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Anlage zum Magazinieren von Waren, insbesondere zum
Parkieren von Automobilen
Gegenstand des Stammpatentes Nr. 245487 ist eine Anlage zum Magazinieren von Waren, insbesondere zum Parkieren von Automobilen, bei welcher auf mehreren Stockwerken eine Anzahl von mit Laufwerken versehenen, unter sich gleichen Plattformen beweglich angeordnet ist und Aufzugmittel vorhanden sind, durch welche bei Stillstand der Plattformen auf sämtlichen Stockwerken eine Plattform von einem Stockwerk in ein anderes überführbar ist, wobei die Aufzugmittel eine in einem beliebigen der Stockwerke anhaltbare Aufzugplattform aufweisen und aus einem Aufzug bestehen, dessen Aufzugplattform mit einem motorischen Antrieb zum Bewegen der Plattformen in demjenigen Parkstockwerk versehen ist, in welchem sich diese Aufzugplattform jeweils befindet und auf der immer eine Plattform vorhanden ist.
Dabei werden in sämtlichen Parkstockwerken die Plattformen in einem geschlossenen horizontalen Kreislauf bewegt, der zwei nebeneinander liegende, geradlinige Bahnen und zwei Umsetzstationen aufweist.
Die Zusatzerfindung macht es sich nun zur Aufgabe, diese Anlage insbesondere in Hinblick auf eine bauliche Vereinfachung und Verbilligung zu verbessern und sieht zu diesem Zweck vor allem vor, dass in jedem Parkstockwerk Ringschienenabschnitte vorhanden sind und auch auf der Aufzugplattform mindestens ein Ringschienenabschnitt vorgesehen ist, wobei sich jeweils in jenem Stockwerk, in dem sich die Aufzugplattform befindet, die Ringschienenabschnitte des betreffenden Stockwerkes mit dem Ringschienenabschnitt der Aufzugplattform zu mindestens einer in sich geschlossenen Ringschiene für zwei oder mehr Plattformen ergänzen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind in jedem Parkstockwerk auf der durch die eingefahrene Aufzugplattform ergänzten, geschlossenen Ringschiene nur zwei Plattformen vorhanden, wobei der an der Aufzugplattform vorgesehene motorische Antrieb eine zur Ringschiene koaxiale Welle und ein auf die einander gegenüberliegenden, zueinander parallelen Längsseiten der beiden Plattformen einwirkendes Umsetzorgan aufweist.
Gemäss einer andern Ausführungsform können in jedem Parkstockwerk auf der durch die eingefahrene Aufzugplattform ergänzten, geschlossenen Ringschiene mehr als zwei Plattformen vorhanden sein, wobei letztere mit kreisbogenförmigen Zahnstangen ausgerüstet sind, die eine ununterbrochene, zur Ringschiene konzentrische Ringzahnstange ergeben, auf die ein Ritzel des motorischen Antriebes einwirkt. Die Zahnstangen sind dabei vorteilhafterweise aus Spurketten gebildet.
Es ist auch möglich, in einem zylinderförmigen Schacht zwei oder mehrere Elementaranlagenkoaxial ineinander geschachtelt unterzubringen, die unabhängig voneinander betreibbar sind.
Die Anlage gemäss der Zusatzerfindung zeichnet sich jedenfalls dadurch aus, dass sie in vorteilhafter raumsparender Bauweise in einem kreiszylinderförmigen Schacht untergebracht werden kann und hat zudem den gewichtigen Vorteil, dass die Umsetzstationen wegfallen und deshalb die Plattformen in den Parkstockwerken mit gleichmässiger Geschwindigkeit bewegt werden.
Die Zeichnungen veranschaulichen schematisch drei Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen
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Anlage. Es zeigen Fig. l einen Vertikalschnitt der ersten Ausführungsform, Fig. 2 einen Horizontalschnitt nach der Linie lI-lI der Fig. 1 und die Fig. 3 und 4 in einer der Fig. 2 ähnlichen Darstellung Horizontalschnitte des zweiten bzw. dritten Ausführungsbeispieles.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Ausführungsform ist diejenige mit dem kleinstmöglichen Grundriss.
Im kreiszylinderförmigen Gebäude 51, das beliebig viele ober-und unterirdische Stockwerke haben kann, sind die Öffnungen 52,53 für Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Die Plattform 54 des einzigen Aufzuges 55 hat im Grundriss die gleiche Form und Grösse wie die Plattformen 5 und sie ist mit dem aus einem Elektromotor 10, einem Getriebe 11, einem Kegelradgetriebe 56 und einer Welle 57 bestehenden motorischen Antrieb für ein zweiarmiges Umsetzorgan 64 ausgerüstet.
Ausserdem ist sie auf ihrer Oberseite mit Abschnitten 58,59 einer äusseren Ringschiene und einem Abschnitt 60 einer
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Ringschiene versehen ; auf dem Boden sämtlicher Parkstockwerke sind Abschnitteeines Parkstockwerkes fluchtet, die Schienenabschnitte 58,59, 61, 62 sich praktisch lückenlos zu einer kreisförmigen äusseren Ringschiene und die Abschnitte 60,63 ebenso zu einer inneren Ringschiene vervollständigen, wobei das gemeinsame Zentrum beider Ringschienen auf der gemeinsamen Drehachse der Welle 57 und des auf ihr festsitzenden Umsetzorgans 64 liegt. Auf der Aufzugplattform 54 befindet sich im Ruhezustand stets eine der Umlaufplattformen 5.
In der in Fig. 1 gezeigten Lage der Aufzugplattform 54 ist die sich gerade auf ihr befindende Umlaufplattform 5 horizontal auf den ebenfalls eine Durchlassöffnung 66 aufweisenden Boden des Ein- und Ausfahrtstockwerkes ausgerichtet und es kann das parkiert gewesene Automobil wegfahren und ein anderes auf diese Plattform 5 aufgestellt werden. Ist hingegen die Aufzugplattform 54 auf den Boden irgendeines Parkstockwerkes ausgerichtet, so können durch eine halbe Drehung des Umsetzorgans 64 die beiden sich dort befindlichen Plattformen 5 samt den darauf abgestellten Automobilen in ihrer Lage vertauscht werden, wobei die vier Spurkranzrollen 65 jeder der beiden Plattformen 5 paarweise auf der inneren bzw. äusseren Ringschiene laufen.
Die in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform ist hinsichtlich des vertikalen Aufbaues der eben beschriebenen ähnlich. In jedem Parkstockwerk ist Platz für drei Plattformen 5 vorhanden, die paarweise mit Ecken aneinander stossen und mit Paaren von Spurkranzrollen 65 auf den zwei Ringschienen laufen ; jede dieser Ringschienen hat einen Abschnitt 67 bzw. 67 a, der auf der Aufzugplattform 68 befestigt ist, wogegen der übrige Teil 69 bzw. 69a jeder Ringschiene auf dem Boden jedes Parkstockwerkes vorgesehen ist. Die wie in den Fig. l und 2 an der Aufzugplattform 68 angebrachte Motor- und Getriebeeinheit 10, 11 treibt wieder über ein Kegelradgetriebe 56 die Welle 57 an, auf der aber anstatt des Umsetzorgans 64 ein Zahnritzel 71 festsitzt.
Dieses kämmt mit kreisbogenförmigen Zahnstangen 72, die an den Unterseiten der Plattformen 5 befestigt sind, wobei sich in demjenigen Parkstockwerk, in welchem sich die Aufzugplattform 68 jeweils befindet, die drei Zahnstangen 72 der dort befindlichen drei Plattformen 5 zu einem geschlossenen Zahnkranz vervollständigen, dessen Teilkreisdurchmesser durch die Paare von aneinanderstossenden Plattformecken verläuft. Bei einem Umsetzen von Plattformen in einem Parkstockwerk wirkt das Zahnritzel 71 auf die Zahnstange 72 einer der drei Plattformen 5 und diese eine Plattform stösst die beiden andern vor sich her.
Die in Fig. 4 gezeigte Ausführungsform hat zwei voneinander unabhängig betreibbare, koaxial ineinander geschachtelte Anlageteile, von denen jeder dem vorher beschriebenen ähnlich ist, indem sich auf jedem Parkstockwerk zwei Kränze von Plattformen 5 befinden, u. zw. ein innerer mit drei und äusserer mit sechs Plattformen. Ein erster Aufzug mit einer durch Öffnungen 66a bewegbaren Aufzugplattform 68a ist für die Bedienung des Anlageteiles vorgesehen, zu dem die auf dem inneren Ringschienen-
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Durchfahrtsöffnungen 52b, 53b für den äusseren Anlageteil, in solcher Anordnung, dass die Ein- und Ausfahrtsspuren für beide Anlageteile parallel zueinander liegen (sich zumindest nicht überschneiden) ; die beiden Anlageteile können deswegen unabhängig voneinander betrieben werden.
Es sind natürlich auch Anlagen möglich, bei denen nicht nur wie vorhin beschrieben zwei, sondern beliebig viele Elementaranlagen koaxial ineinander geschachtelt angeordnet sind.
Hinsichtlich der Einzelheiten seien folgende wichtige Punkte erwähnt :
Diejenigen Ecken jeder Plattform 5 (bzw. 5a, 5b), die an Ecken benachbarter Plattformen an-
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liegen, sind in der Praxis nicht als scharfe Kanten ausgeführt, sondern durch stossdämpfende Pufferelemente ersetzt, die z. B. zylindersegmentförmig sein können, so dass sie gerundete Stossflächen haben.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Plattformen 5 eine Trapezform zu geben, so dass die Endseiten mit Radien der Kränze von Plattformen übereinstimmen, und daher die Endseiten von aufeinander folgenden Plattformen auf der ganzen Plattformbreite aneinanderliegen ; an jeder solchen Endseite kann die Stossfläche an einem Streifen von stossdämpfendem Material, z. B. Gummi, ausgebildet sein. Es wird dann auch das Ein- und Ausfahrtsstockwerk als Parkstockwerk verwendbar, wobei die Automobile über die eine lückenlos geschlossene, ringförmige Drehscheibe bildenden Plattformen 5 oder 5a, 5b einund ausfahren. Diese haben dann zweckmässig eine kreisbogenförmige Aussenseite.
Als "bogenförmige" Zahnstangen 72 werden zur Niedrighaltung des Gestehungspreises mit Vorteil im Handel erhältliche Spurketten verwendet. Diese müssen nur die richtige Länge haben und insbesondere mit ihren Enden an den zugehörigen Plattformen befestigt sein, u. zw. so, dass sich der erforderliche bogenförmige Verlauf ergibt. Die zum Eingreifen in Zahnlücken des Antriebsritzels 71 bestimmten Kettenenden sind zweckmässig um halbe Kettenteilung gegenüber den benachbarten Stossflächen zurückversetzt angeordnet.
Zur Führung der Plattformen 5 (bzw. 5a, 5b) könnte ein Ringschienenpaar durch eine einzige Ringschiene ersetzt sein, an welcher zusätzlich zu Laufrollen an den Plattformen gelagerte Rollen anliegen würden, wie dies von Einschienenbahnen her bekannt ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Anlage zum Magazinieren von Waren, insbesondere zum Parkieren von Automobilen, bei welcher auf mehreren Stockwerken eine Anzahl von mit Laufwerken versehenen, unter sich gleichen Plattformen beweglich angeordnet ist und Aufzugmittel vorhanden sind, durch welche bei Stillstand der Plattformen auf sämtlichen Stockwerken eine Plattform von einem Stockwerk in ein anderes überführbar ist, wobei die Aufzugmittel eine in einem beliebigen der Stockwerke anhaltbare Aufzugplattform aufweisen und aus einem Aufzug bestehen, dessen Aufzugplattform mit einem motorischen Antrieb zum Bewegen der Plattformen in demjenigen Parkstockwerk versehen ist, in welchem sich diese Aufzugplattform jeweils befindet
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60 bzw.
67, 67a) vorgesehen ist, wobei sich jeweils in jenem Stockwerk, in dem sich die Aufzugplattform befindet, die Ringschienenabschnitte des betreffenden Stockwerkes mitdemRingschienenabschnitt der Aufzugplattform zu mindestens einer in sich geschlossenen Ringschiene für zwei oder mehr Plattformen (5) ergänzen.