Handwerkzeugmaschinengehäuseteil
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem
Handwerkzeugmaschinengehäuseteil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits ein Handwerkzeugmaschinengehäuseteil aus zwei Materialtypen mit einem eine Information tragenden
Kennzeichnungselement bekannt. Das Kennzeichnungselement ist aus einem ersten Materialtyp gefertigt und ist als Klebeschild auf ein aus einem zweiten Materialtyp gefertigtes Gehäuseschalenteil aufgeklebt.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung geht aus von einem
Handwerkzeugmaschinengehäuseteil aus wenigstens zwei Materialtypen mit einem eine Information tragenden Kennzeichnungselement .
Es wird vorgeschlagen, dass das Kennzeichnungselement aus einem ersten Materialtyp einen Bereich aus einem zweiten Materialtyp durchgreift. Dadurch kann eine robuste, vollkommen abriebfeste und hochwertig wirkende Kennzeichnung einer das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil umfassenden
Handwerkzeugmaschine erreicht werden. Zudem kann der Bereich aus dem zweiten Materialtyp durch das Kennzeichnungselement besonders griffig gestaltet werden, und zwar insbesondere dann, wenn das Kennzeichnungselement als erhabenes Profil
ausgebildet ist. Es wird daher auch eine Betriebssicherheit der Handwerkzeugmaschine erhöht.
Das Kennzeichnungselement durchgreift den Bereich aus dem zweiten Materialtyp, wenn er zumindest im Wesentlichen, d.h. zu wenigstens 90%, von dem zweiten Materialtyp umgeben ist. Verschiedene Materialien können einem gleichen Materialtyp zugeordnet sein, wenn sie zumindest eine erkennbar ähnliche Eigenschaft haben.
Ein rutschfestes, stoßabsorbierendes und zudem ein verringertes Verletzungsrisiko bergendes
Handwerkzeugmaschinengehäuse kann erreicht werden, wenn zumindest eine der Materialkomponenten eine hohe Elastizität aufweist. Als Materialien mit hoher Elastizität kommen insbesondere Materialien mit
E-Modulen unterhalb 2000 GPa, wie beispielsweise Weich-PVC oder Polyurethan-Weichschaum, in Betracht. Ein Verletzungsrisiko kann insbesondere dann reduziert werden, wenn die elastische Materialkomponente eine harte
Materialkomponente, beispielsweise aus hartem Kunststoff oder aus Metall, zumindest teilweise überdeckt.
Eine Kennzeichnung der Handwerkzeugmaschine mit großer Fernwirkung kann erreicht werden, wenn die beiden
Materialtypen unterschiedliche Farben, besonders vorteilhaft komplementäre Farben, wie beispielsweise grün und rot, aufweisen.
Eine optische und haptische Unterscheidung kann jedoch auch dann erreicht werden, wenn die beiden Materialien unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufweisen.
Ein besonders hoher Griffkomfort kann erreicht werden, wenn zumindest einer der Materialtypen ein Weichmaterial ist, das einen hohen Anteil an Naturkautschuk enthält, wie beispielsweise ein Materialtyp von der unter dem Namen „Softgrip" bekannten Art. Es kann zudem eine vorteilhafte Wärmeisolation erreicht werden, wenn zumindest einer der Materialtypen wärmeisolierende Gaseinschlüsse aufweist.
Eine besonders passgenaue stoffschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Materialtyp und dem zweiten Materialtyp kann erreicht werden, wenn das Kennzeichnungselement aus dem ersten Materialtyp mit dem zweiten Materialtyp umspritzt ist. Zusätzliche Herstellungsschritte können dann vermieden werden, wenn die beiden Materialtypen in einem Zweikomponenten- Spritzgussverfahren verbunden sind.
Alternativ dazu kann eine Herstellung des
Handwerkzeugmaschinengehäuseteils mit besonders geringen Anfangsinvestitionen erreicht werden, wenn der zweite Materialtyp mit dem ersten Materialtyp verklebt ist.
Bilden das Kennzeichnungselement aus dem ersten Materialtyp und der Bereich aus dem zweiten Materialtyp gemeinsam eine stetige Oberfläche, kann ein Abstoßen von Kanten an einem Übergang zwischen den Materialtypen vermieden werden, und es können gute Reinigungseigenschaften erreicht werden. Als „stetig" soll in diesem Zusammenhang eine stufenfreie
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Oberflache bezeichnet werden. Ein besonders hochwertiger Eindruck kann vermittelt werden, wenn der erste Materialtyp und der zweite Materialtyp intarsienartig verarbeitet sind.
Zeichnung
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind
Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Handwerkzeugmaschine mit einem
Handwerkzeugmaschinengehäuseteil, das ein
Kennzeichnungselement aufweist, Fig. 2 das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil mit dem
Kennzeichnungselement aus Figur 1, Fig. 3 das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil aus den
Figuren 1 und 2 in einer Explosionsdarstellung mit getrennten Komponenten aus unterschiedlichen Materialtypen und
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV - IV durch das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil aus Figur
2.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Figur 1 zeigt eine als Akkuschrauber ausgebildete Elektrohandwerkzeugmaschine mit einem Gehäuse 16 aus Kunststoff. Das Gehäuse 16 umfasst einen zigarrenförmigen Grundkörper 20, in dem ein Antriebsmotor zum Antreiben eines Schrauberfutters 14 angeordnet ist, und umfasst außerdem einen Handgriff 18, an dem an einem dem Grundkörper 20 abgewandten Ende ein Akkumulatorpack 22 lösbar befestigt ist.
Der Akkumulatorpack 22 umfasst ein als Gehäuseunterschale ausgebildetes Handwerkzeugmaschinengehäuseteil, das aus zwei Materialtypen PA, TPE gefertigt ist.
Figur 2 zeigt das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil in einer separaten Darstellung gelöst von einem Rest des Gehäuses 16. An einer Unterseite, die bei befestigtem Akkumulatorpack 22 dem Handgriff 18 abgewandt ist, weist das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil ein als Schriftzug ausgebildetes Kennzeichnungselement 10 auf, das aus einem ersten Materialtyp PA gebildet ist und das einen Bereich aus einem zweiten Materialtyp TPE durchgreift. Der erste
Materialtyp PA ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein rot gefärbtes Polyamid mit einer glatten Oberflächenstruktur und einem Elastizitätsmodul von etwa 2 GPa, während der zweite Materialtyp TPE ein schwarzes, elastisches, thermoplastisches Elastomer mit einem hohen Anteil an Naturkautschuk, einer griffigen Oberflächenstruktur und einem Elastizitätsmodul von einigen hundert MPa ist.
Zur Herstellung des Handwerkzeugmaschinengehäuseteils wird zunächst ein Trägerteil 24 aus dem ersten Materialtyp gegossen (Fig. 3) . Das Kennzeichnungselement 10 ist als über eine
Oberfläche des Trägerteils 24 erhabenes, reliefartiges Profil ausgebildet .
Anschließend werden das Kennzeichnungselement 10 und ein das Kennzeichnungselement 10 umgebender Bereich 12 mit dem zweiten Materialtyp TPE umspritzt. Eine Dicke der aufgespritzten Materialschicht des zweiten Materialtyps TPE im Bereich 12 entspricht dabei einer Höhe des Profils des
Kennzeichnungselements 10, so dass nach dem Umspritzen das Kennzeichnungselement 10 aus dem ersten Materialtyp PA und der Bereich 12 aus dem zweiten Materialtyp TPE eine stetige Oberfläche 26 bilden.
Um einen Stoffschluss zwischen dem Bereich 12 aus dem zweiten Materialtyp TPE und dem Trägerteil 24 zu unterstützen, weist dieser eine Vielzahl von kleinen Ausnehmungen 30 auf. Das Handwerkzeugmaschinengehäuseteil weist zudem vier in einem Randbereich der Unterseite angeordnete Schraubenlöcher 28 - 28ΛΛΛ zum Verschrauben des Handwerkzeugmaschinengehäuseteils mit einem weiteren Gehäuseteil 28 (Figur 1) des Akkumulatorpacks 22 auf.
Das Umspritzen des Kennzeichnungselements 10 mit dem zweiten Materialtyp TPE kann unabhängig von der Herstellung des Trägerteils 24 erfolgen oder im Rahmen eines Zweikomponenten- Spritzgussverfahrens, in dem das Trägerteil 24 in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bereich 12 hergestellt wird.