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Verschlusskapsel für Flaschen, Krüge, Kanister u. ähnl. Behälter
Die Erfindung bezieht sich auf Verschlusskapseln aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium oder Alu- miniumlegierungen, insbesondere solche, die mit Schraubgewinde versehen sind, und die einen Verschlussstreifen oder Reissstreifen aufweisen, der die Kapsel bis zur Entfernung dieses Verschlussstreifens, die bei dem ersten Öffnen der Flasche, des Kruges, Kanisters oder eines ähnlichen Behälters erfolgt, fest auf der Öffnung der Flasche usw. hält. Da dieser Verschlussstreifen bis zum ersten Öffnen des Behälters fest mit der Kapsel verbunden ist, ist ein Öffnen des Behälters ohne Trennung der Verbindung zwischen Kapsel und Verschlussstreifen unmöglich.
Die Anordnung hat den Zweck, erkennbar zu machen, ob der Behälter sich noch in ungeöffnetem Zustand befindet, oder ob er bereits geöffnet war. Diese Unterscheidbarkeit ist wichtig, um dem Käufer der in dem Behälter enthaltenen Ware die Gewissheit zu geben, dass der Inhalt des Benälters nicht verfälscht oder nach Entnahme der ersten Füllung ein Nachfüllen mit einem Nicht-Ori- ginal-Artikel erfolgt ist.
Um in solchen Fällen, wo der Inhalt des Behälters nicht nach Öffnen sofort völlig verbraucht wird, ein Wiederverschliessen des Behälters zu ermöglichen, versieht man solche Verschlisskapseln mit einem Schraubgewinde, das in ein entsprechendes Gegengewinde am Kopf der Flasche usw. eingreift. Dieses Gewinde befindet sich üblicherweise an einem an den Flaschenhals usw. ansch1iessenden verdickten Kopf oder Kragen, dessen unterer, gegenüber dem Flaschenhals vorspringender Rand dem Verschlussstreifen als Halt dient. Der Verschlussstreifen der Kapsel wird mit seinem unteren Rand um diesen vorspringenden Rand nach innen umgebördelt, so dass das Entfemen des Verschlusses durch Abstreifen verhindert wird.
Um den Behälter zu öffnen, muss vielmehr der Verschlussstreifen von der Kapsel getrennt und dann die Kapsel abgeschraubt werden.
Derartige Verschlusskapseln, wie sie hier bisher nur in allgemeiner Weise beschrieben wurden, sind in verschiedenen Ausfthrungsformen bekannt, die jedoch sämtlich erhebliche Nachteile aufweisen.
In grossem Umfang wird der sogenannte Pilfer-Proof-Verschluss benutzt, wie er in Fig. 1 gezeigt ist.
Hierin bedeutet 1 den oberen Teil einer Flasche (Flaschenhals), 2 den Verschluss, der aus der Schraubkappe 3 und dem Verschlussstreifen 4 besteht. Bei 5 ist der Verschlussstreifen 4 um den an dieser Stelle 5 etwas zurücktretenden Flaschenkopf nach innen umgebördelt. Schlitze 6 laufen um den ganzen Umfang der Kapsel und diese Schlitze 6 sind lediglich durch sehr schmale Stege 7 getrennt, die die Kapsel 3 und den Verschlussstreifen 4 verbinden.
Um die Kapsel 3 vom Verschlussstreifen 4 zu trennen, muss man die Kapsel 3 ergreifen und kräftig drehen, wodurch die Stege 7 abreissen und damit die Kapsel 3 vom Verschlussstreifen t gelöst wird. Für dieses seitliche Drehen wird ein beträchtlicher Kraftaufwand erfordert, da sämtliche Stege 7 beim Aufschrauben der Kapsel im gleichen Augenblick zerrissen werden müssen. Man muss daher oft zu dem Ausweg greifen, die Stege 7 mit einem Messer od. dgl. durchzuschneiden, um die Flasche öffnen zu können.
Ausserdem hat diese Verschlussart in allen Fällen den Nachteil, dass der von der Kappe 3 getrennte Verschlussstreifen 4 auf dem Flaschenhals bleibt und bei der Weiterbenutzung der Flasche, vor allem, wenn sie Nahrungsmittel oder dickflüssige Getränke enthält, zur Verschmutzung der Flasche führt. Will man in solchen Fällen den ringförmigen Verschlussstreifen 4 entfernen, so erfordert dies einen besonderen Arbeitsgang und die Anwendung eines Werkzeuges. Wenn der Verbraucher den auf der Flasche verlei- benden Ring nicht entfernt, muss er vor einer Wiederverwendung der geleerten Flasche entfernt werden.
Schliesslich ist es nachteilig, dass die abgerissenen Stege 7 an dem unteren Rand der Verschlusskap-
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pe 3 scharfe Ecken bilden, die leicht zu Verletzungen führen, wenn man die Kappe ab-und aufschraubt.
Man hat diese Nachteile teilweise dadurch zu beheben versucht, dass man zwischen den Schlitzen 6 und dem unteren Rand des Verschlussstreifens Schwächungslinien oder Schlitze angeordnet hat, wie in Fig. 2 gezeigt. Hier sind die rings um den Verschluss laufenden Schlitze 6, die zwischen ihnenliegenden Stege 7 und Schlitze 8 gezeigt, die auf der einen Seite bis nahe an einen oder an mehrere der Stege 7 und auf der andern Seite bis nahe an den unteren Rand 9 des Verschlussstreifens reichen.
Bei dieser Konstruktion soll sich beim Abbrechen der Verschlusskappe nicht nur der Verschlussstreifen 4 von der Kapsel 3 trennen, sondern es soll auch der Verschlussstreifen an einer oder mehreren der Stellen 8 aufreissen und dadurch vom Flaschenhals entfernbar werden. Wenn dies auch erreicht werden mag, so bleibt aber der nunmehr quer zu seinem Umfang aufgerissene Verschlussstreifen 4 in der Regel an der Kappe 3 hängen und muss nach Entfernen des ganzen Verschlusses vom Behälter von der Kappe 3 abgerissen werden, was Verletzungen hervorrufen kann wenn nicht überhaupt hiezu die Benutzung eines Werkzeuges erforderlich ist.
Ausserdem bleibt der Nachteil unverändert bestehen, dass die scharfen Ecken der Stege 7 bei der weiteren Benutzung des Verschlusses leicht zu Verletzungen führen.
N. an hat auch schon Verschlusskappen ähnlicher Art vorgeschlagen, die, im Gegensatz zu dem oben erwähnten Pilfer-Proof-Verschluss, der aus einem einzigen Blechstück durch Stanzen oder Pressen hergestellt ist, aus zwei Stücken gebildet sind, nämlich aus einem runden Deckelstück und einem damit verbun- denen zylindrischen Mantel, der aus einem rechteckigen Blechstück hergestellt ist.
Für das Öffnen dieses, in den Fig. 3 und 4 gezeigten Verschlusses hat man Reissstreifen 10 vorgeschlagen, die entweder direkt am unteren Rand 11 (Fig. 3) oder wenig oberhalb des unteren Randes 11 (Fig. 4) angeordnet sind, wobei der untere Rand durch einen Bördelstreifen 12 gebildet wird, der nach Entfernen des Reissstreifens auf dem Fla- schenhals 1 bleibt, also wiederum den vom Pilfer-Proof-Verschluss (Fig. 1) bekannten Nachteil ergibt.
Wenn aber der Reissstreifen 10, wie in Fig. 3 gezeigt, den zum Bördeln benutzten untersten Teil des Ver-
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fens dessen Festigkeit so weitgehend geschwächt wird, dass der Verschluss ohne Entfernung des Reissstreifens geöffnet und wieder aufgeschraubt werden kann, indem man einfach den unteren Rand aufbiegt. Die gewünschte Unverletzbarkeit des Flascheninhaltes ist daher bei diesem Verschluss nicht gewährleistet.
Nach der Erfindung wird nun eine aus einem einzigen Stück hergestellte, nahtlose Verschlusskapsel geschaffen, die die Nachteile der bekannten Verschlüsse vermeidet.
Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass der Verschlussstreifen von der Kappe im wesentlichen durch eine Schwächungslinie getrennt ist, und dass unmittelbar an der Schwächungslinie eine Zunge angeschnitten ist, die sich in Umfangsrichtung und nur über einen Teil des Verschlussstreifens erstreckt und unterhalb deren der Verschlussstreifen ein Stück als schmaler Streifen verläuft, der gegenüber der Unterseite der Zunge durch eine entlang der Zunge, bis ungefähr an deren Fuss reichende Schnittlinie und eine daran anschliessende kurze Schwächungslinie begrenzt ist, und wobei vom Ende dieser Schwächungslinie eine weitere Schnittlinie senkrecht zum unteren Rand des Verschlussstreifens führt.
Die neue Kapsel kann sicher und leicht, d. h. ohne besondere Kraftaufwendung und ohne Werkzeuge geöffnet werden und lässt keine Teile auf der Flasche od. dgl. Behälter zurück ; ausserdem hat sie nach Öffnen des Verschlusses keine scharfen Ecken am unteren Rande, so dass also Verletzungen bei weiterer Benutzung vermieden werden.
Es sind zwar Verschlusskapseln bekannt, die ebenfalls eine ausgeschnittene Zunge und einen vom unteren Kapselrand ausgehenden Einschnitt haben, bei denen aber die Zungenschnittlinie in unmittelbarer Nähe des kerbenförmigen Einschnittes endet. Dieser Abstand zwischen den Enden der beiden Schnitte ist viel zu kurz, um der Kapsel eine Stabilität verleihen zu können, die ausreichen würde, den maschinellen Verschliessvorgang zu überleben, bei dem der untere Kapselrand mittels Rollen umgebördelt wird.
Ausser- dem ist bei dieser Kapselform, selbst wenn sie den Verschliessvorgang überstehen sollte, keine Gewähr dafür gegeben, dass beim Aufreissen des Verschlusses der entstehende Riss vom Zungenfuss in die Kerbe verläuft ; es besteht vielmehr die Gefahr, dass er entlang des beim Umbördeln des unteren Kapselrandes sich bildenden Knickes parallel zum unteren Kapselrand verläuft, wodurch der untere Kapselrand zwar abgerissen, aber auf der Flasche belassen wird, was unerwünscht ist.
Dagegen sichert die erfindungsgemäss benutzte Anordnung, und insbesondere die Schwächungslinie zwischen der Schnittlinie am Zungenfuss und der am unteren Kapselrand senkrecht zu dieser verlaufenden Schnittlinie, die Stabilität der Kapsel während des Verschliess Vorganges und gewährleistet, dass beim Aufreissen der Kapsel der entstehende Riss in das obere Ende der am unteren Kapselrand befindlichen senkrech-
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ten Schnittlinie verläuft, d. h., dass der untere Kapselteil mit Bestimmtheit entfernt werden kann.
Die Erfindung wird nunmehr an Hand eines in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben. Abwandlungen und Modifikationen dieses Beispiels fallen ebenfalls in den Rahmen der Erfin- dung.
Fig. 5 zeigt die Verschlusskapsel 14 in der Form, die sie vor ihrer Anwendung zum Verschluss einer
Flasche od. dgl. hat. Der oberhalb der Linie 17 befindliche Teil der Kapsel, die aus einem einzigen Stück etwa 0, 25 mm starkem Aluminiumblech nahtlos hergestellt ist, d. h. die eigentliche Verschlusskapsel, zeigt die übliche Ausgestaltung. Der obere Rand 15 ist mit kleinen Einprägungen versehen, um die Hand- habung der Kappe beim Öffnen und Verschliessen zu erleichtern. Im Innern des Teiles 15 liegt (in der
Zeichnung nicht dargestellt) eine dünne Kork- oder Pappeplatte, an der nach unten ein Wachspapier, eine Metall-oder Kunststoffolie od. dgl. Auflage befestigt ist. Die schraubenförmigen Einbuchtungen 16 sind entsprechenden Vorsprüngen bzw.
Vertiefungen der Flasche od. dgl. für deren Verschluss die Kapsel bestimmt ist, angepasst,
Man kann die Einbuchtungen 16 auch weglassen, wenn die für das Aufbringen und Befestigen der Kap- sel auf der Flasche benutzte Vorrichtung ausser demUrÍ1bördeln des unteren Kapselrandes auch das Einpres- sen der Einbuchtungen in die entsprechenden Vertiefungen am Flaschenkopf besorgt.
Die Reiss naht 17, die durch Einpressen hergestellt ist, schwächt das Metall der Kapsel auf dem gan- zen Umfang, ohne es vollkommen zu durchschneiden. Lediglich in demjenigen Teil des Umfanges, der zwischen den Punkten 22'und 23 liegt, ist das Metall auf dieser Linie 22'-23 völlig durchschnitten.
Aus dem unterhalb der Reissnaht 17 liegenden Teil der Verschlusskapsel, d. h. dem Reissstreifen 18, ist unmittelbar angrenzend an die Reissnaht 17, aber nicht sich über die ganze Breite des Reissstreifens 18 erstreckend, eine Zunge 19 ausgestanzt, die ihr freies Ende vorzugsweise nach links erstreckt, um das Öffnen des Verschlusses mit der rechten Hand in Richtung von der Person weg zu ermöglichen. Die Zun- ge 19 kann mit einer Einprägung 25 versehen sein, die das Anfassen der Zunge erleichtert.
Da die Zunge 19 sich nicht über die ganze Breite des Reissstreifens 18 erstreckt, bleibt unterhalb der
Zunge 19 ein schmaler Streifen 20 stehen, dessen Breite ungefähr 1/4-1/3 der Breite des Reissstreifens18 beträgt. Unterhalb und entlang der Zunge 19 bis in die Nähe ihres Fusses wird der schmale Streifen 20 nach oben durch eine Schnittlinie 2. 1 begrenzt. In Verlängerung dieser Schnittlinie 21 läuft eine kurze Schwä- chungslinie 22, hergestellt durch Einpressen, u. zw. bis ein wenig über den Fuss der Zunge 19 bestimmt durch den Punkt 23 auf der andern Seite der Zunge hinaus. Vom Ende der Schwächungslinie 22 geht dann ein Schnitt 24 senkrecht zum unteren Rande des Reissstreifens 18.
Die Schnittlinie 24 kann auch genau gegenüber dem am Fuss der andem Zungenseite befindlichen
Punkt 23 liegen, d. h. gegenüber dem einen Ende der Schnittlinie 22'-23, die die Reissnaht 17 unterbricht. oder sie kann auch etwas näher nach der Spitze der Zunge 19 zu liegen als dem Punkt 23 entspricht.
Auf die hier beschriebene Weise wird erreicht, dass über die gesamte Breite des Reissstreifens 18 ein
Einschnitt geführt ist, der lediglich durch die Schwächungslinie 22 unterbrochen ist und der vom unteren
Rande des Reissstreifens 18 bis zu der ringförmigen Reissnaht 17 (die mit Ausnahme der Schnittlinie 22'-23 als Schwächungslinie ausgebildet ist) reicht.
Der Einschnitt reicht, wie bereits beschrieben, vom unteren Rande des Reissstreifens 18, senkrecht zu diesem Rande, mit der Schnittlinie 24 bis an den Fuss der Zunge 19 ; es folgen dann entlang der Länge der
Zunge 19 auf deren Unterseite zuerst die Schwächungslinie 22 und dann die Schnittlinie 21 und schliess- lich gegenüber der Spitze der Zunge wieder ein Schnitt senkrecht zum Umfang der Kapsel in Richtung auf die Reissnaht 17, die er am Punkt 22'erreicht. Am Punkt 22'trifft der Einschnitt auf die Schnittli- nie 22'-23, die die Oberseite der Zunge 19 begrenzt.
In Fig. 5 sind die Schnittlinien 21 und 24, ebenso die Schnittlinie zwischen der Spitze der Zunge 19 und dem Punkt 23 am Fuss der Zunge, als schmale Spalte oder Schlitze dargestellt, um diese Schnittlinien deutlicher hervorzuheben und sie gegenüber den Schwächungslinien 17 und 22 zu unterscheiden. In Wirk- lichkeit sind diese Schnittlinien keine Spalte oder Schlitze, sondern einfache Schnitte durch die ganze
Dicke des Metalles.
Der untere Rand des Reissstreifens 18, zu dem der schmale Streifen 20 gehört, dient zur Bildung eines
Bördelrandes, um die Verschlusskapsel auf einer Flasche od. dgl. befestigen zu können. In Fig. 6 ist der erfindungsgemässe Verschluss in der Form gezeigt. die er nach seiner Befestigung auf einer Flasche od. dgl. hat. Die oberhalb der Reissnaht 17 gelegenen Teile sind die gleichen wie in Fig. 5 und brauchen daher hier nicht nochmals erläutert zu werden. Durch das Eindrücken (Bördeln) des unteren Randes des Reissstrei- fens 18 um die den Flaschenkopf gegen den Flaschenhals begrenzende Kante entsteht bei 26 (wie bei
Fig. 1 für die Einschn11Iung 5 erläutert) eine Befestigung der Kapsel auf der Flasche, die ein Abziehen der
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Kapsel von der Flasche verhindert.
Durch die Bildung dieser Einschnürung 26 wird der Umfang des unteren Randes des Reissstreifens 18 ein wenig verringert, so dass sich infolge der Einwirkung der Bördelrollen, die für die Bildung der Einschnürung 26 benutzt werden und die sich von rechts nach links um den Flaschenhals bewegen, die an der Schnittlinie 24 liegenden unteren Ecken der beiden Blechteile ein wenig übereinandei liegen. Da die Schnittlinie 24 durch Einschneiden mit einem scherenförmigen Werkzeug gebildet ist, so dass das Ende des schmalen Streifens 20 ein wenig unterhalb des ihm an der Schnittlinie 24 gegenüberliegenden Teiles des Reissstreifens 18 liegt, kommt bei der Bildung der Umbördelung das freie Ende des schmalen Streifens 20 unterhalb des ihm an der Schnittlinie 24 gegenüberliegenden Teiles des Reissstreifens 18 zu liegen.
Hiedurch wird der schmale Streifen 20 zusätzlich fixiert und weiterhin sichergestellt, dass der Verschluss nicht ohne Entfernung des Reissstreifens 18 geöffnet werden kann.
Um den Verschluss zu öffnen, greift man mit dem Daumennagel der rechten Hand unter die Spitze der Zunge 19, die sich leicht hochheben lässt, und ergreift dann mit Daumen und Zeigefinger die Zunge, um sie nach rechts von der Verschlusskappe abzuziehen.
Es ist aus der vorstehenden Beschreibung ohne weiteres ersichtlich, dass bei dieser Abziehbewegung die Zunge, wenn die Schwächungslinie 22 aufgerissen ist und die Reissnaht 17 bei Punkt 23 einzureissen beginnt, den schmalen Streifen 20 freilegt und dass dann bei Weiterführung der Abziehbewegung der ganze Reissstreifen 18 von der Kapsel 14 entfernt wird.
Je nach der Dicke des Bleches, das für die Herstellung des Verschlusses benutzt wird, und je nach dem Grad der Umbördelung 26 kann man den Reissstreifen 18 einfach in tangentialer Richtung zu seinem Umfang abziehen, was bei dünnerem Blech und geringerem Grad der Umbördelung 26 möglich ist. Bei stärkerem Blech und grösserem Grad der Umbördelung, kann man den Reissstreifen 18, wenn er bei Punkt 23 abzureissen begonnen hat, nach schräg rechts unten abziehen.
Im ersteren Falle kann man auch, um einen Widerstand zu vermeiden, der durch beim tangentialen Abreissen im Reissstreifen 18 gebildete Knicke entsteht, einen oder einige kleine Einschnitte, die etwa die Breite der Umbördelung haben, also kürzer sind als die Breite des schmalen Streifens 20, auf der ganzen Länge des Umfanges des Reissstreifens 18 anbringen, wie in Fig. 5 bei 27 gezeigt. An Stelle dieser Einschnitte 27 kann man auch kleine Einkerbungen (dreieckförmig) vorsehen.
Es bleiben beim Öffnen der Kapsel keinerlei Teile des Verschlussstreifens an der Flasche oder an der Kapsel 14 zurück. Anderseits ergibt die Reissnaht 17 einen völlig glatten unteren Rand der Kapsel 14, an dem sich keine scharfen Ecken befinden, die zu Verletzungen Anlass geben kannten.
Die neue Kapsel ist für alle Behältergrässen einfach herstellbar, ist leicht auf die Flasche od. dgl. Behälter aufzubringen und ist ohne Schwierigkeit und ohne nachteilige Begleiterscheinungen zu öffnen.
Die Verschlusskappe ist auch für solche Behälter verwendbar, die kein Schraubgewinde haben. In diesem Falle braucht die Kappe 14 nicht die Schraubengänge 16 aufzuweisen.
Anstatt, wie hier beschrieben, nur eine Zunge 19 anzubringen, kann man die Verschlusskappe auch mit zwei Zungen versehen, deren Spitzen einander gegenüberliegen. In diesem Falle ist es zweckmässig, die Schwächungslinien 22 etwas länger zu machen als dies bei der mit einer einzigen Zunge versehenen Ausführungsform erforderlich ist.
PATENTANSPRÜCHE : l. Verschlusskapsel für Flaschen, Krüge, Kanister und ähnliche Behälter, bestehend aus einer auf den Kopf des Behälters vorzugsweise aufschraubbaren Kappe und einem mit dieser Kappe aus. einem Stück bestehenden, an einem Haltewulst od. dgl.
zu verankernden Verschlussstreifen, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussstreifen von der Kappe im wesentlichen durch eine Schwächungslinie getrennt ist, und dass unmittelbar an der Schwächungslinie eine Zunge angeschnitten ist, die sich in Umfangsrichtung und nur ilber einen Teil des Verschlussstreifens erstreckt und unterhalb deren der Verschlussstreifen ein Stück als schmaler Streifen verläuft, der gegenüber der Unterseite der Zunge durch eine entlang der Zunge bis ungefähr an deren Fuss reichende Schnittlinie und eine daran anschliessende kurze Schwächungslinie begrenzt ist, und wobei vom Ende dieser Schwächungslinie eine weitere Schnittlinie senkrecht zum unteren Rand des Verschlussstreifens führt.