Verwendung von proNGF, insbesondere zur Wundheilung der Cornea und der Haut
Die Erfindung betrifft neue Verwendungen von proNGF, Derivaten des proNGF und funktionellen Teilen von proNGF.
Allgemeiner Stand der Technik
Die Cornea hat die Funktion der Lichtbrechung als wesentliche Voraussetzung des scharfen Sehens. Die Cornea besteht aus 3 Schichten, einer äußeren Epithelschicht, dem Stroma und einer inneren Endothelschicht. Das Stroma ist durch die Bowmansche Membran nach außen und durch die Descement-Membran nach innen abgegrenzt. Läsionen der Cornea können in allen Schichten auftreten. Verletzungen der Epithelschicht werden durch Migrationsprozesse der Epithelzellen in frühen Phasen und Proliferationsprozesse in späten Phasen der Wundheilung ausgeglichen.
Stromaverletzungen werden durch Proliferations- und Migrationsprozesse von Keratinozyten des Stromagewebes sowie nach deren fibroblastischer Transformation durch die Produktion verschiedener Kollagene, im wesentlichen Typ I und Typ VI, ausgeglichen Läsionen des Endothels werden in Abhängigkeit der Spezies durch Proliferation und/oder Migration endothelialer Zellen ausgeglichen.
Verletzungen der Kornea können diese Funktion beeinträchtigen und in schweren Fällen zum Verlust des Augenlichts führen. Es werden verschiedene Ursachen cornealer Verletzungen beschrieben: viral-induzierte Keratitis, neurotrophe und neuroparalytische Keratitis, post-traumatische Keratitis, post-infektiöse Keratitis, post-chirurgische Keratitis, dystrophische, degenerative oder post-traumatische Keratitis aber auch Komeatransplantationen (lamellar, penetrierend). Darüber hinaus treten comeale Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit eingeschränkter Tränenproduktion (z. B. durch Medikamente, Kontaktlinsen, gestörter Hormonhaushalt etc.), als Folge von Laserbehandlungen der Kornea, als Folge chemischer oder physikalischer Verbrennungen (Burn) und als Folge nichttraumatischer pathologischer Zustände (z. B.
Autoimmunerkrankungen, Diabetes, Infektionen) auf. Die Heilung deraitiger cornealer Wunden ist häufig eingeschränkt und kann die postoperative bzw. posttraumatische Genesung erschweren. Nicht selten entstehen corneale Ulzerationen bis hin zu corneal en Perforationen.
Zur Behandlung cornealer Verletzungen existieren verschiedene Therapieansätze, die unter anderem Tränenersatzmittel in flüssiger und gelartiger Form, antiinflammatorische Substanzen (z. B. Kortikoide, Cyclosporin A, Antibiotika) und therapeutische Kontaktlinsen einschließen. Diese Applikationen zeigen jedoch nicht den optimalen Erfolg bei der Behandlung von Korneaschäden. Eine Therapie mit heilungs stimulierender Wirkung auf corneale Wunden wird daher angestrebt. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend die Bedeutung von Wachstums faktoren für die Förderung von Wundheilungsprozessen, aber auch für die Aufrechterhaltung der Integrität der Augenoberfläche, diskutiert.
Eine Stimulation bzw. Induktion der dermalen Wundheilung ist dann von Bedeutung, wenn Wundheilungsstörungen vorliegen, die nicht selten chronische Wunden zur Folge haben können. Die Gefahr chronischer Wunden besteht, bei Nichtbehandlung, in der Notwendigkeit von Gliedmaßenamputationen und einer erhöhten Mortalitätsrate. Eine gestörte dermale Wundheilung findet man häufig in Zusammenhang mit Durchblutungsstörungen peripherer Gewebe (z. B. der Haut) und/oder verminderter peripherer Sensitivität sowie entzündlicher Prozesse. Als Beispiele dermaler Wundheilungsstörungen sind das diabetische Fußulkus, das venöse Ulkus oder das Druckulkus zu nennen.
Die konventionelle Behandlung dermaler Wunden besteht in der Anwendung verschiedener Wundauflagen, die ein feuchtes Milieu der Wunde aufrechterhalten sollen, aber auch von Kompressionsverbänden sowie der Gabe von Antibiotika zur Eindämmung bzw. Verhinderung von Infektionen. Darüber hinaus werden zusätzliche, die Wundheilung fördernde Agenzien eingesetzt, z. B. Protease-Hemmer, aber auch auf Wachstumsfaktorebene basierende Wundauflagen (OASIS™) bzw. Hautäquivalente (Apligraf, Deπnagraft). Auf Gelbasis ist derzeit ein PDGF-BB-basierendes Produkt auf
dem Markt, welches die Wundheilung bei Patienten mit diabetischen Fußulkus stimuliert. Trotz dieser Therapieansätze ist die Zahl der aufgrund eines diabetischen Fußulkus notwendigen Amputationen enorm und beläuft sich allein in den USA auf 60 000 Amputationen pro Jahr.
Wachstumsfaktoren sind Proteine, die aufgrund ihrer spezifischen Wechselwirkung mit einem Rezeptor in der Lage sind, Zellteilungs-, Migrations-, Differenzierungs- und Reifungsprozesse anzuregen bzw. zu beeinflussen. Die Proteine lassen sich in großem Maßstab sowohl in genetisch modifizierten Eukaryoten als auch Prokaryoten herstellen (EP0994188, WO0022119). Die Bedeutung von Wachstums faktoren bei der Wundheilung der Haut wurde bereits nachgewiesen.
NGF aus den Speicheldrüsen der Maus (WO9848002, US2002037584) wurde als Wirkstoff zur Behandlung cornealer epithelialer Schädigungen beschrieben.
Die US6063757 beschreibt die Anwendung von rekombinantem humanen NGF zur Heilung cornealer und auch dermaler Schäden.
In der WO0044396 wird nach Applikation von murin em NGF eine Steigerung des Augeninnendrucks sowohl im Tiermodell (Kaninchen) als auch bei Patienten mit vermindertem Augeninnendruck beschrieben. Vor dem Hintergrund einer therapeutischen Anwendung von NGF bei cornealen Defekten ist eine solche Wirkung als möglicher Verursacher der Entwicklung von Schädigungen des Augenhintergrundes (Glaukom) negativ zu bewerten.
ProNGF ist das Vorläuferprotein des NGF. Humaner NGF wird in vivo als präproNGF synthetisiert. Die prä-Sequenz umfasst eine Länge von 21 Aminosäuren und wird nach der Translokation des Proteins in das endoplasmatische Retikulum abgespalten. Das entstandene Proprotein wird anschließend N- und C-terminal proteolytisch prozessiert, wodurch der reife NGF zugänglich wird. ProNGF besitzt ein Molekulargewicht von 49 kDa, besteht aus 221 Aminosäuren und tritt in seiner reifen Form als Homodimer auf. Die pro-Sequenz ist auf der Oberfläche des gefalteten NGF lokalisiert und nahezu
unstrukturiert (Rattenholl et al., Eur. J. Biochem. 2001, 268, 3296-3303; J. Mol. Biol. 2001, 305, 523-533).
In vivo wurde proNGF in verschiedenen Geweben detektiert. Darüber hinaus wurde die biologische Aktivität von NGF- Vorstufen und Peptidsequenzen des Precursorproteins in verschiedenen in vitro- und in vivo-Systemen (Induktion des Neuritenwachstums bzw. Umverteilung des F-Actin in PC12-Zellen, Steigerung der Aktivität cholin erger Enzyme nach intrazerebroventrikularer Injektion in neonatale Ratten) nachgewiesen (Chen et al., Mol. Cell. Endocrinol. 1997, 127, 129-136; Clos et al., Develop. Brain Res. 1997, 99, 267- 270). Die biologische Bedeutung von proNGF, von der aufgrund von Sequenzhomologien der Prosequenzen innerhalb der Neurotrophine und der Lokalisation in verschiedenen Geweben ausgegangen wird, ist bislang nicht geklärt. Einerseits werden Proproteine als Reservoir des reifen aktiven Proteins diskutiert. Daneben wird der pro-Sequenz eine Funktion als Helfer der Faltung des reifen Proteins (Rattenholl et al., Eur. J. Biochem. 2001, 268, 3296-3303; J. Mol. Biol. 2001, 305, 523-533) oder eine Rolle bei der Sortierung der Neurotrophine hinsichtlich anaboler oder kataboler Wege (Farhadi et al, J. Neurosci. 2000, 20, 4059-4068) zugeschrieben.
Die pharmazeutische Aktivität von proNGF wurde zum ersten Mal in der EP 0 994 188 gezeigt. Im Beispiel 4f wird die Stimulierbarkeit und das Überleben sensorischer Neuronen aus dissoziierten Dorsalwurzelganglien anhand der Ausbildung von Neuriten untersucht. Bei diesen Versuchen ergab sich eine halb so große biologische Aktivität für den rekombinanten proNGF im Vergleich zum rekombinanten reifen ß-NGF. Aufgrund dieser Versuchsergebnisse wurde vorgeschlagen, rekombinanten proNGF zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung von Neuropathien einzusetzen. Eine Anwendung an Comea- und Conjunctivazellen und Hautzellen wird nicht beschrieben.
Die WO 96/08562 beschreibt NGF, welcher N-Terminal um ein Peptidfragment von bis zu ca. 19 Aminosäuren verlängert ist, wobei es sich bei diesem Peptidfragment um das C- terminale Fragment des Precursor- Anteils von NGF handelt. Dieser Precursor enthält am C-Terminus eine Konsensusspaltstelle des Furintyps, in der ein Austausch in der Aminosäure- 1 und/oder -2 erfolgt ist. Es wird vorgeschlagen, derartige NGF- Varianten in Arzneimitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems einzusetzen,
beispielsweise von degenerativen Erkrankungen des Nervensystems wie einer Degeneration der Retina, bei der Behandlung von Verletzungen oder Beschädigungen des Nervensystems usw. Eine Anwendung an Cornea- und Conjunctivazellen sowie Hautzellen wird nicht gezeigt.
Die EP 0786520 beschreibt N-terminal verlängerten ß-NGF, der, wie natüiiicher ß-NGF, eine Wirkung auf Neuronen zeigen soll. Eine Wirkung auf die hier vorgeschlagenen Indikationsgebiete wird nicht diskutiert.
Die Wirkung von Wachstumsfaktoren wird über deren Bindung an spezifische Rezeptoren vermittelt. Für NGF sind 2 Rezeptoren beschrieben, TrkA ein hochaffiner Rezeptor mit Tyrosinkinaktivität und P75 ein niedrig affiner Rezeptor, an den neben NGF auch andere neurotrophe Proteine sowie Zytokine binden. Die Expression von TrkA wurde in der Basalschicht des cornealen Epithels sowie im Stroma und Endothel nachgewiesen (Lambiase et al., Invest. Ophthalmol. Vis. Sei. 1998, 39, 1272-1275; Lambiase et al., Invest. Ophthalmol. Vis. Sei. 2000, 41, 1063-1069; You et al., Invest. Ophthalmol. Vis. Sei. 2000, 41, 692-702). P75 wird von allen Zelltypen der Cornea exprimiert /Touhami et al., Invest. Ophtalmol. Vis. Sei. 2002, 43, 987-994). Im verletzten Corneagewebe kann eine Stimulierung der NGF-Rezeptorexpression zur verstärkten NGF-Bindung führen (Lambiase et al., Invest. Ophthalmol. Vis. Sei. 2000, 41, 1063-1069).
Die Wirkung, die über die Interaktion des NGF mit den jeweiligen Rezeptoren vermittelt wird, ist bislang nicht bis in alle Details geklärt. P75 wird als Rezeptor beschrieben, über den apoptotische Prozesse vermittelt werden. Es wurde allerdings auch gezeigt, dass die durch TrkA vermittelten Prozesse wie Proliferation und Überleben sowie Differenzierung von Zellen in Gegenwart von P75 verstärkt werden können.
Auch für proNGF wird nach neuesten Untersuchungen aufgrund der Wechselwirkung mit den jeweiligen Rezeptoren von einer eigenständigen biologischen Funktion ausgegangen. So konnten Hempstead et al. (Science 2002, 294, 1945-1948) erstmals zeigen, dass an der Furinspaltstelle mutagenisiertes und damit nicht spaltbares rh-proNGF (rekombinanter humaner proNGF) im Vergleich zu NGF mit einer geringen Affinität an TrkA, jedoch mit einer höheren Affinität an P75 bindet. Die stärkere Wechselwirkung mit P75, dem
Rezeptor, über den apoptotische Prozesse vermittelt werden, und die schwächere Wechselwirkung mit TrkA, dem Rezeptor, über den Proliferation und Überleben vermittelt werden, lassen für proNGF einen alternativen Wirkmechanismus im Vergleich zu NGF vermuten.
Die bevorzugte Bindung an P75 und die damit verbundene erhöhte Aktivierung der P75- vermittelten Signalkaskade wird als Ursache der durch proNGF induzierten Apoptoseprozesse gesehen. Die Induktion der Apoptose durch proNGF wurde sowohl für Zellen, die nur P75 exprimieren als auch für Neuronen, die beide Rezeptoren tragen, nachgewiesen. Nach diesen Ergebnissen wird proNGF als Stimulator von Apoptoseprozessen über eine P75 veiinittelte Signalkaskade angesehen, während NGF über dessen bevorzugte TrkA-Bindung das Überleben der Zellen auch in Gegenwart von P75 bewirken kann. In diesen Versuchen konnte eine um mindestens den Faktor 10 erhöhte Apoptose-Induktion im Vergleich zu reifem NGF festgestellt werden. Da P75 gerade bei Entzündungsprozessen, degenerativen Erkrankungen und bei Verletzungen zusammen mit Neurotrophinen exprimiert wird, scheint proNGF bei diesen Erkrankungen für die Induktion der hier ablaufenden apoptotischen Prozesse eine Rolle zu spielen.
Auch in der Veröffentlichung von Beattie et al. (Neuron 2002, 36, 375-386) wird gezeigt, dass der Neurotrophinrezeptor P75, der bei verschiedenen Verletzungen des Nervensystems induziert wird, durch seine Verbindung mit proNGF den Zelltod von Oligodendrozyten fördert. Durch proNGF spezifische Antikörper konnte die apoptotische Wirkung des proNGF-P75-Rezeptorkomplexes verhindert werden. Diese Daten zeigen, dass proNGF bei der Eliminierung von geschädigten Nervenzellen durch Aktivierung der P75-vermittelten Apoptose ein entscheidende Rolle spielt. Die Aktivierung von P75 durch proNGF bewirkt damit den Zelltod von Oligodendrozyten. Das Wechselspiel zwischen dem P75-Neurotrophinrezeptor und proNGF ist damit ein zentraler Punkt bei Apoptoseprozessen nach Verletzungen des Nervensystems.
Weitere Hinweise auf P75-vermittelte Apoptoseprozesse werden in Zusammenhang mit einer erhöhten proNGF-Konzentration im Gehirn von Alzheimer Patienten diskutiert (Fahnestock et al., Mol. Cell. Neurosci. 2001, 18, 210-220).
Die oben beschriebenen, erst in jüngster Zeit veröffentlichten Untersuchungen, unter anderem in der höchst renommierten Wissenschaftszeitschrift Science, scheinen zu beweisen, dass proNGF Apoptoseprozesse induziert. Für einen auf diesem Gebiet arbeitenden Fachmann erscheint es damit kontraproduktiv, zur Behandlung von Wunden, beispielsweise von Verletzungen der Haut, der Cornea und der Conjunctiva, proNGF und seine Derivate einzusetzen. Die Ergebnisse lassen nämlich vermuten, dass bei Anwendung von proNGF bei der Behandlung von Wunden z. B. die geschädigten Haut-, Cornea- und Conjunctivazellen abgetötet werden. Eine therapeutische Wirksamkeit von proNGF scheint ausgeschlossen.
Die in der WO 96/08562 und der EP 0 994 188 beschriebenen Versuche zur Wirksamkeit von proNGF und Derivaten von NGF mit einem Anteil von bis zu 19 Aminosäuren des Precursor- Anteils von NGF am N-Terminus wurden an sensorischen Neuronen und symphatischen Neuronen, an Neuronen der Dorsalwurzelganglien bzw. neuronalen embryonalen Zellen als Testsystemen durchgeführt. Experimente mit nicht neuronalen Systemen oder eine Übertragbarkeit auf derartige Systeme wurde nicht beschrieben. In der EP 0 994 188 wurde zudem auf eine signifikant schlechtere biologisch-medizinische Wirksamkeit von proNGF auf neuronale embryonale Zellen hingewiesen.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen neuen Wirkstoff zur Wundheilung und zur Prophylaxe und Therapie von Erkrankungen der Haut-, Cornea- und Conjunctivazellen bereitzustellen.
Diese Aufgabe wurde dadurch gelöst, dass proNGF, Derivate des proNGF, mit Ausnahme solcher, bei denen der pro-Anteil vollständig deletiert wurde, und oder ein funktioneller Teil hiervon in einer wirksamen Menge zusammen mit Trägerstoffen zur Prophylaxe und Therapie von Erkrankungen von Haut-, Cornea- und Conjunctivazellen, insbesondere - gewebe, einsetzbar sind. Die erfmdungsgemäß gewonnenen Ergebnisse lassen auch den Schluss zu, dass die genannten Wirkstoffe zur Lagerung und Stabilisierung von Haut-, Comea- und Conjunctivazellen sowie zur in-vitro-Vermehrung dieser Zellen geeignet sind.
Von der Erfindung umfasst werden auch Derivate des proNGF, bei denen ein oder mehrere Aminosäuren ausgetauscht, deletiert, hinzugefügt und/oder chemisch modifiziert wurden,
immer unter Beibehaltung der oben beschriebenen pharmazeutischen, medizinischen und biologischen Wirksamkeit.
Aminosäuresubstitutionen können auf Grundlage der Ähnlichkeit in der Polarität, Ladung, Löslichkeit, Hydrophobie, HydiOphilie, und/oder der amphipatischen (amphiphilen) Natur der involvierten Reste vorgenommen werden. Beispiele für unpolare (hydrophobe) Aminosäuren sind Alanin, Leucin, Isoleucin, Valin, Prolin, Phenylalanin, Tryptophan und Methionin. Polare neutrale Aminosäuren schließen Glycin, Serin, Threonin, Cystein, Thyrosin, Asparagin und Glutamin ein. Positiv geladene (basische) Aminosäuren schließen Arginin, Lysin und Histidin ein. Und negativ geladene (saure) Aminosäuren schließen Asparaginsäure und Glutaminsäure ein.
"Insertionen" oder "Deletionen" bewegen sich typischerweise im Bereich von ein bis fünf Aminosäuren. Der erlaubte Variationsgrad kann experimentell durch systematisch vorgenommene Insertionen, Deletionen und/oder Substitutionen von Aminosäuren in einem Polypeptidmolekül unter Verwendung von DNA-Rekombinationstechniken und durch Untersuchen der sich ergebenden rekombinanten Varianten bezüglich ihrer biologischen Aktivität ermittelt werden.
Bei der Durchführung dieser Änderungen kann auch der hydropatische Index der Aminosäuren in Betracht gezogen werden. Jeder Aminosäure kann auf der Grundlage ihrer Hydrophobizität und ihrer Ladungseigenschaften ein bestimmter hydropatischer Index zugeschrieben werden. Beispiele hierfür finden sich in der WO 00/32039, in der US 4,554,101 sowie in Kyte & Doolittle, 1982, auf die hier mit ihrem Inhalt Bezug genommen wird. Es ist bekannt, daß bestimmte Aminosäuren durch andere Aminosäuren substituierbar sind, wenn sie einen ähnlichen hydropatischen Index besitzen und bei Ihrem Austausch eine vergleichbare biologische Aktivität des Gesamtmoleküls bewirken. Entscheidend ist bei allen Derivatisierungen des proNGF immer, daß die biologische, medizinische bzw. pharmazeutische Wirksamkeit beibehalten bleibt.
Die Derivatisierungen von proNGF können sich sowohl auf den pro-Anteil als auch auf den NGF-Anteil beziehen. Die Abänderungen des pro-Anteils umfassen auch Aminosäureadditionen am N-Terminus des pro-Anteils, die durch den pre-Anteil definiert
sind. Die Sequenz des pre-Anteils, des pro-Anteils von NGF und von NGF selbst sind bekannt, und es wird hier beispielsweise verwiesen auf: http: //www .ncbi .nlm.nih. gov: 80/entrez/query . fcgi?cmd=Retrieve&db=nucleotide&list uids=2173196&doρt=GenBank bzw. http://www.ncbi.nlm.nih.gov: 0/entrez/query.fcgi?cmd:=Retrieve&db=nucleotide&list uid s 2171804&dopt=GenBank sowie die EP-A-0 994 188.
Unter "funktioneil er Teil" von proNGF werden erfindungsgemäß solche Teile verstanden, welche die in der vorliegenden Anmeldung beanspmchten Indikationen und Verwendungen erfüllen, bei gleichzeitiger Ausschaltung, z.B. durch Deletion, solcher Anteile von proNGF, die zur Funktion nicht beitragen.
Die funktionellen Anteile können von einem Fachmann beispielsweise durch Deletionsanalysen ermittelt werden. Durch systematische Deletionen des pro-Anteils, des prepro-Anteils und/oder des NGF-Anteils und einer nachfolgenden Analyse des verbleibenden Moleküls auf die hier beschriebenen und beanspruchten Indikationen ist der Fachmann in der Lage, die gewünschten funktioneilen Abschnitte zu ermitteln. Beispielsweise sind derartige funktioneile Anteile die 25 bzw. 71 Aminosäuren des pro-C- Terminus von proNGF. Die funktionellen Anteile sollten möglichst unverändert bleiben, um die physiologische Funktion des proNGF, beispielsweise seine Bindung an den Rezeptor, zu gewährleisten. Aber auch in den funktionellen Anteilen sind Modifikationen, wie sie nachfolgend hier beschrieben werden, möglich. Die Anzahl und die Art der Modifikationen kann vom Fachmann experimentell bestimmt werden. So können ein oder mehrere Modifikationen im pro-, prepro- und/oder NGF-Anteil vorgenommen werden, beispielsweise Deletionen oder Substitutionen einer Aminosäure. Das derartig modifizierte Protein wird dann auf seine Funktionsfähigkeit im Rahmen der vorliegenden Erfindung untersucht, und es wird bestimmt, ob die vorgenommene Änderung eine Verbesserung oder Verschlechterung der Eigenschaften mit sich bringt.
Der Wirkstoff proNGF umfasst solchen humanen Ursprungs, tierischen Ursprungs, insbesondere von Nagern wie Ratte, Kaninchen und Maus, von Rind und Schwein, sowie rekombinant hergestellten proNGF. Zu den rekombinanten Formen des proNGF gehören auch Fusionsproteine des proNGF, bei denen proNGF mit einem anderen Protein bzw.
Peptid verknüpft wurde. Zu Beispielen für NGF, in denen Fusionierungen mit Proteasen eine kontrollierte Freisetzung des NGF aus Matrices ermöglichen, verweisen wir auf Sakiyama-Elbert et al., FASEB J. 2001, 15, 1300-1302; Park et al, J. Drug Target 1998, 6, 53-64.
Die Derivate des pro-Anteils von NGF umfassen insbesondere solche pro-Formen, bei denen mindestens 25, weiterhin bevorzugt 71 Aminosäuren des pro-C-Terminus am N- Terminus des NGF vorhanden sind (Dicou et al, J. Cell. Biol. 1997, 136, 389-398). Weiterhin bevorzugt werden solche Derivate des proNGF, die auf Aminosäureebene eine Homologie zur pro-Form, zur prepro-Form und/oder zum NGF-Anteil des proNGF von mindestens 80% aufweisen, bevorzugt von 85 %, von 90 % oder von 95 % oder darüber. Homologie bedeutet, daß der angegebene Prozentsatz an Aminosäuren, bezogen auf die Ausgangsform des eingesetzten proNGF, zum Beispiel rh-proNGF, in identischer Form enthalten ist. Dies heißt, daß bevorzugt weniger als 15 %, insbesondere bevorzugt weniger als 10 % und noch weiter bevorzugt weniger als 5 % der Anzahl der Aminosäurereste in der Sequenz des proNGF unterschiedlich sind von den Aminosäureresten in der Sequenz der entsprechenden Domäne der Ausgangsform. Unterschiedlich heißt, daß sie beispielsweise gegen eine andere Aminosäure substituiert wurden, daß eine andere Aminosäure insertiert oder deletiert wurde oder eine Kombination hiervon. Hierunter fallen auch Veränderungen an der Aminosäure selbst, so beispielsweise Glykosylierungen, Phosphorylierungen, Acetylierungen, Sulphatierungen oder Lipidierungen. Auch Verbindungen der Aminosäuren mit einer Markierung, beispielsweise einem Farbstoff wie einem Fluoreszenzfarbstoff, einem Enzym, einem Toxin usw. sind möglich. All diese Abänderungen werden unter den Begriff "Derivate" subsummiert.
Die Anzahl und die Art der Modifikationen in den Derivaten ist immer begrenzt von der Beibehaltung der physiologischen Funktionen des proNGF, insbesondere natürlich von der Aufrechterhaltung der therapeutischen und prophylaktischen und der anderen funktionellen Eigenschaften des proNGF, wie sie in der vorliegenden Erfindung beschrieben werden. Im allgemeinen werden nicht mehr als 10, bevorzugt nicht mehr als 5 und weiterhin bevorzugt weniger als 5 Modifikationen im proNGF vorgenommen. Im pro-Anteil werden bevorzugt maximal 5 Modifikationen eingeführt. Insbesondere sollen die funktionellen Abschnitte
des pro-Anteils funktionell bleiben, also die Positionen 143 - 221 bzw. 78 - 221 des proNGF (Nummerierung der Positionen beginnend am N- Terminus des proNGF).
Voraussetzung für die erfindungsgemäße Anwendbarkeit der Derivate ist also immer, daß nach der Derivatisierung die Wirksamkeit in den hier beanspmchten Einsatzgebieten erhalten bleibt. Verschiedene Testsysteme zur Bestimmung der Aktivität des proNGF und seiner Derivate sind in den nachfolgenden Beispielen angegeben. Der Fachmann kann aber auch andere beispielhafte Testsysteme aus der Literatur ermitteln oder entwickeln (DRG- Test: Davies, in: Nerve Growth Factors (Rusch, R. A., ed.), 95-109, Wiley &Sons, Boston; PC12-Test: Greene und Tischler, Proc. Natl. Acad. Sei. U S A. 1976, 73, 2424-2428; in vitro skin wound healing model: Geer et al., Tissue Eng. 2002, 8, 787-798; in vitro cornea wound healing model: Taliana et al., Invest. Ophthalmol. Vis. Sei. 2001, 42, 81-89).
Die Derivatisierungen von proNGF können sowohl auf Aminosäure-Ebene stattfinden über direkte chemische Modifikationen von Aminosäuren. Bevorzugt ist aber eine Modifikation durch Mutagenese der für das Protein kodierenden DNA. Hierzu gehört beispielsweise die site directed-Mutagenese, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist und beständig weiterentwickelt wird (Brannigan und Wilkinson, Nat. Rev. Mol. Cell. Biol. 2002, 3, 964- 970).
Die Herstellung von proNGF und seiner Derivate durch rekombinante Techniken ist beschrieben, und auf diese vorveröffentlichte Literatur wird hier Bezug genommen (Rattenholl et al., Eur. J. Biochem. 2001, 268, 3296-3303; Rattenholl et al., J. Mol. Biol. 2001, 305, 523-533).
ProNGF und die oben beschriebenen Derivate stimulieren die Proliferation und die Migration von Cornea-Zellen, Conjunctivazellen und dermalen Zellen, fördern die Aufrechterhaltung der Vitalität dieser Zellen und die Wundheilung der Haut und der Cornea, beispielsweise akuter und chronischer traumatisch-induzierter und nicht- traumatisch-induzierter Wunden. Auch werden die Regenerationsprozesse induziert und gefördert. Weitere Einzelheiten zur Wirksamkeit werden nachfolgend beschrieben.
Die Wirkstoffe der vorliegenden Erfindung können entweder als Einzelsubstanz oder in Verbindung mit den Derivaten des proNGF oder in Verbindung mit anderen Wirkstoffen eingesetzt werden. Insbesondere geeignete Wirkstoffe sind solche, die die Heilung stimulieren, entzündungshemmend wirken, antibiotische Eigenschaften haben, antivirale Wirksamkeit entfalten, antimykotische Stoffe und Wirksubstanzen, die Schmerzen lindern oder vorbeugen. Eine Vielzahl weiterer Wirkstoffkombinationen ist möglich, und hängt vom Anwendungszweck, vom zu behandelnden Patienten, von der Verträglichkeit der Wirkstoffe miteinander und weiteren, dem Fachmann bekannten Faktoren ab. Insbesondere sollen die weiteren in der pharmazeutischen Zusammensetzung enthaltenen Wirkstoffe die Aktivität des proNGF- Wirkstoffs erhöhen oder dessen Aktivität bei der Behandlung in für den Patienten günstiger Form ergänzen. Bevorzugt ist eine synergistische Wirkung im Arzneimittel und eine Minimierung von Nebenwirkungen und unerwünschten Wirkungen.
Die Wirkstoffe der vorliegenden Erfindung werden vorzugsweise in Form einer pharmazeutischen Zusammensetzung verwendet, in der sie mit geeigneten Trägem in solchen Dosen vermischt werden, so daß die Erkrankung behandelt und/oder gelindert wird. Eine derartige Zusammensetzung kann (zusätzlich zu den Wirkstoffen und dem Träger) Verdünnungsmittel, Füllmaterialien, Salze, Puffer, Stabilisatoren, Solubilisierungsmittel, Penetrations Verstärker und andere Materialien enthalten, die in der Technik wohlbekannt sind. Der Begriff "pharmazeutisch verträglich" ist als ein nichttoxisches Material definiert, das die Wirksamkeit der biologischen Aktivität des aktiven Inhalts Stoffes bzw. Wirkstoffes nicht stört. Die Auswahl des Trägers und der weiteren Additive hängt vom Verabreichungsweg ab. Bevorzugt wurden ophthalmologisch und dermatologisch verträgliche Träger und Additive eingesetzt.
Techniken zur Formuli erung bzw. Zubereitung und Verabreichung der Verbindungen der vorliegenden Anmeldung sind in "Remington's Pharmaceutical Sciences", Mack Publishing Co., Easton, PA, letzte Ausgabe, zu finden. Eine therapeutisch wirksame Dosis bezieht sich ferner auf eine Menge der Verbindung, die ausreicht, um eine Verbesserung der Symptome zu erreichen, beispielsweise eine Behandlung, Heilung, Prävention oder Verbesserung derartiger Zustände. Geeignete Verabreichungswege sind insbesondere eine topische Anwendung.
Hierzu können die Zusammensetzungen in flüssiger Form vorliegen, beispielsweise in Form von Emulsionen, Suspensionen und Lösungen, in Sprayform, in Form transdermaler Systeme wie Pflaster, in Form einer Creme, einer Salbe oder eines Gels. Bevorzugt werden auch Retardformen. Weitere, an sich bekannte Darceichungsforrnen sind dem Fachmann geläufig.
Die Menge an Wirkstoff, die adäquat ist, um die oben beschriebenen Wirkungen zu erreichen, wird als therapeutisch wirksame Dosis definiert. Die Menge, die für diese Verwendung wirksam sind, hängen vom Schweregrad des Zustandes des Patienten und seiner Erkrankung ab. Einfache oder mehrfache Verabreichungen nach einem täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Behandlungsplan können mit Dosisstärken und Mustem kombiniert werden, die durch den behandelnden Arzt ausgewählt werden. Die einzusetzenden Dosen werden ebenfalls durch den Arzt bestimmt, wobei bevorzugt Mengen von 1 ng/ml bis 1 mg/ml bzw. 1 ng/g bis 1 mg/g, bevorzugt von 10 ng/ml bis 200 μg/ml bzw. 10 ng/g bis 200 μg/g eingesetzt werden. Selbstverständlich sind auch andere Wirkstoff dosen einsetzbar, die beispielsweise auch von der Formulierung des Wirkstoffs, von der Anwesenheit weiterer Wirkstoffe, vom einzelnen Patienten, vom Applikations ort, von der Art der Erkrankung usw. abhängen.
Es wird darauf hingewiesen, daß der Ausdruck "proNGF", wie er vorliegend eingesetzt wird, die in den Patentansprüchen angegebenen und der vorliegenden Beschreibung näher definierten Ausgestaltungen mit umfasst, also beispielsweise auch Derivate des proNGF.
Die beiliegenden Tabellen und Figuren zeigen:
Tabelle 1
Untersuchung des Augeninnendrucks während der Behandlung mit rh-proNGF über einen
Zeitraum von 7 Tagen.
Tabelle 2
25 % und 95 % Heilungszeiten, ausgedrückt in Tagen
Abb. 1
Vergleich der Migrationsinduktion durch rh-NGF und rh-proNGF an 3T3-Zellen
(Fibroblasten der Maus)
Abb. 2
Vergleich der Proliferationsinduktion von rh-NGF und rh-proNGF an BCE C/D-lb-Zellen
(corneale Endothelzellen vom Rind)
Abb. 3
Vergleich der Migrationsinduktion von rh-NGF und rh-proNGF an BCE C/D-lb-Zellen
(corneale Endothelzellen vom Rind)
Abb. 4
Entwicklung der Wundfläche der Cornea während der Behandlung mit rh-proNGF und rh- NGF
Abb. 5
Entwicklung der Wundfläche der Haut während der Behandlung mit rh-proNGF und rh- NGF
Nachfolgend wird die Erfindung in weiteren Einzelheiten beschrieben, wobei der Fachmann aufgrund seines Fachwissens in der Lage ist, die Erfindung im Rahmen der Patentansprüche abzuwandeln, so daß auch Ausgestaltungen mitumfasst werden, die in der vorliegenden Beschreibung nicht gesondert aufgeführt sind.
Beschreibung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung beinhaltet die Verwendung von proNGF zur Aufrechterhaltung der Vitalität cornealer Zellen und zur Stimulation proliferativer und migratorischer Prozesse von Zellen. ProNGF ist geeignet zur Behandlung cornealer und dermaler Verletzungen mit dem Ziel einer Unterstützung bzw. Stimulation cornealer und dermaler
Regenerationsprozesse. Die proNGF-haltigen Zusammensetzungen sind geeignet zur Lagemng und Stabilisiemng von Comeas aufgmnd deren Fähigkeit, die Vitalität cornealer Zellen positiv zu beeinflussen.
Die zugrunde liegende Verwendung von proNGF und seiner Derivate zur Beschleunigung der Wundheilung beinhaltet weiterhin: I.) Bereitstellung einer ophthalmologisch und/oder dermatologisch verträglichen Zusammensetzung, die eine wirksame Konzentration an proNGF enthält, II.) Applikation der Zusammensetzung auf die Kornea präventiv vor einer Verletzung der Kornea oder therapeutisch nach einer Verletzung der Kornea mit dem Ziel eine klinisch nachweisbare Stimulation der Heilung der cornealen Verletzungen durch Stimulation proliferativer und/oder migratorischer Prozesse cornealer Zellen des Epithels, Stromas oder Endothels zu erreichen bzw. therapeutisch zur Behandlung dermaler Wunden mit dem Ziel, eine klinisch nachweisbare Stimulation der Heilung der Verletzungen durch Stimulation proliferativer und oder migratorischer Prozesse dermaler Zellen zu erreichen.
I Ophthalmologisch und/oder dermatologisch verträgliche Zusammensetzung, die proNGF enthält
A: Die Bezeichnung proNGF schließt ein: 1.) die Aminosäuresequenz des NGF, die N- terminal um die vollständige oder partielle Sequenz des Proproteins bzw. Präproproteins erweitert ist, wobei die Erweiterung mindestens die Aminosäuren ab Position 1 bis 25, weiterhin 1 - 71 des C-Terminus der Prosequenz umfasst und 2.) glykosyliert oder nicht glykosyliert vorliegt bzw. sich im Gfykosylierangsstatus unterscheidet, 3.) humanen oder nicht humanen Ursprungs ist, 4.) rekombinant oder nicht rekombinant gewonnen wird, 5.) als Fusionsprotein mit einem anderen heterologen Protein als Fusionspartner oder nichtfusioniert vorliegt, 6.) unmodifiziert oder modifiziert ist durch
Aminosäureaustausche, Deletionen oder Insertionen oder chemisch modifizierte Derivate des proNGF.
B: ProNGF kann mittels verschiedener Methoden gewonnen werden: 1.) Isolation aus humanem oder tierischem Gewebe, 2.) chemische Synthese z. B. Festphasenpeptidsynthese, 3.) Herstellung durch gentechnisch veränderte Pro- oder Eukaryoten.
C: Ophthalmologisch verträgliche Zusammensetzungen sind Materialien wässriger, salbenartiger oder gelartiger Konsistenz, die einen pharmazeutisch akzeptierten Träger enthalten. Die Träger können steriles Wasser, verschiedene organische Lösungsmittel, emulsierende oder suspendierende Agenzien oder Verdünnungsmittel enthalten. Die Träger können physiologisch verträgliche oberflächenaktive ionische oder nichtionische Substanzen enthalten. Die Träger können antibakterielle, antifungale Komponenten und/oder Konservierangsstoffe (z. B. Parabene, Chlorbutanol, Sorbinsäure, Phenol, Thimerosal) enthalten. Die Träger können Puffer zur Aufrechterhaltung eines pH- Werts zwischen 5.0 und 8.0 enthalten. Die Puffer können konventionelle Puffer sein wie z. B. Phosphat-, Borat-, Zitrat-, Bikarbonat- oder Tris-HCl-Puffer. Die Träger können durch Zugabe entsprechender osmotisch aktiver Komponenten (z. B. Kochsalzlösung, Zucker) isotonisch sein. Die Träger können andere solubilisierende Komponenten wie proteinöse Träger oder Solubilisatoren (z. B. Albumin) enthalten. Die Träger können Antioxidantien und Stabilisatoren wie z. B. Natriumbisulfit, Natriummetabisulfit, Natriumthiosulfat, Thiohamstoff enthalten. Mögliche Benetzungsagenzien können z. B. Polysorbat 80, Polysorbat 20, Poloxamer 282 oder Tyloxapol sein. Die Träger können viskositäts steigernde Agenzien wie z. B. Dextran 40, Gelatine, Glycerin, Lanolin, Zellulosederivate (z.B. Hydroxyethylzellulose, Hydroymethylpropylzellulose,
Methylzellulose, Carboxymethylzellulose), Vinylpolymere (z.B. Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon) Hyaluronsäure, Polyacrylsäure, Petrolatum, Polyoxyethylen, Polyethylenglycol, Polyoxypropylen und/oder pflanzliche Öle zur Erleichterung der Applikation und/oder für eine bessere Tolerierbarkeit enthalten. Die Träger können Antibiotika zur Kontrolle von Infekten enthalten. Die Träger können Agenzien zur verlangsamten Freisetzung des Wachstumsfaktors enthalten. Alle Bestandteile des Trägers sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ophthalmologisch verträglich und nicht toxisch sind.
D: Wenn als ophthalmologisch verträglicher Träger zur Behandlung der Cornea Augentropfen verwendet werden, liegt die Konzentration des proNGF im Träger zwischen 1 ng/ml und 1 mg ml. Wenn als ophthalmologisch verträglicher Träger zur Behandlung der Comea Salben oder Gele verwendet werden, liegt die Konzentration des proNGF im Träger zwischen 1 ng/g und 1 mg/g.
E: proNGF kann im ophthalmologisch verträglichen Träger alleine oder in Kombination mit anderen heilungsstimulierenden, antiinflammatorischen oder schmerzlindernden Substanzen eingesetzt werden.
F: Dermatologisch verträgliche Zusammensetzungen sind Materialien auf wässriger, salbenartiger, emulsions artiger, cremeartiger oder gelartiger Konsistenz, die einen pharmazeutisch akzeptierten Träger enthalten. Die Träger können steriles Wasser, verschiedene organische Lösungsmittel, emulsierende oder suspendierende Agenzien oder Verdünnungsmittel enthalten.
Die Träger können physiologisch verträgliche oberflächenaktive ionische oder nichtionische Substanzen. Die Träger können antibakterielle, antifungale Komponenten und/oder Konservierungsstoffe (z. B. Parabene, Chlorbutanol, Sorbinsäure, Phenol, Thimerosal) enthalten. Die Träger können Puffer zur Aufrechterhaltung eines definierten pH- Werts enthalten. Die Puffer können konventionelle Puffer sein wie z. B. Phosphat-, Borat-, Zitrat-, Bikarbonat- oder Tris-HCl-Puffer. Die Träger können andere solubilisierende Komponenten enthalten. Die Träger können Antioxidantien und Stabilisatoren enthalten. Die Träger können viskositäts steigernde Agenzien/Polymere wie z. B. Dextran 40, Gelatine, Glycerin, Zellulosederivate (z. B. Hydroxyethylzellulose, Hy droymethylpropylzellulos e, Methylzellulos e, Carboxymethylzellulose) ,
Polyethylenglycol, Vinylpolymere (z. B. Polyvinylalkohol, Polyvinylpolyvinylpyrrolidon), Polyacrylsäure und deren Derivate, Polyoxyethylene, Polyoxypropylen und deren Copolymere (z. B Pluronic), Polysaccharide (z. B. Hyaluronsäure, Heparin) Kollagen und/oder pflanzliche Öle bzw. Fettsäuren oder Fettsäureester bzw. -Derivate enthalten. Die Träger können Antibiotika zur Kontrolle von Infekten enthalten. Alle Bestandteile des Trägers sind dadurch gekennzeichnet, dass sie dermatologisch verträglich und nicht toxisch sind.
G: Bei Verwendung eines dermatologisch verträglichen Trägers zur Behandlung von Hautwunden auf Salben- Gel- oder Cremebasis, liegt die Konzentration des proNGF im Träger zwischen 1 ng/g und lmg/g. Bei Verwendung von Lösungen, Sprays etc. liegt die proNGF-Konzentration im Träger zwischen 1 ng/ml und 1 mg/ml. Wundauflagen können
mit einer effektiven Dosis lyophilisierten proNGF's präpariert werden in einem Bereich zwischen 1 ng/cm2 und 1 mg/cm2.
H: proNGF kann im dermatologisch verträglichen Träger alleine oder in Kombination mit anderen heilungsstimulierenden, antiinflammatorischen oder schmerzlindernden Substanzen eingesetzt werden.
II Applikation
A: Die Applikation des proNGF-enthaltenden Trägers auf die Kornea kann präventiv vor einer Verletzung der Kornea oder therapeutisch nach einer Verletzung der Kornea erfolgen in einer Menge die ausreichend ist, eine klinisch nachweisbare Stimulation der Heilung der cornealen Verletzungen durch Stimulation proliferativer und/oder migratorischer Prozesse cornealer Zellen zu erreichen.
B: Der proNGF-enthaltende Träger wird auf die Kornea aufgebracht in einer Menge zwischen 10 und 500 μl, vorzugsweise 50 bis 100 μl.
C: Ein- oder mehrfache Applikationen auf die Kornea sind möglich, vorzugsweise ein- bis 4-fache Applikation täglich. Die Applikation kann zu jeder Zeit nach der Verletzung beginnen.
D: Unter Verletzungen der Cornea werden alle Vorgänge und Zustände verstanden die eine Schädigung aller Bereiche der Comea, des Epithels, des Stromas und des Endothels (einschließlich der Bowmanschen- und Descement- Membranen) verursachen oder charakterisieren. Dazu gehören sowohl oberflächliche Verletzungen als auch tiefe Wunden der gesamten Fläche der Comea. Beispiele für oberflächliche Wunden des Epithels und Stromas sind viral-induzierte, neurotrophe und neuroparalytische, post-traumatische, postinfektiöse, post-chirurgische, dy strophische, degenerative Keratitis aber auch Korneatransplantationen und corneale Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit eingeschränkter Tränenproduktion (z. B. durch Medikamente, Kontaktlinsen, gestörter Hormonhaushalt etc.), als Folge von Laserbehandlungen, als Folge chemischer oder physikalischer Verbrennungen (Bum), Verätzungen, Prellungen, Perforationen, und als
Folge nichttraumatischer pathologischer Zustände (z. B. Autoimmunerkrankungen, Diabetes).
Tiefe Verletzungen bis hin zum Endothel können z. B. durch Erkrankungen die mit der Entwicklung von Abnormitäten des Endothels einhergehen (z. B. Fuchs Dystrophie, aphakisch bullöse Keratopatie, pseudoaphakisch bullöse Keratopatie, virale Endothelitis, Iritis) oder durch operative Eingriffe im vorderen Augenbereich, z. B. nach Kataraktoperationen, penetrierender Keratoplasty, intraokularer Linseninsertion, intraokularem Linsenaustausch, Iridoplasty, Pupiloplasty, Trabeculectomy entstehen.
Die Aufbringung erfolgt bei der Behandlung von Cornea-Erkrankungen auf die Augenoberfläche und/oder in die vordere Augenkammer.
E: Die Applikation des proNGF-enthaltenden Trägers auf dermale Wunden erfolgt therapeutisch nach einer Verletzung in einer Menge die ausreichend ist, eine klinisch nachweisbare Stimulation der Heilung der dermalen Verletzung durch Stimulation proliferativer oder migratorischer Prozesse dermaler Zellen zu erreichen.
F: Der proNGF-enthaltende Träger wird auf die Hautwunde aufgebracht in einer Menge die ausreichend ist die Wundfläche zu bedecken.
G. Ein- oder mehrfache Applikationen auf die Hautwunde sind möglich, vorzugsweise ein- bis 2-fache Applikation täglich. Die Applikation kann zu jeder Zeit nach der Verletzung beginnen.
Unter "Haut" wird die Epidermis und das Korium mit ihren einzelnen Schichten verstanden. Zu den Einzelheiten wird hier auf die Stichwörter "Cutis", "Epidermis" und "Korium" in Pschyrembel, Kim. Wörterbuch, de Gruyter Verlag, Berlin-New York, letzte Auflage, hingewiesen.
H: Unter Verletzungen der Haut werden alle Vorgänge und Zustände verstanden, die eine Schädigung aller Bereiche der Haut verursachen oder charakterisieren. Dazu gehören sowohl oberflächliche Verletzungen als auch tiefe Hautwunden. Beispiele für dermale Wunden sind das diabetische Fußulkus, das venöse Ulkus und das Druckulkus,
Hautwunden die mit systemischen Erkrankungen assoziiert sind (z. Bsp. systemische Sklerose, Rheumatoide Arthritis), Verletzungen der Haut durch chemische oder thermische Einwirkungen, durch Unfälle, durch Mikroorganismen wie Viren, Pilze und Bakterien usw. Dermale Wunden können akute oder chronische Wunden sein.
Die erfindungsgemäß eingesetzten proNGF- Wirkstoffe können auch zur Lagerung, zur Kultivierung und zur Herstellung in vitro von Comea-, Conjunctiva- und Hautzellen, Zellverbänden, insbesondere Zellgeweben, eingesetzt werden. Die Wirkstoffe werden dann in das Kulturmedium in einer die Lagerung und Kultivierung fördernden Menge zugegeben, die vom Fachmann bestimmt werden kann; bevorzugt werden Mengen von 1 ng/ml bis 100 μg/ml eingesetzt. Die Zugabe der proNGF- Wirkstoffe bewirkt eine Stimulation der Proliferation sowie eine Aufrechterhaltung der Vitalität der Haut-, Cornea- und Conjunctivazellen, fördert die Regeneration von verletzten Zellen und erleichtert damit die Lagemng und Stabilisiemng dieser Zellen und unterstützt die Kultivierung der Zellen in vitro. Die so gewonnenen Zellen können beispielsweise zur Transplantation bei Patienten mit geschädigten Haut-, Comea- und Conjunctivazell verbänden eingesetzt werden. Die Zellen können durch den Einsatz der proNGF- Wirkstoffe über einen längeren Zeitraum gelagert werden und fördern damit die Möglichkeit von Transplantationen von Haut-, Comea- und Conjunctivagewebe. Längere Transportzeiten vom Spender zum Empfänger des Transplantats können damit überbrückt werden.
Bei der Förderung der Proliferation und Migration der Zellen in Kultur können die Zellen in Verbindung mit Trägergeweben und verschiedensten Zelltypen kokultiviert werden. So ist es auch möglich, Comeazell-Mischgewebe herzustellen, um eine künstliche Comea zur Transplantation einzusetzen (Griffith et al, Comea 2002, 21(7 Suppl), S54-61; Germain et al., Prog. Retin. Eye. Res. 2000, 19, 497-527). Auch die Differenzierungsprozesse der Haut-, Comea- und Conjunctivazellen können durch die erfindungsgemäß eingesetzten proNGF-Moleküle angeregt werden.
Auch bei Conjunctivazellen wird die Proliferation in Verbindung mit dem proNGF- Wirkstoffen gefördert; unterstützt wird damit die Transplantation von Conjunctivagewebe bei Patienten, die beispielsweise am Trockenaugensyndrom leiden.
Die EP0994188 und WO0022119 befassen sich mit der Herstellung von NGF (Nerve Growth Factor) aus proNGF und patentieren gleichzeitig die Substanz proNGF. In dem in diesen Patenten publizierten in vitro-Assay (Dorsal Root Ganglion Assay) wird eine vergleichbare Wirkung von proNGF und NGF hinsichtlich des Überlebens von Hühnerembryoneuronen beschrieben was eine vergleichbare Wechselwirkung mit den für NGF relevanten Rezeptoren TrkA bzw. P75 vermuten lässt. Hempstead et al. (Science 2002, 294, 1945-1948) konnten jedoch zeigen, dass an der Furinspaltstelle mutagenisiertes, nicht spaltbares rh-proNGF im Vergleich zu NGF mit einer geringeren Affinität an TrkA aber mit einer höheren Affinität an P75 bindet. Die bevorzugte Bindung des proNGF an P75 und die damit verbundene verstärkte Aktivierung der P75-vermittelten Signalkaskade wird als Ursache der durch proNGF induzierten Apoptoseprozesse beschrieben. In diesem Zusammenhang wird die durch diese unterschiedliche Rezeptorbindung beider Proteine vermittelte biologische Wirkung auf verschiedene Wirkmechanismen zurückgeführt.
Die Induktion der Apoptose durch proNGF wurde sowohl für Zellen, die nur P75 exprimieren als auch für Neuronen, die beide Rezeptoren tragen, nachgewiesen und scheint demnach durch die Koexpression des hochaffinen Rezeptors TrkA nicht beeinflusst zu werden. Nach diesen Ergebnissen wird proNGF als Stimulator von Apoptoseprozessen über eine P75 vermittelte Signalkaskade angesehen während NGF über dessen bevorzugte TrkA-Bindung das Überleben der Zellen auch in Gegenwart von P75 bewirken kann. Vor dem Hintergrund der durch Hempstead et al. publizierten Apoptoseinduktion durch proNGF scheint eine Anwendung von proNGF zur Stimulierung der comealen und dermalen Wundheilung und bei den anderen, hier beschriebenen Indikationen über die Induktion proliferativer und migratorischer Prozesse ungeeignet zu sein.
Bei Untersuchungen von proNGF in verschiedenen in-vitro Zellsystemen wurde überraschenderweise festgestellt, dass proNGF nicht wie bisher beschrieben die Apoptose induziert, sondern bei den erfindungsgemäß eingesetzten Zellen die Proliferation und das Überleben sowie die Migration von Zellen stimulieren. Im Vergleich zu NGF wurde in verschiedenen in vitro-Tests sogar eine stärkere Wirkung des proNGF auf die Proliferation und Migration cornealer Zellen nachgewiesen. Darüber hinaus konnte im Tierversuch gezeigt werden, dass proNGF eine stärkere Wirkung auf die Heilung künstlich gesetzter cornealer Wunden im Vergleich zu NGF hat.
Demnach wird durch proNGF keine Apoptose in den von uns verw endeten Zellsystemen induziert. Alle diese Ergebnisse weisen darauf hin, dass der durch proNGF vermittelte Wirkmechanismus über eine Interaktion mit P75 nicht ausschließlich apoptotische Prozesse zu Folge hat sondern überraschenderweise auch proliferative oder migratorische Prozesse initiieren kann.
1.) Wirkung von proNGF auf die Migration von Fibroblasten
Bei dem hier beschriebenen in vitro-Testsystem zur Migrationsinduktion handelt es sich um Fibroblasten aus der Maus (3T3), die hinsichtlich der durch rh-proNGF und rh-NGF vermittelten Effekte auf die Migration im Boyden-Kammer-Test untersucht wurden. Wenn eine Apoptoseinduktion durch proNGF nach obigen Ergebnissen aufgrund der Wechselwirkung mit P75 zu erwarten sein sollte, sollte sich in diesem Test keine migratorische Aktivität der Zellen in Gegenwart von rh-proNGF nachweisen lassen. Überraschenderweise konnte in diesem Testsystem eine bislang nicht beschriebene stimulatorische Aktivität von rh-proNGF auf die Migration , der Fibroblasten in vitro gefunden werden. Der durch rh-proNGF vermittelte Effekt ist dabei vergleichbar zu dem durch rh-NGF vermittelten Effekt (Beispiel 1, Abb. 1).
2.) Wirkung von proNGF auf corneale Zellen
Bei den hier beschriebenen in vitro-Testsystemen handelt es sich um Zellen des Comeagewebes (BCE C/D 1-b), die hinsichtlich der durch proNGF und NGF- vermittelten Effekte untersucht wurden. Eine Apoptoseinduktion durch proNGF wäre nach obigen Ergebnissen aufgrund der Wechselwirkung mit P75 zu erwarten gewesen. Es wurde jedoch eine bislang nicht beschriebene stimulatorische Aktivität von proNGF auf die Proliferation und die Migration cornealer Zellen in vitro gefunden (Beispiel 2 und 3, Abb. 2 und 3). Überraschenderweise konnte in diesen Testsystemen im Gegensatz zu den bereits publizierten Daten zur Apoptoseinduktion durch proNGF kein Nachweis einer Apoptose erbracht werden. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass proNGF im Vergleich zu NGF eine stärkere Proliferationsinduktion (Abb. 2) sowie eine signifikant stärkere Migrationsinduktion (Abb. 3) boviner Corneazellen (BCE C/D 1-b) auslöst.
3.) Wirkung von proNGF auf die Heilung cornealer Wunden im Tiermodell
Im Kaninchenmodell konnte übeiTschenderweise gezeigt werden, dass die Wundheilung nach Setzung künstlicher Wunden der Cornea durch proNGF beschleunigt verläuft und keine Anzeichen einer Apoptoseinduktion durch rh-proNGF zu beobachten sind (Beispiel 4). Überraschenderweise konnte im Vergleich zu rh-NGF gezeigt werden, dass die durch proNGF vermittelte Stimulation der Wundheilung beschleunigt ist. So wird bei einer Dosis von 2 μg/ml rh-proNGF eine fast vollständige Wundheilung (>98%) nach 4 Tagen erreicht. Für rh-NGF einer Dosis von 2 μg/ml wird eine >98%ige Wundheilung am Tag 5 erreicht während die Vehikelkontrolle erst an Tag 7 zu mehr als 98% abgeheilt war. Mit rh- proNGF wird demnach ein besserer Effekt als mit rh-NGF erreicht.
Darüber hinaus wurde gezeigt, dass keinerlei toxische Effekte bzw. eine Beeinflussung des Augeninnendrucks durch rh-proNGF verursacht werden (Tabelle 1). Auch diese Ergebnisse sprechen gegen eine proNGF-vermittelte Apoptoseinduktion im comealen Gewebe.
Die Erfindung umfaßt damit auch Verfahren zur Behandlung des menschlichen und tierischen Körpers, nämlich die Prophylaxe und/oder Therapie von Erkrankungen der Haut, Comea und Conjunctiva, wobei eine therapeutisch wirksame Menge an proNGF und/oder Derivaten des proNGF, mit Ausnahme solcher, bei denen der pro-Anteil vollständig deletiert wurde, und/oder einem funktionellen Teil hiervon zusammen mit Trägerstoffen und/oder Verdünnungsmitteln verabreicht werden. Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich aus den beiliegenden Patentansprüchen sowie aus der vorliegenden Beschreibung. Die einzusetzende Dosis hängt von der Art der zu therapierenden Erkrankung, vom Patienten, von der Zubereitungsform, von der Applikationsart, von der Schwere der Erkrankung und von weiteren, an sich bekannten Parametern ab. Gleiches gilt für die Prophylaxe. Durch übliche Versuche in vitro, am Tiermodel und im Rahmen klinischer Studien am Patienten können die geeigneten Zubereitungsformen, Applikationsformen sowie Dosis-Wirkungs-Beziehungen bestimmt werden.
Die Erfindung wird durch nachfolgende Beispiele illustriert. Alle Beispiele dienen der Illustration und sind nicht einschränkend zu verstehen.
Beispiel 1
Migrationsinduktion muriner Fibroblasten (3T3)
Die Zellen werden in Vollmedium (DMEM (Sigma D 5796) mit 10% FBS (Sigma, F- 2442) und 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin (Sigma, P-4333) bei 37°C, 5% CO2 und 95% Luftfeuchtigkeit kultiviert. Bei Erreichen einer Konfluenz von ca. 60% werden die Zellen trypsinisiert. Je 210 μl einer rh-NGF bzw. rh-proNGF-haltigen Lösung verschiedener Konzentrationen (z. B. rh-NGF : 10"7, 10"8, 10"9 M; rh-proNGF : 5-10"7, 5T0"8, 5-10"9, 5-10"10 M) in Testmedium (DMEM mit 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin) werden in die untere Kammer einer Boyden-Kammer (Blind well, 8 mm Durchmesser, 200 μl well (BW200L), Neuro Probe Inc.) gegeben. Als Positivkontrolle dient Vollmedium (s.o.), als Negativkontrolle dient Testmedium mit Antibiotikum. Nach Auflage einer porösen Membran (VWR, 150446, Whatman, Nuclepore Track-Etch Membrane, PC MB, 13 mm, 8.0 μm Porengröße, PVPF) werden je 800 μl einer Zellsuspension einer Dichte von 2-105 Zellen/ml in die obere Kammer der Boyden- Kammer gegeben. Die Kammern werden 4 Stunden bei 37 °C, 5% CO2 und 95% Luftfeuchtigkeit inkubiert. Danach werden die Kammern auseinander geschraubt und die Membranen mittels Hämalaun/Eosin (HEMACOLOR® - Fixierlösung HEMACOLOR® 2 - Färbereagenz rot HEMACOLOR® 3 - Färbereagenz blau, VWR International, 1.1 1957.2500) gefärbt. Je 5 Felder werden je Filter im gesamten Feld eines Netzmikrometer-Okulars (lOx Vergrößerung, 12.5 mm2 = Großquadrat, bestehend aus 100 Kleinquadraten) ausgezählt und gemittelt. Der Wert der Positivkontrolle wird 100% gesetzt und alle anderen Werte werden darauf bezogen. Die statistische Auswertung erfolgte mittels t-Test ( = 0.05)
Die Ergebnisse sind in Abb. 1 dargestellt.
Rh-proNGF zeigt bei den Dosen 5-10"7 M und 5T0"8 M eine signifikante
Migrationsinduktion muriner Fibroblasten im Vergleich zur Migration im Testmedium
alleine. Weiterhin wird durch rh-proNGF eine vergleichbare Migrationsinduktion wie durch rh-NGF nachgewiesen.
Beispiel 2
Proliferationsinduktion endothelialer Comeazellen (BCE C/D 1-b)
Die Zellen werden in Vollmedium (DMEM (Sigma, D-6046) mit 5% FBS (Sigma, F-2442) und 10%o Kälbersemm (Sigma, C-8056), 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin (Sigma, P-4333) sowie 150 μM Monothioglycerol (Sigma, M-6145) bei 37°C, 5% CO2 und 95%o Luftfeuchtigkeit kultiviert. Bei Erreichen einer Konfluenz von ca. 80% werden die Zellen trypsinisiert. Je 1 ml Zellsuspension einer Dichte von 5-104 Zellen/ml wird in die wells einer 24-Loch Platte ausgesät. Die Zellen werden 24 Stunden in Vollmedium kultiviert, danach wird das Medium entnommen, die Zellen 3x mit sterilem PBS gewaschen und anschließend in jeweils 1 ml Testmedium (DMEM mit 1% FBS sowie 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin) welches die zu testenden Proteine rh-NGF oder rh-proNGF in verschiedenen Konzentrationen (z. B. 10"7 M, 10"9 M, 10"11 M) enthält, aufgenommen. Die Zellen werden weitere 48 Stunden kultiviert und die Proliferation anschließend mit Hilfe des Nachweises des BrdU-Einbaus (Röche, 144611) in die zelluläre DNA über anti-BrdU spezifische Antikörper entsprechend der dazu vorliegenden Vorschrift nachgewiesen.
Die Ergebnisse sind in Abb. 2 dargestellt.
Rh-proNGF zeigt bei allen Dosen (10"7 M, 10~9 M und 10"u M) eine signifikante
Proliferationsinduktion cornealer BCE C/D 1-b-Zellen im Vergleich zur Proliferation im
Testmedium alleine. Weiterhin wird durch rh-proNGF eine stärkere
Proliferationsinduktion im Vergleich zur Proliferationsinduktion durch rh-NGF nachgewiesen.
Beispiel 3
Migrationsinduktion endothelialer Corneazellen (BCE C/D 1-b)
Die Zellen werden in Vollmedium (DMEM (Sigma, D-6046) mit 5% FBS (Sigma, F-2442) und 10% Kälberserum (Sigma, C-8056), 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin (Sigma, P-4333) sowie 150 μM Monothioglycerol (Sigma, M-6145) bei 37°C, 5% CO2 und 95% Luftfeuchtigkeit kultiviert. Bei Erreichen einer Konfluenz von ca. 80% werden die Zellen trypsinisiert. Je 210 μl einer rh-NGF bzw. rh-proNGF-haltigen Lösung verschiedener Konzentrationen (z. B. NGF : 10"6, 10~7, 10"8 M; proNGF : 10"6, 10"7, 10"8 M) in Testmedium (DMEM mit 50 U/ml Penicillin und 50 μg/ml Streptomycin) werden in die untere Kammer einer Boyden-Kammer (Blind well, 8 mm Durchmesser, 200 μl well (BW200L), Neuro Probe Inc.) gegeben. Als Positivkontrolle dient Vollmedium (s.o.), als Negativkontrolle dient Testmedium mit Antibiotikum. Nach Auflage einer porösen Membran (VWR, 150446, Whatman, Nuclepore Track-Etch Membrane, PC MB, 13 mm, 8.0 μm Porengröße, PVPF) werden je 800 μl einer Zellsuspension einer Dichte von 2T05 Zellen/ml in die obere Kammer der Boyden-Kammer gegeben. Die Kammern werden 4 Stunden bei 37 °C, 5% CO2 und 95% Luftfeuchtigkeit inkubiert. Danach werden die Kammern auseinander geschraubt und die Membranen mittels Hämalaun/Eosin (HEMACOLOR® - Fixierlösung HEMACOLOR® 2 - Färbereagenz rot HEMACOLOR® 3 - Färbereagenz blau, VWR International, 1.11957.2500) gefärbt. Je 5 Felder werden je Filter im gesamten Feld eines Netzmikrometer-Okulars (lOx Vergrößerung, 12.5 mm2 = Großquadrat, bestehend aus 100 Kleinquadraten) ausgezählt und gemittelt. Der Wert der Positivkontrolle wird 100% gesetzt und alle anderen Werte werden darauf bezogen. Die statistische Auswertung erfolgte mittels t-Test (α = 0.05)
Die Ergebnisse sind in Abb. 3 dargestellt.
Rh-proNGF zeigt bei einer Dosis von 10"6 M eine signifikante Migrationsinduktion der Corneazellen im Vergleich zur Migration im Testmedium alleine. Weiterhin wird bei dieser Dosis durch rh-proNGF eine signifikant stärkere Migrationsinduktion im Vergleich zu der durch rh-NGF verursachten Migration nachgewiesen.
Beispiel 4
In vivo - Beschleunigung der Heilung künstlich gesetzter Wunden der Comea
New Zealand Albino-Kaninchen (2,5 bis 3,1 kg Körpergewicht, weiblich) werden operativ bilaterale Comeawunden gesetzt. Dazu werden die Tiere z. B. mit 25 mg/kg Tiletamine- Zolazepam (Zoletil®, VIRBAC) und 5 mg/ml Xylazine (Rompun® 2%, BAYER AG) anästhesiert. Eine topische Komplementäranästhesie des Auges wird durch Eintropfen von z. B. Tetracaϊne 1% (TVM) erreicht. Die Wundsetzung auf der Comea erfolgt am Tag 0 durch Anwendung einer bilateralen, zentral lokalisierten 6 mm lamellaren Keratektomie. Die gesamte Behandlung erfolgt unter standardisierten aseptischen Bedingungen. Die Behandlung der Komea der Tiere erfolgt 4x täglich durch Eintropfen von 50 μl einer 0,9%-Kochsalzlösung oder einer rh-proNGF- bzw. rh-NGF-haltigen (2 μg/ml, 20 μg/ml oder 200 μg/ml Protein) 0,9%-Kochsalzlösung beginnend am Tag 1 nach Wundsetzung bis einschließlich Tag 7 nach Wundsetzung.
Der Wundheilungsverlauf wird täglich von Tag 1 bis Tag 7 durch Eintropfen einer Fluoresceinlösung in die Augen und digitale Photodokumentation morphologischer Verändemngen anhand der Corneafärbung verfolgt. Die Wundgröße wird mittels entsprechender Morphometrie-Software (z. B. Focus®, ESCIL) bestimmt. Zur Bestimmung des EC5o-Wertes als Zeitpunkt zu dem 50% der Wunde abgeheilt sind, wird als 100% Wundfläche die Wundgröße am Tag 1 nach Wundsetzung zugrunde gelegt. Alle anderen Rohdaten werden darauf bezogen.
Die Ergebnisse der morphometrischen Auswertung sind in Abb. 4 dargestellt. Im Vergleich zur Kontrolle konnte gezeigt werden, dass rh-proNGF einer Konzentration von 2 μg/ml überraschenderweise den stärksten stimulatorischen Effekt auf die Heilung cornealer Wunden hat (Abb. 4) und auch im Vergleich zu rh-NGF eine stärkere Wundheilungsbeschleunigung verursacht. Eine fast vollständige Abheilung der Wunden (>98%) wird mit dieser Dosis bereits am 4. Tag nach Wundsetzung erreicht. Am Tag 5 nach Wundsetzung wird eine fast vollständige Heilung der Wunden (>98%) durch rh-proNGF einer Dosis von 20 μg/ml und 200 μg/ml erreicht. Mit rh-NGF einer Konzentration von 2 μg/ml und 20 μg/ml wird eine fast vollständige Heilung (>98%) der comealen Wunden am Tag 5 erreicht
während die höhere rh-NGF-Dosierung (200 μg/ml) erst am Tag 6 eine >98%ige Wundheilung aufweist. Die mit der Vehikelkontrolle behandelten Tiere zeigten erst am 7. Tag nach Wundsetzung eine fast vollständige Abheilung (>98 >) der comealen Wunden. Diese Reduzierung der Wundheilungsdauer durch rh-proNGF um nahezu 50% ist von großer klinischer Relevanz.
Der EC5o-Wert wurde für rh-proNGF und rh-NGF einer Dosis von 2 μg/ml im Vergleich zur Vehikelkontrolle ermittelt. Demnach hat sich die Wundgröße mit einer rh-proNGF- Behandlung nach 1,24 Tagen um 50% reduziert während man im Falle des rh-NGF eine 50%ige Reduktion nach 1,28 Tagen findet. Bei Behandlung der Augen mit der Vehikelkontrolle wird eine 50%ige Verringerung der Wundfläche erst nach 1,42 Tagen erreicht.
Ein apoptotisches Potential des rh-proNGF kann in diesem in vivo-Versuch nicht nachgewiesen werden.
Beispiel 5
Die Comea von New Zealand Albino-Kaninchen (2,5 bis 3,1 kg Körpergewicht, weiblich) wird 4x täglich durch Eintropfen von 50 μl einer 0,9%-Kochsalzlösung oder rh-proNGF- haltigen (200 μg/ml Protein) 0,9%-Kochsalzlösung über einen Zeitraum von 6 Tagen behandelt.
Der Augeninnendruck und mögliche Intoleranzanzeichen (Spaltlampe) werden am Tag vor
Behandlungsbeginn (Tag 0) und an weiteren 6 Behandlungstagen (Tag 1 bis Tag 7) untersucht.
Für rh-proNGF konnte im Gegensatz zu murinem NGF (WO0044396) kein Einfluss auf den Augeninnendruck nachgewiesen werden (Tab. 1), was als Vorteil des rh-proNGF zu bewerten ist.
Nach ophthalmologischen Untersuchungen verschiedener Parameter (z. B. corneale Trübung, Rötung, Chemosis, corneale Neovaskularisierung, Photophobie, Epiphorie, Blepharospasmus, Pupillendurchmesser, konjunktivale Hyperämie, Infektionen) konnten keine Anzeichen von Unverträglichkeiten oder toxischen Nebeneffekten nachgewiesen werden. Auch diese Ergebnisse sprechen gegen ein apoptotisches Potential des rh-proNGF
Beispiel 6
Verbesserte Heilung künstlich gesetzter Wunden der Haut
Diabetischen Zucker-Ratten (360 bis 425 g Körpergewicht, männlich) werden operativ z. B. jeweils 2 Hautwunden gesetzt. Dazu werden die Tiere z. B. mit 50 mg/kg Tiletamine- Zolazepam (Zoletil® 100, VIRBAC) anästhesiert. Zwei paravertebrale Areale werden rasiert und die Haut wird mit Povidon Iodin (z. B. VETEDJNE®-Lösung, VETOQUINOL) desinfiziert. Unter Erhaltung des Panniculus camosius werden 2 paravertebrale symmetrische dermo-epidermale Wunden einer Größe von z. B. 2.0 x 2.0 cm an den Flanken jedes Tieres gesetzt. Die Wunden werden mit einem ca. 4.4 x 4.4 cm großen Dressing (z. B. TEGADERM®) welches durch eine elastische Binde (z. B. VETRAP®, COVELY) fixiert wird, abgedeckt. Die gesamte Behandlung erfolgt unter standardisierten aseptischen Bedingungen.
Die Behandlung der Hautwunden der Tiere erfolgt 4x täglich durch Auftropfen von jeweils 50 μl einer PBS-Lösung bzw. einer rh-proNGF- oder rh-NGF-haltigen (3.8540"6 M, 3.85- 10"7 M) PBS-Lösung. Die Behandlung beginnt am Tag 1 nach Wundsetzung und wird bis einschließlich Tag 10 nach Wundsetzung fortgesetzt. Von Tag 11 bis Tag 18 wird die Behandlung der Wunden lx täglich durchgeführt. Die Wunden werden über die gesamte . Behandlung abgedeckt.
Der Wundheilungs verlauf wird an den Tagen 0, 2, 4, 8, 10, 14 und 21 unter standardisierten Bedingungen photodokumentiert. Die Wundgröße wird semi automatisch mit einer entsprechenden Morphometrie-Software (z. B. SAMBA TITN image analyzer) bestimmt. Die Auswertung der Wundflächen entsprechend der Bewertung einer 25% und 95% Heilungszeit als Zeitpunkt zu dem 25% oder 95%> der Wundfläche geschlossen sind, wurde auf die Wundgröße am Tag 0 (= 100 %) bezogen.
Die Ergebnisse der morphometrischen Auswertung sind in Abb. 5 und Tab. 2 dargestellt. Der Wundheilungsverlauf (Abb. 5) zeigt, dass im Vergleich zur Vehikelkontrolle rli-proNGF überraschenderweise in beiden Dosiemngen eine stimulatorische Wirkung auf die frühe Wundheilungsphase (Tag 2) zeigt, welche den durch rh-NGF vermittelten Effekt übersteigt.
Am Tag 4 wird für beide Dosiemngen rh-proNGF im Vergleich zur Vehikelkontrolle ebenfalls eine stimulatorische Wirkung auf die Wundheilung beobachtet. Dieser Effekt wird nur von rh- NGF in der niedrigen Dosierung übertroffen.
Zwischen den Tagen 4 und 10 wird für rh-proNGF und rh-NGF in allen Dosiemngen eine Verlangsamung der Wundheilungsstimulation beobachtet. Für beide Proteine wird in den geringen Dosiemngen jedoch trotzdem eine im Vergleich zur Vehikelkontrolle stimulierende Heilung beobachtet.
Am Tag 14 wird für rh-proNGF in allen Dosierungen eine verbesserte Wundheilung im Vergleich zu rh-NGF und zur Vehikelkontrolle beobachtet. Zu diesem Zeitpunkt zeigt rh- proNGF in der hohen Dosierung die beste Wundheilungsstimulation.
Die EC25- und ECc>5 -Werte der Wundheilung wurden für beide Dosiemngen rh-proNGF und rh-NGF im Vergleich zur Vehikelkontrolle ermittelt (Tab. 2).
Die 25% Wundheilung wird durch rh-proNGF in beiden Dosiemngen (hohe Dosis: [9,59 μg /Behandlung]: EC25 = 2,84 Tage; niedrige Dosis [0,96 μg /Behandlung]: EC25 = 2,92 Tage) und durch rh-NGF in der niedrigen Dosierung [0,5 μg/Behandlung]: (EC25 = 3,01 Tage) im Vergleich zur Vehikelkontrolle (EC25= 3,29 Tage) stimuliert. Allerdings ist diese Stimulation der frühen Wundheilungsphase im Vergleich zur Vehikelkontrolle nicht signifikant. Eine fast vollständige Abheilung der Wunden (95%) wird überraschenderweise mit der hohen Dosierung von rh-proNGF nach 13,56 Tagen erreicht. Im Vergleich zur Vehikelkontrolle mit einem ECgs-Wert von 15,49 Tagen ist diese Verbesserung der Wundheilung statistisch signifikant (p = 0,029; Mann &Whitney, α = 5%). Die für eine fast vollständige Wundheilung erforderliche Zeit ist bei einer Behandlung mit rh-proNGF im Vergleich zur Vehikelkontrolle um ca. 15% verringert. Überraschenderweise konnte in diesem in vivo-Versuch kein Hinweis gefunden werden, dass rh-proNGF Apoptose induziert.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß zur vollständigen Offenbarung der Inhalt der in der Anmeldung genannten Dokumente vollständig in die Anmeldung mit aufgenommen wird.
Tab.1
Tab. 2
*: kalkulierte Daten