Möbelantrieb
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Möbelantrieb zum Einziehen eines bewegbar gelagerten Möbelteiles in eine geschlossene Endlage relativ zu einem Möbelkorpus, umfassend:
- einen Mitnehmer zum Einziehen des bewegbaren Möbelteiles, wobei der Mitnehmer zumindest abschnittsweise entlang eines linearen Verfahrweges verfahrbar gelagert ist und welcher mit dem bewegbaren Möbelteil lösbar koppelbar ist,
- eine Federvorrichtung zur Kraftbeaufschlagung des Mitnehmers in eine Einzugsrichtung,
- eine Dämpfvorrichtung zum Dämpfen einer Bewegung des Mitnehmers in Einzugsrichtung, wobei die Dämpfvorrichtung eine Fluidkammer und einen relativ zur Fluidkammer verschiebbar gelagerten Stößel aufweist,
- eine Haltevorrichtung, welche zwischen dem Stößel und dem Mitnehmer angeordnet ist, wobei die Haltevorrichtung den Stößel relativ zum Mitnehmer hält. Im Weiteren betrifft die Erfindung eine Schubladenausziehführung mit einem Möbelantrieb der zu beschreibenden Art.
In der DE 20 2005 009 860 U1 ist eine Schließ- und Einzugsvorrichtung für Schubladen offenbart, wobei ein mit der Schublade koppelbarer Mitnehmer mit einem Kugelkopf einer Koppelstange lösbar gekoppelt ist. Der Kugelkopf der Koppelstange greift dabei in eine Aufnahme des Mitnehmers ein, wobei sich die Aufnahme des Mitnehmers bei Einwirkung einer auf die Schublade ausgeübten Zugkraft elastisch aufweitet und damit den Kugelkopf in einem Überlastfall freigibt. Für diese Überlastkupplung steht allerdings ausreichend Raum zur Verfügung, weil der Mitnehmer bei einer übermäßigen Zugbewegung auf die Schublade in Ausziehrichtung bewegt und sich somit der Abstand zwischen dem Mitnehmer und der Koppelstange vergrößert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Möbelantrieb der eingangs erwähnten Gattung vorzuschlagen, wobei Beschädigungen des Möbelantriebes, insbesondere der Dämpfvorrichtung, in einem Überlastfall verhindert werden können. Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.
Gemäß der Erfindung ist also vorgesehen, dass der Stößel bei Überschreitung einer in Einzugsrichtung wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer durch eine Öffnung der Haltevorrichtung hindurch bewegbar und so der Mitnehmer vom Stößel entkoppelbar ist.
Mit anderen Worten ist die Haltevorrichtung als linear wirksame Überlastkupplung ausgebildet, welche oberhalb einer in Einzugsrichtung wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer (d.h. wenn das bewegbare Möbelteil mit übermäßiger manueller Kraft bzw. Gewalt in Schließrichtung katapultiert wird) eine Entkopplung zwischen dem Mitnehmer und dem Stößel herbeiführt, sodass der Stößel bei einer solchen übermäßigen Krafteinwirkung auf den Mitnehmer durch eine Öffnung der Haltevorrichtung hindurchbewegt und eine fortgesetzte, zerstörungsfreie translatorische Bewegung des Stößels relativ zum Mitnehmer erfolgt. Somit kann die Gefahr einer Beschädigung (insbesondere ein Aufplatzen des Dämpfergehäuses und ein Austritt eines Dämpfungsmediums aufgrund übermäßiger Druckbeaufschlagung) durch einen in den Möbelkorpus einfahrenden Mitnehmer verhindert werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Stößel auch bei Überschreitung einer entgegen der Einzugsrichtung wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer durch eine weitere Öffnung der Haltevorrichtung hindurch bewegbar und so der Mitnehmer vom Stößel entkoppelbar ist. Mit anderen Worten kann also sowohl bei einem in Einzugsrichtung als auch bei einem in Auszugsrichtung des Mitnehmers wirkenden Überlastfall eine Entkopplung des Stößels vom Mitnehmer herbeigeführt werden.
Die Haltevorrichtung kann zumindest ein Halteelement aufweisen, welches den Stößel unterhalb einer vorgegebenen Krafteinwirkung auf den Mitnehmer relativ zur
Halteeinrichtung hält und welches oberhalb einer vorgegebenen Krafteinwirkung auf den Mitnehmer eine zerstörungsfreie translatorische Bewegung des Stößels relativ zum Mitnehmer gestattet. Hierbei kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Halteelement von einem Kraftspeicher beaufschlagt ist. Dieser Kraftspeicher kann beispielsweise von einem mechanischen Federelement oder alternativ auch von einer Eigenelastizität des Halteelementes gebildet sein.
Die erfindungsgemäße Schubladenausziehführung umfasst eine an einem Möbelkorpus zu befestigende Korpusschiene und zumindest eine Ausziehschiene, welche relativ zur Korpusschiene zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verfahrbar gelagert ist, sowie einen in Rede stehenden Möbelantrieb zum Einziehen der Ausziehschiene in die Schließstellung.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung erläutert. Dabei zeigt bzw. zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Möbels mit einem Möbelkorpus und relativ dazu verfahrbar gelagerten Schubladen,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel eines Möbelantriebes
Explosionsdarstellung,
Fig. 3a, 3b der Möbelantrieb in einer Seitenansicht sowie in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 4a, 4b eine Seitenansicht des Möbelantriebes, wobei der Stößel durch eine
Überschreitung einer in Einzugsrichtung wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer vom Mitnehmer entkoppelbar ist, sowie eine vergrößerte Detaildarstellung hierzu,
Fig. 5a, 5b eine Seitenansicht des Möbelantriebes, wobei der Stößel durch eine
Überschreitung einer entgegen der Einzugsrichtung wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer vom Mitnehmer entkoppelbar ist, ist, sowie eine vergrößerte Detaildarstellung hierzu.
Fig. 1 zeigt ein Möbel 1 mit einem schrankförmigen Möbelkorpus 2, wobei bewegbare Möbelteile 3 in Form von Schubladen über Schubladenausziehführungen 4 relativ zum Möbelkorpus 2 verfahrbar gelagert sind. Die Schubladen weisen jeweils eine
Frontblende 5, einen Schubladenboden 6, Schubladenseitenwände 7 und eine Rückwand 8 auf. Die Schubladenausziehführungen 4 umfassen jeweils eine Korpusschiene 9, welche über Befestigungsabschnitte 12a, 12b am Möbelkorpus 2 zu befestigen ist, zumindest eine relativ zur Korpusschiene 9 verschiebbar gelagerte Ausziehschiene 10, welche mit der Schubladenseitenwand 7 zu verbinden ist, sowie gegebenenfalls eine Mittelschiene 1 1 , welche zur Realisierung eines Vollauszuges der Schublade zwischen der Korpusschiene 9 und der Ausziehschiene 10 verfahrbar gelagert ist. Ferner weist die Schubladenausziehführung 4 einen Möbelantrieb 13 auf, durch den die Ausziehschiene 10 gegen Ende der Schließbewegung durch die Kraft einer Federvorrichtung 17 (Fig. 2) eingezogen und wobei diese federunterstützte Einzugsbewegung durch eine Dämpfvorrichtung 19 des Möbelantriebes 13 abgebremst wird.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Möbelantriebes 13 in einer Explosionsdarstellung. Der Möbelantrieb 13 weist ein Gehäuse 18 auf, wobei ein um eine Gelenkachse 15 schwenkbarer Mitnehmer 14 zur lösbaren Kopplung mit dem bewegbaren Möbelteil 3 entlang eines in einer Längsrichtung (L) des Gehäuses 18 verlaufenden linearen Verfahrweges 31 a (Fig. 3a) verschiebbar gelagert ist. Zur Kraftbeaufschlagung des Mitnehmers 14 in Einzugsrichtung 22 ist eine Federvorrichtung 17 (vorzugsweise mit zumindest einer Zugfeder) vorgesehen, durch welche der Mitnehmer 14 bzw. das damit gekoppelte bewegbare Möbelteil 3 in Einzugsrichtung 22 einziehbar ist. Die Federvorrichtung 17 weist eine erste Befestigungsstelle 17a auf, welche in Montagelage mit einem stationären Lagerteil 23 verbunden ist, die zweite Befestigungsstelle 17b der Federvorrichtung 17 ist mit einem Lager 16b einer Haltevorrichtung 16 verbunden, welche mit dem Mitnehmer 14 über die Gelenkachse 15 verbunden ist. Die Haltevorrichtung 16 weist zumindest ein Führungselement 33 auf, durch welches die Haltevorrichtung 16 zusammen mit dem Mitnehmer 14 relativ zum Gehäuse 18 entlang einer Führungsbahn 18a verschiebbar gelagert ist. Zur Dämpfung der federunterstützten Einzugsbewegung des Mitnehmers 14 in Einzugsrichtung 22 ist eine Dämpfvorrichtung 19 in Form eines Lineardämpfers mit einer Fluidkammer 20 und einem relativ dazu bewegbaren Stößel 21 in Form einer Kolbenstange vorgesehen. Die Fluidkammer 20 ist in einem Fluidzylinder ausgebildet, welcher in Montagelage mit einem Ende ebenfalls mit dem Lagerteil 23 in Verbindung steht. Die zwischen dem Stößel 21 und dem Mitnehmer 14 angeordnete
Haltevorrichtung 16 ist zum lösbaren Halten des Stößels 21 relativ zum Mitnehmer 14 vorgesehen, sodass der Stößel 21 bei Überschreitung einer in Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 durch eine Öffnung 24 der Haltevorrichtung 16 hindurch bewegbar und so der Mitnehmer 14 vom Stößel 21 entkoppelbar ist.
Die Haltevorrichtung 16 weist in der gezeigten Figur zwei Halteelemente 28a und 28b auf, welche eine Aufnahmekammer 26 zur Aufnahme eines Koppelstückes 29 des Stößels 21 begrenzen. Über einen Kraftspeicher 30, welcher im gezeigten Ausführungsbeispiel als eine die beiden Halteelemente 28a, 28b umgreifende Federklammer aus Federstahl ausgebildet ist, wird das Koppelstück 29 des Stößels 21 in der Aufnahmekammer 26 in Position gehalten. Das am Stößel 21 angeordnete oder ausgebildete Koppelstück 29 weist einen größeren Durchmesser als der Stößel 21 auf, wobei das Koppelstück 29 in einem Normalbetrieb (d.h. unterhalb einer vorgegebenen Kraftausübung auf den Mitnehmer 14) in dieser Aufnahmekammer 26 der Haltevorrichtung 16 gehalten und somit die Kopplung zwischen der Haltevorrichtung 16 und dem Stößel 21 gewährleistet ist. Bei Überschreitung einer auf den Mitnehmer 14 ausgeübten Krafteinwirkung in Einzugsrichtung 22 kann sich das Koppelstück 29 des Stößels 21 durch eine Öffnung 24 der Haltevorrichtung 16 hindurch bewegen, sodass der Mitnehmer 14 vom Stößel 21 entkoppelbar ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel kann das Koppelstück 29 bei Überschreitung einer in Einzugsrichtung 22 wirkenden Krafteinwirkung auf den Mitnehmer 14 in einen Ausweichkanal 27 der Haltevorrichtung 16 einfahren, wobei eine Längsrichtung des Ausweichkanals 27 koaxial zu einer Längsrichtung des Stößels 21 verläuft. Dieser Ausweichkanal 27 ist allerdings nicht zwingend notwendig, es würde beispielsweise auch genügen, das Koppelstück 29 des Stößels 21 ausgehend von der Aufnahmekammer 26 in einen seitlich neben der Aufnahmekammer 26 vorhandenen Freiraum einfahren zu lassen.
Bei Überschreitung einer entgegen der Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 kann sich hingegen das Koppelstück 29 des Stößels 21 durch eine weitere Öffnung 25 der Haltevorrichtung 16 hindurch bewegen, sodass der Mitnehmer 14 vom Stößel 21 entkoppelbar ist. Bei dieser entgegen der Einzugsrichtung 22 wirkenden Überlast (d.h. bei einer übermäßigen Zugbewegung auf das bewegbare Möbelteil 3 in Öffnungsrichtung) fährt das Koppelstück 29 aus der Aufnahmekammer 26
in einen seitlich neben der Aufnahmekammer 26 vorhandenen Freiraum hinaus und vergrößert anschließend seinen Abstand zur Haltevorrichtung 16. Durch Bewegen des bewegbaren Möbelteiles 3 können der Mitnehmer 17 und der Stößel 21 wieder aufeinander zu bewegt werden, sodass der Stößel 21 wieder in die Aufnahmekammer 26 einfährt und die Kopplung zwischen Stößel 21 und Haltevorrichtung 16 wieder hergestellt wird.
Fig. 3a zeigt den Möbelantrieb 13 in einer Seitenansicht, wobei der im Gehäuse 18 gelagerte Mitnehmer 14 mit gestrichelter Line gekennzeichnet ist. Das Gehäuse 18 weist einen linearen Verfahrweg 31 a zur verfahrbaren Lagerung des Mitnehmers 14 auf, wobei sich an den linearen Verfahrweg 31 a eine Abbiegung 31 b anschließt, welche zur lösbaren Verriegelung des Mitnehmers 14 in einer vorgespannten Parkposition vorgesehen ist. Der Mitnehmer 14 ist also zwischen der gezeigten Parkposition, in welcher die Federvorrichtung 17 gespannt ist, und einer eingezogenen Endlage, in welcher die Federvorrichtung 17 weitgehend entspannt ist, entlang des linearen Verfahrweges 31 a bewegbar gelagert. Der Mitnehmer 14 umfasst einen Führungszapfen 14a, durch welchen der Mitnehmer 14 entlang der Abbiegung 31 b und entlang des linearen Verfahrweges 31 a verschiebbar geführt ist. Überdies ist der Mitnehmer 14 zur lösbaren Kopplung mit dem bewegbaren Möbelteil 3 mit einer Kerbe 32 versehen, welche mit einem am bewegbaren Möbelteil 3 angeordneten Koppelzapfen lösbar koppelbar ist. Gegen Ende der Schließbewegung des bewegbaren Möbelteiles 3 fährt dieser Koppelzapfen in die Kerbe 32 ein, sodass der Mitnehmer 14 aus der gezeigten Parkposition herausgekippt und durch die Kraft der sich entspannenden Federvorrichtung 17 in Einzugsrichtung 22 eingezogen wird. Der Mitnehmer 14 ist über die Gelenkachse 15 mit der Haltevorrichtung 16 schwenkbar verbunden, wobei ein an der Haltevorrichtung 16 angeordnetes Führungselement 33 entlang einer Führung 18a des Gehäuses 18 verschiebbar gelagert ist. Zur Dämpfung dieser federunterstützten Einzugsbewegung ist eine Dämpfvorrichtung 19 mit einer Fluidkammer 20 vorgesehen, wobei der Stößel 21 bei einer Bewegung des Mitnehmers 14 in Einzugsrichtung 22 in die Fluidkammer 20 einfährt und die Bewegung des Mitnehmers 14 durch ein in der Fluidkammer 20 befindliches Dämpfungsfluid abgebremst wird. Bei Überschreitung einer in Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 wird der Stößel 21 durch eine Öffnung 24 (Fig. 2) hindurchbewegt und kann in den Ausweichkanal 27 einfahren, sodass der Mitnehmer
14 vom Stößel 21 entkoppelt wird. Bei Überschreitung einer entgegen der Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 wird das Koppelstück 22 des Stößels 21 durch eine weitere Öffnung 25 (Fig. 2) der Haltevorrichtung 16 hindurch bewegt, sodass der Mitnehmer 14 bei einer übermäßigen Zugausübung auf das bewegbare Möbelteil 3 ebenfalls vom Stößel 21 entkoppelbar ist. Fig. 3b zeigt den in Fig. 3a gezeigten Möbelantrieb 13 in einer perspektivischen Ansicht.
Fig. 4a zeigt den Möbelantrieb 13 in einer Seitenansicht, wobei der Stößel 21 durch eine Überschreitung einer in Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 von diesem entkoppelt ist. Durch diese übermäßige Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 in Einzugsrichtung 22 wurde nämlich das Koppelstück 29 des Stößels 21 ausgehend von der Aufnahmekammer 26 durch die Öffnung 24 hindurch in den Ausweichkanal 27 der Haltevorrichtung 16 hineingedrängt, sodass der Mitnehmer 14 ohne eine weitere Relativbewegung zwischen Stößel 21 und Fluidkammer 20 weiter in Einzugsrichtung 22 bewegbar ist. Durch eine manuelle Zugbewegung auf das bewegbare Möbelteil 3 kann das Koppelstück 29 des Stößels 21 wieder mit der Aufnahmekammer 26 der Haltevorrichtung 16 gekoppelt werden. Fig. 4b zeigt den in Figur 4a eingekreisten Bereich in einer vergrößerten Ansicht. Fig. 5a zeigt den Möbelantrieb 13 in einer Seitenansicht, wobei der Stößel 21 durch eine Überschreitung einer entgegen der Einzugsrichtung 22 wirkenden Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 von diesem entkoppelt ist. Durch diese übermäßige Kraftausübung auf den Mitnehmer 14 entgegen der Einzugsrichtung 22 wurde nämlich das Koppelstück 29 des Stößels 21 ausgehend von der Aufnahmekammer 26 durch die weitere Öffnung 25 hindurch in einen seitlich neben der Aufnahmekammer 26 vorhandenen Freiraum bewegt, sodass der Mitnehmer 14 ohne eine weitere Relativbewegung zwischen Stößel 21 und Fluidkammer 20 weiter entgegen der Einzugsrichtung 22 (d.h. in Richtung Parkposition) bewegbar ist. Durch eine manuelle Druckausübung auf das bewegbare Möbelteil 3 kann das Koppelstück 29 des Stößels 21 wieder mit der Aufnahmekammer 26 der Haltevorrichtung 16 gekoppelt werden. Fig. 5b zeigt den in Figur 5a eingekreisten Bereich in einer vergrößerten Ansicht
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die beiden Halteelemente 28a, 28b von einem Kraftspeicher 30 beaufschlagt, wobei dieser Kraftspeicher 30 von einem mechanischen
Federelement oder auch von einer Eigenelastizität der Haltelemente 28a, 28b gebildet sein kann. Die Halteelemente 28a, 28b sind oberhalb einer vorgegebenen Krafteinwirkung auf den Mitnehmer 14 in einer quer zur Längsrichtung des Stößels 21 verlaufenden Richtung verformbar oder verbiegbar ausgebildet ist, sodass der Mitnehmer 14 vom Stößel 21 entkoppelbar ist. Auch ist es möglich, die elastische Vorspannung der Halteelemente 28a, 28b in Richtung des Koppelstückes 29 einstellbar zu gestalten. Dies kann beispielsweise mittels einer (hier nicht gezeigten) Einstellschraube erfolgen, wobei durch Drehung der Einstellschraube die Vorspannung des Kraftspeichers 30 und damit die Auslösekraft der Halteelemente 28a, 28b einstellbar ist.
In den gezeigten Ausführungsbeispielen weist die Dämpfvorrichtung 19 eine relativ zu Fluidkammer 20 verschiebbar gelagerte Kolbenstange auf, wobei der Stößel 21 von der Kolbenstange gebildet ist. In kinematischer Umkehr ist es auch möglich, das freie Ende der Kolbenstange in Montagelage ortsfest abzustützen, sodass die Fluidkammer 20 (d.h. der Dämpfungszylinder) zur Ausführung eines Dämpfungshubes relativ zur feststehenden Kolbenstange verschiebbar ist. In diesem Fall wird der Stößel 21 durch den Dämpfungszylinder gebildet.