Die vorliegende Erfindung betrifft eine Türsignalvorrichtung mit einer Einheit zur
akustischen Wiedergabe digitaler Tonsignale mit einem Speicher für wenigstens
eine digitale Tonfolge und einer Steuereinheit zur Wiedergabe des Tonsignals bei
einem Eingangssignal.
Türsignalvorrichtungen in Form von Türklingeln, Türglocken und dergleichen,
gegebenenfalls mit Gegensprechanlage, sind aus dem Stand der Technik bekannt
und im Einsatz.
Es sind keine Türglocken bekannt, bei welchen die Tonfolgen, die bei Auftreten
eines Klingelsignals abzugeben sind, auswählbar sind. Insbesondere jedoch sind
keine Türsignalvorrichtungen bekannt, bei welchen die abzugebenden Tonfolgen
beliebig einspeicherbar sind.
Ausgehend vom vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Türsignalvorrichtung der gattungsgemäßen Art
dahingehend weiterzubilden, daß die abzugebenden Tonfolgen komfortabel
einspielbar, speicher- und auswählbar sind. Darüber hinaus soll die
Türsignalanlage in bestehende Kommunikationssysteme integrierbar sein und den
Anwendungskomfort erhöhen.
Zur technischen Lösung der genannten Aufgabe wird mit der Erfindung
vorgeschlagen, daß eine zur Kommunikation in einem Mobilfunksystem
einsetzbare Schnittstelleneinheit vorgesehen ist, über welche für das
Mobilfunksystem typische Tonsignale in die Speichereinheit einspielbar sind.
Gemäß der Erfindung umfaßt eine Türsignalvorrichtung nunmehr eine Einheit, mit
welcher es möglich ist, die Tonsignale eines Mobilfunksystems aufzunehmen, zu
speichern und bei Auftreten eines Signals wiederzugeben.
Als Schnittstelleneinheit kommt eine herkömmliche Kabelschnittstelle in Betracht,
mit welcher es möglich ist, beispielsweise ein Mobilfunkendgerät, ein Handy, eine
Empfangseinheit oder dergleichen mit der entsprechenden Einheit der
Türvorrichtung zu verbinden, um Tonsignale zu überspielen. Alternativ oder
zusätzlich kann die Vorrichtung mit einer blue-tooth-Vorrichtung versehen sein,
welche für den Nahfunksignalaustausch insbesondere mit Handys geeignet ist.
Gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung umfaßt die
Türsignalvorrichtung eine vollständige GSM- bzw. Mobilfunkempfangseinheit, so
daß die Vorrichtung auch direkt Mobilfunknetzsignale empfangen kann. Die
Übertragung der Tonsignale kann dann per sms oder andere geeignete
Übertragungsverfahren, direkte Klingeltonübertragung und dergleichen erfolgen.
In vorteilhafter Weise umfaßt die Vorrichtung einen Speicher, in welchem mehrere
Tonfolgen hinterlegt werden können. Für diesen Fall umfaßt die Vorrichtung
vorteilhafterweise eine Auswahleinheit, um auf diese Weise die jeweils
anzugebende Tonfolge ausgeben zu können. Alternativ und/oder zusätzlich
können die Tonfolgen auch in vorgegebenen Reihenfolgen oder nach einem
Zufallsprinzip ausgewählt werden.
Eine mit einer Mobilfunkempfangseinheit bzw. einem GSM-Empfänger versehene
Türsignalvorrichtung ist auch dafür geeignet, Signale von Zentralstellen abzuholen.
Vorteilhafterweise umfaßt die Vorrichtung eine Displayeinheit und eine
Tastatureinheit, um nach dem Prinzip von Mobilfunkendgeräten bedient zu werden.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung weist die
Türsignalvorrichtung eine Computerschnittstelle auf, mit welcher es möglich ist,
über das Internet mittels Computer beschaffte Tonsignalfolgen in die
Speichereinheit einzuspeichern.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung, der im übrigen auch
unabhängig von der Tonsignalwiedergabe als eigenständige Erfindung eine
vorteilhafte Weiterbildung für Türsignalvorrichtungen darstellt, ist die
Türsignalvorrichtung in der Lage, über eine Anrufeinheit eine ausgewählte oder
hinterlegte Telefonnummer anzuwählen und eine Verbindung zwischen der
Sprechanlage der Türsignalvorrichtung einerseits und dem Mobilfunkendgerät
andererseits herzustellen. Damit kann beispielsweise eine abwesende Person mit
der Person an der Tür kommunizieren, beispielsweise eine kurzfristige Ankunft
ankündigen oder dergleichen. Eine entsprechend eingestellte Türsignalvorrichtung
schaltet bei Auftreten eines Klingelsignals in der Art einer Anrufweiterschaltung
direkt oder über eine entsprechende Zentralstelle eine Telefonverbindung
zwischen der signalvorrichtungsseitigen Gegensprechanlage und der hinterlegten
Telefonnummer, einem Mobilfunkendgerät oder gegebenenfalls auch eine
Festnetznummer.
In vorteilhafter Weise weist die Türsignalvorrichtung einen
Telefonnummernspeicher auf, so daß die entsprechend anzuwählenden Nummern
hinterlegt werden können.
Mit der Erfindung wird eine vorteilhafte Weiterbildung von Türsignalvorrichtungen
vorgeschlagen, die mit geringem wirtschaftlichem Aufwand und in einfacher Weise
realisierbar ist. Die Mobilfunkeinheit der Türsignalvorrichtung, sofern eine solche
verwendet wird, muß nicht nach dem neuesten Stand der Technik realisiert sein,
da keinerlei Anforderungen an die Mobilität gestellt werden. Auch sonstige
Serviceleistungen wie WAP, sms und dergleichen sind nicht erforderlich. Somit
können auch inzwischen überholte Mobilfunkendgerätetechnologien in
entsprechenden Türsignalvorrichtungen eingesetzt werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung anhand der Figur. Dabei zeigt:
- Fig. 1
- eine beispielhafte Darstellung eines Ausführungsbeispiels für eine
Türsignalvorrichtung zu Erläuterung der Funktion.
Gemäß Fig. 1 ist eine Türsignalvorrichtung 1 im gezeigten Ausführungsbeispiel in
einem einheitlichen Gehäuse 2 untergebracht. Auch modulare Ausführungen
liegen im Rahmen der Erfindung. Lautsprechereinheit 3 dient der entsprechenden
Signalabgabe. Eine Antenne 4 sorgt für entsprechenden Mobilfunkempfang einer
nicht gezeigten Mobilfunkeinheit. Eine Displayeinheit 5 und eine Tastatur 6 dienen
zur Bedienung des Mobilfunkendgerätes der Türsignalanlage. Eine Menütaste 7
kann verwendet werden, um beispielsweise den Wiedergabemodus, Lautstärken,
den Mobilfunkzustand und dergleichen einzustellen. Weitere Tasten wie Ein - Aus
und dergleichen können vorgesehen sein.
Ist eine wie gezeigte Türsignalvorrichtung in einem Türsignalsystem angeordnet,
welches beispielsweise über eine Gegensprechanlage verfügt, so kann mittels der
Mobilfunkeinheit unter Bedienung der Taste 6 und Nutzung des Displays 5 eine
Mobilfunktelefonverbindung hergestellt werden. Im Falle, daß keine entsprechende
Tastatur und/oder Display vorhanden sind, kann die Anlage auch zur einfachen
Anwahl durch ein Mobilfunkendgerät ausgelegt sein. Nach Herstellung der
Verbindung kann von einem Mobilfunkendgerät, also einem Handy oder einer
Zentralstelle für das Mobilfunknetz, eine Tonfolge der Vorrichtung übermittelt und
dort gespeichert werden. Diese kann ausgewählt und bei Auftreten eines
Klingelsignals wiedergegeben werden.
Im Falle der Verwendung der Anlage im Zusammenhang mit einer
Gegensprechanlage mit Anrufweiterschaltung wird die Vorrichtung so eingestellt,
daß diese bei Auftreten eines Klingelsignals eine voreingestellte Telefonnummer
anwählt und eine Sprech-/Hörverbindung zu einer entsprechenden Aufnahme/Wiedergabeeinheit
im Türbereich durchschaltet. Somit kann der Betreiber des
Mobilfunkendgerätes mit der im Türbereich befindlichen Person reden.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel dient nur der Erläuterung und ist nicht
beschränkend.
Bezugszeichenliste
- 1
- Türsignalvorrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Lautsprecher
- 4
- Antenne
- 5
- Display
- 6
- Tastatur
- 7
- Menütaste