenge- baut oder aus dem Wagen ausgebaut werden kann, ohne Anwendung von Werkzeugen, mittels
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einfach zu handhabenden Verbindungselementen wie z. B. Steckverbindungen oder Schnellkupplun- gen, sodass auch physisch schwächere und technisch weniger begabte Personen mit dem Gefährt zurecht kommen.
- In eingebauten Zustand treibt das Antriebsaggregat den Wagen oder aber bei Nichtbedarf, bel
Störung oder bei Ausfall, kann das eingebaute Antriebsaggregat ausser Eingriff gebracht werden und der Wagen mit Handkraft ohne Behinderung durch das Antriebsaggregat weiterbewegt werden.
- Bel zusammenfaltbaren Wagen bleibt nach Ausbau des Antriebsaggregates der Vorteil des Zusam- menfaltens erhalten.
- Für einen Transport, z. B. in Kofferraum eines PKW oder für das Verwahren ist das Antriebsaggregat in platz- und gewichtsmässig leicht hantierbare Baugruppen zerlegbar.
- Für die Kombination eines bereits vorhandenen Wagens mit einem Antriebsaggregat dürfen keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen am Aufbau des vorhandenen Wagens erforderlich sein.
- Das Antriebsaggregat muss so kompakt sein, dass es innerhalb des Rahmens der Ausdehnung des vorhandenen Wagens Platz findet.
- Das eingebaute Antriebsaggregat darf die Standfestigkeit und Fahreigenschaften des Wagens, bela- den oder unbeladen, nicht verschlechtern.
- Das Antnebsaggrregat muss ein leichtes Fahren auch von engen Kurven ermöglichen, ohne dass zwangslagen Im Antriebssystem auftreten und dies ohne Einbau von Diferentiaigetneben oder aufwen- digen elektnschen Steuerungen.
- Die Umschaltung von Handbetrieb auf Antrieb muss stufenlos und sanft möglich sein und das
Antnebsaggregat muss gegen Schläge und Stösse geschützt sein.
Der Anmeldungsgegenstand unterscheidet sich gegenüber den Stand der Technik durch die folgenden, vorteilhaften Merkmale : - Sowohl handelsübliche neue, als auch bereits vorhandene Wagen verschiedener Konstruktion können, durch nur gennge Ergänzungen am Wagenrahmen, mit einem Antriebsaggregat ausgerüstet werden.
Dadurch, dass das Antriebsaggregat an wenigen Stellen. in der Regel nur an zwei Stellen, mechanisch mittels Steckverbindungen oder Schnellkupplungen mit den Wagenrahmen verbunden wird, kann das
Antriebsaggregat einfach und schnell je nach Bedarf ein-bzw. ausgebaut werden.
- Vorstehendes gilt insbesonders auch für zusammenfaltbare Wagen, ohne dass diese den Vorteil der
Zusammnenfaltbarkeit verlieren, da keine, die Zusammenfaltbarkeit behindernde, Einbauten erforder- lich sind.
- Die für die Befestigung des Antriebsaggregat notwendigen Zusatzteile können, bei Benutzung des
Wagens ohne Antriebsaggregat, am Wagen verbleiben, ohne dass dadurch irgendwelche Behinderung beim Gebrauch entsteht.
- Ber einer mechanischen oder elektrischen Störung beim Antriebsaggregat kann dieses schnell und einfach durch ein Austauschaggregat ersetzt oder der Wagen. wie zuvor ohne Antnebsaggregat benützt, d. h. mit Handkraft weiterbewegt werden.
- Für den Transport oder die Aufbewahrung können Wagen und Antriebsaggregat voneinander getrennt werden. Das Antriebsaggregat selbst ist in leicht hantierbare und platzsparende Baugruppen zerleg- bar.
- Das Antnebsaggregat ist mit zwei Antriebsrädern, alternativ mit einen Antriebsrad ausgerüstet. Diese sind jeweils zweifach mittig zwischen einen Laufradpaar angeordnet, wobei die zwei Antriebsräder eine geringstmögliche. Spurweite haben. Damit ergeben sich beim Kurvenfahren sehr geringe
Wegunterschiede bzw. bei einem Antriebsrad keine Wegunterschiede, sodass weder ein Differentialge- triebe noch komplizierte elektrische Antriebe und/oder Steuerungseinrichtungen erforderlich sind. Dies resultiert in einer konstruktiv einfachen, robusten und gewichtsparenden Lösung.
- Das Antriebsaggregat ist an einen Schwenkarm, der ungefähr parallel zur Fahrbahnebene angeordnet ist, und an einen ungefähr vertikalen Stützarm am Wagenrahmen aufgehängt. Damit ist es möglich die Antnebsräder bzw. das Antriebsrad stufenlos durch stufenlose Längenänderung des Stützarmes abzusenken und anzuheben und somit mit der Fahrbahn in Kontakt zu bringen oder von der Fahrbahn abzuheben. Beim allmählichen Absenken des Antriebsaggregates wird mehr und mehr Belastung von den Laufrädern des Wagens auf die Antriebsräder bzw. das Antriebsrad übertragen, bis genügend
Traktion für die Vorwärtsbewegung des Wagens vorhanden ist. Die Laufräder, die dabei etwas von der Fahrbahn abheben, dienen für die seitliche Abstützung und damit für die notwendige seitliche
Stabilität.
- Der horizontal angeordnete Schwenkarm zusammen mit einen im Stützarm eingebauten Stossdämpfer ergeben, dass die Antriebsräder gut den Unebenheiten der Fahrbahn folgen können und Stösse und
Schläge vom Antriebsaggregat ferngehalten werden.
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- Die zur Energieversorgung des Antriebsaggregates notwendige elektrische Battene wird am Wagen- rahmen befestigt und macht damit bei Fahrbahnunebenheiten die Auf- und Abbewegungen des
Antriebsaggregates nicht mit.
Die Erfindung wird nun an Hand eines Ausführungsbeispieles, schematisch dargestellt in den beigefügten Zeichnungen, erläutert. Darin zeigen :
Fig. 1 einen erfindungsgemässen Wagen mit ankoppelbaren Antriebsaggregat in Seitenansicht,
Fig. 2 einen erfindungsgemässen Wagen nach Fig.) mit Laufrolle am Rahmenunterteil,
Fig. 3 in vergrösserter Darstellung einen Wagen nach Fly. l im Bereich des Antriebsaggregates und dessen Verbindung zum Rahmen des Wagens,
Flg. 4 eine Ansicht nach Fig. H) bei abgesenkter Position des Schwenkarmes. Teilschnitt nach Linie B-
B der Fig. 111,
Fig. 5 eine Ansicht nach Fig. Ni bei angehobener Position des Schwenkarmes.
Teilschnitt nach Linie B-
B der Fig. lIl,
Flg. 6 das Antriebsaggregat in ausgebauten und für Transport oder für Aufbewahrung zusammenge- faltetem Zustand,
Fig. 7 einen Schnitt nach Linie C-C In der Flg. Vi,
Fig. 8 das Antriebsaggregat mit einen Antriebsrad mit Radnabenmotor in ausgebautem Zustand und
Fig. 9 einen Schnitt nach Linie D-D in der FigV1I1 durch das Antriebsaggregat mit Radnabenmotor.
Flg. 1 zeigt einen üblichen, zusammenfaltbaren Golfwagen mit ankoppelbarem Antriebsaggregat (39).
Der Rahmen (1) aus einen vierkantigen Metall-Hohlprofil stützt sich an seinen unteren Ende (1) über ein Füssstück (2) unter einen Winkel (w) von cirka 45 Grad und das obere Ende (1") des Rahmens (1) über ein nach beiden Seiten ausgefälltes Fahrgestell, welches je Seite aus mehreren Lenken (3, 4) und einer Kuppelstange (5, 6) besteht, an deren Ende die Laufräder (7, 8) angebracht sind, auf den Boden ab.
An der Oberseite des Rahmens (1) sind bügelförmige Auflagen (9, 10) für die Halterung einer nicht näher dargestellten Golftasche angebracht und das obere Ende (1") des Rahmens wird über die in einen Halter (11) schwenkbar gelagerte und in mehreren Positionen fixierbaren Lenkstange (12) mit Handgriff (13), an welchen ein Regelorgan (14) für die Einstellung der Fahrgeschwindigkeit angeklemmt werden kann, schräg nach oben, in eine für den Benutzer pasende Höhe, verlängert.
Das Antriebsaggregat (39) besteht aus Elektromotor (22), Getriebe (17), in diesen Falle vorzugsweise ein Schneckengetriebe mit Gehäuse (21), Abtriebsachse (20), zwei Antriebsrädern (18, 19), Freilaufkupplun- gen (33, 34), Schwenkarm (16) und Stützarm (24) mit Stossdämpfer (29).
Alternativ zeigen Fig. 8 und Fig. 9 ein Antriebsaggregat mit nur einen Antriebsrad (36), das mit einem Radnabenmotor (35) zusammengebaut ist.
Über die Schwenkung der Lenkstange (12) und der Kuppelstangen (6, 7) ist es möglich die Lenker (4, 5) und die zugehörigen Laufräder (7, 8) an den Rahmen (1) heranzuschwenken.
Oberhalb dem Fussstück (2) ist auf der Rahmenunterseite ein Drehpunkt (15) mit einer Steckverbindung (28) für den Schwenkarm (16) plazlert. Der Schwenkarm ist an seinem anderen Ende drehbar um die für Getriebe (17) und Antriebsräder (18, 19) gemeinsame Achse (20) am Getriebegehäuse (21) gelagert.
Der Elektromotor (22) ist am Getriebegehäuse angeflanscht.
Wie Fig. 2 zeigt kann unter dem Fussstück (2) eine Laufrolle (41) angebracht werden.
Am Getriebegehäuse (21) oder alternativ am Elektromotor (22) ist ein Stützarm (24) mit seinem Unterteil (25) befestigt, während dessen Oberteil (26) über einen Drehpunkt (27), der an der Rahmenunterseite fest angebracht ist. mit einer Steckverbindung (30) am Rahmen (1) angelenkt ist.
Unterteil (25) und Oberteil (26) des Stützarmes sind gegeneinander stufenlos verstellbar, sodass die Gesamtlänge des Stützarmes (24) geändert werden kann.
Fig. 3 zeigt die relative Höhenlage der Laufräder (7, 8) und der Antriebsräder (18, 19) zueinander bei abgesenkter Lage des Schwenkarmes (16) und gleichzeitig über die Fahrbahn angehobener Position der
Laufräder (7, 8). In dieser Situation wird die Last von den Antriebsrädern getragen. Dieselbe Situation zeigt die Fig. 4 in Ansicht. In Fig. 5 befindet sich der Schwenkarm (16) in einer angehobenen Position, fixiert in dieser Lage mit dem längenverstellbaren Stützarm (24), wodurch nur die Laufräder (7, 8) mit der Fahrbahn in Kontakt sind und die Last tragen.
Der Unterteil (25) des Stützarmes (24) ist als runder Hohlkörper ausgebildet, in dem das bolzenartige
Oberteil (26) teleskopartig verstellbar ist und in verschiedenen Lagen fixiert werden kann, z. B. durch festklemmen. Beim Unterteil ist ein Stossdämpfer (29) mit Härte- und Federkrafteinsteilmöglichkeit einge-
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Rechts- und Linksgewinde versehen ist, verbunden. Durch Drehen des Mittelteiles (37) verlängert oder verkürzt sich der Stützarm (24) je nach Drehrichtung.
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Gemäss Fig. 3 wird die Elektrobatterie (22) an der Unterseite des Rahmens (1) von einer Seite auf eine Tragplatte (31), die mittig am Rahmen befestigt ist, eingeschoben. Mittels eines Gurtes mit Klettverschluss wird die Elektrobatterie (22) In ihrer Lage gesichert. Mit der Anordnung der Elektrobatterie am Rahmen wird erreicht, dass diese nicht die Auf- und Abwärtsbewegung des Antriebsaggregates mitmacht. Die Elektronik (38) für die Geschwindigkeitssteuerung ist auf den Rahmen montiert und mit Anschlusssteckern zu Elektromotor, Elektrobattene und Regelorgan (14) verbunden.
Mittels Drehpotentiometer kann an den am Handgriff (13) festgeklemmten Regelorgan (14) die gewünschte Fahrgeschwindigkeit und Elektromotor-Drehrichtung eingestellt werden.
Die Verbindung zwischen Schwenkarm (16) bzw. Stützarm (24) und den jeweils zugehörigen Drehpunkt (15) bzw. (27) ist als Steckverbindung (28) bzw. (30) ausgeformt und damit leicht lösbar.
Bei ausgebautem Antriebsaggregat kann der Schwenkarm (16) in die Abtnebsachse (20) in eine zum Stützarm (24) parallele Lage gedreht werden wie Fig. 6 und Fig. 7 zeigen. Damit hat das Antnebsaggregat (39), bestehend aus Getriebe (17), Elektromotor (22), Antriebsrädern (18, 19), Schwenkarm (16) und Stützarm (24) einen geringstmöglichen Platzbedarf beim Transportieren und Aufbewahren. Zusätzlich kann bei Bedarf jedes Antnebsrad zusammen mit der zugehörigen Freilaufkupplung (33, 34) von der Abtnebsachse (20) abgezogen werden.
Wie Fig. 8 und Fig. 9 zeigen ergeben sich vergleichbare Merkmale bei Ausbildung des Antriebsaggregates mit einem einzelnen Antnebsrad (40), kombiniert mit einen Radnabenmotor (35).
Es wird davon ausgegangen, dass Variationen und Veränderungen zum Ausführungsbeispiel möglich sind, ohne dass dadurch der Grundgedanke der Erfindung verlassen wird.
Alle aus der Beschreibung oder aus den Zeichnungen allein zu entnehmenden Merkmale gelten allein oder in Kombination als wesentlich für die Erfindung.
Liste über auf den Zeichnungen verwendeten Nummerierungen :
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<tb>
<tb> 1 <SEP> Rahmen <SEP>
<tb> 1'unteres <SEP> Ende <SEP> des <SEP> Rahmens
<tb> 1" <SEP> oberes <SEP> Ende <SEP> des <SEP> Rahmens
<tb> 2 <SEP> Fussstück
<tb> 3 <SEP> Lenker
<tb> 4 <SEP> Lenker
<tb> 5 <SEP> Kuppelstange
<tb> 6 <SEP> Kuppelstange
<tb> 7 <SEP> Laufrad
<tb> 8 <SEP> Laufrad
<tb> 9 <SEP> Auflage
<tb> 10 <SEP> Auflage
<tb> 11 <SEP> Lenkstange
<tb> 12 <SEP> Lenkstange
<tb> 13 <SEP> Handgriff
<tb> 14 <SEP> Regelorgan
<tb> 15 <SEP> Drehpunkt
<tb> 16 <SEP> Schwenkarm
<tb> 17 <SEP> Getriebe
<tb> 18 <SEP> Antriebsrad
<tb> 19 <SEP> Antriebsrad
<tb> 20 <SEP> Abtriebsachse
<tb> 21 <SEP> Getriebegehäuse
<tb> 22 <SEP> Elektromotor
<tb> 23 <SEP> Elektrobatterie
<tb> 24 <SEP> Stützarm
<tb> 25 <SEP> Unterteil
<tb> 26 <SEP> Oberteil
<tb> 27 <SEP> Drehpunkt
<tb> 28 <SEP> Steckverbindung
<tb> 29 <SEP>
Stossdämpfer
<tb> 30 <SEP> Steckverbindung
<tb> 31 <SEP> Trag <SEP> platte <SEP>
<tb> 32 <SEP> Gurt
<tb> 33 <SEP> Freilaufkupplung
<tb>
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<tb>
<tb> 34 <SEP> Freilaufkupplung
<tb> 35 <SEP> Radnabenmotor
<tb> 36 <SEP> Antnebsrad
<tb> 37 <SEP> Mittelteil
<tb> 38 <SEP> Elektronik
<tb> 39 <SEP> Antriebsaggregat
<tb> 40 <SEP> Laufrolle
<tb>
Patentansprüche 1. Wagen mit mindestens zwei, in Fahrrichtung auf gleicher Höhe befindlichen Laufrädern (7, 8) zum
Befördern von Einzelpersonen oder von Kleinlasten, wie z.
B. ein zusammenfaltbarer Rollstuhl zur
Personenbeförderung oder aber insbesonders ein zusammenfaltbarer Golfwagen zum Transport eines
Golfbags, mit einem mittig zwischen zwei Laufrädern (7, 8) des Wagens angeordneten Antriebsaggregat (39), dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsaggregat (39) mit zwei Antriebsrädern (18, 19) oder nur einem Antriebsrad (36) in Fahrrichtung im Bereich der Laufräder (7, 8) angeordnet ist und welches aus einer Ausgangsposition In der sowohl die Laufräder (7, 8) des Wagens, als auch die Antriebsräder (18, 19) bzw.
das einzelne Antriebsrad (36) die Fahrbahn berühren, mittels eines Schwenkarmes (16) und eines Stützarmes (24) stufenlos vertikal senk- und hebbar ist, wodurch die Belastung, resultierend aus Wagengewicht und einer möglichen Zusatzlast, teilweise oder zur Gänze von den Laufrädern auf die Antnebsräder bzw. das eine Antriebsrad und umgekehrt, verlagert werden kann und das Antriebsag- gregat als Einheit, ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, ein-und ausgebaut werden kann.