Beschreibung
Vorrichtung zum Implantieren einer Intraokularlinse
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Falten und Implantieren einer Intraokularlinse mit einem Faltungsbereich, der zwei schwenkbar miteinander verbundene Halbschalen aufweist, die von einer offenen Ausgangsstellung in eine geschlossene Endstellung verschwenkbar sind, in der sie einen Teil eines ein proximales Ende und ein distales Ende aufweisenden Führungskanals für die Intraokularlinse bilden.
Die Vorrichtung ist Teil eines Injektionssystems zum Implantieren einer faltbaren Intraokularlinse (im Folgenden mit IOL bezeichnet). Mit dem Injektionssystem soll dabei die Implantation einer zeitweilig gefalteten IOL durch eine kleine Schnittöffnung in den Kapselsack eines beispielsweise am Grauen Star erkrankten Patienten erfolgen.
Bei Operationen der o. g. Art ist die Größe der zum Einbringen der faltbaren IOL in das Auge erforderlichen Inzision von großer Bedeutung. Um einen optimalen Heilungspro- zess zu gewährleisten, sollte diese möglichst klein (ca. 2,8 mm) sein. Nur durch die Möglichkeit des Faltens der IOL ist man in der Lage, dieser Anforderung gerecht zu werden. Als Injektionssysteme zum Einbringen der lOL werden häufig sterile Kunststoffteile, genannt Cartridges, in Kombination mit einem resterilisierbaren Injektor verwendet. Eine Aufgabe der Cartridge ist es, das Falten der lOL zu ermöglichen.
Ein Injektionssystem, bei dem eine Faltvorrichtung und ein Injektor eine Einheit bilden, ist beispielsweise aus der DE 36 10 925 A1 bekannt. Dieses Injektionssystem weist einen Injektionskanal auf, dessen distales Ende während der Operation in das Patientenauge eingeführt wird. Der Faltvorgang ist mit dieser Bewegung der lOL in Richtung Patientenauge kombiniert. Zur weiteren Querschnittsreduzierung ist der Injektionskanal konisch ausgeführt, so dass sich dieser in Richtung distales Ende verjüngt. Ein den Vorschub der lOL bewirkender Schubstempel als Teil des Injektors ist daher nicht genau an die Innengeometrie des Injektionskanals anpassbar. Aufgrund dieser Tatsache sind Zerstörungen an der lOL (z. B. durch Einklemmen zwischen Injektionskanalwand
und Stempelspitze des Schubstempels) möglich. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass eine Beschädigung der lOL während der Operation nicht erkannt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders einfach handhabbare Im- plantationshilfe für eine Intraokularlinse anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zum Falten und Implantieren einer Intraokularlinse mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die auch als Cartridge bezeichnete Vorrichtung zum Falten und Implantieren einer Intraokularlinse IsTälsTeil eines Injektionssystems zum Einbringen einer intraokularlinse in das Auge eines Menschen nutzbar und weist zum Falten der Intraokularlinse einen Faltungsbereich auf, welcher zwei schwenkbar miteinander verbundene Halbschalen umfasst, die von einer offenen Ausgangsstellung in eine geschlossene Endstellung verschwenkbar sind, in der sie einen Teil eines ein proximales Ende und ein distales, d.h. vorderes En- de aufweisenden Führungskanals für die Intraokularlinse bilden. Im Führungskanal ist zwischen dessen proximalem Ende und dessen aus den Halbschalen bildbarem Teil eine aus einem flexiblen Material gebildete Schubstempelspitze gelagert. Die Schubstempelspitze ist durch einen in den Führungskanal einführbaren und damit an der Schubstempelspitze ansetzbaren Schubstempel verschiebbar. Durch die Verschiebung der Schubstempelspitze ist die Intraokularlinse im Führungskanal zu dessen distalem Ende hin verlagerbar.
Durch die flexible Ausbildung der Schubstempelspitze ist diese gut an einen variablen Innendurchmesser des Führungskanals anpassbar. Dadurch ist die Gefahr einer Be- Schädigung der Intraokularlinse vermieden. Die Schubstempelspitze ist bereits vor dem Ansetzen des Schubstempels in dem Führungskanal gelagert, d.h. vormontiert. Beim Einführen des Schubstempels in den Führungskanal trifft der Schubstempel zwangsläufig auf die im Führungskanal verschiebbar gelagerte Schubstempelspitze. Der Schubstempel kommt somit nicht mit der Intraokularlinse in Kontakt. Eine Fehlbedie- nung ist prinzipbedingt ausgeschlossen. Zudem ist durch die Vormontage der Schubstempelspitze im Führungskanal eine Zeit sparende Bedienung der Vorrichtung zum Falten und Implantieren der Intraokularlinse ermöglicht.
Die Schubstempelspitze ist vorzugsweise aus Silikon hergestellt. Insbesondere aufgrund der mechanischen Eigenschaften von Silikon ist dieses Material in besonderer Weise für die Schubstempelspitze geeignet. Die Schubstempelspitze hat damit eine ausreichende Elastizität, um sich verschiedenen Durchmessern in dem Führungskanal anzupassen. Aufgrund der weichen Ausbildung der Schubstempelspitze kann die Intraokularlinse beim Vorschieben in Richtung zum distalen Ende des Führungskanals nicht beschädigt werden. Gleichzeitig ist die aus Silikon gebildete Schubstempelspitze jedoch mechanisch belastbar genug, um nicht ihrerseits durch den vorzugsweise aus Metall gebildeten Schubstempel beschädigt oder zerstört zu werden. Insbesondere ist ausgeschlossen, dass der Schubstempel die Schubstempelspitze durchdringt und direkt auf die Intraokularlinse trifft.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Schubstempelspitze in Richtung zum proximalen, d.h. hinteren Ende des Führungskanals eine Zentriervorrichtung zum Zen- frieren des Schubstempels auf. Die Zentriervorrichtung kann beispielsweise als konische oder als abgestufte Vertiefung ausgebildet sein. Durch die Ausbildung einer Zentriervorrichtung in der Schubstempelspitze ist beim Vorschub der Schubstempelspitze durch den Schubstempel eine definierte Art der Krafteinwirkung des Schubstempels auf die Schubstempelspitze und weiter der Schubstempelspitze auf die Intraokularlinse ge- geben. Ein Kontakt des Schubstempels mit der Innenwandung des Führungskanals ist durch die Zentriervorrichtung in der Schubstempelspitze vermeidbar. Der Implantationsvorgang der Intraokularlinse ist hinsichtlich der geometrischen Verhältnisse im Injektionssystem sowie der auftretenden Kräfte reproduzierbar festgelegt.
Die Schubstempelspitze sollte im Führungskanal ausschließlich durch den Schubstempel beweglich sein. Ein unbeabsichtigtes Verschieben der Schubstempelspitze, beispielsweise durch transportbedingte Erschütterungen, sollte vermieden werden. Hierzu ist die Schubstempelspitze bevorzugt mit einer Übermaßpassung im Führungskanal gelagert. D.h. der Außendurchmesser der mechanisch nicht belasteten Schubstempel- spitze ist zumindest geringfügig größer als der Innendurchmesser des Führungskanals an der Stelle, die zur Lagerung der Schubstempelspitze vorgesehen ist. Die Schubstempelspitze ist damit im Führungskanal festgeklemmt. Zusätzlich oder alternativ kann zur Fixierung der Schubstempelspitze im Führungskanal eine Rasthalterung vorgese-
hen sein. Beispielsweise kann die Schubstempelspitze insgesamt in eine Nut in der Innenwandung des Führungskanals einrasten. Ebenso ist es möglich, die Schubstempelspitze beispielsweise zwischen zwei im Führungskanal umlaufenden wulstförmigen Stegen oder zwischen einzelnen Rastnasen im Führungskanal zu fixieren. Die Rastver- bindung zwischen Schubstempelspitze und Führungskanal ist ausschließlich durch Vorschub des Schubstempels lösbar.
Der Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass eine flexibel ausgebildete Schubstempelspitze in einem Führungskanal einer Cartridge zum Falten und Implantie- ren einer Intraokularlinse vormontiert ist. Damit ist bei einfachster Handhabung der Cartridge jegliche Beschädigung der Intraokularlinse durch den Schubstempel ausgeschlossen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine Vorrichtung zum Falten und Implantieren einer Intraokularlinse, Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in Frontalansicht, Fig. 3 einen Schnitt lll-lll durch die Vorrichtung nach Fig. 2,
Fig. 4 einen Injektor für eine Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3.
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine auch als Cartridge 1 bezeichnete Vorrichtung zum Falten und Implantieren einer nicht dargestellten Intraokularlinse. Die Cartridge 1 ist einstückig als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellt. Ein Führungskanal 2 erstreckt sich über die gesamte Länge der Cartridge 1 und setzt sich zusammen aus einem proximalen oder hinteren Teil 2a, einem mittleren Teil 2b und einem vorderen oder distalen Teil 2c. Der mittlere Teil 2b des Führungskanals 2 ist gebildet aus zwei Halbschalen 3a,3b, welche durch ein Filmscharnier 4 verbunden sind. Die Intraokularlinse wird in den zwischen die Halbschalen 3a,3b gebildeten Faltungsbereich eingelegt und durch Zusammenklappen
der Halbschalen 3a,3b gefaltet. Dieser Faltvorgang kann entweder ohne Hilfsmittel oder mit Hilfe einer zusätzlichen nicht dargestellten Vorrichtung erfolgen. Die gefaltete Intraokularlinse ist mittels eines Schubstempels 5 als Teil eines Injektors 6 (Fig. 4) zum distalen Ende 7 der Cartridge 1 hin, welches in Form einer abgeschrägten Spitze aus- gebildet ist, verschiebbar. Der distale Teil 2c des Führungskanals 2 verjüngt sich zum distalen Ende 7 hin, um die Intraokularlinse beim Vorschub weiter zu komprimieren. Das distale Ende 7 der Cartridge 1 wird bei der Implantation der Intraokularlinse in das Auge des Patienten eingeführt.
Der sich an den mittleren Teil 2b des Führungskanals 2 in Richtung zum proximalen Ende 8 der Cartridge 1 anschließende proximale oder hintere Teil 2a ist in Form eines Hohlzylinders konstanten Durchmessers ausgebildet. Im proximalen Teil 2a des Führungskanals 2 ist eine im Wesentlichen als rotationssymmetrisches Plättchen ausgebildete Schubstempelspitze 9 aus Silikon gelagert. Die Schubstempelspitze 9 ist im Quer- schnitt (Fig. 3) derart abgestuft ausgebildet, dass auf deren proximaler Seite eine Vertiefung als Zentriervorrichtung 10 zum Zentrieren eines Stempelkopfes 11 des Schubstempels 5 ausgebildet ist. Der in die Zentriervorrichtung 10 eingreifende Stempelkopf 11 verschiebt die Schubstempelspitze 9 in Richtung zum distalen Ende 7, so dass eine plane Schubfläche 12 auf der distalen Seite der Schubstempelspitze 9 die Intrao- kularlinse durch den Führungskanal 2 fördert. Dabei liegt ein Formschluss zwischen dem Stempelkopf 11 und der Zentriervorrichtung 10 vor. Die Schubstempelspitze 9 ist im Führungskanal derart geklemmt, dass eine Verschiebung der Schubstempelspitze 9 ausschließlich durch Betätigung des Schubstempels 5 möglich ist. Die Klemmkraft beziehungsweise - im Fall der Ausbildung einer Rastverbindung - Rastkraft zwischen der Schubstempelspitze 9 und dem proximalen Teil 2a des Führungskanals 2 ist wesentlich größer als die Gewichtskraft der Schubstempelspitze 9. Die Schubstempelspitze 9 ist in der Cartridge 1 vormontiert und zusammen mit dieser sterilisiert verpackt.
Der in Fig. 4 dargestellte Injektor 6 bildet zusammen mit der die Schubstempelspitze 9 umfassenden Cartridge 1 ein Injektionssystem für eine faltbare Intraokularlinse. Alternativ ist die Cartridge 1 auch mit anderen, nicht dargestellten Ausführungsformen von Injektoren nutzbar. Die Cartridge 1 ist als Einwegteil in einen Frontalbereich 13 des als resterilisierbares Gerät ausgebildeten Injektors 6 einsetzbar. Dabei werden die Halb-
schalen 3a,3b in einem Schlitz 14 im Frontalbereich 13 gehalten. Die Handhabung des Injektionssystem ist insbesondere dadurch erleichtert, dass bereits vor dem Einsetzen der Cartridge 1 in den Injektor 13 die flexible Schubstempelspitze 9 im proximalen Teil 2a des Führungskanals 2 eingelegt ist.
Bezugszeichenliste
Vorrichtung, Cartridge
Führungskanal a proximaler Teil b mittlere Teil c distaler Teil a,b Halbschalen
Filmscharnier
Schubstempel
Injektor distales Ende proximales Ende
Schubstempelspitze 0 Zentriervorrichtung 1 Stempelkopf 2 Schubfläche 3 Frontalbereich 4 Schlitz