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WO1999020035A2 - Zugangs- und abrechnungsverfahren mittels chipkarte - Google Patents

Zugangs- und abrechnungsverfahren mittels chipkarte Download PDF

Info

Publication number
WO1999020035A2
WO1999020035A2 PCT/EP1998/006471 EP9806471W WO9920035A2 WO 1999020035 A2 WO1999020035 A2 WO 1999020035A2 EP 9806471 W EP9806471 W EP 9806471W WO 9920035 A2 WO9920035 A2 WO 9920035A2
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
chip card
transfer
services
card
data
Prior art date
Application number
PCT/EP1998/006471
Other languages
English (en)
French (fr)
Other versions
WO1999020035A3 (de
Inventor
Rüdiger KLEIN
Original Assignee
Klein, Patrick
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19812125A external-priority patent/DE19812125A1/de
Application filed by Klein, Patrick filed Critical Klein, Patrick
Priority to AU20471/99A priority Critical patent/AU2047199A/en
Priority to EA200000401A priority patent/EA200000401A1/ru
Priority to JP2000516477A priority patent/JP2001520427A/ja
Priority to EP98965131A priority patent/EP1050031A2/de
Priority to CA002307032A priority patent/CA2307032A1/en
Publication of WO1999020035A2 publication Critical patent/WO1999020035A2/de
Publication of WO1999020035A3 publication Critical patent/WO1999020035A3/de

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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
    • G07F7/0866Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means by active credit-cards adapted therefor
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q20/00Payment architectures, schemes or protocols
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    • G06Q20/3433Cards including a counter the counter having monetary units
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M17/00Prepayment of wireline communication systems, wireless communication systems or telephone systems

Definitions

  • the present invention relates to an access and billing method using a chip card for obtaining services from telecommunications and supply networks, and a billing method using a chip card for obtaining services and / or goods using an electronic transfer method.
  • a first chip card and a second chip card are used.
  • the first chip card is housed in a terminal and the second chip card is housed in the switching technology.
  • a subscriber enters his PIN using a keyboard and identifies himself to the first chip card.
  • the first chip card then authenticates itself to the second chip card.
  • billing with the service provider is carried out in such a way that the credit values over the network gradually, depending after the service provided, that is, depending on the amount of the cost of a connection, "devalued", which is usually done via a centrally generated fee impulse.
  • this system requires a charge pulse or similar measures to be provided centrally in order to validate the stored credit values, and in this mode of operation corresponds to a conventional card telephone.
  • the prepaid card can be a rechargeable card. Similar to the system described above, the credit on the card is canceled centrally using a fee impulse.
  • an access and billing method by means of a chip card for obtaining services and / or supplies from telecommunications networks, supply networks and the like, using a decentralized subscriber switching system with a peripheral counting and locking element and a subscriber switching device connected to it.
  • a chip card is provided and / or initialized with a first storage device for value points that authorize the purchase of services and / or supplies from one or more specific operators and / or suppliers.
  • one or more specific amounts of money are transferred to the operator or operators and / or suppliers and a value point set corresponding to these or these amounts of money is stored in the first memory device of the chip card.
  • the decentralized subscriber switching system By communicating the peripheral counter and locking element with the chip card inserted in the subscriber switching device, the decentralized subscriber switching system is activated and the respective services and / or supplies are obtained. Finally, the amount of value points is reduced in accordance with the services and / or supplies purchased. This means, on the one hand, no system return is necessary in the previous method, since a certain amount of value points can be stored on the chip card and, on the other hand, a high level of security is guaranteed, since the activation of a decentralized subscriber interface system is not through communication with a control center but through communication between the chip card and a peripheral counter and locking member.
  • this method does not require a charge pulse or the like to be transmitted from a central office, since the billing, that is to say the cancellation, is carried out decentrally, so that the processing to be carried out in the central office is considerably simplified since there is no such charge pulse or the like for any current one Participants must be provided.
  • the decentralized peripheral counter and interlocking elements do not always have to be connected online to a control center.
  • a billing method by means of a chip card for the purchase of goods and / or services using a dealer / service provider-side programming device and a customer / subscriber-side connecting device or access box is created.
  • a chip card with a first storage device for transfer-relevant data is provided and / or initialized.
  • the transfer-relevant data are stored with the programming device via a network in the first memory device of the chip card inserted in the connecting device.
  • the transfer is carried out on the basis of the transfer-relevant data and a purchase of the goods and / or services is initiated.
  • FIG. 1 shows a decentralized subscriber switching system for telecommunication networks used in a first exemplary embodiment of the present invention
  • FIG. 2 shows a decentralized subscriber switching system for supply networks used in the first exemplary embodiment of the present invention
  • FIG. 3 shows a further decentralized subscriber switching system for supply networks used in the first exemplary embodiment of the present invention
  • 5 shows a flowchart of debiting value points according to the first exemplary embodiment of the present invention
  • 6 shows a prepayment process according to the first embodiment of the present invention
  • connection system 7 shows a connection system used in a second exemplary embodiment of the present invention.
  • FIG. 9 shows a flowchart of a first part of a simplified electronic transfer method according to the second exemplary embodiment of the present invention.
  • FIG. 10 shows a flowchart of a second part of the simplified electronic transfer method according to the second exemplary embodiment of the present invention.
  • FIG. 11 shows a prepayment process according to the second embodiment of the present invention.
  • a decentralized subscriber connection system for telecommunication networks which consists of at least one programmable peripheral connection point which initially at least partially blocks network access for the connected subscriber and this peripheral connection point only after the subscriber has connected at least one subscriber connection device even by inserting, unlocking, or unlocking a smart card in it if the microprocessor of the chip card has transferred valid value points to the microcontroller at the switch-on point so that it can activate it (for a certain period of time, partially or for a certain contingent of fees), which enables the subscriber to (partially) perform services via the network to use the appropriate period.
  • reference number 1 denotes the decentralized subscriber switching system
  • reference number 2 denotes a programmable peripheral connecting element
  • reference number 2a denotes a TAE or antenna socket
  • reference number 3 denotes a subscriber switching device
  • reference numbers 4 and 6a denote residential-related supply lines
  • reference number 5 a telecommunications network or program distribution network
  • the reference symbols 6 and 7 denote feed lines
  • the reference symbol 8 denotes a receiving device or subscriber terminal.
  • the decentralized subscriber switching system 1 consists of the peripheral connecting element 2, which is connected between the housing-related supply lines 4 and 6a, the already existing TAE or antenna socket 2a and the mobile subscriber switching device 3, which is connected to the supply line 6 from the TAE or antenna socket 2a is switched.
  • the peripheral interface 2 in the form of an intelligent locking point for analog two-wire or.
  • Broadband coaxial networks or a controllable base connection for ISDN two-wire networks is connected on the input side to at least one telecommunications network or program distribution network 5 via at least one main line, that is to say the feed line 4.
  • the connecting element 2 is connected to the connecting device 3 via the housing-related supply line 6 and the TAE socket 2a, and this connecting device 3 is in turn connected via the supply line 7 to the at least one receiving device or subscriber terminal device 8.
  • a chip contact is located in the connection device 3 and the corresponding programmable microcontroller is located in the connection element 2. Between these, a debiting process for debiting a value point quantity on the chip card takes place.
  • the chip card is loaded in a cash dispenser, which also initiates a transfer.
  • the TAE socket or antenna socket 2a is a stub antenna socket in coaxial networks.
  • decentralized subscriber interface system is only described for telecommunications networks and not for supply networks in general, for which this interface system can also be used.
  • a peripheral locking device at a peripheral connection point can only be released by the subscriber if the subscriber has been authorized to do so and has a billing card with valid value points.
  • a peripheral locking device in the form of an electronic counter can also be used for the supply networks - and switching element are installed, so that the supply depends in whole or in part on whether the participant can prove paid value points or a valid authorization card for it.
  • value points are transferred to the microcontroller at the switch-on point so that it can activate for a certain period of time, for a certain power contingent of the supply power (for electricity (kWh), for gas and water (m)), which generally means a prepaid or prepayment system for landlines.
  • FIGS 2 and 3 show decentralized subscriber switching systems that can be used in supply networks.
  • reference number 10 denotes the decentralized subscriber switching system for supply networks
  • reference number 11 denotes an input-side supply line
  • reference number 12 denotes a peripheral counting and locking element
  • reference number 13 denotes a line
  • reference number 14 denotes a subscriber switching device with chip card reader and writer
  • the reference numeral 15 denotes an output line.
  • the supply line 11 on the input side is connected to the peripheral counting and locking element 12.
  • the peripheral counting and locking element 12 is also connected to the subscriber switching device 14.
  • the subscriber switching device 12 is connected to the line 15 on the output side, so that a supply with, for example, energy, electricity, gas, water, etc. is ensured.
  • the input side Supply line 11 connected to the peripheral counter and locking member 12. Furthermore, the peripheral counting and locking element 12 is connected to the line 15 on the output side. The peripheral counting and locking element 12 is also connected to the subscriber switching device 14 via the line 13, this connection being able to be of any length or also wireless, for example via radio. Accordingly, a supply of, for example, energy, electricity, gas, water, etc. is also guaranteed here.
  • connection of subscribers to communication networks and supply networks can also remain anonymous and the use of services and services is determined by the subscriber himself.
  • the very complex system return for the administration, operation and billing of the participants is therefore dispensed with and thus an access authorization with prepayment character is obtained.
  • the system return is the payment itself, which is made as a purchase or top-up of the prepaid card or as a transfer from the chip card to the account of the operator who is authorized to receive the fee for the marketing of the services from the respective networks.
  • This operator has previously programmed its peripheral connection point with all the data important for billing and administration.
  • This programming is carried out with a handheld programming device or programmer (not described in more detail here) via the respective own network or also via a third-party network by means of remote data transmission.
  • This new chip card or authorization card serves as a transfer card, which only carries out transfers from a customer account to an operator account and receives a value corresponding to this amount of value points, so to speak, as a receipt for this transfer, with which the participant retrieves services or supplies, even if the transfer amount is chosen freely or can relate.
  • This application can be saved in any form of electronic cash cards in an existing additional function, with which every form of electronic commerce can be fulfilled. With this card, no cash is loaded, but this cash is transferred electronically from the participant or customer account to the operator or service provider account.
  • Access to services from networks is only ensured if the user has acquired the authorization to do so.
  • the so-called counter and interlocking element is available in the decentralized subscriber switching system for telecommunications networks and supply networks, which is able to count the consumption and, when a quantity exceeding the prepaid amount is reached, causes the connection to be completely or partially locked again.
  • a partial locking for example for acceptance categories, low loads and full loads or small quantities and large quantities, is intended to maintain a certain emergency supply, which may be necessary if a complete shutdown is particularly hard would entail.
  • the subscriber switching device can be connected to the peripheral switching element via a separate line, via which the subscriber switching device can supply the peripheral switching element with energy and vice versa and via which a cryptographic data exchange between the microcontroller in the peripheral counter and Locking element and the microcontroller can take place in the electronic cash chip card inserted into the subscriber switching device.
  • the chip card when it is inserted for the first time, learns the data record previously stored in the peripheral switching element and transferred there by the operator / provider by means of a programming device with location data, name and bank details of the operator / provider.
  • the customer / participant In order to be able to carry out the transfer, the customer / participant must insert this chip card into a charging terminal of a bank or transmit this data to his bank by remote data transmission so that the transfer is carried out.
  • the amount of money is then converted into a so-called replacement currency in the form of value points using one of the additional functions on the cash card.
  • the peripheral connection point of a telecommunications network or supply network is connected to a subscriber connection device via the subscriber-related signal line, via which the power supply to the peripheral connection point and the data exchange between the controllers take place in the peripheral connection point and in the chip card.
  • This data connection is used for data exchange, which ultimately monitors the type of authorization and the duration of authorization for subscriber access and / or the amount of the fee quota and / or the utility service.
  • the peripheral connection point can be within the area of responsibility of the network operator, also outside the range of the subscriber, and can only be programmed or reprogrammed by the operator either before installation and on site, optionally via a third-party network or via the distribution network with the signals supplied there using a programming device.
  • It contains a serially programmable microcontroller, which with the data of the network operator, its address, its bank connection, further with the data of the connection point, its exact location and numbering, as well as with the data of the purchased services and the respective billing factor, which is the basis for authorization recognition and pricing, can be programmed.
  • This peripheral connection point can be used as a single switching element or as a peripheral counter and interlocking element between the respective output of telecommunication networks and supply networks and the home-related connection or also as a single component in networks, so that so-called individual blocking elements are created which give access to these networks in one or both directions regulate in whole or in part.
  • changeable data such as name, address of the network operator / service provider, his bank details and the billing factor can be reprogrammed at any time as the basis for billing. This is done to prevent misuse and unauthorized switching on.
  • the network operator / service provider can thereby primarily switch off, limit or switch through the connection if he deems it necessary. This can be useful if he does not want the participant to expect the prepaid service, gives him a permanent free card in the form of an activation chip card, as previously delivers against invoice or debit, and must lock it when the payment arrives.
  • a decentralized subscriber interface system can also be implemented here in a manner analogous to that described for the telecommunications networks:
  • the supply is locked by a so-called load contactor or another switch, such as an electronic load switch.
  • the microcontroller in the peripheral counter and interlocking element is programmed using modern concepts for communication, for example via the power network (Powerline communication systems), which means that low-frequency data can be transmitted to all individual medium-voltage cables and the low-voltage local area network to the individual house connection. in order to be able to take over control and regulation tasks. Since this data network is currently still in the trial phase, but it can also be expected that it will be expanded nationwide in the future, it is possible for the network operator to influence this microcontroller from the outside at any time via its own data network. This gives the energy supplier the option of making changes and tamper protection.
  • the connecting device can be integrated in the peripheral counter and locking element or better connected from there in the direction of an output distribution network at any point. If a valid prepaid card is introduced there, the lock will be released and the service or for how long the available amount of value points will be displayed.
  • peripheral counting and interlocking element with electrical impulses which can be integrated into a meter, must be supplied with additional electrical current so that the data can be recognized which control the interlocking from the subscriber switching device, depending on what authorization a customer has.
  • a microcontroller must be located in the control part of such a valve (peripheral switching element), which can either be programmed by an external interface or can be influenced by external data transmission.
  • the respective participant receives a participant switching device with chip contacting device and optionally also a supplied and initialized microprocessor card.
  • This microprocessor card is a first special form of the billing card, as has already been described.
  • the previously mentioned operating system has been programmed into this billing card and it will open the access point for the first time for a certain time and / or for a certain charge contingent and / or for a certain supply service when it is first inserted into the subscriber switching device and will be accessed via the
  • the contacting device stores the operator-specific data, such as name, address, bank details of the operator or billing service provider, purpose of use, location of the peripheral connection point, etc.
  • the chip card After this card has become increasingly devalued, the chip card must be recharged in the same way as another cash card (cash card) if it has been voided.
  • this card is pushed into a top-up terminal just like a cash card and with the help of an additional or additional function, a cash deposit is order, which the customer can choose freely, is not stored as electronic cash as before, but instead is transferred to the account of the respective network operator using the information stamped on the card using the specific connection point and the other specific data due to this special form of the card.
  • This transfer order can also be done offline or online using remote data transmission.
  • the participant must provide the money, as when topping up a conventional cash card, either via cash himself or via a credit card with conventional identification (PIN) and the selected amount of money, about which the participant is informed accordingly, is already transferred online to the operator's account during the transfer or Transferred to the service provider.
  • PIN conventional identification
  • the software implemented in the microchip creates a countervalue for the money transferred in the form of a point amount, which is booked through the secondary function of the storage unit provided for this purpose.
  • the subscriber will bring his card to his subscriber switching device. There he can (with the help of the new points) open his peripheral switch-on point or take up or consume fees and utilities.
  • the number of points is proportional to the time units, fee units or consumption quantities now available to him, for which access to the supply network or supply network remains open.
  • the respective residual value on, for example, days, fees, consumption quantities or points is shown on a display or a display of the control unit.
  • the network operator or supplier also has the advantage that there is transparency for the utilization of his network by informing him of the point at which the subscriber is connected as the purpose of the transfer, which is what the network operator and provider can be evaluated and he knows, for example, exactly where there are connections that ultimately are rarely or not used at all. In this way, he can selectively acquire additional subscribers without having to register subscribers by name and address.
  • the subscriber in turn, remains anonymous and completely free to choose his desired services from the home-related lines for communication services and utilities and can also block access to his switch-on point to save fees if there is a long absence from the apartment during vacation, illness or in the case of a second home.
  • the participant knows to whom and for what purpose money is paid and can clearly assign the amount chosen by him and ultimately made available during the transfer in the case of transfer from the account. If the authorization card is topped up with cash, a receipt can be printed out in the form of an account statement at any time.
  • these "boundary cards” are also validated with a cash amount chosen by the participant himself and the validity is then used on a daily, fee or quantity basis depending on the value of the selected category.
  • the limitation card can only perform a limitation function if the main card has already been canceled by transferring the value point to the peripheral connection point.
  • the following is a description of a distribution of a certain transfer amount among different payment recipients.
  • the software can already determine what proportion of the amount transferred must be divided among the respective sub-suppliers. This is done by storing further transfer data that are related to a specific accounting ratio, which creates a so-called accounting cascade.
  • connection devices for the use of services from different NEN telecommunications networks or supply networks can be integrated in a single billing center for a subscriber.
  • a so-called multimedia or multifunctional accounting or control center can be created. This can preferably be set up in a telephone terminal.
  • a participant wants to transfer a higher amount to the network operator / utility account using the authorization card and thus wants to create a higher balance for a longer period or more fee balances, he should be offered a non-linear amount of points as interest compensation.
  • This type of discount is popular with smart card applications and prepayments.
  • the subscriber has the opportunity to set his own budget when connecting to a media supply or other forms of services on telecommunication networks and supply networks.
  • the network operator and supplier has the advantage that the service he offers is already paid for when it is called up and that it is no longer necessary to send prepaid cards or issue invoices or otherwise monitor the payment process.
  • the interest advantage of the prepaid character for the network operator and supplier is balanced. Advance payments can also be made.
  • FIG. 4 shows a previously described process of loading a set of value points onto the chip card for the use of telecommunications and supply services from networks and lines
  • FIG. 5 shows a previously described process of debiting from the chip card for the use of telecommunications and utilities shows services from networks and lines
  • FIG. 6 shows a simple prepayment process or prepaid process in the decentralized subscriber switching system, in which, after the transfer between operator, subscriber and bank, a value point set is created on the card.
  • the second exemplary embodiment of the present invention describes a billing method with a chip card for the purchase of goods and services of a general type in such a way that, via a telecommunication network, chip card inserted into a connecting device for transfer from a programming device of a supplier or service provider, which is similar to the programming device of the network operator mentioned above, can be transmitted for the purpose that the subscriber or customer can then arrange for the payment himself or herself if he / she transfers the transfer order or several transfer orders directly on his chip card just inserted in the connecting device can be carried out at the loading terminal of a bank or online via a data transmission path to a bank, recognizing the account he has selected and using the usual security provided by his preferred bank.
  • the special feature of this process is that the "money transport" service is located exclusively in the banking sector, so that all precash and prepayment services can be conveniently used, thereby providing a high security standard for the money transfer and transfer orders is.
  • the basic idea of the method is that the system does not have to have its own way back or an online connection to a billing center or evidence center or to a bank. Rather, according to this second exemplary embodiment of the present invention, a transfer is made to an account of a dealer or service provider previously read in on the chip card in the eye. view in which the participant causes the chip card at the loading terminal to make a transfer.
  • This new chip card or authorization card thus serves as a transfer card, which only transfers from a customer account to a participant account.
  • This application can be saved in any form of electronic cash cards in an existing additional function, with which every form of electronic commerce can be fulfilled. With this card, no cash is loaded, but this cash is transferred electronically from the participant or customer account to the dealer or service provider account. This avoids an uncontrollable amount of money.
  • FIG. 7 in which an activation system for electronic transfers or electronic cash transfers is shown.
  • the reference numeral 16 denotes network lines
  • the reference numeral 17 denotes a programming device on the part of the service provider / dealer
  • the reference symbol 18 denotes a connecting device for a chip card on the part of the subscriber.
  • the service provider / dealer is connected to the switching device 18 by means of his programming device 17 and a dealer card optionally provided in it via the power lines 16.
  • the programming device 17 transmits a transfer command or transfer-relevant data to the connecting device 18 in order to save this or these after confirmation by the subscriber in the subscriber's chip card.
  • FIG. 8 in which the same reference numerals as in FIG. 7 designate the same or corresponding parts.
  • system. 8 shows an overall structure of a device used in the second exemplary embodiment of the present invention.
  • system. 8 shows the structure of programming devices 17 connected via the network lines 16, which are located at the service provider or dealer, and the connecting devices 18, which are located at the subscriber or customer, for the purpose of transferring and confirming transfer orders.
  • the billing method an electronic cash bank transfer method
  • the billing method can be used for the purpose of purchasing services and goods , further simplified by the fact that in this case a point value does not necessarily have to be generated for a specific consideration. In this case, it is sufficient to carry out the simple transfer even without generating an equivalent value point set in order to claim certain goods and services against pre-payment or prepayment.
  • This chip card can also be referred to as a transfer card with and without a validation function, as an authorization card or an electronic card with a transfer function.
  • the operating system contains the usual security hierarchies designed according to the respective cryptological standard in order to contain the misuse accordingly.
  • This application is made possible by a combination of one or many connection devices on the subscriber or customer side, which are connected to one or many programming devices from service providers or dealers via a network, for example the Internet, telephone network or broadband network.
  • a network for example the Internet, telephone network or broadband network.
  • This application can also be integrated into all peripheral solutions and all current applications belonging to the state of the art.
  • a prepayment process for a service desired by the participant / customer (teleshopping, electronic commerce, ordering catalog goods, books, even all use of services such as insurance and all other things for which there is a targeted purchase intention) created in such a way that the provider of these services and goods, which the subscriber or customer bindingly orders, for example in a telephone call or online at the click of a mouse, by means of a programming device which the provider must also have, just his account number and the transfers the relevant purpose, ie all transfer data including bank details online, if necessary after confirmation to the chip card in the participant's connecting device, this data then arrives there on the participant's chip card and this participant then, after making various purchases and various Has confirmed orders and payment services, can then take this chip card to the bank on any day in order to then be able to make all the transfers stored there by confirming them individually at the bank loading terminal.
  • the route to the loading terminal of the bank can of course be avoided if currently existing remote data transmission is used for transfer orders according to the HBCI standard and the like. Only after the transaction has been completed can the participant assume that the service that has since been paid for will be fulfilled.
  • the difference to the method when used in the decentralized subscriber interface system of the first exemplary embodiment of the present invention and this method when used in general interface systems according to the second embodiment of the present invention is, however, that there is not an additional value point set for an electronic replacement currency on the chip card must be mapped, for example, to be able to use a service separately, since the order has already been placed with the payment.
  • this type of application according to the second exemplary embodiment of the present invention simplifies the application according to the first exemplary embodiment of the present invention by an essential point and everyone, seller and buyer alike, retains all rights.
  • the customer has the right to exchange, as if he paid cash on delivery, and the previous applications with payments by credit card or other debiting procedures, which entail dangers, are no longer necessary.
  • the simple operation at the terminal can then be implemented by everyone, even if there is no PC or the like. All the data required for the transaction can be read out on a small, manageable display on the controller.
  • the controller should have a keypad on which, for example, the "Confirm" button plays a special role.
  • the special thing about this billing process is that every money transfer takes place within the banks, both the storage of the transfer order on the card and the execution of the transfer order can be confirmed by the participant separately, the card identification and plausibility check is carried out at the respective exchange terminal and there is great security against misuse due to the double confirmation.
  • the account to be debited can be checked with an EC card or cash payment can be granted. In addition, it can be checked online whether the availability limit for the transfer is large enough. Otherwise it would not be carried out.
  • FIG. 9 shows a flowchart of part of a simplified electronic transfer method for the purchase of services and / or goods
  • the flowchart relating to a first step of transmitting the transfer data into an additional or 10 shows a flowchart of part of a simplified electronic transfer method for obtaining services and / or goods
  • the flowchart relating to a second step of a Money transaction that is, executing a transfer order from the additional function
  • FIG. 11 shows a simple prepayment process or prepaid process without creating a value credit, in which a transfer order is stored on the switching device and the transfer from the customer / participant account to the Dealer / service provider account.
  • chip card can also be implemented which can be used both for the method according to the first exemplary embodiment of the present invention and for the method according to the second exemplary embodiment of the present invention.

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Abstract

Es wird ein Zugangs- und Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Leistungen und/oder Versorgungen aus Telekommunikationsnetzen, Versorgungsnetzen und dergleichen unter Verwendung eines dezentralen Teilnehmeranschaltsystems mit einem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied und einem daran angeschalteten Teilnehmeranschaltgerät offenbart. Bei diesem Verfahren wird eine Chipkarte mit einer ersten Speichereinrichtung für Wertpunkte, die zum Beziehen von Leistungen und/oder Versorgungen eines bestimmten Betreibers berechtigen, bereitgestellt und/oder initialisiert. Weiterhin wird ein bestimmter Geldbetrag an den Betreiber überwiesen und eine diesem Geldbetrag entsprechende Wertpunktmenge in der ersten Speichereinrichtung der Chipkarte gespeichert. Durch Kommunikation des peripheren Zähl- und Verriegelungsglieds mit der in das Teilnehmeranschaltgerät eingebrachten Chipkarte wird das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem freigeschaltet und werden die jeweiligen Leistungen und/oder Versorgungen bezogen. Schließlich wird die Wertpunktmenge entsprechend den bezogenen Leistungen und/oder Versorgungen verringert. In einem vereinfachten Abrechnungsverfahren werden von einem Dienstleister/Händler mittels eines Programmiergeräts Überweisungsdaten auf eine seitens des Bestellers in sein Anschaltgerät geführte Chipkarte übertragen, dort bestätigt und anschließend als normale Banküberweisungen nach nochmaliger Bestätigung zum Zweck der Bestellung von Dienstleistungen/Waren ausgeführt.

Description

Beschreibung
ZUGANGS- UND ABRECHNUNGSVERFAHREN MITTELS CHIPKARTE
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zugangs- und Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Leistungen aus Telekommunikations- und Versorgungsnetzen und ein Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Dienstleistungen und/oder Waren mittels eines elektronischen Überweisungsverfahrens .
In der Vergangenheit sind verschiedene Abrechnungsund Zugangssysteme entwickelt worden, die Magnetkarten, Chipkarten, Kreditkarten oder irgendeine andere Form einer Karte verwenden.
Aus der DE-A-195 13 746 ist es bekannt, einen Telefonanschluß gegen mißbräuchliche Nutzung zu sichern. Da- bei werden eine erste Chipkarte und eine zweite Chipkarte verwendet. Die erste Chipkarte ist in einem Endgerät untergebracht und die zweite Chipkarte ist in der Vermittlungstechnik untergebracht. Ein Teilnehmer gibt seine PIN über eine Tastatur ein und identifiziert sich dabei ge- genüber der ersten Chipkarte. Die erste Chipkarte authentifiziert sich dann gegenüber der zweiten Chipkarte. Hierbei besteht ebenso die Möglichkeit, eine Guthabenwerte aufweisende Chipkarte zu verwenden . Diese Karte wird in ein Karteniesemodul eingeführt und mittels eines kryptographischen Verfahrens werden von ihr Guthabenwerte auf die erste Chipkarte abgebucht. Die abgebuchten Guthabenwerte werden zur Abrechnung mit einem Diensteanbieter verwendet. Obgleich es nicht näher erläutert ist, besteht hierbei als einzige logische Interpretation diejenige, daß das Abrechnen mit dem Diensteanbieter derart erfolgt, daß die Guthabenwerte über das Netz nach und nach, je nach erbrachter Dienstleistung, das heißt je nach Höhe der Kosten einer Verbindung, "entwertet" werden, was üblicherweise über einen zentral erzeugten Gebührenimpuls erfolgt. Das heißt, dieses System erfordert eine zentrale Bereitstellung eines Gebührenimpulses oder ähnliche Maßnahmen, um die gespeicherten Guthabenwerte entwerten zu können, und entspricht in dieser Betriebsweise einem herkömmlichen Kartentelefon.
Aus der DE-A-44 08 655 ist es bekannt, eine Guthabenkarte in Verbindung mit einem Funktelefon zu verwenden. Die Guthabenkarte kann eine wiederaufladbare Karte sein. Das Guthaben auf der Karte wird ähnlich dem zuvor beschriebenen System zentral anhand eines Gebührenimpulses entwertet .
Die zuvor beschriebenen Verfahren sind überwiegend bei Telekommunikationsnetzen anwendbar und stellen weiterhin "zentral" gesteuerte Verfahren dar, da ein in ei- ner Zentrale, wie zum Beispiel einer Vermittlungsstelle, erzeugter Gebührenimpuls verwendet wird, um ein Guthaben zu entwerten. Dies weist jedoch den Nachteil auf, daß zum Beispiel bei Störung des Gebührenimpulses über den gegebenenfalls langen Übertragungsweg keine Guthabenentwer- tung stattfindet und demgemäß der Diensteanbieter des Telekommunikationsnetzes Unkosten tragen muß. Weiterhin ist ein wesentlicher Nachteil insgesamt, daß immer eine Kommunikation, das heißt, mindestens die Übermittlung des Gebührenimpulses, von der Zentrale zu dem Endgerät erfor- derlich ist, was die notwendigen in der Zentrale durchzuführenden Verarbeitungen erhöht .
Es ist demgemäß die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die zuvor beschriebenen Probleme im Stand der Tech- nik zu beseitigen und Zugangs- und Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zu schaffen, die einerseits keinen Sy- stemrückweg erfordern, keinen ständigen zur Abrechnung dienenden Vorwärtsimpuls benötigen, zusätzlich eine hohe Sicherheit aufweisen und andererseits für eine Vielzahl von Diensten verwendbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in den Ansprüchen 1 und 13 angegebenen Verfahren gelöst.
Ferner sind in den Ansprüchen 11 und 21 Chipkarten angegeben, die zur Verwendung bei diesen Verfahren geeignet sind.
Genauer gesagt wird erfindungsgemäß ein Zugangs- und Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Lei- stungen und/oder Versorgungen aus Telekommunikationsnetzen, Versorgungsnetzen und dergleichen unter Verwendung eines dezentralen Teilnehmeranschaltsystems mit einem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied und einem daran angeschalteten Teilnehmeranschaltgerät geschaffen. Bei die- sem Verfahren wird eine Chipkarte mit einer ersten Speichereinrichtung für Wertpunkte, die zum Beziehen von Leistungen und/oder Versorgungen eines oder mehrerer bestimmten Betreiber und/oder Lieferanten berechtigen, bereitgestellt und/oder initialisiert. Weiterhin wird ein oder werden mehrere bestimmte Geldbeträge an den oder die Betreiber und/oder Lieferanten überwiesen und eine diesem oder dieser Geldbeträge entsprechende Wertpunktmenge in der ersten Speichereinrichtung der Chipkarte gespeichert. Durch Kommunikation des peripheren Zähl- und Verriege- lungsglieds mit der in das Teilnehmeranschaltgerät eingebrachten Chipkarte wird das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem freigeschaltet und werden die jeweiligen Leistungen und/oder Versorgungen bezogen. Schließlich wird die Wertpunktmenge entsprechend den bezogenen Lei- stungen und/oder Versorgungen verringert. Das heißt, einerseits ist bei dem vorhergehenden Verfahren kein Systemrückweg erforderlich, da auf der Chipkarte eine bestimmte Wertpunktmenge gespeichert werden kann und andererseits ist eine hohe Sicherheit gewährleistet, da das Freischalten eines dezentralen Teilnehmeranschaltsystems nicht durch Kommunikation mit einer Zentrale sondern durch Kommunikation zwischen der Chipkarte und einem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied erfolgt.
Insbesondere erfordert dieses Verfahren keine Übermittlung eines Gebührenimpulses oder ähnliches von einer Zentrale, da die Abrechnung, das heißt, die Entwertung, dezentral erfolgt, so daß die in der Zentrale durchzufüh- renden Verarbeitungen wesentlich vereinfacht werden, da kein derartiger Gebührenimpuls oder ähnliches für jeden aktuellen Teilnehmer vorgesehen werden muß. Die dezentralen peripheren Zähl- und Verriegelungsglieder müssen nicht stets online mit einer Zentrale verbunden sein.
Weiterhin wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung eines händler/dienstleisterseitigen Programmiergeräts und eines kunden/teilnehmerseitigen Anschaltgeräts bzw. Access-Box geschaffen. Bei diesem Verfahren wird eine Chipkarte mit einer ersten Speichereinrichtung für überweisungsrelevante Daten bereitgestellt und/oder initialisiert. Die überweisungsrelevanten Daten werden mit dem Programmier- gerät über ein Netz in die erste Speichereinrichtung der in das Anschaltgerät eingebrachten Chipkarte gespeichert. Schließlich wird die Überweisung anhand der überweisungsrelevanten Daten ausgeführt und wird ein Beziehen der Waren und/oder Dienstleistungen eingeleitet.
Bei diesem Verfahren findet kein Austausch von einem Geldwert entsprechenden Daten oder kritischen Daten, wie zum Beispiel Kreditkartennummern, zwischen dem Programmiergerät und dem Anschaltgerät statt, sondern lediglich der Austausch der überweisungsrelevanten Daten, so daß auch hier eine hohe Sicherheit gewährleistet ist. Dabei wird die Überweisung seitens des Teilnehmers veranlaßt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein in einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendetes dezentrales Teilnehmeranschaltsystem für Telekommunikationsnetze;
Fig. 2 ein in dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendetes dezentrales Teilnehmeranschaltsystem für Versorgungsnetze;
Fig. 3 ein weiteres in dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendetes dezentrales Teilnehmeranschaltsystem für Versorgungsnetze;
Fig. 4 ein Flußdiagramm eines Aufladens von Wertpunkten gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5 ein Flußdiagramm eines Abbuchens von Wertpunkten gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; Fig. 6 einen Vorauszahlungsablauf gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 ein in einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendetes Anschaltsystem;
Fig. 8 einen Gesamtaufbau eines in dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwen- deten Systems;
Fig. 9 ein Flußdiagramm eines ersten Teils eines vereinfachten elektronischen Überweisungsverfahrens gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorlie- genden Erfindung;
Fig. 10 ein Flußdiagramm eines zweiten Teils des vereinfachten elektronischen Überweisungsverfahrens gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorlie- genden Erfindung; und
Fig. 11 einen Vorauszahlungsablauf gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Es folgt die Beschreibung eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Aus der WO 98/05163 ist ein dezentrales Teilnehmeranschaltsystem für Telekommunikationsnetze bekannt, welches aus mindestens einem programmierbaren peripheren Anschaltpunkt besteht, welcher den Netzzugang für den angeschlossenen Teilnehmer zunächst mindestens teilweise verriegelt und dieser periphere Anschaltpunkt erst nach An- schaltung von mindestens einem Teilnehmeranschaltgerät durch den Teilnehmer selbst, indem er darin eine Chipkarte einführt, entriegelt oder freigeschaltet wird, wenn der Mikroprozessor der Chipkarte gültige Wertpunkte an den Mikrocontroller im Anschaltpunkt übertragen hat, damit dieser ihn (für einen gewissen Zeitraum, teilweise oder für ein gewisses Gebührenkontingent) freischalten kann, wodurch dem Teilnehmer ermöglicht wird, Leistungen und Dienste über das Netz (teilweise) für einen entsprechenden Zeitraum zu nutzen.
Es wird auf Fig. 1 verwiesen, in der ein in der vor- hergehenden Anmeldung beschriebenes dezentrales Teilnehmeranschaltsystem gezeigt ist. In dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 1 das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem, bezeichnet das Bezugszeichen 2 ein programmierbares peripheres Anschaltglied, bezeichnet das Bezugszeichen 2a eine TAE- oder Antennendose, bezeichnet das Bezugszeichen 3 ein Teilnehmeranschaltgerät, bezeichnen die Bezugszeichen 4 und 6a wohnungsbezogene Zuleitungen, bezeichnet das Bezugszeichen 5 ein Telekommunikationsnetz oder Pro- grammverteilnetz, bezeichnen die Bezugszeichen 6 und 7 Zuleitungen und bezeichnet das Bezugszeichen 8 ein Empfangsgerät oder Teilnehmerendgerät.
Das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem 1 besteht aus dem peripheren Anschaltglied 2, das zwischen die woh- nungsbezogenen Zuleitungen 4 und 6a geschaltet ist, der bereits bestehenden TAE- oder Antennendose 2a und dem mobilen Teilnehmeranschaltgerät 3, welches in die Zuleitung 6 aus der TAE- oder Antennendose 2a geschaltet ist.
Das periphere Anschaltglied 2 in der Form eines intelligenten Verriegelungspunkts für analoge Zweidrahtbzw. Breitbandkoaxialnetze oder eines ansteuerbaren Ba- sisanschlusses für ISDN-Zweidrahtnetze ist eingangsseitig über mindestens eine Stammleitung, das heißt, die Zulei- tung 4, an mindestens ein Telekommunikationsnetz oder Programmverteilnetz 5 angeschlossen. Ausgangsseitig ist das Anschaltglied 2 über die wohnungsbezogene Zuleitung 6 und die TAE-Dose 2a an das Anschaltgerät 3 angeschlossen und dieses Anschaltgerät 3 ist wiederum über die Zuleitung 7 mit dem mindestens einen Empfangsgerät oder Teil- nehmerendgerät 8 verbunden.
Eine Chipkontaktierung befindet sich im Anschaltgerät 3 und der entsprechende programmierbare Mikrocontroller befindet sich im Anschaltglied 2. Zwischen diesen läuft ein Abbuchungsvorgang zum Abbuchen einer Wertpunktmenge auf der Chipkarte ab. Ein Aufladevorgang der Chipkarte geschieht in einem Bargeldautomaten, der gleichzeitig eine Überweisung veranlaßt. Die TAE-Dose oder Antennendose 2a ist bei Koaxialnetzen eine Stichleitungsantennen- dose.
In der oben genannten Anmeldung wird von einer Wertchip- oder Berechtigungskarte gesprochen, welche auch in der Form einer Bargeldkarte realisiert werden kann, je- doch wurde aus Gründen der Einheitlichkeit auf die Beschreibung des Abrechnungsverfahrens verzichtet.
Außerdem ist das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem lediglich für Telekommunikationsnetze beschrieben und nicht für Versorgungsnetze im allgemeinen, für die dieses Anschaltsystem ebenso verwendet werden kann.
Genauso wie bei den Telekommunikationsnetzen eine pe- riphere Verriegelung an einem peripheren Anschaltpunkt erst dann vom Teilnehmer aufgehoben werden kann, wenn dieser die Berechtigung dafür erhalten hat und eine Abrechnungskarte mit gültigen Wertpunkten besitzt, kann bei den Versorgungsnetzen ebenso ein peripheres Verriegelungsglied in Form eines elektronischen Zähl- und Schalt- glieds eingebaut werden, so daß die Versorgung ganz oder teilweise davon abhängig ist, ob der Teilnehmer vorausbe- zahlte Wertpunkte bzw. eine gültige Berechtigungskarte dafür nachweisen kann. Auch hier werden Wertpunkte an den Mikrocontroller im Anschaltpunkt übertragen, damit dieser für einen gewissen Zeitraum, für ein gewisses Leistungs- kontingent der Versorgungsleistung (bei Strom (kWh), bei Gas und Wasser (m ) ) freischalten kann, wodurch allgemein ausgedrückt ein Prepaid- bzw. Vorauszahlungssystem für Festnetze entsteht.
Die Figuren 2 und 3 zeigen dezentrale Teilnehmeranschaltsysteme, die bei Versorgungsnetzen verwendet werden können.
In Fig. 2 bezeichnet das Bezugszeichen 10 das dezen- trale Teilnehmeranschaltsystem für Versorgungsnetze, bezeichnet das Bezugszeichen 11 eine eingangseitige Versorgungsleitung, bezeichnet das Bezugszeichen 12 ein peri- pheres Zähl- und Verriegelungsglied, bezeichnet das Bezugszeichen 13 eine Leitung, bezeichnet das Bezugszeichen 14 ein Teilnehmeranschaltgerät mit Chipkartenleser und -Schreiber und bezeichnet das Bezugszeichen 15 eine aus- gangsseitige Leitung.
Wie es in Fig. 2 gezeigt ist, ist die eingangsseitige Versorgungsleitung 11 mit dem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied 12 verbunden. Das periphere Zähl- und Verriegelungsglied 12 ist weiterhin mit dem Teilnehmeranschaltgerät 14 verbunden. Schließlich ist das Teilnehmeranschaltgerät 12 mit der ausgangsseitigen Leitung 15 ver- bunden, so daß eine Versorgung mit zum Beispiel Energie, Strom, Gas, Wasser, usw. gewährleistet ist.
In Fig. 3 bezeichnen die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 2 die gleichen oder entsprechende Teile.
Wie es in Fig. 3 gezeigt ist, ist die eingangsseitige Versorungsleitung 11 mit dem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied 12 verbunden. Weiterhin ist das periphere Zähl- und Verriegelungsglied 12 mit der ausgangsseitigen Leitung 15 verbunden. Über die Leitung 13 ist das peri- phere Zähl- und Verriegelungsglied 12 ferner mit dem Teilnehmeranschaltgerät 14 verbunden, wobei diese Verbindung beliebig lang sein kann oder auch drahtlos, zum Beispiel über Funk, ausgeführt sein kann. Demgemäß ist auch hier eine Versorgung mit zum Beispiel Energie, Strom, Gas, Wasser, usw. gewährleistet.
Gemäß den vorhergehenden Ausführungen kann die An- schaltung von Teilnehmern an Kommunikationsnetze und Versorgungsnetze auch anonym bleiben und die Nutzung von Leistungen und Diensten wird vom Teilnehmer selbst bestimmt. Daher wird aus Kostengründen auf den sehr aufwendigen Systemrückweg für die Verwaltung, Bedienung und Rechnungslegung der Teilnehmer verzichtet und damit eine Zugangsberechtigung mit Vorauszahlungscharakter erhalten.
Den Systemrückweg stellt die Bezahlung selbst dar, die als Kauf oder Aufladung der Wertkarte bzw. als Überweisung von der Chipkarte auf das Konto desjenigen Betreibers getätigt wird, welcher für die Vermarktung der Leistungen aus den jeweiligen Netzen zur Entgegennahme des Entgelts berechtigt ist. Dieser Betreiber hat zuvor seinen peripheren Anschaltpunkt mit allen für die Abrechnung und die Verwaltung wichtigen Daten entsprechend programmiert. Diese Programmierung geschieht mit einem hier nicht näher beschriebenen Handprogrammiergerät bzw. Programmer über das jeweilige eigene Netz oder auch über ein Fremdnetz mittels Datenfernübertragung.
Der grundlegende Gedanke des Verfahrens besteht darin, daß das System nicht über einen eigenen Rückweg oder eine Onlineverbindung zu einer Abrechnungszentrale bzw. Evidenzzentrale oder zu einer Bank verfügen muß, sondern daß die Zahlung per Überweisung auf ein zuvor auf der Chipkarte eingelesenes Konto eines Betreibers in dem Augenblick erfolgt, indem der Teilnehmer die Chipkarte am Ladeterminal um den von ihm gewählten Bargeldbetrag aufwertet. So dient diese neue Chipkarte oder Berechtigungskarte als Überweisungskarte, welche lediglich Überweisungen von einem Kundenkonto zu einem Betreiberkonto ausführt und für diese Überweisung auch bei freier Wahl des Überweisungsbetrags einen diesem Betrag entsprechenden Wert an Wertpunkten sozusagen als Quittung erhält, mit denen der Teilnehmer Dienstleistungen oder Versorgungen abrufen oder beziehen kann. Diese Applikation kann in jede Form von Electronic-Cash-Karten in eine vorhandene Zusatzfunktion gespeichert werden, womit jede Form von Electronic-Commerce erfüllt werden kann. Bei dieser Karte wird kein Bargeld aufgeladen, sondern dieses Bargeld wird elektronisch vom Teilnehmer- bzw. Kundenkonto auf das Betreiber- bzw. Dienstleisterkonto überwiesen.
Der Zugang zu den Dienstleistungen aus Netzen, wie zum Beispiel Telekommunikationsnetzen oder Versorgungsnetzen, wird nur dann sichergestellt, wenn der Nutzer die Berechtigung dafür erworben hat. Dabei ist im dezentralen Teilnehmeranschaltsystem für Telekommunikationsnetze und Versorgungsnetze das sogenannte Zähl- und Verriegelungsglied vorhanden, welches in der Lage ist, den Verbrauch zu zählen, und bei Erreichen einer über das vorausbezahlte Maß hinausgehenden Menge erwirkt, daß der Anschluß komplett oder teilweise wieder verriegelt wird.
Eine teilweise Verriegelung, zum Beispiel für Abnahmekategorien, Schwachlast und Vollast oder Kleinstmengen und Großmengen ist dazu gedacht, eine gewisse Notversor- gung dennoch aufrechtzuerhalten, welche dann nötig sein kann, wenn eine Komplettabschaltung eine besondere Härte nach sich ziehen würde.
Ist das Anschaltgerät nicht im peripheren Schaltglied integriert, kann das Teilnehmeranschaltgerät über eine eigene Leitung mit dem peripheren Schaltglied verbunden sein, über die das Teilnehmeranschaltgerät das periphere Schaltglied mit Energie versorgen kann und umgekehrt und über die ein kryptographischer Datenaustausch zwischen dem MikroController im peripheren Zähl- und Verriege- lungsglied und dem MikroController in der in das Teilnehmeranschaltgerät eingeführten Electronic-Cash-Chipkarte stattfinden kann.
Beim dezentralen Teilnehmeranschaltsystem erfährt die Chipkarte beim erstmaligen Einführen den zuvor im peripheren Schaltglied gespeicherten und mittels eines Programmiergeräts vom Betreiber/Versorger dorthin transferierten Datensatz mit Standortdaten, Namen und Bankverbindung des Betreibers/Versorgers . Um die Überweisung durchführen zu können, muß der Kunde/Teilnehmer diese Chipkarte in ein Ladeterminal einer Bank einführen, bzw. diese Daten per Datenfernübertragung seiner Bank übermitteln, damit die Überweisung vollzogen wird. Anschließend wird der Geldbetrag mit Hilfe einer der Zusatzfunktionen auf der Bargeldkarte in eine sogenannte Ersatzwährung in Form von Wertpunkten umgewandelt.
Dabei bedient man sich einerseits dem Betriebssystem einer klassischen Bargeldkarte, welche zum Zweck des bar- geldlosen Zahlungsverkehrs flächendeckend eingesetzt wird, und andererseits dem System der Zusatzfunktion, durch welche die Wertpunkte auf der aufgeladenen Berechtigungskarte im dezentralen Teilnehmeranschaltsystem Stück für Stück oder völlig entwertet werden und sich bei dieser Entwertung der periphere Anschaltpunkt für eine bestimmte dem Wert entsprechende Zeitspanne, Versorgungs- leistung, Versorgungsmenge oder ein bestimmtes dem Wert entsprechendes Gebührenkontingent öffnet und der Teilnehmer die Leistung aus diesem teilnehmerbezogenen Anschluß nach Bedarf abrufen kann. Dabei gilt es, dieses Betriebs- system auf einer Karte derart zu installieren, daß ein ursprünglich gewählter Geldwert nur dann in einen neuen Punktwert übertragen wird, wenn dies vorgesehen ist und die Überweisung auch tatsächlich funktioniert hat.
Im dezentralen Teilnehmeranschaltsystem ist der periphere Anschaltpunkt eines Telekommunikationsnetzes oder Versorgungsnetzes mit einem Teilnehmeranschaltgerät über die teilnehmerbezogene Signalleitung verbunden, über die die Stromversorgung des peripheren Anschaltepunkts als auch der Datenaustausch zwischen den Controllern im peripheren Anschaltpunkt und in der Chipkarte stattfindet. Über diese Datenverbindung wird der Datenaustausch vorgenommen, der letztlich die Art der Berechtigung und die Dauer der Berechtigung des Teilnehmerzugangs und/oder die Höhe des Gebührenkontingents bzw. der Versorgungsleistung überwacht. Der periphere Anschaltpunkt kann sich im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers auch außerhalb der Reichweite des Teilnehmers befinden und kann vom Betreiber erst wahlweise vor Einbau und vor Ort optional über ein Fremdnetz oder auch über das Verteilnetz mit den dort über einen Programmiergerät angelieferten Signalen programmiert oder umprogrammiert werden. Er beinhaltet einen seriell programmierbaren Mikrocontroller , welcher mit den Daten des Netzbetreibers , seiner Adresse, seiner Bankver- bindung, weiter mit den Daten des Anschalteorts, seiner exakten Lage und Bezifferung, wie mit den Daten der bezogenen Leistungen und des jeweiligen Abrechnungsfaktors , welcher als Grundlage für die Berechtigungserkennung und Preisgestaltung dient, programmiert werden kann.
Dieser periphere Anschaltpunkt kann als einzelnes An- schaltglied oder auch als peripheres Zähl- und Verriegelungsglied zwischen den jeweiligen Ausgang von Telekommunikationsnetzen und Versorgungsnetzen und den wohnungsbe- zogenen Anschluß oder auch als einzelnes Bauelement in Netze eingefügt werden, so daß sogenannte Einzelsperrglieder entstehen, die den Zugang zu diesen Netzen in eine oder beide Richtungen ganz oder teilweise regeln.
Durch die Option der Fernprogrammierung über das ei- gene Verteilnetz oder ein fremdes Verteilnetz können veränderbare Daten, wie zum Beispiel Name, Adresse des Netzbetreibers/Dienstleisters, seine Bankverbindung und der Abrechnungsfaktor als Grundlage zur Abrechnung jederzeit umprogrammiert werden. Dies wird schon allein deshalb durchgeführt, um Mißbrauch und unbefugtes Anschalten zu verhindern. Außerdem kann der Netzbetreiber/Dienstleister dadurch den Anschluß vorrangig abschalten, begrenzen oder durchschalten, wenn er dies für notwendig erachtet. Dies kann sinnvoll sein, wenn er einem Teilnehmer die Prepaid- Leistung nicht zumuten möchte, ihm eine Dauerfreikarte in Form einer Freischalte-Chipkarte aushändigt, wie bisher gegen Rechnung oder Abbuchung liefert und bei Eintreten des Zahlungsverzugs verriegeln muß.
Werden Leistungen aus Versorgungsnetzen bezogen (Energie, Strom, Gas, Wasser und dergleichen), so ist auch hier ein dezentrales Teilnehmeranschaltsystem analog dem für die Telekommunikationsnetze beschriebenen realisierbar:
Es folgt die Beschreibung eines Bezugs von Energie bzw. Stroms.
Der Einbau des peripheren Zähl- und Verriegelungs- glieds bietet sich an der Schnittstelle "gezählter
Strom", "ungezählter Strom" an, eben da, wo heute ein normaler Zähler eingebaut wird. So kann das Verriegelungsglied in den sogenannten Zähler eingebaut werden oder auch davon abgesetzt werden. Die ganz oder teilweise Verriegelung kann hier mit der Realisierung eines Schwer- last- oder Schwachlastausgangs geschehen, wobei letzterer eine bestimmte Notversorgung erfüllen kann, damit gegebenenfalls Sekundärschäden durch eine Komplettabschaltung vermieden werden können. Auch eine Notversorgung kann damit sichergestellt werden. Moderne Zähler müssen auch künftig in der Lage sein, Energierückspeisung zu ermöglichen, so daß hier besonders zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit der Energiefluß in das Netz entsprechend vorrangig möglich ist. Beide Energieflüsse, der in das Netz und der aus dem Netz, können über das gleiche Abrechnungsverfahren gesteuert werden. Die Zählung der jeweiligen Energieflüsse kann in das gesamte Abrechnungsverfahren integriert werden. Die Verriegelung der Versorgung geschieht durch einen sogenannten Lastschütz oder einen anderen Schalter, wie zum Beispiel einen elektroni- sehen Lastschalter. Die Programmierung des Mikrocontrol- lers im peripheren Zähl- und Verriegelungsglied geschieht mit Hilfe der modernen Konzepte für die Kommunikation zum Beispiel über das Stromnetz (Powerline-Kommunikationssysteme) , wodurch über sämtliche Mittelspannungskabel bis hin über das Niederspannungssortsnetz zum einzelnen Hausanschluß niederfrequente Daten übertragen werden können, um Steuer- und Regelaufgaben übernehmen zu können. Da sich dieses Datennetz derzeit noch in der Erprobungsphase befindet, jedoch auch mit einem flächendeckenden Ausbau in Zukunft gerechnet werden kann, ist die Beeinflussung dieses bereits zu Anfang programmierten Mikro- controllers über das eigene Datennetz von außen durch den Netzbetreiber jederzeit möglich. Damit hat der Energie- versorger die Möglichkeit, Änderungen und einen Manipula- tionsschutz durchzuführen. Das Anschaltgerät kann in dem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied integriert sein oder besser von dort in Richtung eines ausgangseitigen Verteilnetzes an jeder Stelle angeschlossen werden. Wird dort eine gültige Wertkarte eingeführt, wird die Verriegelung aufgehoben und wird angezeigt, für welche Leistung oder für wie lange die vorhandene Wertpunktmenge ausreicht .
Es folgt die Beschreibung eines Bezugs von Gas .
Im Falle der Gasversorgung ist eine Verriegelung der Abnahmestelle ebenfalls ganz oder teilweise möglich, jedoch ist hier kein Vorwärtsweg über Daten realisierbar. Hier müssen die bekannten Wege Stromnetz oder Telefonetz verwendet werden, um durch Vorwärtsprogrammierung, wenn gewünscht, das periphere Zähl- und Verriegelungsglied beeinflussen zu können. Das in einen Zähler integrierbare periphere Zähl- und Verriegelungsglied mit elektrischen Impulsen muß extra mit elektrischem Strom versorgt werden, damit die Daten erkannt werden können, die aus dem Teilnehmeranschaltgerät die Verriegelung ansteuern, je nachdem welche Berechtigung ein Abnehmer besitzt. In dem Steuerteil eines derartigen Ventils (peripheren Schaltglieds) muß sich ein Mikrocontroller befinden, der entweder durch eine externe Schnittstelle programmiert werden kann oder durch externe Datenfernübertragung beeinflußt werden kann .
Es folgt die Beschreibung eines Bezugs von Wasser.
Für Wasser gilt die gleiche Beschreibung wie für Gas. Auch hier sind keine Datenübertragungen möglich, jedoch ist in diesen beiden Fällen darauf hinzuweisen, daß das Teilnahmeanschaltgerät in direktem Kontakt zu dem jeweiligen Zähler stehen muß, damit die verbrauchte Menge auch wirklich gezählt werden kann. In beiden Fällen muß der Zähler daher auch elektrisch abtastbare Schnittstellen aufweisen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß beim Bezug von Leistungen aus Versorgungsnetzen sowie auch aus Telekommunikationsnetzen das hier beschriebene Abrechnungssystem mit Vorauszahlungscharakter parallel mit anderen bisher gängigen Zahlungssystemen verwendet werden kann, da Teilnehmer vom Betreiber bzw. Versorger jederzeit Wertkarten mit begrenzter oder unbegrenzter Berechtigung beziehen können. Über den optional eingerichteten Datenvorwärtsweg können die Mikroprozessoren in den peripheren Schaltgliedern jederzeit umprogrammiert bzw. zur Ab- oder Zuschaltung seitens des Betreibers oder Versorgers beeinflußt werden.
Der jeweilige Teilnehmer erhält ein Teilnehmeran- schaltgerät mit Chipkontaktiereinrichtung sowie optional auch eine mitgelieferte und initialisierte Mikroprozessorkarte. Bei dieser Mikroprozessorkarte handelt es sich um eine erste besondere Form der Abrechnungskarte, wie es bereits beschrieben worden ist. In diese Abrechnungskarte ist das vorher erwähnte Betriebssystem einprogrammiert worden und sie wird beim erstmaligen Einführen in das Teilnehmeranschaltgerät den Zugangspunkt erstmalig für eine bestimmte Zeit und/oder für ein bestimmtes Gebührenkontingent und/oder für eine bestimmte Versorgungslei- stung öffnen und auf sie werden dabei über die Kontaktiereinrichtung die betreiberspezifischen Daten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Bankverbindung des Betreibers bzw. Abrechnungsdienstleisters , Verwendungszweck, Lage des peripheren Anschaltepunkts usw. aufgespeichert.
Nach zunehmender Entwertung dieser Karte muß der Teilnehmer diese Chipkarte genau wie eine andere Bargeldkarte (Geldkarte), wenn diese entwertet ist, wieder aufladen. Zu diesem Zweck wird diese Karte genau wie eine Bargeldkarte in einen Aufladeterminal geschoben und mit Hilfe einer Neben- bzw. Zusatzfunktion wird ein Geldbe- trag, den der Kunde frei wählen kann, nicht wie bisher als elektronisches Bargeld aufgespeichert, sondern aufgrund dieser Sonderform der Karte durch die auf der Karte aufgeprägten Informationen an das Konto des jeweiligen Netzbetreibers unter Verwendungszweck des jeweiligen spezifischen Anschaltpunkts und der weiteren spezifischen Daten überwiesen. Dieser Überweisungsauftrag kann auch mittels Datenfernübertragung offline oder online geschehen. Das Geld muß der Teilnehmer wie beim Aufladen einer herkömmlichen Bargeldkarte entweder über Bargeld selbst oder über eine Kreditkarte mit herkömmlicher Identifizierung (PIN) bereitstellen und der gewählte Geldbetrag, darüber wird der Teilnehmer entsprechend informiert, wird während der Übertragung bereits online auf das Konto des Betreibers oder Dienstleisters überwiesen.
Nun entsteht auf der Karte durch die im Mikrochip implementierte Software ein Gegenwert für das überwiesene Geld in Form einer Punktmenge, welche durch die Neben- funktion der dafür vorgesehenen Speichereinheit gutgebucht wird. Der Teilnehmer wird seine Karte zu seinem Teilnehmeranschaltgerät bringen. Dort kann er mit Hilfe der neuen Punkte seinen peripheren Anschaltpunkt (wieder) öffnen bzw. Gebühren und Versorgungsleistungen in An- Spruch nehmen bzw. verbrauchen. Die Menge der Punkte ist proportional der ihm nun zur Verfügung stehenden Zeiteinheiten, Gebühreneinheiten oder Verbrauchsmengen, für die der Zugang zum Leitungsnetz oder Versorgungsnetz geöffnet bleibt. Der jeweilige Restwert an zum Beispiel Tagen, Ge- bühren, Verbrauchsmengen oder Punkten wird an einem Display bzw. einer Anzeige des Anschaltgeräts angezeigt. Auf diesem Weg hat der Netzbetreiber oder Versorger außerdem den Vorteil, daß eine Transparenz für die Ausnutzung seines Netzes dadurch gegeben ist, daß ihm der Anschaltort des Teilnehmers als Verwendungszweck bei der Überweisung mitgeteilt wird, was vom Netzbetreiber und Versorger ent- sprechend ausgewertet werden kann und er zum Beispiel auch ganz genau weiß, wo Anschlüsse sind, die letztlich kaum oder gar nicht benutzt werden. So kann er gezielt nach weiteren Anschlußteilnehmern akquirieren, ohne Teil- nehmer namentlich und nach Adresse erfassen zu müssen.
Der Teilnehmer wiederum bleibt anonym und vollkommen frei bei der Wahl seiner gewünschten Leistungen aus den wohnungsbezogenen Leitungen für Kommunikationsleistungen und Versorgungsleistungen und kann den Zugang zu seinem Anschaltpunkt auch dann verriegeln, um Gebühren zu sparen, wenn eine längere Abwesenheit von der Wohnung bei Urlaub, Krankheit oder im Fall einer Zweitwohnung gegeben ist. Der Teilnehmer weiß, an wen und zu welchem Zweck Geld entrichtet wird und kann den von ihm gewählten und letztlich bei der Überweisung bereitgestellten Betrag im Fall der Überweisung vom Konto eindeutig zuordnen. Im Fall der Aufladung der Berechtigungskarte durch Bargeld kann jederzeit eine Quittung in Form eines Kontoauszugs ausgedruckt werden. Der Effekt, daß Netze gegen den Zugang und Mißbrauch Dritter sicherer werden, ist hier ein Vorteil, da die Inanspruchnahme Selbstbedienungscharakter aufweist .
Es folgt die Beschreibung einer Berechtigungsbeschränkung.
Wenn einem Teilnehmer eine Berechtigungskarte nur für einen bestimmten Zweck, für einen bestimmten Bereich oder für bestimmte Dienste ausgehändigt worden ist oder der Teilnehmer umgekehrt möchte, daß sich bei seiner Abwesenheit innerhalb der Wohnung keine Unbefugte ohne seine Erlaubnis an Verbotenem oder an Teuerem bedienen, kann eine zweite Berechtigungskarte ausgegeben werden, in der durch Modifikation im Betriebssystem der Zugang zu diesen bestimmten höherwertigen Produkten oder Leistungen verwehrt bleibt . Damit kann eine sogenannte "Kinderzugangskarte", "Gästezugangskarte" oder dergleichen geschaffen werden, welche dann in das Teilnehmeranschaltsystem eingeführt werden kann, wenn der Teilnehmer seine Hauptberechti- gungskarte abgezogen und entsprechend verwahrt hat . Auch diese "Begrenzungskarten" werden entsprechend der vorangegangenen Beschreibung mit einem vom Teilnehmer selbst gewählten Bargeldbetrag gültig gemacht und die Gültigkeit wird dann entsprechend der Wertigkeit der gewählten Kate- gorie tageweise, gebührenweise oder mengenweise verbraucht. Die Begrenzungskarte kann jedoch auch nur eine Limitierungsfunktion ausüben, wenn die Entwertung der Hauptkarte durch Wertpunktübertragung an den peripheren Anschaltepunkt bereits geschehen ist.
Es folgt die Beschreibung einer Aufteilung eines bestimmten Überweisungsbetrags auf verschiedene Zahlungsempfänger .
Ist es erforderlich, daß der Netzbetreiber oder Versorger den von ihm vereinnahmten Geldbetrag an Dritte, wie zum Beispiel an Provider bei Telefonnetzen, an Betreiber bei Breitbandnetzen, an Primärversorger bei Versorgungsnetzen, weiterreicht, kann in der Software be- reits festgelegt werden, welcher Anteil von dem überwie- senen Betrag auf die jeweiligen Unterlieferanten aufzuteilen ist. Dies geschieht durch die Abspeicherung weiterer Überweisungεdaten, die mit einem bestimmten Abrechnungsverhältnis zusammenhängen, wodurch eine sogenannte Abrechungskaskade entsteht.
Es folgt die Beschreibung der Zusammenlegung diverser Anschaltgeräte .
Es können beliebig viele einzelne Anschaltgeräte für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus verschiede- nen Telekommunikationsnetzen oder Versorgungsnetzen in einer einzigen Abrechungszentrale für einen Teilnehmer integriert werden. So kann eine sogenannte Multimediaoder multifunktionale Abrechnungs- oder Schaltzentrale entstehen. Diese kann bevorzugt in einem Telefonendgerät eingerichtet werden.
Es folgt die Beschreibung einer Rabattierung.
Wenn ein Teilnehmer einen höheren Betrag durch die Berechtigungskarte auf das Konto des Netzbetreibers/Versorgers überweisen und damit ein höheres Gutsaldo für einen längeren Zeitraum oder mehr Gebührenguthaben schaffen möchte, sollte ihm als Zinsausgleich eine nicht- lineare Punktmenge angeboten werden. Diese Art von Rabattgewährung ist bei Chipkartenanwendungen und Vorauszahlungen beliebt. Der Teilnehmer besitzt so die Möglichkeit, sein Budget beim Anschluß an eine Medienversörgung oder andere Formen von Diensten an Telekommunikationsnet- zen und Versorgungsnetzen selbst festzulegen. Der Netzbetreiber und Versorger hat den Vorteil, daß die von ihm gebotene Dienstleistung bei Abruf bereits bezahlt ist und ein Verschicken von Wertkarten oder ein Stellen von Rechnungen oder eine sonstige Überwachung des Zahlungsvor- gangs nicht mehr nötig ist. Der Zinsvorteil des Pre- paid-Charakters für den Netzbetreiber und Versorger wird ausgeglichen. Auch Abschlagszahlungen können somit realisiert werden.
Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß Fig. 4 einen zuvor beschriebenen Vorgang eines Aufladens einer Wertpunktmenge auf die Chipkarte zur Inanspruchnahme von Telekommunikations- und Versorgungsdienstleistungen aus Netzen und Leitungen zeigt, Fig. 5 einen zuvor beschrie- benen Vorgang eines Abbuchens von der Chipkarte zur Inanspruchnahme von Telekommunikations- und Versorgungs- dienstleistungen aus Netzen und Leitungen zeigt und Fig. 6 einen einfachen Vorauszahlungsablauf bzw. Prepaid-Ab- lauf im dezentralen Teilnehmeranschaltsystem zeigt, bei dem nach erfolgter Überweisung zwischen Betreiber, Teil- nehmer und Bank eine Wertpunktmenge auf der Karte geschaffen wird.
Da diese Figuren einen selbstbeschreibenden Charakter besitzen, wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Be- Schreibung dieser Figuren verzichtet.
Es folgt die Beschreibung eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Es sei hier darauf verwiesen, daß das zweite Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hier hauptsächlich anhand der Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erläutert wird, was bedeutet, daß andere, bei dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemachte Äußerungen, entsprechend bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gelten.
Das zweite Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er- findung beschreibt ein Abrechnungsverfahren mit Chipkarte für den Bezug von Waren und Dienstleistungen allgemeiner Art in der Form, daß über ein Telekommunikationsnetz auf diese in ein Anschaltgerät eingeführte Chipkarte für eine Überweisung relevante Daten aus einem Programmiergerät eines Lieferanten oder Dienstleisters, das zu dem zuvor erwähnten Programmiergerät des Netzbetreibers ähnlich ist, zu dem Zweck übertragen werden, daß der Teilnehmer oder Kunde die Bezahlung anschließend dadurch selbst veranlassen kann, wenn er den auf seiner im Anschaltgerät gerade eingeführten Chipkarte eingelesenen Überweisungsauftrag oder mehrere Überweisungsaufträge entweder direkt am Ladeterminal einer Bank oder online über einen Datenfernübertragungsweg zu einer Bank unter Erkennung seines von ihm gewählten Kontos und unter Ausnutzung der üblichen Sicherheiten durch sein bevorzugtes Bankinstitut ausführen läßt. Die letztere Aktion unterscheidet sich von der zuvor bezüglich des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung beschriebenen lediglich darin, daß hier keine dem Überweisungsbetrag entsprechende Wertmenge an Wertpunkten (elektronische Ersatzwährung) not- wendig ist, sondern daß die letztere Anwendung dem Teilnehmer oder Kunden ein Instrument gibt, die Überweisung selbst erst dann zu tätigen, wenn er dies möchte, wenn sein Konto die erforderliche Deckung besitzt und er dabei weiß, daß auch erst dann die Ware oder Dienstleistung er- bracht wird, wenn der Anbieter oder Dienstleister die Überweisung im Precash-Verfahren erhalten hat. Dadurch werden umständliche Nachnahmesendungen oder unsichere Online-Geldtransfers vermieden.
Das besondere an diesem Verfahren ist, daß sich die Dienstleistung "Geldtransport" ausschließlich im Bereich der Banken befindet, sämtliche Precash- bzw. Vorauszahlungsleistungen dadurch bequem in Anspruch genommen werden können und dadurch insgesamt ein hoher Sicherheits- Standard für den Geldtransfer und für die Überweisungsaufträge gegeben ist.
Ebenso wie beim ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung besteht der grundlegende Gedanke des Verfahrens darin, daß das System nicht über einen eigenen Rückweg oder eine Onlineverbindung zu einer Abrechnungszentrale bzw. Evidenzzentrale oder zu einer Bank verfügen muß. Gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erfolgt vielmehr die Zahlung einer Über- Weisung auf ein zuvor auf der Chipkarte eingelesenes Konto eines Händlers oder Dienstleisters in dem Augen- blick, in dem der Teilnehmer die Chipkarte am Ladeterminal zu einer Überweisung veranlaßt. So dient diese neue Chipkarte oder Berechtigungskarte als Überweisungskarte, welche lediglich Überweisungen von einem Kundenkonto zu einem Teilnehmerkonto ausführt. Diese Applikation kann in jede Form von Electronic-Cash-Karten in eine vorhandene Zusatzfunktion gespeichert werden, womit jede Form von Electronic-Commerce erfüllt werden kann. Bei dieser Karte wird kein Bargeld aufgeladen, sondern dieses Bargeld wird elektronisch vom Teilnehmer- bzw. Kundenkonto auf das Händler- bzw. Dienstleisterkonto überwiesen. Damit wird eine unkontrollierbare Geldmenge vermieden.
Es wird auf Fig. 7 verwiesen, in der ein Anschaltsy- stem für elektronische Überweisungen bzw. Electronic- Cash-Überweisungen gezeigt ist. In dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 16 Netzleitungen, bezeichnet das Bezugszeichen 17 ein Programmiergerät seitens des Dienstleisters/Händlers und bezeichnet das Bezugszeichen 18 ein Anschaltgerät für eine Chipkarte seitens des Teilnehmers.
Hierbei steht der Dienstleister/Händler mittels seines Programmiergeräts 17 und einer optional in diesem vorgesehenen Händlerkarte über die Netzleitungen 16 mit dem Anschaltgerät 18 in Verbindung. Das Programmiergerät 17 übermittelt einen Überweisungsbefehl bzw. überweisungsrelevante Daten an das Anschaltgerät 18, um diesen bzw. diese nach Bestätigung durch den Teilnehmer in die Chipkarte des Teilnehmers zu speichern.
Es wird auf Fig. 8 verwiesen, in der die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 7 die gleichen oder entsprechende Teile bezeichnen.
In Fig. 8 ist ein Gesamtaufbau eines in dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwende- ten Systems gezeigt. Genauer gesagt zeigt Fig. 8 den Aufbau von über die Netzleitungen 16 verbundenen Programmiergeräten 17, welche sich beim Dienstleister oder Händler befinden, und den Anschaltgeräten 18, welche sich beim Teilnehmer oder Kunden befinden, zum Zweck der Übertragung und Bestätigung von Überweisungsaufträgen.
Im Gegensatz zum dezentralen Teilnehmeranschaltsystem, das beim ersten Ausführungsbeispiel der vorliegen- den Erfindung verwendet wird, kann in dem Anschaltsystem, das beim zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird, zum Zweck des Bezugs von Dienstleistungen und Waren das Abrechnungsverfahren, ein Electronic-Cash-Banküberweisungsverfahren, dadurch wei- terhin vereinfacht werden, daß in diesem Fall nicht zwingend ein Punktwert für eine bestimmte Gegenleistung erzeugt werden muß. Es genügt in diesem Fall, die einfache Überweisung auch ohne Erzeugung einer äquivalenten Wertpunktmenge auszuführen, um bestimmte Waren und Dienstlei- stungen gegen Precash- bzw. Vorauszahlung zu beanspruchen. Diese Chipkarte kann auch als Überweisungskarte mit und ohne Entwertungsfunktion, als Berechtigungskarte oder eine elektronische Karte mit Überweisungsfunktion bezeichnet werden.
Im Betriebssystem, ebenso wie in der Neben- bzw. Zusatzfunktion, sind die üblichen, nach dem jeweiligen kryptologischen Standard entworfenen Sicherheitshiera- chien enthalten, um den Mißbrauch entsprechend eindämmen zu können.
Der Überweisungsvorgang geschieht im Zuständigkeitsbereich der Bank. Damit ist diese Chipkarte sicherer als die Bargeldkarte und nicht diebstahlgefährdet, da sie nur innerhalb einer bestimmten Wohnung ihre Aufgaben erfüllt und von der jeweiligen Bestätigung des Chipkarteninhabers und von dem Verfügungsrahmen seines Kontos auf seiner EC-Karte oder seines mitgebrachten Bargelds abhängig ist.
Es folgt die detaillierte Beschreibung eines Abrech- nungsverfahrens mittels Chipkarte für den Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen mittels eines Electronic-Cash- Überweisungsverfahrens , welches eine Anwendung der bargeldlosen Geldkarte für Überweisungen ist.
Diese Anwendung wird durch einen Verbund von einem oder vielen Anschaltgeräten auf der Teilnehmer- oder Kundenseite, welche über ein Netz, zum Beispiel Internet, Telefonnetz bzw. Breitbandnetz, mit einem oder vielen Programmiergeräten von Dienstleistern oder Händlern ver- bunden sind, möglich. Diese Anwendung ist auch integrierbar in sämtliche Peripherielösungen und sämtliche zum Stand der Technik gehörigen derzeitigen Anwendungen.
Mit dieser Anwendung kann ein Vorauszahlvorgang für eine vom Teilnehmer/Kunden gewünschte Leistung (Teleshopping, Electronic-Commerce, Bestellung von Katalogware, Bücher, sogar sämtliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wie zum Beispiel Versicherungen und allen anderen Dingen, für die eine gezielte Kaufabsicht vorhanden ist) in der Form geschaffen werden, daß der Anbieter dieser Dienstleistungen und Waren, die der Teilnehmer bzw. Kunde zum Beispiel in einem Telefonat oder online per Mausklick verbindlich bestellt, mittels eines Programmiergeräts über das der Anbieter ebenfalls verfü- gen muß, eben seine Kontonummer und den betreffenden Verwendungszweck, also sämtliche Überweisungsdaten einschließlich Bankverbindung online, gegebenenfalls nach Bestätigung auf die Chipkarte im Anschaltgerät des Teilnehmers überträgt, diese Daten dann dort auf die Chip- karte des Teilnehmers gelangen und dieser Teilnehmer dann, nachdem er verschiedene Einkäufe und verschiedene Bestellungen und Zahlungsleistungen bestätigt hat, diese Chipkarte dann an einem beliebigen Tag zur Bank mitnehmen kann, um dann sämtliche darauf gespeicherten Überweisungen dort tätigen zu können, indem er diese am Banklade- terminal noch einmal einzeln bestätigen kann.
Geld bezieht er dabei wie bisher auch aus Barbeständen oder aus der gängigen EC-Karte und es wird online geprüft, ob der Verfügungsrahmen für die in Auftrag zu ge- benden Überweisungen ausreicht.
Der Gang zum Ladeterminal der Bank kann selbstverständlich vermieden werden, wenn derzeit bestehende Datenfernübertragungen für Überweisungsaufträge nach dem HBCI-Standard und dergleichen genutzt werden. Erst nach erfolgter Transaktion kann der Teilnehmer davon ausgehen, daß ihm die inzwischen bezahlte Dienstleistung erfüllt wird. Der Unterschied zu dem Verfahren beim Einsatz im dezentralen Teilnehmeranschaltsystem des ersten Ausfüh- rungsbeispiels der vorliegenden Erfindung und diesem Verfahren beim Einsatz in allgemeinen Anschaltsystemen gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist jedoch, daß nicht eine zusätzliche Wertpunktmenge für eine elektronische Ersatzwährung auf der Chip- karte abgebildet werden muß, um zum Beispiel eine Dienstleistung gesondert in Anspruch nehmen zu können, da mit der Zahlung bereits die Bestellung erfolgt ist.
Der Dienstleister/Händler wird erst dann die Dienst- leistung bzw. Ware einbringen, wenn er den Zahlungseingang verzeichnen kann. Man kann sagen, daß diese Art der Anwendung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung die Anwendung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung um einen we- sentlichen Punkt vereinfacht und jeder, Verkäufer wie auch Käufer, sämtliche Rechte beibehält. Der Besteller hat Umtauschrecht, wie wenn er per Nachnahme bezahlt, und die bisherigen Anwendungen mit Zahlungen über Kreditkarte oder sonstige Abbuchungsverfahren, welche Gefahren mit sich bringen, sind damit nicht mehr notwendig. Die einfa- ehe Bedienung am Terminal ist dann auch von jedem zu realisieren, auch wenn kein PC oder dergleichen vorhanden ist. Sämtliche für die Transaktion notwendigen Daten können auf einem kleinen, überschaubaren Display am Anschaltgerät ausgelesen werden. Das Anschaltgerät sollte ein Tastenfeld haben, auf dem zum Beispiel die Taste "Bestätigung" eine besondere Rolle spielt.
Das besondere an diesem Abrechnungsverfahren ist, daß jeder Geldtransfer innerhalb der Banken erfolgt, sowohl die Aufspeicherung des Überweisungsauftrags auf die Karte, als auch die Ausführung des Überweisungsauftrags von der Karte vom Teilnehmer getrennt bestätigt werden können, am jeweiligen Börsenterminal die Kartenidentifikation und Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird und durch die zweimalige Bestätigung eine große Sicherheit vor Mißbrauch besteht. Das zu belastende Konto kann per EC-Karte überprüft werden oder es kann auch die Bareinzahlung gewährt werden. Außerdem kann online geprüft werden, ob der Verfügungsrahmen für die Überweisung groß ge- nug ist. Ansonsten würde sie nicht durchgeführt werden.
Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß Fig. 9 ein Flußdiagramm eines Teils eines vereinfachten elektronischen Überweisungsverfahrens zum Bezug von Dienstlei- stungen und/oder Waren zeigt, wobei sich das Flußdiagramm auf einen ersten Schritt eines Übermitteins der Überweisungsdaten in eine Zusatz- bzw. Nebenfunktion der Chipkarte bezieht, Fig. 10 ein Flußdiagraram eines Teils eines vereinfachten elektronischen Überweisungsverfahrens zum Bezug von Dienstleistungen und/oder Waren zeigt, wobei sich das Flußdiagramm auf einen zweiten Schritt einer Geldtransaktion, das heißt, eines Ausführens eines Überweisungsauftrags aus der Zusatzfunktion bezieht und Fig. 11 einen einfachen Vorauszahlungsablauf bzw. Prepaid-Ab- lauf ohne Schaffen eines Wertpunktguthabens zeigt, beim dem ein Überweisungsauftrag am Anschaltgerät aufgespeichert wird und die Überweisung vom Kunden/Teilnehmerkonto auf das Händler/Dienstleisterkonto erfolgt.
Da diese Figuren einen selbstbeschreibenden Charakter besitzen, wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Beschreibung dieser Figuren verzichtet.
Schließlich ist es anzumerken, daß ebenso eine Chipkarte realisiert werden kann ,die sowohl für das Verfah- ren gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung als auch für das Verfahren gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
Bezüglich noch weiterer, nicht näher erläuterter Wirkungen, und Vorteile der vorliegenden Erfindung wird ausdrücklich auf die Offenbarung der Figuren verwiesen.

Claims

Ansprüche
1. Zugangs- und Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von Leistungen und/oder Versorgungen aus Telekommunikationsnetzen, Versorgungsnetzen und dergleichen unter Verwendung eines dezentralen Teilnehmeranschaltsystems mit einem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied und einem daran angeschalteten Teilnehmeranschaltgerät mit den folgenden Schritten:
[a] Bereitstellen und/oder Initialisieren einer Chipkarte mit einer ersten Speichereinrichtung für Wertpunkte, die zum Beziehen von Leistungen und/oder Versorgungen eines oder mehrerer bestimmten Betreiber und/oder Lieferanten berechtigen;
[b] Überweisen eines oder mehrerer bestimmter Geldbe- träge an den oder die Betreiber und/oder Lieferanten und Speichern einer oder mehrerer diesem oder dieser Geldbeträge entsprechenden Wertpunktmenge in der ersten Speichereinrichtung der Chipkarte;
[c] Freischalten des dezentralen Teilnehmeranschaltsystems und Beziehen der jeweiligen Leistungen und/oder Versorgungen durch Kommunikation des peripheren Zähl- und Verriegelungsglieds mit der in das Teilnehmeranschaltgerät eingebrachten Chipkarte; und
[d] Verringern der Wertpunktmenge entsprechend den bezogenen Leistungen und/oder Versorgungen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem durch das periphere Zähl- und Verriegelungsglied verrriegelt wird, wenn die Wertpunkte aufgebraucht sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet, daß die Schritte [a] bis [d] wiederholt wer- den.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Chipkarte weiterhin eine zweite Speichereinrichtung zum Speichern von Adressendaten, Bankverbindungsdaten und Daten über Verwendungszweck und eine Funktion zum Auslösen einer Überweisung eines bestimmen Geldbetrags an eine in der zweiten Speichereinrichtung gespeicherte Adresse und Bankverbindung aufweist.
5. Verfahren nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet , daß die Adresse und Bankverbindung des Betreibers bei der ersten Kommunikation zwischen der Chipkarte und dem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied in die zweite Speichereinrichtung übertragen werden.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß Kenndaten des jeweiligen Anschlusses, wie zum Beispiel Lage, Ort und Bezeichnung, in die Chipkarte übertragen werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Chipkarte eine dritte Speichereinrichtung aufweist, in der die Art der Leistungen und/oder Versorgungen gespeichert ist, die bezogen werden können.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die in der Chipkarte ge- speicherte Wertpunktmenge bei der ersten Kommunikation zwischen der Chipkarte und dem peripheren Zähl- und Verriegelungsglied in das dezentrale Teilnehmeranschaltsystem übertragen wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß mit einer Zusatzkarte ein ausgewählter Teil der Leistungen und/oder Versorgungen bezogen oder gesperrt werden kann.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß in der Chipkarte mehrere Wertpunktmengen gespeichert sind, die verschiedenen dezentralen Teilnehmeranschaltsystemen zugeordnet sind und über ein oder mehrere Teilnehmeranschaltgeräte an ein oder mehrere periphere Zähl- und Verriegelungsglieder übertragen werden.
11. Chipkarte, die aufweist:
eine erste Speichereinrichtung zum Speichern von Wertpunkten;
eine zweite Speichereinrichtung zum Speichern von Adressendaten, Bankverbindungsdaten und Daten über Verwendungszweck; und 110 eine Funktion zum Auslösen eines Überweisungsauftrags bzw. zum Überweisen eines bestimmen Geldbetrags unter Nennung eines Verwendungszwecks an eine in der zweiten Speichereinrichtung gespeicherte Adresse und Bankverbindung unter Verwendung einer Vorrichtung zum
115 Aufladen der Chipkarte.
12. Chipkarte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 120 bis 10 verwendet wird.
13. Abrechnungsverfahren mittels Chipkarte zum Bezug von
Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung ei-
125 nes händler/dienstleisterseitigen Programmiergeräts und eines kunden/teilnehmerseitigen Anschaltgeräts mit den folgenden Schritten:
[a] Bereitstellen und/oder Initialisieren einer Chip- 130 karte mit einer ersten Speichereinrichtung für überweisungsrelevante Daten;
[b] Speichern der überweisungsrelevanten Daten mit dem Programmiergerät über ein Netz in die erste
135 Speichereinrichtung der in das Anschaltgerät eingebrachten Chipkarte; und
[c] Ausführen der Überweisung anhand der überweisungsrelevanten Daten und Einleiten eines Bezie-
140 hens der Waren und/oder Dienstleistungen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die überweisungsrelevanten Daten Adressendaten, 145 Bankverbindungsdaten und Daten über Verwendungszweck sind und die Chipkarte eine Funktion zum Überweisen eines bestimmen Geldbetrags an die in der ersten Speichereinrichtung gespeicherten überweisungsrelevanten Daten aufweist.
150
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Beziehen der Waren und/oder Dienstleistungen lediglich in dem Fall erfolgt, in dem die 155 Überweisung erfolgreich durchgeführt worden ist.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Speichereinrichtung 160 eine Mehrzahl von Überweisungsdatensätzen speicherbar ist, die jeweils überweisungsrelevante Daten enthalten.
165 17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Überweisung mittels Datenfernübertragung, Einführen der Chipkarte in ein Terminal oder Übergabe der Chipkarte am Bankschalter durchgeführt wird.
170
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Autorisierung der Überweisung und/oder eine Bonitäts- und Verfügungsprüfung 175 und/oder eine Autorisierung überprüft werden.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß im Schritt [b] ebenso ein Autori- 180 sierungscode in die Chipkarte gespeichert wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß vorab Bankdaten mindestens einer 185 überweisenden Bank und/oder mindestens ein zu erkennendes Konto in die Chipkarte gespeichert werden.
21. Chipkarte, die aufweist: 190 eine erste Speichereinrichtung zum Speichern von überweisungsrelevanten Daten; und
eine Funktion zum Ausösen oder Durchführen einer 195 Überweisung anhand der in der ersten Speichereinrichtung gespeicherten überweisungsrelevanten Daten.
22. Chipkarte nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, 200 daß die Überweisung am Bankautomaten oder anhand einer durch Software realisierten Funktion zum Beispiel im HBCI-Standard entsprechend bestehenden Normen und Sicherheitsbestimmungen durchgeführt wird.
205
23. Chipkarte nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten Speichereinrichtung eine Mehrzahl von Überweisungsdatensätzen speicherbar ist, die jeweils überweisungsrelevante Daten enthalten.
210
24. Chipkarte nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 20 verwendet wird.
215
25. Chipkarte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin die Merkmale nach einem der Ansprüche 21 bis 24 aufweist.
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