WO2008092706A1 - Schlauchbeutel mit aufreissbarem schlauchbeutelkörper - Google Patents
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- WO2008092706A1 WO2008092706A1 PCT/EP2008/000838 EP2008000838W WO2008092706A1 WO 2008092706 A1 WO2008092706 A1 WO 2008092706A1 EP 2008000838 W EP2008000838 W EP 2008000838W WO 2008092706 A1 WO2008092706 A1 WO 2008092706A1
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D3/00—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines
- B65D3/26—Opening arrangements or devices incorporated in, or attached to, containers
- B65D3/261—Opening arrangements or devices incorporated in, or attached to, containers the opening arrangement being located in the container side wall
- B65D3/262—Opening arrangements or devices incorporated in, or attached to, containers the opening arrangement being located in the container side wall forming a circumferential line of weakness
Definitions
- the invention relates to a tubular bag with a tubular pouch body and lid, and optionally floor, especially standing or standing floor.
- Tubular bags of the type in question are well known and are used for storage, storage and transport of liquid, pasty, powdery, free-flowing and solid ingredients.
- They are characterized by a low weight and easy formability and printability. In addition, they can be easily and environmentally friendly disposed of with appropriate choice of materials. Above all, they can be folded after emptying to a minimum volume and bring in the disposal path.
- a general problem is the opening behavior of such tubular bag or tubular bag packaging.
- the opening of such packaging is carried out by tearing the packaging, which is usually provided for this purpose an attack on side surfaces of the package in order to pull them apart for the purpose of opening.
- the seal should break open.
- a disadvantage of this solution is that the opening of the packaging is relatively aimless and uncontrolled, so that the contents of the package is spilled, which often leads to an at least partial loss of the packaged goods, especially in liquid or free-flowing ingredients.
- the interior of the tubular bag is usually very difficult to access because torn or stalled
- Another opening variant provides for the use of a pair of scissors, by means of which an upper section, for example the sealed seam, of the closed tubular bag is separated and removed so that the contents of the tubular bag are accessible.
- this variant allows a clean separation of the tubular bag occlusive tubular bag section, but raises the problem that always a pair of scissors must be at hand.
- the present invention has for its object to provide a tubular bag of the type mentioned above, which can be opened in a hygienic way easily and without tools so that the tubular bag content is easily accessible.
- the opening should be distinguished by a defined opening edge, which is free of uncontrolled protruding packaging sections.
- the largest possible opening is to be achieved by the construction according to the invention, which allows easy access to the bag interior, for example with a spoon, a shovel or the like ..
- the core of the present invention thus lies in the fact that the tubular bag body formed from a film, in particular a laminate, which is generally cylindrical in shape, is formed by means of lap-seal, starting from a free longitudinal edge of one forming the "lap" Overlap section at least a material weakening the circumference of the tubular pouch body extends such that, if necessary, the tubular pouch along this material weakening is apparent, in particular over the entire cross section of the tubular pouch body or tubular bag.
- a maximum opening of the tubular bag for emptying the same can be produced in a simple manner.
- the tubular bag is therefore not opened by removing the lid and / or the bottom, but by dividing the tubular bag body.
- the material weakening is close to the lid of the tubular bag, so that after opening the tubular bag, the contents of the same securely and easily accessible in the part comprising the bottom, the tubular bag body is kept.
- the opening of the tubular bag is accomplished by grasping and exerting tension on an outer, overlapping portion of the lap seal in the area of material weakening, namely by gripping a tab so that the material weakening occurs either only over a peripheral portion or preferably over the entire circumference of the tubular bag body is broken up.
- the weakening of the material is preferably a continuously extending embossing line which is interrupted in the manner of a perforation. Finished material weakening lines can be easily formed, in particular embossed, in the materials commonly used today, in particular here also preferably used laminates with or without a barrier layer.
- barrier layer materials preferably used here, reference is made to claim 1 and to the dependent claims, wherein in particular SiO 2 , AlO x , polyacrylonitrile (PAN), polyamide (PA), ethylene vinyl alcohol (EVOH) and / or mixtures of the abovementioned substances and / or at least one metal foil as barrier layer materials.
- a particularly preferred embodiment of the invention is characterized in that two material weaknesses formed at an axial distance from one another, in each case over the circumference of the tubular pouch body, are provided, in particular stamping lines delimiting between them a tear strip which begins at the outer, overlapping edge of the overlapping section.
- This tear strip is formed in the region of the overlapping section in the form of the above-mentioned grip tab.
- the tubular bag body formed by a lap-seal, wherein the lap-seal is held or formed at least by a sealing seam.
- Such a closure seam is formed substantially linear and is preferably located on an inner overlapping longitudinal edge of the overlapping portion. Due to the linear design of the closure seam, this is fast and inexpensive to manufacture.
- a sealing seam is formed on both sides of the gripping bottle along the respective embossing or material weakening line in the region of the overlapping section.
- this embodiment ensures that tear-off edges in the area of the grip tab and the overlapping section tear open smoothly and precisely along the line of weakening or the desired weakening structure and a lateral tearing of the foil or laminate material forming the tubular bag is reliably avoided.
- the overlapping section except in the area of the grip tab, in particular over the entire surface, be sealed to form the tubular pouch body, as lap-seal, in which case also at least on both sides of the grip tab along the respective embossing or material weakening line in the region
- the outer overlapping longitudinal edge, except in the region of the grip tab, is sealed to the tubular pouch body.
- a good graspability of the grip tab is ensured and on the other hand ensures that the part of the tubular pouch body defining a packaging space does not tear along with the opening of the tubular bag along the Materialschwownungsline, but remains intact and intact.
- the grip tab may adhere to the tubular pouch body with an adhesive force on the outer overlapping longitudinal edge of the grip tab, possibly with the exception of an attack region, which has an adhesive force which is less than an adhesion or sealing force of the lap seal. in particular less than an adhesive or sealing force of the closure seam or the sealed seam at the outer overlapping longitudinal edge of the overlapping section.
- the attack area of the gripping tab in any case remains unsealed and without adhesion to the tubular pouch body, this attack area is designed in shape and size so that it can not be accidentally gripped, but only deliberately attacked to open the tubular bag intentionally.
- the weakening of the material preferably follows an incision formed at the free edge of the lap portion. This incision may be formed as a pointed notch.
- the lid and / or the bottom is sealed or glued to the tubular bag body in a conventional manner.
- the tubular pouch body is produced from a laminate, in particular aluminum laminate, with at least one sealing layer and optionally at least one barrier layer.
- the barrier layer preferably consists of SiO 2 , AlO x , polyacrylonitrile (PAN), polyamide (PA), ethylene vinyl alcohol (EVOH) and / or mixtures of the substances mentioned and / or a metal foil.
- the stability and stability of the tubular bag may be advantageous for the stability and stability of the tubular bag to form the lid and / or the bottom in each case relatively stiff, preferably as a deep-drawn shell with sealable or adhesive edges.
- the floor can also be made of a laminate and formed with a V or W-fold, whereby also the required dimensional stability and stability are obtained.
- lid and / or bottom are made essentially of the same materials and in particular the same foil blank as the tubular pouch body.
- Lid and / or bottom can also be provided as an injection molded part. Ultimately, this depends on the required stability, the size of the packaging and the package contents.
- cover, bottom and tubular bag body made of a material which, while maintaining suitable material properties, in particular thermally sterilizable, such as polypropylene and / or other under thermal sterilization conditions, especially in the range above 120 0 C, stable, in particular dimensionally stable, materials.
- At least the tubular pouch body comprises at least one unidirectionally stretched film, which may be present as a part or as a laminate layer of the laminate forming the tubular pouch body.
- the thickness of the unidirectionally stretched film is greater than that of the individual and particularly preferably of all remaining further layers of the laminate, since in this way a preferred tear direction predetermined by the unidirectionally stretched film is particularly effective.
- use of a unidirectionally stretched film in a laminate forming the tubular bag according to the invention likewise represents a material weakening since in a unidirectionally stretched film the molecule chains forming the film are aligned and arranged substantially parallel in the stretching direction.
- a cleavability of the stretched material parallel to the stretching direction relative to an angled thereto direction is preferred, so that an oblique tearing by the aligned molecular chains is made significantly difficult to impossible.
- Another advantage of using a unidirectionally stretched film is that when splitting or tearing of such a film parallel to the stretching direction no molecular chains must be severed or torn from a molecular composite, since the molecular chains forming the material do not entangle, but more or less smooth side by side are arranged. In this way, to break such a unidirectional stretched film parallel to the stretching direction compared to conventional films significantly reduced tensile strength is required, which is 50% to 60% below the breaking force, which would be necessary for a conventional unstretched or bidirectionally stretched film.
- a stand-up pouch which is produced from a unidirectionally stretched film, at least in a tear-open area, exhibits a tear-open behavior which is optimized over conventional stand-up pouches with a smooth and uniform tear-off edge following the stretching direction. It is not to be feared in such a stand-up pouch that a crack runs unchecked over the entire stand-up pouch body, so that stand-up pouches can be easily torn open with a liquid content, without having to fear a loss of bag contents.
- the at least one unidirectionally stretched film comprises at least one polyolefin and / or polyamide and / or an ester, in particular polyethylene and / or preferably polypropylene and / or polyethylene terephthalate.
- a thickness of the unidirectionally stretched film is in the range from 10 ⁇ m to 200 ⁇ m, in particular in the range from 35 ⁇ m to 155 ⁇ m, preferably in the range from 45 ⁇ m to 95 ⁇ m.
- the tubular bag is formed in the manner of a cylindrical box and provided in the accompanying drawing with the reference numeral 10. It comprises a cylindrical tubular pouch body 11 and cover 12.
- a bottom is not shown in the accompanying drawing.
- the bottom can preferably be designed in the same way as the cover 12, namely flat shell-shaped with a peripheral edge 13, which is sealable with the tubular bag body 11 at the front. The sealing takes place between the front-side inner edge of the tubular pouch body 11 and the outer surface of the peripheral edge 13 of the lid 12 or an equally formed bottom.
- the tubular bag body 11 is made of a rectangular laminate, wherein the free longitudinal edges are connected in an overlapping portion 14 to a so-called lap-seal, namely, sealed, wherein the lap-seal is held by a sealing seam 22.
- a so-called lap-seal namely, sealed
- the lap-seal is held by a sealing seam 22.
- stamping lines 16, 17 are formed, which extend over the circumference of the tubular bag body 11 such that, if necessary, the tubular bag 10 along this Marking lines 16, 17 is apparent.
- These stamping lines 16, 17 define therebetween a tear strip 18 which extends over the circumference of the tubular bag body 11 and which has a pull tab 21 with an engagement region 23.
- this tear strip 18 is close to the lid 12, so that when opening the tubular bag 11 by exerting train on the tear strip 18, respectively the handle tab 21 in the direction of the arrow 19 substantially only the uppermost part of the tubular bag body 11 together with the cover 12 is removed.
- the section of the tubular pouch body 11 that surrounds the bottom thus remains largely intact.
- the opened tubular bag presents itself to the consumer as if only the lid 12 had been removed.
- the material weakening or embossing lines 16, 17 in each case adjoin an incision formed on the outer and here free overlapping edge 15 of the overlapping section 14, which in the illustrated embodiment is in the form of a pointed notch 20.
- the cross-section of the tubular pouch body 11 may be circular as in the illustrated embodiment. However, it is also conceivable to provide a triangular, polygonal, oval or the like. Cross-section. Of course, then cover and / or floor must be adjusted accordingly.
- the tubular pouch body preferably consists of a laminate.
- Lid and bottom can be made of the same material.
- the lid, bottom and / or tubular pouch body have a thickness in the range of 50 ⁇ m to 500 ⁇ m, in particular 80 ⁇ m to 400 ⁇ m, preferably 100 ⁇ m to 350 ⁇ m.
- the tubular pouch body can be torn along the stamping lines 16, 17 in a particularly controlled manner.
- a unidirectionally stretched film the molecule chains forming the film are aligned and arranged substantially parallel in the stretching direction.
- a cleavability of the stretched material parallel to the direction of stretching relative to an angled direction is preferred, so that an oblique tearing by the aligned molecular chains is made much more difficult to impossible.
- splitting or tearing of such a film parallel to the stretching direction no molecular chains are cut.
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schlauchbeutel (10), insbesondere einen dosenartigen Schlauchbeutel bzw. Rundbeutel, mit einem, insbesondere rohrförmigen, Schlauchbeutelkörper (11) und einem Deckel (12), sowie gegebenenfalls einem Boden, insbesondere einem Stand- bzw. Stehboden, wobei. der Schlauchbeutelkörper (11) mittels Lap-seal gebildet ist, wobei sich ausgehend von einem äußeren überlappenden Längsrand (15) eines Überlappungsabschnitts (14) wenigstens eine Materialschwächung (16, 17) über den, Umfang des Schlauchbeutelkörper (11) erstreckt, so dass der Schlauchbeutel (10) bei Bedarf längs dieser Materialschwächung (16, 17) offenbar ist, wobei der Schlauchbeutelkörper (11) aus einer Folie, insbesondere einem Laminat, bevorzugt einem Aluminium-Laminat, mit wenigstens einer Siegel- und gegebenenfalls wenigstens einer Barriereschicht hergestellt ist.
Description
"Schlauchbeutel mit aufreißbarem Schlauchbeutelkörper"
B e s c h r e i b u n g
Die Erfindung betrifft einen Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und Deckel, sowie gegebenenfalls Boden, insbesondere Stand- bzw. Stehboden.
Schlauchbeutel der hier fraglichen Art sind allgemein bekannt und werden zur Aufbewahrung, Lagerung und zum Transport von flüssigen, pastösen, pulverigen, rieselfähigen und festen Inhaltsstoffen verwendet.
Ferner werden Standbeutel der genannten Art vielfach als Ersatz für Tüten, aber auch Flaschen, Dosen und Kartons zur Verpackung von festen, flüssigen und pastösen Nahrungs- und Genussmitteln, Tiernahrung, Medikamenten, Kosmetika, sowie für Gebrauchsgegenstände aller Art und als Nachfüllpackungen verwendet.
Sie zeichnen sich durch ein geringes Gewicht sowie eine einfache Form- und Bedruckbarkeit aus. Darüber hinaus lassen sie sich bei entsprechender Materialwahl einfach und umweltschonend entsorgen. Vor allem lassen sie sich nach Entleerung auf ein minimales Volumen zusammenfalten und in den Entsorgungsweg einbringen.
Ein generelles Problem ist jedoch das Öffnungsverhalten derartiger Schlauchbeutel bzw. Schlauchbeutel- Verpackungen. Üblicherweise erfolgt das Öffnen solcher Verpackungen durch ein Aufreißen der Verpackung, wobei in aller Regel zu diesem Zweck ein Angriff an Seitenflächen der Verpackung vorgesehen ist, um diese zum Zwecke der Öffnung auseinanderzuziehen. Die Versiegelung soll dabei aufbrechen. Ein Nachteil dieser Lösung
ist, daß die Öffnung der Verpackung relativ ziellos und unkontrolliert erfolgt, so daß der Verpackungsinhalt verschüttet wird, was insbesondere bei flüssigen oder rieselfähigen Inhaltsstoffen häufig zu einem zumindest teilweisen Verlust des verpackten Gutes führt. Ferner ist nach einem solchen Aufreißen das Innere des Schlauchbeutels in aller Regel nur sehr schwer zugänglich, da eingerissene bzw. stehengebliebene
Verpackungsabschnitte im Wege stehen und den Zugang ins Innere des Schlauchbeutels, zum Beispiel mittels eines Löffels, erschweren. Auch bei einem Ausgießen des Verpackungsinhalts stören stehengebliebene Verpackungsteile ganz erheblich und führen darüber hinaus zu einer häufig unerwünschten Kontamination der Umgebung mit dem ausgegossenen Verpackungsinhalt.
Eine weitere Öffnungsvariante sieht die Verwendung einer Schere vor, mittels welcher ein oberer Abschnitt, beispielsweise die Siegelnaht, des geschlossenen Schlauchbeutels abgetrennt und entfernt wird, so daß der Inhalt des Schlauchbeutels zugänglich ist. Diese Variante ermöglicht zwar ein sauberes Abtrennen eines den Schlauchbeutel verschließenden Schlauchbeutelabschnitts, wirft jedoch das Problem auf, daß immer eine Schere zur Hand sein muß. Ferner besteht auch hier bei Verwendung einer unsauberen Schere die Gefahr, daß die Schnittkanten des Schlauchbeutels und gegebenenfalls auch der Schlauchbeutelinhalt verschmutzt und möglicherweise dadurch unbrauchbar werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schlauchbeutel der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, der auf hygienische Weise einfach und ohne Hilfsmittel so geöffnet werden kann, daß der Schlauchbeutelinhalt problemlos zugänglich wird. Vor allem soll sich die Öffnung durch eine definierte Öffnungskante auszeichnen, die frei von unkontrolliert wegstehenden Verpackungsabschnitten ist. Schließlich soll durch die erfindungsgemäße Konstruktion eine möglichst große Öffnung erreicht werden, die einen problemlosen Zugang zum Beutelinnern, beispielsweise mit einem Löffel, einer Schaufel oder dgl. ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch einen Schlauchbeutel bzw. eine Schlauchbeutel-Verpackung gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß der aus einer Folie, insbesondere einem Laminat, gebildete Schlauchbeutelkörper, der in der Regel zylinderförmig ausgebildet ist, mittels Lap-Seal gebildet ist, wobei sich ausgehend von einem freien Längsrand eines den „Lap" bildenden Überlappungsabschnitts wenigstens
eine Materialschwächung übet den Umfang des Schlauchbeutelkörpers erstreckt derart, daß bei Bedarf der Schlauchbeutel längs dieser Materialschwächung offenbar ist, insbesondere über den gesamten Querschnitt des Schlauchbeutelkörpers bzw. Schlauchbeutels. Damit läßt sich in einfacher Weise eine maximale Öffnung des Schlauchbeutels zur Entleerung desselben herstellen. Der Schlauchbeutel wird also nicht durch Entfernung des Deckels und/oder des Bodens geöffnet, sondern durch Teilung des Schlauchbeutelkörpers. Vorzugsweise befindet sich die Materialschwächung nahe dem Deckel des Schlauchbeutels, so daß nach Öffnung des Schlauchbeutels der Inhalt desselben sicher und gut zugänglich in dem, den Boden umfassenden Teil, des Schlauchbeutelkörpers gehalten bleibt.
Die Öffnung des Schlauchbeutels erfolgt durch Greifen des und Ausübung von Zug auf einen äußeren, überlappenden Abschnitt des Lap-Seals im Bereich der Materialschwächung, nämlich durch Greifen einer Grifflasche, so dass die Materialschwächung entweder nur über einen Umfangsabschnitt oder vorzugsweise über den gesamten Umfang des Schlauchbeutelkörpers aufgebrochen wird.
Die Materialschwächung ist vorzugsweise eine sich durchgehend erstreckende oder nach Art einer Perforation unterbrochen ausgebildete Prägelinie. Fertige Materialschwächungslinien lassen sich bei den heute üblicherweise verwendeten Materialien, insbesondere auch hier bevorzugt eingesetzten Laminaten mit oder ohne Barriereschicht problemlos ausbilden, insbesondere prägen. Bezüglich der hier bevorzugt verwendeten Barriereschicht-Materialien wird auf Anspruch 1 und auf die abhängigen Ansprüche verwiesen, wobei insbesondere SiO2, AlOx, Polyacrylnitril (PAN), Polyamid (PA), Ethylenvinylalkohol (EVOH) und/oder Mischungen der vorgenannten Substanzen und/oder wenigstens einer Metallfolie als Barriereschichtmaterialien genannt seien.
Eine besonders bevorzugte Aus führungs form ist dadurch gekennzeichnet, daß zwei im axialen Abstand voneinander ausgebildete, sich jeweils über den Umfang des Schlauchbeutelkörpers erstreckende Materialschwächungen, insbesondere Prägelinien vorgesehen sind, die zwischen sich einen Aufreißstreifen begrenzen, der am äußeren, überlappenden Rand des Überlappungsabschnitts beginnt. Dieser Aufreißstreifen ist im Bereich des Überlappungsabschnitts in Form oben bereits erwähnter Grifflasche ausgebildet.
Erfindungsgemäß wird der Schlauchbeutelkörper, wie vorerwähnt, durch eine Lap-seal gebildet, wobei das Lap-seal zumindest durch eine Verschlussnaht gehalten bzw. gebildet wird. Eine solche Verschlussnaht ist im Wesentlichen linienförmig ausgebildet und befindet sich vorzugsweise an einem inneren überlappenden Längsrand des Überlappungsabschnitts. Aufgrund der linienförmigen Ausbildung der Verschlussnaht, ist diese schnell und kostengünstig herzustellen.
Gemäß einer bevorzugten Aus führungs form der Erfindung ist beidseitig der Grifflasche entlang der jeweiligen Präge- bzw. Materialschwächungslinie im Bereich des Überlappungsabschnitts eine Siegelnaht ausgebildet ist.
Diese Aus führungs form gewährleistet in besonders vorteilhafter Weise, dass Aufrisskanten im Bereich der Grifflasche und des Überlappungsabschnitts glatt und exakt entlang der Schwächungslinie bzw. der gewünschten Schwächungsstruktur aufreißen und ein seitliches Einreißen des den Schlauchbeutel bildenden Folien- bzw. Laminatmaterials sicher vermieden wird.
Alternativ kann der Überlappungsabschnitt, außer im Bereich der Grifflasche, insbesondere vollflächig, unter Ausbildung des Schlauchbeutelkörpers, als Lap-seal gesiegelt sein, wobei in diesem Fall ebenfalls zumindest beidseitig der Grifflasche entlang der jeweiligen Präge- bzw. Materialschwächungslinie im Bereich des
Überlappungsabschnitts eine durchgehende Siegelnaht ausgebildet ist, durch die ebenfalls die oben dargestellte positive Wirkung gewährleistet ist.
Gemäß einer weiteren Aus führungs form der Erfindung ist der äußere überlappende Längsrand, außer im Bereich der Grifflasche, an den Schlauchbeutelkörper gesiegelt. Auf diese Weise ist einerseits eine gute Greifbarkeit der Grifflasche gewährleistet und andererseits sichergestellt, dass der einen Verpackungsraum definierende Teil des Schlauchbeutelkörpers bei einem Öffnen des Schlauchbeutels entlang der Materialschwächungslinie nicht mit aufreißt, sondern unverletzt und intakt bleibt.
Ferner kann die Grifflasche, gegebenenfalls unter Aussparung eines Angriffbereichs am äußeren überlappenden Längsrand der Grifflasche, mit einer Haftkraft an dem Schlauchbeutelkörper haften, die geringer als eine Haft- bzw. Siegelkraft des Lap-seal,
insbesondere geringer als eine Haft- bzw. Siegelkraft der Verschlussnaht bzw. der Siegelnaht am äußeren überlappenden Längsrand des Überlappungsabschnitts ist.
Durch ein solches Anhaften der Grifflasche an dem Schlauchbeutelkörper wird effektiv vermieden, dass die Grifflasche versehentlich betätigt und der Schlauchbeutel versehentlich geöffnet wird oder dass die Grifflasche irgendwo hängen bleibt und der Schlauchbeutel hierbei, ebenfalls ungewollt, geöffnet wird.
Der Angriffbereich der Grifflasche verbleibt in jedem Fall ungesiegelt und ohne Haftung an dem Schlauchbeutelkörper, wobei dieser Angriffbereich hinsichtlich seiner Form und Größe so ausgebildet ist, dass dieser nicht versehentlich ergriffen, sondern nur bewusst angegriffen werden kann, um den Schlauchbeutel gewollt zu öffnen.
Um das Aufreißen zu erleichtern, schließt die Materialschwächung vorzugsweise an einen am freien Rand des Überlappungsabschnitts bzw. des Lap-Seals ausgebildeten Einschnitt an. Dieser Einschnitt kann als Spitzkerbe ausgebildet sein.
Der Deckel und/oder der Boden ist bzw. sind mit dem Schlauchbeutelkörper in herkömmlicher Weise versiegelt oder verklebt.
Wie bereits erwähnt, ist der Schlauchbeutelkörper aus einem Laminat, insbesondere Aluminium-Laminat, mit wenigstens einer Siegel- und gegebenenfalls wenigstens einer Barriereschicht hergestellt. Die Barriereschicht besteht vorzugsweise aus SiO2, AlOx, Polyacrylnitril (PAN), Polyamid (PA), Ethylenvinylalkohol (EVOH) und/oder Mischungen der genannten Substanzen und/oder einer Metallfolie.
Darüber hinaus kann es zur Standfestigkeit und Stabilität des Schlauchbeutels vorteilhaft sein, den Deckel und/oder den Boden jeweils relativ steif auszubilden, vorzugsweise als tiefgezogene Schale mit siegel- bzw. klebbaren Rändern. Alternativ kann der Boden auch aus einem Laminat hergestellt und mit einer V- oder W-Falte ausgebildet sein, wodurch ebenfalls die erforderliche Formstabilität sowie Standfestigkeit erhalten werden.
Aus Kostengründen ist es auch vorteilhaft, wenn Deckel und/oder Boden im Wesentlichen aus denselben Materialien sowie insbesondere aus demselben Folienzuschnitt hergestellt sind wie der Schlauchbeutelkörper.
Bei Ausbildung von Deckel und/oder Boden als flache Schale kann es auch zweckmäßig sein, die Deckel- bzw. Bodenfläche mit Sicken, insbesondere sich kreuzenden Sicken zu versehen, um deren Formstabilität zu erhöhen.
Deckel und/oder Boden können auch als Spritzgußteil zur Verfügung gestellt werden. Letztlich hängt dies von der erforderlichen Stabilität, der Größe der Verpackung und des Verpackungsinhalts ab.
Bezüglich bevorzugter Dimensionen der Materialdicke von Deckel, Boden und Schlauchbeutelkörper wird auf Anspruch 17 verwiesen.
Bei Bedarf bestehen Deckel, Boden und Schlauchbeutelkörper aus einem Material, welches unter Aufrechterhaltung geeigneter Materialeigenschaften, insbesondere thermisch sterilisierbar ist, wie beispielsweise Polypropylen und/oder andere unter thermischen Sterilisationsbedingungen, insbesondere im Bereich über 1200C, stabile, insbesondere formstabile, Materialien.
Ferner umfasst gemäß einer weiteren Ausführungsform wenigstens der Schlauchbeutelkörper zumindest eine unidirektional gereckte Folie, die als ein Teil bzw. als eine Laminatschicht des den Schlauchbeutelkörper bildenden Laminats vorliegen kann.
In vorteilhafter Weise ist die Dicke der unidirektional gereckten Folie größer als diejenige einzelner und besonders bevorzugt aller verbleibenden weiteren Schichten des Laminats, da auf diese Weise eine durch die unidirektional gereckte Folie vorgebbare bevorzugte Reißrichtung besonders gut wirksam ist. In diesem Zusammenhang sei explizit darauf hingewiesen, dass eine Verwendung einer unidirektional gereckten Folie in einem den erfindungsgemäßen Schlauchbeutel bildenden Laminat ebenfalls eine Materialschwächung darstellt, da in einer unidirektional gereckten Folie die die Folie bildenden Molekülketten ausgerichtet und in Reckrichtung im wesentlichen parallel angeordnet sind. Hierdurch bedingt ist eine Spaltbarkeit des gereckten Materials parallel zur Reckrichtung gegenüber einer dazu winkligen Richtung bevorzugt, so dass ein schräges Einreißen durch die ausgerichteten Molekülketten deutlich erschwert bis unmöglich gemacht wird. Somit wirkt die Verwendung einer uniaxial gereckten Folie in einem Laminat in gleicher Weise,
wie eine andere vorgenannte Materialschwächung, beispielsweise eine Prägung, und ist deshalb äquivalent zu dieser, wie auch aus nachstehenden Ausführungen hinsichtlich einer Reißkraft hervorgeht.
Ein weiterer Vorteil der Verwendung einer unidirektional gereckten Folie besteht darin, dass beim Spalten bzw. Aufreißen einer solchen Folie parallel zur Reckrichtung keine Molekülketten durchtrennt oder aus einem Molekülverbund gerissen werden müssen, da die das Material bildenden Molekülketten nicht verknäuelt, sondern mehr oder weniger glatt nebeneinander angeordnet sind. Auf diese Weise ist zum Zerreißen einer solchermaßen unidirektional gereckten Folie parallel zur Reckrichtung eine gegenüber herkömmlichen Folien deutlich verringerte Reißkraft erforderlich, die um 50% bis 60% unterhalb der Reißkraft liegt, die für eine herkömmliche ungereckte oder bidirektional gereckte Folie notwendig wäre.
Insofern zeigt ein Standbeutel, der zumindest in einem Aufreißbereich aus einer unidirektional gereckten Folie hergestellt ist, ein gegenüber herkömmlichen Standbeuteln optimiertes Aufreißverhalten mit einer glatten und gleichförmigen, der Reckrichtung folgenden Aufreißkante. Es ist bei einem solchen Standbeutel nicht zu befürchten, dass ein Riss unkontrolliert über den gesamten Standbeutelkörper verläuft, so dass auch Standbeutel mit einem flüssigen Inhalt unproblematisch aufgerissen werden können, ohne dass ein Verlust des Beutelinhalts befürchtet werden muss.
Erfindungsgemäß weist die zumindest eine unidirektional gereckte Folie wenigstens ein Polyolefin und/oder Polyamid und/oder einen Esther, insbesondere Polyethylen und/oder bevorzugt Polypropylen und/oder Polyethylenterephthalat, auf.
Eine Dicke der unidirektional gereckten Folie liegt erfindungsgemäß im Bereich von 10 μm bis 200 μm, insbesondere im Bereich von 35 μm bis 155 μm, vorzugsweise im Bereich von 45 μm bis 95 μm.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlauchbeutels anhand der beigefügten Zeichnung erläutert. Diese zeigt die einem
Deckel zugeordnete Hälfte eines erfindungsgemäß ausgebildeten Schlauchbeutels in perspektivischer Ansicht. Der Schlauchbeutel ist nach Art einer zylinderförmigen Dose ausgebildet und in der anliegenden Zeichnung mit der Bezugsziffer 10 versehen. Er umfasst einen zylindrischen Schlauchbeutelkörper 11 sowie Deckel 12. Ein Boden ist in der anliegenden Zeichnung nicht dargestellt. Der Boden kann jedoch vorzugsweise genauso ausgebildet sein wie der Deckel 12, nämlich flach schalenförmig mit einem Umfangsrand 13, der stirnseitig mit dem Schlauchbeutelkörper 11 versiegelbar ist. Die Versiegelung erfolgt zwischen dem stirnseitigen Innenrand des Schlauchbeutelkörpers 11 und der Außenfläche des Umfangsrandes 13 des Deckels 12 bzw. eines ebenso ausgebildeten Bodens.
Der Schlauchbeutelkörper 11 ist aus einem rechteckförmigen Laminat hergestellt, wobei die freien Längsränder in einem Überlappungsabschnitt 14 zu einem sogenannten Lap- Seal miteinander verbunden, nämlich versiegelt sind, wobei das Lap-seal durch eine Verschlussnaht 22 gehalten bzw. gebildet ist. Ausgehend von einem äußeren, sowie hier freien, Längsrand 15 des Überlappungsabschnitts 14 sind zwei im axialen Abstand voneinander angeordnete Materialschwächungen in Form von Prägelinien 16, 17 ausgebildet, die sich über den Umfang des Schlauchbeutelkörpers 11 erstrecken derart, daß bei Bedarf der Schlauchbeutel 10 längs dieser Prägelinien 16, 17 offenbar ist. Diese Prägelinien 16, 17 begrenzen zwischen sich einen sich über den Umfang des Schlauchbeutelkörpers 11 erstreckenden Aufreißstreifen 18, der eine Grifflasche 21 mit einem Angriffbereich 23 aufweist. Entsprechend der anliegenden Zeichnung befindet sich dieser Aufreißstreifen 18 nahe dem Deckel 12, so daß beim Öffnen des Schlauchbeutels 11 durch Ausübung von Zug auf den Aufreißstreifen 18, respektive die Grifflasche 21 in Richtung des Pfeils 19 im wesentlichen nur der oberste Teil des Schlauchbeutelkörpers 11 zusammen mit dem Deckel 12 entfernt wird. Der den Boden umfassende Abschnitt des Schlauchbeutelkörpers 11 bleibt somit weitgehend erhalten. Der geöffnete Schlauchbeutel stellt sich dem Verbraucher so dar, als wäre lediglich der Deckel 12 entfernt worden.
Die Materialschwächung bzw. Prägelinien 16, 17 schließen jeweils an einen am äußeren und hier freien überlappenden Rand 15 des Überlappungsabschnitts 14 ausgebildeten Einschnitt an, der bei der dargestellten Aus führungs form als Spitzkerbe 20 ausgebildet ist. Damit ist das Einreißen der Prägelinien in Umfangsrichtung vorgegeben und erleichtert.
Der Querschnitt des Schlauchbeutelkörpers 11 kann wie bei der dargestellten Ausführungsform kreisförmig ausgebildet sein. Es ist jedoch ebenso denkbar, einen dreieckigen, mehreckigen, ovalen oder dgl. Querschnitt vorzusehen. Natürlich müssen dann auch Deckel und/oder Boden entsprechend angepaßt sein.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht der Schlauchbeutelkörper vorzugsweise aus einem Laminat. Deckel und Boden können aus demselben Material hergestellt sein. Bezüglich der Dimensionen hat sich als vorteilhaft herausgestellt, daß Deckel, Boden und/oder Schlauchbeutelkörper eine Dicke im Bereich von 50 μm bis 500 μm, insbesondere 80 μm bis 400 μm, vorzugsweise 100 μm bis 350 μm aufweisen.
Durch Verwendung eines Laminats mit unidirektional gereckter Folie läßt sich der Schlauchbeutelkörper längs der Prägelinien 16, 17 besonders kontrolliert aufreißen. In einer unidirektional gereckten Folie sind die die Folie bildenden Molekülketten ausgerichtet und in Reckrichtung im Wesentlichen parallel angeordnet. Hierdurch bedingt ist eine Spaltbarkeit des gereckten Materials parallel zur Reckrichtung gegenüber einer dazu winkligen Richtung bevorzugt, so daß ein schräges Einreißen durch die ausgerichteten Molekülketten deutlich erschwert bis unmöglich gemacht wird. Beim Spalten bzw. Aufreißen einer solchen Folie parallel zur Reckrichtung werden keine Molekülketten durchtrennt. Auch werden keine Molekülketten aus dem Molekülverbund herausgerissen, da die das Material bildenden Molekülketten nicht verknäuelt, sondern mehr oder weniger glatt nebeneinander angeordnet sind. Auf diese Weise ist zum Zerreißen einer solchermaßen unidirektional gereckten Folie parallel zur Reckrichtung eine gegenüber herkömmlichen Folien deutlich verringerte Reißkraft erforderlich, die bis zu 50 bis 60 % unterhalb der Reißkraft liegt, die für eine herkömmliche ungereckte oder bidirektional gereckte Folie notwendig wäre. Bei der dargestellten Aus führungs form ist die entsprechende Folie des Folienverbunds bzw. Laminats in Umfangsrichtung gereckt, d.h. in Aufreißrichtung des Aufreißstreifens 18. Auf diese Weise erhält man längs der Prägelinien 16, 17 glatte, gleichförmige und der Reckrichtung folgende Aufreißkanten. Bezüglich bevorzugter Materialien und Dimensionen wird auf die Ansprüche 18 und 19 verwiesen.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Bezugszeichen
Schlauchbeutel
Schlauchbeutelkörper
Deckel
Umfangsrand
Lap-Seal
Längsrand
Prägelinie
Prägelinie
Aufreißstreifen
Pfeil
Spitzkerbe
Grifflasche
Verschlussnaht
Angriffbereich
Claims
1. Schlauchbeutel (10), insbesondere dosenartiger Schlauchbeutel bzw. Rundbeutel, mit einem, insbesondere rohrförmigen, Schlauchbeutelkörper (11) und Deckel (12), sowie gegebenenfalls Boden, insbesondere Stand- bzw. Stehboden, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchbeutelkörper (11) mittels Lap-seal gebildet ist, wobei sich ausgehend von einem äußeren überlappenden Längsrand (15) eines Überlappungsabschnitts (14) wenigstens eine Materialschwächung (16, 17) über den Umfang des Schlauchbeutelkörpers (11) erstreckt, so dass der Schlauchbeutel (10) bei Bedarf längs dieser Materialschwächung (16, 17) offenbar ist, wobei der Schlauchbeutelkörper (11) aus einer Folie, insbesondere einem Laminat, bevorzugt einem Aluminium-Laminat, mit wenigstens einer Siegel- und gegebenenfalls wenigstens einer Barriereschicht hergestellt ist.
2. Schlauchbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung eine sich durchgehend erstreckende oder unterbrochen ausgebildete Prägelinie (16, 17) ist.
3. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei im axialen Abstand voneinander ausgebildete, sich jeweils über den Umfang des Schlauchbeutelkörpers (11) erstreckende Materialschwächungen, insbesondere Prägelinien (16, 17) vorgesehen sind, die zwischen sich einen Aufreißstreifen (18) begrenzen.
4. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lap-seal durch eine Verschlussnaht (22) gehalten bzw. gebildet ist.
5. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (18) im Bereich des Überlappungsabschnitts (14) als Grifflasche (21) ausgebildet ist.
6. Schlauchbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere überlappende Längsrand (15), außer im Bereich der Grifflasche (21), an den Schlauchbeutelkörper (11) gesiegelt ist.
7. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig der Grifflasche (21) entlang der jeweiligen Prägelinie (16, 17) im Bereich des Überlappungsabschnitts (14) eine Siegelnaht ausgebildet ist.
8. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsabschnitt (14), außer im Bereich der Grifflasche (21), insbesondere vollflächig, unter Ausbildung des Schlauchbeutelkörpers (H), als Lap-seal gesiegelt ist.
9. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Grifflasche (21), gegebenenfalls unter Aussparung eines Angriffbereichs (23) am äußeren überlappenden Längsrand (15) der Grifflasche (21), mit einer Haftkraft an dem Schlauchbeutelkörper (11) haftet, die geringer als eine Haft- bzw. Siegelkraft des Lap-seal, insbesondere geringer als eine Haft- bzw. Siegelkraft der Verschlussnaht (22), ist.
10. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (16, 17) nahe dem Deckel (12) ausgebildet ist.
11. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (16, 17) an wenigstens einem am äußeren Rand (15) des Lap-Seals ausgebildeten Einschnitt anschließt.
12. Schlauchbeutel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschnitt als Spitzkerbe (20) ausgebildet ist.
13. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) und/oder der Boden mit dem Schlauchbeutelkörper (11) versiegelt und/oder verklebt ist/sind.
14. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriereschicht aus SiO2, AlOx, Polyacrylnitril (PAN), Polyamid (PA), Ethylenvinylalkohol (EVOH) und/oder Mischungen der vorgenannten Substanzen und/oder wenigstens einer Metallfolie besteht.
15. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) und/oder Boden relativ steif ausgebildet ist/sind und siegel- bzw. klebbare Ränder (13) aufweisen.
16. Schlauchbeutel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
Deckel (12) und/oder Boden jeweils als flache Schalen ausgebildet und durch Tiefziehen oder Spritzgießen hergestellt sind.
17. Schlauchbeutel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden aus einem Laminat hergestellt ist und eine V- oder W-Falte umfaßt.
18. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) und/oder der Boden im wesentlichen aus denselben Materialien hergestellt sind wie der Schlauchbeutelkörper (11).
19. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12), der Boden und/oder der Schlauchbeutelkörper (11) eine Dicke im Bereich von 50 μm bis 500 μm, insbesondere 80 μm bis 400 μm, vorzugsweise 100 μm bis 350 μm aufweisen.
20. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12), der Boden und/oder der Schlauchbeutelkörper (11) sterilisierbar sind.
21. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der Schlauchbeutelkörper (11) zumindest eine unidirektional gereckte Folie umfaßt.
22. Schlauchbeutel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die unidirektional gereckte Folie Teil des den Schlauchbeutelkörper (11) bildenden Laminats ist.
23. Schlauchbeutel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der unidirektional gereckten Folie größer ist als diejenige der verbleibenden weiteren Schichten des Laminats.
24. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine unidirektional gereckte Folie wenigstens ein Polyolefin und/oder Polyamid und/oder einen Esther, insbesondere Polyethylen und/oder Polypropylen und/oder Polyethylenterephthalat, aufweist.
25. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die unidirektional gereckte Folie eine Dicke im Bereich von 10 μm bis 200 μm, insbesondere im Bereich von 35 μm bis 155 μm, vorzugsweise im Bereich von 45 μm bis 95 μm aufweist.
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