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Filteranlage mit in ihren Kammern in Reihe angeordneten, parallelen Filtertaschen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Filteranlage, in deren Kammern mit möglichst geringem, freiem Abstand in Reihe parallele, von aussen nach innen mit Staubluft beaufschlagte Filtertaschen mit einer offenen Schmalseite an eine Kammerwandung befestigt sind, die in Überdeckung mit den offenen Schmalseiten der Taschen mit Schlitzen versehen ist, welche über einen längsverlaufenden Kanal mit einem Sauglüfter in Verbindung stehen und die in ihrer Reihe nacheinander von einer an einen Spüllüfter oder an die Aussenluft angeschlossenen Schlitzdüse überfahren werden, durch deren Ausbildung jeweils eine Filtertasche an den Spüllüfter angeschlossen wird und die Schlitze zu den beiden benachbarten Filtertaschen durch mit der Düse mitwandemde Teile abgedeckt werden.
Bei älteren Vorschlägen der vorerwähnten Art kann die die Schlitze zu den einzelnen Filtertaschen überfahrende Spülluftdüse periodisch abwechselnd an den Spüllüfter und die Reingasleitung angeschlossen werden, so dass sich die Filterflächen der Taschen während der Abreinigung abwechselnd nach aussen und innen auswölben, um den anhaftenden Staub zu lösen und niedersinken zu lassen. Wird eine mit der Spülluftdüse in Verbindung stehende Filtertasche während ihrer Abreinigungszeit ständig an den Spüllüfter angeschlossen, so ist es einmal erforderlich, die Beaufschlagung der beiden benachbarten Filtertaschen mit Staubluft zu unterbinden, da sich sonst der Staub von der abzureinigenden Tasche sofort wieder an den gegenüberliegenden Filterflächen der beiden benachbarten Taschen absetzt.
Diese Unterbindung wird dadurch erreicht, dass mit der Spülluftdüse beidseitig Flansche od. dgl. verbunden sind, die jeweils die Schlitze zu den beiden benachbarten Taschen abdecken, d. h. diese beiden Taschen können nicht von Staubluft beaufschlagt werden.
Auch im letzteren Fall wölben sich die Filterflächen der Filtertasche bei Beaufschlagung mit Staubluft nach innen und bei Beaufschlagung mit Spülluft nach aussen. Das Einwärtswölben wird im allgemeinen dadurch verhindert, dass im Inneren der Filtertaschen die beiden parallelen oder etwas parallelen Filterflächen abstützende Schraubenfedern, durchbrochene Rohre, Leisten od. dgl. befestigt werden. Das Auswölben der Filterflächen nach aussen führt dazu, dass die Filterflächen der auf Spülen geschalteten Filtertasche die benachbarten Filterflächen berühren können, womit die Abreinigung behindert wird.
Dies kann nach älteren Vorschlägen dadurch vermieden werden, dass die Filtertaschen pulsierend mit Spülluft beaufschlagt werden oder dass bei ständigem Spülen während der Spülperiode jeder Tasche zwischen den benachbarten Filtertaschen Trenngitter oder sonstige geeignete Abstützungen angeordnet werden. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die freien Abstände zwischen den Filtertaschen möglichst klein gewählt werden sollen, um eine maximale Gesamtfilterfläche in einer Entstaubungskammer unterbringen zu können.
Um eine Berührung der sich beim Spülen auswölbenden Filterflächen einer Filtertasche mit den benachbarten Filterflächen zu vermeiden, wird gegenüber den älteren Vorschlägen nach der Erfindung so vorgegangen, dass bei der eingangs erwähnten Filteranlage die beidseitig neben der Schlitzdüse liegenden Schlitzabdeckungen nur einen Teil der Schlitze zu den beiden benachbarten Filtertaschen abschliessen, während der nicht abgedeckte Teil der beiden benachbarten Schlitze durch abdeckende Haubenteile mit der Schlitzdüse und dadurch mit dem Spüllüfter unmittelbar in Verbindung steht.
Bei der Abreinigung einer Filtertasche durch Spülluft werden also die beiden benachbarten Filtertaschen einerseits gegen Staubluftbeaufschlagung abgeschaltet und anderseits auch in diese Filtertaschen eine bestimmte Spülluftmenge eingeführt, die durch die Filterflächen austritt. Dadurch bildet sich zwischen den beiden Filterflächen der zu spülenden Filtertasche und den zugekehrten Filterflächen der beiden benachbarten Taschen ein Luftpolster, durch das eine gegenseitige Berührung der Filterflächen vermieden wird, so dass der sich von den Filterflächen der auf Spülen geschalteten Filtertasche lösende Staub ungestört nach unten absinken kann. Ausserdem tritt dadurch eine gewisse Vorreinigung einer der benachbarten Filtertaschen ein, in deren Richtung die Schlitzdüse bewegt wird.
Die dabei anzuwendende Spülzeit richtet sich wenigstens teilweise nach der Höhe der Filterflächen bzw. nach der Zeit, die für das Absinken des gelösten Staubes zwischen zwei Filterflächen nach unten erforderlich ist.
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u.Spülluftdüse.
Die Filteranlage gemäss der Erfindung besteht aus einer oder mehrern Filterkammer, an die sich untere
Trichter zur Ansammlung von Staub anschliessen, aus denen der sich ansammelnde Staub in bekannter
Weise entfernt wird. Den einzelnen Kammern wird die Staubluft vorteilhaft von oben zugeführt. Auf der Innenseite einer lotrechten Fläche 1 jeder Kammer sind Filtertaschen 2 mit ihrer offenen Schmalseite in lotrechter Lage parallel in Reihen befestigt. Die lotrechte Wandung der Kammer 1 ist im Unterteil mit lotrechten Schlitzen versehen, die jeweils parallel nebeneinander quer über die Kammerwandung 1 vorgesehen sind, u. zw. derart, dass jeder Schlitz mit der offenen Schmalseite einer Filtertasche 2 in Über- deckung liegt.
Im Ausführungsbeispiel sind die lotrechten Schlitze jeweils in drei Einzelschlitze 3 a, 3 bund 3 c unterteilt, um hiedurch eine zu starke Schwächung der Kammerwandung 1 zu vermeiden.
Die Schlitzreihen sind von einem haubenförmigen quer über die Kammerwandung 1 verlaufenden Kanal 4 abgedeckt, der über einen Anschluss 5 mit einem Sauglüfter in Verbindung steht und den Reingaskanal bildet. Die einzelnen Filtertaschen 2 innerhalb der Kammer werden von aussen nach innen mit Staubluft beaufschlagt, so dass die Reinluft über die Schlitze 3, den Kanal 4 und den Sauglüfter abgeführt wird.
Der Kanal 4 ist auf der Oberseite in Längsrichtung durchbrochen und diese Durchbrechung wird von dem Obertrum eines vorteilhaft endlosen Bandes 6, z. B. eines Stahlbandes, abgeschlossen, welches mit dem
Untertrum im Kanal 4 verläuft. Die beiden Trums laufen durch Querschlitze der Kanalstirnwandungen um aussenliegende Trommeln 7 herum, wobei. im Bereich der Kanalstirnwandungen Abdichtungen 8 gegen die Ober- und Unterseite der beiden Bandtrums liegen. Eine der Trommeln 7 wird mit einem An- trieb verbunden, durch den das Band eine hin- und hergehende Bewegung über die Breite der Kammer- wandung 1 ausführt, u. zw. wird die Bewegung stufenweise durchgeführt, wie noch erläutert wird.
Durch das Stahlband 6 bzw. dessen Obertrum wird ein zu einem Spüllüfter 9 laufendes Rohr 10 nach innen in die Kanalkammer geführt und unter Abdichtung fest mit dem Obertrum des Bandes 6 verbunden. Das
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Spüllüfterrohres 10 ist nun ein Gehäuse 14 befestigt, in dessen Oberteil die Leitung 10 mündet und dessen der Wandung 1 zugekehrter Teil in eine Schlitzdüse 15 ausläuft, die jeweils drei übereinanderliegende Schlitze 3 a, 3 b, 3 c einer zugehörigen Filtertasche überdeckt.
Seitlich an die Schlitzdüse schliessen sich zwei Flansche 16 und 17 an, die jeweils die benachbarten Schlitze 3 bund 3 c der angrenzenden Tasche abdecken und abschliessen, während sich am Oberteil der Schlitzdüse 15 zwei seitliche haubenartig ausladende Teile 19 anschliessen, die über die beiden benachbarten Schlitze 3 a der angrenzenden Taschen fassen und mit der Schlitzdüse in Verbindung stehen.
Die Arbeitsweise der Entstaubungsanlage ist nun folgende : Die einzelnen Filtertaschen 2 bleiben ständig über die Schlitze 3, den Kanal 4 an den Sauglüfter angeschlossen, so dass die Filtertaschen ständig von Staubluft beaufschlagt werden. Während des Betriebes läuft nun die Schlitzdüse 15 mit dem An-
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jeweils eine gewisse Zeit angehalten wird, u. zw. entsprechend der gewünschten und erforderlichen Abreinigungszeit jeder Filtertasche 2. Der Spüllüfter, der sich dabei ständig im Betrieb befindet, drückt nun Spülluft über die Schlitzdüse 15 und die Schlitze 3 in das Innere der zugehörigen Filtertasche 2, so dass die Filterflächen sich nach aussen aufblähen und der an den Filterflächen auf der Aussenseite anhaftende Staub gelöst wird.
Damit gemäss der Erfindung die Filterflächen der auf Abreinigung stehenden Filtertasche nicht die benachbarten Filterflächen berühren, tritt gleichzeitig über die haubenförmigen Ansätze 18 und 19 über die oberen Schlitzteil 3 a Spülluft in die beiden benachbarten Filtertaschen, deren untere Schlitzteil 3 bund 3 c durch die Flansche 16 und 17 verschlossen sind.
Diese geringere Spülluftmenge, die in die benachbarten Filtertaschen eintritt, gelangt durch deren Filterflächen nach aussen und dadurch bildet sich zwischen den Flächen der auf Abreinigung stehenden Filtertasche und den zugekehrten Filterflächen der beiden benachbarten Taschen ein Luftpolster, welches in Fig. 3 mit 20 angedeutet ist und welches verhindert, dass die einander zugekehrten Filterflächen sich berühren, so dass damit der sich von den Filterflächen der auf Abreinigung stehenden Filtertaschen lösende Staub ungehindert nach unten absinken kann. Gleichzeitig wird hiedurch auch eine Vorabreinigung derjenigen Filtertasche erreicht, in deren Richtung die Schlitzdüse 15 wandert.
Nachdem auf diese Weise die Filterflächen aller Filtertaschen 2 nacheinander abgereinigt sind, läuft die Schlitzdüse mit dem Spüllüfter 9 in die Ausgangsstellung zurück, so dass dann erneut eine Abreinigung der Filtertaschen erfolgen kann.
Es ist selbstverständlich möglich, an Stelle der unterteilten Schlitze 3 a, 3 b und 3 c auch einen durchlaufenden Schlitz vorzusehen, ohne dass sich dadurch die vorerwähnte Arbeitsweise ändert. Schliesslich ist es auch möglich, den Spüllüfter 9 seitlich der Kammer fest anzuordnen und dann die Verbindung zu der Schlitzdüse in beliebiger Weise vorzusehen, z. B. durch biegsame Rohre oder sonstige Mittel.