WO2008037478A1 - Anzeigevorrichtung und gefriergutverpackung - Google Patents
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Definitions
- the invention relates to a display device for indicating a proper storage of a product in a desired temperature range, in particular a thawing display device, for example a thawing display device that uses filled microcapsules, a good packaging, such as a frozen food package, with a display device, and a method for manufacturing of microcapsules for the thawing device.
- a thawing display device for example a thawing display device that uses filled microcapsules, a good packaging, such as a frozen food package, with a display device, and a method for manufacturing of microcapsules for the thawing device.
- US-A-4 022 149 describes a defrost display device consisting of a frangible capsule.
- the display device is glued to the outside of the frozen goods packaging.
- the capsule consists of food wax.
- the capsule contains a mixture of gelatin and colored water.
- the capsule is surrounded by a erosion paper-like absorption layer.
- the gelatin-water mixture expands and bursts the wax capsule.
- the gelatin-water mixture itself freezes at this time and does not contaminate the absorbent layer. Only when thawing the frozen food and the gelatin-water mixture liquefies again, is absorbed by the absorbent layer and thus indicates to the customer that an optionally unwanted thawing process has taken place.
- DE-T2-691 04 787 describes a microcapsule-containing original closure for vacuum-packed containers.
- the microcapsules contain ingredients to form a colored zone.
- the microcapsules are attached to the package in such a way that they burst when the vacuum is released.
- the invention is based on the object, an improved display device for indicating a proper storage of a good in a desired temperature range as well as to provide a product package and method of making microcapsules for the display device. This object is achieved with the features of the claims.
- a display device for indicating a proper storage of a product in a desired temperature range comprises at least one receiving recess, a display substance accommodated in at least one of the at least one receiving recess and a display element having at least one receiving cavity for the receiving substance with the at least one receiving recess forms.
- the display device is for example in the form of a disk, for example a plastic disk, which has the at least one receiving recess.
- the thickness of the (plastic) disc is for example about 2 mm.
- the display substance is provided in the form of at least one filled microcapsule.
- the indicating substance is in the form of an emulsion, preferably as an oil-water emulsion.
- the display element preferably covers the receiving recess or is arranged in the receiving recess, in each case such that a chamber is formed.
- the receiving chamber is preferably at least partially filled with an absorbent material. More preferably, the absorbent material completely fills the receiving chamber.
- the absorbent material is, for example, cellulose, cellulose powder, absorbent fibers or flakes, starch, casein, gelatin, or an absorbent foam material.
- the display element is preferably formed from an opaque layer, but may also be at least partially or completely transparent.
- an opaque layer for example, absorbent paper is suitable.
- the microcapsule has a shell, which is preferably formed of a material selected from the Group comprising: wax, hard wax, wax blends, resin, shellac, saccharide, polymers.
- the sheath is also provided with a coating of, for example, carnauba wax to increase the stability of the wax ball against inadvertent breakage between preparation of the capsule and introduction into the defrost display device of the invention and also until use.
- the display substance present in the microcapsule is preferably liquid or gel-like.
- gel is meant, for example, a system of at least one liquid and one solid phase in which the solid phase forms a spongy network whose pores are filled by the liquid phase
- the choice of the appropriate substance to be displayed depends on the desired temperature range in which the product is to be stored in order to be properly stored, in the case of frozen food, for example, the maximum temperature which should not be exceeded. So goods such as food that should be stored at temperatures below 0 0 C, the display device according to the invention is also suitable for goods such as food or medicine, for example, are properly stored at room temperature, but these should not exceed (eg chocolate) Substance is to be chosen so that its "freezing point" is in this dependent of the monitored Good temperature range.
- the display device is activated. As soon as the temperature of the (freezing) material again exceeds this temperature range, ie the product "thaws", the display substance thaws and the desired indication that such a thawing process has taken place is initiated, for which the microcapsule is formed a desired freezing temperature due to the volume expansion of the containing substance to burst.
- the absorbent filler material surrounding the microcapsule preferably forms a retardation element.
- a delay function is advantageous in order to buffer temperature fluctuations on the surface of the packaging of the goods due to the ambient temperature (for example in the case of short-term solar radiation or hand heat).
- Such local temperature increases reach the eg frozen food in the rule not or do not lead to a complete unwanted thawing of the goods. If, however, the display substance at least partially briefly exceed the freezing point and thaw, prevents the delay function of the filling material premature display.
- the display element of the display device according to the invention is preferably covered with a cover film or lacquer layer.
- the cover layer may, for example, carry an advertising inscription.
- the surface of the device or plastic disk (ie, the back side) opposite the recess opening is preferably structured and / or blackened.
- a metal foil may be applied. These measures cause a better cold absorption, whereby the display substance longer in a frozen
- State or in general is kept in the desired temperature range, for example in the case of the already described short-term and local increase in the ambient temperature.
- a display device for indicating proper storage of a product in a desired temperature range comprises a carrier layer, a display layer disposed on the carrier layer, and at least one microcapsule at least partially embedded in the display layer, which is filled with a display substance.
- the at least one microcapsule is preferably completely enclosed by the display layer.
- the display device is preferably provided with a cover film or lacquer layer which covers the display layer.
- the display layer preferably forms a delay element, as already described in connection with the first inventive embodiment, or provides a delay function.
- the alternatives described with respect to the first embodiment according to the invention with regard to the microcapsule material, shell, indicating substance and, in particular, indicating liquid also apply to the second embodiment.
- the indicating layer is preferably made of a viscous material, such as a gel or fiber-mixed gel.
- a third aspect of the invention relates to a package having a display device for indicating proper storage of a good in a desired temperature range, for example, a frozen food package.
- the packaging according to the invention has, in a region of a packaging wall, at least one passage opening which extends from the interior, which is formed by the packaging, to the outside.
- the display device of the packaging comprises: a carrier layer applied on the inside of the wall of the packaging having the at least one opening, the carrier layer covering the at least one opening; a microcapsule disposed in the at least one opening of the package wall and filled with a display substance; a display means at least partially surrounding the microcapsule; and a covering layer covering the at least one opening on the outside of the packaging.
- the surface of the carrier layer facing the interior of the packaging is preferably structured and or blackened, as already explained above.
- the carrier layer is preferably a metal foil or is coated with a metal foil.
- the at least one microcapsule is completely enclosed by the display means.
- the indicating means comprises, for example, cellulose, cellulose powder, absorbent fibers or flakes, starch, casein, gelatin, or an absorbent foam material.
- a fourth aspect of the invention relates to a method of manufacturing a microcapsule for a display device.
- the method comprises the steps:
- the wax bath preferably has a higher temperature than the oil. As the drop of liquid passes through the warm wax bath, the drop is surrounded by a layer of wax that "encloses" the drop of water in the wax wrap that forms, and in the subsequent lower temperature oil bath, the wax layer cools and solidifies to form a microcapsule. Further, the oil film stabilizes the formed microcapsule.
- a display device for indicating proper storage of a good in a desired temperature range comprises a display substance carrier member having a display substance, and a display member and a display layer associated with the display substance carrier member in FIG Active compound is.
- the operative connection between the display element and the display substance carrier element is preferably provided by a transport element or a transport layer.
- the display element and the transport element are preferably formed as two separate elements or alternatively as a unit.
- the transport element preferably provides a delay function.
- the transport element is preferably formed from an absorbent material, for example paper, cellulose, cardboard, textile, absorbent plastic, flakes, absorbent powder, thread, or capillary.
- the display substance support member carries the display substance on the surface, that is, the display substance is applied on the surface in the form of a layer or a stain.
- the display substance is introduced into the display substance carrier element.
- the display substance carrier element has, for example, a lattice, mesh, or honeycomb-like structure and takes up the display substance in the mesh or honeycomb.
- the display substance support member is impregnated with the display substance.
- the display substance-carrier element forms a pressure protection for the display substance, so that an unwanted premature release of the display substance to the display element prevents or at least substantially avoided.
- the display substance forms a liquid storage medium.
- the storage medium is preferably made of a material that forms a thermally reversible gel with the liquid. For example, by heating the gel above its melting temperature, it can be dissolved with or without a display liquid bound in it (eg colored water, food coloring). Simply put in or on the display substance carrier element or apply. If the food coloring is mixed directly with the gel, the gel may become less stable. Therefore, a preferred embodiment is to prepare the gel with water only and incorporate into the display element food color powder which, after being wet, becomes visible to the viewer.
- Suitable material for the storage medium is, for example, gelatin, pectin, agar, starch, carageenan, glycopolymers (eg: maltodextrin).
- Gelatin is particularly preferred because it allows particularly well an uncontrolled leakage of the liquid / moisture during freezing. Freezing or falling below the freezing point of the gel destroys the gel structure. When thawing or exceeding the freezing point of the gel, the liquid / moisture is released.
- the display device further has a carrier layer which carries the display substance carrier element and / or the display element.
- a cover film or lacquer layer may be provided, which covers at least the display element.
- the display element should discolor at least partially irreversible when leaving the desired temperature range.
- an advertisement may be printed, which dissolves in the discoloration or remains visible.
- Suitable materials for the display element are absorbent materials, and paper, absorbent flakes, cellulose, cardboard, powder, felt, fabric, cotton wool, tubular capillaries, chips, or litmus paper are suitable.
- the display device according to the invention of this embodiment can be applied to packages of, for example, frozen food or even partially or completely introduced into the packaging. In this case, all parts of the display device, with the exception of the display element inside the package.
- the pressure protection with liquid fraction that is, the display substance carrier element even preferably to be mounted inside the frozen pack. This can be achieved, for example, by the display substance carrier element protruding into the interior through a slot in the packaging or via a hole in the packaging in direct contact (no insulating packing of packaging material between) with the interior of the packaging. This has the advantage of being that Display substance carrier element is located in the package.
- the display element can also be located inside the packaging.
- the packaging is then to be designed so that the display element remains visible from the outside, for example via a transparent opening.
- the display device may be mounted entirely inside the package. The customer can see through a viewing window the change in the display.
- a display substance which is colorless (e.g., undyed water)
- an indicator is to be used in the display element which causes a color change upon contact with the display substance.
- food coloring may be present in the display element. This becomes visible to the viewer when wetted with water.
- citric acid can be used which impinges, for example, litmus paper in the display element and causes a color change.
- the display device according to the invention is preferably provided as a label, more preferably as an adhesive label.
- Fig. 1 is a perspective view of a plastic disc with receiving recesses, as used in the first embodiment of the display device according to the invention
- FIG. 2 is a sectional view of the display device according to the first embodiment
- 3a, 3b a sectional view of the display device according to an alternative of the first embodiment
- FIG. 4 shows a further detail of the display device according to the first embodiment
- 5 shows a schematic view of a frozen food package with the display device according to the first embodiment
- FIG. 6 is a sectional view of the display device according to the second embodiment
- Fig. 7 is a schematic view of a frozen food package with the display device according to the second embodiment
- Fig. 8 is a schematic view of a frozen food package with a sectional view of
- 9 is a sectional view of the display device according to the fourth embodiment; 10 is a plan view of a display device according to another embodiment;
- Fig. 11 is a schematic sectional view of Fig. 10;
- FIG. 12 is a plan view of an alternative embodiment of the embodiment of FIG.
- FIG. 13 is a schematic sectional view of FIG. 12.
- the first embodiment of the display device 100 according to the invention shown in FIG. 2 has as carrier material a plastic disk 101 with receiving recesses 102, as is also shown in FIG. 1.
- a filled microcapsule is introduced in each depression 102.
- the microcapsule 103 in turn is surrounded by a suction material 104.
- As the cover of the recesses 102 at least one sheet of display paper 105, such as blotter paper, is used.
- a cover sheet 106 is still available, which protects the paper layer 105 against external influences.
- Fig. 3a, 3b shows an alternative arrangement.
- the display device 200 shown also has as a carrier material on a plastic disc 201 with receiving recesses 202.
- this emulsion contains an emulsion 203, such as an oil-water emulsion.
- the emulsion is covered by a layer of absorbent material 204.
- As a cover of the wells at least one layer of display paper 205 and a cover sheet 206 is provided.
- the oil-water emulsion 203 separates into an aqueous (208) and a lipophilic (207) phase.
- the transport element should be designed so that it protrudes through the lipophilic phase into the aqueous phase,
- Fig. 4 shows the advantageous embodiment of the underside of the plastic disc.
- the underside is structured, for example in the form of serrated elevations or grooves or in the form of a cube corner structure.
- the structure 209 is additionally still black inked.
- FIG 5 shows a frozen food package 10 together with the display device 100, 200 according to the invention mounted in the upper side (for example cover).
- the packaging 10 is pressed in or punctured at the desired location and the display device is glued or press-fitted.
- FIG. 6 shows a second embodiment according to the invention.
- the microcapsules 303 are applied or glued directly onto a carrier layer 301 of the display device 300 and are covered by an absorbent, preferably viscous mass 304.
- a protective layer 306 for example a protective lacquer layer, may be provided which covers the absorbent mass, preferably on all sides (with the exception of the underside, which is indeed formed by the carrier layer 301).
- the structure of the thawing device 300 of this embodiment is advantageous because it has a smaller build-up thickness and thus can have a thickness comparable to the thickness of the package. This is shown in FIG. 7. There it can be seen that the display device 300 is flush with the bottom and top of the package 10 and does not protrude. For example, the display device has a thickness of 500-800 ⁇ m.
- Fig. 8 shows a slightly modified embodiment thereof.
- the display device 400 shown here is integrated into the package 10 such that the package 10 already provides the receiving recesses for the microcapsules 403 in the form of passage openings 402. At the bottom, these openings 402 are closed with a carrier layer 401 in order to prevent the microcapsules 403 from falling through.
- the backing layer 401 may be structured, blackened and / or metal as described.
- the microcapsules 403 are surrounded by an absorbent material (not shown in FIG. 8), as seen in FIG. 2, for example.
- the receiving openings 402 are closed with a covering layer (eg covering film).
- FIG. 9 A further alternative embodiment is shown in FIG. 9.
- the display device 500 of this embodiment uses a capillary 501 filled with a liquid 502.
- the capillary 501 is closed.
- the display substance eg: colored water, food coloring, gelatin
- the filling opening is then closed with a layer 503 of absorbent material.
- the display substance expands into the remaining free space, contacts the absorbent material 503, but is no longer absorbed by it, since the substance is already frozen. Only when re-thawing the absorbent layer 503 sucks the substance from the capillary. Due to the length and the course of the suction material on the outside of the capillary, the desired delay is given.
- the display device 600 has a display substance carrier layer 601, which in this embodiment is in the form of a grid or mesh-type structure.
- the display substance carrier layer 601 is connected to a display element 603 via a transport element or transport path 602. Via this transport path 602, the liquid, as soon as it is released, reaches the display 603.
- the time in which the released liquid is transported to the display can be determined by the embodiment of the transport path.
- Various embodiments can be achieved by different absorbent materials, by different material shapes or thicknesses, which can be generated for example by punching, pressing or deformation of the transport path.
- the display 603 is provided in the embodiment shown with a cover layer 604 which may carry an advertisement. All components of this label are arranged on a carrier layer 605, which gives the label the required stability despite the necessary flexibility.
- FIG. 11 shows the display device 600 of FIG. 10 as a sectional view.
- the transport element or web 602 is arranged, which provides the operative connection between the display substance carrier element 601 and the display 603.
- These three components 601, 602, 603 are covered by a cover layer 604, which forms a closed space with the support layer 605.
- the backing layer 605 may have an adhesive layer 606 on the underside.
- the display substance carrier element is formed as described grid or mesh-like. In the meshes, which form quasi-small chambers, the display substance is present.
- the Carrier element thus forms a pressure protection, which prevents the liquid of the display substance is released by accidentally applied pressure and then erroneously leads to discoloration of the display.
- the transport element or the transport path and the display can be provided as a unit, in the form of a single element 607, which is formed on its side facing away from the display substance carrier element as a display element.
- Fig. 13 shows this embodiment as a plan view.
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich, insbesondere eine AuftauAnzeigevorrichtung, beispielsweise eine Auftau-Anzeigevorrichtung die gefüllte Mikrokapseln verwendet, eine Gutverpackung, wie etwa eine Gefriergutverpackung, mit einer Anzeigevorrichtung, sowie ein Verfahren zur Herstellung von Mikrokapseln für die Auftau-Anzeigevorrichtung.
Description
Anzeigevorrichtung und Gefriergutverpackung
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich, insbesondere eine Auftau- Anzeigevorrichtung, beispielsweise eine Auftau- Anzeigevorrichtung die gefüllte Mikrokapseln verwendet, eine Gutverpackung, wie etwa eine Gefriergutverpackung, mit einer Anzeigevorrichtung, sowie ein Verfahren zur Herstellung von Mikrokapseln für die Auftau- Anzeigevorrichtung.
Die US-A-4 022 149 beschreibt eine Auftau-Anzeigevorrichtung, die aus einer zerbrechlichen Kapsel besteht. Die Anzeigevorrichtung wird auf die Außenseite der Gefriergutverpackung aufgeklebt. Die Kapsel besteht aus Lebensmittelwachs. In der Kapsel befindet sich eine Mischung aus Gelatine und gefärbten Wasser. Außerdem ist die Kapsel von einer löschpapierartigen Absorptionsschicht umgeben. Beim Gefrieren des mit der Auftau- Anzeigevorrichtung versehenen Gefriergutes dehnt sich das Gelatine- Wasser-Gemisch aus und sprengt die Wachskapsel. Das Gelatine- Wasser-Gemisch gefriert zu diesem Zeitpunkt jedoch selbst und kontaminiert die absorbierende Schicht nicht. Erst beim Auftauen des Gefriergutes verflüssigt sich auch das Gelatine- Wasser-Gemisch wieder, wird von der absorbierenden Schicht absorbiert und zeigt somit dem Kunden an, dass ein gegebenenfalls unerwünschter Auftauvorgang stattgefunden hat.
DE-T2-691 04 787 beschreibt einen Mikrokapseln enthaltenen Originalverschluss für vakuumgepackte Behälter. Die Mikrokapseln enthalten Inhaltsstoffe zur Ausbildung einer gefärbten Zone. Die Mikrokapseln sind derart an der Verpackung angebracht, dass sie beim Aufheben des Vakuums zerbersten.
Weiterhin wird verwiesen auf die DE-A-26 17 046, WO 98/02722, US-A-4 682 605 und EP-A-O 461 044.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine verbesserte Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich
bereitzustellen, sowie eine Gutverpackung und ein Verfahren zum Herstellen von Mikrokapseln für die Anzeigevorrichtung bereitzustellen. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche gelöst.
Eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich gemäß einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform weist mindestens eine Aufnahmevertiefung, eine in mindestens einer der mindestens einen Aufnahmevertiefung aufgenommene Anzeigesubstanz und ein Anzeigeelement auf, das mit der mindestens einen Aufnahmevertiefung mindestens eine Aufnahmekammer für die Aufnahmesubstanz bildet.
Die Anzeigevorrichtung liegt beispielsweise in Form einer Scheibe, beispielsweise einer Kunststoffscheibe vor, die die mindestens eine Aufnahmevertiefung aufweist. Die Dicke der (Kunststoff-) Scheibe beträgt beispielsweise etwa 2 mm.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anzeigesubstanz in Form mindestens einer gefüllten Mikrokapsel vorgesehen. In einer alternativen Ausführungsform liegt die Anzeigesubstanz in Form einer Emulsion vor, vorzugsweise als Öl-Wasser Emulsion.
Das Anzeigeelement deckelt vorzugsweise die Aufnahmevertiefung oder ist in der Aufnahmevertiefung angeordnet ist, jeweils derart, dass eine Kammer gebildet wird..
Die Aufnahmekammer ist vorzugsweise zumindest teilweise mit einem saugfähigen Material gefüllt. Mehr bevorzugt füllt das saugfähige Material die Aufnahmerkammer vollständig aus. Das saugfähige Material ist beispielsweise Zellulose, Zellulosepulver, saugfähige Fasern oder Flocken, Stärke, Kasein, Gelatine, oder ein saugfähiges Schaummaterial.
Das Anzeigeelement ist vorzugsweise aus einer opaken Schicht gebildet, kann aber auch zumindest teilweise oder auch vollständig transparent sein. Als opake Schicht eignet sich beispielsweise saugfähiges Papier.
Bei der Ausführungsform, die als Anzeigesubstanz Mikrokapseln verwendet, weist die Mikrokapsel eine Hülle auf, die vorzugsweise gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus der
Gruppe aufweisend: Wachs, Hartwachs, Wachsmischungen, Harz, Schellack, Sacharide, Polymere. Optional ist die Hülle außerdem mit einer Beschichtung aus beispielsweise Carnaubawachs versehen, um die Stabilität der Wachskugel gegen unbeabsichtigtes Zerbrechen zwischen Herstellung der Kapsel und Einbringung in die erfindungsgemäße Auftau- Anzeigevorrichtung und auch bis zum Gebrauch zu erhöhen.
Die in der Mikrokapsel vorhandene Anzeigesubstanz ist vorzugsweise flüssig oder gelartig. Unter „Gel" wird erfindungsgemäß beispielsweise ein System aus mindestens einer flüssigen und einer festen Phase verstanden, in dem die feste Phase ein schwammartiges Netzwerk bildet, dessen Poren von der flüssigen Phase gefüllt sind. Im Falle einer flüssigen Anzeigesubstanz ist dies beispielsweise Wasser, gefärbtes Wasser oder Lebensmittelfarbe. Die Wahl der geeigneten Anzeigesubstanz ist abhängig von dem gewünschten Temperaturbereich, in dem das Gut gelagert werden soll, um ordnungsgemäß gelagert zu sein. Im Falle von Gefriergut ist dies beispielsweise die Maximaltemperatur, die nicht nach oben überschritten werden soll. Neben Gefriergütern, also Gütern wie Lebensmittel, die bei Temperaturen unter 00C gelagert werden sollen, ist die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung auch für Güter wie beispielsweise Lebensmittel oder Medikamente geeignet, die z.B. bei Raumtemperatur ordnungsgemäß gelagert werden, diese aber nicht überschreiten sollen (z.B. Schokolade). Die Anzeigesubstanz ist so zu wählen, dass ihr „Gefrierpunkt" in diesem vom zu überwachenden Gut abhängigen gewünschten Temperaturbereich liegt. Dies führt dann dazu, dass bei Unterschreiten dieser gewünschten Temperatur die Anzeigesubstanz gefriert und aufgrund der damit einhergehenden Volumenausdehnung die Mikrokapsel birst. Die Anzeigevorrichtung wird aktiviert. Sobald dann die Temperatur des (Gefrier-)Gutes diesen Temperaturbereich wieder überschreitet, also das Gut „auftaut", taut auch die Anzeigesubstanz auf und die gewünschte Anzeige, dass ein solcher Auftauvorgang stattgefunden hat, wird initiiert. Dazu ist die Mikrokapsel ausgebildet, bei Unterschreiten einer gewünschten Gefriertemperatur aufgrund der Volumenausdehnung der enthaltenden Substanz zu bersten.
Das die Mikrokapsel umgebende saugfähige Füllmaterial bildet vorzugsweise ein Verzögerungselement. Eine solche Verzögerungsfunktion ist von Vorteil, um Temperaturschwankungen an der Oberfläche der Verpackung des Gutes aufgrund der Umgebungstemperatur (beispielsweise bei kurzzeitiger Sonneneinstrahlung oder Handwärme) abzupuffern. Derartige lokale Temperaturerhöhungen erreichen das z.B. Gefriergut in der Regel
nicht bzw. führen nicht zu einem vollständigen ungewünschten Auftauen des Gutes. Sollte jedoch dabei die Anzeigesubstanz zumindest teilweise kurzzeitig den Gefrierpunkt überschreiten und auftauen, verhindert die Verzögerungsfunktion des Füllmaterials eine verfrühte Anzeige.
Das Anzeigeelement der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ist vorzugsweise mit einer Deckfolien- oder Lackschicht überdeckt. Die Deckschicht kann beispielsweise eine Werbeaufschrift tragen.
Die der Vertiefungsöffnung gegenüberliegende Oberfläche der Vorrichtung bzw. der Kunststoffscheibe (also z.B. die Rückseite) ist vorzugsweise strukturiert und/oder geschwärzt.
Ferner kann alternativ oder zusätzlich eine Metallfolie aufgebracht sein. Diese Maßnahmen bewirken eine bessere Kälteaufnahme, wodurch die Anzeigesubstanz länger in einem gefrorenen
Zustand bzw. allgemein gesagt in dem gewünschten Temperaturbereich gehalten wird, beispielsweise im Fall der bereits beschriebenen kurzzeitigen und lokalen Erhöhung der Umgebungstemperatur.
Eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich gemäß einer zweiten Ausführungsform weist eine Trägerschicht, eine auf der Trägerschicht angeordnete Anzeigeschicht und mindestens eine in der Anzeigeschicht zumindest teilweise eingebettete Mikrokapsel auf, die mit einer Anzeigesubstanz gefüllt ist. Die mindestens eine Mikrokapsel ist vorzugsweise vollständig von der Anzeigeschicht umschlossen. Auch in dieser Ausführungsform ist die Anzeigevorrichtung vorzugsweise mit einer Deckfolien- oder Lackschicht versehen, die die Anzeigeschicht überdeckt. Die Anzeigeschicht bildet vorzugsweise ein Verzögerungselement, wie bereits im Zusammenhang mit der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform beschrieben, bzw. stellt eine Verzögerungsfunktion bereit.
Die für die erste erfindungsgemäße Ausführungsform beschriebenen Alternativen bezüglich Mikrokapselmaterial, -hülle, Anzeigesubstanz und insbesondere Anzeigeflüssigkeit gelten auch für die zweite Ausführungsform. Die Anzeigeschicht besteht vorzugsweise aus einem zähflüssigen Material, wie etwa einem Gel oder einem aus mit Fasern gemischtem Gel.
Auch die für die erste erfindungsgemäße Ausführungsform beschriebene Funktionsweise der
Anzeigevorrichtung (Bersten der Kapsel) gilt für die zweite Ausführungsform entsprechend.
Ein dritter Aspekt der Erfindung betrifft eine Verpackung mit einer Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich, beispielsweise eine Gefriergutverpackung. Die erfindungsgemäße Verpackung weist in einem Bereich einer Verpackungswand mindestens eine Durchgangsöffnung, die sich vom Innenraum, der von der Verpackung gebildet wird, zur Außenseite erstreckt. Die Anzeigevorrichtung der Verpackung weist auf: eine auf der Innenseite der die mindestens eine Öffnung aufweisenden Wand der Verpackung aufgebrachten Trägerschicht, wobei die Trägerschicht die mindestens eine Öffnung bedeckt; eine in der mindestens einen Öffnung der Verpackungswand angeordneten Mikrokapsel, die mit einer Anzeigesubstanz gefüllt ist; ein die Mikrokapsel zumindest teilweise umgebenden Anzeigemittel; und eine die mindestens eine Öffnung auf der Außenseite der Verpackung überdeckende Deckschicht.
Die zum Innenraum der Verpackung weisende Oberfläche der Trägerschicht ist vorzugsweise strukturiert und oder geschwärzt, wie bereits oben erläutert. Die Trägerschicht ist vorzugsweise eine Metallfolie oder ist mit einer Metallfolie beschichtet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Mikrokapsel vollständig von dem Anzeigemittel umschlossen. Das Anzeigemittel weist beispielsweise Zellulose, Zellulosepulver, saugfähige Fasern oder Flocken, Stärke, Kasein, Gelatine, oder ein saugfähiges Schaummaterial auf.
Ein vierter Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Mikrokapsel für eine Anzeigevorrichtung. Das Verfahren weist die Schritte auf:
(a) Bereitstellen einer Ölschicht in einem Behälter;
(b) Bereitstellen einer Wachsbadschicht auf der Ölschicht; und
(c) Hindurchfallenlassen eines Flüssigkeitstropfens, beispielsweise Wasser, durch die Wachsbad-Öl-Schichtenlage.
Das Wachsbad weist vorzugsweise eine höhere Temperatur auf, als das Öl.
Beim Hindurchfallen des Flüssigkeitstropfens durch das warme Wachsbad wird der Tropfen von einer Wachsschicht umgeben, die den Wassertropfen in der sich bildenden Wachshülle „einschließt". In dem darauf folgenden Ölbad mit niedrigerer Temperatur kühlt die Wachsschicht ab und verfestigt sich - es bildet sich eine Mikrokapsel. Ferner stabilisiert der Ölfilm die gebildete Mikrokapsel.
Eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich gemäß einer weiteren Ausführungsform weist ein Anzeigesubstanz-Trägerelement (bzw. -Trägerschicht), das eine Anzeigesubstanz aufweist, und ein Anzeigeelement bzw. eine Anzeigeschicht auf, das mit dem Anzeigesubstanz-Trägerelement in Wirkverbindung steht. Die Wirkverbindung zwischen Anzeigeelement und Anzeigesubstanz- Trägerelement wird vorzugsweise durch ein Transportelement bzw. eine Transportschicht bereitgestellt. Das Anzeigeelement und das Transportelement sind dabei vorzugsweise als zwei separate Elemente oder alternativ als eine Einheit ausgebildet. Das Transportelement stellt dabei vorzugsweise eine Verzögerungsfunktion bereit. Das Transportelement ist vorzugsweise aus einem saugfähigen Material, beispielsweise Papier, Zellulose, Karton, Textilie, saugfähigem Kunststoff, Flocken, saugfähigem Pulver, Faden, oder Kapillare gebildet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform trägt das Anzeigesubstanz-Trägerelement die Anzeigesubstanz auf der Oberfläche, d.h., die Anzeigesubstanz ist auf der Oberfläche in Form einer Schicht oder eines Flecks aufgebracht. Gemäß einer weiteren oder auch ergänzenden Ausführungsform ist die Anzeigesubstanz in das Anzeigesubstanz-Trägerelement eingebracht. Das Anzeigesubstanz-Trägerelement weist hierzu beispielsweise eine gitter-, netz-, oder wabenartige Struktur auf und nimmt die Anzeigesubstanz in den Maschen bzw. Waben auf. Alternativ ist das Anzeigesubstanz-Trägerelement mit der Anzeigesubstanz imprägniert. Das Anzeigesubstanz-Trägerelement bildet einen Druckschutz für die Anzeigesubstanz, so dass eine ungewünschte vorzeitige Freigabe der Anzeigesubstanz zum Anzeigeelement hin verhindert oder zumindest im Wesentlichen vermieden wird.
Die Anzeigesubstanz bildet ein Flüssigkeits-Speichermedium. Das Speichermedium besteht vorzugsweise aus einem Material, dass mit der Flüssigkeit ein thermisch reversibles Gel bildet. Durch beispielsweise Erhitzen des Gels über dessen Schmelztemperatur lässt sich dieses mit oder ohne einer darin gebundenen Anzeigeflüssigkeit (z.B. gefärbtes Wasser, Lebensmittelfarbe)
einfach in bzw. auf das Anzeigesubstanz-Trägerelement ein- bzw. aufbringen. Mischt man die Lebensmittelfarbe direkt in das Gel, so wird das Gel dadurch eventuell weniger stabil. Deshalb ist eine bevorzugte Ausführungsform, das Gel nur mit Wasser herzustellen und in das Anzeigeelement Lebensmittelfarbpulver einzuarbeiten, welches, nachdem es feucht wurde, für den Betrachter sichtbar wird. Als Material für das Speichermedium eignet sich beispielsweise Gelatine, Pectin, Agar, Stärke, Carageenan, Glykopolymere (z.B.: Maltodextrin). Beim Einrühren dieser Substanzen in Wasser (insbesondere in warmes Wasser) quellen diese Substanzen und bilden eine Hydrathülle aus. Gelatine ist besonders bevorzugt, da sie besonders gut ein unkontrolliertes Austreten der Flüssigkeit/Feuchtigkeit beim Einfrieren ermöglicht. Beim Einfrieren bzw. Unterschreiten des Gefrierpunktes des Gels wird die Gelstruktur zerstört. Beim Auftauen bzw. Überschreiten des Gefrierpunktes des Gels wird die Flüssigkeit/Feuchtigkeit freigesetzt.
Die Anzeigevorrichtung weist ferner eine Trägerschicht auf, die das Anzeigesubstanz- Trägerelement und/oder das Anzeigeelement trägt. Außerdem kann eine Deckfolien- oder Lackschicht vorgesehen sein, die zumindest das Anzeigeelement überdeckt.
Das Anzeigeelement soll sich beim Verlassen des gewünschten Temperaturbereiches zumindest teilweise irreversibel verfärben. Zusätzlich kann eine Werbung aufgedruckt sein, die sich bei der Verfärbung auflöst oder sichtbar bleibt. Als Materialien für das Anzeigeelement kommen saugfähige Materialien in Frage, und es eignen sich Papier, saugfähige Flocken, Cellulose, Karton, Pulver, Filz, Stoff, Watte, Schlauch- Kapillare, Späne, oder Lackmuspapier.
Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung dieser Ausführungsform ist auf Verpackungen von beispielsweise Tiefkühlkost aufbringbar oder auch zum Teil oder auch vollständig in die Verpackung einbringbar. Dabei können sich sämtliche Teile der Anzeigevorrichtung, mit Ausnahme des Anzeigeelements im Inneren der Verpackung befinden. Um ein unbeabsichtigtes Verfärben des Anzeigeelements zu vermeiden, ist der Druckschutz mit Flüssigkeitsanteil, d.h. das Anzeigesubstanz-Trägerelement sogar vorzugsweise im Inneren der Tiefkühlverpackung anzubringen. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das Anzeigesubstanz- Trägerelement durch einen Schlitz in der Verpackung ins Innere ragt oder über ein Loch in der Verpackung in direktem Kontakt (keine isolierende Schickt aus Verpackungsmaterial dazwischen) mit dem Innenraum der Verpackung steht. Dies hat den Vorteil, dass sich das
Anzeigesubstanz-Trägerelement in der Verpackung befindet. Erst wenn die Ware auftaut, taut auch der Flüssigkeitsanteil im Anzeigesubstanz-Trägerelement auf und gelangt zu dem Anzeigeelement. Alternativ zu der teilweisen Einbringung der Anzeigevorrichtung in die Verpackung kann auch das Anzeigeelement im Inneren der Verpackung liegen. In diesem Fall ist die Verpackung dann so zu gestalten, dass das Anzeigeelement von außen sichtbar bleibt, beispielsweise über eine transparente Öffnung. Bei Verpackungsfolien kann die Anzeigevorrichtung beispielsweise ganz im Inneren der Verpackung angebracht werden. Der Kunde kann durch ein Sichtfenster die Veränderung in der Anzeige erkennen.
Falls eine Anzeigesubstanz verwendet wird, welche farblos ist (z.B. ungefärbtes Wasser), so ist im Anzeigeelement ein Indikator zu verwenden , welcher nach Kontakt mit der Anzeigesubstanz eine Farbänderung bewirkt. Im Fall von Wasser kann beispielsweise im Anzeigeelement Lebensmittelfarbe vorhanden sein. Diese wird bei Benetzung mit Wasser für den Betrachter sichtbar. Als Alternative hierzu kann beispielsweise Zitronensäure verwendet werden, die im Anzeigeelement auf beispielsweise Lackmuspapier trifft und einen Farbumschlag bewirkt.
Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung wird vorzugsweise als Etikett bereitgestellt, mehr bevorzugt als aufklebbares Etikett.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Kunststoffscheibe mit Aufnahmevertiefungen, wie sie in der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Anzeigevorrichtung verwendet wird;
Fig. 2 eine Schnittansicht der Anzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform;
Fig. 3a, 3b eine Schnittansicht der Anzeigevorrichtung gemäß einer Alternative der ersten Ausführungsform;
Fig. 4 ein weiteres Detail der Anzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform; Fig. 5 eine schematische Ansicht einer Gefriergutverpackung mit der Anzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform;
Fig. 6 eine Schnittansicht der Anzeigevorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform;
Fig. 7 eine schematische Ansicht einer Gefriergutverpackung mit der Anzeigevorrichtung
gemäß der zweiten Ausführungsform; Fig. 8 eine schematische Ansicht einer Gefriergutverpackung mit einer Schnittansicht der
Anzeigevorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform;
Fig. 9 eine Schnittansicht der Anzeigevorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform; Fig. 10 eine Draufsicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 11 eine schematische Schnittansicht von Fig. 10;
Fig. 12 eine Draufsicht einer Alternativen Ausgestaltung der Ausführungsform von Fig.
10; und
Fig. 13 eine schematische Schnittansicht von Fig. 12.
Die in Fig. 2 gezeigte erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 100 weist als Trägermaterial eine Kunststoffscheibe 101 mit Aufnahmevertiefungen 102 auf, wie sie auch in Fig. 1 gezeigt ist. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Beispiel ist in jeder Vertiefung 102 eine gefüllte Mikrokapsel eingebracht. Die Mikrokapsel 103 wiederum ist von einem Saugmaterial 104 umgeben. Als Abdeckung bzw. Deckel der Vertiefungen 102 dient mindestens eine Lage Anzeigepapier 105, wie etwa löschblattartiges Papier. Als Abschluss nach außen ist beim gezeigten Beispiel noch eine Deckfolie 106 vorhanden, die die Papierschicht 105 gegen äußere Einwirkungen schützt.
Fig. 3a, 3b zeigt eine alternative Anordnung. Die gezeigte Anzeigevorrichtung 200 weist ebenfalls als Trägermaterial eine Kunststoff Scheibe 201 mit Aufnahmevertiefungen 202 auf. In den Vertiefungen befindet sich bei dieser Alternative jedoch eine Emulsion 203, wie etwa eine Öl-Wasser Emulsion. Die Emulsion ist von einer Schicht Saugmaterial 204 bedeckt. Als Abdeckung der Vertiefungen ist mindestens eine Lage Anzeigepapier 205 und eine Deckfolie 206 vorgesehen. Beim Einfrieren trennt sich die Öl-Wasser Emulsion 203 in eine wässrige (208) und in eine lipophile (207) Phase. Damit die wässrige Phase zum Anzeigeelement gelangen kann, ist das Transportelement so zu gestalten, dass es durch die lipophile Phase hindurch in die wässrige Phase ragt,
Am Beispiel der in Fig. 3a gezeigten alternativen Ausführungsform zeigt Fig. 4 die vorteilhafte Ausgestaltung der Unterseite der Kunststoffscheibe. Im gezeigten Beispiel ist die Unterseite strukturiert, z.B. in Form von gezackten Erhöhungen bzw. Nuten oder in Form einer Würfeleckenstruktur. Im gezeigten Beispiel ist die Struktur 209 zusätzlich noch schwarz
eingefärbt.
Fig. 5 zeigt eine Gefriergutverpackung 10 samt der in der Oberseite (z.B. Deckel) angebrachten erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 100, 200. Beispielsweise wird die Verpackung 10 an der gewünschten Stelle eingedrückt oder durchstanzt und die Anzeigevorrichtung eingeklebt oder durch Presssitz eingeklemmt.
Eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform zeigt Fig. 6. Hier sind die Mikrokapseln 303 direkt auf eine Trägerschicht 301 der Anzeigevorrichtung 300 aufgebracht bzw. aufgeklebt und von einer saugfähigen, vorzugsweise zähflüssigen Masse 304 überdeckt. Zusätzlich kann eine Schutzschicht 306, beispielsweise eine Schutzlackschicht vorgesehen sein, die die Saugmasse überdeckt, vorzugsweise an allen Seiten (mit Ausnahme der Unterseite, die ja von der Trägerschicht 301 gebildet wird). Durch Wahl der Menge und Gemisch der zähflüssigen Masse wird die gewünschte Verzögerung der Signalisierung eingestellt. Der Aufbau der Auftauvorrichtung 300 dieser Ausführungsform ist von Vorteil, da sie eine geringere Aufbaudicke hat und somit eine mit der Dicke der Verpackung vergleichbare Stärke haben kann. Dies ist in Fig. 7 gezeigt. Dort ist zu sehen, dass die Anzeigevorrichtung 300 mit der Unter- und Oberseite der Verpackung 10 bündig ist und nicht vorsteht. Beispielsweise weist die Anzeigevorrichtung eine Dicken von 500-800 μm auf.
Fig. 8 zeigt eine hierzu leicht abgewandelte Ausführungsform. Die gezeigte Anzeigevorrichtung 400 ist hier in die Verpackung 10 derart integriert, dass die Verpackung 10 bereits die Aufnahmevertiefungen für die Mikrokapseln 403 in Form von Durchgangsöffnungen 402 bereitstellt. An der Unterseite sind diese Öffnungen 402 mit einer Trägerschicht 401 verschlossen, um ein Durchfallen der Mikrokapseln 403 zu verhindern. Die Trägerschicht 401 kann, wie beschrieben, strukturiert, geschwärzt und/oder aus Metall sein. Die Mikrokapseln 403 sind von einem saugfähigen Material umgeben (nicht in Fig. 8 gezeigt), wie beispielsweise in Fig. 2 zu sehen ist. An der nach außen weisenden Oberfläche der Verpackung 10 sind die Aufnahmeöffnungen 402 mit einer Deckschicht (z. B. Deckfolie) verschlossen.
Eine weitere alternative Ausführungsform zeigt Fig. 9. Die Anzeigevorrichtung 500 dieser Ausführungsform verwendet eine mit einer Flüssigkeit 502 gefüllte Kapillare 501. Auf einer Seite (in Fig. 9 die rechte Seite) ist die Kapillare 501 verschlossen. Von der verbleibenden
offenen Seite her wird die Anzeigesubstanz (z.B.: gefärbtes Wasser, Lebensmittelfarbe, Gelatine) in die Kapillare eingefüllt, jedoch so, dass an der Einfüllöffnung ein Restfreiraum 504 bestehen bleibt. Die Einfüllöffnung wird dann mit einer Schicht 503 aus saugfähigem Material verschlossen. Beim Gefrieren dehnt sich die Anzeigesubstanz in den verbleibenden Freiraum hinein aus, berührt das Saugmaterial 503, wird aber von diesem nicht mehr aufgesaugt, da die Substanz schon gefroren ist. Erst beim erneuten Auftauen saugt die Saugschicht 503 die Substanz aus der Kapillare. Durch die Länge und den Verlauf des Saugmaterials an der Außenseite der Kapillare wird die gewünschte Verzögerung vorgegeben.
Fig. 10 zeigt eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 600, in Form eines Etiketts. Die Anzeigevorrichtung 600 weist eine Anzeigesubstanz -Trägerschicht 601 auf, die in dieser Ausführungsform als gitter- oder maschenartige Struktur ausgebildet ist. Die Anzeigesubstanz -Trägerschicht 601 ist über ein Transportelement bzw. Transportbahn 602 mit einem Anzeigeelement 603 in Verbindung. Über diese Transportbahn 602 gelangt die Flüssigkeit, sobald sie freigegeben wird, zur Anzeige 603. Die Zeitdauer in welcher die freigegebene Flüssigkeit zur Anzeige transportiert wird, kann durch die Ausführungsform der Transportbahn bestimmt werden. Verschiede Ausführungsformen können durch verschieden saugfähige Materialien, durch verschiedene Materialformen oder Materialstärken erreicht werden, welche beispielsweise durch Stanzen, Pressen oder Verformen der Transportbahn generiert werden können. Die Anzeige 603 ist in der gezeigten Ausführungsform mit einer Deckschicht 604 versehen, die eine Werbung tragen kann. Alle Komponenten dieses Etiketts sind auf einer Trägerschicht 605 angeordnet, die dem Etikett die erforderliche Stabilität trotz notwendiger Flexibilität verleiht.
Fig. 11 zeigt die Anzeigevorrichtung 600 von Fig. 10 als Schnittansicht. Auf der Trägerschicht 605 ist zunächst das Transportelement bzw. -bahn 602 angeordnet, die die Wirkverbindung zwischen dem Anzeigesubstanz-Trägerelement 601 und der Anzeige 603 bereitstellt. Diese drei Komponenten 601, 602, 603 sind von einer Deckschicht 604 überdeckt, die mit der Trägerschicht 605 einen abgeschlossenen Raum bildet. Optional kann die Trägerschicht 605 an der Unterseite eine Haftschicht 606 aufweisen.
Das Anzeigesubstanz-Trägerelement ist wie beschrieben gitter- oder maschenartig ausgebildet. In den Maschen, die quasi kleine Kammern bilden, ist die Anzeigesubstanz vorhanden. Das
Trägerelement bildet somit einen Druckschutz, der verhindert, dass die Flüssigkeit der Anzeigesubstanz durch versehentlich aufgebrachten Druck freigesetzt wird und dann irrtümlicherweise zu einer Verfärbung der Anzeige führt.
Wie in Fig. 12 gezeigt ist, kann das Transportelement bzw. die Transportbahn und die Anzeige als Einheit vorgesehen sein, in Form eines einzigen Elements 607, das an seiner, dem Anzeigesubstanz-Trägerelement abgewandten Seite, als Anzeigeelement ausgebildet ist. Fig. 13 zeigt diese Ausführungsform als Draufsicht.
Claims
1. Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes, insbesondere eines Gefriergutes, in einem gewünschten Temperaturbereich, mit: mindestens einer Auf nähme Vertiefung; einer in mindestens einer der mindestens einen Aufnahmevertiefung aufgenommenen Anzeigesubstanz; und einem Anzeigeelement, das mit der mindestens einen Aufnahmevertiefung mindestens eine Aufnahmekammer für die Aufnahmesubstanz bildet und mit der Aufnahmesubstanz in Wirkverbindung steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Anzeigesubstanz in Form mindestens einer gefüllten Mikrokapsel vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Anzeigeelement die Aufnahmevertiefung deckelt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Anzeigeelement in der Aufnahmevertiefung angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Aufnahmekammer zumindest teilweise mit einem saugfähigen Material gefüllt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei das saugfähige Material Zellulose, Zellulosepulver, saugfähige Fasern oder Flocken, Stärke, Kasein, Gelatine, oder ein saugfähiges
Schaummaterial aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Anzeigeelement aus einer opaken Schicht gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Anzeigeelement aus wenigstens einer Schicht saugfähigem Papier gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, wobei die Mikrokapsel eine Hülle aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei die Hülle mit einer Beschichtung versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, wobei die Hülle der Mikrokapsel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus der Gruppe aufweisend: Wachs, Hartwachs, Wachsmischungen, Harz, Schellack, Sacharide, Polymere.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Anzeigesubstanz flüssig oder gelartig ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die Anzeigeflüssigkeit ausgewählt ist aus der Gruppe aufweisend: Wasser, gefärbtes Wasser, Lebensmittelfarbe.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, wobei die Mikrokapsel ausgebildet ist, bei Unterschreiten einer gewünschten Gefriertemperatur zu bersten.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 14, wobei das saugfähige Füllmaterial ein Verzögerungselement bildet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Anzeigesubstanz in Form einer Emulsion vorliegt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei die Emulsion eine Öl-Wasser Emulsion ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner mit einer Deckfolien- oder Lackschicht, die das Anzeigeelement überdeckt.
19. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die der Vertiefungsöffnung gegenüberliegende Oberfläche der Vorrichtung strukturiert ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die der Vertiefungsöffnung gegenüberliegende Oberfläche der Vorrichtung geschwärzt ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner mit einem an der der Vertiefungsöffnung gegenüberliegenden Oberfläche aufgebrachten Metallfolie.
22. Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes, insbesondere eines Gefriergutes, in einem gewünschten Temperaturbereich mit: einer Trägerschicht; einer auf der Trägerschicht angeordneten Anzeigeschicht; und mindestens einer in der Anzeigeschicht zumindest teilweise eingebetteten Mikrokapsel, die mit einer Anzeigesubstanz gefüllt ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine Mikrokapsel vollständig von der Anzeigeschicht umschlossen ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, ferner mit einer Deckfolien- oder Lackschicht, die die Anzeigeschicht überdeckt.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei die Anzeigeschicht ein Verzögerungselement bildet.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, wobei die Hülle der Mikrokapsel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus der Gruppe aufweisend: Wachs, Hartwachs, Wachsmischungen, Harz, Schellack, Sacharide, Polymere.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 26, wobei die Anzeigesubstanz flüssig oder gelartig ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, wobei die Anzeigeflüssigkeit ausgewählt ist aus der Gruppe aufweisend: Wasser, gefärbtes Wasser, Lebensmittelfarbe.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 28, wobei die Mikrokapsel ausgebildet ist, bei Unterschreiten einer gewünschten Gefriertemperatur zu bersten.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 29, wobei die Anzeigeschicht aus einem zähflüssigen Material besteht.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, wobei die zähflüssige Masse aus mit Fasern gemischtem Gel besteht.
32. Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich, mit einem Anzeigesubstanz-Trägerelement, das eine Anzeigesubstanz aufweist; und einem Anzeigeelement, das mit dem Anzeigesubstanz-Trägerelement in Wirkverbindung steht.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, wobei die Wirkverbindung zwischen Anzeigeelement und Anzeigesubstanz-Trägerelement durch ein Transportelement bereitgestellt wird.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, wobei das Anzeigeelement und das Transportelement als eine Einheit ausgebildet sind.
35. Vorrichtung nach Anspruch 33 oder 34, wobei das Transportelement eine Verzögerungsfunktion bereitstellt.
36. Vorrichtung nach Anspruch 33, 34, 35, wobei das Transportelement aus einem saugfähigen Material, insbesondere Papier, Zellulose, Karton, Textilie, saugfähigem Kunststoff, Flocken, saugfähigem Pulver, Faden, Kapillare gebildet ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 36, wobei das Anzeigesubstanz- Trägerelement die Anzeigesubstanz auf der Oberfläche trägt und/oder die Anzeigesubstanz in das Anzeigesubstanz-Trägerelement eingebracht ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, wobei das Anzeigesubstanz-Trägerelement eine gitter-, netz-, oder wabenartige Struktur aufweist, zur Aufnahme der Anzeigesubstanz in den Maschen bzw. Waben.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, wobei das Anzeigesubstanz-Trägerelement einen Druckschutz für die Anzeigesubstanz bildet.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 39, wobei die Anzeigesubstanz ein Flüssigkeits-Speichermedium bildet.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, wobei das Speichermedium aus einem Material besteht, dass mit der Flüssigkeit ein thermisch reversibles Gel bildet.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, wobei das Material des Speichermediums ausgewählt ist aus der Gruppe, die Gelatine, Pectin, Agar, Stärke, Carageenan, Glykopolymere aufweist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 42, ferner mit einer Trägerschicht, die das Anzeigesubstanzträgerelement und/oder das Anzeigeelement trägt.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 43, ferner mit einer Deckfolien- oder Lackschicht, die zumindest das Anzeigeelement überdeckt.
45. Verpackung, insbesondere Geriergutverpackung, mit einer Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 44.
46. Verpackung, insbesondere Gefriergutverpackung, mit einer Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich, wobei die Verpackung in einem Bereich einer Verpackungswand mindestens eine Durchgangsöffnung aufweist, die sich vom Innenraum, der von der
Verpackung gebildet wird, zur Außenseite erstreckt, wobei die Anzeigevorrichtung aufweist: eine auf der Innenseite der die mindestens eine Öffnung aufweisenden Wand der
Gefriergutverpackung aufgebrachten Trägerschicht, wobei die Trägerschicht die mindestens eine Öffnung bedeckt; eine in der mindestens einen Öffnung der Verpackungswand angeordneten Mikrokapsel, die mit einer Anzeigesubstanz gefüllt ist; ein die Mikrokapsel zumindest teilweise umgebenden Anzeigemittel; und eine die mindestens eine Öffnung auf der Außenseite der Verpackung überdeckende Deckschicht.
47. Verpackung nach Anspruch 46, wobei die zum Innenraum der Verpackung weisende Oberfläche der Trägerschicht strukturiert ist.
48. Verpackung nach Anspruch 46 oder 47, wobei die zum Innenraum der Verpackung weisende Oberfläche der Trägerschicht geschwärzt ist.
49. Verpackung nach Anspruch 46, 47, oder 48, wobei die Trägerschicht eine Metallfolie ist oder mit einer Metallfolie beschichtet ist.
50. Verpackung nach einem der Ansprüche 46 bis 49, wobei die mindestens eine Mikrokapsel vollständig von dem Anzeigemittel umschlossen ist.
51. Verpackung nach einem der Ansprüche 46 bis 50, wobei das Anzeigemittel Zellulose, Zellulosepulver, saugfähige Fasern oder Flocken, Stärke, Kasein, Gelatine, oder ein saugfähiges Schaummaterial aufweist.
52. Verfahren zum Herstellen einer Mikrokapsel für eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen einer ordnungsgemäßen Lagerung eines Gutes in einem gewünschten Temperaturbereich nach einem der Ansprüche 1 bis 15 und 18 bis 31, mit den Schritten:
(a) Bereitstellen einer Ölschicht in einem Behälter;
(b) Bereitstellen einer Wachsbadschicht auf der Ölschicht; und (c) Hindurchfallenlassen eines Wassertropfens durch die Wachsbad-Öl-Schichtenlage.
53. Verfahren nach Anspruch 52, wobei das Wachsbad eine höhere Temperatur aufweist, als das Öl.
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2007
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