Schließvorrichtung für eine Tür Patentbeschreibung
Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung zur schlüssellosen Ver- und Entriegelung eines Türschlosses, welches wenigstens einen Riegel, einen mit dem Riegel in Wirkverbindung stehenden Schließzylinder, wenigstens eine Handhabe zur Betätigung des Schließzylinders und ein den Schließzylinder aufnehmendes Zylindergehäuse aufweist, mit einer elektronischen Steuerungseinheit zur Prüfung der Zutrittsberechtigung und zur Steuerung der Schließvorrichtung sowie wenigstens einem mobilen Identtrager, welche mit Mitteln zur drahtlosen Datenübertragung einander zugeordnet sind.
Schließvorrichtungen dieser Art werden zum Ver- und Entriegeln von Türen verwendet, welche für die Bestückung mit Einsteckschlössern vorgesehen sind. Dabei sind der Schließzylinder und die Handhabe vorzugsweise kraftschlüssig dem Riegel zugeordnet. Der Schließzylinder weist vorzugsweise einen Zylinderkern mit einem Schließbart auf, welcher mit dem Riegel in Wirkverbindung steht. Das Zylindergehäuse weist eine Ausnehmung zur Aufnahme des Schließzylinders und einen Zylindersack zu Befestigung mit der Tür auf.
Als Handhabe kommen Drehknauf, Klinke oder Drücker sowie sonstige Öffnungsvorrichtungen an Türen in Frage, welche mit dem Schließzylinder verbunden werden können. Die Schließvorrichtung ist mit einer elektronischen Steuerungseinheit beschaltet, welche durch einen mobilen Identtrager über eine drahtlose Datenübertragung mit Zugangsdaten versorgt wird. Korrespondieren die Daten der Steuerungseinheit mit denen, die daraufhin vom Identtrager empfangen werden, öffnet die Schließvorrichtung.
Insbesondere bei Gebäudeinnentüren, Gebäudeaußentüren sowie an Gebäudeab- schnittstüren, aber auch an Türen von Mobiliar, wie Schränken und dergleichen werden Schließvorrichtungen dieser Art verwendet, um eine sichere Zutrittssteuerung zu gewährleisten.
Bei herkömmlichen Schließvorrichtungen dieser Art muss der Identtrager manuell aktiviert werden. Nachteil dieser Schließvorrichtungen ist, dass mit dem Identtrager hantiert werden muss, damit die Schließvorrichtung beziehungsweise die Steuerungseinheit aktiviert wird. Diese Handhabung ist umständlich und unkomfortabel.
Zum anderen wird dies dadurch erreicht, dass deren Steuerungseinheit permanent in Betriebsbereitschaft ist, damit die Abfrage und die Prüfung der Zutrittsberechtigung ermöglicht wird. Von Nachteil ist dabei, dass sie ständig Abfragen an die Umgebung senden muss, um möglicherweise in der Nähe befindliche Identtrager zu registrieren und um die Zutrittsdaten abzufragen. Diese Schließvorrichtungen sind aufwändig mit permanenter Energieversorgung auszustatten, was mit hohen Kosten für Verkabelung sowie Montage und mit erheblichem Platzbedarf verbunden ist, da aufgrund des hohen Energiebedarfs der Betrieb der Schließvorrichtung mit Batterien unzweckmäßig ist.
Die DE 197 38 938 schlägt in diesem Zusammenhang ein Schloss vor, welches mit einem elektrisch betätigbaren Riegel versehen ist. Zur Steuerung der Riegelbetätigung ist eine elektronische Steuerungseinheit vorgesehen, welche eine externe Relaisstation aufweist. Die Steuerungseinheit sendet permanent Informationen über den Betriebzustand der Schließvorrichtung zur Relaisstation. Sie empfängt andererseits Informationen von der Relaisstation, welche Befehle zum Öffnen und Verriegeln der Schließvorrichtung beinhalten. Die Relaisstation ist mit einer permanenten Energieversorgung verbunden und empfängt gegebenenfalls Signale von sich nähernden Transpondem, welche Zugangsdaten der Schließvorrichtung senden. Die Steuerungseinheit ist mit einer Batterie oder eine Energiezufuhrleitung verbunden. Nachteilig wirkt sich bei dieser Schließ- Vorrichtung aus, dass zur Aufrechterhaltung der Betriebsfunktion ein permanenter Datenaustausch zwischen Steuerungseinheit und Relaisstation erforderlich ist und die Relaisstation permanent nach herannahenden Transpondem suchen muss. Darüber hinaus erfolgt der Datentransfer zwischen Transpondem und Steuerungseinheit stets über die Relaisstation, so dass die Betriebsfähigkeit der gesamten Schließvorrichtung ge- fährdet ist, wenn die Relaisstation beispielsweise durch einen Stromausfall funktionsunfähig wird.
Die EP 0 974719 beschreibt ein Schloss für eine Schließanlage mit einer Riegelbetätigung, welche über ein mit einer Abfragesteuerung verbundenes Verriegelungshilfselement eine Schließbetätigung sperrt oder diese freigibt, je nach dem, ob eine Benut- Zungsberechtigung vorliegt oder nicht. Ein derartiges Schloss befindet sich in einem Schlossgehäuse, wobei in jeweils einem Schließfach der Schließanlage eine derartige Vorrichtung angeordnet ist. Zur Aktivierung der Abfragesteuerung ist ein in der Drehhandhabe auf Drehung und/oder Druck derselben reagierender Schalter vorgesehen.
Dabei ist der Schließmechanismus mit einer Riegelbetätigung realisiert. Schließzylinder und Zylindergehäuse weist diese Schließvorrichtung nicht auf. Nachteil dieses Schließmechanismus ist der große Platzbedarf. Darüber hinaus ist bei derartigen Riegelschlössern das Innere des Schlossgehäuses erheblichen Verschmutzungen ausgesetzt, die durch die Riegelöffnung eintreten können oder durch Abrieb der mechanischen Teile im Schlossgehäuse entstehen. Dadurch wird die Funktionsdauer der Schließvorrichtung gesenkt, was erhöhte Wartungsintensität erforderlich macht. Des Weiteren ist diese Schließfachverriegelung nicht für den Einsatz in Einsteckschlössern vorgesehen.
Schließvorrichtungen nach EP 0 974719 weisen des Weiteren den Nachteil auf, dass das Schaltmittel im Schlossgehäuse angeordnet ist. Die Schließvorrichtungen sind dabei aufwändig zu montieren beziehungsweise zu bedienen und benötigen erheblich Platz außerhalb des Schlosses, um die Beschattung, Verkabelung beziehungsweise die erforderlichen Bauteile unterzubringen.
Bei den vorbeschriebenen Schließvorrichtungen ist es zudem stets erforderlich, bereits bei der Herstellung der Türen beziehungsweise den daran befestigten Vorbereitungen für Schlösser, wie beispielsweise dem Schlosseinsatz, ihre späteren Verwendung mit oder ohne Schließsteuerung zu berücksichtigen, was Kostennachteile mit sich bringt.
Diese Nachteile werden durch die Schließvorrichtung gemäß DE 198 51 308 A1 vermieden. Es handelt sich dabei um eine Schließvorrichtung, welche zum Ver- und Entriegeln von Türen verwendet wird, die für die Bestückung mit Einsteckschlössern vorgesehen sind. Dabei sind der Schließzylinder und die Handhabe vorzugsweise kraftschlüssig dem Riegel zugeordnet. Der Schließzylinder weist einen Zylinderkern mit einem Schließbart auf, welcher mit dem Riegel in Wirkverbindung steht. Das Zylindergehäuse weist eine Ausnehmung zur Aufnahme des Schließzylinders und einen Zylindersack zu Befestigung mit der Tür auf.
Der Schließzylinder kommuniziert mit einem Transponder, der eine Abfrage und Prüfung der Zutrittsberechtigung durch ein manuell erzeugbares Signal aktiviert. Dabei tauschen Transponder und Steuerungseinheit Daten aus und bei positiver Prüfung wird die Schließvorrichtung zur Öffnung freigegeben. Die Tür kann dann anschließend geöffnet werden. Es hat sich als nachteilig erwiesen, dass vor dem Öffnen der Tür der Identtrager mit dem Transponder vom Benutzer manuell bedient, beziehungsweise geschaltet, und nach Freigabe durch die Schließvorrichtung die Tür manuell geöffnet werden muss. Diese Ausführungsform ist unkomfortabel für den Benutzer.
Aufgabe der Erfindung ist es, die zum Stand der Technik beschriebenen Nachteile zu vermeiden, insbesondere den erheblichen Platzbedarf bekannter Schließvorrichtungen zu vermeiden und eine bequem bedienbare Schließvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche nur geringen manuellen Bedien- und Wartungsaufwand erfordert. Eine Lösung dieser Aufgabe wird dadurch bereitgestellt, dass die Schließvorrichtung Schaltmittel aufweist, dass das Schaltmittel mit der Steuerungseinheit verbunden ist, dass die Steuerungseinheit durch das Schaltmittel bei Betätigung der Handhabe aktivierbar ist, dass das Schaltmittel einen Schalter umfasst, welcher mit dem Schließzylinder in Wirkverbindung steht und dass der Schalter im Schließzylinder und/oder im Zylin- dergehäuse integriert ist.
Die Nachteile des Standes der Technik werden durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene integrierte Anordnung des Schaltmittels in vorteilhafter Weise vermieden. Insbesondere wird die Betriebssicherheit der Schließvorrichtung verbessert, da das im Schließzylinder und/oder Zylindergehäuse integrierte Schaltmittel weitgehend frei von Verunreinigungen und mechanischen Beanspruchungen ist. Des Weiteren ist die Schließvorrichtung durch die kompakte Bauweise leicht einbaubar, so dass sie als Ersatz alter Schließvorrichtungen beziehungsweise Einsteckschlössern in vorhandenen Türen sowie als Einsatz in neuen Türanlagen mit Schlossvorbereitungen für herkömmliche mechanische Einsteckschlösser dienen kann. In vorteilhafter Weise wird des Weiteren erreicht, dass die Abfrage durch die Steuerungseinheit automatisch bei Betätigung der Handhabe aktiviert wird. Hierdurch wird die Prüfung der Zutrittsberechtigung initialisiert. Die Aktivierung der Steuerungseinheit und die Öffnung der Tür erfolgen somit weitgehend in einem Schritt. Diese Lösung ist eine einfache Möglichkeit, die Benutzung von verriegelbaren Türen sicher und komfortabel zu gestalten. Durch die individuelle Aktivierung der Steuerungseinheit wird nur geringe Energie benötigt, um die Schließvorrichtung zu betätigen, so dass auf eine aufwändige Verkabelung verzichtet werden kann.
Als Handhabe kann dabei eine drehbare Klinke oder Knauf, ein Drücker oder Zugmittel sowie berührungssensitive Bauelemente wie Taster oder dergleichen eingesetzt wer- den. Erfindungsgemäß ist auch ein Magnetschalter vorgesehen, welcher einen von der Handhabe betätigbaren Magnetring aufweist. Vorzugsweise ist der Schalter dabei mit dem im Schließzylinder einsitzenden Zylinderkern verbunden. Durch Betätigung der
Handhabe wird der Zylinderkern bewegt und somit der Schalter geschaltet, so dass die Steuerungseinheit aktiviert wird.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wird dadurch erreicht, dass der Schalter türaußenseitig integriert ist . Türaußenseitig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Schalter zwischen Schließbart und dem äußeren Abschluss des Schließzylinders oder des Zylindergehäuses angeordnet ist. Der äußeren Abschluss befindet sich dabei auf der Seite des äußeren Zugangsbereichs der Tür.
Durch die integrierte Bauweise der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung wird vermieden, bereits bei der Herstellung der Türen beziehungsweise den daran befestigten Vor- bereitungen für Schlösser ihre späteren Verwendung mit oder ohne Schließsteuerung berücksichtigen zu müssen. Hierdurch sind weitere Kosteneinsparungen möglich.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung wird dadurch erreicht, dass das Schaltmittel kapazitiv, induktiv, magnetisch oder optisch schaltbar ist. Als Schaltmittel sind in vorteilhafter Weise kapazitiv oder induktiv wirkende elekt- ronische Bauteile vorgesehen. Gleichwohl erfindungsgemäß einsetzbar sind mechanische oder elektronische Schalter sowie Sensoren, wie beispielsweise Bewegungs- oder Näherungsmelder.
Eine weitere Ausgestaltung wird dadurch bereitgestellt, dass die Steuerungseinheit Sende- und Empfangsmittel aufweist, welche wenigstens eine Antenne umfassen und dass der Datenaustausch mit dem Identtrager mittels eines hochfrequenten elektromagnetischen Wechselfeldes erfolgt. Von Vorteil ist, dass die Verwendung eines derartigen Wechselfeldes einerseits kleine Baugrößen der Sende- und Empfangseinheiten ermöglicht, welche einfach in die entsprechenden Bauteile der Schließvorrichtung integrierbar sind, und andererseits große Reichweiten für die Datenübertragung möglich sind. Es ist somit nicht mehr nötig, den Identtrager in die unmittelbare Nähe der Schließvorrichtung zu bringen, sondern dieser kann bequem beim Benutzer der Tür verbleiben, so dass dieser nicht mit dem Identtrager hantieren muss.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Steuerungseinheit Mittel zur Datenverarbeitung aufweist, welche einen Mikroprozessor und Speicher umfassen und dass die Zu- gangsdaten im Speicher gespeichert sind und vom Mikroprozessor für die Verschlüsselung zur Funkdatenübertragung zum Identtrager und/oder für die Verifizierung nach Empfang des Antwortsignals vom Identtrager abrufbar sind. Hierdurch wird ein hohes
Maß an Sicherheit gewährleistet, da eine Manipulation der Schließvorrichtung und damit ein unberechtigter Zugang verhindert wird. Die Sicherheit wird erfindungsgemäß dadurch erhöht, dass die gesendeten Signale zur Funkdatenübertragung, vorzugsweise kryptographische, verschlüsselt werden. Um die Tür von außen zu öffnen, ist es erforderlich, dass eine türaußenseitige Handhabe den Zugang ermöglicht. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass Komponenten der Steuerungseinheit, vorzugsweise Sende- und Empfangsmittel, im Schließzylinder, im Zylindergehäuse und/oder in der Handhabe, vorzugsweise türaußenseitig, integriert sind. Dabei wird das Schaltmittel vorzugsweise im Zylindersack, die Antenne bezie- hungsweise die Datenverarbeitungsmittel in vorteilhafter Weise im Schließzylinder, dem Zylindergehäuse oder in der Handhabe angeordnet. Vorzugsweise werden das Schaltmittel beziehungsweise die Mittel zur drahtlosen Datenübertragung in der türäußeren Handhabe integriert. Die sicherheitsrelevanten Bauteile werden türinnenseitig angeordnet und sind somit von außen unzugänglich. Es wird damit eine gute Datenübertragung über die Sende- und Empfangsmittel erreicht, da weder das Türmaterial noch die Schließvorrichtung selbst die Antenne abschirmen. Besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, die Antenne in der türaußenseitigen Handhabe zu integrieren oder die äußere Handhabe als Antenne auszugestalten. Ebenfalls ist eine Schließvorrichtung vorgesehen, bei der die Antenne in dem den Schließzylinder tragenden Zylindergehäuse integ- riert ist. Das Schaltmittel kann ebenfalls türaußenseitig angeordnet werden, wodurch die Sicherheit nicht eingeschränkt wird, da die Schließvorrichtung nicht durch unerwünschte Manipulation an den Schaltmitteln geöffnet werden kann.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung wird dadurch erreicht, dass die Steuerungseinheit im Zylindergehäuse, vorzugsweise türinnenseitig, in- tegriert ist. In vorteilhafter Weise ist die Steuerungseinheit dabei so angeordnet, dass die Datenleitungen und Energieversorgungskabel bei einer Betätigung der Handhabe unbewegt bleiben, so dass ein diesbezüglicher Verschleiß vermieden wird.
Damit die Tür erfindungsgemäß geöffnet werden kann, ist vorgesehen, dass die Handhabe, der Schließzylinder und/oder der Riegel durch eine Kupplung, vorzugsweise me- chanisch, gekoppelt sind, solange die Schließvorrichtung von der Steuerungseinheit zur Öffnung freigegeben ist und dass die Handhabe ansonsten vom Schließzylinder und/oder dem Riegel entkoppelt ist. Mit der Kupplung ist es möglich durch Betätigen der Handhabe zunächst den Zylinderkern und damit den Schließbart des Schließzylinders
zu bewegen. Sofern die Steuerungseinheit die Zutrittsberechtigung festgestellt hat, werden die Komponenten gekoppelt. Durch die Kopplung mit dem Riegel wird somit die Schließvorrichtung geöffnet. Ist von der Steuerungseinheit festgestellt worden, dass keine Zutrittsberechtigung vorliegt, also kein Identtrager vorhanden ist oder die übertra- genen Zutrittsdaten nicht miteinander korrespondieren, dann bleibt die Kupplung im ausgekoppelten Zustand und die Handhabe ist nicht betätigbar oder die Betätigung der Handhabe bleibt wirkungslos. Beispielsweise wird ein Drehknauf oder eine Türklinke leer drehen, wenn die Kupplung die Bauteile der Schließvorrichtung nicht koppelt.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung wird dadurch erreicht, dass die Schließ- Vorrichtung eine integrierte Energieversorgung aufweist, vorzugsweise eine Batterie o- der aufladbare Energiespeicher. Es ist somit möglich die Schließvorrichtung von externen Stromnetzen unabhängig zu betreiben. Als Energiespeicher sind, insbesondere mittels fotovoltaischen Zellen oder elektromagnetisch, aufladbare Energiespeicherelemente vorgesehen. Zur Abfrage und Verifizierung der Zutrittsberechtigung ist erfindungsgemäß ein Verfahren vorgesehen, wobei die Steuerungseinheit von dem Schaltmittel aktiviert wird, die aktivierte Steuerungseinheit ein Abfragesignal an den Identtrager sendet, der Identtrager ein mit den Zugangsdaten korrespondierendes Antwortsignal an die Steuerungseinheit zurücksendet und die Steuerungseinheit die Zugangsdaten prüft und bei Zutrittsberech- tigung die Schließvorrichtung zur Öffnung freigibt.
Dies wird in vorteilhafter Weise dadurch erreicht, dass die Datenübertragung zwischen der Steuerungseinheit und dem Identtrager mittels eines hochfrequenten elektromagnetischen Wechselfeldes erfolgt und dass die Abfrage- und Antwortsignale vor dem Senden mittels mathematischer Algorithmen verschlüsselt werden. Hierzu ist des Weiteren in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Zugangsdaten im Speicher gespeichert und vom Mikroprozessor für die Funkdatenübertragung zum Identtrager codiert werden, dass der Mikroprozessor das Antwortsignal des Identträgers nach Empfang verifiziert und bei Zutrittsberechtigung die Kupplung aktiviert. Dabei wird die Handhabe mit dem Schließzylinder und dem Riegel gekoppelt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung nachfolgend beschrieben. Es zeigen
Figur 1 eine Schließvorrichtung mit Handhabe und Magnetschalter im Querschnitt;
Figur 2 ein Zylindergehäuse der Schließvorrichtung mit im türinneren Zylindersack integrierter Steuerungselektronik im Querschnitt.
In Fig. 1 ist eine Schließvorrichtung 1 mit Handhabe 2 und Schaltmittel 3 im Querschnitt dargestellt. Die Handhabe 2 umfasst einen Knauf 4 mit einem Knaufstift 5, welcher mit dem Zylinderkern 6 verbunden ist. Die Handhabe 2 sitzt außerhalb des Türblattes auf der Stirnseite 7 des Zylinderkerns 6. Der Zylinderkern 6 sitzt in dem Zylindergehäuse 8 ein und ist mit dem Schaltmittel 3 verbunden. Das Schaltmittel 3 umfasst einen Magnetschalter 9 mit einem Magnetring 10, welcher bei Betätigung der Handhabe 2 mit dem Zylinderkern 6 dreht und den Magnetschalter 9 schaltet. Sobald der Magnetschalter 9 schaltet, wird die Steuerungseinheit 12 aktiviert, welche elektronisch mit dem Magnetschalter 9 verbunden ist. Im Zylindergehäuse 8 der Schließvorrichtung 1 ist eine integrierte Steuerungseinheit 12 dargestellt. Die Steuerungseinheit 12 ist mit dem Magnetschalter 9 und einer Kupplung 13 verbunden. Die Kupplung 13 koppelt im Falle einer positiven Prüfung der Zutrittsberechtigung durch die Steuerungseinheit 12 mittels Koppelelementen 14, 15 die Handhabe 2, den Zylinderkern 6 und den Schließbart 11 zur Betätigung des Riegels der Tür.
Zur Entriegelung der Schließvorrichtung 1 wird zunächst die Handhabe 2 betätigt. Der Handhabe 2 ist der Magnetschalter 9 zugeordnet, welcher einen Schaltimpuls erzeugt, der an die Steuerungseinheit 12 übertragen wird. Durch den Schaltimpuls wird die Steuerungseinheit 12 aktiviert. Die Steuerungseinheit 12 weist in der Zeichnung nicht dargestellte Datenverarbeitungsmittel auf, welche einen Mikroprozessor zur Verschlüsselung von Abfrage- und Zugangsdaten sowie Speichermittel zur Speicherung von Zugangsdaten umfassen. Die Steuerungseinheit 12 sendet, nachdem sie aktiviert worden ist, über ihre Sende- und Empfangsmittel 16 ein Abfragesignal an den, in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellten Identtrager, der das Abfragesignal wiederum über Sende- und Empfangsmittel empfängt. Durch das Abfragesignal wird der Identtrager aktiviert und erzeugt ein Antwortsignal, welches an die Steuerungseinheit 12 zurück gesendet wird. Das Abfra- gesignal und das Antwortsignal sind erfindungsgemäß codiert. Es ist vorgesehen, den Identtrager mit einer Datenverarbeitungseinheit auszustatten, welche ein Antwortsignal erzeugt. Des Weiteren sind Speichermittel zur Speicherung von Zugangsdaten vorgesehen. Von der Erfindung ebenfalls umfasst, sind passive Identtrager, welche ein Ant-
wortsignal erzeugen, das durch eine integrierte Schaltung aus dem Abfragesignal erzeugt wird. Das Antwortsignal, welches mit den Zugangsdaten korrespondiert, wird wieder an die Steuerungseinheit 12 gesendet, wo es mit den dort gespeicherten Zugangsdaten verglichen wird. Korrespondieren die Zugangsdaten mit dem Antwortsignal, wird Zugangsberechtigung festgestellt und die Schließvorrichtung 1 zur Öffnung freigegeben. Dabei wird über eine Kupplung 13 die Handhabe 2 mit dem Schließzylinder 6 beziehungsweise dem Schließbart 11 gekoppelt, so dass bei weiterer Betätigung der Handhabe 2 die Schließvorrichtung 1 ohne Weiteres öffnet. Wird keine Zugangsberechtigung festgestellt, verbleibt die Kupplung 13 in dem entkoppelten Zustand und die weitere Be- tätigung der Handhabe 2 bleibt wirkungslos. Die Schließvorrichtung 1 öffnet nicht.
Die Codierung der Übertragungssignale kann durch einen einfachen werksseitig festgelegten Code erfolgen, erfindungsgemäß sind auch intelligente Systeme vorgesehen, deren Codierung auf einer zufällig gewählten mathematischen Funktion beziehungsweise auf Zufallszahlen basiert. Durch eine kryptographische Verschlüsselung ist eine hohe Betriebssicherheit bei der Benutzung der Schließvorrichtung 1 erreichbar. Die Verschlüsselung kann einerseits mittels eines Datenverarbeitungsprogramms direkt von der Steuerungseinheit 12 vorgenommen werden. Andererseits kann die Verschlüsselung auch von einem zusätzlich mit der Steuerungseinheit verbundenen, vorzugsweise von außen einsteckbaren elektronischen Schaltelement vorgenommen werden, beispiels- weise einer Chipkarte, die eine integrierte Schaltung zur Verschlüsselung aufweist.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung 1 ermöglicht den Zugang durch eine damit versehene Tür auf einfache Weise. Dabei kann auf eine Betätigung des Identträgers verzichtet werden, so dass dessen Anwesenheit in Funkreichweite ausreicht, um die Funktionen der Schließvorrichtung 1 ausführen zu können. Allein die Betätigung der Handhabe 2 aktiviert die Funktionen der Schließvorrichtung 1. Die Tür ist bei Zutrittsberechtigung unverschlossen. Liegt keine Zutrittsberechtigung vor oder ist die Steuerungseinheit 12 nicht aktiviert, ist die Tür verschlossen.
In Fig. 2 ist ein Zylindergehäuse 8 der Schließvorrichtung mit der integrierten Steuerungseinheit 12 dargestellt. Der Schließbart 11 ist am Zylinderkern 6 angeordnet und mit der Handhabe 2 über eine nicht in der Zeichnung dargestellte Kupplung 13 koppelbar. Die Steuerungseinheit 12 ist im Türinnenbereich angeordnet und weist Sende- und Empfangsmittel 16 auf, welche türaußenseitig angeordnet sind. Der Schließbart 11 stellt die Grenze zwischen der Türinnen- und Türaußenseite dar. Der Zylinderkern 6 ist mit
dem Schließbart 11 über die Kupplung 13 koppelbar, indem die Koppelelemente 14, 15 miteinander koppeln und die Kupplung 13 zwischen dem Zylinderkern 6 und dem Schließbart 11 blockieren. Die Kupplung 13 ist mit der Steuerungseinheit 12 durch Datenleitungen 17 verbunden, damit bei positiver Prüfung der Zutrittsberechtigung, die Kupplung 13 geschaltet werden kann.
Schließvorrichtung für eine Tür
Bezugszeichenliste
1 Schließvorrichtung
2 Handhabe
3 Schaltmittel
4 Knauf
5 Knaufstift
6 Zylinderkern
7 Stirnseite
8 Zylindergehäuse
9 Magnetschaiter
10 Magnetring
11 Schließbart
12 Steuerungseinheit
13 Kupplung
14 Koppelelementen
15 Koppelelementen
16 Sende- und Empfangsmittel
17 Datenleitungen