Beschreibung
Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung
Stand der Technik
Es ist bereits eine Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung mit einer Zelleneinheit und mit einer Sekundärladeeinheit, die zur direkten Energieaufnahme bei einer Ladung der Zelleneinheit vorgesehen ist und die zumindest eine erste integrierte Ladeschnittstelle aufweist, welche von einer Induktionsspule gebildet ist, vorgeschlagen worden.
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung geht aus von einer Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung mit einer Zelleneinheit und mit einer Sekundärladeeinheit, die zur direkten Energieaufnahme bei einer Ladung der Zelleneinheit vorgesehen ist und die zumindest eine erste integrierte Ladeschnittstelle aufweist, welche von einer Induktionsspule gebildet ist.
Es wird vorgeschlagen, dass die Sekundärladeeinheit zumindest eine zweite integrierte Ladeschnittstelle aufweist. Unter einer„Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Induktionsakkuvorrichtung für eine Handwerkzeugmaschine verstanden werden. Dabei soll unter einer„Induktionsakkuvorrichtung" insbesondere eine Akkuvorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, zumindest teilweise induktiv geladen zu werden. Dabei soll unter einer„Akkuvorrichtung" insbesondere eine Vorrichtung zum temporären Speichern elektrischer Energie, insbesondere ein Akkumulator, verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein wiederaufladbarer Speicher verstanden werden. Es sind verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Akkuvorrichtungen denkbar, insbesondere soll darunter jedoch ein Lithium-Ionen-Akkumulator verstanden werden. Ferner soll dabei unter einer„Handwerkzeugmaschine" insbesondere eine Werkstück-
bearbeitende Maschine, vorteilhaft jedoch eine Bohrmaschine, ein Bohr- und/oder Schlaghammer, eine Säge, ein Hobel, ein Schrauber, eine Fräse, ein Schleifer, ein Winkelschleifer, ein Gartengerät und/oder ein Multifunktionswerkzeug verstanden werden. Ferner soll unter einer„Zelleneinheit" in diesem Zusammenhang insbesondere ein Teil einer Akkuvorrichtung verstanden werden, der direkt dazu vorgesehen ist, elektrische Energie temporär zu speichern. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, elektrische Energie temporär auf elektrochemischer Basis zu speichern. Bevorzugt soll darunter insbesondere eine wie- deraufladbare Einheit verstanden werden. Besonders bevorzugt besteht die Zellenein- heit aus einem oder mehreren, insbesondere elektrisch miteinander verbundenen, Zellenelementen. Es sind verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Zellenelemente denkbar, insbesondere sollen darunter jedoch Lithium-Ionen-Zellen verstanden werden. Des Weiteren soll unter einer„Sekundärladeeinheit" in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zu einer direkten Energie- aufnähme bei einer Ladung der Zelleneinheit vorgesehen ist. Vorzugsweise soll darunter eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, Energie einer Handwerkzeugladevorrichtung aufzunehmen und diese an die Zelleneinheit zur Ladung weiterzuleiten. Bevorzugt soll darunter insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zusätzlich dazu vorgesehen ist, eine aufgenommene Energie der Zelleneinheit anzupas- sen. Besonders bevorzugt soll darunter insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zusätzlich dazu vorgesehen ist, einen Ladevorgang zu steuern und/oder zu regeln. Ferner soll in diesem Zusammenhang unter„vorgesehen" insbesondere speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Unter einer„Ladeschnittstelle" soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element oder eine Vor- richtung verstanden werden, das/die in einem Ladebetrieb dazu vorgesehen ist, eine
Verbindung, insbesondere eine direkt und/oder indirekt elektrische Verbindung, mit einer Handwerkzeugladevorrichtung direkt herzustellen. Die Verbindung kann dabei sowohl drahtlos als auch drahtgebunden erfolgen. Vorzugsweise soll darunter ein Element oder eine Vorrichtung verstanden werden, das/die direkt dazu vorgesehen ist, in einem Ladebetrieb eine von einer Ladeschnittstelle einer Handwerkzeugladevorrichtung abgegebene Energie aufzunehmen. Ferner soll in diesem Zusammenhang unter einer„integrierten Ladeschnittstelle" insbesondere eine Ladeschnittstelle verstanden werden, die fest in der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung verbaut ist. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine Ladeschnittstelle verstanden werden, die bereits in einem Werkszustand fest verbaut ist und damit insbesondere von einem nachträglich montierten Element und/oder einer nachträglich montierten Vorrichtung differiert.
Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang unter einer„Induktionsspule" insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest teilweise aus einem elektrischen Leiter, insbesondere einem gewickelten elektrischen Leiter, besteht, der zumindest teilweise in Form einer Kreisscheibe angeordnet ist. Vorzugsweise wird in dem elektri- sehen Leiter insbesondere bei Anliegen eines magnetischen Feldes eine Spannung induziert und/oder der Leiter erzeugt bei Anliegen einer Spannung ein magnetisches Feld. Bevorzugt soll darunter insbesondere eine Spule verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, Energie für einen Ladebetrieb in Form eines magnetischen Felds abzugeben und/oder insbesondere aufzunehmen. Besonders bevorzugt soll darunter insbesondere eine Ladespule einer Ladeeinheit, in diesem Zusammenhang insbesondere einer Sekundärladeeinheit, verstanden werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung kann die Zelleneinheit vorteilhaft auf verschiedene Arten, insbesondere über ver- schiedene Ladeschnittstellen, geladen werden. Dadurch kann insbesondere eine besonders vorteilhaft hohe Flexibilität für einen Ladebetrieb erreicht werden.
Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest die erste integrierte Ladeschnittstelle Werkzeug- und/oder zerstörungsfrei unlösbar mit der Zelleneinheit verbunden ist. Vor- zugsweise sind die erste integrierte Ladeschnittstelle und die zweite integrierte Ladeschnittstelle Werkzeug- und/oder zerstörungsfrei unlösbar mit der Zelleneinheit verbunden. Unter„Werkzeug- und/oder zerstörungsfrei unlösbar" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass zumindest die erste integrierte Ladeschnittstelle ohne Werkzeug und/oder ohne die Zerstörung zumindest eines Teils der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung fest und unlösbar mit der Zelleneinheit verbunden ist. Vorzugsweise soll darunter insbesondere verstanden werden, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle für einen Bediener in einer vorgesehenen Verwendung unlösbar mit der Zelleneinheit verbunden ist. Dadurch kann insbesondere eine besonders zuverlässige Ladeschnittstelle bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch eine Demontage durch einen Bediener und ein damit verbundener, möglicher Verlust vermieden werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die zweite integrierte Ladeschnittstelle von einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle gebildet ist. Unter einer„drahtgebun- denen Kontaktladeschnittstelle" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Ladeschnittstelle verstanden werden, die in einem Ladebetrieb dazu vorgesehen ist, eine
Verbindung über eine direkte, insbesondere elektrisch leitende Kontaktstelle herzustellen. Vorzugsweise soll darunter eine Ladeschnittstelle verstanden werden, die zumindest eine Kontaktstelle aufweist und die zur Herstellung einer Verbindung dazu vorgesehen ist, die Kontaktstelle in Kontakt mit einer Kontaktstelle der Handwerkzeuglade- Vorrichtung und/oder einer anderen Vorrichtung zu bringen. Bevorzugt ist die Kontaktstelle von zumindest einer elektrisch leitenden Kontaktfläche und/oder zumindest einem elektrisch leitenden Kontaktelement gebildet. Besonders bevorzugt ist die Ladeschnittstelle zudem dazu vorgesehen, eine Halteverbindung einzugehen, um die Kontaktstelle zu positionieren. Vorteilhaft ist die Halteverbindung als eine Rastverbindung, als eine formschlüssige Einschubverbindung und/oder als eine andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Verbindung ausgebildet. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Ladeschnittstelle bereitgestellt werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle und/oder die zweite integrierte Ladeschnittstelle zusätzlich zur direkten Energieaufnahme bei der
Ladung der Zelleneinheit dazu vorgesehen ist, Energie der Zelleneinheit auf eine Handwerkzeugmaschine zu übertragen. Vorzugsweise sind die erste integrierte Ladeschnittstelle und/oder die zweite integrierte Ladeschnittstelle zu einem bidirektionalen Energieaustausch vorgesehen. Unter einem„bidirektionalen Energieaustausch" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die erste integrierte
Ladeschnittstelle und/oder die zweite integrierte Ladeschnittstelle dazu vorgesehen sind/ist, Energie einer Schnittstelle eines von der Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung differierenden Geräts aufzunehmen und Energie an eine solche Schnittstelle abzugeben. Dadurch kann zumindest eine der zumindest zwei Ladeschnittstellen für mehrere Funktionen genutzt werden. Dadurch können insbesondere Bauteile eingespart werden.
Es wird weiter vorgeschlagen, dass die zweite integrierte Ladeschnittstelle zusätzlich zur Energieaufnahme bei der Ladung der Zelleneinheit dazu vorgesehen ist, Energie der Zelleneinheit auf eine Handwerkzeugmaschine zu übertragen. Vorzugsweise ist die zweite integrierte Ladeschnittstelle zu einem bidirektionalen Energieaustausch vorgesehen. Dadurch kann die zweite integrierte Ladeschnittstelle für mehrere Funktionen genutzt werden. Dadurch können insbesondere Bauteile eingespart werden.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Sekundärinduktionsladeeinheit eine Recheneinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, einen Ladevorgang der Zelleneinheit über die
erste integrierte Ladeschnittstelle und über die zweite integrierte Ladeschnittstelle zu steuern und/oder zu regeln. Unter einer„Recheneinheit" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit mit einem Informationseingang, einer Informationsverarbeitung und einer Informationsausgabe verstanden werden. Vorteilhaft weist die Rechen- einheit zumindest einen Prozessor, einen Speicher, Ein- und Ausgabemittel, weitere elektrische Bauteile, ein Betriebsprogramm, Regelroutinen, Steuerroutinen und/oder Berechnungsroutinen auf. Vorzugsweise sind die Bauteile der Recheneinheit auf einer gemeinsamen Platine und/oder vorteilhaft in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang unter einem„Ladevorgang" insbe- sondere ein Vorgang verstanden werden, bei welchem die Zelleneinheit der Akkuvorrichtung extern mit Energie versorgt wird. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein Vorgang verstanden werden, bei welchem die Zelleneinheit der Akkuvorrichtung extern zugeführte Energie temporär speichert. Dadurch kann insbesondere erreicht werden, dass von der Recheneinheit automatisch eine geeignete, beziehungsweise eine ver- wendete Ladeschnittstelle für einen Ladevorgang genutzt wird. Ferner kann dadurch vorteilhaft ein Ladevorgang über die erste integrierte Ladeschnittstelle und über die zweite integrierte Ladeschnittstelle verwaltet und gesteuert und/oder geregelt werden. Dadurch wird insbesondere lediglich eine Recheneinheit benötigt, wodurch eine Anzahl von Einheiten gering gehalten werden kann.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung eine Gehäuseeinheit aufweist. Unter einer„Gehäuseeinheit" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zumindest einen Großteil der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, abgesehen von der Gehäuseeinheit selbst, umgibt. Vorzugsweise ist die Einheit zu einem Schutz der Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung vorgesehen. Besonders bevorzugt bildet die Einheit zumindest teilweise eine Wandung, insbesondere eine Kunststoffwandung. Dabei soll unter„zumindest zu einem Großteil" insbesondere zumindest mehr als 50%, vorzugsweise zumindest mehr als 70% und besonders bevorzugt zumindest mehr als 90% verstanden werden. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Induktionshandwerkzeugakkuvor- richtung bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine besonders robuste Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung bereitgestellt werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle und die zwei- te integrierte Ladeschnittstelle in der Gehäuseeinheit integriert angeordnet sind. Unter
„integriert" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die
erste integrierte Ladeschnittstelle und die zweite integrierte Ladeschnittstelle fest in der Gehäuseeinheit der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung verbaut sind. Vorzugsweise soll darunter insbesondere verstanden werden, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle und die zweite integrierte Ladeschnittstelle mit zumindest einem Großteil ihres Volumens innerhalb der Gehäuseeinheit angeordnet sind. Dabei soll unter„zumindest einem Großteil des Volumens" insbesondere zumindest mehr als 50%, vorzugsweise zumindest mehr als 70% und besonders bevorzugt zumindest mehr als 90% des Volumens verstanden werden. Dadurch können insbesondere besonders zuverlässige Ladeschnittstellen bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch eine De- montage der Ladeschnittstellen durch einen Bediener und ein damit verbundener, möglicher Verlust vermieden werden.
Es wird weiter vorgeschlagen, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle auf einer der zweiten integrierten Ladeschnittstelle zumindest annähernd gegenüberliegenden Seite der Gehäuseeinheit angeordnet ist. Grundsätzlich wäre jedoch auch denkbar, dass die
Ladeschnittstellen lediglich an unterschiedlichen Seiten der Gehäuseeinheit angeordnet sind. Unter„zumindest annähernd gegenüberliegend" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die erste integrierte Ladeschnittstelle gegenüber der zweiten integrierten Ladeschnittstelle, bezogen auf einen Mittelpunkt der Gehäuseeinheit, um zumindest annähernd 180° versetzt angeordnet ist, insbesondere gemessen an einem kleinsten Winkel. Dabei soll unter„zumindest annähernd" insbesondere verstanden werden, dass eine Abweichung von 180° weniger als 15°, vorzugsweise weniger als 10°und besonders bevorzugt weniger als 5° beträgt. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Unterscheidung der Ladeschnittstellen ge- währleistet werden. Ferner kann dadurch eine gegenseitige Störung der Ladeschnittstellen vermieden werden.
Ferner wird ein System mit einer Handwerkzeugladevorrichtung und mit einer erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung vorgeschlagen. Vorzugswei- se weist die Handwerkzeugladevorrichtung zumindest eine Kontaktladeschnittstelle und/oder zumindest eine Induktionsladeschnittstelle auf. Unter einer„Handwerkzeugladevorrichtung" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Vorrichtung zum Laden von Handwerkzeugakkuvorrichtungen, insbesondere von Akkumulatoren und besonders bevorzugt von Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, verstanden wer- den. Vorzugsweise weist die Vorrichtung zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit auf, die dazu vorgesehen ist, einen Ladevorgang zu steuern und/oder zu regeln. Da-
durch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Insbesondere kann so vorteilhaft die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung geladen werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugladevorrichtung von einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung gebildet ist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Insbesondere kann so vorteilhaft die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung kontaktgebunden geladen werden. Dadurch kann wiederum insbesondere ein besonders energiesparender und schonender Ladevorgang erreicht werden, wodurch insbesondere die Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung geschont und Stromkosten gesenkt werden können
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugladevorrichtung von einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung gebildet ist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Insbesondere kann so vorteilhaft die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung induktiv geladen werden. Dadurch kann die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung wiederum insbesondere während eines Ladevorgangs vor Dreck, Staub und/oder Feuchtigkeit geschützt werden. Zudem können über die Handwerkzeugladevorrichtung so Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen mit unterschiedlichen drahtgebundenen Ladeschnittstellen und gleichen induktiven Lade- schnittsteilen an derselben Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden. So kann insbesondere eine Vielzahl von verschiedenen Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tungen mit der Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das System zumindest eine weitere Hand- werkzeugladevornchtung aufweist, welche von einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung gebildet ist. Vorzugsweise ist die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung insbesondere getrennt von der weiteren induktiven Handwerkzeugladevorrichtung ausgebildet. Dadurch kann insbesondere erreicht werden, dass die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung von einem Bediener auf verschiedene Arten, insbeson- dere induktiv oder kontaktgebunden, geladen werden kann. Vorzugsweise kann so ein
Ladevorgang an die aktuellen Bedürfnisse eines Bedieners angepasst werden. Für einen schonenden, energiesparenden Ladevorgang kann insbesondere die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung genutzt werden. Für einen geschützten Ladevorgang, insbesondere in dreckigen und/oder staubigen Umgebungen, kann die induk- tive Handwerkzeugladevorrichtung genutzt werden. Hierbei wäre insbesondere denkbar, dass die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung beispielsweise Zuhause
und/oder in einem Büro, also in sauberen, reinen Umgebungen, insbesondere über die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung geladen wird. Dadurch kann insbesondere ein besonders energiesparender und schonender Ladevorgang erreicht werden, wodurch insbesondere die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung geschont und Stromkosten gesenkt werden können. Beispielsweise auf Baustellen und/oder während einer Fahrt in einem Transporter, also in dreckigen, staubigen und/oder feuchten Umgebungen, wird die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung dagegen über die induktive Handwerkzeugladevorrichtung geladen. Dadurch kann die Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung insbesondere während eines Ladevorgangs vor Dreck, Staub und/oder Feuchtigkeit geschützt werden. Vorzugsweise kann die Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung insbesondere in einem an einer Handwerkzeugmaschine montierten Zustand geladen werden, da so die Kontakte einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung geschützt werden können. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft hohe Arbeitssicherheit gewährleistet wer- den. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass die Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung bei einer Fahrt über die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung geladen wird, um ein Verrutschen der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung zu vermeiden. Zudem können über die induktive Handwerkzeugladevorrichtung so Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtungen mit unterschiedlichen drahtgebundenen Ladeschnitt- stellen und gleichen induktiven Ladeschnittstellen an derselben Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden. So kann insbesondere eine Vielzahl von verschiedenen In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen mit der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden. Alternativ wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugladevorrichtung von einer Kombiladevorrichtung gebildet ist. Vorzugsweise weist die zumindest eine Handwerkzeugladevorrichtung zumindest eine Kontaktladeschnittstelle und zumindest eine Induktionsladeschnittstelle auf. Besonders bevorzugt weist die Handwerkzeugladevorrichtung sowohl eine Induktionsladeseite als auch eine Kontaktladeseite auf. Dadurch kann ins- besondere erreicht werden, dass die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung insbesondere auf verschiedene Arten, wie insbesondere induktiv oder kontaktgebunden, geladen werden kann. Insbesondere kann so ein Ladevorgang an die aktuellen Bedürfnisse eines Bedieners angepasst werden. Für einen schonenden, energiesparenden Ladevorgang kann insbesondere eine Kontaktladeseite genutzt werden. Für einen geschützten Ladevorgang, insbesondere in dreckigen, staubigen und/oder feuchten
Umgebungen, kann eine Induktionsladeseite genutzt werden.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugladevorrichtung, insbesondere die induktive Handwerkzeugladevorrichtung, dazu vorgesehen ist, Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtungen mit zumindest zwei unterschiedlichen Nennspannungen zu laden. Vorzugsweise ist die Handwerkzeugladevorrichtung dazu vorgesehen, Indukti- onshandwerkzeugakkuvorrichtungen mit zumindest zwei wesentlich unterschiedlichen Nennspannungen zu laden. Bevorzugt ist die Handwerkzeugladevorrichtung dazu vorgesehen, Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen mit zumindest drei und besonders bevorzugt mit zumindest vier unterschiedlichen Nennspannungen zu laden. Unter einer„Nennspannung" soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein spezifizierter
Wert einer elektrischen Spannung von Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen im Normalbetrieb verstanden werden. Unter„wesentlich unterschiedlich" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Nennspannungen zumindest 5%, vorzugsweise zumindest 10% und besonders bevorzugt zumindest 15% der höheren Nennspannung voneinander abweichen. Dadurch können vorteilhaft unterschiedliche Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen, insbesondere Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtungen mit unterschiedlichen Nennspannungen, geladen werden. Ferner kann dadurch die Handwerkzeugladevorrichtung auch für weitere, von der erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung differierende Indukti- onshandwerkzeugakkuvorrichtungen genutzt werden. Es kann somit eine Handwerkzeugladevorrichtung für unterschiedliche Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen verwendet werden, wodurch eine Anzahl benötigter Handwerkzeugladevorrichtungen gering gehalten werden kann. Zudem wird vorgeschlagen, dass das System eine Handwerkzeugakkuvorrichtung aufweist, die nur eine von einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle gebildete Ladeschnittstelle aufweist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch insbesondere ein individuell einsetzbares System bereitgestellt werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das System eine Adaptervorrichtung zu einer universalen Energieübertragung aufweist, mit zumindest einer integrierten Ladeschnittstelle, welche von einer Induktionsspule gebildet ist. Vorzugsweise ist die Adaptervorrichtung von einer drahtlosen Adaptervorrichtung gebildet. Unter einer„Adaptervorrich- tung" soll insbesondere ein Vorrichtung verstanden werden, die zumindest während eines Betriebs eine Energie empfängt, mit der in zumindest einem Betriebszustand
zumindest eine Akkueinheit geladen und/oder ein Gerät mit Energie versorgt wird. Vorteilhaft empfängt die Adaptervorrichtung zumindest eine Energie mit einer Leistung von wenigstens 10 Watt, vorteilhaft wenigstens 100 Watt, besonders vorteilhaft wenigstens 500 Watt. Unter einer„drahtlosen Adaptervorrichtung" soll insbesondere eine Adapter- Vorrichtung verstanden werden, die eine Energie empfängt, die durch zumindest ein elektrisch unleitendes Medium, das heißt durch ein Material mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 0,1 Q-mm2/m, vorteilhaft mehr als 1 Q-mm2/m, besonders vorteilhaft mehr als 10 Q-mm2/m, an die Adaptervorrichtung übertragen worden ist. Vorteilhaft empfängt die drahtlose Adaptervorrichtung eine induktiv übertragene Ener- gie. Alternativ und/oder zusätzlich könnte die drahtlose Adaptervorrichtung eine kapazitive Energie, eine elektromagnetische Energie und/oder eine mechanische Energie empfangen. Dadurch kann konstruktiv einfach und preiswert eine Vorrichtung bereitgestellt werden, durch die verschiedene Geräte und Handwerkzeugakkuvorrichtungen, insbesondere herkömmliche Handwerkzeugakkuvorrichtungen, mit einer vorteilhaft drahtlos übertragenen Energie geladen und/oder betrieben werden können. Dadurch können insbesondere eine hohe Sicherheit und ein hoher Komfort erreicht werden. Ferner kann dadurch eine benötigte Anzahl von Handwerkzeugladevorrichtungen gering gehalten werden. Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Adaptervorrichtung zumindest einen Befestigungsbereich zu einer Aufnahme einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle der Handwerkzeugakkuvorrichtung aufweist. Vorzugsweise weist der Aufnahmebereich elektrische Kontakte zu einer Energiebereitstellung auf. Besonders bevorzugt ist der Aufnahmebereich als eine Ladeschnittstelle vorgesehen. Dadurch kann konstruktiv einfach und preiswert eine Vorrichtung bereitgestellt werden, durch die herkömmliche
Handwerkzeugakkuvorrichtungen, welche lediglich eine drahtgebundene Kontaktladeschnittstelle aufweisen, mit einer vorteilhaft drahtlos übertragenen Energie geladen werden können. Ferner kann dadurch eine benötigte Anzahl von Handwerkzeugladevorrichtungen gering gehalten werden. Zudem können verschiedene Adaptervorrich- tungen für verschiedene Handwerkzeugakkuvorrichtungen bereitgestellt werden.
Es wird weiter vorgeschlagen, dass die Adaptervorrichtung zumindest eine USB- Buchse zur Aufnahme eines USB-Steckverbinders aufweist. Vorzugsweise ist die USB- Buchse zur Energiebereitstellung vorgesehen. Besonders bevorzugt ist die USB- Buchse als eine Ladeschnittstelle vorgesehen. Dadurch kann die Handwerkzeugladevorrichtung vorteilhaft universal eingesetzt werden. Vorzugsweise können dadurch
insbesondere verschiedene Geräte, welche insbesondere über ein USB-Kabel und/oder einen USB-Anschluss mit Energie versorgt werden können, mit einer vorteilhaft drahtlos übertragenen Energie geladen und/oder betrieben werden. Ferner kann dadurch eine benötigte Anzahl von Handwerkzeugladevorrichtungen gering gehalten werden.
Zudem ist insbesondere denkbar, dass die Adaptervorrichtung zumindest einen Transformator aufweist. Vorzugsweise ist der Transformator insbesondere dazu vorgesehen, eine von der Handwerkzeugladevorrichtung übertragene Spannung an eine be- nötigte Nennspannung anzupassen. Dadurch können vorteilhaft unterschiedliche
Handwerkzeugakkuvorrichtungen, insbesondere Handwerkzeugakkuvorrichtungen mit unterschiedlichen Nennspannungen, mittels der Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden. Es werden lediglich verschiedene Adaptervorrichtungen benötigt. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugladevorrichtung zumindest ein Kabel zu einer Energieversorgung aufweist, mit zumindest einem Steckverbinder, der von einem KFZ-Steckverbinder gebildet ist. Vorzugsweise ist der Steckverbinder von einer Bordspannungssteckdose gebildet. Grundsätzlich wäre jedoch auch ein anderer, einem Fachmann als sinnvoll erscheinender Steckverbinder denkbar, wie beispielsweise ein USB-Steckverbinder. Dadurch kann die Handwerkzeugladevorrichtung in einem
Kraftfahrzeug mit Energie versorgt werden und zu einem Laden genutzt werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das System eine Handwerkzeugmaschine aufweist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch insbesondere ein individuell einsetzbares System bereitgestellt werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, dass das System zumindest eine Befestigungseinheit aufweist, in welcher die Handwerkzeugladevorrichtung verliersicher aufgenommen ist und die dazu vorgesehen ist, ein zu ladendes Objekt direkt oder indirekt zu einer Ladung verliersicher aufzunehmen. Unter einer„Befestigungseinheit" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, ein zu ladendes Objekt insbesondere lösbar an der Handwerkzeugladevorrichtung zu befestigen. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, ein zu ladendes Objekt form- und/oder kraftschlüssig mit der
Handwerkzeugladevorrichtung zu verbinden. Unter„kraft- und/oder formschlüssig ver-
binden" soll dabei insbesondere eine lösbare Verbindung verstanden werden, wobei eine Haltekraft zwischen zwei Bauteilen vorzugsweise durch einen geometrischen Eingriff der Bauteile ineinander und/oder durch eine Reibkraft zwischen den Bauteilen übertragen wird. Ferner soll in diesem Zusammenhang unter„lösbar" insbesondere „zerstörungsfrei trennbar" verstanden werden. Dadurch kann insbesondere gewährleistet werden, dass ein zu ladendes Objekt, insbesondere die Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung, verliersicher mit der Handwerkzeugladevorrichtung verbunden werden kann bzw. sicher auf der Handwerkzeugladevorrichtung positioniert werden kann. Insbesondere kann so ein Verrutschen des zu ladenden Objekts auf der Handwerk- zeug-ladevorrichtung vermieden werden, wodurch eine gleichbleibend hohe Ladequalität gewährleistet werden kann. Ferner kann das zu ladende Objekt insbesondere auch durch die Befestigungseinheit positioniert werden. Dadurch kann insbesondere auch ein induktives Laden in einem Kraftfahrzeug ermöglicht werden. Es wird weiter vorgeschlagen, dass die zumindest eine Befestigungseinheit dazu vorgesehen ist, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung zu einer Ladung verliersicher aufzunehmen. Dadurch kann insbesondere gewährleistet werden, dass die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung verliersicher mit der Handwerkzeugladevorrichtung verbunden werden kann bzw. sicher auf der Handwerkzeugladevorrichtung positioniert werden kann. Insbesondere kann so ein Verrutschen der Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtung auf der Handwerkzeugladevorrichtung vermieden werden, wodurch eine gleichbleibend hohe Ladequalität gewährleistet werden kann. Ferner kann die Indukti- onshandwerkzeugakkuvorrichtung insbesondere auch durch die Befestigungseinheit positioniert werden. Dadurch kann insbesondere auch ein induktives Laden in einem Kraftfahrzeug ermöglicht werden.
Zudem wird vorgeschlagen, dass die zumindest eine Befestigungseinheit dazu vorgesehen ist, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung mit der daran befestigten Handwerkzeugmaschine zu einer Ladung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung verliersicher aufzunehmen. Dadurch kann vorteilhaft die Handwerkzeugmaschine mit der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung sicher auf der Handwerkzeugladevorrichtung positioniert werden. Insbesondere kann so verhindert werden, dass die drahtgebundene Kontaktladeschnittstelle der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung verschmutzt wird. Zudem muss die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung für ein Laden nicht von der Handwerkzeugmaschine getrennt werden.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die zumindest eine Befestigungseinheit dazu vorgesehen ist, einen Koffer, in welchem die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung aufgenommen ist, zu einer Ladung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung verliersicher aufzunehmen. Vorzugsweise ist in dem Koffer zudem die Handwerk- zeugmaschine aufgenommen. Grundsätzlich können in dem Koffer auch weitere Induk- tionshandwerkzeugakkuvorrichtungen und/oder weitere Geräte aufgenommen werden. Dadurch kann vorteilhaft der Koffer mit der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung sicher auf der Handwerkzeugladevorrichtung positioniert werden. So kann vorteilhaft ein hoher Komfort erreicht werden, insbesondere da der Koffer zu einem Laden nicht extra entladen, bzw. die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung nicht eigens aus dem Koffer geholt werden muss, sondern der Koffer mit der darin aufgenommenen Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung in der Befestigungseinheit positioniert und über die Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden kann. Vorzugsweise können in der Befestigungseinheit auch mehrere identische Handwerkzeugladevorrichtungen aufgenommen sein, so dass mehrere Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen in dem Koffer geladen werden können. Ferner kann bei einer festen Installation der Befestigungseinheit, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug, die Befestigungseinheit zudem zu einer Sicherung des Koffers verwendet werden, um ein Herumrutschen zu vermeiden.
Grundsätzlich wäre jedoch auch denkbar, dass der Koffer zusätzlich oder alternativ als Adaptervorrichtung zu einer universalen Energieübertragung dient. Dabei wäre insbesondere denkbar, dass der Koffer in seinem Inneren einen Aufnahmebereich zu einer Aufnahme einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle einer Handwerkzeugakku- Vorrichtung und zumindest einer integrierten Ladeschnittstelle aufweist, welche von einer Induktionsspule gebildet ist. Der Koffer könnte so zu einem Laden eine Energie von der Handwerkzeugladevorrichtung auf eine herkömmliche in dem Koffer angeschlossene Handwerkzeugakkuvorrichtung übertragen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das System zumindest ein Handwerkzeug mit zumindest einer integrierten Ladeschnittstelle, welche von einer Induktionsspule gebildet ist und über welche das Handwerkzeug mittels der Handwerkzeugladevorrichtung ladbar ist, aufweist. Insbesondere soll unter einem„Handwerkzeug" ein, dem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Werkzeug, vorteilhaft jedoch eine Bohrmaschine, ein Bohrhammer, ein Schlaghammer, eine Säge, ein Hobel, ein Schrauber, eine Fräse, ein
Schleifer, ein Winkelschleifer, ein Gartengerät, ein Baustellenmessgerät und/oder ein
Multifunktionswerkzeug verstanden werden. Dadurch können insbesondere mittels der Handwerkzeugladevorrichtung vorteilhaft auch Handwerkzeuge mit integrierten Akkus geladen werden. Vorzugsweise kann das Handwerkzeug so direkt kabellos geladen werden. Dadurch kann insbesondere ein individuell einsetzbares System bereitgestellt werden. Zudem kann dadurch eine Anzahl an Elektrogeräten, insbesondere beispielsweise auf einer Baustelle, gering gehalten werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, dass das System zumindest einen Warmhaltebehälter aufweist, mit zumindest einem magnetischen Heizelement, welches über die Hand- werkzeugladevorrichtung induktiv erhitzbar ausgestaltet ist. Vorzugsweise ist das magnetische Heizelement von einem ferromagnetischen Heizelement gebildet. Besonders bevorzugt ist der Warmhaltebehälter von einem Thermobecher gebildet. Dadurch kann die Handwerkzeugladevorrichtung insbesondere zu einem Laden der Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung und zu einem Erhitzen des Warmhaltebehälters eingesetzt werden. Dadurch kann insbesondere ein individuell einsetzbares System bereitgestellt werden. Zudem kann dadurch eine Anzahl an Elektrogeräten, insbesondere beispielsweise auf einer Baustelle, gering gehalten werden.
Es wird weiter vorgeschlagen, dass das System eine weitere Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung aufweist, die nur eine, von einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle gebildete Ladeschnittstelle aufweist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaftes System bereitgestellt werden. Ferner kann dadurch insbesondere ein individuell einsetzbares System bereitgestellt werden. Die erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl auf- weisen.
Zeichnung
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind zehn Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung,
die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung mit einer
Sekundärladeeinheit und eine Handwerkzeugladevorrichtung in einem Ladebetrieb in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung und einen
Teilausschnitt der Handwerkzeugladevorrichtung in einer schematischen Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie II,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung und eine
Handwerkzeugmaschine in einem Versorgungsbetrieb,
Fig. 4 ein System umfassend zumindest eine erfindungsgemäße Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung, eine kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung in einem Ladebetrieb in einer schematischen Darstellung,
Fig. 5 das System umfassend zumindest die erfindungsgemäße Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung, die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und die induktive Hand-werkzeugladevorrichtung in einem Ladebetrieb in einer schematischen Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie V,
Fig. 6 ein System umfassend mehrere erfindungsgemäße Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtungen, eine kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und eine alternative induktive Handwerkzeugladevorrichtung in einem Ladebetrieb in einer schematischen Darstellung,
Fig. 7 eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, eine kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung, eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung, eine Handwerkzeugakkuvorrichtung und eine Adaptervorrichtung in einer schematischen Darstellung,
Fig. 8 eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, eine kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung, eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung, ein Gerät und eine Adaptervorrichtung in einer schematischen Darstellung,
Fig. 9 eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, eine alternative, kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und eine alternati-
ve, induktive Handwerkzeugladevorrichtung in einem Ladebetrieb in einer schematischen Darstellung,
Fig. 10 eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung und eine Befestigungseinheit in einer schematischen Darstellung,
Fig. 1 1 zwei induktive Handwerkzeugladevorrichtungen und eine Befestigungseinheit in einer schematischen Darstellung,
Fig. 12 zwei erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung in einem
Koffer, die zwei induktiven Handwerkzeugladevorrichtungen und die Befestigungseinheit in einer schematischen Darstellung,
Fig. 13 ein Handwerkzeug und eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung in einer schematischen Darstellung und
Fig. 14 einen Warmhaltebehälter und eine induktive Handwerkzeugladevorrichtung in einer schematischen Darstellung.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a mit einer Sekundärladeeinheit 14a und eine Handwerkzeugladevorrichtung 28a in einem Ladebetrieb. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a weist eine Gehäuseeinheit 24a auf. Die Gehäuseeinheit 24a weist eine Grundseite 30a auf. Die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10a ist dazu vorgesehen, beispielsweise bei einer Lagerung, auf der Grundseite 30a aufgestellt zu werden. Auf einer der Grundseite 30a gegenüberliegenden Seite der Gehäuseeinheit 24a bildet die Gehäuseeinheit 24a einen Aufnahmebereich 32a. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a wird über den Aufnahmebereich 32a beispielsweise mit einer Handwerkzeugmaschine 20a oder der Handwerkzeugladevorrichtung 28a verbunden. Der Aufnahmebereich 32a dient zu einer Herstellung eines elektrischen Kontakts zwischen der Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung 10a und der Handwerkzeugmaschine 20a und/oder der Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10a und der Handwerkzeugladevorrichtung 28a. Der Aufnahmebereich 32a dient sowohl zu einer Bereitstellung einer mechanischen und elektrischen Entladeschnittstelle als auch zur Bereitstellung einer mechanischen und elektrischen zweiten integrierten Ladeschnittstelle 18a der Sekundärladeeinheit 14a. Der Aufnahmebereich 32a weist nicht weiter gezeigte Führungsschienen auf, über welche die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a zu einer Befestigung auf einen
Befestigungsbereich 34a der Handwerkzeugmaschine 20a aufgeschoben werden kann. Ferner kann der Aufnahmebereich 32a über die Führungsschienen zu einer Befestigung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a auf einen Befestigungsbereich 48a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a aufgeschoben werden. Grundsätzlich wäre jedoch auch denkbar, dass der Aufnahmebereich 32a zusätzlich oder alternativ zu den Führungsschienen andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Führungselemente aufweist, wie beispielsweise Führungsrippen und/oder Führungsnuten und/oder einzelne Führungsstege. Der Aufnahmebereich 32a stellt annähernd ein kongruentes Negativabbild des Befestigungsbereichs 34a dar. Grundsätzlich wäre jedoch auch eine andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung des Aufnahmebereichs 32a und/oder der Befestigung denkbar. Alternativ zu einem mit Führungsschienen ausgestatteten Aufnahmebereich zum Einschieben der Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung 10a in die Handwerkzeugmaschine 20a quer zu einer Längserstreckung eines Handgriffs der Handwerkzeugmaschine 20a ist auch ein mit Füh- rungsstegen ausgestatteter Aufnahmebereich zum Einstecken der Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung 10a in einen Handgriff der Handwerkzeugmaschine 20a ausgehend von einem unteren freien Ende des Handgriffs entlang einer Längserstreckung des Handgriffs. Ferner weist die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a eine Zelleneinheit 12a und die Sekundärladeeinheit 14a auf. Die Zelleneinheit 12a ist zur temporären Speicherung von Energie vorgesehen. Ferner ist die Zelleneinheit 12a dazu vorgesehen, die Handwerkzeugmaschine 20a mit Energie zu versorgen. Die Zelleneinheit 12a ist in der Gehäuseeinheit 24a angeordnet. Die Sekundärladeeinheit 14a ist zur direkten Energieaufnahme bei einer Ladung der Zelleneinheit 12a vorgesehen. Die Sekundärladeeinheit 14a ist dazu vorgesehen, eine auf die Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung 10a übertragene Energie aufzunehmen und damit die Zelleneinheit 12a zu laden.
Die Sekundärladeeinheit 14a weist eine erste integrierte Ladeschnittstelle 16a auf. Die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a ist von einer Induktionsspule gebildet. Die erste Ladeschnittstelle 16a ist dazu vorgesehen, induktiv eine Ladeenergie der Handwerkzeugladevorrichtung 28a aufzunehmen. Die erste Ladeschnittstelle 16a ist ringförmig ausgebildet. Die erste Ladeschnittstelle 16a besteht aus mehreren elektrischen Leitern, die sich in Umfangsrichtung erstrecken. Die elektrischen Leiter sind in Umfangsrich- tung um eine theoretische Wicklungsachse 36a gewickelt. Die erste Ladeschnittstelle 16a weist eine Haupterstreckungsebene auf, die senkrecht zu der Wicklungsachse 36a ausgerichtet ist. Ferner weist die erste Ladeschnittstelle 16a eine Haupterstreckungs-
richtung in der Haupterstreckungsebene auf, die um ein Vielfaches größer ist, als eine Erstreckung der ersten Ladeschnittstelle 16a senkrecht zu der Haupterstreckungsebene. Die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a ist Werkzeug- und zerstörungsfrei unlösbar mit der Zelleneinheit 12a verbunden. Die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a ist Werkzeug- und zerstörungsfrei unlösbar mit der Gehäuseeinheit 24a der Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10a verbunden. Die erste Ladeschnittstelle 16a ist auf einer der Grundseite 30a zugewandten Seite in der Gehäuseeinheit 24a angeordnet (Figur 2). Ferner weist die Sekundärladeeinheit 14a die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a auf. Die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a ist von einer drahtgebundenen Kontaktschnittstelle gebildet. Die zweite Ladeschnittstelle 18a ist dazu vorgesehen, drahtgebunden über einen direkten Kontakt eine Ladeenergie der Handwerkzeugladevorrichtung 28a aufzunehmen. Die zweite Ladeschnittstelle 18a weist zwei Kontaktele- mente 38a auf. Die Kontaktelemente 38a sind von metallischen Plättchen gebildet. Die
Kontaktelemente 38a sind teilweise in der Gehäuseeinheit 24a angeordnet. Die Kontaktelemente 38a ragen in dem Aufnahmebereich 32a der Gehäuseeinheit 24a von einer Innenseite durch die Gehäuseeinheit 24a auf eine Außenseite. Die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a ist Werkzeug- und zerstörungsfrei unlösbar mit der Zellen- einheit 12a verbunden. Die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a ist Werkzeug- und zerstörungsfrei unlösbar mit der Gehäuseeinheit 24a der Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtung 10a verbunden (Figur 2). Die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a dient daneben auch als Entladeschnittstelle für die Induktionshandwerkzeugakkuvor- richtung 10a im Betrieb an der Handwerkzeugmaschine 20a (Figur 2). Die drahtgebun- dene Kontaktschnittstelle der zweiten Ladeschnittstelle 18a ist demnach auch vorgesehen, drahtgebunden über einen direkten Kontakt eine Entladeenergie an die Handwerkzeugmaschine 20a abzugeben.
Die Sekundärladeeinheit 14a weist ferner eine Recheneinheit 22a auf. Die Rechenein- heit 22a ist dazu vorgesehen, einen Ladevorgang der Zelleneinheit 12a über die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a und über die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a zu steuern und zu regeln. Die Recheneinheit 22a steuert dabei zusätzlich, über welche Ladeschnittstelle 16a, 18a die Zelleneinheit 12a geladen wird. Die Recheneinheit 22a erfasst dabei, über welche Ladeschnittstelle 16a, 18a die Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtung 10a mit einer Handwerkzeugladevorrichtung 28a verbunden ist, und erfasst so, über welche Ladeschnittstelle 16a, 18a die Zelleneinheit 12a geladen werden
soll. Die Zelleneinheit 12a kann zur selben Zeit lediglich über eine der zwei Ladeschnittstellen 16a, 18a geladen werden. Während eines Ladevorgangs über eine Ladeschnittstelle 16a, 18a wird die jeweils andere Ladeschnittstelle 16a, 18a blockiert. Die Recheneinheit 22a weist eine nicht weiter sichtbare Gleichrichterschaltung auf, um eine an der ersten Ladeschnittstelle 16a eingehende Wechselspannung gleichzurichten. Ferner ist die Recheneinheit 22a dazu vorgesehen, einen Füllzustand der Zelleneinheit 12a zu erfassen und den Ladevorgang entsprechend zu steuern und zu regeln. Des Weiteren weist die Sekundärladeeinheit 14a eine Kerneinheit 40a und eine Schirmungseinheit 42a auf. Die Kerneinheit 40a und die Schirmungseinheit 42a sind räum- lieh zwischen der ersten Ladeschnittstelle 16 und der Recheneinheit 22a angeordnet.
Die Kerneinheit 40a ist plattenformig ausgebildet und besteht aus einem magnetischen Material. Die Kerneinheit 40a ist dazu vorgesehen, einen von der ersten Ladeschnittstelle 16a aufzunehmenden Magnetfluss zu lenken. Die Schirmungseinheit 42a ist dazu vorgesehen, die Recheneinheit 22a und die Zelleneinheit 12a vor Störeinflüssen der ersten Ladeschnittstelle 16a zu schützen (Figur 2).
Die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a und die zweite integrierte Ladeschnittstelle 18a sind in der Gehäuseeinheit 24a integriert angeordnet. Ferner ist die erste integrierte Ladeschnittstelle 16a auf einer der zweiten integrierten Ladeschnittstelle 18a gegen- überliegenden Seite der Gehäuseeinheit 24a angeordnet. Ausgehend von dem Aufnahmebereich 32a der Gehäuseeinheit 24a der Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung 10a in Richtung der Grundseite 30a der Gehäuseeinheit 24a der Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung 10a, folgen in der Gehäuseeinheit 24a zunächst die zweite Ladeschnittstelle 18a der Sekundärladeeinheit 14a, die Zelleneinheit 12a, die Rechen- einheit 22a der Sekundärladeeinheit 14a, die Schirmungseinheit 42a der Sekundärladeeinheit 14a, die Kerneinheit 40a der Sekundärladeeinheit 14a und die erste Ladeschnittstelle 16a der Sekundärladeeinheit 14a (Figur 2).
Die Zelleneinheit 12a der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a kann über die erste Ladeschnittstelle 16a und über die zweite Ladeschnittstelle 18a von der Handwerkzeugladevorrichtung 28a geladen werden. Die Recheneinheit 22a steuert dabei, über welche Ladeschnittstelle 16a, 18a die Zelleneinheit 12a geladen wird. Die Zelleneinheit 12a kann zur selben Zeit lediglich über eine der zwei Ladeschnittstellen 16a, 18a geladen werden. Um die Zelleneinheit 12a über die erste Ladeschnittstelle 16a zu laden, wird die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a mit der Grundseite 30a auf eine Induktionsladefläche 44a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a aufgestellt.
Die Induktionsladefläche 44a bildet einen Teil einer Gehäuseeinheit 46a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a. Die Induktionsladefläche 44a weist eine Haupterstre- ckungsebene auf, die sich in einem vorgesehenen Stand der Handwerkzeugladevorrichtung 28a parallel zu einem Untergrund erstreckt. Die Induktionsladefläche 44a ist dabei von dem Untergrund abgewandt.
Um die Zelleneinheit 12a über die zweite Ladeschnittstelle 18a zu laden, wird die In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a mit dem Aufnahmebereich 32a auf den Befestigungsbereich 48a der Gehäuseeinheit 46a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a aufgeschoben. Der Aufnahmebereich 32a stellt annähernd ein kongruentes Negativabbild des Befestigungsbereichs 48a dar. In dem aufgeschobenen Zustand stehen die Kontaktelemente 38a der zweiten Ladeschnittstelle 18a in direktem Kontakt mit Kontaktelementen 50a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a. Die Kontaktelemente 50a sind von metallischen Plättchen gebildet. Die Kontaktelemente 50a sind teilweise in der Gehäuseeinheit 46a der Handwerkzeugladevorrichtung 28a angeordnet. Die
Kontaktelemente 50a ragen in dem Befestigungsbereich 48a der Gehäuseeinheit 46a von einer Innenseite durch die Gehäuseeinheit 46a auf eine Außenseite. Die Kontaktelemente 50a sind auf einer Innenseite über eine Leitung mit einer Kontaktladeelektronik 52a verbunden (Figur 2).
Die Handwerkzeugladevorrichtung 28a ist von einer Kombiladevorrichtung gebildet, mit der die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a sowohl drahtgebunden, als auch induktiv geladen wird. Grundsätzlich kann die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a auch mit einer rein drahtgebundenen Ladevorrichtung oder mit einer rein indukti- ven Ladevorrichtung geladen werden. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28a weist zwei Seiten auf, eine Induktionsladeseite 54a und eine Kontaktladeseite 56a. Die Seiten können grundsätzlich in einem Inneren der Gehäuseeinheit 46a von einer räumlichen Trennung abweichen. Die Kontaktladeseite 56a weist die Kontaktelemente 50a und die Kontaktladeelektronik 52a auf. Die Kontaktelemente 50a sind dazu vorgese- hen, in einem Ladebetrieb Energie direkt auf die Kontaktelemente 38a der Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10a zu übertragen. Die Kontaktladeelektronik 52a bildet einen Teil einer Elektronikeinheit 58a. Die Elektronikeinheit 58a ist sowohl der Induktionsladeseite 54a als auch der Kontaktladeseite 56a zugeordnet. Ferner ist die Elektronikeinheit 58 nicht weiter sichtbar mit einem Kabel 68a zur Energiezufuhr verbunden. Die Induktionsladeseite 54a ist zur drahtlosen Energieübertragung von der Handwerkzeugladevorrichtung 28a auf die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a vorge-
sehen. Die Induktionsladeseite 54a ist dazu vorgesehen, elektrische Energie in ein magnetisches Feld zu wandeln, das von der ersten Ladeschnittstelle 16a der Sekundärladeeinheit 14a wieder in elektrische Energie gewandelt werden kann. Die Induktionsladeseite 54a weist eine Ladespule 60a auf. Die Ladespule 60a ist annähernd iden- tisch zu der von einer Induktionsspule gebildeten ersten Ladeschnittstelle 16a der In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a ausgebildet. Die Ladespule 60a ist ebenfalls ringförmig ausgebildet. Die Ladespule 60a besteht aus mehreren elektrischen Leitern, die sich in Umfangsrichtung erstrecken. Die elektrischen Leiter sind in Umfangs- richtung um die theoretische Wicklungsachse 36a gewickelt. Die Ladespule 60a weist eine Haupterstreckungsebene auf, die senkrecht zu der Wicklungsachse 36a ausgerichtet ist. Ferner weist die Ladespule 60a eine Haupterstreckungsrichtung in der Haupterstreckungsebene auf, die um ein Vielfaches größer ist als eine Erstreckung der Ladespule 60a senkrecht zu der Haupterstreckungsebene. Ferner weist die Induktionsladeseite 54a eine Kerneinheit 62a, eine Induktionsladeelektronik 64a und eine Schir- mungseinheit 66a auf. Die Kerneinheit 62a ist annähernd identisch gegenüber der
Kerneinheit 40a der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a ausgebildet. Die Induktionsladeelektronik 64a bildet einen Teil der Elektronikeinheit 58a. Die Schirmungseinheit 66 ist dazu vorgesehen, die Elektronikeinheit 58a vor Störeinflüssen der Ladespule 60a zu schützen. Die Induktionsladeseite 54a ist vollständig in der
Gehäuseeinheit 46a angeordnet. Ausgehend von der Induktionsladefläche 44a, unter welcher die Induktionsladeseite 54a angeordnet ist, parallel zu einer Normalen der Induktionsladefläche 44a in Richtung einer Mitte der Handwerkzeugladevorrichtung 28a folgt zunächst die Ladespule 60a der Induktionsladeseite 54a, die Kerneinheit 62a der Induktionsladeseite 54a, die Schirmungseinheit 66a der Induktionsladeseite 54a und die Induktionsladeelektronik 64a der Induktionsladeseite 54a (Figur 2).
Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a und die Handwerkzeugladevorrichtung 28a bilden ein System 26a. Die zweite Ladeschnittstelle 18a der Sekundärladeeinheit 14a der Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtung 10a ist zusätzlich zur direkten Energieaufnahme bei einer Ladung der Zelleneinheit 12a dazu vorgesehen, Energie der Zelleneinheit 12a auf die Handwerkzeugmaschine 20a zu übertragen. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tung 10a wird über den Aufnahmebereich 32a der Gehäuseeinheit 24a und über den Befestigungsbereich 34a der Handwerkzeugmaschine 20a mit der Handwerkzeugmaschine 20a verbunden. Der Befestigungsbereich 34a der Handwerkzeugmaschine 20a
bildet einen Teil einer Gehäuseeinheit 70a der Handwerkzeugmaschine 20a. In dem aufgeschobenen Zustand der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a auf der Handwerkzeugmaschine 20a stehen die Kontaktelemente 38a der zweiten Ladeschnittstelle 18a in direktem Kontakt mit nicht weiter sichtbaren Kontaktelementen der Handwerkzeugmaschine 20a. Über die Kontaktelemente 38a der zweiten Ladeschnittstelle 18a wird eine Energie der Zelleneinheit 12a auf die Handwerkzeugmaschine 20a übertragen. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a ist in einem Versorgungsbetrieb dazu vorgesehen, eine Elektronikeinheit 72a und eine Motoreinheit 74a der Handwerkzeugmaschine 20a mit Energie der Zelleneinheit 12a zu versorgen (Figur 3).
In den Figuren 4 bis 14 sind neun weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleichbleibender Bau- teile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der Figuren 1 bis 3, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den Figuren 1 bis 3 durch die Buchstaben b bis j in den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele der Figuren 4 bis 14 ersetzt. Bezüglich gleich bezeichneter Bau- teile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, kann grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der Figuren 1 bis 3, verwiesen werden.
Figur 4 zeigt eine bereits beschriebene erfindungsgemäße Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung 10b sowie zwei alternative Handwerkzeugladevorrichtungen 28.1 b,
28.2b. Eine Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b ist von einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung gebildet. Die weitere Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b ist von einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung gebildet. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b ist von einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevor- richtung gebildet und die weitere Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b ist von einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung gebildet.
Eine Zelleneinheit 12b der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b kann über eine erste Ladeschnittstelle 16b und über eine zweite Ladeschnittstelle 18b geladen werden. Die Zelleneinheit 12b der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b kann über die erste Ladeschnittstelle 16b von der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung
28.2b geladen werden. Alternativ kann die Zelleneinheit 12b der Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung 10b über die zweite Ladeschnittstelle 18b von der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b geladen werden. Um die Zelleneinheit 12b über die erste Ladeschnittstelle 16b zu laden, wird die Induk- tionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b mit einer Grundseite 30b auf eine Induktionsladefläche 44b der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b aufgestellt. Die Induktionsladefläche 44b bildet einen Teil einer Gehäuseeinheit 46.2b der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b. Die Induktionsladefläche 44b weist eine Haupt- erstreckungsebene auf, die sich in einem vorgesehenen Stand der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b parallel zu einem Untergrund erstreckt. Die Induktionsladefläche 44b ist dabei von dem Untergrund abgewandt.
Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b ist zur drahtlosen Energieübertra- gung auf die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b vorgesehen. Die induktive
Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b ist dazu vorgesehen, elektrische Energie in ein magnetisches Feld zu wandeln, das von der ersten Ladeschnittstelle 16b einer Sekundärladeeinheit 14b wieder in elektrische Energie gewandelt werden kann. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b weist dazu eine Ladespule 60b auf. Ferner weist die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b eine Kerneinheit 62b, eine Induktionsladeelektronik 64b und eine Schirmungseinheit 66b auf. Die Induktionsladeelektronik 64b ist nicht weiter sichtbar mit einem Kabel 68.2b zur Energiezufuhr verbunden. Die Schirmungseinheit 66b ist dazu vorgesehen, die Induktionsladeelektronik 64b vor Störeinflüssen der Ladespule 60b zu schützen. Die Ladespule 60b, die Kerneinheit 62b, die Induktionsladeelektronik 64b und die Schirmungseinheit 66b sind in der
Gehäuseeinheit 46.2b der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b angeordnet.
Um die Zelleneinheit 12b über die zweite Ladeschnittstelle 18b zu laden, wird die In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b mit einem Aufnahmebereich 32b auf einen Befestigungsbereich 48b einer Gehäuseeinheit 46.1 b der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b aufgeschoben. Der Aufnahmebereich 32b stellt annähernd ein kongruentes Negativabbild des Befestigungsbereichs 48b dar. In dem aufgeschobenen Zustand stehen Kontaktelemente 38b der zweiten Ladeschnittstelle 18b in direktem Kontakt mit Kontaktelementen 50b der kontaktgebundenen Handwerkzeugla- devorrichtung 28.1 b. Die Kontaktelemente 50b sind von metallischen Plättchen gebildet. Die Kontaktelemente 50b sind teilweise in der Gehäuseeinheit 46.1 b der kontakt-
gebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b angeordnet. Die Kontaktelemente 50b ragen in dem Befestigungsbereich 48b der Gehäuseeinheit 46.1 b von einer Innenseite durch die Gehäuseeinheit 46.1 b auf eine Außenseite. Die Kontaktelemente 50b sind auf einer Innenseite über eine Leitung mit einer Kontaktladeelektronik 52b ver- bunden. Die Kontaktelemente 50b sind dazu vorgesehen, in einem Ladebetrieb Energie direkt auf die Kontaktelemente 38b der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b zu übertragen. Die Kontaktladeelektronik 52b ist innerhalb der Gehäuseeinheit 46.1 b angeordnet. Die Kontaktladeelektronik 52b ist nicht weiter sichtbar mit einem Kabel 68.1 b zur Energiezufuhr verbunden.
Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b, die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b und die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10b bilden ein System 26b. Figur 6 zeigt ein System 26c mit drei erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtungen 10c, 10c', 10c", einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 c und einer alternativen induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c in einem Ladebetrieb. Die drei Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" sind im Wesentlichen entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 c ist entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet. Die drei Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" weisen jeweils eine Zelleneinheit auf. Die drei Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" sind im Hinblick auf eine erste Ladeschnittstelle 16c, 16c', 16c" im Wesentlichen identisch ausgebildet. Die Zelleneinheiten der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtun- gen 10c, 10c', 10c" weisen jeweils eine gegenüber den anderen Zelleneinheiten diffe- rierende Nennspannung auf. Die Zelleneinheiten der drei Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" weisen jeweils eine gegenüber den anderen Zelleneinheiten differierende Zellenanzahl auf. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c weist beispielhaft eine Nennspannung von 10,8 V auf. Die Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung 10c' weist beispielhaft eine Nennspannung von 14,4 V auf. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c" weist beispielhaft eine Nennspannung von 18 V auf. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Nennspannungen denkbar, wie
beispielsweise 3,6 V, 7,2V, 24 V oder 36 V. Dementsprechend können auch weniger oder mehr als drei Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" mit weniger oder mehr als drei verschiedenen Nennspannungen mit der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c geladen werden.
Zur vereinfachten Darstellung sind in Figur 6 die drei Induktionshandwerkzeugakkuvor- richtungen 10c, 10c', 10c" im Hinblick auf eine zweite Ladeschnittstelle 18c, 18c', 18c" für das kontaktgebundene Laden im Wesentlichen identisch ausgebildet. Dies dient lediglich der vereinfachten Darstellung. Die zweite Ladeschnittstelle 18c, 18c', 18c" kann für unterschiedliche Nennspannungen unterschiedlich ausgebildet sein. Unterschiedliche Ausgestaltungen von Ladeschnittstellen 18c, 18c', 18c" für das kontaktgebundene Laden sind dem Fachmann geläufig.
Die Zelleneinheiten der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" können jeweils über eine erste Ladeschnittstelle 16c, 16c', 16c" und jeweils über eine zweite Ladeschnittstelle 18c, 18c', 18c" geladen werden. Die Zelleneinheiten der In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" können über die ersten Ladeschnittstellen 16c, 16c', 16c" jeweils alle von der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c geladen werden. Alternativ kann die Zelleneinheit der Induktionshand- werkzeugakkuvornchtung 10c über die zweite Ladeschnittstelle 18c von der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 c geladen werden. Grundsätzlich wäre jedoch auch denkbar, dass alle Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" auch von der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 c geladen werden können. Die Zelleneinheiten der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c', 10c" können jedoch grundsätzlich auch mit einer alternativen herkömmlichen kontaktgebundenen oder induktiven Handwerkzeugladevorrichtung geladen werden.
Um die Zelleneinheiten jeweils über die erste Ladeschnittstelle 16c, 16c', 16c" zu laden, wird die jeweilige Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c' ,10c" mit einer Grundseite auf einer Induktionsladefläche 44c der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c aufgestellt. Die Induktionsladefläche 44c bildet einen Teil einer Gehäuseeinheit 46.2c der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c. Die Induktionsladefläche 44c weist eine Haupterstreckungsebene auf, die sich in einem vorgesehenen Stand der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c parallel zu einem Untergrund erstreckt. Die Induktionsladefläche 44c ist dabei von dem Untergrund abgewandt.
Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c ist zur drahtlosen Energieübertragung auf die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c vorgesehen. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c ist dazu vorgesehen, elektrische Energie in ein magnetisches Feld zu wandeln, das von der ersten Ladeschnittstelle 16c einer Sekundärladeeinheit 14c wieder in elektrische Energie gewandelt werden kann. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c ist dazu vorgesehen, die Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" mit drei unterschiedlichen Nennspannungen zu laden. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c weist dazu zwei Ladespulen 60c, 60c' auf. Die Ladespulen 60c, 60c' sind jeweils dazu vorgesehen, einzeln und in Kombination die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" mit drei unterschiedlichen Nennspannungen zu laden. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtun- gen 10c, 10c', 10c" werden jeweils abhängig von einer benötigten Nennspannung mit einer entsprechenden Nennspannung geladen. Die Ladespulen 60c, 60c' sind jeweils ringförmig und annähernd identisch ausgebildet. Die Ladespulen 60c, 60c' sind, entlang ihrer Wicklungsachse betrachtet, hintereinander angeordnet.
Ferner weist die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c eine nicht weiter sichtbare Kerneinheit, eine nicht weiter sichtbare Induktionsladeelektronik und eine nicht weiter sichtbare Schirmungseinheit auf. Die Induktionsladeelektronik ist nicht weiter sichtbar mit einem Kabel 68.2c zur Energiezufuhr verbunden. Die Schirmungseinheit ist dazu vorgesehen, die Induktionsladeelektronik vor Störeinflüssen der Ladespulen 60c, 60c' zu schützen. Die Ladespulen 60c, 60c', die Kerneinheit, die Induktionsladeelektronik und die Schirmungseinheit sind in der Gehäuseeinheit 46.2c der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c angeordnet.
Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c weist ferner eine nicht weiter sichtbare Recheneinheit auf, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Kenngröße einer Nennspannung einer der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" auszuwer- ten. Die Recheneinheit ist dazu vorgesehen, eine Zellenanzahl einer Zelleneinheit der
Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" auszuwerten und daraus auf eine Nennspannung rückzuschließen. Die Recheneinheit ist den beiden Ladespulen 60c, 60c' der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c zugeordnet. Die Recheneinheit bildet einen Teil der Induktionsladeelektronik.
Des Weiteren weist die Induktionsladeelektronik der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c eine Steuer- und/oder Regeleinheit auf, die dazu vorgesehen ist, eine die Ladespulen 60c, 60c'durchfließende Spannung zu steuern und an eine Nennspannung einer der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" anzupassen. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c weist ferner eine nicht weiter sichtbare Kommunikationseinheit auf, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Kenngröße einer Nennspannung einer der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" auszulesen. Die Kommunikationseinheit ist dazu vorgesehen, eine Zellenanzahl der Zelleneinheit der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" auszulesen. Die Kommunikationseinheit ist mit der Recheneinheit verbunden. Die Kommunikationseinheit bildet ebenfalls einen Teil der Induktionsladeelektronik. Die Kommunikationseinheit ist von einer NFC-Schnittstelle gebildet. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtun- gen 10c, 10c', 10c" weisen dazu ebenfalls jeweils eine Kommunikationseinheit auf. Die Kommunikationseinheiten der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10c, 10c', 10c" sind ebenfalls jeweils von einer NFC-Schnittstelle gebildet. Die Kommunikationseinheiten bilden jeweils einen Teil einer Elektronikeinheit der jeweiligen Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c', 10c".
Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c ist dazu vorgesehen, abhängig von einer zu ladenden Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c', 10c" eine der beiden oder beide Ladespulen 60c, 60c' anzusteuern. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c ist dazu vorgesehen, abhängig von einer Nennspannung einer zu ladenden In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c', 10c" eine der beiden oder beide Ladespulen 60c, 60c' anzusteuern. Wird eine der Induktionshandwerkzeugakkuvorrich- tungen 10c, 10c', 10c" auf der Induktionsladefläche 44c abgestellt, liest die Kommunikationseinheit der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2c über eine Kommunikationseinheit der jeweils abgestellten Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c', 10c" eine Zellenanzahl der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c, 10c', 10c" aus. Die Recheneinheit wertet die Zellenanzahl aus und errechnet daraus eine Nennspan- nung. Aufgrund der errechneten Nennspannung wird eine der beiden oder werden beide Ladespulen 60c, 60c' derart angesteuert, dass sie einzeln oder gemeinsam eine entsprechende Nennspannung erzeugen.
Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 c, die induktive Handwerk- zeugladevorrichtung 28.2c und die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10c bilden das System 26c.
Figur 7 zeigt ein System 26d mit einer erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung 10d, einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 d, einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d, einer Handwerkzeugakkuvor- richtung 76d und einer Adaptervorrichtung 78d. Die Induktionshandwerkzeugakkuvor- richtung 10d ist entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 d und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrich- tung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet. Die Induktionshandwerkzeugakku- vorrichtung 10d ist hier zu einem Laden auf der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 d angeordnet dargestellt. Die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d ist von einer herkömmlichen Handwerkzeugakkuvorrichtung gebildet. Die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d weist nur eine, von einer drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle gebildete, nicht weiter sichtbare Ladeschnittstelle auf. Die Ladeschnittstelle der Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d ist entsprechend der drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle der Induktionshandwerk- zeugakkuvorrichtung 10d ausgebildet.
Die Adaptervorrichtung 78d des Systems 26d ist zur universellen Energieübertragung vorgesehen. Die Adaptervorrichtung 78d weist eine integrierte Ladeschnittstelle 80d auf. Die Ladeschnittstelle 80d ist von einer Induktionsspule gebildet. Die Ladeschnitt- stelle 80d ist dazu vorgesehen, induktiv eine Ladeenergie der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d aufzunehmen. Die Ladeschnittstelle 80d ist ringförmig ausgebildet. Die Ladeschnittstelle 80d besteht aus mehreren elektrischen Leitern, die sich in Umfangsrichtung erstrecken. Ferner weist die Adaptervorrichtung 78d einen Befestigungsbereich 82d auf. Der Befestigungsbereich 82d dient zu einer Aufnahme der drahtgebundenen Kontaktladeschnittstelle der Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d. Die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d kann mit einem nicht weiter sichtbaren Aufnahmebereich auf den Befestigungsbereich 82d der Adaptervorrichtung 78d aufgeschoben werden. In einem aufge- schobenen Zustand ist eine Elektronik der Adaptervorrichtung 78d elektrisch leitend mit der Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d verbunden. Die Adaptervorrichtung 78d weist
dazu in dem Befestigungsbereich 82d elektrisch leitende, nicht weiter sichtbare Kontaktelemente auf, die mit in dem Aufnahmebereich angeordneten Kontaktelementen der Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d kontaktieren. Über die Kontaktelemente kann eine Energie von der Adaptervorrichtung 78d auf die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d übertragen werden.
Um eine Zelleneinheit der Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d mittels der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d zu laden, wird die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d auf die Adaptervorrichtung 78d geschoben und die Adaptervorrichtung 78d mit einer Grundseite auf eine Induktionsladefläche 44d der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d aufgestellt.
Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d ist dabei zur drahtlosen Energieübertragung auf die Adaptervorrichtung 78d vorgesehen, welche eine Energie über den Befestigungsbereich 82d auf die Handwerkzeugakkuvorrichtung 76d überträgt. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d ist dazu vorgesehen, elektrische Energie in ein magnetisches Feld zu wandeln, das von der Ladeschnittstelle 80d der Adaptervorrichtung 78d wieder in elektrische Energie gewandelt werden kann. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2d weist dazu eine Ladespule 60d auf.
Figur 8 zeigt ein System 26e mit einer erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung 10e, einer kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 e, einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e und einer Adaptervorrichtung 78e. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10e ist entsprechend der Indukti- onshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 e und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebil- det. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10e ist hier zu einem Laden auf der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 e angeordnet dargestellt.
Ferner zeigt Figur 8 ein Gerät 106e mit einem Ladekabel 108e. Das Gerät 106e ist von einem Smartphone gebildet. Grundsätzlich sind jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Geräte 106e denkbar, insbesondere Geräte 106e welche mit einem USB-Ladekabel betrieben und/oder geladen werden können.
Die Adaptervorrichtung 78e des Systems 26e ist zur universalen Energieübertragung vorgesehen. Die Adaptervorrichtung 78e weist eine integrierte Ladeschnittstelle 80e auf. Die Ladeschnittstelle 80e ist von einer Induktionsspule gebildet. Die Ladeschnittstelle 80e ist dazu vorgesehen, induktiv eine Ladeenergie der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e aufzunehmen. Die Ladeschnittstelle 80e ist ringförmig ausgebildet. Die Ladeschnittstelle 80e besteht aus mehreren elektrischen Leitern, die sich in Umfangsrichtung erstrecken.
Ferner weist die Adaptervorrichtung 78e eine USB-Buchse 84e auf. Die USB-Buchse 84e ist zur Aufnahme eines USB-Steckverbinders 86e vorgesehen. Die USB-Buchse 84e ist dazu vorgesehen, den USB-Steckverbinder 86e des Ladekabels 108e des Geräts 106e aufzunehmen. Grundsätzlich können in der USB-Buchse 84e jedoch auch andere, be-liebige USB-Steckverbinder aufgenommen werden. Die USB-Buchse 84e ist zu einer Energieübertragung mit der Ladeschnittstelle 80e verbunden. Über die USB-Buchse 84e wiederum kann Energie über das Ladekabel 108e auf das Gerät 106e übertragen wer-den.
Um einen nicht weiter sichtbaren Akku des Geräts 106e mittels der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e zu laden, wird das Gerät mittels des Ladekabels 108e mit der Adaptervorrichtung 78e verbunden und die Adaptervorrichtung 78e mit einer Grundseite auf einer Induktionsladefläche 44e der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e aufgestellt.
Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e ist dabei zur drahtlosen Energieübertragung auf die Adaptervorrichtung 78e vorgesehen, welche eine Energie über das Ladekabel 108e auf das Gerät 106e überträgt. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e ist dazu vorgesehen, elektrische Energie in ein magnetisches Feld zu wandeln, das von der Ladeschnittstelle 80e der Adaptervorrichtung 78e wieder in elektrische Energie gewandelt werden kann. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2e weist dazu eine Ladespule 60e auf.
Figur 9 zeigt ein System 26f mit einer erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeugak- kuvorrichtung 10f, einer alternativen kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1f und einer alternativen induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f. Ferner weist das System eine weitere Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 102f auf.
Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10f ist entsprechend der Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1f und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f sind annähernd jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet.
Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f ist zur drahtlosen Energieübertragung auf die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10f vorgesehen. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f weist dazu eine Ladespule 60f auf. Ferner weist die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f eine nicht weiter sichtbare Kerneinheit, eine nicht weiter sichtbare Induktionsladeelektronik und eine nicht weiter sichtbare Schirmungseinheit auf. Die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f weist ein Kabel 68.2f zu einer Energieversorgung auf. Die Induktionsladeelektronik ist nicht weiter sichtbar mit dem Kabel 68.2f zur Energiezufuhr verbunden. Das Kabel 68.2f weist einen Steckverbinder 88.2f auf, der von einem KFZ-Steckverbinder gebildet ist. Der Steckverbinder 88.2f ist dazu vorgesehen, in eine Bordspannungssteckdose eines Kraftfahrzeugs eingesteckt zu werden.
Die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1f weist ebenfalls ein Kabel 68.1f zu einer Energieversorgung auf. Ferner weist die kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung 28.1f eine nicht weiter sichtbare Kontaktladeelektronik auf, die nicht weiter sichtbar mit dem Kabel 68.1f zur Energiezufuhr verbunden ist. Das Kabel 68.1f weist einen Steckverbinder 88.1f, der von einem KFZ-Steckverbinder gebildet ist, auf. Der Steckverbinder 88.1f ist dazu vorgesehen, in eine Bordspannungssteckdose eines Kraftfahrzeugs eingesteckt zu werden.
Die weitere Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 102f weist nur eine von einer Induktionsladeschnittstelle gebildete Ladeschnittstelle 104f auf. Die Ladeschnittstelle 104f dient sowohl zu einer Übertragung von Energie von der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f auf die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 102f als auch zur Übertragung von Energie von der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 102f auf ein Handwerkzeug oder eine Handwerkzeugmaschine.
Figur 10 zeigt ein System 26g mit einer erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeug- akkuvorrichtung 10g, einer nicht weiter sichtbaren kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung, einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2g und einer Befestigungseinheit 90g. Ferner weist das System 26g eine Handwerkzeugmaschine 20g auf. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g und die Handwerkzeugmaschine
20g sind entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a und der Handwerkzeugmaschine 20a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die nicht weiter sichtbare kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2g sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet.
Die Befestigungseinheit 90g ist von einem Aluminiumrahmen gebildet. Grundsätzlich wären jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Materialien und/oder Materialkombinationen denkbar. In der Befestigungseinheit 90g ist die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2g verliersicher aufgenommen. Die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2g ist auf einer Innenseite einer Grundseite der Befestigungseinheit 90g angeordnet und dort nicht weiter sichtbar formschlüssig gehalten. Die Handwerkzeug- ladevorrichtung 28.2g ist mit der Befestigungseinheit 90g verrastet.
Die Befestigungseinheit 90g ist ferner dazu vorgesehen, ein zu ladendes Objekt direkt zu einer Ladung verliersicher aufzunehmen. Die Befestigungseinheit 90g ist dazu vorgesehen, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g zu einer Ladung
verliersicher aufzunehmen. Ferner ist die Befestigungseinheit 90g dazu vorgesehen, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g mit der daran befestigten Handwerkzeugmaschine 20g zu einer Ladung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g verliersicher aufzunehmen. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g kann in einem mit der Handwerkzeugmaschine 20g verbundenen Zustand in die Befestigungs- einheit 90g eingeschoben werden. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10g und die Handwerkzeugmaschine 20g werden in der Befestigungseinheit 90g nicht weiter sichtbar formschlüssig gehalten. Zudem wird die Induktionshandwerkzeugakkuvor- richtung 10g durch die Befestigungseinheit 90g relativ zu der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2g ausgerichtet. Über die Befestigungseinheit 90g wird die Induktions- handwerkzeugakkuvorrichtung 10g während eines Ladevorgangs gehalten.
Figur 1 1 zeigt zwei induktive Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' und eine Befestigungseinheit 90h. Figur 12 zeigt ein System 26h mit zwei erfindungsgemäßen Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h', einem Koffer 92h, in welchem die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' aufgenommen sind, einer nicht weiter sichtbaren kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung, den zwei induktiven Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' und der Befestigungseinheit 90h. Ferner weist das System 26h eine Handwerkzeugmaschine 20h auf. Die Indukti- onshandwerkzeugakkuvorrichtung 10h und die Handwerkzeugmaschine 20h sind entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a und der Handwerkzeug- maschine 20a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die nicht weiter sichtbare kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2h sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1f und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2f des sechsten Ausführungsbeispiels der Figur 9 ausgebildet. Die indukti- ve Handwerkzeugladevorrichtung 28.2h weist ein Kabel 68.2h zu einer Energieversorgung auf. Das Kabel 68.2h weist einen nicht weiter sichtbaren Steckverbinder auf, der von einem KFZ-Steckverbinder gebildet ist. Der Steckverbinder ist dazu vorgesehen in eine Bordspannungssteckdose eines Kraftfahrzeugs eingesteckt zu werden. Die Befestigungseinheit 90h ist von einem nach oben hin geöffneten Kasten aus
Kunststoff gebildet. Grundsätzlich wären jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Formen, Materialien und/oder Materialkombinationen denkbar. In der Befestigungseinheit 90h sind die zwei Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' verliersicher aufgenommen. Die Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' sind auf einer Innenseite einer Grundseite der Befestigungseinheit 90h jeweils an zwei gegenüberliegenden Enden angeordnet und dort nicht weiter sichtbar formschlüssig gehalten. Die Befestigungseinheit 90h weist mehrere seitliche und vordere Öffnungen auf, so dass die Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' von vorne zugänglich sind. Die Handwerkzeugladevorrichtungen 28.2h, 28.2h' sind mit der Befestigungsein- heit 90h verrastet.
Die Befestigungseinheit 90h ist ferner dazu vorgesehen, ein zu ladendes Objekt direkt zu einer Ladung verliersicher aufzunehmen. Die Befestigungseinheit 90h ist dazu vorgesehen, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' zu einer Ladung verliersicher aufzunehmen. Ferner ist die Befestigungseinheit 90h dazu vorgesehen, die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10h' mit der daran befestigten Handwerk-
zeugmaschine 20h zu einer Ladung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10h' verliersicher aufzunehmen. Die Befestigungseinheit 90h ist dazu vorgesehen, den Koffer 92h, in welchem die zwei Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' aufgenommen sind, zu einer Ladung der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h', verliersicher aufzunehmen. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung
10h sowie die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10h' gemeinsam mit der Handwerkzeugmaschine 20h können in dem Koffer 92h angeordnet in die Befestigungseinheit 90h eingeschoben werden. Der Koffer 92h ist in der Befestigungseinheit 90h nicht weiter sichtbar formschlüssig gehalten. Zudem werden die Induktionshand- werkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' durch den Koffer 92h und die Befestigungseinheit 90h relativ zu den Handwerkzeugladevorrichtung 28.2h, 28.2h' ausgerichtet. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' sind in dem Koffer 92h positionsfest gehalten. So können die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtungen 10h, 10h' direkt in dem Koffer 92h geladen werden.
Figur 13 zeigt ein System 26i mit einer nicht weiter sichtbaren erfindungsgemäßen In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, einer nicht weiter sichtbaren kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung, einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2i und einem Handwerkzeug 94i. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung ist entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die nicht weiter sichtbare kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2i sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet.
Das Handwerkzeug 94i ist von einem Messgerät gebildet. Grundsätzlich wären jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Handwerkzeuge denkbar. Das Handwerkzeug 94i weist eine integrierte Ladeschnittstelle 96i auf. Die Ladeschnitt- stelle 96i des Handwerkzeugs 94i ist von einer Induktionsspule gebildet. Über die Ladeschnittstelle 96i kann das Handwerkzeug 94i mittels der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2i geladen werden. Über die Ladeschnittstelle 96i kann das Handwerkzeug 94i induktiv mittels der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2i geladen werden. Figur 14 zeigt ein System 26j mit einer nicht weiter sichtbaren erfindungsgemäßen In- duktionshandwerkzeugakkuvorrichtung, einer nicht weiter sichtbaren kontaktgebunde-
nen Handwerkzeugladevorrichtung, einer induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2j und einem Warmhaltebehälter 98j. Die Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung ist entsprechend der Induktionshandwerkzeugakkuvorrichtung 10a des ersten Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3 ausgebildet. Die nicht weiter sichtbare kontaktgebundene Handwerkzeugladevorrichtung und die induktive Handwerkzeugladevorrichtung 28.2j sind jeweils entsprechend der kontaktgebundenen Handwerkzeugladevorrichtung 28.1 b und der induktiven Handwerkzeugladevorrichtung 28.2b des zweiten Ausführungsbeispiels der Figuren 4 und 5 ausgebildet.
Der Warmhaltebehälter 98j ist von einem Thermobecher gebildet. Grundsätzlich wären jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltungen des Warmhaltebehälter 98j denkbar. Der Warmhaltebehälter 98j weist ein magnetisches Heizelement 10Oj auf. Das magnetische Heizelement 10Oj ist von einem ferromagneti- schen Heizelement 10Oj gebildet. Das magnetische Heizelement 10Oj ist von einer in dem Boden des Warmhaltebehälters 10Oj angeordneten Eisenplatte gebildet. Grundsätzlich wären jedoch auch andere Formen und/oder Materialien des magnetischen Heizelements 10Oj denkbar. Das magnetische Heizelement 10Oj ist über die Handwerkzeugladevorrichtung 28.2j induktiv erhitzbar ausgestaltet. Durch das von der Handwerkzeugladevorrichtung 28.2j ausgehende Wechselmagnetfeld wird das magnetische Heizelement 10Oj erhitzt und kann so einen Inhalt des Warmhaltebehälter 98j erhitzen.