Kombination von Salzen der o-Acetylsalicylsäure und Alpha-Glucosidase-Inhibitoren
Die Erfindung betrifft eine Kombination enthaltend ein Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure als Komponente A und einen Alpha-Glucosidase-Inhibitor als Komponente B zur Prävention von Herzkreislauferkrankungen, Arzneimittel enthaltend diese Kombination und Verfahren zu ihrer Herstellung.
Bekannte Salze der o-Acetylsalicylsäure (ASS) sind unter anderem Salze von o-Acetylsalicylsäure mit basischen Aminosäuren. Durch die orale Gabe beispielsweise des Lysinsalzes der o-Acetylsalicylsäure (ASS-Lysinat) kann eine Anflutung des Wirkstoffs erreicht werden, die beinahe der Blutspiegelkurve einer Bolusinjektion entspricht. Dies ist in der Literatur beschrieben [Ch. Raschka, H. J. Koch, Perfusion 6 (2000), 13. Jahrgang, Verlag PERFUSION, Nürnberg]. Der Wirkstoff löst sich außergewöhnlich schnell auf und wird sofort vom Körper resorbiert.
Die geringe Stabilität der o-Acetylsalicylate ist auf eine dem Fachmann bekannte Rückreaktion des Produktes zu o-Acetylsalicylsäure und der entsprechenden Aminosäure zurückzuführen. Die Aminosäure reagiert dann mit der o-Acetylsalicylsäure unter Abspaltung der Acetylgruppe (Amidolyse) und Freisetzung von Salicylsäure. Die Anwesenheit freier Salicylsäure in pharmazeutischen Zubereitungen ist jedoch unerwünscht und deshalb auf einen geringen, akzeptablen Wert zu begrenzen.
In der WO 02/005782 werden Salze von o-Acetylsalicylsäure mit basischen Aminosäuren beschrieben, die eine erhöhte Stabilität aufweisen und deshalb die Nachteile der o-Acetylsalicylate hinsichtlich Lagerung und/oder Sterilisierbarkeit nicht aufweisen. Die Salze werden nach einem besonderen Verfahren hergestellt und zeichnen sich durch eine bestimmte Korngrößenverteilung aus. Sie können einen gewissen Gehalt an zugegebenem Glycin aufweisen und eignen sich zur Herstellung von Arzneimittel, beispielsweise in Form von Tabletten, Kautabletten, oder Kapseln zur oralen Applikation.
Ergänzend zur WO 02/005782 beschreibt WO 03/059323 ein verbessertes Verarbeitungsverfahren der Salze von o-Acetylsalicylsäure mit basischen Aminosäuren bei der Herstellung von festen
'oralen Darreichungsformen, indem ihnen zur Verbesserung der Fließeigenschaften ein Fließmittel zugesetzt wird und/oder sie einem Granulationsverfahren unterzogen werden. Gemäß WO
03/059323 können Arzneimittel enthaltend Salze von o-Acetylsalicylsäure mit basischen Amino- säuren als Analgetikum, Antipyretikum, Antirheumatikum, sowie als nichtsteroidale entzündungshemmende Arzneimittel beispielsweise zur Behandlung von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Arthritiden, Neuralgien, Myalgien und/oder Migräne eingesetzt werden. Insbesondere können sie aber auch als Thrombozytenaggregationshemmer in der Prävention und Therapie
kardio- und cerebrovaskulärer Erkrankungen eingesetzt werden, z.B. bei ischämischen Herzkrankheiten, Schlaganfall (Stroke), stabiler und instabiler Angina pectoris, myocardialem Infarkt (z.B. akutem Myokardinfarkt), Bypass-Operationen, PTCA (Perkutane Transluminale Coronar- Angioplastie) und/oder Stent-Implantation. Verbindungen der Komponente B sind dem Fachmann als Blutzuckerspiegel regulierende Substanzen bekannt. Es sind Alpha-Glucosidase-Inhibitoren, zu denen beispielsweise Acarbose oder Miglitol gehören. Als eine der Standardtherapien zur Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus ist Acarbose in vielen Publikationen und Lehrbüchern beschrieben. (Lebovitz, et. al, alpha-Gluco- sidase inhibitors as agents in the treatment of diabetes, Diabetes Reviews 1998; 6 (2): 132-45) Es gibt es keinen Hinweis auf eine Kombination enthaltend ein Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure als Komponente A und einen Alpha-Glucosidase-Inhibitor als Komponente B zur Prävention von Herzkreislauferkrankungen.
Es wurde nun gefunden, dass die erfindungsgemäße Kombination unerwartete vorteilhafte Wirkungen und Eigenschaften besitzt. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Kombination enthaltend ein Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure als Komponente A und einen Alpha-Glucosidase- Iαhibitor als Komponente B zur Prävention von Herzkreislauferkrankungen, insbesondere bei Patienten, die ein erhöhtes Risiko besitzen, an einer Herzkreislauferkrankung zu erkranken.
Gegenstand der Erfindung ist weiterhin eine Arzneizubereitung enthaltend diese Kombination und ihre Herstellung.
Die erfindungsgemäß als Komponente des Salzes von o-Acetylsalicylsäure geeignete basische Aminosäure kann in der L- oder in der D-Konfiguration auftreten oder auch als Gemisch von D- und L-Form. Der Begriff „Aminosäure" bezeichnet erfϊndungsgemäß insbesondere die in der Natur vorkommenden α-Aminosäuren, umfasst darüber hinaus aber auch deren Homologe, Isomere und Derivate. Als Beispiel für Isomere können Enantiomere genannt werden. Derivate können beispielsweise mit Schutzgruppen versehene Aminosäuren sein. Als typische Beispiele für basische Aminosäuren seien genannt: Lysin, Arginin, Ornithin, Diaminobuttersäure. Das Salz der o-Acetylsalicylsäure mit Lysin ist besonders gut geeignet. Schutzgruppen für Aminosäuren sind dem Fachmann bekannt und sind in T.W. Greene, P.G. Wuts, Protective Groups in Organic Synthesis, 3rd ed., JohnWiley, New York, 1999 beschrieben.
Alpha-Glucosidase Inhibitoren stehen im Rahmen der Erfindung im allgemeinen für alle im Stand
der Technik unter diesem Begriff aufgeführten Stoffklassen und Stoffe, wie beispielsweise Acarbose, Miglitol und Voglibose. Bevorzugt ist unter diesem Begriff Acarbose.
Unter Prävention wird sowohl eine primäre als auch sekundäre Prävention verstanden.
Unter primärer Prävention versteht man in diesem Zusammenhang den Schutz von Patienten vor einer ersten Herzkreislauferkrankung, die eine Organschädigung zur Folge hat.
Unter sekundärer Prävention versteht man in diesem Zusammenhang den Schutz von Patienten, die bereits eine Organschädigung in Folge einer Herzkreislauferkrankung erlitten haben, vor einer erneuten Herzkreislauferkrankung.
Ein bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Kombination enthaltend ein Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure als Komponente A und einen Alpha- Glucosidase-Inhibitor als Komponente B zur Prävention von Herzkreislauferkrankungen bei Patienten, die ein erhöhtes Risiko besitzen, an einer Herzkreislauferkrankung zu erkranken.
Die erfindungsgemäße Kombination zeigt bei Patienten, die ein erhöhtes Risiko besitzen, an einer Herzkreislauferkrankung zu erkranken, ein unerwartetes breites und vielseitiges Wirkungs- spektrum.
Zu dem hier erwähnten Patientenkreis mit erhöhtem Risiko gehören zum Beispiel Patienten mit Mikro- und Makroangiopathie, erhöhtem Blutdruck (Hypertonie), Patienten mit einem Risiko, an Bluthochdruck zu erkranken, Patienten mit Fettstoffwechselstörungen wie beispielsweise Hyper- lipidämie oder Dyslipidämie, Patienten mit renaler Dysfunktion wie beispielsweise milder renaler Herzinsuffizienz (mild renal failure (MRF)), die einen erhöhten Kreatininspiegel im Blutplasma aufweisen, Patienten mit Diabetes, Patienten mit Typ-2-Diabetes (Non-Insulin Dependent Diabetes Melliuts / NTDDM), Patienten mit einem gestörten Glukosestoffwechsel (prä-diabetische Stoffwechsellage), Patienten mit beeinträchtigter Glukosetoleranz, Patienten mit beeinträchtigter Insu- linsensitivität, Patienten mit prä-diabetischem Insulinresistenz-Syndrom, Patienten mit einer sich entwickelnden Hyperinsulmä ie, Patienten mit einem erhöhten Body Mass Index (BMI), Patiencen ;mit einem erhöhten Homocysteinspiegel, Patienten, die Angehörige ersten Grades haben, die an einer Herzkreislauferkrankung leiden oder gelitten haben, und Patienten, die Angehörige ersten Grades haben, die an Diabetes leiden oder gelitten haben. Ein erhöhter Kreatininspiegel liegt insbesondere bei einem Wert von über 1,5 mg/dl bei Männern und 1,4 mg/dl bei Frauen vor. Ein erhöhter BMI liegt insbesondere bei einem Wert von über 25 kg/m2 vor. Insbesondere bei Patienten mit Hypertonie liegt ein erhöhtes Risiko vor bei einem Gesamtcholesterinspiegel von über 200 mg/dl und/oder einem LDL-Spiegel (low density lipoprotein) von über 160 mg/dl. Insbesondere
bei Patienten mit Diabetes, prä-diabetischer Stoffwechsellage oder renaler Dysfunktion liegt ein erhöhtes Risiko vor bei einem Gesamtcholesterinspiegel von über 170 mg/dl und/oder einem LDL- Spiegel (low density lipoprotein) von über 120 mg/dl. Zu den Patienten mit erhöhtem Blutdruck gehören insbesondere Patienten mit nur geringfügig erhöhtem Blutdruck (120 / 85 mmHg bis 139 / 90 mmHg) und Patienten, die bei Vorhandensein eines erhöhten Blutdrucks den erhöhten Blutdruck insuffizient reduziert haben (RR > 145 / 95 mmHg). Ein erhöhtes Risiko liegt bei einem erhöhten Homocysteinspiegel von über 12 μmol/1 im Blut vor.
Ebenfalls zu dem hier erwähnten Patientenkreis mit erhöhtem Risiko gehören Patienten, die bereits eine Organschädigung in Folge einer Herzkreislauferkrankung erlitten haben. Diese Patienten hatten bereits beispielsweise eine Angioplastie, Schlaganfall, Bypassoperation, Angina pectoris, Erkrankung der Kranzgefäße des Herzens, Myokardinfarkt, krankhafte Veränderung der Gefäßwand und/oder Thrombose.
Bevorzugt gehören zu dem hier erwähnten Patientenkreis mit erhöhtem Risiko Patienten mit renaler Dysfunktion wie zum Beispiel milder renaler Herzinsuffizienz (mild renal failure (MRF)), die einen erhöhten Kreatininspiegel im Blutplasma aufweisen, Patienten mit Fettstoffwechselstörungen wie beispielsweise Hyperlipidämie oder Dyslipidämie, Patienten mit erhöhtem Blutdruck (Hypertonie), Patienten mit nur geringfügig erhöhtem Blutdruck (120/85 rnmHg bis 139/90 rnmHg), Patienten, die bei Vorhandensein eines erhöhten Blutdrucks den erhöhten Blutdruck insuffizient reduziert haben (> 145/95 mmHg), Patienten mit einem gestörten Glukosestoffwechsel (prä-diabetische Stoffwechsellage), Patienten mit beeinträchtigter Glukosetoleranz, Patienten mit beeinträchtigter Insulinsensitivität, Patienten mit prä-diabetischem Insulinresistenz-Syndrom, Patienten mit einer sich entwickelnden Hyperinsulinämie, oder Patienten mit Angehörigen ersten Grades, die Diabetes haben oder hatten, ohne dass bei diesen Patienten ein Diabetes vorliegt.
Besonders bevorzugt gehören zu dem hier erwähnten Patientenkreis mit erhöhtem Risiko Patienten mit einem gestörten Glukosestoffwechsel (prä-diabetische Stoffwechsellage), Patienten mit beeinträchtigter Glukosetoleranz, Patienten mit beeinträchtigter Insulinsensitivität, Patienten mit prä- diabetischem Insulinresistenz-Syndrom, Patienten mit einer sich entwickelnden Hyperinsulinämie, ^ader Patienten mit Angehörigen ersten Grades, die Diabetes haben oder hatten, ohne dass bei diesen Patienten ein Diabetes vorliegt.
Die erfindungsgemäße Kombination zeigt bei Patienten, die ein erhöhtes Risiko besitzen, an einer Herzkreislauferkrankung zu erkranken, ein unerwartetes breites und vielseitiges Wirkungsspektrum. Unter Herzkreislauferkrankungen werden Erkrankungen verstanden wie Mikro- und Makroangiopathie, Arteriosklerose, Schlaganfall, Angina pectoris, Erkrankungen der Kranzgefäße
des Herzens, insbesondere der arteriellen Kranzgefäße, Herzversagen, Myokardinfarkt, krankhaften Veränderungen der Gefäßwand, Durchblutungsstörungen, Störungen der Mikrozirkulation, Fettstoffwechselstörungen wie Hyperlipidämie, Dyslipidämie, erhöhte Konzentration von Lipo- proteinen im Serum und eventuell eine Verschiebung der Lipoproteinanteile, Hyperlipopro- teinämie, Erhöhung sowohl des Serumcholesterins als auch der Serumtriglyceride kombiniert mit erhöhtem VLDL (very low density lipoprotein) und Erhöhung der Chylomikronen im Plasma, nicht-insulinabhängiger Diabetes mellitus (= Typ-2-Diabetes), Diabetes, Hyperglykämie, Stoffwechselstörungen wie Störung des Lipidmetabolismus, Defizienz der sauren Lipase, Speicherkrankheiten, insbesondere Fettspeicherkrankheiten, Phytosterolämie, Bluthochdruck (Hypertonie), Fettsucht, Thrombosen, Pankreatitis, Verstopfung (Obstipation), Funktionsstörungen des Gehirns, zerebrovaskulärer Insuffizienz, zerebrale Durchblutungsstörungen, Apoplexie, transitorische ischämische Attacken (TLA), Demenz und Ohnmacht.
Die erfindungsgemäße Kombination erweist sich als überraschend vorteilhaft bei der Prävention von Mikro- und Makroangiopathie, koronaren Herzerkrankungen, Herzinsuffizienz, Störung der Hirnleistung, Apoplexie, Durchblutungsstörungen, nicht-insulinabhängiger Diabetes mellitus (= Typ-2-Diabetes), Diabetes, Störungen des Glukosestoffwechsels oder Bluthochdruck (Hypertonie) und insbesondere bei der Prävention von Patienten, die ein erhöhtes Risiko besitzen, an einer Herzkreislauferkrankung zu erkranken.
Insbesondere erweist sich die erfindungsgemäße Kombination überraschend vorteilhaft bei der Prävention von nicht-insulinabhängigem Diabetes mellitus (= Typ-2 -Diabetes) oder Diabetes.
Von besonderem Interesse ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Kombinationen beim sogenannten cardiac risk mariangement, d.h. bei der Prophylaxe von Herzkreislauferkrankungen, die durch mehr als einen Risikofaktor beeinflusst bzw. verursacht werden wie z.B. Arteriosklerose, Erkrankungen, der Kranzgefäße des Herzens, insbesondere der arteriellen Kranzgefäße, erhöhten Serum- lipiden, Hypercholesterinämie, Hypertriglyzeridämie, Erhöhung sowohl des Serumcholesterins als auch der Serumtriglyceride kombiniert mit erhöhtem VLDL (very low density lipoprotein) und Erhöhung der Chylomikronen im Plasma und Syndrom X. Typische Risikofaktoren sind erhöhterGhoIesterinspiegel, erniedrigter HDL-Spiegel, Rauchen, Glukoseintoleranz und Herzvergrößerung. Die Risikofaktoren können abhängig von Alter und Geschlecht des Patienten unterschiedlich sein.
Unter „Hyperlipidämie" soll ein erhöhter Plasmaspiegel eines oder mehrerer Serumlipide verstanden werden. In dieser Hinsicht ist besonders der LDL-Spiegel von Bedeutung. Als erhöhter Spiegel werden bei Patienten von über 45 Jahren Werte über 130 mg/dl und bei Patienten von unter 45
Jahren Werte über 160 mg/dl angesehen.
Unter "Dyslipidämie" soll hier entweder eine Hypertriglyceridämie oder eine Hypercholesterinämie, besonders aber eine gemischte Hyperlipidämie verstanden werden, d.h. ein Krankheitszustand mit erhöhtem Cholesterinspiegel (LDL und Gesamtcholesterin) und erhöhtem Triglycerid- spiegel. Dies kann assoziiert sein mit einer Verminderung des HDL-(High-Density-Lipoprotein)- Cholesterins im Plasma oder einem gestörten HDL-C/LDL-C-Verhältnis.
Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Kombination wird bei der Wirkung ein nicht zu erwartender synergistischer Effekt beobachtet. Damit können die eingesetzten Mengen der Komponenten A und B im Vergleich zur Monotherapie verringert werden.
Die erfindungsgemäße Kombination erweist sich als überraschend vorteilhaft bei der Prävention von Mikro- und Makroangiopathie, koronaren Herzerkrankungen, Herzinsuffizienz, Störung der Hirnleistung, Apoplexie, Durchblutungsstörungen, Störungen des Fettstoffwechsels, Bluthochdruck oder des Diabetes mellitus.
Der Effekt ist besonders stark bei Patienten mit renaler Dysfunktion wie zum Beispiel milder renaler Herzinsuffizienz (mild renal failure (MRF)), die einen erhöhten Kreatininspiegel im Blutplasma aufweisen, Patienten mit Fettstoffwechselstörungen wie beispielsweise Hyperlipidämie oder Dyslipidämie, Patienten mit erhöhtem Blutdruck (Hypertonie) oder Patienten mit einem gestörten Glukosestoffwechsel (prä-diabetische Stoffwechsellage), ohne dass bei diesen Patienten ein Diabetes vorliegt.
Die erfindungsgemäße Kombination wird bis zu 3x täglich dosiert, bevorzugt ist eine Kombination, die eine lx oder 2x tägliche Applikation erlaubt.
Der synergistische Effekt der erfindungsgemäßen Kombination wird vorzugsweise beobachtet, wenn die erfindungsgemäße Kombination vorzugsweise 0,1 bis 20 mg/kg, insbesondere 0,5 bis 5 mg/kg Wirkstoff der Komponente A sowie 0,01 bis 20 mg/kg, insbesondere 0,1 bis 5 mg/kg Wirkstoff der Komponente B jeweils bezogen auf kg Körpergewicht des Patienten bei oraler Applikation enthält.
Des weiteren wird der synergistische Effekt der erfindungsgemäßen Kombination vorzugsweise beobachtet, wenn die erfindungsgemäße Kombination als Komponente A das Salz von o-Acetylsalicylsäure mit Lysin in einer Dosierung von 25 bis 500 mg, vorzugsweise in einer Dosierung von 50 bis 350 mg, besonders bevorzugt in einer Dosierung von 75 bis 200 mg und als Komponente B Acarbose in einer Dosierung von 5 bis 500 mg, vorzugsweise in einer Dosierung von 30 bis 350 mg, besonders bevorzugt in einer Dosierung von 50 bis 100 mg enthält.
Der synergistische Effekt der erfindungsgemäßen Kombination wird vorzugsweise beobachtet, wenn die Komponenten A und B der erfindungsgemäßen Kombinationen in einem Verhältnis von 1 : 10 bis 10 : 1, bevorzugt 1 : 5 bis 5 : 1, besonders bevorzugt 1 : 2 bis 2 : 1 bzgl. A und B vorliegen. Unter „Verhältnis" im Sinne der Erfindung wird das Gewichtsverhältnis der einzelnen Komponenten verstanden.
Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, von den genannten Mengen abzuweichen, und zwar in Abhängigkeit vom Körpergewicht bzw. der Art des Applikationsweges, vom individuellen Verhalten gegenüber den Medikamenten, der Art von deren Formulierung und dem Zeitpunkt bzw. Intervall, zu welchem die Verabreichung erfolgt. So kann es in einigen Fällen ausreichend sein, mit weniger als der vorgenannten Mindestmenge auszukommen, während in anderen Fällen die genannte obere Grenze überschritten werden muss. Im Falle der Applikation größerer Mengen kann es empfehlenswert sein, diese in mehreren Einzelgaben über den Tag zu verteilen.
Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, die erfindungsgemäße Kombination durch Zusatz von einer oder mehreren weiteren Komponenten zu ergänzen. Als Beispiele seien Vitamin C, Vitamin E und Folsäure genannt. Diese anderen Komponenten können einzeln oder auch gemeinsam zugesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Kombination zeichnet sich weiterhin durch eine überraschend gute Verträglichkeit aus. Die erfindungsgemäße Kombination wird bevorzugt in der Humanmedizin eingesetzt, eignet sich jedoch auch für die Veterinärmedizin, insbesondere zur Behandlung von Säugetieren.
Unter „Kombination" im Sinne der Erfindung wird nicht nur eine Darreichungsform, die alle Komponenten enthält (sog. Fixkombinationen), und eine Kombinationspackung, die die Komponenten voneinander getrennt enthält, verstanden, sondern auch gleichzeitig oder zeitlich versetzt applizierte Komponenten, sofern sie zur Behandlung oder Prophylaxe derselben Krankheit eingesetzt werden.
Die Wirkstoffe der Komponenten A und B können in bekannter Weise in die üblichen festen Formulierungen überführt werden wie beispielsweise Tabletten, Dragees, Pillen, Kapseln, Pulvern oder Granulate. Da die erfindungsgemäße Kombination gut verträglich und bereits in niedrigen Dosierungen wirksam ist, lassen sich die verschiedensten Formulierungsvarianten realisieren. So besteht zum einen
die Möglichkeit die Einzelkomponenten getrennt zu formulieren. In diesem Fall müssen die beiden Einzelkomponenten A und B nicht unbedingt zur gleichen Zeit eingenommen werden, vielmehr kann eine zeitlich versetzte Einnahme zur Erreichung optimaler Effekte vorteilhaft sein. Bei einer solchen getrennten Darreichung bietet es sich an, die Formulierungen der beiden Einzelkom- ponenten, beispielsweise Tabletten oder Kapseln, gleichzeitig nebeneinander in einem geeigneten Primärpackmittel zu kombinieren. In dem Primärpackmittel befinden sich die beiden Komponenten jeweils in getrennten Behältern, bei denen es sich z.B. um Röhrchen, Fläschchen oder Blister- packungen handeln kann. Eine solche getrennte Verpackung der beiden Komponenten in einem gemeinsamen Primärpackmittel wird auch als Kit bezeichnet. Als weitere Formulierungsvariante für die erfindungsgemäße Kombination eignet sich vorzugsweise auch eine fixe Kombination. Unter „fixe Kombination" sollen hier solche Arzneiformen verstanden werden, in denen die beiden Komponenten gemeinsam in einem festgelegten Mengenverhältnis vorliegen. Solche fixen Kombinationen können beispielsweise als Tabletten, Dragees, Pillen, Kapseln, Pulver und/oder Granulate realisiert werden. Die Wirkstoffe der Komponenten A und B sind besonders geeignet, in einer fixen Kombination in Form einer festen peroralen Darreichungsform formuliert zu werden. Es ist allgemein bekannt, dass die Einnahmezuverlässigkeit (Compliance) bei Patienten in entscheidendem Maße von den Faktoren Anzahl der Darreichungsformen pro Einnahmezeitpunkt und Größe' und Gewicht der (festen peroralen) Arzneiform abhängig ist. Daher sollte sowohl die Anzahl der verschiedenen getrennt einzunehmenden Arzneimittel so gering wie möglich sein (Vorteil einer fixen Kombination), als auch die Größe und das Gewicht einer festen peroralen Darreichungsform so klein wie möglich sein bei voller therapeutischer Wirkstärke, um die Einnahme für den Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit lassen sich fixe Kombinationen in Form von festen peroralen Arzneiformulierungen mit minimaler Größe und minimalem Gewicht realisieren. Die erfin- dungsgemäße fixe Kombination bietet demnach eine höchstmögliche Patienten Compliance und verbessert dadurch die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer Therapie entscheidend.
Durch Kombination der beiden Komponenten A und B und Modifizierung der Zusammensetzung ' „bzw.; der Funktionalität lässt sich die Wirkstofffreisetzung steuern. Beispielsweise lässt sich durch verzögerte Wirkstofffreisetzung (Retardierung) einer Komponente die oben angeführte zeitliche Entkopplung des Wirkeintritts auch in Fixkombinationen realisieren.
Die erfindungsgemäße Kombination als auch die einzelnen Komponenten A und B können jeweils getrennt aber auch zusammen in bekam ter Weise in eine übliche Formulierung überführt werden, wobei es sich um eine Formulierung beispielsweise als Tablette, Dragee, Pille, Kapsel, Pulver
und/oder Granulat handeln kann. So können beide Komponenten A und B gegebenenfalls mit ein oder mehreren Hilfsstoffen zusammengegeben werden und zusammen tablettiert, granuliert, zum Pulver verarbeitet, in eine Kapsel gegeben oder zu einer Pille gepreßt werden. Auch ist es möglich die Komponenten A und B einzeln zu formulierten beispielsweise indem beide Komponenten einzeln granuliert, oder zum Pulver verarbeitet werden und anschließend zusammen in eine Kapsel gegeben werden.
Die hier angeführten peroralen Darreichungsformen werden hergestellt nach den allgemeinen Standardverfahren und können weitere Hilfsstoffe enthalten. Hilfsstoffe sind solche, die pharmazeutisch akzeptiert und physiologisch unbedenklich sind, beispielsweise: als Füllstoffe Cellulose- derivate (z.B. Mikrokristalline Cellulose), Zucker (z.B. Lactose), Zuckeralkohole (z.B. Mannitol, Sorbitol), anorganische Füllstoffe (z.B. Calciumphosphate), Bindemittel (z.B. Polyvinylpyrrolidon, Gelatine, Stärke- und Cellulosederivate), sowie alle weiteren Hilfsstoffe, die zur Herstellung von Arzneiformulierungen der gewünschten Eigenschaften benötigt werden, beispielsweise Schmiermittel, Trennmittel, Fließmittel, Sprengmittel (z.B. quervernetztes Polyvinylpyrrolidon, Natrium- carboxymethylcellulose), Netzmittel (z.B. Natriumlaurylsulfat), Retardierungsmittel (z.B. Cellulosederivate, Polyacrylsäurederivate), Stabilisatoren, Aromen, Farbpigmente und Puffersubstanzen.
Wird die erfindungsgemäße Kombination oder die Einzelkomponenten A und/oder B beispielsweise als Tablette formuliert, so kann ein Fließmittel zugesetzt werden. Dieses erleichtert das Fließverhalten der Komponenten, bevorzugt das Fließverhalten der Komponente A, und verhindert das Ansetzen der Komponenten, bevorzugt das Ansetzen der Komponente A, an das Presswerkzeug.
Unter Fließmittel werden erfindungsgemäß die oft auch Rieselhilfen genannten Hilfsstoffe verstanden, die pulverförmigen oder granulierten, insbesondere hygroskopischen Substanzen beigemischt werden, um deren Verklumpen oder Zusammenbacken zu verhindern und so dauernd freies Fließen (Fluidifikation) zu gewährleisten.
Bevorzugte Fließmittel sind hochdisperses Siliziumdioxid, mikrokistalline Cellulose und Saccha- ride sowie deren Mischungen. Besonders bevorzugte Fließmittel sind die Saccharide Mannitol, Sorbitol, Xylitol und Lactose sowie deren Mischungen. Die Fließmittel werden üblicherweise in einer Menge, bezogen auf die Menge an o-Acetylsalicylat, zwischen 1 und 70 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 1 und 50 Gew.-%, eingesetzt. Die Menge an Fließmittel kann aber bei Bedarf auch größer sein.
Zur Granulierung eignen sich erfindungsgemäß die bekannten, herkömmlichen Verfahren. Bevorzugte Granulationsverfahren sind die Feucht- und Trockengranulierung, insbesondere die Walzen- kompaktierung. Die erfindungsgemäße Kombination oder die Einzelkomponenten A oder B werden demgemäß in einer bevorzugten Ausführungsform trockengranuliert und insbesondere walzenkompaktiert. Bei der Granulierung können auch zur Verbesserung des Zwischenproduktes Hilfsstoffe eingesetzt werden (z.B. Bindemittel, Lösemittel, Saccharide, Polysaccharide).
Zur Ausführung als Kapsel eignen sich sowohl die üblichen Hartgelatine-Steckkapseln als auch Steckkapseln aus HPMC (Methylhydroxypropylcellulose). Die HPMC-Steckkapseln lassen sich direkt oder nach Trocknung einsetzten. Überraschenderweise sind sowohl die erfmdungsgemäße Kombination als auch die Einzelkomponenten A und B nicht nur in den HPMC-Steckkapseln sondern auch in den Hartgelatinesteckkapseln stabil. Dies demonstriert erneut die Stabilität der erfindungsgemäßen Kombination und Arzneimittel. Weiterhin sind auch Steckkapseln die aus anderen Polymeren (z.B. Stärke, Cellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylcellulose- lactat, Hydroxypropylcelluloseglycolid und Hydroxyethylhydroxypropylcellulose) geeignet.
Pharmazeutische Hilfsstoffe, wie sie dem Fachmann geläufig sind, sind beispielsweise auch in folgendem Handbuch beschrieben: "Handbook of Pharmaceutical Excipients", Wade, A. & Weller, P.J., American Pharmaceutical Association, Washington, 2nd edition 1994.
Die Verabreichung der erfindungsgemäßen Kombination erfolgt bevorzugt oral.
Um eine hohe Stabilität und gegebenenfalls eine Sterilisierbarkeit des Salzes von o-Acetylsalicyl- säure mit einer basischen Aminosäure oder der gesamten Kombination zu gewährleisten, wird das Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure bevorzugt nach dem Verfahren wie in WO 03/059323 beschrieben hergestellt.
Gegenstand der Erfindung ist daher bevorzugt eine Kombination enthaltend ein Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure als Komponente A und einen Alpha-Glucosidase- Inhibitor als Komponente B, wobei Komponente A bei einer mit einem Malvern 2600D-Gerät unter Standardbedingungen gemessenen Korngrößenverteilung eine mittlere Korngröße oberhalb "einer Korngröße von 160 μm und einen Anteil von mehr als 60 % der Teilchen mit einer Korngröße in einem Bereich von 100 bis 200 μm aufweist. Besonders bevorzugt ist eine Kombination, in der Komponente A bei einer mit einem Malvern 2600D-Gerät unter Standardbedingungen gemessenen Korngrößenverteilung eine mittlere Korngröße oberhalb einer Korngröße von 170 μm und einen Anteil von mehr als 70 % der Teilchen mit einer Korngröße in einem Bereich von 100 bis 200 μm aufweist. Komponente A weist üblicherweise einen Restfeuchtegehalt von weniger als 0,4 %, vorzugsweise von weniger als 0,3 % und insbesondere von weniger als 0,15 % Wasser auf.
Der geringe Restfeuchtegehalt führt zu einer verbesserten Stabilität der Komponente A und folglich auch der erfindungsgemäßen Kombination und des Arzneimittels enthaltend diese Kombination. Der Komponente A kann ein gewisser Anteil Glycin zugesetzt werden, wie nachfolgend zum Herstellungsverfahren noch detailliert ausgeführt wird.
Herstellung des Salzes von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure
Das Salz von o-Acetylsalicylsäure mit einer basischen Aminosäure kann nach folgendem Verfahren hergestellt werden. Alle Ausgangsverbindungen sind gewerblich erhältlich.
Lösungen der Reaktionspartner, d. h. von o-Acetylsalicylsäure und der entsprechenden Aminosäure, werden bei einer Temperatur unterhalb von 30°C, vorzugsweise von 20 bis 25°C, unter Noπnaldruck möglichst rasch zusammengegeben und zu einer homogenen Phase vermischt. Als Lösungsmittel für die Reaktionspartner kommen Wasser beziehungsweise mit Wasser mischbare organische Lösungsmittel wie beispielsweise Alkohole wie Methanol, Ethanol oder iso-Propanol, insbesondere Ethanol, Ether wie Tetrahydrofuran (THF) oder Ketone wie Aceton in Frage.
Die Reaktionspartner werden in solchen Mengen eingesetzt, dass die basische Aminosäure in leichtem Überschuss vorliegt. Bevorzugt ist ein Verhältnis von o-Acetylsalicylsäure zu Aminosäure von 1:1,05 bis 1:1,5, wobei ein Verhältnis von o-Acetylsalicylsäure zu Aminosäure von 1 : 1,05 bis 1 : 1,2 besonders bevorzugt ist.
Die o-Acetylsalicylsäurelösung sollte einen Gehalt von 1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 10 Gew.-% und insbesondere bevorzugt von 6 bis 8 Gew.-% o-Acetylsalicylsäure aufweisen. Die Lösung der basischen Aminosäure sollte einen Gehalt von 10 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 35 Gew.-% und insbesondere bevorzugt von 20 bis 30 Gew.-% Aminosäure aufweisen.
Aus der so hergestellten homogenen Mischung erfolgt anschließend, gegebenenfalls unter Zusatz von Impfkristallen, unter Zugabe eines deutlichen Überschusses an Aceton im Vergleich zu den Reaktionspartnern, beispielsweise eines 20 bis 50 %-igen, vorzugsweise eines 30 bis 40 %-igen Überschusses, die Kristallisation des erfindungsgemäßen o-Acetylsalicylats. Es ist sehr wichtig,iass" die Temperatur der Kristallisationsphase in möglichst engen Grenzen gehalten wird. Die
Temperatur darf 40°C nicht übersteigen und sollte vorzugsweise unterhalb von 35°C gehalten werden. Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine Temperatur unterhalb von 25 °C, insbesondere von
0°C. Als Impfkristalle können Kristalle des gewünschten Produkts, beispielsweise Aspisol®- Kristalle, verwendet werden. Die Kristallisation erfolgt unter Normaldruck.
Ebenso wichtig ist bei dem Verfahren das Einhalten einer bestimmten Rührenergie während der Kristallisation. Die homogene Mischung der Ausgangsprodukte darf nur sanft gerührt werden. Die
anzulegende Rührenergie sollte nicht größer als 0,1 W pro Liter Reaktionsmedium sein. Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine angelegte Rührenergie von 0,04 bis 0,06 W pro Liter Reaktionsmedium. Als Rührer kommen alle herkömmlichen entsprechend regulierbaren Rührgeräte wie beispielsweise ein Rührwerkbehälter mit Stromstörer in Betracht. Die Lösung sollte zur Kristallisation nicht länger als 20 Stunden unter den vorstehend angegebenen Bedingungen gehalten werden. Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine Kristallisationsdauer von weniger als 10 Stunden unter den vorstehend angegebenen Bedingungen, wobei ein Zeitraum von 1 bis 8 Stunden besonders bevorzugt ist.
Auf Wunsch kann das erfindungsgemäße o-Acetylsalicylat auch Glycin enthalten. Die Menge an Glycin ist frei wälilbar. Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Anteil, bezogen auf die Gesamtmenge von o-Acetylsalicylat und Glycin, von 5 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt von 5 bis 15 Gew.-% und insbesondere bevorzugt von 10 Gew.-% Glycin, in der Reaktionslösung.
Das Glycin kann gemäß der vorliegenden Erfindung als Lösung in Wasser oder einem mit Wasser mischbaren organischen Lösungsmittel, wobei als organische Lösungsmittel die vorstehend beschriebenen Lösungsmittel verwendet werden können, der Reaktionsmischung aus den Reaktionspartnern zugegeben werden. Glycin verhält sich gegenüber diesen Reaktionspartnern inert. Unter den vorstehend genannten Bedingungen lassen sich dadurch Kristallisationsvorgänge der beiden Feststoffe (o-Acetylsalicylat und Glycin) aus der homogenen Phase führen (Cokristalli- sation).
Das Glycin kann aber auch in Form einer Suspension zu einer bereits kristallisierten Suspension des o-Acetylsalicylats gegeben werden. Die Glycin-Suspension kann auf herkömmliche Weise hergestellt werden. Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Herstellung einer Glycin-Suspension aus einem Lösungsmittelgemisch aus Wasser und einem Alkohol wie beispielsweise Ethanol.
Die Art der Zugabe des Glycins hat keinen Einfluss auf die Eigenschaften des erfindungsgemäßen o-Acetylsalicylats. Es ist zu bemerken, dass der Zusatz von Glycin zu den erfindungsgemäßen o- Acetylsalicylaten nicht erforderlich ist. Insbesondere hat die Anwesenheit von Glycin keinen Ein- 'fluss auf die Stabilität der erfindungsgemäßen o-Acetylsalicylate.
Das Kristallisat wird anschließend auf herkömmliche Weise isoliert, beispielsweise durch Filtrieren oder Zentrifugieren. Der Feststoff wird mehrfach mit organischen Lösungsmitteln gewaschen, wobei erfindungsgemäß Alkohole wie beispielsweise Ethanol und/oder Ketone wie Aceton oder Mischungen von Alkoholen oder Ketonen, beispielsweise Mischungen von Ethanol und Aceton, oder die Verwendung verschiedener derartiger Lösungsmittel bevorzugt ist.
Der Feststoff wird anschließend unter vermindertem Druck getrocknet. Hierbei sollte die Temperatur unter 50°C, vorzugsweise unter 40°C und besonders bevorzugt unter 35°C gehalten werden. Es sollte ein Druck von weniger als 50 mbar, vorzugsweise von weniger als 30 mbar an den Feststoff angelegt werden. Die Trocknung kami unter herkömmlichen Bedingungen erfolgen, beispielsweise in einem Trockengerät.
Das Verfaliren kann auch vollständig unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Abweichungen von der obigen Vorgehensweise beispielsweise hinsichtlich Sterilisierung der Ausgangsverbindungen sowie der eingesetzten Apparaturen sind dem Fachmann bekannt.
Beispiele
Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von nicht einschränkenden bevorzugten Beispielen näher dargestellt. Soweit nicht anderweitig angegeben, beziehen sich alle Mengenangaben auf Gewichtsprozent.
Beispiel 1: Lysino-acetylsalicylat
h einem Rührwerkbehälter mit Stromstörer gibt man eine Lösung von 9,9 kg o-Acetylsalicylsäure in 120 kg Ethanol. Bei 20 bis 25°C fügt man innerhalb kurzer Zeit eine Lösung von 9,0 kg Lysinhydrat in 26,5 kg Wasser hinzu und mischt die Lösungen, so dass eine Temperatur von 30°C nicht überschritten wird. Es werden 50 g an Impfkristallen hinzugefügt und die bereits kristallisierende Mischung unter Kühlen auf 0°C mit 120 kg Aceton versetzt. Man lässt unter sanftem Rühren bei 0°C eine bis acht Stunden kristallisieren. Das Kristallisat wird auf einem Filter oder einer Zentrifuge isoliert. Das feuchte Produkt wird auf einem Trennapparat mehrfach mit Ethanol gewaschen. Das feuchte Produkt wird in einen Trockner überführt und darin bei einem Druck von weniger als 30 mbar bei einer Temperatur von nicht mehr als 40°C getrocknet.
Das gewünschte Produkt wird in einer Ausbeute von 89 bis 94 % erhalten mit einem Restfeuchtegehalt von 0,10 bis 0,15 %.
Beispiel 2: D,L-Lysino-acetylsalicylat mit 10 % Glycin
In einem Rührwerkbehälter mit Stromstörer gibt man eine Lösung von 9,9 kg o-Acetylsalicylsäure in 145 kg Ethanol. Bei 20 bis 25°C fügt man innerhalb kurzer Zeit eine Lösung von 9,0 kg D,L- Lysinhydrat und 2,4 kg Glycin in 35 kg Wasser hinzu und mischt die Lösungen, so dass eine Temperatur von 30°C nicht überschritten wird. Es werden 50 g an Impfkristallen hinzugefügt und die bereits kristallisierende Mischung unter Kühlen auf 0°C mit 120 kg Aceton versetzt. Man lässt unter sanftem Rühren bei 0°C eine bis acht Stunden kristallisieren. Das Kristallisat wird auf einem Filter oder einer Zentrifuge isoliert. Das feuchte Produkt wird auf einem Trennapparat mehrfach nacheinander mit Ethanol und Aceton gewaschen. Das feuchte Produkt wird in einen Trockner überführt und darin bei einem Druck von weniger als 30 mbar bei einer Temperatur von nicht mehr als 40°C getrocknet.
Das gewünschte Produkt wird in einer Ausbeute von 90 bis 95 % erhalten mit einem Restfeuchtegehalt von 0,10 bis 0,15 %.
Beispiel 3: D,L-Lysino-acetylsalicylat mit 10 % Glycin
In einem Rührwerkbehälter mit Stromstörer gibt man eine Lösung von 9,9 kg o-Acetylsalicylsäure in 120 kg Ethanol. Bei 20 bis 25°C fügt man innerhalb kurzer Zeit eine Lösung von 9,0 kg Lysinhydrat in 26,5 kg Wasser hinzu und mischt die Lösungen, so dass eine Temperatur von 30°C nicht überschritten wird. Es werden 50 g an Impfkristallen hinzugefügt und die bereits kristallisierende Mischung unter Kühlen auf 0°C mit 120 kg Aceton versetzt. Man lässt unter sanftem Rühren bei 0°C eine bis acht Stunden kristallisieren. In einem separaten Rührwerkbehälter wird eine Suspension von 2,1 kg Glycin in 8 kg Wasser und 25 kg Ethanol hergestellt. Diese wird in die Salicylat- suspension gegeben. Das Kristallgemisch wird auf einem Filter oder einer Zentrifuge isoliert. Das feuchte Produkt wird auf einem Trennapparat mehrfach mit Ethanol gewaschen. Das feuchte Produkt wird in einen Trockner überführt und darin bei einem Druck von weniger als 30 mbar bei einer Temperatur von nicht mehr als 40°C getrocknet.
Das gewünschte Produkt wird in einer Ausbeute von 89 bis 94 % erhalten mit einem Restfeuchtegehalt von 0,10 bis 0,15 %.
Bestimmung der Korngrößenverteilung der Beispiele 1 bis 3
Das Lysin-acetylsalicylat (Teilkomponente AI -3) sowie handelsübliches Aspisol® wird in einem Malvern 2600 D-Messgerät der Firma Malvern unter folgenden Standardbedingungen untersucht.
•Das Messgerät Malvern 2600 besteht aus einem He/Ne-Laser, einer Messküvette mit thermostati- sierbarem Vorratsbehälter-System, Fourier-Linsen und Multielement-Detektor. Die gemessenen Lichtintensitäten werden in eine Korngrößenverteilung umgesetzt. Die Ausrichtung von Laser und Linse wird vor jeder Messung manuell eingestellt und das Meßgerät durch eine Leerwertmessung kontrolliert. Die Leerwertimpulse dürfen einen Höchstwert von 20 pro Detektorelement nicht überschreiten.
Die zu untersuchende Probe wird von Hand ca. 15 s geschüttelt; anschließend wird mit einem Spatel eine Probe entnommen. Die Probenmenge richtet sich nach dem zulässigen Obscuration- Bereich (0,1-0,3) des Messgerätes. Die entnommene Probe wird mit einem üblichen Dispergiermittel wie Baysilon MIO® (Firma Bayer AG) schonend (durch Einrühren mit einem Glasstab) in einem Becherglas vordispergiert und anschließend in den Vorratsbehälter des Messgerätes, welcher ebenfalls mit dem Dispergiermittel gefüllt ist, eingefüllt. Das Becherglas wird mit dem Dispergiermittel vollkommen ausgespült, um die repräsentative Probenahme zu gewährleisten.
Die Messung erfolgt mit einer eingestellten Brennweite von 300 mm, einer Thermostatisierung von 20°C und einem zulässigen Obscuration-Bereich von 0,1-0,3.
Das Produkt wird nach Ultraschallzeiten von 0, 15 und 60 Sekunden vermessen. Der Ultraschallfinger befindet sich dazu im Vorratsgefäß des Produktumlaufs. Die Suspension wird in einem geschlossenen Kreislauf durch die Messküvette gepumpt. Die vom Detektor registrierten Signale werden ausgewertet und in die Korngrößenverteilung umgerechnet.
Die so erhaltenen Ergebnisse sind in Fig. 1 und 2 dargestellt.
Beispiel A
200 mg Lysino-acetylsalicylat gemäß Beispiel 1 und 50 mg Acarbose werden zur Herstellung einer Tablette gegebenenfalls unter Zugabe weiterer Hilfsstoffe verwendet.
Beispiel B
200 mg Lysino-acetylsalicylat gemäß Beispiel 1 und 75 mg Acarbose werden zur Herstellung einer Tablette gegebenenfalls unter Zugabe weiterer Hilfsstoffe verwendet.
Beispiel C
200 mg Lysino-acetylsalicylat gemäß Beispiel 1 und 100 mg Acarbose werden zur Herstellung einer Tablette gegebenenfalls unter Zugabe weiterer Hilfsstoffe verwendet.