Beschichtungsvorrichtung für ein langgestrecktes Werkstück
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine Teiloberfläche eines langgestreckten und in seiner Längsrichtung transportierten Werkstückes, bestehend aus einer mit Vakuum beaufschlagbaren Beschichtungskammer mit einer Einlaßmatritze und einer Auslaßmatritze, einem Beschichtungsrahmen und einer vor der Auslaßmatritze angeordneten Auslaufführung.
Es ist bekannt, langgestreckte und in ihrer Längsrichtung transportierte Werkstücke zumindest auf einem Teil ihrer Oberfläche mit einem Beschichtungsmedium zu versehen. Als Beschichtungsmedien werden pump- und filterfähige, düsengängige Flüssigkeiten wie Pigmentlösungen, Farben, Lacke, Grundierungen und Imprägnierungsmittel eingesetzt. Für den Beschichtungsvorgang wird das Werkstück durch eine Beschichtungskammer bewegt, an die eine Vakuumleitung angeschlossen ist. Die Beschichtungskammer ist für den Durchlaß des Werkstückes mit einer Einlaßmatritze und einer Auslaßmatritze versehen, die beide dem Querschnitt des Werkstückes angepaßt, jedoch um ein vorgegebenes Maß größer ausgebildet sind, so dass ein umlaufender, gleichbleibender Spalt zwischen der Oberfläche des Werkstückes und den Matritzen vorhanden ist. Über den Spalt in der Einlaßmatritze und in der Auslaßmatritze wird Luft von außen angesaugt, so dass sich in der Beschichtungskammer ein Vakuum angestrebter Größe einstellt. Am Eingang der Beschichtungskammer, also kurz hinter der Einlaßmatritze, ist ein Beschichtungsrahmen vorgesehen, der entweder mehrere Bohrungen oder mehrere Flachstrahldüsen besitzt, über die das Beschichtungsmedium zumindest auf einen Teil der Oberfläche des Werkstückes aufgesprüht wird. Hinter dem Beschichtungsrahmen befindet sich mit Abstand vor der Auslaßmatritze noch eine Auslaufführung für das Werkstück. Bei einer derartigen Vorrichtung wird das Beschichtungsmedium am Eingang der Beschichtungskammer immer entgegen der Luftströmung auf das Werkstück aufgetragen. Dabei besteht die Gefahr, dass das Beschichtungsmedium, zumindest stellenweise, das Werkstück nicht erreicht. Bei einer verhältnismäßig dünnen Beschichtung kann es darüber hinaus noch im Bereich der Auslaufführung zu Fehlstellen kommen, da an den Berührungspunkten keine sogenannte Verschlichtung der Beschichtung durch angesaugte Luft erfolgt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Auftragen eines Beschichtungsmediums auf zumindest einer Teiloberfläche eines langgestreckten und in seiner Längsrichtung transportierten Werkstückes aufzuzeigen, bei der ohne zusätzlichen Aufwand ein gleichmäßigerer und konstanter Auftrag des Beschichtungsmediums erreicht wird, der auch bei höheren Produktionsgeschwindigkeiten noch eine sehr gute Qualität der Beschichtung zuläßt. Zusätzlich soll bei einer dreiseitigen Beschichtung die bisher immer erforderliche Abdeckmaske entfallen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass der Beschichtungsrahmen als Flachdüse ausgebildet und zwischen der Auslaufführung und der Auslaßmatritze angeordnet ist.
Durch eine derartige Ausgestaltung der Vorrichtung wird auch bei verhältnismäßig hohen Vorschubgeschwindigkeiten eine gleichmäßige und konstante Beschichtung erreicht. Das Auftreten von Fehlstellen wird vermieden, zumindest aber in erheblichem Maße reduziert. Die Beschichtungskammer kann kürzer ausgebildet sein, so dass sich kleinere Auftragseinheiten ergeben. Der Auftrag des Beschichtungsmediums kann besser gesteuert werden und der am Ende eines Werkstückes entstehende Wulst aus dem Beschichtungsmittel kann reduziert werden.
Der Beschichtungsrahmen ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung entweder mit der Auslaufführung verbunden oder in der Auslaufführung integriert.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung in vereinfachter Weise und nicht unbedingt maßgerecht dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In dieser Zeichnung ist von einer Vorrichtung zum Auftragen eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine Teiloberfläche eines langgestreckten und in seiner Längsrichtung gemäß dem Pfeil 1 transportierten Werkstückes 2 nur eine
Beschichtungskammer 3 gezeigt, die an eine Vakuumleitung 4 angeschlossen ist. Diese Beschichtungskammer 3 besitzt einerseits eine Einlaßmatritze 5 und andererseits eine Auslaßmatritze 6, deren Querschnitt dem Querschnitt des Werkstückes 2 entspricht, allseitig jedoch geringfügig größer ist, so dass sich um das Werkstück 2 allseitig ein Spalt 7 vorgegebener Größe erstreckt. Über die Spalte 7 wird aufgrund des an die Beschichtungskammer 3 angelegten Vakuums Luft von außen angesaugt. Aufgrund der Größe bzw. dem Querschnitt der Spalte 7 kann nun ein Vakuum vorgegebener Größe in der Beschichtungskammer 3 erreicht werden.
In der Beschichtungskammer 3 befindet sich mit Abstand von der Auslaßmatritze 6 eine Auslaufführung 8, die einen lagegenauen Transport des Werkstückes 2 sicherstellt. In dieser Auslaufführung 8 befindet sich im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Kanal 9, der über eine in der Zeichnung nicht dargestellte Leitung mit einem Beschichtungsmedium, beispielsweise Lack, beaufschlagt wird. Von diesem Kanal 9 führt eine sogenannte Flachdüse 10 nach außen in Richtung auf das Werkstück 2. Über diese Flachdüse 10 wird nun das Beschichtungsmedium auf zumindest einen Teil der Oberfläche des langgestreckten Werkstückes 2 aufgetragen bzw. aufgesprüht. Dadurch bedingt, dass der Auftrag des Beschichtungsmediums - in Transportrichtung des Werkstückes 2 gesehen - hinter der Auslaufführung 8 erfolgt, werden durch dieselbe keine Fehlstellen der Beschichtung auf dem Werkstück 2 erzeugt. Die Beschichtung wird jetzt in Transportrichtung des Werkstückes 2 auf dasselbe aufgetragen. Durch die über den Spalt 7 in der Auslaßmatritze 6 angesaugte Luft, wird überschüssiges Beschichtungsmedium mitgerissen. Das Beschichtungsmedium erreicht durch diese Ausgestaltung an allen vorgesehenen Stellen das Werkstück 2, so dass auch diesbezügliche Fehlstellen ausgeschlossen sind.
Während beim dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel der als Flachdüse 10 ausgebildete Beschichtungsrahmen in der Auslaufführung 8 integriert ist, kann derselbe auch als getrennter Rahmen ausgebildet sein, der entweder mit der Auslaufführung 8 verbunden oder als getrenntes Bauteil zwischen der Auslaufführung 8 und der Auslaßmatritze 6 angeordnet ist.