EP2524626B1 - Artikelständer, insbesondere Textilständer - Google Patents
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Definitions
- a generic article stand and especially textile stand in the invention is characterized in that an attachment is provided with an additional connecting beam, wherein the connecting beam as a suspension rail for receiving equipped with brackets and on the Connecting Traverse attachable brackets is formed, wherein further the attachment is equipped with at least one engaging in a receptacle plug-in pin, and wherein the receptacle is provided as the head side of the respective vertical tube provided plug-in receptacle.
- the plate elements for the realization of the side walls, the rear wall and optionally the bottom surface of the base frame are typically formed as perforated plates.
- perforated plates with square holes have proven to be favorable.
- such perforated plates not only lead to a relatively low weight of the article stand thus produced without adversely affecting the stability, but are beyond still able to act as fastening aids.
- signs, hooks or other equipment can be attached and attached to the respective perforated plate.
- individual or all perforated plates can be equipped with hooks.
- the vertical tubes are equipped, for example with a screening, to allow a variable-height recording of the rear wall and / or the side walls at or between the vertical tubes.
- the height-adjustable connecting beam may also be fixed in or on the grid.
- the rear wall 3 is clamshell-equipped with an inner plate element 5a and an outer plate element 5b.
- the two plate elements 5a, 5b are spaced apart by spacer tubes or spacer elements 6 in general.
- individual step plates 7 are still realized on the rear wall 3, which extend - like the two spaced-apart plate elements 5 a, 5 b - between the respective vertical tubes 4.
- the step plates 7 may each be connected in variable height to the vertical tubes 4 or to local grid columns 20.
- the step plates 7 at the edge have hooks 8, with the aid of which the individual step plates 7 are suspended in slots 9 on the vertical tubes 4.
- the slots 9 can be found in the context of the embodiment in the already mentioned grid columns 20, which in turn are connected to the vertical tubes 4.
Landscapes
- Assembled Shelves (AREA)
- Display Racks (AREA)
- Holders For Apparel And Elements Relating To Apparel (AREA)
Description
- Die Erfindung betrifft einen Artikelständer, insbesondere Textilständer, mit einem Grundrahmen, Seitenwänden und einer Rückwand, und mit zwei oder mehr auf dem Grundrahmen aufstehenden Vertikalrohren, wobei die Seitenwände und die Rückwand überwiegend als flächige sowie jeweils an die Vertikalrohre angeschlossene Plattenelemente ausgebildet sind.
- Bei einem Artikelständer des eingangs beschriebenen Aufbaus entsprechend der
US 5 566 844 A geht es primär darum, unterschiedliche Anbauteile an eine geschlitzte oder genutete Rückwand in verschiedener Höhe flexibel anbringen zu können. Dazu ist der eigentliche Grundrahmen insgesamt geschlossen gestaltet und lässt sich nicht erweitern. - Im Rahmen der
US 6 193 085 B1 wird ein Artikelregal beschrieben, welches auch mit einem Aufsatz ausgerüstet werden kann. Dieser Aufsatz verfügt über ein im Inneren angeordnetes Leuchtmittel und eine frontseitige Abdeckung. Dadurch lässt sich der Aufsatz als Produktinformationsdisplay nutzen. - Bei einem Artikelständer und insbesondere Textilständer entsprechend der
DE 10 2006 034 647 A1 sind die Vertikalrohre mit mehreren Querverstrebungen ausgerüstet, welche jeweils eine andere Anordnungsart aufweisen. Eine erste Querverstrebung ist ortsfest am oberen Ende der Vertikalrohre bzw. Stützen angeordnet. Demgegenüber lässt sich eine zweite Querverstrebung gegenüber den Stützen verschieben. Eine dritte Querverstrebung ist schließlich wechselbar an die Stützen angeschlossen. Dazu mag die dritte Querverstrebung mit einem Schnapper ausgerüstet sein. - Der bekannte Artikelständer respektive Textilständer hat sich grundsätzlich bewährt, was seine Größenvariabilität angeht. Allerdings ist die Standsicherheit verbesserungsbedürftig. Das gilt auch für den durch die
DE 20 2007 001 828 U1 bekannt gewordenen faltbaren mobilen Kleiderständer. Zwar ist dieser mit zwei Querstangen ausgerüstet, wobei die eine Querstange stufenlos nach oben mit einer Teleskopstange verstellbar ist. Auf diese Weise wird erneut eine große Flexibilität erreicht, so dass beispielsweise kurze Kleidungsstücke auf der oberen und unteren Stande aufgehängt werden können. Allerdings lässt erneut die Standsicherheit zu wünschen übrig. - Das heißt, die bekannten Artikelständer bzw. Textilständer neigen unter Umständen bei voller Beladung oder auch im Leerzustand zu Kippbewegungen. Diese Kippbewegungen können Kaufinteressenten oder allgemein Bedienpersonen gefährden. Auch werden die vom Artikelständer aufgenommenen Artikel, insbesondere Textilien aber auch Webwaren wie Gardinen, Teppiche oder sogar Matratzen hierbei beschädigt und/oder verschmutzt. Das ist einem großflächigen Einsatz in beispielsweise Einzelhandelsgeschäften abträglich. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
- Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Artikelständer und insbesondere Textilständer so weiter zu entwickeln, dass nach wie vor seine Größe flexibel eingestellt werden kann und eine gesteigerte Standsicherheit beobachtet wird.
- Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Artikelständer und insbesondere Textilständer im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufsatz mit einer zusätzlichen Verbindungstraverse vorgesehen ist, wobei die Verbindungstraverse als Aufhängeschiene zur Aufnahme von mit Klammern ausgerüsteten und auf die Verbindungstraverse aufsteckbaren Bügeln ausgebildet ist, wobei ferner der Aufsatz mit zumindest einem in eine Aufnahme eingreifenden Steckzapfen ausgerüstet ist, und wobei die Aufnahme als kopfseitig des jeweiligen Vertikalrohres vorgesehene Steckaufnahme ausgebildet ist.
- Darüber hinaus wird meistens ergänzend so vorgegangen, dass der Grundrahmen ebenfalls mit einem flächigen Plattenelement als Bodenfläche ausgerüstet ist. Folgerichtig zeichnet sich der erfindungsgemäße Artikelständer und insbesondere Textilständer zunächst einmal durch flächige Plattenelemente aus, welche die Seitenwände, die Rückwand und vorzugsweise zusätzlich die Bodenfläche des Grundrahmens definieren. Dadurch, dass darüber hinaus die Seitenwände und die Rückwand an die auf dem Grundrahmen aufstehenden Vertikalrohre angeschlossen sind, wird bereits ein besonders stabiler Aufbau zur Verfügung gestellt.
- Denn die Seitenwände und die Rückwand formen in Verbindung mit dem flächigen und als Bodenfläche ausgebildeten Plattenelement auf dem Grundrahmen einen überwiegend quaderförmigen Raumkörper, welcher lediglich an seiner Frontseite und im Kopfbereich offen gestaltet ist. Das lässt sich im Kern darauf zurückführen, dass lediglich zwei Vertikalrohre auf dem Grundrahmen aufstehen und zwischen sich die Rückwand aufnehmen. Dadurch sind an der Frontseite keine Vertikalrohre vorgesehen.
- Dennoch sorgt die Auslegung mit dem Grundrahmen, den darauf aufstehenden beiden Vertikalrohren und den jeweils mit den Vertikalrohren verbundenen Seitenwänden und der Rückwand in Kombination mit dem flächigen Plattenelement auf dem Grundrahmen für eine außerordentliche Stabilität und Verwindungssteifigkeit, die von den Artikelständern im Stand der Technik bei weitem nicht geliefert wird. Denn dort sind überwiegend simple Rohrrahmengestelle realisiert, die keine einzelne Rohre miteinander verbindende Plattenelemente aufweisen. Demgegenüber werden erfindungsgemäß die auf dem Grundrahmen aufstehenden Vertikalrohre durch die Seitenwände und die Rückwand in Gestalt der dortigen flächigen Plattenelemente miteinander und mit dem Grundrahmen bzw. dem dort vorgesehenen flächigen Plattenelement als Bodenfläche verbunden. Dadurch entsteht die bereits angesprochene quaderförmige Raumform des Artikelständers mit offener Frontseite und offenem Kopfbereich.
- Ergänzend hat es sich bewährt, wenn der Grundrahmen in Verbindung mit den Vertikalrohren als Rohrrahmengestell ausgebildet ist. Üblicherweise ist das Rohrrahmengestell als Vierkantrohrrahmengestell ausgelegt, wobei im Regelfall Quadratrohre als Vierkantrohre zum Einsatz kommen. Auf diese Weise wird die Stabilität und Verwindungssteifigkeit nochmals gesteigert. Denn derartige Rohrrahmengestelle bzw. Vierkantrohrrahmengestelle zeichnen sich durch eine besonders hohe Steifigkeit aus und bieten zudem den Vorteil, dass die zu ihrer Realisierung vorgesehenen Vierkantrohre besonders günstig mit den flächigen Plattenelementen verbunden werden können. Das kann durch Schweißen, Schrauben oder auch durch eine hängende Befestigung in Schlitzführungen geschehen.
- Rohrrahmengestell meint im Rahmen der Erfindung ein Gestell, welches auf ein oder mehrere offene oder geschlossene Rahmen zurückgreift, die von den fraglichen Rohren gebildet werden. Im Rahmen der Erfindung ist der Grundrahmen als geschlossener Rahmen ausgelegt, wohingegen die beiden überwiegend vertikal auf dem demgegenüber horizontal angeordneten Grundrahmen aufstehenden Vertikalrohre einen offenen Rahmen definieren. Typischerweise handelt es sich bei den Rohren um Metallrohre.
- Da das Rohrrahmengestell vorteilhaft als Vierkantrohrrahmengestell ausgelegt ist, werden zur Definition des Rahmengestells Vierkantrohre und besonders bevorzugt Quadratrohre eingesetzt. Durch den Rückgriff auf solche Vierkantrohre und ein daraus aufgebautes Vierkantrohrrahmengestell erlangen sowohl der Grundrahmen als auch die Vertikalrohre und insgesamt der erfindungsgemäße Artikelständer eine außerordentliche Stabilität und Verwindungssteifigkeit, die bisher bei vergleichbaren Artikelständern nicht einmal ansatzweise erreicht werden konnte.
- Außerdem bietet die beschriebene Auslegung den Vorteil, dass die zumindest zwei auf dem Grundrahmen aufstehenden Vertikalrohre kopfseitig mit der Steckaufnahme ausgerüstet werden können. Dadurch besteht die Möglichkeit, den erfindungsgemäßen Artikelständer bzw. den Grundrahmen mit den Vertikalrohren mit dem Aufsatz aufzurüsten. Zu diesem Zweck verfügt der Aufsatz über die Steckzapfen, welche in die zugehörigen Aufnahmen eingreifen. Bei den Aufnahmen handelt es sich um die bereits angesprochenen Steckaufnahmen, die jeweils kopfseitig der Vertikalrohre vorgesehen sind und definiert werden. Als Steckzapfen mag eine Stecklasche oder mögen zwei Stecklaschen je Steckzapfen realisiert sein. Jedenfalls kann der Aufsatz gleichsam die beiden Vertikalrohre verlängern.
- Da der Aufsatz und auch der Artikelständer als solcher mit der Verbindungstraverse ausgerüstet sind, kann die fragliche Verbindungstraverse als Aufhängeschiene zur Aufnahme der aufsteckbaren Bügeln dienen. Tatsächlich werden die fraglichen Bügel und insbesondere Kleiderbügel mit den Klammern auf die Aufhängeschiene bzw. die Verbindungstraverse aufgesteckt. Dadurch besteht die Möglichkeit, den erfindungsgemäßen Artikelständer je nach Bedarf mit dem Aufsatz auszurüsten oder eben nicht. Das hängt davon ab, wie lang beispielsweise ein Textilgegenstand ausgelegt ist, der mit Hilfe des jeweiligen Bügels an der Verbindungstraverse bzw. Aufhängeschiene aufgehängt werden soll.
- Auch die beiden Vertikalrohre sind zusätzlich zu der Rückwand durch wenigstens eine Verbindungstraverse bzw. Aufhängeschiene miteinander gekoppelt. Diese Verbindungstraverse kann darüber hinaus höhenveränderlich zwischen den beiden Vertikalrohren gehalten werden. Eine weitere Höhenveränderbarkeit ergibt sich dadurch, dass mit dem bereits beschriebenen Aufsatz gearbeitet wird, der über eine weitere Verbindungstraverse wie beschrieben verfügt.
- Die jeweilige Verbindungstraverse ist im Querschnitt vorteilhaft rechteckförmig ausgelegt. Dadurch können die Klammern der jeweils aufsteckbaren Bügel als an die Rechteckform angepasste U-förmige Klammern ausgebildet werden. Tatsächlich reicht es aus, die Bügel mit den U-förmigen Klammern von oben auf die jeweilige Verbindungstraverse respektive die auf diese Weise ausgebildete Aufhängeschiene aufzustecken. Weitere Koppelmaßnahmen zwischen einerseits dem Bügel und andererseits der Verbindungstraverse bzw. Aufhängeschiene sind nicht erforderlich. Dadurch lassen sich die Bügel flexibel anbringen, verschieben und wieder entfernen, so dass der erfindungsgemäße Artikelständer unschwer an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden kann.
- Die Plattenelemente zur Realisierung der Seitenwände, der Rückwand und gegebenenfalls der Bodenfläche des Grundrahmens sind typischerweise als Lochplatten ausgebildet. Hier haben sich Lochplatten mit quadratischen Löchern als günstig erwiesen. Tatsächlich führen solche Lochplatten nicht nur zu einem relativ geringen Gewicht des solchermaßen hergestellten Artikelständers ohne die Stabilität negativ zu beeinflussen, sondern sind darüber hinaus noch in der Lage, als Befestigungshilfen zu fungieren. Tatsächlich können an der jeweiligen Lochplatte beispielsweise Schilder, Haken oder andere Ausrüstungsgegenstände befestigt und angebracht werden. Außerdem lassen sich einzelne oder alle Lochplatten mit Haken ausrüsten. In diesem Fall sind die Vertikalrohre beispielsweise mit einer Rasterung ausgerüstet, um eine höhenvariable Aufnahme der Rückwand und/oder der Seitenwände an bzw. zwischen den Vertikalrohren zu ermöglichen. Auch die höhenveränderliche Verbindungstraverse mag in oder an der Rasterung festgelegt werden.
- Wie bereits erläutert, verfügt der erfindungsgemäße Artikelständer über eine außerordentliche Stabilität und Verwindungssteifigkeit. Aus diesem Grund kann der Grundrahmen und damit der Artikelständer insgesamt fahrbar ausgelegt werden. Dazu mögen fußseitig des Grundrahmens Räder vorgesehen sein. Einzelne dieser Räder können lenk- und/oder blockierbar ausgelegt werden. Außerdem hat es sich bewährt, wenn der Grundrahmen mit einer Kennzeichnungsleiste ausgerüstet ist. Diese Kennzeichnungsleiste ist meistens frontseitig am Fuß vorgesehen und dient beispielsweise zur Anbringung von Artikelkennzeichnungen, Preisschildern etc..
- Der Grundrahmen und/oder die Vertikalrohre und/oder die Seitenwände und/oder die Rückwand und/oder das flächige Plattenelement als Bodenfläche des Grundrahmens sind jeweils aus Metall gefertigt. Außerdem verfügen die vorerwähnten Elemente meistens über eine Beschichtung und vorzugsweise eine Pulverbeschichtung an ihrer Oberfläche. Dadurch wird ein sowohl hochwertiges als auch dauerhaftes Aussehen zur Verfügung gestellt. Hierhin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
- Fig. 1 und 2
- perspektivische Ansichten des erfindungsgemäßen Artikelständers in zwei verschiedenen Ausführungsvarianten und
- Fig. 3
- eine teilweise Explosionsdarstellung des Artikelständers nach den
Fig. 1 und2 . - In den Figuren ist ein Artikelständer dargestellt, bei dem es sich vorliegend um einen Textilständer bzw. ein Textilregal handelt. Dieses eignet sich zur Präsentation von Textilgegenständen wie Bügeltextilien, Bekleidungsstücken etc.. Grundsätzlich kann der nachfolgend im Detail zu beschreibende Artikelständer auch zur Aufnahme von Webwaren, wie beispielsweise Teppichen, Vorhängen, Gardinen etc. dienen. Darüber hinaus lassen sich hiermit auch andere sperrige und aufhängbare Non-Food-Waren, wie beispielsweise Matratzen, Bilder etc. präsentieren. Das heißt, der fragliche Artikelständer kommt überwiegend dann zum Einsatz, wenn die Warenpräsentation auf Tischen oder Paletten problematisch ist bzw. ein Kunde den betreffenden Artikel oder Kaufgegenstand ansonsten nicht problemlos begutachten kann. Anders ausgedrückt eignet sich der erfindungsgemäße Artikelständer im Kern für sämtliche Artikel des Non-Food-Bereiches, die am Besten hängend präsentiert werden bzw. bei denen eine hängende Präsentation besonders günstig ist und die Kaufentscheidung positiv beeinflusst.
- Zu diesem Zweck ist der fragliche Artikelständer mit einem Grundrahmen 1, Seitenwänden 2 sowie einer Rückwand 3 ausgerüstet. Außerdem sind zwei oder mehr auf dem Grundrahmen 1 aufstehende Vertikalrohre 4 vorgesehen. Im Rahmen des Ausführungsbeispieles finden sich bei dem Artikelständer lediglich zwei Vertikalrohre 4, die an der rückseitigen Kante an den Grundrahmen 1 angeschlossen sind. Die beiden auf dem Grundrahmen 1 aufstehenden Vertikalrohre 4 nehmen zwischen sich die Rückwand 3 auf. Außerdem sind die jeweiligen Seitenwände 2 an die Vertikalrohre 4 angeschlossen. Zu diesem Zweck sind die Seitenwände 2 und die Rückwand 3 überwiegend als flächige sowie jeweils an die Vertikalrohre 4 angeschlossene Plattenelemente 5 ausgelegt.
- Anhand der Explosionsdarstellung nach
Fig. 3 erkennt man, dass die Rückwand 3 zweischalig mit einem inneren Plattenelement 5a und einem äußeren Plattenelement 5b ausgerüstet ist. Die beiden Plattenelemente 5a, 5b sind durch Distanzrohre bzw. allgemein Distanzelemente 6 voneinander beabstandet. Darüber hinaus sind an der Rückwand 3 noch einzelne Stufenplatten 7 realisiert, welche sich - wie die beiden voneinander beabstandeten Plattenelemente 5a, 5b - zwischen den jeweiligen Vertikalrohren 4 erstrecken. Die Stufenplatten 7 mögen jeweils höhenvariabel an die Vertikalrohre 4 bzw. an dortige Rastersäulen 20 angeschlossen sein. Dazu verfügen die Stufenplatten 7 randseitig über Haken 8, mit deren Hilfe die einzelnen Stufenplatten 7 in Schlitze 9 an den Vertikalrohren 4 eingehängt werden. Die Schlitze 9 finden sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels in den bereits angesprochenen Rastersäulen 20, die ihrerseits mit den Vertikalrohren 4 verbunden sind. - Ein flächiges Plattenelement 5 ist auch zur Realisierung einer Bodenfläche für den Grundrahmen 1 vorgesehen. Bei den flächigen Plattenelementen 5 handelt es sich teilweise um Lochplatten, die mit quadratischen Löchern ausgerüstet sind, was allerdings keine zwingende Maßnahme darstellt. Die quadratischen Löcher führen einerseits zur Verringerung des Gewichtes des betreffenden Plattenelemente 5 und können andererseits als zusätzliche Befestigungsaufnahmen Verwendung finden.
- Ergänzend zu den bereits angesprochenen Stufenplatten 7 ist an der Rückwand 3 noch wenigstens eine Verbindungstraverse 10 vorgesehen. Tatsächlich verfügen die Ausführungsbeispiele nach den
Fig. 1 und2 über eine Verbindungstraverse 10, welche die beiden Vertikalrohre 4 kopfseitig miteinander verbindet. Bei der Variante nachFig. 2 ist darüber hinaus eine weitere Verbindungstraverse 10 realisiert, die an einem Aufsatz 10, 11 vorgesehen ist. Tatsächlich setzt sich der Aufsatz 10, 11 im Wesentlichen aus zwei Aufsatzrohren 11 und der fraglichen Verbindungstraverse 10 zusammen. Die jeweilige Verbindungstraverse 10 ist höhenveränderlich an die Vertikalrohre 4 angeschlossen. - Die beiden Aufsatzrohre 11 sind fußseitig mit Steckzapfen 12 ausgerüstet, die in zugehörige Aufnahmen 13 kopfseitig der Vertikalrohre 4 eingesteckt werden. Bei den fraglichen kopfseitigen Aufnahmen bzw. Steckaufnahmen 13 handelt es sich um Rechteckaufnahmen, weil der Grundrahmen 1 ebenso wie die Vertikalrohre 4 als Rohrrahmengestell und insbesondere Vierkantrohrrahmengestell ausgelegt ist. Das heißt, die den Grundrahmen 1 definierenden Rohre sind ebenso wie die Vertikalrohre 4 als Vierkantrohre und bevorzugt Quadratrohre ausgelegt. Dadurch verfügen die Aufnahmen bzw. Steckaufnahmen 13 kopfseitig der Vertikalrohre 4 über eine rechteckige bis quadratische Gestalt.
- Bei den jeweiligen Steckzapfen 12 handelt es sich um Stecklaschen 12, die mit Laschenaufnahmen 14 ausgerüstet sind. Tatsächlich sind jeweils zwei Stecklaschen 12 an das jeweilige Aufsatzrohr 11 fußseitig angeschlossen, und zwar beabstandet zueinander. Die Stecklaschen 12 greifen nun in die jeweiligen Steckaufnahmen 13 der Vertikalrohre 4 ein. Dabei mögen die Laschenaufnahmen 14 mit im Bereich der Steckaufnahmen 13 vorgesehenen Bolzen zu ihrer Zentrierung wechselwirken. Außerdem kann es sich bei den nicht ausdrücklich dargestellten Bolzen um Gewindebolzen handeln, um die einzelnen Stecklaschen 12 an den Vertikalrohren 4 schraubend festzulegen.
- Wie einleitend bereits erläutert, kann der Aufsatz 10, 11 wahlweise auf die zugehörigen Vertikalrohre 4 kopfseitig aufgesteckt werden oder eben nicht. Das hängt davon ab, in welcher Höhe die Verbindungstraverse 10 benötigt wird, welche im gezeigten Beispielfall als Aufhängeschiene auslegt ist. Tatsächlich dient die Verbindungstraverse 10 als Aufhängeschiene zur Aufnahme von mit Klammern 15 ausgerüsteten und auf die Verbindungstraverse 10 aufsteckbaren Bügeln 16.
- Im Rahmen der
Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Artikelständer nicht mit einem Aufsatz 10, 11 ausgerüstet, so dass die die beiden Vertikalrohre 4 kopfseitig miteinander verbindende oberste Verbindungstraverse 10 die Funktion der Aufhängeschiene übernimmt und auf die fragliche Verbindungstraverse 10 die einzelnen Bügel 16 mit ihren Klammern 15 direkt aufgesteckt sind. Demgegenüber verfügt der Artikelständer nachFig. 2 über den bereits angesprochenen Aufsatz 10, 11. In beiden Fällen lassen sich die Bügel 16 mit den fraglichen U-förmigen Klammern 15 auf der Verbindungstraverse 10 in deren Längsrichtung hin- und herschieben. Außerdem sind keine zusätzlichen Verbindungsmaßnahmen zwischen einerseits dem Bügel 15 und andererseits der Verbindungstraverse 10 erforderlich. Vielmehr verfügt die Verbindungstraverse bzw. Aufhängeschiene 10 über einen rechteckförmigen Querschnitt. Außerdem sind die fraglichen Klammern 15 als an die Rechteckform der Verbindungstraverse 10 angepasste U-förmige Klammern 15 ausgebildet. - Um die Flexibilität des beschriebenen Artikelständers weiter zu steigern, ist der Grundrahmen 1 bzw. der Artikelständer im Ganzen fahrbar ausgelegt. Dazu sind an den Grundrahmen 1 fußseitig Räder 17 angeschlossen. Die Räder 17 können wahlweise lenk- und/oder blockierbar ausgelegt sein. Des Weiteren verfügt der Grundrahmen 1 über eine Kennzeichenleiste 18, die im Fußbereich an seiner frontseitigen Kante vorgesehen ist. Die Kennzeichenleiste 18 dient zur Aufnahme von Artikelkennzeichnungen, Preisschildern etc..
- Der Grundrahmen 1 und/oder die Vertikalrohre 4 und/oder die Seitenwände 2 und/oder die Rückwand 3 im Ganzen und/oder die Lochplatte 5 als Bodenfläche des Grundrahmens 1 sind insgesamt aus Metall hergestellt und verfügen vorteilhaft über eine beschichtete Oberfläche. Hier hat sich insbesondere eine pulverbeschichtete Oberfläche als besonders günstig erwiesen.
- Auf diese Weise wird ein harmonischer Gesamteindruck zur Verfügung gestellt und können die jeweiligen Seitenwände 2 sogar mit ein oder mehreren Spiegeln 19 ausgerüstet werden. Zu diesem Zweck sind die Seitenwände 2 in dem Bereich der fraglichen Spiegel 19 typischerweise nicht als Lochblenden ausgerüstet. Die einzelnen Bügel 16 sind als Metallbügel ausgelegt und lassen sich flexibel an der zugehörigen und als Aufhängeschiene fungierenden Verbindungstraverse 10 festlegen. Dadurch wird eine einwandfreie Präsentation von Textilien am (Kleider-)Bügel 16 ermöglicht, die wahlweise frontal wie in
Fig. 1 angedeutet oder auch platzsparend in seitlicher Ansicht an dem jeweiligen Bügel 16 aufgehängt werden können. - Dadurch, dass die als gleichsam Aufhängeschiene für die Bügel 16 fungierenden Verbindungstraversen 10 höhenvariabel an den Vertikalrohren 4 festgelegt werden können, lässt sich der erfindungsgemäße Artikelständer problemlos an unterschiedliche Textilgegenstände bzw. allgemein die Größe der zu präsentierenden Gegenstände anpassen. Das gilt besonders für den Fall, dass lange Textilwaren wie beispielsweise Skianzüge präsentiert werden sollen. Für diesen Fall wird man typischerweise mit dem aufsteckbaren Aufsatz 10, 11 arbeiten, welcher mit seiner obersten Verbindungstraverse 10 die Funktion der Aufhängeschiene für die Bügel 16 übernimmt.
Claims (13)
- Artikelständer, insbesondere Textilständer, mit einem Grundrahmen (1), Seitenwänden (2) und einer Rückwand (3), und mit zwei oder mehr auf dem Grundrahmen (1) aufstehenden Vertikalrohren (4), wobei die Seitenwände (2) und die Rückwand (3) überwiegend als flächige sowie jeweils an die Vertikalrohre (4) angeschlossene Plattenelemente (5) ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass- ein Aufsatz (10, 11) mit einer zusätzlichen Verbindungstraverse (10) vorgesehen ist, wobei- die Verbindungstraverse (10) als Aufhängeschiene zur Aufnahme von mit Klammern (15) ausgerüsteten und auf die Verbindungstraverse (10) aufsteckbaren Bügeln (16) ausgebildet ist, wobei ferner- der Aufsatz (10, 11) mit zumindest einem in eine Aufnahme (13) eingreifenden Steckzapfen (12) ausgerüstet ist, und wobei- die Aufnahme (13) als kopfseitig des jeweiligen Vertikalrohres (4) vorgesehene Steckaufnahme (13) ausgebildet ist. - Artikelständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) mit einem flächigen Plattenelement (5) als Bodenfläche ausgerüstet ist.
- Artikelständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) in Verbindung mit den Vertikalrohren (4) als Rohrrahmengestell (1; 4) ausgebildet ist.
- Artikelständer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrrahmengestell (1; 4) als Vierkantrohrrahmengestell ausgelegt ist.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenelemente (5) mindest teilweise als Lochplatten ausgebildet sind.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Vertikalrohre (4) zusätzlich zu der Rückwand (3) durch wenigstens eine Verbindungstraverse (10) miteinander gekoppelt sind.
- Artikelständer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungstraverse (10) höhenveränderlich zwischen den Vertikalrohren (4) gehalten wird.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertikalrohre (4) jeweils mit einer Rasterung (9) zur höhenver-änderlichen Aufnahme der Rückwand (3) und/oder der zumindest einen Verbindungstraverse (10) ausgerüstet sind.
- Artikelständer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungstraverse (10) im Querschnitt rechteckförmig und die Klammern (15) als an die Rechteckform angepasste U-förmige Klammern (15) ausgebildet sind.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) fahrbar ausgelegt ist und hierzu fußseitige Räder (17) vorgesehen sind.
- Artikelständer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Räder (17) lenk- und/oder blockierbar sind.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) eine Kennzeichnungsleiste (18) aufweist.
- Artikelständer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (1) und/oder die Vertikalrohre (4) und/oder die Seitenwände (2) und/oder die Rückwand (3) aus Metall hergestellt sind und eine beschichtete, insbesondere pulverbeschichtete, Oberfläche aufweisen.
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