Brenner für ein Schweißgerät, und Schweißverfahren mit einem solchen Brenner
Die Erfindung betrifft einen Brenner mit einer nicht- abschmelzenden Elektrode, wie Plasma-Brenner oder WIG-Brenner, oder für einen Laser-Schweißprozess mit einem Brennerkörper, einem Brennergriff und einem angeschlossenen Schlauchpaket, wobei zumindest zwei Drahtzuführungs orrichtungen zur Zuführung jeweils eines Schweißdrahtes bzw. Zusatzwerkstoffes angeordnet sind.
Weiters betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Schweißen von Werkstücken mit einem Brenner, insbesondere einem Plasma-Brenner oder WIG-Brenner mit einer nichtabschmelzenden Elektrode oder einem Laser-Brenner, bei dem ein Lichtbogen oder ein Laserstrahl erzeugt wird, wobei zumindest zwei Schweißdrähte bzw. Zusatzwerkstoffe über DrahtzuführungsVorrichtungen in den Verbindungs- bereich, insbesondere in den Schweißbereich der zu verbindenden Werkstücke zugeführt werden.
Aus der DE 37 28 473 AI ist eine Plasma-Heißdraht-Auftrags- schweißung bekannt, bei dem das Anschmelzen des Zusatzwerkstoffes, insbesondere eines Schweißdrahtes, durch oszillierende, mit nichtabschmelzender Elektrode arbeitenden Plasmabrenner mit übertragenem Lichtbogen erfolgt. Der Zusatzwerksto f, also der Schweißdraht, wird im Nachlauf des Plasmabrenners zugeführt und im direkten Stromdurchgang mit Hilfe des Heißdrahtprinzips unmittelbar unter der Schmelztemperatur aufgeheizt. Zur Erzielung einer stabilen Prozessführung werden die verfahrenstechnischen Parameter mit Hilfe eines Prozessrechners und einer entsprechenden Software optimal aufeinander abgestimmt. Die für das Verfahren wesentlichen Parameter sind die Gasversorgung, die Plasmastro guelle mit Zündeinheit, die Pendelbewegung, die Drahtvorschubeinheit mit Richtwerk sowie die Heißdrahtstromquelle. Ein derartiger Aufbau bzw. Anwendung ist nicht Praxistauglich, da der Brenner und die Zuführung des Schweißdrahtes viel Platz einnehmen.
Weiters sind aus der DE 35 35 212 AI und der EP 0 803 309 A der-
artige Brenneraufbauten bekannt, bei denen an einem Brenner mit nichtabschmelzenden Elektrode ein einziger Schweißdraht zugeführt wird. Dabei ist mit dem Brenner eine FührungsVorrichtung gekoppelt, wobei der Schweißdraht von einer externen Drahtzuführungsvorrichtung über ein Schlauchpaket an die FührungsVorrichtung gefördert wird.
Weiters ist aus der DE 196 04 205 AI ein Aufbau mit einem Laser bekannt, bei dem wiederum über eine FührungsVorrichtung ein Zu- satzwerkstoff, insbesondere ein Schweißdraht, in den Bereich des Schweißprozesses geschoben wird und dieser dort abgeschmolzen wird.
Aus der GB 1 440 974 A ist eine Schweißvorrichtung bekannt, bei der zwei oder mehr Schweißdrähte zugeführt werden, wobei über die Konstruktion der DrahtZuführungen in Bezug auf den Brenner keine Details bekannt gegeben werden. In der beschriebenen Variante nehmen die Drahtzuführungsvorrichtungen besonders viel Platz ein, weshalb der Aufbau nicht kompakt und klein gemacht werden kann. Die Zugänglichkeit eines derartigen Brenners ist insbesondere für Roboteranlagen nicht zufriedenstellend.
Die US 3 546 415 A zeigt einen Schweißbrenner mit zwei DrahtZuführungsvorrichtungen, welche in der Gasdüse integriert sind. Der Aufbau einer derartigen Gasdüse ist besonders kompliziert und aufwendig. Darüber hinaus ist durch die Anordnung der Drahtzuführungsvorrichtungen und der Gasdüse in einer Ebene ein relativ hoher Platzbedarf notwendig, und die Spitze des Brenners relativ voluminös, was den Schweißvorgang bei komplizierten Werkstücken erschwert.
Die US 6 066 833 A zeigt eine Schweißvorrichtung mit mehreren DrahtzuführungsVorrichtungen, welche in einem gemeinsamen Führungskanal münden, der schließlich in den Bereich des Schweißprozesses geleitet wird. Mit einer derartigen Anordnung ist es nicht möglich, die DrahtZuführung rasch zu wechseln wie es beispielsweise beim Schweißen von Materialkombinationen notwendig wäre.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der
Schaffung eines oben genannten Brenners, bei dem ein sehr einfacher und kompakter Aufbau mit zwei Drahtzuführungsvorrichtungen geschaffen wird.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass mit ein und demselben Brenner zwei unterschiedliche Schweißprozesse mit bevorzugt unterschiedlichen Zusatzwerkstoffen bzw. Schweißdrähten durchgeführt werden können, ohne dabei eine manuelle Umrüstung vornehmen zu müssen.
Die erfindungsgemäßen Aufgaben werden dadurch gelöst, dass die DrahtzuführungsVorrichtungen seitlich oder unterhalb des Brennerkörpers oder des Brennergriffs oder des Schlauchpaketes befestigt sind, und dass jeweils ein eigenständiges bzw. gemeinsames Aufnahmeelement für die Schweißdrähte bzw. Zusatzwerkstoffe derart mit dem Brennerkörper verbunden ist, dass die Zuführung der Schweißdrähte bzw. Zusatzwerkstoffe unterhalb des Brennerkörpers ins Zentrum des Schweißprozesses verläuft. Vorteilhaft ist hierbei, dass ein sehr kompakter und kleiner Aufbau des Brenners erzielt wird. Ein weiterer sehr wesentlicher Vorteil liegt darin, dass durch die einseitige Schweißdrahtzuführung die Zugänglichkeit eines derartigen Brenners für Roboteranlagen verbessert wird und diese beispielsweise auch im Karosseriebau der Automobilindustrie eingesetzt werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass bei automatisierten Anlagen, insbesondere Roboterschweißanlagen, die Umorientierung des Roboters durch die einseitige Zuführung der Schweißdrähte sehr reduziert wird, und somit eine sehr kurze Taktzeit des Roboters erreicht wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 bis 12 beschrieben.
Die Aufgaben der Erfindung werden aber auch durch ein oben erwähntes Schweißverfahren gelöst, wobei die die Ansteuerung der DrahtzuführungsVorrichtungen derart erfolgt, dass während des Schweißprozesses immer nur eine Drahtzuführungsvorrichtung den Schweißdraht bzw. den Zusatzwerkstoff in den Schweißbereich fördert. Vorteilhaft ist hierbei, dass somit unterschiedliche Schweißdrähte eingesetzt werden können und somit mit ein und
demselben Brenner unterschiedliche Schweißprozesse durchgeführt werden können. Hierdurch ist es erstmals möglich, dass bei automatisierten Anlage mit einer Schweißanlage unterschiedliche Materialien verschweißt werden können, wogegen beim Stand der Technik hierzu zumindest zwei Schweißanlagen notwendig waren.
Weitere Maßnahmen sind in den Ansprüchen 14 bis 17 beschrieben.
Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen, welche Ausführungsbeispiele des Brenners zeigen, näher erläutert .
Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Schweißmaschine bzw. eines Schweißgerätes;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Brenner mit zwei unterhalb des Brenners angeordneten DrahtZuführungsvorrichtungen, in vereinf chter, schematischer Darstellung;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Brenners mit zwei unterhalb des Brenners angeordneten DrahtzuführungsVorrichtungen, in vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 4 eine Ansicht von unten auf den Brenner mit zwei unterhalb des Brenners angeordneten DrahtZuführungsvorrichtungen, in vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 5 eine Ansicht von vorne auf den Brenner mit zwei unterhalb des Brenners angeordneten DrahtzuführungsVorrichtungen, in vereinfachter, schematischer Ansicht;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels des Brenners mit seitlich angeordneten DrahtzuführungsVorrichtungen, in vereinfachter, schematischer Darstellung; und
Fig. 7 eine Ansicht von vorne auf den Brenner mit seitlich angeordneten DrahtZuführungsvorrichtungen, in vereinfachter, schematischer Darstellung.
In Fig. 1 ist ein Schweißgerät 1 bzw. eine Schweißanlage für verschiedenste Prozesse bzw. Verfahren, wie z.B. MIG/MAG- Schweißen bzw. WIG/TIG-Schweißen oder Elektroden-Schweißverfahren, Doppeldraht/Tandem-Schweißverfahren, Plasma- oder Lötverfahren usw., gezeigt. Selbstverständlich ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Lösung bei einer Stromquelle bzw. einer Schweißstromquelle eingesetzt werden kann.
Das Schweißgerät 1 umfasst eine Stromquelle 2 mit einem Leistungsteil 3, einer Steuervorrichtung 4 und einem dem Leistungsteil 3 bzw. der Steuervorrichtung 4 zugeordneten Umschaltglied 5. Das Umschaltglied 5 bzw. die Steuervorrichtung 4 ist mit einem Steuerventil 6 verbunden, welches in einer Versorgungsleitung 7 für ein Gas 8, insbesondere ein Schutzgas, wie beispielsweise C02, Helium oder Argon und dgl . , zwischen einem Gasspeicher 9 und einem Schweißbrenner bzw. einem Brenner 10 angeordnet ist.
Zudem kann über die Steuervorrichtung 4 noch ein Drahtvorschubgerät 11, welches für das MIG/MAG-Schweißen üblich ist, angesteuert werden, wobei über eine Versorgungsleitung 12 ein Zusatzwerkstoff bzw. ein Schweißdraht 13 von einer Vorratstrom- mel 14 in den Bereich des Brenners 10 zugeführt wird. Selbstverständlich ist es möglich, dass das Drahtvorschubgerät 11, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, im Schweißgerät 1, insbesondere im Grundgehäuse, integriert ist und nicht, wie in Fig. 1 dargestellt, als Zusatzgerät ausgebildet ist.
Es ist auch möglich, dass das Drahtvorschubgerät 11 den Schweißdraht 13 bzw. den Zusatzwerkstoff außerhalb des Brenners 10 an die Prozeßstelle zuführt, wobei hierzu im Brenner 10 bevorzugt eine nicht abschmelzende Elektrode angeordnet ist, wie dies beim WIG/TIG-Schweißen üblich ist. Ein derartige Brenner 10 ist in den nachfolgenden Fig. 2 bis 6 beschrieben.
Der Strom zum Aufbauen eines Lichtbogens 15, insbesondere eines Arbeitslichtbogens, zwischen der nicht abschmelzenden Elektrode, nicht dargestellt, und einem Werkstück 16 wird über eine Schweißleitung 17 vom Leistungsteil 3 der Stromquelle 2 dem Brenner 10, insbesondere der Elektrode, zugeführt, wobei das zu
verschweißende Werkstück 16, welches aus mehreren Teilen gebildet ist, über eine weitere Schweißleitung 18 ebenfalls mit dem Schweißgerät 1, insbesondere mit der Stromquelle 2, verbunden ist und somit über den Lichtbogen 15 bzw. den gebildeten Plasmastrahl für einen Prozess ein Stromkreis aufgebaut werden kann.
Zum Kühlen des Brenners 10 kann über einen Kühlkreislauf 19 der Brenner 10 unter Zwischenschaltung eines Strömungswächters 20 mit einem Flüssigkeitsbehälter, insbesondere einem Wasserbehälter 21, verbunden werden, wodurch bei der Inbetriebnahme des Brenners 10 der Kühlkreislauf 19, insbesondere eine für die im Wasserbehälter 21 angeordnete Flüssigkeit verwendete Flüssigkeitspumpe, gestartet wird und somit eine Kühlung des Brenners 10 bewirkt werden kann.
Das Schweißgerät 1 weist weiters eine Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 22 auf, über die die unterschiedlichsten Schweißparameter, Betriebsarten oder Schweißprogramme des Schweißgerätes 1 eingestellt bzw. aufgerufen werden können. Dabei werden die über die Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 22 eingestellten Schweißparameter, Betriebsarten oder Schweißprogramme an die Steuervorrichtung 4 weitergeleitet und von dieser werden anschließend die einzelnen Komponenten der Schweißanlage bzw. des Schweißgerätes 1 angesteuert .
Weiters ist in dem dargestellten Aus ührungsbeispiel der Brenner 10 über ein Schlauchpaket 23 mit dem Schweißgerät 1 bzw. der Schweißanlage verbunden. In dem Schlauchpaket 23 sind die einzelnen Leitungen vom Schweißgerät 1 zum Brenner 10 angeordnet. Das Schlauchpaket 23 wird über eine Kupplungsvorrichtung 24 mit dem Schweißbrenner 10 verbunden, wogegen die einzelnen Leitungen im Schlauchpaket 23 mit den einzelnen Kontakten des Schweißgerätes 1 über Anschlussbuchsen bzw. Steckverbindungen verbunden sind. Damit eine entsprechende Zugentlastung des Schlauchpaketes 23 gewährleistet ist, ist das Schlauchpaket 23 über eine Zugentlastungsvorrichtung 25 mit einem Gehäuse 26, insbesondere mit dem Grundgehäuse des Schweißgerätes 1, verbunden. Selbstverständlich ist es möglich, dass die Kupplungsvorrichtung 24 auch für die Verbindung am Schweißgerät 1 eingesetzt werden kann.
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass für die unterschiedlichen Schweißverfahren bzw. Schweißgeräte 1, wie beispielsweise WIG- Geräte oder MIG/MAG-Geräte oder Plasmageräte nicht alle zuvor benannten Komponenten verwendet bzw. eingesetzt werden müssen. Hierzu ist es beispielsweise möglich, das der Brenner 10 als lüftgekühlter Brenner 10, wie er in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen dargestellt ist, ausgeführt werden kann.
In den Fig. 1 bis 5 ist der Brenner 10 mit einer nichtabschmelzenden Elektrode, wie beispielsweise ein Plasma-Brenner oder WIG-Brenner, dargestellt. Dabei kann der Brenner 10 aus. jedem aus dem Stand der Technik bekannten Aufbau eingesetzt werden, sodass auf diesen sowie auf die Funktion nicht mehr näher eingegangen wird.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Brenner 10 durch den Brennerkörper 27 bzw. ein Brennerrohr, in dem die nicht- abschmelzende Elektrode angeordnet ist, und einem Brennergriff 28 bzw. einer Brennerschale gebildet wird, wobei der Brenner 10 über das Schlauchpaket 23 mit dem Schweißgerät 1 bzw. einer Stromquelle 2 verbunden wird. Um einen Schweißprozess jedoch durchführen zu können, ist es erforderlich, dass ein Zusatzwerkstoff bzw. Schweißdraht 13 in den Bereich eines Plasmastrahls 29 bzw. eines Lichtbogens 15 geführt wird, wobei hierzu zwei DrahtZuführungsvorrichtungen 30, 31 für zwei getrennt zuführbare Zusatzwerkstoffe, insbesondere zwei Schweißdrähte 13, 32, an den Bereich des Schweißprozesses bzw. Lichtbogens 15 bzw. Plasmastrahls 29 angeordnet sind, wobei für die Förderung der Schweißdrähte 13, 32 zwei Drahtvorschubgeräte 11 notwendig sind. Dabei werden bevorzugt ebenfalls zwei Drahtzuführungsvorrichtungen (nicht dargestellt) eingesetzt, welche den Hauptantrieb für die Förderung der Schweißdrähte 13, 32 bilden, wogegen die Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 am Brenner 10 als Nebenantriebe ausgelegt werden. Jede Drahtzuführungsvorrichtung 30, 31 wird zumindest durch Antriebsrollen 33 für den Zusatzwerkstoff bzw. den Schweißdraht 13, 32 und einem Antriebsmotor 34 gebildet, wie dies schematisch dargestellt wurde, wobei auf den exakten Aufbau nicht näher eingegangen wird, da jede aus dem Stand der Technik bekannte Drahtzuführungsvorrichtung eingesetzt werden kann. Be-
vorzugt wird die DrahtzuführungsVorrichtung 30, 31 durch einen Push-Pull-Antrieb, insbesondere einen zwei oder vier Rollen-Antrieb, gebildet, sodass eine optimal Drahtförderung erzielt wird.
Bei dem erfindungsgmäßen Brenneraufbau sind die DrahtZuführungsvorrichtungen 30, 31 über ein Befestigungsmittel 35 am Brennerkörper 27 oder am Brennergriff 28 oder am Schlauchpaket 23 befestigt, wobei die DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 unterhalb des Brennerkörpers 27 oder des Brennergriffs 28 oder des Schlauchpaketes 23 angeordnet sind, d.h., dass der Brennerköper 27 bzw. der Brennergriff 28 und die DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 in unterschiedlichen Ebenen angeordnet sind, wie dies in den Fig. 2 bis 5 dargestellt ist. Betrachtet man hierzu die Längsachsen 36, 37, 38 der Komponente, insbesondere des Brenner- griffes 28 und der Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31, so ergibt sich eine dreiecksförmige Anordnung bzw. ein dreiecksförmiger Aufbau.
Bevorzugt sind die DrahtführungsVorrichtungen 30, 31 parallel bzw. nebeneinander unterhalb oder seitlich des Brennerkörpers 27 angeordnet. Die DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31, insbesondere die Rollen bzw. Antriebsrollen 33, sind dabei seitlich des Brenners 10 angeordnet, wobei die Antriebselemente, insbesondere der Antriebsmotor 34, für die Rollen unterhalb des Brenners 10 einen Teilbereich des Brenners 10 überlappen, sodass eine sehr kleine Baugröße des gesamten Brenners 10 mit dem Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 erreicht wird. Weiters wird dadurch erreicht, dass eine sehr gute Zugänglichkeit zu den Antriebsrollen 33 geschaffen wird.
Das Befestigungsmittel 35 für die Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine gemeinsame Montageplatte 39 gebildet, die über eine Befestigungsvorrichtung 35, insbesondere eine Schraub- oder Klemmverbindung, mit dem Brennergriff 28 verbunden ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass für jede Drahtzuführungsvorrichtung 30, 31 ein eigenes Befestigungsmittel 35 verwendet wird. Grundsätzlich kann der mechanische Aufbau auf die unterschiedlichsten Arten erfolgen, sodass auf diesen nicht
im Detail eingegangen wird und der Aufbau nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist. An einer Seite der Montageplatte 39, insbesondere an der des Schweißprozesses abgewandten Seite, sind die Drahtzuführungs orrichtungen 30, 31 angeordnet und befestigt, wobei auf der gegenüberliegenden Seite der Montageplatte 39 jeweils ein Anschlussmittel 41 für einen Führungsschlauch 42 zum Führen des Schweißdrahtes 13, 32 angeordnet ist.
Weiters ist im Bereich des Schweißprozesses, also im Bereich des Lichtbogens 15 bzw. des Plasmastrahls 29 jeweils ein eigenständiges bzw. ein gemeinsames Aufnahmeelement 43 für den Schweißdraht 13, 32 mit dem Brennerkörper 27 verbunden, wobei das Aufnahmeelement 43 möglichst nahe am Schweißprozess angeordnet ist. Das Aufnahmeelement 43 weist ein Führungsrohr 44 für den Schweißdraht 13, 32 auf. Das Führungsrohr 44 hat die Aufgabe den Schweißdraht 13, 32 in den Bereich des Schweißprozesses zu leiten und ist derart verlaufend, insbesondere gekrümmt, ausgebildet, dass der Schweißdraht 13, 32 optimal in das Zentrum des Lichtbogens 15 bzw. Plasmastrahls 29 geführt wird. Es ist aber auch möglich, dass die Aufnahmeelemente 43 als Formelement ausgeführt werden und in diesem Formelement ein Führungskanal ausgebildet wird, der wiederum den Schweißdraht 13, 32 in den Bereich des Lichtbogens 15 bzw. des Plasmastrahls 29 führt. Das Aufnahmeelement 43 bzw. das Führungsrohr 44 können verstellbar am Brenner 10 befestigt werden, sodass eine Einstellung der Position für den Schweißdrahtaustritt am Führungsrohr 44 vorgenommen werden kann, d.h., dass eine Verstellung der Position der Schweißdrähte 13, 32 in Bezug auf den Lichtbogen 15 bzw. Plasmastrahl 28 oder zueinander vorgenommen werden kann und somit eine optimale Anpassung an die unterschiedlichsten Brenner 10 bzw. Anwendungen vorgenommen werden kann.
Die beiden Führungsrohre 44 bzw. Führungskanäle sind in einem Winkel 45 zwischen 5° und 85°, bevorzugt zwischen 10° und 30°, zueinander angeordnet, d.h., dass die Schweißdrähte 13, 32 in einem bestimmten Winkel 45 zueinander verlaufen, wobei diese genau im Zentrum des Lichtbogens 15, also der Lichtbogenberührung mit dem zu verschweißenden Werkstücken 16 (nicht dargestellt) bzw. Plasmastrahl 29 positioniert werden. Durch den Einsatz des
Führungsröhres 44 ist es in einfacher Form möglich, dieses an die verschiedensten Brennertypen anzupassen, ohne dabei große Veränderungen am Gesamtaufbau vornehmen zu müssen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Brenner 10 durch einen gewinkelten Brennerkörper 27 ausgebildet, wobei es jedoch möglich ist, dass auch ein gerader, gebogener Brennerkörper 27 mit unterschiedlichen Krümmungen eingesetzt werden kann, wobei hierzu lediglich eine Anpassung der Schweißdrahtposition vorgenommen werden muss. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Brenner 10 und die Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 eine gemeinsame Baueinheit ausbilden, wobei die beiden Drahtzuführungs- vorrichtungen 30, 31 unabhängig voneinander ansteuerbar sind und bei einem Schweißprozess immer nur eine DrahtzuführungsVorrichtung 30, 31 aktiviert ist, die den Schweißdraht 13 oder 32 in das Zentrum des Schweißprozesses, insbesondere des Lichtbogens 15 bzw. Plasmastrahls 15, fördert. Dabei ist es möglich, dass während des Schweißprozesses eine Umschaltung von einer DrahtZuführungsvorrichtung 30 oder 31 auf die andere Drah Zuführungsvorrichtung 31 oder 30 vorgenommen wird. Selbstverständlich ist es möglich, dass auch beide DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 gleichzeitig aktiviert werden können und diese gleichzeitig eine Förderung des Schweißdrahtes 13 und 32 durchführen.
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass die Anordnung der Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 zum Brenner 10 auch anders ausgeführt werden kann. Hierzu sind, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt, die Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 wiederum über Befestigungsmittel 35 am Brennerkörper 27 oder am Brennergriff 28 oder am Schlauchpaket 23 befestigt, wobei die Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 seitlich des Brennerkörpers 27 oder des Brennergriffs 28 oder des Schlauchpakets 23 angeordnet sind und die Zuführung des Zusatzwerkstoffes bzw. Schweißdrahtes 13, 31 zum Schweißprozess auf einer Seite des Schweißprozesses, insbesondere in einem Winkel 45 zwischen 5° und 85°, bevorzugt zwischen 10° und 30°, unterhalb des Brenners 10 erfolgt, d.h., dass der Schweißdraht 13, 31 über den Führungsschlauch 42 zu der auf der unteren Seite des Brenners 10 angeordneten Aufnahmeelement 43 geführt wird und von diesem wiederum über das Führungsrohr 44 bzw. dem Führungskanal in den Bereich des Schweißprozesse geführt wird. Bei einer derartigen Anordnung bilden die Drahtzu-
führungsVorrichtungen 30, 31 und der Brenner 10 eine Ebene aus.
Es ist auch möglich, dass ein derartiger Aufbau auch bei einem Laser-Schweißprozess eingesetzt wird, wobei hierzu anstelle des Plasma-Brenners oder des WIG-Brenners ein Laser eingesetzt wird.
Mit dem obgenannten Brenner 10 ist es nunmehr möglich, dass zwei unterschiedliche Schweißprozesse mit ein und demselben Brenner 10 durchgeführt werden können. Eine spezielle Anwendung des Brenners 10 kann also derart erfolgen, dass einmal ein Heftbzw. Schweißprozess durchgeführt wird und andererseits eine reiner Auftragsschweißprozess, vorgenommen wird, wobei für die beiden Schweißprozesse unterschiedliche Zusatzwerkstoffe bzw. Schweißdrähte 13, 31 verwendet werden können. Bei dem Heft- bzw. Schweißprozess wird ein Schweißdraht 13 aus Stahl eingesetzt, wogegen bei dem Auftragsschweißprozess der Schweißdraht 31 auf Kupferbasis basiert. Dabei wird beim Heft- bzw. Schweißprozess das Material der zu verschweißenden Werkstücke 16 aufgeschmolzen, wogegen beim Auftragsschweißen nur Zusatzmaterial auf die Werkstücke 16 aufgetragen wird, ohne das dabei das Material des Werkstückes 16 geschmolzen wird.
Hierzu wird nach dem Start des Schweißprozesses, also nach dem Zünden des Lichtbogens 15 bzw. dem Aufbau des Plasmastrahls 29, nur eine der beiden DrahtzuführungsVorrichtung 30, 31 aktiviert, d.h., dass die Ansteuerung der Drahtzuführungsvorrichtungen 30,
31 derart erfolgt, dass während des Schweißprozesses immer nur eine Drahtzuführungsvorrichtung 30 oder 31 den Schweißdraht 13,
32 bzw. den Zusatzwerkstoff in den Schweißbereich fördert, wobei während des Schweißprozesses eine Umschaltung von einer Drahtzuführungsvorrichtung 30 oder 31 auf die andere Drahtzuführungs- vorrichtung 31 oder 30 möglich ist, d.h., dass ohne Unterbrechung des Lichtbogens 15 bzw. Plasmsastrahls 29 die gerade fördernde DrahtzuführungsVorrichtung 30 oder 31 deaktiviert wird und die weiter DrahtzuführungsVorrichtung 31 oder 30 aktiviert wird. Die Ansteuerung der DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 wird dabei vom Schweißgerät 1 bzw. der Stromquelle 2, insbesondere von der darin angeordneten Steuervorrichtung 4, vorgenommen, wobei hierzu von der Steuervorrichtung auch eine
Anpassung der Schweißparameter für die unterschiedlichen Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 vorgenommen wird, d.h., dass beispielsweise bei unterschiedlichen Schweißdrähten 13, 32 von der Steuervorrichtung 4 auch unterschiedliche Einstellungen bzw. Schweißparameter für den Schweißprozess verwendet werden, sodass beim Umschalten von einer auf die andere Drahtzuführungsvorrichtung 30, 31 auch andere Schweißparameter, wie die Stromhöhe, die Drahtvorschubgeschwindigkeit, usw., verwendet werden. Dadurch kann eine optimale Anpassung der Schweißparameter an die verwendeten Materialien des Schweißdrahtes 13, 31 vorgenommen werden.
Mit einem derartigen Brenner 10 kann somit beispielsweise in einem Arbeitsgang ein sogenannter Heft- und Löt-Prozess (Auftrags-Prozess) durchgeführt werden. Dabei werden bei dem Heft-Prozess die beiden zu verbindenden Werkstücke mit einem Schweißpunkt bzw. einer sehr kurzen Schweißraupe zueinander fixiert, wobei beim Löt-Prozess ein Lötmaterial in Form einer Schweißraupe auf die Werkstücke 16 aufgetragen wird. Ein Verlötung der Werkstücke 16 bzw. ein Aufschmelzen des aufgetragenen Lötmaterials wird durch einen nachfolgenden unabhängigen Arbeitsschritt durchgeführt, wobei hierzu die Werkstücke 16 einer Wärmebehandlung ausgesetzt werden.
Somit wird durch wechselweises Ansteuern der Drahtzuführungsvorrichtungen 30, 31 und durch entsprechende Anpassung der Schweißparameter mit ein und demselben Brenner 10 in beliebiger wiederholender Reihenfolge einmal ein Heft-Prozess und sofort anschließend ein Löt-Prozess (Auftrags-Prozess) durchgeführt, ohne dass dabei der Schweißprozess unterbrochen werden uss, d.h., dass der Lichtbogen 15 bzw. der Plasmastrahl 29 oder beim Einsatz eines Lasers der Laserstrahls einmal gestartet wird, worauf abwechselnd der Heft-Prozess und der Löt-Prozess durchgeführt werden.
Der wesentliche Vorteil bei einem derartigen Aufbau bzw. Verfahren liegt darin, dass durch die spezielle Ansteuerung der DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 zwei unterschiedliche Schweißprozesse mit einem Brenner 10 ausgeführt werden können, ohne den Schweißprozess unterbrechen zu müssen und einen neuer-
liehen Start des Schweißprozesses vornehmen zu müssen bzw. die Schweißanlage auf den neuen Schweißprozess umrüsten zu müssen. Mit den aus dem Stand der Technik bekannten System, also Plasma- Brenner bzw. WIG-Brenner mit externer DrahtZuführung, ist dies bisher nicht möglich gewesen. Dabei müssten für eine derartige Anwendung zwei Schweißanlagen, jeweils eine für den Heft-Prozess und eine für den Löt-Prozess, eingesetzt werden bzw. müsste bei Verwendung einer Schweißanlage diese nach dem Heft-Prozess umgerüstet werden, um anschließend den Löt-Prozess ausführen zu können.
Auch ist es möglich, dass unterschiedliche Materialen verschweißt werden, wobei hierzu wiederum unterschiedliche Schweißdrähte 13, 31 verwendet werden, d.h., dass beispielsweise mit dem einen Brenner 10 eine Stahl-Schweißung und eine Aluminium-Schweißung oder Schweißungen mit unterschiedlicher Materialien, wie Nirosta, Stahl, usw., durchgeführt werden, wobei hierzu wiederum diese in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden können. Gerade in der heutigen Zeit werden immer mehr Materialkombinationen in den unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, d.h. , dass bei den Aufbauten die verschiedensten Materialien eingesetzt werden, wie beispielsweise in der Autoindustrie im Karoseriebau oft Stahl und Aluminium kombiniert eingesetzt werden, die mit einer derartigen Schweißanlage in einem Arbeitsschritt bzw. in einer automatisierten Station verarbeitet werden können, wogegen beim Stand der Technik hierzu zwei Stationen notwendig sind. Dadurch werden erhebliche Kosteneinsparungen, Platzeinsparungen erzielt. Hierzu ist es auch möglich, dass mehr als zwei DrahtzuführungsVorrichtungen 30, 31 am Brenner 10 angeordnet werden, wobei jede mit unterschiedlichen Schweißdrähten 13, 32 bestückt werden, so dass eine Vielzahl verschiedenste Materialen optimal mit einer Schweißanlage verschweißt werden können, wobei immer nur eine Drahtzuführungsvorrichtung 30, 31 aktiviert wird, jedoch jederzeit eine Umschaltung auf die andern erfolgen kann.
Selbstverständlich ist es möglich, dass die beiden DrahtZuführungsvorrichtungen 30, 31 auch gleichzeitig aktiviert werden können.