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Vorrichtung zur irreversiblen Anzeige zeitwei-
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liger Überschreitung der Lagerhöchsttemperatur an in gefrorenem oder
tiefgefrorenem Zustand gelagerten Produkten Die Erfindung bezeiht sich auf eine
Vorrichtung zur irreversiblen Anzeige zeitweiliger Überschreitung der Lagerhöchsttemperatur
an in gefrorenem oder tiefgefrorenem Zustand gelagerten Produkten, insbesondere
Lebensmitteln, wobei an dem gelagerten Produkt bzw. dessen Verpackung ein Anzeigeelement
angebracht ist, dem sich bei Überschreitung eines vorher festgelegten Temperatur-Schwellenwertes
irreversible verändernde Teile zugeordnet sind.
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Tiefgefrorene Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und diverse chemische
Stoffe, welche eine gewisse Lagertemperatur überschritten haben, können nicht ohne
Qualitätseinbussen erneut tiefgefroren bzw. gekühlt werden. Es sind daher Anzeigevorrichtungen
verschiedener Art bekannt geworden, um die Uberschreitung der Lagerhöchsttemperatur
anzuzeigen. FUr die Temperaturanzeige kennt man beispielsweise elektronische Systeme
und auch solche, die auf dem Prinzip der galvanischen Zellen aufgebaut sind.(US-PS
1 473 294). Abgesehen davon, dass solche Systeme grundsätzlich die augenblickliche
örtliche Temperatur angeben, also ohne Jegliche Verzögerung arbeiten, keine irreversible
Anzeige ermöglichen und im allgemeinen aufwendig sind, müssen insbesondere bei Aufbau
des Systems in Art galvanischer Zellen Stoffe verwendet werden, die nicht zusammen
mit Lebensmitteln gelagert werden dürfen, auch nicht in geringen Mengen.
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Es ist auch bereits eine Anzeigevorrichtung bekannt, bei der ein Gemisch
von Urease und Harnstoff als sich unter Temperatureinfluss irreversible veränderndes
Enzym-Substrat-Reagens vorgesehen ist (OE-BS 307 215). Durch die Zersetzung des
Harnstoffes wird Ammoniak erzeugt, der eine Verschiebung des PH-Wertes nach der
basischen Seite hin verursacht. Diese irreversible
Veränderung wird
durch geeigneten ph-Indikator angezeigt. Eine Verzögerung der Anzeige dieses Systems
lässt sich durch entsprechend saure Einstellung des ph-Wertes und ggf. Pufferung
erreichen. Diese bekannte Anzeigeeinrichtung hat aber den Mangel, dass der enzymatische
Umsetzungsprozess in einem sehr weiten Temperaturbereich stattfindet, also ein augenblickliches
und starkes Einsetzen einer irreversiblen Veränderung fehlt.
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Zum anderen summiert sich die Einwirkung der Urease auf den Harnstoff,
so dass im Laufe der Zeit die Anzeigeeinrichtung zu einer Anzeige kommt, obwohl
gar nicht eigentlich ein Temperatur-Schwellenwert an dem Produkt selbst überschritten
worden ist. Schliesslich sind die bei dieser bekannten Anzeigevorrichtung benutzten
Stoffe, nämlich Harnstoffe, Urease und ph-Indikator nicht geeignet, zusammen mit
Lebensmitteln gelagert zu werden.
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Es ist schliessich auch bekannt, in Kapseln untergebrachte, flüssige
Kältemischungen bzw. Schmelzsubstanzen in einem wärssisolierenden Block unterzubringen,
und mit einem aus dem wärmeisolierenden Block herausgeführten Sichtanzeiger zu versehen
(DT-AS 2 130 926). Beim Einfrieren sollen die Kapseln durch die gefrierende Schmelzsubstanz
gesprengt werden. Wird dann die Schmelztemperatur dwr jeweiligen Schmelzlösung überschritten,
so soll diese aus der gesprengten Kapsel auf den
Sichtanzeiger austreten.
Diese bekannten Kontrollindikatoren haben Jedoch den Nachteil, dass ihre Anzeige
nicht besonders sicher ist, weil man nicht von vornherein festlegen kann, ob und
an welcher Stelle die Kapsel beim Einfrieren gesprengt wird, also beim Überschreiten
der Jeweiligen Temperaturschwelle tatsächlich Flüssigkeit auf den Sichtanzeiger
gelangt. Um eine einigermassen sichere Anzeige zu erreichen, müsste mit ziemlich
grossen Mengen von Schmelzsubstanzen gearbeitet werden, die aber bereits beim Einfrieren
freiwerden, und auf Jeden Fall beim Überschreiten des Temperatur-Schwellenwertes
austreten. Solche austretenden Schmelzsubstanzen sind sicherlich nicht zur gemeinsamen
Lagerung mit Lebensmitteln geeignet, insbesondere nicht in unmittelbarer Berührung
mit Lebensmitteln.
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Alle bekannten Anzeigevorrichtungen haben aussebdem den Mangel, dass
sie nicht unmittelbar an der gleagerten Ware herrschende Temperaturverhältnisse
überwachen, sondern durch die eigene Lagerung im gleichen Kühlraum mit der zu lagernden
Ware nur Rückschlüsse auf die evtl. an der gelagerten Ware selbst herrschenden Temperaturverhältnisse
bieten.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten
Mängel abzustellen und eine Anzeigevorrichtung zu schaffen, die mit geringstem Aufwand
optimale Aussagefähigkeit für die an der gelagerten Ware selbst herrschenden Temperaturverhältnisse
bietet.
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Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst, dass zumindest
die sich irreversibel verändernden Teile der Anzeigevorrichtung zumindest in wärmeleitender
Verbindung mit dem gelagerten Produkt und zumindest in Verbindung mit deutlich,
vorzugsweise optisch anzeigenden Teilen stehen.
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Durch die Erfindung wird eine besonders einfache Vorrichtung zur irreversiblen
Anzeige zeitweiliger Überschreitung der Lagerhöchsttemperatur geschaffen, die geeignet
ist, die tatsächlich an der gelagerten Ware selbst herrschenden Verhältnisse zu
überwachen. Die Vorrichtung zeichnet sich durch hohe Anzeigesicherheit aus und kann
mit solchen Teilen und Stoffen aufgebaut werden, die unbedenklich zusammen mit Lebensmitteln,
gelagert werden können, evtl. sogar direkte Berührung mit Lebensmitteln haben können.
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Dem Jeweiligen Anwendungsfall entsprechend kann im Rahmen der Erfindung
zwischen den gelagerten Produkt und den sich irreversibel verändernden Teilen der
Anzeigevortichtung oder zwischen den sich irreversibel verändernden Teilen und den
eigentlichen Anzeigeteilen Einrichtungen zur Verzögerung der
Anzeige
eingesetzt sein. Auf diese Weise lässt sich die Anzeigevorrichtung den Besonderheiten
des jeweiligen Produktes anpassen.
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Für die Vorrichtung gemäss der Erfindung kommen die verschiedensten
Ausftiliruugsformen in Betracht. Beispielsweise können die sich irreversibel verändernden
Teile durch eine zunächst trockenen Aufsaugschicht aus saugfähigem Material gebildet
sein, die auf eine, bei Überschreiten des Temperatur-Schwellenwertes Flüssigkeit
abgebende Oberfläche gesetzt ist. In dieser Ausführungsform der Erfindung ist die
Anzeigevorrichtung besonders variabel und den verschiedensten gewünschten Verhältnissen
anpassbar, insbesondere hinsichtlich der Lage des Temperatur-Schwellenwertes.
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So kann beispielsweise bei dieser Ausführungsform der Erfindung die
Flüssigkeit abgebende Oberfläche durch ein Stück, beispielsweise in tablettenform,
gefrorener Flüssigkeit gebildet sein. Als solche Flüssigkeit kommt eine wässerige
Kochsalzlösung in Betracht, deren Gefrierpunkt durch die Salzkonzentration genau
einstellbar ist.
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Bei Produkten, die man bis an eine Temperaturschwelle heran lagern
kann, bei der das Produkt selbst Zellwasser abgibt, lässt sich diese Ausführungsform
der Vorrichtung gemäss der
Erfindung besonders einfach ausbilden,
in dem man die Oberfläche dieses, bei Überschreiten des Temperatur-Schwellenwertes
Flüssigkeit, beispielsweise Zellwasser abgebenden Produktes selbst als die die Flüssigkeit
an die Aufsaugschicht abgebende Oberfläche benutzt.
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In dieser Ausführungsform der Erfindung lassen sich auch die eigentlichen
Anzeigeteile besonders einfach ausbilden. Beispielsweise können die Anzeigeteile
durch auf der der Flüssigkeit abgebenden Oberfläche abgewandten Seite der Aufsaugschicht
angeordneten, in Flüssigkeit löslichem Farbstoff und eine darüber gelegte Anzeige
schicht aus saugfähigem Material gebildet sein. Ausserdem kann zwischen der Aufsaugschicht
und dem Farbstoff und bzw. oder zwischen dem Farbstoff und der Anzeigeschicht eine
zusätzliche Schicht aus saugfähigem Material als Einrichtung zur Verzögerung der
Anzeige angebracht sein.
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In anderer Ausführungsform der Erfindung können die Anzeigeteile selbst
die sich irreversibii verändernden Teile sein.
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So kann eine besonders einfache Snzeigevorrichtung solcher zweiter
Ausführungsform darin bestehen, dass die sich irreversibel verändernden Anzeigeteile
durch eine Anzeigeschicht
aus saugfähigem Material bestehen, die
auf eine bei Überschreiten des Temperatur-Schwellenwertes gefärbte Flüssigkeit abgebende
Oberfläche gelegt ist. Diese gefärbte FlUssigkeit abgebende Oberfläche kann beispielsweise
eine mit Farbstoff versetzte Tablette aus gefrorener Flüssigkeit, beispielsweise
eingefärbter wässriger Kochsalzlösung gebildet sein.
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Es ist auch im Rahmen dieser zweiten Ausführungsform möglich, als
sich reversibel verändernde Anzeigeteile ein in charakteristischer Formgebung ausgebildetes
Anzeigestück aus bei Überschreiten des Temperatur-Schwellenwertes schmelzendem Material
vorzusehen. Dabei kann dieses Anzeige stück mit früher und später schmelzenden Bereichen,
beispielsweise Bereichen verschiedener Dicke oder Bereichen verschiedener Materialzusammensetzung
ausgebildet sein.
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Die Anzeigevorrichtung gemäss der Erfindung lässt sich den verschiedensten
Voraussetzungen, insbesondere auch hinsichtlich der Verpackung, des gelagerten Produkte
anpassen. In solchen Fällen, bei denen eine relativ dünne Verpackung vorgesehen
ist, können die sich irreversibel verändernden Xeile der Anzeigevorrichtung unmittelbar
auf die Oberfläche des
gelagerten Produktes gesetzt sein. Solche
Anordnung der Anzeigevorrichtung eignet sich insbesondere bei nur in eine Folienhülle
verpackter Ware, wie Geflügel und dergleichen.
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Bei Benutzung anderer Verpackungen, beispielsweise Faltschachteln
u.dgl. kann man im Rahmen der Erfindung zweckmässig zwischen den sich irreversibel
verändernden Teilen und der Oberfläche des gelagerten Produktes einen Wärmeleiter
anbringen.
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Ein solcher Wärmeleiter kann beispielsweise ein mit seinem einen Ende
auf oder in die Oberfläche des gelagerten Produktes greifender Metallstreifen sein,
der am anderen Ende die sich irreversibel verändernden Teile trägt. Dieses, die
sich irreversibel verändernden Teile tragende Ende des Metallstreifens kann dann
aus der Packung, beispielsweise Faltschachtel, heraus ragen. Die sich irreversibel
verändernden Teile und die Anzeigeteile der Vorrichtung können dann auch nachträglich,
d.h. nach dem Einfrieren des Produktes auf das auf der Packung herausragende Ende
des Metallstreifens gesetzt werden. Der Wärmeleiter kann auch beispielsweise als
ein mit seinem einen Ende auf oder in die Oberfläche des gelagerten Produktes greifendes
wärmeleitendes Röhrchen ausgebildet sein, das die sich irreversibel verändernden
Teile und ggf. auch die Anzeigeteile der Vorrichtung aufnimmt. Dieses Röhrchen ist
dann wiederum als Wärmeleiter geeignet, die an dem Produkt herrschenden Temperaturverhältnisse
an der Aus senseite der Packung abzutasten, auch wenn diese Packung selbst
wärmeisolierend
ist, beispielsweise als Faltschachtel oder wärmeisolierende Schaumstoffverpackung.
Das von der Aussenseite der Verpackung einen wärmeleitenden Weg bis zu dem Produkt
schaffende Röhrchen bietet auch die Möglichkeit, die sich irreversibel verändernden
Teile und ggf. die Anzeigeteile nachträglich, d.h. nach dem Einfrieren des Produktes
einzusetzen.
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Der Wärmeleiter kann mit seiner Wärmeleitungskapazität, d.h.
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seiner Wärmeleitfähigkeit in Verbindung mit seiner Masse zur Bildung
eines Elementes gewünschter Anzeigeverzögerung auf die Wärmekapazität, d.h. Temperaturkoeffizient
in Verbindung mit Masse des Produktes und die äussere Wärmeisolation der sich irreversibel
verändernden Teile und des Produktes abgestimmt sein.
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Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 schematisch ein Anzeigeelement
in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung für direkte Anbringung am Gefriergut;
Fig.
2 den Ausschnitt II der Figur 1 in vergrösserter Darstellung; Fig. 3 eine abgewandelte
Ausführungsform eines Anzeigeelesentes für direkte Anbringung am Gefriergut, schematisch
im Schnitt; Fig. 4 eine zweite bevorzugte Ausführungsfonn eines Anzeigeelementes
gemäss der Erfindung in Wärmeleitender Verbindung zum Gefriergut; Fig. 5 bis 7 in
analoger Weise wie das Anzeigeelement nach Figur 4 anzusetzende abgewandelte Anzeigeelemente
gemäss der Erfindung und Fig. 8 schematisch ein Anzeigeelement in dritter bevorzugter
Ausführungsform der Erfindung.
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Im Beispiel der Figuren 1 und 2 ist auf die beim auch schon teilweisen
Auftauen Feuchtigkeit, beispielsweise Zellwasser, abgebende Oberfläche 11 von Gefriergut
10, beispielsweise Tiefgefrorenem Geflügel, aufzusetzendes Anzeigeelement 12 wiedergegeben.
Dieses Anzeigeelement 12 ist im dargestellten Beispiel in die Umhüllung 13, beispielsweise
eine S¢hruxpffolie, des Gcfriergutes 10 mit eingelegt.
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Das Anzeigeelement enthält in dieser Ausführungsform eine Kontaktschicht
15, aus saugfähigem Material, beispelsweise saugfähigem Papier oder Pappe. Über
diese Kontaktschicht 15 ist eine Schicht 16 aus in der freiwerdenden Flüssigkeit
löslicher Farbe gelegt. Diese Farbschicht ist mit einer Anzeigeschicht 17 überdeckt,
die wiederum aus saugfähigem Material, beispielsweise saugfähigem Papier, besteht.
Bei teilweisem Auftauen des Gefriergutes 10 wird an dessen Oberfläche 11 Zellflüssigkeit
frei, die von der Kontaktschicht 15 begierig aufgesaugt wird. Wenn die Kontaktschicht
15 ausreichend angefeuchtet ist, löst die so aufgenommene Flüssigkeit Teile der
Farbschicht 16. Die so angefärbte Flüssigkeit wird dann begierig von der Anzeigeschicht
17 aufgesaugt, deren Verfärbung dann einen Hinweis dafür gibt, dass eine Qualitätsminderung
durch Unterbrechung der Kühlkette, also zeitweiliges, teilweises Auftauen des Gefriergutes
eingetreten sein wird. Durch die Wahl der Dicke der Kontaktschicht 15 und deren
Aufnahmevermögen für Zellflüssigkeit lässt sich die Anzeige an der Anzeigeschicht
17 verzögern, so dass eine vorherbestimmte Menge von Zellwasser freigegeben werden
muss, bevor eine Anzeige sichtbar wird. Diese Verzögerung ist dann entsprechend
der bei dem jeweiligen Gefriergut zu stellenen Anforderungen zu wählen. Wenn das
Anzeigeelement 12 bereits vor dem Einfrieren an solche Ware angesetzt werden soll,
deren
Oberfläche von vornherein etwas Feuchtigkeit enthält, wie
dies beispielsweise bei dem in Figur 1 und 2 dargestellten Anbringen eines Anzeigeelementes
unter der Schrumpffolienverpackung direkt auf der Haut von Geflügel der Fall ist,
kann man das Anzeigeelement auf der auf die Feuchtigkeit abgebende Oberfläche aufzusetzenden
Seite mit einer Schutzfolie 18 abdecken, die dann nach dem Einfrieren des Gefriergutes
von aussen her, alee durch das Anzeigeelement 17 hindurch durchstochen wird, Dieses
Durchstechen ist an der Aussenseite der Verpackungsfolie 13 ebenfalls sichtbar,
so dass das Fehlen solcher Durchstechungslöcher einen Hinweis dafür gibt, dass das
Anzeigeelement 12 nicht ordnungsgemäss aktiviert worden ist.
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Im Beispiel der Figur 3 ist das Anzeigeelement 22 nach dem gleichen
Prinzip aufgebaut wie im Beispiel der Figuren 1 und 2, jedoch ist gemäss Figur 3
das Anzeigeelement 22 in ein Röhrchen 23 gefasst, das durch den Deckel 24 eines
Verpackungsbehälters, beispielsw.ise einer Faltschachtel, hindurdhgesteckt ist,
und sich bis in das Gefriergut 10 hinein erstreckt. Das Röhrchen 23 ruht mit seinem
äußeren, erweiterten Teil auf der Aussenseite des Deckels 24 und ist mit der die
ganze Packung umgebenden durchsichtigen Folie 13 überdeckt.
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Im Inneren des Röhrchens ist die Kontaktschicht in Formseiner Füllung
25 aus saugfähigem Material angeordnet. Auf diese Füllung 25 ist wiederum die Farbschicht
16 gelegt, die nach aussen durch die Anzeigeschicht 17 abgedeckt ist. Um das Anzeigeelement
22 schon vor dem Einfrieren anbringen zu können, trägt es am inneren Ende eine die
saugfähige Füllung 25 abdeckende Folie 18, die wiederum nach dem Einfrieren von
aussen her, d.h. durch die Anzeigeschicht 17, die Farbschicht 16 und die Füllung
25 hindurch durchstochen werden kann. Das Anzeigeelement 22 gemäss Figur 3 lässt
sich jedoch auch nach dem Einfrieren auf der Packung anbringen. Man wird hierzu
in der Packung eine Öffnung vorbereiten, in die das Röhrchen 23 eingestossen werden
kann. In solchem Fall wird man anstelle der durchsichtigen Abdeckfolie 13, beispielsweise
eine selbstklebende Folie, über dem Anzeigeelement 22 auf der Aussenseite der Packung
anbringen. Bei nachträglichem Einstossen des Anzeigeelements 22 in die tiefgefrorene
Ware kann auf die Schutzfolie 18 am inneren Ende der Füllung 25 verzichtet werden.
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Im Beispiel der Figur 4 ist das Anzeigeelement 32 auf einen Metallstreifen
33 gesetzt, der durch die Verpackung, beispielsweise den Deckel einer Faltschachtel
24 hindurch auf die Oberseite des Gefriergutes 10 gelegt ist, und damit eine wärmeübertragende
Verbindung zwischen dem Gefriergut 10 und dem Anzeigeelement 32 bildet. Das Anzeigeelement
enthält, wie
dasjenige nach Figur 2, eine Kontakt- bzw. Aufsaugeschicht
15 als sich irreversibel verändernder Teil. Auf die Kontakt-bzw. Aufsaugeschicht
15 ist wiederum eine Farbschicht 16 und darüber die Anzeigeschicht 17 gelegt. Die
Anzeigeschicht 17 ist nach aussen durch eine durchsichtige Abdeckschicht oder Folie
19 abgeschlossen. Im Unterschied zu dem Anzeigeelemeat nach Figur 1 und 2 ist unter
die Kontaktschicht bzw. Aufsaugschicht 15 eine Tablette 20 aus gefrorener Flüssigkeit
gelegt. An der Unterseite ist das Anzeigeelement 32 durch eine gut wärmeleitfähige,
beispielsweise aus Metall bestehende Bodenwand 35 abgeschlossen, an deren Unterseite
sich der aus der Packung zu- herausragende Schenkel 34 des Metallstreifens 33 anlegt.
Die Bodenwand 35 trägt seitliche Klemmschienen 36, die sich an die Unterseite des
Schenkels 34 legen, und diesen fest gegen die Unterseite der Bodenwand 35 drücken,
so dass einerseits ein sicherer Wärmeübergang und andererseits ein fester Sitz des
Anzeigeelementes auf dem Schenkel 34 gewährleistet sind. Das Anzeigeelement 32 kann
in diesem Ausführungsbeispiel nachträglich, d.h. nach dem Einfrieren des Gutes auf
den Schenkel 34 gesetzt werden. Man wird ein Anzeigeelement dieser Ausführungsform
in der Weise herstellen, dass man die Anzeigeschicht 17, die Farbschicht 16 und
die Kontaktschicht bzw. Aufsaugschicht 15 in einem vorbereiteten, entsprechenden
Gehäuseoberteil anbringt, und
diese so gefüllten Gehäuseoberteile
kühlt. Getrennt davon stellt man Flüssigkeitstabletten 20 her, und bringt diese
in vorgekühlten Gehäuseunterteilen an. Sodann werden Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil
in kaltem Zustand zusammengerastet und weiterhin im Tiefkühlschrank aufbewahrt.
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Nachdem die Ware 10 in ihrer Verpackung 24 untergebracht ist, wird
der Metallstreifen 33 in den Deckel der Verpackung 24 eingeführt, so dass sein Steg
bzw. Lasche 34 an der Verpackungsaussenseite verbleibt. Die so verpackte Ware wird
dann tiefgekühlt. Wenn die Ware ihre Tiefkühltemperatur eingenommen hat, wird sie
kurzzeitig aus dem Tiefkühlschrank bzw. Tiefkühlraum herausgenommen, und es wird
das oben beschriebene vorbereitete Anzeigeelement 32 auf den Schenkel bzw. die Lasche
34 des Metallstreifens 33 aufgesetzt. Die so Jetzt mit Anzeigeelement 32 ausgerüstete
Gefriergutpackung wird dann in den Gefrierschrank bzw. Gefrierraum zurückgebracht.
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Die gefrorene Flüssigkeitstablette 20 kann beispielsweise aus wässriger
Kochsalzlösung bestehen. Durch die Konzentration des Kochsalzes in Wasser lässt
sich der GiFierpunkt dieser Lösung sehr genau festlegen. Man kann so Tabletten 20
herstellen, die an Jeder gewünschten Temperaturschwelle von
beispielsweise
zwischen -21,0 und 0,OOC schmelzen. Naturgemäss kommen auch andere bekannte Flüssigkeiten
in Betracht, die entsprechend ihrem Schmelzpunkt für die Herstellung der Tablette
20 gewählt werden können.
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Die Figuren 5 bis 7 zeigen Abwandlungsmöglichkeiten für das in Figur
4 gezeigte Anzeigeelement 32. So ist bei dem Anzeigeelement 32a nach Figur 5 eine
gefrorene Flüssigkeitstablette 20a vorgesehen, die in der Form eines Eiskristalls
ausgebildet ist. Diese Tablette 20a aus gefrorener Flüssigkeit ist auf den gut wärmeleitfähigen
Boden 35a des Anzeigeelementes 32a gesetzt, wobei dieser Boden 35a wiederum mit
seitlichen Klemmschienen 36a versehen sein kann. Über die Tablette 20a ist eine
durchsichtige Abdeckfolie oder Abdeckscheibe 19a gelegt, die im wesentlichen wärmeisolierend
oder zumindest nur schlecht wärmeleitend ist. Im Beispiel der Figur 5 ist die Tablette
20 a in ihrem mittleren Teil wesentlich dicker ausgebildet, als in ihren Randbereichen.
Dies bedeutet, dass bei Uberschreiten des durch den Schmelzpunkt der Tablette 20a
festgelegten Temperaturschwellenwertes am Boden 35a zunächst die dünnen Tablettenbereiche
am Aussenrand bzw. am Ende der Arme oder Strahlen der Eiskristalldarstellung schmelzen
wird. Eine nur geringfügige Überschreitung des Temperaturschwellenwertes wird sich
daher durch einen Verlust an Kontur am Endbereich der Eiskristallarme äussern. Es
lässt
sich daher aus dem Ausmass an Formverlust bzw. von Konturverlust
20a Rückschluss auf Grösse und Dauer der Uberschreitung des Temperaturschwellenwertes
ziehen.
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Im Beispiel der Figur 6 ist das Anzeigeelement 32b mit einer Tablette
aus gefrorener, eingefärbter Flüssigkeit versehen, die an der Oberseite kugelförmig
oder zylindrisch gewölbt sein kann. Diese Tablette 20b sitzt auf dem gut wärmeleitfähigen
Boden 35b, der ebenfalls wieder mit Klemmleisten 36b ausgerüstet sein kann. Über
die Tablette 20b ist eine Anzeigeschicht 17b gelegt, die im dargestellten Beispiel
aus gut saugfähigem Papier bestehen kann, und den Aufdruck "FRESH" trägt. Diese
Anzeigeschicht 17b ist wiederum mit einer durchsichtigen, im wesentlichen wärmeisolierenden
oder nur schlecht wärmeleitfähigen Abdeckung 19b überdeckt. Bei Überschreiten des
gewünschten Temperaturschwellenwertes auf den die Tablette 20b abgestimmt ist, fangen
zunächst die dünnen Randbereiche der Tablette 20b an zu schmelzen und ihre freiwerdende
gefärbte Flüssigkeit in die Anzeigeschicht 17b abzugeben. Eine geringfügige Überschreitung
des Temperaturschwellenwertes hat daher zur Folge, dass im Randbereich der Anzeigeschicht
17b Verfärbungen auftreten. Bei stärkerer längerer Uberschreitung des Eemperaturschwellenwertes
wird dann diese Verfärbung zunehmend stärker, bis schliesslich der
Aufdruck
"FRESH" nicht mehr lesbar ist. Hiermit wird dann angezeigt, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit
Lagerschäden an dem GeSdergut eingetreten sind.
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Figur 7 zeigt ein Anzeigeelement in besonders einfacher Ausführungsform,
das nachträglich in besonders einfacher Weise auf tiefgefrorene Ware oder auch auf
dem Schenkel 34 des Metallstreifens 33 nach Figur 4 angebracht werden kann, beispielsweise
durch Aufkleben mittels Klebestreifen. Dieses Anzeigeelement 32c ist im wesentlichen
durch eine Tablette 20c mit regulärer Kontur gebildet, die nach dem Anlösen eine
irreguläre Form in der Anzeige ergibt. Diese Tablette 20c kann wiederum aufgrund
ihrer stofflichen Zusammensetzung mit ihrem Schmelzpunkt auf den gewünschten Temperaturschwellenwert
eingestellt sein. Die Tablette 20c ist in diesem Beispiel lediglich in durchsichtige
Folie 26 eingehüllt. Das Anzeigeelement 32c dieser Ausführungsform ist zunächst
im Gefrierschrank oder Tiefgefrierschrank aufzubewahren und erst nach dem Einfrieren
der Ware auf dieser anzubringen.
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Im Beispiel der Figur 8 ist dagegen ein Anzeigeelement 32d wiedergegeben,
das zusammen mit der Jeweiligen Ware ;eingefroren werden kann. Dieses Anzeigeelement
32d enthält eine Glaskapsel 3t bzw. Folienkapsel mit eingefärbter Flüssigkeit, deren
Schmelzpunkt
auf den gewünschten Temperaturschwellenwert eingestellt
ist. Die Glaskapsel bzw. Folienkapsel 37 ist in eine Aufsaugschicht 38 aus gut saugfähigem
Material eingelegt, die selbst wieder mit einer Anzeigeschicht 17 aus saugfähigem
Papier abgedeckt ist. Die Dicke der Aufsaugeschicht 38 ist entsprechend der gewünschten
Anzeigeverzögerung gewählt. Das gesamte Anzeigeelement 32d ist in eine durchsichtige
Kunststoff-Folie 26 eingehüllt. Dieses Anzeigeelement 32d kann direkt auf dem Gefriergut
angebracht werden. Es kann aber auch, wie im Beispiel der Figur 4, auf einem wärmeleitenden
Träger angebrach ierden, der mit dem Gefriergut in Verbindung steht. Das bei Normaltemperatur
aufzubewahrende Anzeigeelement 32d wird vor dem Einfrieren auf dem Gefriergut angebracht
und mit diesem eingefroren. Bei diesem Einfriervorgang wird die Glaskapsel bzw.
Folienkapsel 37 durch die in ihr enthaltene, sich ausdehnende Flüssigkeit gegesprengt,
Sobald der gewünschte Temperaturschwellenwert überschritten wird, fängt der Inhalt
der Glaskapsel (be. Folienkapsel 37 an zu schmelzen. Da die Glaskapsel bzw. Folienkapsel
37 in die Saugschicht 38 eingelegt ist, wird in jedem Fall austretende Flüssigkeit
in die Saugschicht 38 übernommen, einerlei an welcher Stelle die Kapsel 37 gebrochen
ist. Sobald die Saugschicht 38 sich weitgehend mit gefärbter Flüssigkeit vollgesaugt
hat, sickert diese Flüssigkeit in die Anzeigeschicht 17 weiter, um dort die gewünschte
Anzeige zu geben, dass die
Kühlkette in so starkem Masse oder solange
unterbrochen worden ist, dass die Gefahr von Lagerschäden an der Ware besteht.
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Für die in den Figuren 4 bis 7 gezeigten Tabletten aus Flüssigkeit
mit gewähltem Schmelzpunkt kommen auch beispielsweise cholesterinische Flüssigkeitskristalle
in Betracht.
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Für die Farbschichten bzw. zum Einfärben der FlUssigkeitstablette
kommen jegliche mit Lebensmittel verträgliche Farben in Betracht, beispielsweise
für rote Anzeigefarbe: 1. Amaranth C20 H11 N 2 Na3 O10 S3 (sonstige Bezeichnung:
Bordeaus S, Napholrot S, FD&C Red 2) 2. Azorubin C20 H12 N2 O7 S2 Na (sonstige
Bezeichnung: Azorubin S, Chromotrop FB, Carmoisin) 3. Cochenileerot A C20 H 11 N2
Na3 O10 S3 (sonstige Bezeichnung: Viktoriascharlach 4R extra, Cochineal Red A) Neucoccin,
Ponceau 4 R) 4. Ponoeau 6R C20 H10 N2 Na4 °13 S4 (sonstige Bezeichnung: Scarlet
6R) Orangerote Farbstoffe, wie z.B. Gelorange S (sonstige Bezeichnung Sunset Yellow
FCF, FD&C Yellow 6) und Orange GGN (sonstige Bezeichnung: Orange GGL) eignen
sich ebenfalls.
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Alle in der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung wiedergegebenen
Merkmale des Anmeldungsgegenstandes können für sich allein oder in jeder denkbaren
Kombination von wesentlicher Bedeutung für die Erfindung sein. So können beispielsweise
auch ßnzeigeelemente 32a, 32b, 32c nach Figur 5 bis 7 und vor allem auch Anzeigeelemente
32 nach Figur 4 mit gefrorener Flüssigkeitstablette oder Anzeigeelemente 32d nach
Figur 8 mit beim Einfrieren brechender, gefärber Flüssigkeit enthaltender Kapsel
37 in ein Röhrchen 23 nach Figur 3 eingebaut sein.
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Vorrichtung zur irreversiblen Anzeige zeitweiliger Überschreitung
der Lagerhöchsttemperatur an gefrorenem oder tiefgefrorenem Zustand gelagerten Produkten
Nach Fertigstellung der Anmeldungsunterlagen ist noch DT-AS 23 46 598 bekanntgeworden.
Die dort beschriebene Anordnung zur Kenntl ichmachung von Kühlungsunterbrechungen
an gefrosteten Waren, insbesondere Tiefkühlkost, ist deshalb mit dem Anmeldungsgegenstand
nicht vergleichbar, weil nach dieser Vorveröffentlichung die Anzeigeelemente an
der Aussenseite der Packung 1 angebracht werden sollen, und keine wärmeleitende
Verbindung zu der eigentlichen Ware haben.
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Damit werden mit diesen Einrichtungen ausschliesslich die an der Aussenseite
der Packung 1 herrschenden Verhältnisse erfasst, nicht aber die tatsächlich in der
Ware herrechenden Temperaturverhältnisse. Zum anderen ist die nach DT-AS 23 46 598
vorgeschlagene Anzeigesubstanz nach diesseitiger Auffassung
nicht
geeignet, im Zusammenhang mit Lebensmitteln, auch an der Aussenseite von Lebensmittelpackungen
benutzt zu werden.