<Desc/Clms Page number 1>
Filtervorrichtung.
Im Stammpatente Nr. 125428 ist eine Filtervorrichtung für Waschanlagen beschrieben, in welcher in einem Gehäuse eine Anzahl von straff gespannten Filterschläuchen in hängender Form angeordnet ist, wobei das untere Ende der Filterschläuche, durch welche die zu filtrierende Flüssigkeit von innen nach aussen tritt, offen ist und in eine nach oben dicht abgeschlossene Kammer einmündet. Wenn die Filterschläuche gereinigt werden sollen, so wird die untere Kammer mit einer Saugeinrichtung in Verbindung gebracht, wodurch der Flüssigkeitsspiegel in den einzelnen Schläuchen fällt, im Filterkessel jedoch hochsteht. Durch diesen Niveauunterschied wird die Flüssigkeit aus dem Filterkessel in das Innere der Schläuche nachströmen und die an den Innenwandungen der Schläuche anhaftenden Schmutzteilchen abspülen.
Es hat sich nun gezeigt, dass diese Reinigungsart versagt, wenn die an den Schläuchen anhaftenden Schmutzschichten von fettiger oder seifenartiger Beschaffenheit sind, weil die Einströmungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit, welche die Reinigung herbeiführen soll, von aussen nach innen nur eine geringe ist. Um nun den Filterapparat auch für solche Flüssigkeiten geeignet zu machen. welche schwer entfernbare Schmutzschichten geben, wurde eine Einrichtung getroffen, durch welche es möglich ist, die Reinigungsflüssigkeit durch das Innere der einzelnen Schläuche oder durch Gruppen derselben mit grosser Geschwindigkeit hindurchzujagen, wodurch die an der Innenwand der Schläuche anhaftende Schlammschicht sicher weggespült wird.
Bei dem Filterapparat des Stammpatentes erfolgt die Zuleitung der zu filtrierenden Flüssigkeit durch ein Rohr, welches in die Kammer oberhalb der Filterschläuche mündet, von wo aus sich die Flüssigkeit in die einzelnen Filterschläuche gleichmässig verteilt. Würde man nun durch diese Zuführungsleitung zur Spülung der Filterschläuche die Flüssigkeit in die obere Kammer schicken, so würde diese Menge viel zu gering sein, und einen zu niedrigen Druck aufweisen, um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Erfindungsgemäss wird nun die Einrichtung derart getroffen, dass die Zuströmung der Reinigungsflüssigkeit nur auf einen oder eine Gruppe von Schläuchen beschränkt wird, so dass die ganze Flüssigkeitsmenge mit vollem Druck durch den betreffenden Schlauch oder die Schlauchgruppe hindurchströmt. Zu diesem Zwecke werden auf die einzelnen Schläuche, fallweise Schlauchgruppen in der oberen Verteilungskammer Kappen aufgesetzt, welche die Einströmungsöffnungen in die Schläuche überdecken und welche durch je ein eigenes Absperrorgan mit einer gemeinsamen Zuleitung verbunden sind. Die zu filtrierende Flüssigkeit wird zuerst in die gemeinsame Zuleitung geführt, von wo aus sie bei geöffneten Absperrorganen
EMI1.1
Dadurch findet eine langsame Durchströmung sämtlicher Schläuche statt, weil die gesamte Flüssigkeitsmenge auf alle Schläuche verteilt wird. Sollen jedoch die einzelnen Schläuche oder Gruppen derselben gereinigt werden, so werden die in den Steigrohren vorgesehenen Absperrorgane bis auf das zu der zur Reinigung bestimmten Schlauchgruppe führende Organ geschlossen, so dass nunmehr die gesamte zur Verfügung stehende Flüssigkeitsmenge mit grosser Geschwindigkeit nur durch den betreffenden Schlauch bzw. Schlauchgruppe strömt.
<Desc/Clms Page number 2>
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, Fig. 1 ist ein Längsschnitt durch den oberen Teil des Filterapparates, Fig. 2 eine Ansicht von oben bei abgenommenem Deckel.
Um den Mantel des Filterapparates ist ringförmig die gemeinsame Flüssigkeitszuführungsleitung 1 mit dem Zuführungsstutzen 2 angebracht, von welcher Absperrorgane 3 tragende Steigrohre 4 in die in der oberen Verteilungskammer 5 vorgesehene Kappen 6 führen. Jede Kappe 6 verdeckt die obere Mündung eines Filterschlauches 7 oder je nach den Verhältnissen eine Gruppe solcher Schläuche. Im dargestellten Beispiel enthält die Filtervorrichtung zehn Schläuche 7, die zu je zwei in radialer Richtung zu einer Gruppe zusammengefasst sind und von je einer Kappe 6 überdeckt werden.
In die obere Mündung jedes Schlauches 7 ragt ein nach unten sich verbreiternder Konus 8, der an der oberen Wand der Kappe 6 befestigt ist und mit der Innenwand des Schlauches 7 einen schmalen ringförmigen Einströmungsspalt N bildet, durch welchen die Flüssigkeit aus der Kappe 6 in den Schlauch mit grosser Geschwindigkeit hindurchtreten muss, wobei die Flüssigkeit durch die untere Fläche des Konus 8 gegen die Innenwand des Schlauches gerichtet wird. Durch diese Verteilungskonusse strömt also die Flüssigkeit mit starkem Druck und in dünner Schicht über die gesamte Innenwand des Schlauches, wodurch alle anhaftenden Verunreinigungen mitgerissen werden.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Filtervorrichtung nach Patent Nr. 125428, dadurch gekennzeichnet, dass in der oberen Verteilungskammer über die obere Öffnung der einzelnen Schläuche oder Schlauchgruppen Kappen eingesetzt sind, welche durch je eine ein eigenes Absperrorgan tragende Leitung mit der gemeinsamen Zuleitung verbunden ist, so dass die gesamte Flüssigkeit über alle oder nur einen Teil der Schläuche geführt werden kann.