Bezeichnung: Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilder, Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie ein gemäß des Verfahrens hergestelltes Kraftfahrzeug- Kennzeichenschild .
Weltweit sind zum heutigen Zeitpunkt zwei grundsätzliche Typen von Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder bekannt. Der erste Typ von Kraftfahrzeug- Kennzeichenschildern (im folgenden Typ I) weist eine Legende aus mechanisch geprägten individualisierenden Zeichen auf. Nach der i.a. erhaben ausgeführten Prägung werden die individualisierenden Zeichen eingefärbt. Dieser Typ ist der Standard in weiten Teilen der Welt, so beispielsweise in Deutschland und den meisten Bundesstaaten der USA.
Der zweite Typ (im folgenden Typ II) besteht aus einem flachen Kennzeichen, bei dem die Legende mittels konventioneller oder digitaler Druckverfahren auf eine Trägerfolie aufgedruckt wird, die in der Regel nach dem Bedrucken auf eine Trägerplatte aufgeklebt wird.
Dabei weist der Typ I von Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern aufgrund seiner Prägung ein zusätzliches „Makro-SicherheitsmerkmaF auf, da die Prägung des Kennzeichens einen erhöhten Aufwand erfordert und das Fehlen einer Prägung sehr einfach bei einer visuellen Kontrolle des Kennzeichens erkannt werden kann.
Demgegenüber weisen die mittels eines Druckverfahrens erstellten Kennzeichenschilder des Typs II den Vorteil auf, dass sie einen erhöhten Gestaltungsspielraum bieten, der einerseits die Anfertigung individuell gestalteter
Kennzeichen gemäß der Vorstellungen des Kraftfahrzeughalters und andererseits die Aufbringung zusätzlicher Sicherheitsmerkmale gemäß der einschlägigen nationalen Vorschriften ermöglicht.
Trotz der auf der Hand liegenden Vorteile der beiden Typen von Kennzeichenschildern sowie der zu ihrer Herstellung verwendeten Verfahren ist es bislang nicht möglich, Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilder herzustellen, die die Vorteile beider Kennzeichentypen in sich vereinigen können. Dies liegt im wesentlichen darin begründet, dass die Verfahren, die zur Herstellung der geprägten Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder angewendet werden, eine individuelle Bedruckung der Kennzeichenschilder nicht erlauben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zu Herstellung von Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern anzugeben, welches die Herstellung von Kennzeichenschildern mittels eines Druckverfahrens erlaubt und gleichzeitig die Beibehaltung des zusätzlichen Sicherheitsmerkmals der Kennzeichenprägung möglich macht. Weiterhin soll eine Vorrichtung angegeben werden, die zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist, sowie ein Kennzeichenschild, welches unter Anwendung des Verfahrens hergestellt werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 1 , durch Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilder gemäß der Ansprüche 11 und 12, sowie durch eine Vorrichtung zur Erstellung von Kraftfahrzeug- Kennzeichenschildern gemäß Anspruch 17.
Das Herstellungsverfahren gemäß des Anspruchs 1 weist die folgenden Verfahrenschritte auf:
1. Erstellen der Kennzeichenlegende durch Bedrucken einer Trägerfolie mit individualisierenden Zeichen in einem Druckvorgang,
2. Auflammieren der bedruckten Trägerfolie auf eine prägbare Trägerplatte in einem Lamimervorgang, und
3. Mechanisches Prägen der mit der bedruckten Trägerfolie kaschierten Trägerplatte entsprechend der Kontur der im Druckvorgang erzeugten individualisierenden Zeichen in einem Prägevorgang.
Die genaue Reihenfolge der Verfahrenschritte 1 und 2 ist dabei prinzipiell unerheblich, erfindungswesentlich ist, dass der Druckvorgang in einem dem Prägevorgang vorgeschalteten Verfahrensschritt ausgeführt wird und die Prägung gemäß der Kontur der gedruckten Kennzeichenlegende ausgeführt wird.
Dabei soll unter individualisierenden Zeichen die Legende des Kennzeichens, d.h. die aufgrund der nationalen Bestimmungen vorgeschriebene Kennzeichnung z.B. mittels Buchstaben und Zahlen verstanden werden. Diese können beispielsweise eine Hinweisfunktion auf den Zulassungsort des Kraftfahrzeugs ausüben.
Gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern des vorbeschriebenen Typs I unterscheidet sich das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren durch die Reihenfolge der Verfahrensschritte, wodurch das erfindungsgemäße Verfahren wesentliche Vorteile gegenüber dem aus dem Stand der Technik vorbekannten Verfahren realisiert. Insbesondere ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren aufgrund der Vertauschung an sich bekannter Verfahrensschritte die Erstellung von Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern mit neuen, bislang nicht zu realisierenden Mikro- Sicherheitsmerkmalen, wodurch Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder hergestellt werden können, deren Fälschungssicherheit gegenüber den aus dem Stand der Technik vorbekannten Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern wesentlich erhöht ist.
Bei dem aus dem Stand der Technik vorbekanntem Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder des Typs I wird, wie in der Einleitung ausgeführt, die Trägerplatte des Kennzeichenschilds zuerst mit einer Prägung versehen, bevor dann in einem nachfolgendem Verfahrensschritt Farbe auf die erhabenen Flächen der Prägung aufgetragen wird. Diese Verfahrensweise hat jedoch den Nachteil, dass nur individualisierende Zeichen geprägt werden können, die innerhalb ihrer Umrisskontur eine im wesentlichen plane, parallel zur Ebene der Trägerplatte orientierte Oberfläche aufweisen. Anders orientierte plane Oberflächen oder gar gekrümmte Oberflächen der geprägten individualisierende Zeichen können auf diese Weise nicht erzeugt werden, da die Einfärbung der durch die Prägung erzeugten individualisierenden Zeichen aus dem Stand der Technik bekannten Einfärbeverfahren aufgrund der Orientierung und/ oder Formgebung der Oberflächen nicht möglich ist.
Am deutlichsten wird dies an dem heute noch in den USA üblichen Verfahren, wonach auf die erhabenen Flächen der geprägten individualisierenden Zeichen eine flüssige Farbe mittels einer Farbwalze aufgerollt wird. Um einen gleichmäßigen Farbauftrag zu gewährleisten, sind hierzu plane und in einer gemeinsamen Ebene angeordnete Oberflächen der geprägten individualisierenden Zeichen unabdingbar.
Aber auch für das beispielsweise in Deutschland gegenwärtig angewandte Verfahren, die erhabenen Bereiche der geprägten individualisierenden Zeichen mittels eines Farbübertrags von einer Farbfolie einzufärben, setzt im wesentlichen plane und in einer gemeinsamen Ebene angeordnete Oberflächen der geprägten individualisierenden Zeichen voraus.
Indem die Einfärbung der individualisierenden Zeichen in einem Druckvorgang in einem ersten Verfahrensschritt durchgeführt wird, die auf eine Trägerfolie aufgedruckten individualisierenden Zeichen danach auf die Träger-
platte auflaminiert werden und erst abschließend mittels einer geeigneten Vorrichtung gemäss der Kontur der im Druckvorgang erzeugten individualisierenden Zeichen geprägt werden, wird es erstmalig möglich, die geprägten individualisierenden Zeichen verschiedenfarbig auszugestalten.
Insbesondere ist es hierbei möglich, unterschiedlich orientierte Oberflächenbereiche der individualisierenden Zeichen unterschiedlich einzufärben. So können beispielsweise geprägte Zeichen erzeugt werden, die in ihrer Prägung den geprägten individualisierenden Zeichen der heutigen deutschen Kennzeichen entsprechen. Diese Zeichen können wie bisher auf ihren parallel zur Trägerplatte orientierten, planen Oberfläche einfarbig eingefärbt werden, zusätzlich jedoch an ihren gegen die Ebene der Trägerplatte geneigt verlaufenden Flanke eine andersfarbige Einfärbung aufweisen. Eine solche Andersfarbigkeit der Flanken der geprägten individualisierenden Zeichen stellt eine Möglichkeit für ein zusätzliches neues Mikro-Sicherheitsmerkmal da, welches beispielsweise bei einer Polizeikontrolle durch einfache visuelle Kontrolle unmittelbar und auf einfachste Weise überprüft werden kann.
Weiterhin können die geprägten individualisierenden Zeichen eine geprägte Unterstruktur aufweisen, die innerhalb der Kontur der individualisierenden Zeichen angeordnet ist. Eine solche geprägte Unterstruktur könnte mittels der aus dem Stand der Technik bekannten Einfärbeverfahren nicht eingefärbt werden, bzw. würde die Einfärbung der geprägten individualisierenden Zeichen innerhalb ihrer Konturlinie insgesamt unmöglich machen. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens können jedoch auch solche geprägten individualisierenden Zeichen, die eine geprägte Unterstruktur innerhalb ihrer Kontur aufweisen, innerhalb ihrer Kontur einfarbig oder auch mehrfarbig eingefärbt werden. Eine solche geprägte Unterstruktur, die innerhalb der Kontur der geprägten individualisierenden Zeichen angeordnet ist, stellt e- benfalls ein zusätzliches neues Mikro-Sicherheitsmerkmal dar, welches die Fälschungssicherheit der mittels der erfindungsgemäßen Verfahrens herge-
stellten Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilder wesentlich erhöht.
Eine besonders hohe Fälschungssicherheit ergibt sich, wenn die vorstehend ausgeführten neuen Mikro-Sicherheitsmerkmale für geprägte Kennzeichenschilder miteinander kombiniert werden, z.B. indem die im erfindungsgemäßen Verfahren erzeugten geprägten individualisierenden Zeichen sowohl eine Unterstruktur innerhalb ihrer Kontur aufweisen als auch mehrfarbig in der vorbeschriebenen Weise eingefärbt sind. Hier ist also eine beliebige Kombination der neuen Mikro-Sicherheitmerkmale:
1) Mehrfarbige Anfärbung der geprägten individualisierenden Zeichen innerhalb ihrer durch Prägung entstandenen erhabenen Bereiche, und
2) Geprägte und/ oder andersfarbige Unterstruktur innerhalb der geprägten individualisierenden Zeichen, möglich.
In einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens wird im Druckvorgang die Vorderfläche der Trägerfolie mit den individualisierenden Zeichen bedruckt. Anschließend wird die bedruckte Trägerfolie mit ihrer Rückfläche auf die Trägerplatte auflaminiert. In dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann vor dem Prägevorgang an der kaschierten Trägerplatte zusätzlich eine transparente Schutzfolie auf die Vorderfläche der bedruckten Trägerfolie auflaminiert werden. Auf diese Weise kann die Einfärbung der individualisierenden Zeichen dauerhaft vor Witterungseinflüssen und mechanischen Abrieb geschützt werden. Bei den gegenwärtig üblichen KFZ-Kennzeichenschildern vom Typ I mit durch Heißprägung angefärbter Legende ist im Gegensatz zu den mit heute üblichen Druckverfahren hergestellten Kennzeichenschildern eine Schutzfolie i.a. nicht erforderlich.
Anstelle einer Schutzfolie kann die Vorderfläche der bedruckten Trägerfolie auch mit einem transparenten Schutzlack versiegelt werden, die die im
Druckvorgang erzeugten individualisierenden Zeichen gegen mechanischen Abrieb, Witterungseinflüsse und UV- Alterung schützt. Ein solcher z.B. UV- härtender Schutzlack kann beispielsweise mittels Dip-Coating allseitig auf das fertig gedruckte und geprägte KFZ- Kennzeichen aufgebracht werden.
Als Trägerfolie kann vorteilhaft eine retroreflektierende, ein- oder mehrfarbig ausgestaltete Folie verwendet werden. Insbesondere kann sie zusätzliche Mikro-Sicherheitsmerkmale, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, aufweisen. Bekannt sind z.B. nur unter bestimmten Betrachtungswinkeln erkennbare Laserkennzeichnungen („Laserprägung").
Auch die optional aufgebrachte transparente Schutzfolie kann zusätzliche Mikro-Sicherheitsmerkmale der genannten Art aufweisen.
In einer alternativen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens wird im Druckvorgang die Rückfläche der Trägerfolie mit den individualisierenden Zeichen in spiegelverkehrter Form bedruckt, wobei die Trägerfolie transparent oder zumindest durchscheinend ist. Im nachfolgendem Laminiervorgang wird die Trägerfolie mit ihrer Rückfläche auf die Trägerplatte auflaminiert, so dass die im Druckvorgang erzeugten individualisierenden Zeichen zwischen der Trägerplatte und der transparenten Trägerfolie eingeschlossen und somit ebenfalls zuverlässig vor Witterungseinflüssen und mechanischem Abrieb geschützt sind.
In dieser alternativen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens ergeben sich weitere Vorteile, wenn in einem zusätzlichen Verfahrensschritt, der vor dem Laminiervorgang durchgeführt wird, eine Grundfolie auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminiert wird. Im Laminiervorgang wird dann die bedruckte Trägerfolie auf diese mit der Grundfolie kaschierte Trägerplatte auflaminiert. Als Grundfolie kann hierbei beispielsweise eine retroreflektierende Folie verwendet werden, die insbesondere auch ein- oder mehrfarbig eingefärbt sein kann. Weiterhin kann diese Grundfolie zusätzli-
ehe Mikro-Sicherheitsmerkmale, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, aufweisen, wie z.B. nur unter bestimmten Betrachtungswinkeln erkennbare Kennzeichnungen und ähnliches. Auch die transparente Trägerfolie kann zusätzliche Mikro-Sicherheitsmerkmale der vorgenannten Art aufweisen.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild basiert in einer ersten Alternative auf einer prägbaren Trägerplatte, einer auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminierten Grundfolie und auf der Vorderfläche der Grundfolie angeordneten, mittels eines Druckverfahrens erzeugten individualisierenden Zeichen, wobei das Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild mindestens eines der folgenden Mikro-Sicherheitsmerkmale aufweist:
1. einen in einem Druckvorgang eingefärbten Bereich, der einem bestimmten geprägten individualisierenden Zeichen der Kennzeichenlegende zugeordnet ist und innerhalb dieses Zeichens angeordnet ist, wobei der eingefärbte Bereich nicht parallel zur Ebene der Trägerplatte orientiert ist,
2. eine geprägte Unterstruktur, die innerhalb der Kontur eines geprägten individualisierenden Zeichens der Kennzeichenlegende angeordnet ist.
Beispielhaft für einen solchen eingefärbten Bereich sei die Prägeflanke eines individualisierenden Zeichens eines konventionell geprägten Typ-I-KFZ- Kennzeichens genannt, die andersfarbig ausgestaltet ist als die im wesentlichen planparallel zur Ebene der Trägerplatte orientierten Deckflächen des individualisierenden Zeichens.
Unter einer geprägten Unterstruktur ist eine durch Prägung entstandene Struktur zu verstehen, die den konventionellen Prägequerschnitt eines individualisierenden Zeichens dergestalt verändert, dass das geprägte individualisierende Zeichen mittels eines nachfolgenden Druckverfahrens wie es zur Einfärbung der Kennzeichenlegende konventioneller Typ-I-KFZ-Kennzeichen verwendet wird, innerhalb der sich ergebenden farbigen Zeichenkontur nicht
mehr einheitlich eingefärbt werden kann. Beispiele hierfür sind Reliefstrukturen, die dem Prägequerschnitt zusätzlich aufgeprägt werden, in die Tiefe geprägte Symbole wie z.B. Buchstaben oder ein Prägequerschnitt selbst, der mehrere Facetten wie z.B. Stufen oder ausgedehnte Eindrücke aufweist. Näheres hierzu kann den Ausführungsbeispielen entnommen werden.
In seiner ersten Alternative ist das Kraftfahrzeug-Kennzeichen unmittelbar durch das erfindungsgemäße Verfahren herstellbar. Es entwickelt die konventionellen Typ-I-Kennzeichenschilder dahingehend weiter, dass die Fälschungssicherheit des Kennzeichens durch die Einführung zusätzlicher Mikro-Sicherheitsmerkmale wesentlich erhöht wird. Durch die Einführung zusätzlicher, andersfarbig ausgestalteter Bereiche innerhalb individualisierender Zeichen der Kennzeichenlegende kann weiterhin die Erkennbarkeit der individualisierenden Zeichen deutlich verbessert werden.
In einer zweiten Alternative basiert das erfindungsgemäße Kennzeichen auf einer prägbaren Trägerplatte, einer auf die Vorderfläche dieser Trägerplatte auflaminierten Schutzfolie und zwischen Trägerplatte und Schutzfolie angeordneten, mittels eines Druckverfahrens erzeugten individualisierenden Zeichen. Dabei ist das aus Trägerplatte, Schutzfolie und individualisierenden Zeichen bestehende Verbundsystem entsprechend der Kontur der individualisierenden Zeichen mechanisch geprägt, so dass die individualisierenden Zeichen innerhalb ihrer Kontur erhaben ausgebildet sind. Ein solches Kraftfahrzeug- Kennzeichenschild lässt sich vorteilhaft mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens herstellen, wobei die Vorteile, die sich bei der Anwendung des Verfahrens realisieren lassen, bereits gewürdigt wurden. Besonders geeignet hierzu sind insbesondere die Ausgestaltungen des Verfahrens gemäß der Unteransprüche 3 und 5. Weiterhin wird die Beständigkeit der gedruckten Kennzeichenlegende gegen Umwelteinflüsse durch die Einführung einer Schutzfolie verbessert, die bislang nicht ohne weiteres auf die Oberfläche eines geprägten Kennzeichenschilds mit eingefärbter Legende aufgebracht
werden konnte.
Weiterhin kann das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug- Kennzeichenschild gemäß der zweiten Alternative eines oder mehrere der vorstehend beschriebenen Mikro-Sicherheitsmerkmale aufweisen, die sich mittels des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens realisieren lassen.
So kann das erfindungsgemäße Kennzeichen beispielsweise als weiteres Sicherheitsmerkmal eine innerhalb der Kontur der individualisierenden Zeichen angeordnete geprägte Unterstruktur aufweisen, die im Prägevorgang erzeugt wurde. Diese kann in der gleichen Farbe wie die restliche Oberfläche des betreffenden individualisierenden Zeichens ausgeführt sein oder eine o- der mehrere andere Farben aufweisen.
Weiterhin ist das zusätzliche Mikro-Sicherheitsmerkmal möglich, dass die im Prägevorgang entstandenen erhabenen Bereiche der individualisierenden Zeichen mehrfarbig ausgebildet sind. Insbesondere können beispielsweise die Flanken der individualisierenden Zeichen andersfarbig ausgebildet sein als die nach dem Prägevorgang parallel zur Oberfläche der Trägerplatte orientierten erhabenen Bereiche der individualisierenden Zeichen. Auf diese Weise lassen sich insbesondere die gegenwärtig in Deutschland üblichen Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder vorteilhaft weiterbilden.
Selbstverständlich ist auch eine beliebige Kombination der vorbeschriebenen, aufgrund des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens möglichen Mikro-Sicherheitsmerkmale möglich und vorteilhaft.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild weist besondere Vorteile auf, wenn zwischen Trägerplatte und individualisierenden Zeichen eine Trägerfolie angeordnet ist, die auf die Vorfläche der Trägerplatte auflaminiert ist. Diese Trägerfolie kann beispielsweise eine retroreflektierende Fo-
lie, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, oder eine ein- oder mehrfarbige Folie sein, die ebenfalls zusätzliche Mikro-Sicherheitsmerkmale aufweisen kann.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens ist zur Ausführung des Prägevorgangs eine Prägeeinheit vorgesehen. Weiterhin ist zur Ausführung des Druckvorgangs eine Druckeinheit vorgesehen. Dabei werden zur Ausführung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens von der Druckeinheit Informationen über Position und/ oder Art der zu prägenden individualisierenden Zeichen an die Prägeeinheit übergeben. Unter Position soll in diesem Zusammenhang die genaue Anordnung der zu prägenden individualisierenden Zeichen auf der Trägerplatte verstanden werden. Unter Art soll die Information verstanden werden, welches Zeichen - d.h. welcher Buchstabe, welche Zahl oder welches sonstige Zeichen- zu prägen ist und in welcher Schrifttype bzw. sonstigen Form des Zeichen zu prägen ist.
Je nach Ausgestaltung der Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens kann es vorteilhaft sein, alternativ oder ergänzend zu der oben beschriebenen Informationsübergabe von der Druckeinheit an die Prägeeinheit eine automatisierte optische Erkennung von Position und/ oder Art der zu prägenden individualisierenden Zeichen durchzuführen und die auf diese Weise gewonnenen Informationen beim Prägevorgang zu verwenden. Besondere Vorteile ergeben sich hierbei im Rahmen eines vollautomatisiert ablaufenden Herstellungsverfahrens.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erstellung von erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildern nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren weist die folgenden Merkmale auf:
1. Eine Druckeinheit zur Ausführung des Druckvorgangs
2. eine Prägeeinheit zur Ausführung des Prägevorgangs mittels Prägewerkzeugen, wobei
3. die Prägeeinheit eine automatische Positioniervorrichtung aufweist, die zum automatischen Positionieren von Prägewerkzeugen über zu prägenden individualisierenden Zeichen eingerichtet ist.
Indem eine automatische Positioniervorrichtung als Teil der Prägeeinheit vorgesehen ist, ist es möglich, die Verfahrensschritte "Druckvorgang" und "Prägevorgang" automatisiert hintereinander ablaufen zu lassen, ohne dass es des Eingriffs eines Benutzers bedürfte. Auf diese Weise werden die Grundvoraussetzungen für die effiziente Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in großtechnischem Maßstab geschaffen.
Vorteilhaft kann zusätzlich eine Laminiereinheit vorgesehen werden, so dass die Vorrichtung die Ausführung des gesamten erfindungsgemäßen Verfahrens erlaubt.
In einer ersten besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist weiterhin eine optische Erkennungsvorrichtung vorgesehen, die zur Erkennung der Position und/ oder der Art der zu prägenden individualisierenden Zeichen und zur Übergabe dieser Informationen an die Prägeeinheit eingerichtet ist. Eine solche optische Erkennungsvorrichtung kann beispielsweise auf der Aufnahme von Bildern der Oberfläche des zu prägenden Verbundsystems und einer nachfolgenden Bildverarbeitung basieren, wobei die Bildverarbeitung dazu eingerichtet ist, die genaue Position der individualisierenden Zeichen auf der Trägeplatte und ihre genaue Art zu erkennen. Ein solche optische Erkennungsvorrichtung kann daher vorteilhaft auf einer geeigneten Kamera, beispielsweise einer CCD-Kamera, mit nachgeschalteter Bildverarbeitung, die insbesondere computerbasiert arbeiten kann, aufbauen.
In einer alternativen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
die Druckeinheit dazu eingerichtet, Informationen über Position und/ oder Art der zu prägenden Zeichen an die Prägeeinheit zu übergeben. In der Regel wird eine digital angesteuerte Druckeinheit dazu verwendet werden, die individualisierenden Zeichen im Druckvorgang zu erzeugen, so dass genaue Informationen über Position und/ oder Art der gedruckten individualisierenden Zeichen in der Druckeinheit oder der zugehörigen elektronischen Ansteue- rung vorhanden sind, die auf einfache Weise an die Prägeeinheit übergeben werden können.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Prägeeinheit weiterhin eine automatische Auswahlvorrichtung auf, die zur Auswahl eines geeigneten Prägewerkzeugs für die Durchführung des Prägevorgangs an einem zu prägenden individualisierenden Zeichen eingerichtet ist. Dabei wird bei dieser Auswahl ein an die Art des zu prägenden Zeichens angepasstes Prägewerkzeug ausgewählt.
In einer besonders bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung schließlich ist die Prägeeinheit weiterhin dazu eingerichtet, externe Informationen über Positionen und /oder Art der zu prägenden Zeichen von einer externen Quelle zu übernehmen, beispielsweise von der Druckeinheit oder der optischen Erkennungsvorrichtung, und diese Informationen zur automatisierten Auswahl und/ oder zur Positionierung von Prägewerkzeugen für den Präge Vorgang zu verwenden. D.h. die aus einer externen Quelle ü- bernommenen Informationen werden zur Ansteuerung der automatischen Auswahlvorrichtung und/ oder der automatischen Positioniervorrichtung verwendet, die jeweils dazu eingerichtet worden sind, diese Informationen zu verarbeiten und den von ihnen ausgeführten Verfahrenschritten zugrunde zu legen.
In einer alternativen Ausführung weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens die folgenden Merkmale
auf:
1. Eine Druckeinheit zur Ausführung des Druckvorgangs,
2. eine Prägeeinheit zur Ausführung des Prägevorgangs, und
3. eine zentrale Steuereinheit, die die Druckeinheit und Prägeeinheit ansteuert.
Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen bekannt, die aus einer mehr oder minder losen Zusammenstellung einer Prägeeinheit sowie einer Art von Druckeinheit, nämlich einer Vorrichtung zum Aufbringen von Farbe auf die erhabenen Bereiche geprägten individualisierenden Zeichen, bekannt. Mit einer solchen losen Zusammenstellung einzelner Einheiten ist es jedoch nur mit hohem Aufwand möglich, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen.
Indem jedoch eine zentrale Steuereinheit vorgesehen wird, die zumindest die Druckeinheit und die Prägeeinheit ansteuert, ist es möglich, die zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderliche Koordinierung des Druckvorgangs und des nachfolgenden Prägevorgangs automatisiert durchzuführen.
Auch hier kann optional eine Laminiereinheit in die Vorrichtung integriert werden, die ebenfalls von der zentralen Steuereinheit angesteuert werden kann, um die von der Laminiereinheit ausgeführten Verfahrensschritte mit den Verfahrensschritten der Druckeinheit und / oder der Prägeeinheit zu synchronisieren .
Weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie den nun folgenden Ausführungsbeispielen, die anhand der Zeichnung erläutert werden. In dieser zeigen:
Fig. 1: einen Schnitt durch das Verbundsystem eines erfindungsgemäßen
Kennzeichens vor dem Prägevorgang,
Fig. 2: einen Schnitt durch das Verbundsystem eines erfindungsgemäßen Kennzeichens nach dem Prägevorgang,
Fig. 3a: eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kennzeichen,
Fig. 3b: die Kontur eines gedruckten aber noch nicht geprägten individualisierenden Zeichens,
Fig. 4a: das individualisierende Zeichen aus Fig. 3b nach dem Prägevorgang mit einem ersten Typ von Unterstrukturen innerhalb der Kontur,
Fig. 4b: einen Schnitt längs der Linie A-A durch das geprägte Zeichnen aus Fig. 4a,
Fig. 5: ein individualisierendes Zeichen nach dem Prägevorgang mit weiteren Unterstrukturen innerhalb der Kontur,
Fig. 6: einen Schnitt durch eine Flanke eines mehrfarbig ausgestalteten geprägten individualisierenden Zeichens,
Fig. 7a: eine Aufsicht auf die Kontur eines individualisierenden Zeichens,
Fig. 7 b bis f: verschiedene Schnitte durch die Trägerplatte eines Kennzeichens im Bereich eines geprägten individualisierenden Zeichens längs der Linie A-A in Fig. 7a, und
Fig. 8: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur zentralisierten Erstellung von Kfz-Kennzeichenschildern,
Fig. 9: einen Schnitt durch ein individualisierendes Zeichen mit mehreren Mikro-Sicherheitsmerkmalen,
Fig. 10a: eine schematische Darstellung einer Druckeinheit zur zentralisierten Durchführung der Druckvorgangs, und
Fig. 10b: eine schematische Darstellung einer Laminier- und Prägeeinheit zur dezentralen Fertigstellung eines Kfz-Kennzeichenschilds.
Zur Herstellung eines Kennzeichens wird mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens folgendermaßen vorgegangen:
Aus einem Aluminiumband wird die Trägerplatte 1 ausgestanzt. Mittels einer Druckeinheit 20 wird die aus individualisierenden Zeichen 7 bestehende Legende des zu erstellenden Kraftfahrzeugkennzeichens sowie ggf. weitere individuelle oder behördlich vorgeschriebene Design- und/ oder Sicherheitselemente auf eine Trägerfolie 2 aufgedruckt. Der auf Maß geschnittene bedruckte Abschnitt der Trägerfolie 2 wird anschließend mittels einer Laminiereinheit 21 auf die Trägerplatte 1 auflaminiert. Nachfolgend wird mittels der Laminiereinheit 21 eine Schutzfolie 4 auf die mit der bedruckten Trägerfolie 2 kaschierte Trägerplatte 1 auflaminiert. Anschließend wird das aus der Trägerplatte 1, der Trägerfolie 2, die mit den individualisierenden Zeichen 7 bedruckt ist, und der Schutzfolie 4 bestehende Verbundsystem 6 einer Prägeeinheit 22 zugeführt. Diese Prägeeinheit 22 hat von der Druckeinheit 20 Informationen über Position und Art der zu prägenden individualisierenden Zeichen 7 übergeben bekommen. Mittels einer automatischen Auswahlvorrichtung 26 wählt die Prägeeinheit 22 die zur Prägung entsprechend der Kontur 8 gedruckten der individualisierenden Zeichen geeigneten Prägewerkzeuge 25 aus und positioniert diese mittels einer automatischen Positioniervorrichtung 24 passgenau über der Kontur 8 der zu prägenden individualisierenden Zeichen 7. Alternativ zur automatischen Positionierung des Prägewerkzeugs 25 ist auch eine automatische Positionierung der Trägerplatte 1 des zu prägenden Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilds möglich. Eine Vorrichtung, die zur zentralisierten Ausführung des beschriebenen Verfahrens geeignet ist, ist aus Figur 8 ersichtlich.
In einem alternativen Herstellungsverfahren wird ein ausreichend lang bemessener Abschnitt der Trägerfolie 2 sequentiell oder parallel mit der Legende, die zumindest aus den individualisierenden Zeichen 7 besteht, mehrerer zu erstellender KFZ-Kennzeichenschilder mittels eines Digitaldruckers bedruckt. Dieser Abschnitt wird auf einen entsprechend bemessenen Bandabschnitt aus einem geeigneten Trägermaterial, insbesondere aus einem Metall wie Aluminium- oder Stahlblech oder aus einem prägbaren Kunststoff wie ABS oder PVC, auflaminiert. Dieses als Bandabschnitt vorliegende Verbund-
System wird der Prägeeinheit 22 zugeführt, die sequentiell oder parallel die individualisierenden Zeichen 7 der zu erstellenden KFZ-Kennzeichenschilder längs ihrer Kontur prägt. Auch hier wählt die Prägeeinheit 22 mittels einer automatischen Auswahlvorrichtung 26 die zur Prägung entsprechend der Kontur 8 der individualisierenden Zeichen geeigneten Prägewerkzeuge 25 aus und positioniert diese mittels einer automatischen Positioniervorrichtung 24 passgenau über der Kontur 8 der zu prägenden individualisierenden Zeichen 7. Wiederum ist alternativ zur automatischen Positionierung des Prägewerkzeugs 25 auch eine automatische Positionierung der Trägerplatte 1 des zu prägenden Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilds möglich. Im abschlie- senden Fertigungsschritt werden dann die einzelnen KFZ-Kennzeichenschilder 19 aus dem Bandabschnitt ausgestanzt.
In einer alternativen Ausführungsform weist die Prägeeinheit 22 eine optische Erkennungsvorrichtung 27 bestehend aus einer CCD-Kamera zur Erfassung der Oberfläche des zu prägenden Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilds und einer nachgeschalteten Bildverarbeitungselektronik auf. Diese optische Erkennungsvorrichtung 27 ist dazu eingerichtet, die Position und die Art der zu prägenden individualisierenden Zeichen 7 auf dem zugeführten Kraftfahrzeug- Kennzeichenschild 19 zu erkennen und an die automatische Positioniervorrichtung 24 sowie die automatische Auswahlvorrichtung 26 zu übergeben.
Das der Prägeeinheit 22 zugeführte Verbundsystem ist aus Figur 1 im Schnitt zu ersehen (z.B. Schnitt durch die Trägerplatte 1 des aus Fig. 8 ersichtlichen KFZ- Kennzeichenschilds im Bereich eines Buchstabens). Es besteht aus einer Trägerplatte 1 , auf deren Vorderfläche eine aus einer retro- reflektierenden Folie bestehende Trägerfolie 2 bzw. Grundfolie 3 auflaminiert ist. Auf die Vorderfläche der Grundfolie 3 ist eine Schutzfolie 4, die transparent ist, auflaminiert, die in einem vorhergehendem Verfahrensschritt mit den spiegelbildlich angeordneten individualisierenden Zeichen 7, d.h. mit der
Legende des zu erstellenden Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilds, bedruckt wurde. Als Druckverfahren kommt hier beispielsweise ein digital arbeitendes Thermo transferverfahren in Frage. Die unterseitig mit den individualisierenden Zeichen 7 bedruckte Schutzfolie 4 wird dann nachfolgend auf die Oberseite der auf die Trägerplatte 1 aufkaschierten Grundfolie 3 auflaminiert, so dass die individualisierenden Zeichen 7 in der Aufsicht auf die Trägerplatte 1 korrekt orientiert durch die transparente Schutzfolie 4 hindurch erscheinen.
Die Schutzfolie 4 kann auch durchscheinend ausgebildet sein, wesentlich ist nur, dass die zwischen Schutzfolie 4 und Grundfolie 3 angeordneten individualisierenden Zeichen durch die Schutzfolie 4 hindurch sichtbar sind.
Das aus Figur 1 ersichtliche geprägte Verbundsystem 6 kann alternativ zu obigem Vorgehen auch hergestellt werden, indem eine Trägerfolie 2 mit der Kennzeichenlegende bedruckt wird. Diese bedruckte Trägerfolie 2 wird dann auf die Vorderfläche der (ungeprägten) Trägerplatte 1 aufkaschiert. Anschließend wird auf die Vorderfläche der bedruckten Trägerfolie 2 eine transparente oder zumindest durchscheinende, vor mechanischem Abrieb, Witterungseinflüssen und UV-Einstrahlung schützende Schutzfolie 4 aufkaschiert, wobei die individualisierenden Zeichen 7 des KFZ-Kennzeichen- schilds 19 zwischen der Trägerfolie 2 und der Schutzfolie 4 eingeschlossen werden.
Figur 2 zeigt den Schnitt gemäß Figur 1 durch das mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellte Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild, nachdem der Prägevorgang ausgeführt wurde. Der Aufbau des Verbundsystems 6 entspricht dem aus Figur 1 ersichtlichen. Aus Figur 2 ist zusätzlich ersichtlich, dass die mechanische Prägung des angeschnittenen individualisierenden Zeichens 7 nur innerhalb der Kontur 8 des Zeichens 7 ausgeführt wurde.
In Figur 3a ist das ungeprägte Verbundsystem eines erfindungsgemäßen
Kennzeichens 19 in Aufsicht gezeigt. Deutlich zu erkennen ist die aus individualisierenden Zeichen 7 bestehende Kennzeichenlegende. Zusätzlich sind in die Grundfolie 3 erste Laserprägungen 28 als Mikro-Sicherheitsmerkmale eingeprägt. Auch in die Schutzfolie 4 ist eine zweite Laserprägung 29 als Mikro-Sicherheitsmerkmal eingebracht.
In Figur 3b ist zur Verdeutlichung das erste individualisierende Zeichen 7, hier ein "S", vergrößert dargestellt. Dieses Zeichen 7 ist innerhalb seiner Kontur 8 zweifarbig gedruckt. Im Bereich der späteren Deckfläche 12 ist das Zeichen in einer ersten Farbe (z.B. Schwarz) gedruckt, wodurch ein erster farbiger Bereich 34 ausgebildet wird. Innerhalb dieses ersten farbigen Bereichs 34 sind eine Mehrzahl andersfarbig (z.B. Gelb) gedruckter Unterstrukturen 9 angeordnet, die im gezeigten Beispiel das Zeichen 7, selbst darstellen, hier also ein „S".
Derjenige Bereich des Zeichens, der nach dem Prägevorgang die Flanke 11 des Zeichens darstellt, ist in einer zweiten Farbe (z.B. Rot) ausgeführt, wodurch ein zweiter farbiger Bereich 35 des geprägten Zeichens ausgebildet, wird.
Die Mehrfarbigkeit der Zeichen 7 des aus Figur 3a ersichtlichen KFZ- Kennzeichens ist in Figur 3a aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigt, ebenso nicht die gedruckten Unterstrukturen 9. Diese Merkmale sollen aber bei allen Zeichen des KFZ-Kennzeichens 19 vorgesehen sein.
In Figur 4a ist das Zeichen 7 aus Figur 3b nochmals in Aufsicht nach dem ausgeführten Prägevorgang gezeigt. In die Deckfläche 12 sind die gedruckten Unterstrukturen 9 entsprechend ihrer farbigen Kontur vertieft eingeprägt.
Alternativ können diese Unterstrukturen auch in der Farbe der Fläche, in die sie eingeprägt werden, ausgebildet werden. Bei den heute üblichen Her-
stellverfahren für Typ-I KFZ-Kennzeichenschilder müssten derartige gleichfarbige Unterstrukturen am geprägten Schild mit bereits eingefärbter Legende geprägt werden, was erhebliche fertigungstechnische Probleme aufwirft. Auch gleichfarbig ausgestaltete geprägte Unterstrukturen stellen daher ein neuartiges Mikro-Sicherheitsmerkmal dar, das vorteilhaft mit dem erfindungsgemäßen Verfahren realisiert werden kann.
Figur 4b zeigt einen Schnitt durch die Trägerplatte 1 des KFZ-Kennzeichens im durch die Ellipse in Figur 4a zeichnerisch angedeuteten Bereich dieses ersten Zeichens 7. Aus diesem Schnitt ist zu ersehen, dass die Prägung dabei so innerhalb der Kontur 8 des gedruckten Zeichens 7 ausgeführt ist, dass nur innerhalb der Kontur 8 erhabene Bereiche 10 entstanden sind. Diese weisen im wesentlichen parallel zur Ebene der Trägerplatte 1 orientierte Deckflächen 12 auf, die in ihrem Verlauf dem ersten farbigen Bereich 34 folgen.
Weiterhin sind im Prägevorgang im wesentlichen geneigt gegen die Ebene der Trägerplatte 1 orientierte Flanken 11 entstanden, die in ihrem Verlauf dem zweiten farbigen Berich 35 folgen.
Je nach nach Art und Qualität des zur Erstellung der Kennzeichenlegende verwendeten Druckverfahrens kann auf die bedruckte Grundfolie 3 vor dem Prägevorgang vorderflächig noch eine Schutzfolie 4 aufkaschiert werden. Diese ist im gezeigten Ausführungsbeispiel jedoch nicht vorgesehen.
Indem die Formgebung des verwendeten Prägewerkzeugs 25 in Bezug auf die geprägte Kontur an die im Druckvorgang gewählte Farbgebung des individualisierenden Zeichen angepasst gewählt wird, hier also an die ersten und zweiten farbigen Bereiche 34 und 35 sowie die gedruckten Unterstrukturen 9, sind somit eine Mehrzahl neuer zusätzlicher Mikro-Sicherheitsmerkmale zu realisieren, die eine sicherheitstechnisch sehr vorteilhafte Weiterentwick-
lung der aus dem Stand der Technik bekannten KFZ-Kennzeichen-schilder des Typs I emöglichen.
Figur 5 zeigt ein individualisierendes Zeichen 7 eines erfindungsgemäßen KFZ-Kennzeichens nach dem Prägevorgang mit homogen eingefärbten reliefartigen Unterstrukturen 9 innerhalb seiner Kontur 8, wobei die Unterstrukturen nur im Bereich der späteren Deckfläche des 12 Zeichens 7 ausgeführt sind, wogegen die späteren Flanken 11 frei von derartigen Unterstrukturen 9 sind. Beispielhaft sind ein Schuppen-Relief 31 , ein Wellen-Relief 32 sowie ein Facetten-Relief 33 dargestellt, die ohne weiteres durch geeignete Prägewerkzeuge 25 erzeugt werden können.
Figur 6 zeigt einen Schnitt durch die Trägerplatte 1 eines erfindungsgemäßen Kennzeichens im Bereich der Flanke 11 eines mehrfarbig ausgestalteten geprägten individualisierenden Zeichens 7. Am Fuß der Flanke 11 ist ein erster farbiger Bereich 34 ausgebildet, d.h. die Prägung des Zeichens 7 orientiert sich an der Kontur 8 des gedruckten Zeichens, fällt aber nicht mit ihr zusammen. Statt dessen nimmt die Prägung die Kontur 8 des Zeichens 7 verkleinernd auf. Auch diese Art der Prägung soll von der Formulierung „entsprechend der Kontur 8...(des Zeichens)" im Anspruch 1 umfasst sein. Als Normalfall soll jedoch angesehen werden, dass die gesamten farbigen Bereiche des gedruckten Zeichens 7 längs ihrer äußersten Umrisslinie, also längs der Kontur des gedruckten Zeichens 7, mechanisch geprägt werden. Auf der Flanke 11 ist ein andersfarbiger zweiter Bereich 35 ausgebildet und auf der Deckfläche 12 ist ein dritter, wiederum andersfarbiger Bereich 36 ausgebildet. Dabei soll „Farbigkeit" im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sowohl im Sinne der Farbtemperatur als auch im Sinne der Farbintensität und des Reflexionsvermögens sowie der sonstigen Oberflächenbeschaffenheit der farbigen Bereiche verstanden werden, soweit diese Eigenschaften mittels geeigneter Druckverfahren und /oder Druckfarben beein- flusst werden können.
Figur 7a zeigt eine Aufsicht auf die Kontur 8 eines individualisierenden Zeichens 7, wobei die Linie A-A für die Figuren 7b bis 7f die Schnittlinie durch die geprägte Trägerplatte 1 angibt. Aus den Figuren 7b bis 7f sind verschiedene Schnitte durch die Trägerplatte 1 eines Kennzeichens in den durch Kreise bezeichneten Bereichen des geprägten individualisierenden Zeichens 7 aus Fig. 7a zu ersehen, wobei jeweils nur die durch den Prägevorgang erzeugte erhabene Prägeform des Zeichens 7 der Trägerplatte 1 gezeigt ist. Deutlich sichtbar ist die hohe Gestaltungsfreiheit für die realisierbaren Prägeformen, die nur durch das zugrundeliegende Prägeverfahren beschränkt ist. Insbesondere kann sich die erhabene Prägeform innerhalb der Kontur eines Zeichens 7 ändern, z.B. von der erhabenen Prägeform aus Figur 7c in die erhabene Prägeform der Figur 7d übergehen. Dies stellt eine weitere Möglichkeit für die Realisierung eines zusätzlichen Mikro-Sicherheitsmerkmals dar, der im Zusammenhang mit der Einfärbung der Kennzeichenlegende im wesentlichen nur über das erfindungsgemäße Verfahren zu realisieren ist.
Figur 9 zeigt einen Schnitt durch ein geprägtes individualisiendes Zeichen 7, welches mehrere Mikro-Sicherheitsmerkmale verwirklicht. So weist die erhabene Prägeform des Zeichens 7 eine Formgebung auf, die deutlich von der erhabenen Prägeform geprägter Zeichen 7 konventioneller Typ-I-Kenn- zeichenschilder abweicht. So bildet das Zeichen 7 eine Mehrzahl von parallel zur Ebene der Trägerplatte orientierten Deckflächen 12, die durch geneigte Flanken 11 voneinander getrennt sind. Die Deckflächen 12 sind nicht in einer gemeinsamen Ebene angeordnet, so dass sie nicht mittels der bei der Herstellung von konventionellen Typ-I-Kennzeichenschildern verwendeten Verfahren zur Einfärbung der Kennzeichenlegende homogen z.B. schwarz eingefärbt werden können. Die einzelnen Deckflächen 12 bilden aber dennoch in einer einheitlichen Farbe - z.B. Schwarz - eingefärbte erste farbige Bereiche 34 aus. Die Flanken 11 sind hingegen einheitlich in einer zweiten Farbe - z.B. Rot - eingefärbt und bilden zweite farbige Bereiche 35 aus. Die
zentrale Erhebung auf der Mittellinie des gezeigten Zeichens 7 stellt eine geprägte Unterstruktur 9 dar, die innerhalb der Kontur 8 des gedruckten Zeichens 7 angeordnet ist.
Figur 8 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die die Merkmale der Ansprüche 17 bis 22 verwirklicht und insbesondere zur zentralisierten Erstellung von KFZ-Kennzeichenschildern mit hohen Stückzahlen unter Anwendung des erfinmdungsgemäßen Verfahrens geeignet ist.
Die Vorrichtung besteht aus einer Druckeinheit 20, einer Laminiereinheit 21 und einer Prägeeinheit 22. Die Druckeinheit 20 und die Laminiereinheit 21 sind über Steuerleitungen 37 mit einer zentralen Steuereinheit 23 verbunden, die die Verfahrensschritte der beiden Einheiten 20, 21 miteinander synchronisiert.
Nachdem die Laminiereinheit 21 das zumindest aus ausgestanzter Trägerplatte 1 und darauf auflaminierter Trägerfolie 2 oder Grundfolie 3 jeweils mit aufgedruckter Kennzeichenlegende bestehende Verbundsystem 6 erstellt hat, wird dieser ungeprägte Kennzeichenrohling der Prägeeinheit 22 zugeführt. Die Prägeeinheit 22 führt dann sequentiell an den einzelnen individualisierenden Zeichen 7 der Kennzeichenlegende den Präge Vorgang durch. Die Prägeeinheit 22 weist eine automatische Auswahlvorrichtung 26 zur Auswahl jeweils geeigneter Prägewerkzeuge 25 auf, wobei die Art des zu prägenden Kennzeichens von der ebenfalls vorgesehenen optischen Erkennungsvorrichtung 27 erkannt und an die Auswahlvorrichtung 26 übermittelt wird. Die Synchronisierung der Prägeeinheit 22 mit der Druckeinheit 20 und / oder der Laminiereinheit 21 erfolgt dann über die optische Erkennungsvorrichtung 27.
Alternativ kann auch eine Kommunikation der automatischen Auswahlvor-
richtung 26 und der automatischen Positioniereinrichtung zur unmittelbaren Datenübernahme (Art und/ oder Position der zu prägenden individualisierenden Zeichen 7) von der zentralen Steuereinheit 23 oder von der Druckeinheit 20 realisiert werden. In Figur 8 sind hierzu vorgesehene optionale Steuerleitungen 37 gestrichelt eingezeichnet. In diesem Fall synchronisiert die zentrale Steuereinheit 23 die Arbeit der Druckeinheit 20, der Laminiereinheit 21 sowie der Prägeeinheit 22.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die zentrale Steuereinheit 23 mit einem amtlichen Zentralregister für die Vergabe von Kfz-Kennzeichenschildern kommuniziert, da so z.B. eine Doppeltvergabe von Kennzeichen sicher vermieden werden kann.
Das aus einem Magazin 5 ausgewählte Prägewerkzeug 25 wird dann mittels einer automatischen Positioniervorrichtung 24 über der von der optischen Erkennungsvorrichtung 27 ebenfalls erkannten Position des zu prägenden Zeichens 7 positioniert, worauf der mechanische Prägevorgang an diesem Zeichen erfolgt.
Die Figuren 10a und 10b zeigen die zwei Stufen einer alternativen Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Sie eignet sich aufgrund ihres zweiteiligen Aufbaus insbesondere für eine gekoppelte zentrale/dezentrale Erstellung von KFZ-Kennzeichen. Ihre erste Stufe, die aus Figur 10a ersichtlich ist, weist eine zentrale Steuereinheit 23 auf, die eine Druckeinheit 20 ansteuert. Die erste Stufe dient zur vorzugsweise zentralisierten Erstellung von mit der Legende von KFZ-Kennzeichen bedruckten Trägerfolien 2 oder Grundfolien 3, die nach ihrer Erstellung an dezentrale Prägestellen weitergegeben werden, die mittels der zweiten Stufe der Vorrichtung gebrauchsfertige KFZ-Kennzeichen auf der Basis der bedruckten Trägerfolien 2 oder Grundfolien 3 erstellen. Hierzu werden die bedruckten Folien mittels einer Laminiereinheit 21 auf passende Trägerplatten 1 aufka-
schiert. Die kaschierten Trägerplatten 1 werden dann wie vor entsprechend der Kontur ihrer Kennzeichenlegende mittels einer automatisierten Prägeeinheit 22, deren Aufbau dem des vorangegangenen Ausführungsbeispiels entspricht, mechanisch geprägt.
Ein weiterer möglicher Anspruchsatz für die Erfindung könnte folgende Form haben:
1) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug- Kennzeichenschilder, welches die folgenden Verfahrensschritte aufweist:
1. Erstellen eines Verbundsystems aus einer prägbaren Trägerplatte, einer auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminierten Schutzfolie und zwischen Trägerplatte und Schutzfolie angeordneten, in einem Druckvorgang erzeugten individualisierenden Zeichen, und
2. Mechanisches Prägen des Verbundsystems entsprechend der Kontur der individualisierenden Zeichen in einem Prägevorgang.
2) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Trägerplatte und individualisierenden Zeichen eine retroreflektierenden Folie angeordnet ist, die auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminiert ist, und die Schutzfolie auf die Vorderfläche der retroreflektierenden Folie auflaminiert ist.
3) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die individualisierenden Zeichen vor der Erstellung des Verbundsystems spiegelverkehrt auf die Rückfläche der Schutzfolie aufgedruckt werden.
4) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die individualisierenden Zeichen vor der Erstellung des Verbundsystems auf die Vorderfläche der retro-
reflektierenden Folie aufgedruckt werden.
5) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die individualisierenden Zeichen mittels eines digitalen Druckverfahrens, insbesondere mittels eines Thermo transferverfahrens aufgedruckt werden.
6) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die individualisierenden Zeichen mittels eines mehrfarbigen Druckverfahrens aufgedruckt werden.
7) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckvorgang und der Prägevorgang mittels einer zentralen Steuereinheit gesteuert werden.
8) Herstellungsverfahren für Kraftfahrzeug-Kennzeichenschilder gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Prägevorgang eine Positionierung von Prägewerkzeugen der Prägeeinheit über den individualisierenden Zeichen mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung durchgeführt wird.
9) Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild, bestehend aus einer prägbaren Trägerplatte, einer auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminierten Schutzfolie und zwischen Trägerplatte und Schutzfolie angeordneten, mittels eines Druckverfahrens erzeugten individualisierenden Zeichen, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundsystem entsprechend der Kontur der individualisierenden Zeichen mechanisch geprägt ist.
10) Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Trägerplatte und individualisierenden Zeichen eine retroreflektierende Folie angeordnet ist, die auf die Vorderfläche der Trägerplatte auflaminiert ist, und die Schutzfolie auf die Vorderfläche
der retroreflektierenden Folie auflaminiert ist.
11) Kraftfahrzeug- Kennzeichenschild gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die im Prägevorgang entstehenden Flanken der individualisierenden Zeichen andersfarbig ausgebildet sind als die nach dem Prägevorgang parallel zur Oberfläche der Trägerplatte orientierten Bereiche der individualisierenden Zeichen.
12) Vorrichtung zur Erstellung von Kraftfahrzeug- Kennzeichenschildern gemäß Anspruch 9, die folgenden Merkmale aufweisend:
1. eine Druckeinheit zum Erstellen der individualisierenden Zeichen,
2. eine Laminiereinheit zum Erstellen des Verbundsystems,
3. eine Prägeeinheit zum Prägen des Verbundsystems entsprechend der Kontur der individualisierenden Zeichen, und
4. eine zentrale Steuereinheit, die zumindest die Druckeinheit und die Prägeeinheit ansteuert.
13) Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine optische Erkennungsvorrichtung vorgesehen ist, die zum Positionieren von Prägewerkzeugen der Prägeeinheit über den individualisierenden Zeichen eingerichtet ist.