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Die Erfindung betrifft ein mit einem Ladekran versehenes Lastkraftfahrzeug mit parallel zur Fahrzeug- längsachse verlaufenden Schienen, längs welcher ein höhenverstellbarer Kran geführt ist.
Es ist bekannt, an Lastkraftfahrzeugen Ladekräne, die im Bereich hinter dem Führerhaus bzw. im vorderen Bereich der Ladefläche gelagert sind, anzuordnen. Mit derartigen Kränen können von der bzw. auf die Ladefläche Güter gehoben werden. Voraussetzung hiefür ist allerdings, dass die Ladefläche frei zugäng- lich, also durch kein Dach gedeckt ist.
Aus der DE-AS 1945062 ist es weiters bekanntgeworden, entweder die hintere Bordwand oder die hin- tere Ladetüre eines Lastkraftwagens mit einer höhenverstellbaren Hebevorrichtung auszustatten. Damit können jedoch Güter nur von der Rückseite des Kraftfahrzeuges auf dessen Ladefläche gebracht werden.
Durch dieA T- PS Nr. 321735 ist es weiters bekanntgeworden, einen Lastkraftwagen an seiner Aussenkante mit Schienen zu versehen, längs welcher eine Plattform verschiebbar ist. Wenngleich mittels einer Einrichtung die Ladefläche des Lastwagens von drei Seiten her beschickt werden kann, besteht der Nachteil einer beschränkten Reichweite der Hebevorrichtung hinsichtlich der aufzunehmenden bzw. abzusetzenden Güter.
Durch die DE-OS 1456542 ist schliesslich eine Hebevorrichtung geoffenbart worden, die längs auf der Ladefläche vorgesehener Schienen verstellbar ist. Durch diese Ladevorrichtung ist zwar ein grosser Aktionsradius erzielbar, jedoch nimmt diese einen Teil des Laderaumes ein, wodurch dessen Beschickung beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Ladekran zu schaffen, durch den die dem bekannten Stand der Technik anhaftenden Nachteile vermieden werden und der insbesondere eine Förderung der Güter quer zur Längsachse gestattet, wobei die Ladefläche von der Konstruktion der Hebevorrichtung frei gehalten sein soll, um dadurch eine optimale Manipulationsmöglichkeit des abzusetzenden Gutes auf der Ladefläche zu gewährleisten.
Dies wird erfindungsgemäss dadurch erzielt, dass die Schienen oberhalb der Ladefläche angeordnet sind und dass längs dieser ein Laufbalken geführt ist, in welchem ein Tragarm quer zur Fahrzeuglängsachse verstellbar ist.
Vorzugsweise sind die Schienen im Bereich der seitlichen Begrenzungen der Ladefläche vorgesehen, wodurch eine statisch optimale Befestigung des Laufbalkens erreicht wird. Der Laufbalken kann als Rahmen ausgebildet sein, von dem Rollen od. dgl. abragen, die in den Schienen geführt sind.
Vorzugsweise sind weiters am Tragarm Rollen gelagert, die im Laufbalken geführt sind. Ferner kann vom Laufbalken eine quer zur Längsachse des Fahrzeuges verstellbare Walze gehaltert sein, von der der Tragarm abgestützt wird. Hiedurch wird eine mühelose Verschiebung dieses Tragarms ermöglicht.
Zweckmässigerweise ist weiters der Kranarm am freien Ende des Tragarmes in an sich bekannter Weise verschwenkbar gelagert, um hiedurch einen grossen Aktionsradius zu ermöglichen. Soferne schliesslich am Kranarm ein Pressluft- oder Hydraulikzylinder vorgesehen ist, mittels dessen ein an ihm vorgesehener Kranhaken höhenverstellbar ist, kann das zu transportierende Gut in jede verlange Hubhöhe gebracht werden.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen : Fig. 1 ein Lastkraftfahrzeug mit einem erfindungsgemässen Ladekran in Rückansicht und Fig. 2 einen Schnitt gemäss der Linie lI-li nach Fig. 1.
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zueinander gerichtet sind. In diesen Schienen sind Rollen --7-- eines Laufbalkens --6-- geführt. Mittels dieser Rollen --7-- ist der Laufbalken --6-- über die gesamte Länge der Ladefläche --2-- verstellbar. Im Laufbalken --6-- ist ein Tragarm --14-- geführt, der mittels im Laufbalken --6-- beweglicher Rollen - und einer ihn unterstützenden Tragwalze --10-- quer zur Ladefläche --2-- verstellbar ist.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist der Laufbalken --6-- ebenfalls durch zwei U-förmige Schienen --8-gebildet, die miteinander zu einem Rahmen verbunden sind, an dem die Rollen --7-- gelagert sind. An der in Fig. 1 rechten Seite ist der Laufbalken --6-- mit zwei quaderförmigen Gehäusen --9-- ausgebildet, in denen die Walze --10-- geführt ist. Die Länge dieser Gehäuse --9-- beträgt etwa ein Viertel der Breite der Ladefläche --2--. Über diese Länge ist die Walze --10-- quer zur Längsachse der Ladefläche verstellbar.
Der Tragbalken --14--, der ebenfalls rahmenartig ausgebildet ist, ist durch zwei Längsstreben --15-- ge- bildet, die miteinander verbunden sind, von denen die Rollen --16-- getragen sind, die in den Schienen --8-des Laufbalkens-6-geführt sind und die auf der Walze --10-- auflagern.
Am in Fig. 1 rechten Ende des Tragbalkens --14-- ist ein Tragarm --20-- verschwenkbar angeordnet, der durch einen Kolben --21-- und einen Zylinder --22--, der hydraulisch oder pneumatisch beaufschlagbar ist, gebildet ist, und an dessen unterem Ende ein Kranhaken --23-- angeordnet ist.
Die Funktion dieser Einrichtung ist wie folgt :
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In der Ausserbetriebstellung ist der Tragarm-20-in die in Fig. 1 strichpunktiert dargestellte Lage gebracht. Da die Walze --10-- quer zur Fahrzeugachse verstellbar ist, kann der Tragarm --20-- auch etwa über ein Viertel der Breite der Ladefläche --2-- verstellt werden. Um Güter --4-- von oder auf die Ladefläche --2-- transportieren zu können, wird der Kranhaken --23-- durch Steuerung des Druckmediums im Zylinder --22-- gehoben bzw. gesenkt sowie weiters mittels des Tragarms --14-- quer zur Ladefläche - und mittels des Laufbalkens --6-- längs der Ladefläche --2-- verstellt.
PATENTANSPRÜCHE ;
1. Mit einem Ladekran versehenes Lastkraftfahrzeug mit parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden Schienen, längs welchen einhohenverstellbarer Kranarm geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (5) oberhalb der Ladefläche (2) angeordnet sind und dass längs dieser ein Laufbalken (6) geführt ist, in welchem der Tragarm (14) quer zur Fahrzeuglängsachse verstellbar ist.