Die Erfindung betrifft einen Treibscheibenaufzug mit einer Aufzugskabine, die entlang von
Führungsschienen in einem Aufzugsschacht verfahrbar ist, mit einem ebenfalls an zumindest
einer Schiene geführten Gegengewicht sowie mit einem zumindest aus einem eine zweifach
gelagerte Welle aufweisenden Antriebsmotor, einer Treibscheibe für zum Aufhängen der
Aufzugskabine und des Gegengewichts dienende Tragmittel oder Seile und einer Bremse gebildeten
Antrieb, der im oberen Bereich des Aufzugsschachts angeordnet ist, wobei der
Antrieb für seine Befestigung einen Tragteil hat, der einen Befestigungsfuß aufweist.
Derartige Treibscheibenaufzüge sind bereits bekannt und haben sich bewährt. Beispielsweise
in DE 100 64 850 C2 ist ein solcher Treibscheibenaufzug beschrieben, bei dem der Antrieb im
Bereich des Aufzugsschachts angeordnet ist. Für eine Anordnung des Antriebs nahe der
Aufzugskabine sollte insbesondere der Motor des Antriebs möglichst wenige
Betriebsgeräusche verursachen. Weiterhin sollte ein im Aufzugsschacht befindlicher Antrieb
möglichst klein sein, um die Abmessungen des Schachts selbst möglichst klein halten zu
können.
Es besteht deshalb die Aufgabe, einen Treibscheibenaufzug der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei dem der Antrieb platzsparend und gleichzeitig geräuscharm ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass der Tragteil einen in Gebrauchsstellung in
einer vertikalen Ebene angeordneten Lagerflansch zur Befestigung des Motorgehäuses und ein
erstes Lager für die Welle aufweist, dass die Treibscheibe und der Rotor des Antriebsmotors
durch die gemeinsame, zweifach gelagerte Welle verbunden sind und sich auf verschiedenen
Seiten des Tragteils und des ersten Lagers befinden und dass das zweite Lager mit Abstand zu
dem Lagerflansch in dem Motorgehäuse angeordnet ist. Das Lager im Lagerflansch kann
dadurch den größten Teil der Kräfte aufnehmen, die an dem Antrieb und der Treibscheibe
angreifen. Gleichzeitig wird das zweite Lager auf dem der Treibscheibe abgewandten Seite
des Antriebsmotors weniger belastet, sodass das Gehäuse des Antriebsmotors relativ
dünnwandig und leicht sein und dabei aus einem Material bestehen kann, sodass eine
geräuscharme Kühlung des Antriebsmotors möglich ist und das Motorgehäuse mit dem
zweiten Lager nur mit einer Stirnseite an dem Lagerflansch weitgehend freihängend gehalten
sein kann.
Für eine gute Ableitung der Wärme des Antriebsmotors ist es besonders vorteilhaft, wenn das
Motorgehäuse mit außenseitigen Kühlrippen versehen ist. Derartige Kühlrippen vergrößern
die Oberfläche des Motorgehäuses, was die Menge der passiv nach außen abgestrahlten oder
von der das Motorgehäuse umströmenden Luft abgeführten Wärme vergrößern kann.
Die das Motorgehäuse umgebende und von der sich bewegenden Aufzugskabine bewegte Luft
kann das Motorgehäuse besonders leicht umströmen und dadurch abkühlen, wenn die an dem
Motorgehäuse vorgesehenen Kühlrippen in im wesentlichen radialer Richtung abstehen und
am Umfang des Motorgehäuses zumindest teilweise, insbesondere an der Unterseite des
Motorgehäuses umlaufen. Die Kühlrippen sind dadurch parallel zu der von der vertikalen
Bewegung der Aufzugskabine verursachten und ebenfalls vertikal gerichteten
Hauptströmungsrichtung der Luft im Aufzugsschacht ausgerichtet und können von dieser sich
im wesentlichen aufwärts oder abwärts im Aufzugsschacht bewegenden Luft umströmt und
dadurch gekühlt werden.
Besonders günstig ist es, wenn das erste Lager seiner höheren Belastung entsprechend größer
und/oder stärker als das zweite Lager bemessen ist. Dadurch können die entsprechend ihrer
Belastung dimensionierten Lager des Antriebsmotors die an der Welle angreifenden Kräfte
auch entsprechend gut aufnehmen, wodurch ungleichmäßiger Verschleiß vermieden werden
kann und die Haltbarkeit des Antriebsmotors steigt.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Lager Wälzlager und dabei zumindest das erste Lager ein
Rollen- oder Doppelkugellager ist oder aus zwei benachbarten Lagern gebildet ist. Wälz- und
Kugellager bedürfen geringer Wartung und sind langzeitig haltbar.
Eine zweckmäßige Ausführung des Tragteils mit dem Befestigungsfuß kann darin bestehen,
dass sich der Befestigungsfuß des Tragteils von der Lagerebene gesehen bis unterhalb der
Treibscheibe erstreckt, wobei seine horizontale Abmessung in Gebrauchsstellung geringer als
der Durchmesser der Treibscheibe ist. Dadurch können sich die Treibscheibe und die daran
angreifenden Seile ungehindert bewegen, auch wenn der Befestigungsfuß in axialer Richtung
unter die Treibscheibe ragt. Gleichzeitig kann der Befestigungsfuß eine ausreichend große
Befestigungsfläche zum Aufnehmen der an der Treibscheibe angreifenden Kräfte bieten.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn sich der Befestigungsfuß unterhalb des Lagers auch
zumindest teilweise unter dem Motorgehäuse erstreckt. Dadurch können von dem
Befestigungsfuß weitere Kräfte auf dieser Seite des Tragteils übertragen werden, ohne das
Motorgehäuse dazu heranziehen zu müssen. Der Befestigungsfuß kann dabei so weit unter das
Motorgehäuse ragen, dass er eine möglichst große Stabilität erbringt, gleichzeitig aber den
Luftstrom um das Motorgehäuse möglichst wenig behindert.
Besonders zweckmäßig für einen geräuscharmen Antrieb ist es, wenn der Antriebsmotor
lüfterlos oder ventilatorlos ist. Da durch die Gestaltung des Motorgehäuses sowie des
Befestigungsfußes die Kühlung des Antriebsmotors durch die vorbeiströmende Luft bereits
ausreichend sein kann, kann auf eine weitere Belüftung des Antriebsmotors durch
geräuschverursachende Lüfter oder Ventilatoren verzichtet werden. Neben der
Geräuschverminderung ergibt sich dadurch auch eine Platz- und Gewichtseinsparung.
Für die Umströmung des Motorgehäuses mit der von der Antriebskabine bewegten Luft ist es
vorteilhaft, wenn die Längsmittelachse des Antriebsmotors und der Treibscheibe etwa parallel
zu den Seitenwänden des Aufzugsschachts und vorzugsweise etwa mittig zwischen diesen
Seitenwänden angeordnet ist.
Für eine platzsparende Anordnung der Seile, der daran befestigten Gegengewichte sowie der
Treibscheibe ist es zweckmäßig, wenn die Welle des Antriebsmotors rechtwinklig zu einer
Außenwand der Aufzugskabine verläuft, die zusammen mit einer gegenüberliegenden
Schachtwand einen Zwischenraum bildet, in welchem die Seile sowie das Gegengewicht des
Aufzugs angeordnet und bewegbar sind und dass die Treibscheibe oberhalb des von der
Schachtwand und der Außenwand der Aufzugskabine gebildeten Zwischenraums angeordnet
ist. Bei einer solchen Anordnung ist einerseits keine zusätzliche Umlenkung zwischen der
Bewegungsrichtung der Treibscheibe und der Bewegungsrichtung der Gegengewichte
notwendig, andererseits kann der Zwischenraum für diese Bauteile zwischen Schachtwand und
Aufzugskabinenwand schmal und damit platzsparend sein.
Ebenfalls für das möglichst gute Umströmen und die damit verbundene Kühlung des
Motorgehäuses mit Luft ist es vorteilhaft, wenn sich das Motorgehäuse zumindest mit einem
Teil seiner Längsausdehnung über ein Kabinendach der Aufzugskabine erstreckt. Dadurch ist
der Antriebsmotor relativ frei und leicht für die von der Aufzugskabine bewegten Luft
zugänglich beziehungsweise dieser Luftströmung unmittelbar ausgesetzt.
Eine Ausführungsform dieser frei umströmbaren Anordnung des Antriebsmotors kann sein,
dass der Befestigungsfuß direkt oder indirekt an einer Führungsschiene des Gegengewichts
und einer Führungsschiene der Aufzugskabine befestigt ist. Dabei kann es für eine indirekte
Befestigung zweckmäßig sein, wenn auf nur einer Schiene des Gegengewichts und nur einer
Schiene der Aufzugskabine eine Plattform oder Konsole angeordnet ist, auf der der
Befestigungsfuß des Antriebs befestigt ist. Diese Plattform kann auf den oberen Enden der
Schienen des Gegengewichts beziehungsweise der Aufzugskabine angeordnet sein.
Da das Tragteil mit seinem Befestigungsfuß und dem Lagerflansch die meisten der an dem
Antrieb angreifenden Kräfte aufnimmt, ist es zweckmäßig, wenn der Befestigungsfuß und der
daran vorgesehene Lagerflansch aus einem Werkstoff höherer Festigkeit als das Motorgehäuse
besteht. Das Motorgehäuse kann dabei beispielsweise aus einem Material bestehen, welches
Wärme besonders gut leitet und auch geräuschdämmend wirkt, um das Betriebsgeräusch des
Antriebsmotors zu verringern.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Bremse, insbesondere eine mehrkreisige
Scheibenbremse, an dem der Treibscheibe entgegengesetzten Ende des Antriebsmotors
angebaut ist. Eine solche Bremse kann geräuscharm arbeiten und weitgehend wartungsfrei
sein. Die Anordnung an dem der Treibscheibe entgegengesetzten Ende des Antriebsmotors
kann konstruktiv leicht umgesetzt werden, auch weil dort genügend Platz für die Bremse
vorhanden ist.
Um den Antriebsmotor je nach Betriebszustand und der jeweils benötigten Drehzahl optimal
betreiben zu können, ist es zweckmäßig, wenn an dem der Treibscheibe entgegengesetzten
Ende des Antriebsmotors ein Gebersystem zum Regeln einer getriebelosen Drehstrommaschine
als Antriebsmotor angeordnet ist. Dadurch kann als Antriebsmotor ein getriebeloser
Drehstrommotor verwendet werden, was den Aufbau des Antriebs vereinfachen und den
Platzbedarf des Antriebs vermindern kann.
Um die Baugröße des vorzugsweise getriebelosen Antriebsmotors klein halten zu können, ist
es vorteilhaft, wenn die Aufzugskabine und das Gegengewicht eine Mehrfachseilaufhängung,
vorzugsweise eine Seilaufhängung im Verhältnis 2:1, aufweisen.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher
beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
- Fig. 1
- eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Treibscheibenaufzugs in einem Aufzugsschacht mit einer Aufzugskabine und
einem über dieser befindlichen Antrieb,
- Fig.2
- eine teilweise geschnittene Draufsicht des Aufzugsschachts mit der
Aufzugskabine und dem Antrieb,
- Fig. 3
- eine Ansicht des Antriebs mit Sicht auf die Treibscheibe sowie
- Fig. 4
- eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Antriebs mit der Treibscheibe,
dem Antriebsmotor und der Bremse sowie dem Tragteil dafür.
Ein im Ganzen mit 1 bezeichneter Treibscheibenaufzug ist in Fig. 1 in einem vertikalen
Aufzugsschacht 14 in einer Ansicht von der Seite dargestellt. Dabei ist eine Aufzugskabine 2,
die entlang von Führungsschienen 3 im Aufzugsschacht 14 aufwärts und abwärts verfahrbar
ist, erkennbar sowie ein Gegengewicht 4, welches mit Seilen 11 aufgehängt und an
Führungsschienen 5 geführt ist und zur Aufzugskabine 2 gegenläufige Bewegungen ausführt.
Weiterhin dargestellt ist ein Antrieb, welcher einen Antriebsmotor 6 und eine Bremse 12
aufweist, sowie eine daran befestigte Treibscheibe 10 zum Aufhängen der Aufzugskabine 2
und des Gegengewichts 4 mit den Seilen 11. Der Antrieb ist dabei im oberen Teil des
Aufzugsschachts 14 angeordnet, wobei der Antrieb mittels einem Tragteil 8 in noch zu
beschreibender Weise zusammengehalten und gelagert ist.
Anhand von Fig. 4 wird deutlich, dass das Tragteil 8 einen Befestigungsfuß 8a sowie einen in
Gebrauchsstellung in einer vertikalen Ebene angeordneten Lagerflansch 8b zur Befestigung
des Motorgehäuses 7 und eines ersten Lagers 8c für eine zweifach gelagerte Welle 9 aufweist
und dass die Treibscheibe 10 und der Rotor 6a des Antriebsmotors 6 durch die gemeinsame
Welle 9 verbunden sind und sich auf verschiedenen Seiten des Tragteils 8 befinden. Die Welle
9 ist dabei durch das erste Lager 8c im Lagerflansch 8b und durch ein zweites Lager 13 mit
Abstand zu dem Lagerflansch 8b auf der von der Seite mit der Treibscheibe 10 abgewandten
Seite des Antriebsmotors 6 gelagert.
Durch diese Anordnung ergibt sich, dass der Tragteil 8 die gesamte Achslast und das dort
befindliche erste Lager 8c den größten Teil der Lagerbelastung aufnimmt, während das
Motorgehäuse 7 das zweite Lager 13 für eine entsprechend geringere Lagerbelastung enthält.
Entsprechend diesen unterschiedlichen Belastungen sind die Lager 8c und 13 auch
unterschiedlich bemessen, wobei das erste Lager 8c deutlich größer und stärker als das zweite
Lager 13 ist. In Fig. 4 ist erkennbar, dass die Lager 8c und 13 Wälzlager sind, wobei das erste
Lager 8c als Rollenlager und das zweite Lager 13 als Kugellager ausgeführt ist.
Fig. 4 zeigt außerdem, dass das Motorgehäuse 7 außenseitige Kühlrippen 7a aufweist, die in
radialer Richtung abstehen und in dem gezeigten Ausführungsbeispiel parallel zueinander am
gesamten Umfang des Motorgehäuses 7 umlaufen und damit zu der sich im Aufzugsschacht
14 mit der Aufzugskabine 2 bewegenden Luft ausgerichtet sind. Die bei der vertikal
gerichteten Auf- und Abwärtsbewegung der Aufzugskabine 2 entstehen entsprechend der
jeweiligen Bewegung gleich gerichtete Luftströmungen, wobei entweder Luft nach oben oder
nach unten bewegt wird. So wird das Motorgehäuse 7 bei jeder Bewegung der Aufzugskabine
2 und damit vor allem während des Betriebs des Antriebsmotors 6 ständig von wechselnden
Luftmengen umströmt und damit gekühlt.
In den Fig. 3 und 4 ist erkennbar, dass sich der Befestigungsfuß 8a des Tragteils 8 von der
Lagerebene aus gesehen bis unterhalb der Treibscheibe 10 erstreckt (Fig. 4), wobei seine
horizontale Abmessung in Gebrauchsstellung geringer als der Durchmesser der Treibscheibe
10 ist (Fig. 3). Dadurch wird der Antrieb auf der Seite der Treibscheibe 10 abgestützt und
gleichzeitig können sich die auf der Treibscheibe 10 laufenden Seile 11 frei bewegen.
In entgegengesetzter Richtung erstreckt sich der Befestigungsfuß 8a unterhalb des Lagers 8c
teilweise unter das Motorgehäuse 7, wie Fig. 4 zeigt. So kann der Antrieb auf der Seite des
Motorgehäuses 7 abgestützt werden, ohne dass der Luftstrom um das Motorgehäuse 7 und
dessen Kühlrippen 7a behindert ist.
Fig. 2 zeigt in einer Ansicht des Aufzugsschachts 14 von oben, dass die Längsmittelachse des
Antriebsmotors 6 und der Trennscheibe 10 etwa parallel zu den Seitenwänden 14a des
Aufzugsschachts 14 und etwa mittig zwischen diesen Seitenwänden 14a angeordnet sind.
Dabei verläuft die Welle 9 des Antriebsmotors 6, die in etwa der Längsmittelachse des
Antriebsmotors 6 entspricht, rechtwinklig zu einer Außenwand 2a der Aufzugskabine 2, die
zusammen mit einer gegenüberliegenden Schachtwand 14b einen Zwischenraum bildet, in
welchem die Seile 11 sowie das Gegengewicht 4 des Aufzugs 1 bewegbar sind. Die
Treibscheibe 10 ist dabei oberhalb dieses Zwischenraumes angeordnet, sodass sich die auf der
Treibscheibe 10 laufenden Seile 11 und das an den Seilen 11 gehaltene Gegengewicht 4 direkt
unterhalb der Treibscheibe 10 in dem Zwischenraum befinden. Dabei ist erkennbar, dass sich
die Treibscheibe 10 relativ dicht an beziehungsweise gegenüber der Schachtwand 14b
befindet, sodass der Zwischenraum für die Seile 11 und das Gegengewicht 4 entsprechend
schmal sein kann.
Fig. 1 und 2 zeigen, dass sich das Motorgehäuse 7 des Antriebsmotors 6 mit einem Teil seiner
Längsausdehnung über ein Kabinendach 2b der Aufzugskabine 2 erstreckt und dadurch von
dem Luftstrom der sich bewegenden Aufzugskabine 2 umströmt und damit gekühlt
beziehungsweise belüftet werden kann.
Ebenfalls in den Fig. 1 und 2 ist erkennbar, dass der Befestigungsfuß 8a auf einer Plattform 16
befestigt ist, die auf nur einer Schiene 5 des Gegengewichts 4 sowie nur einer Schiene 3 der
Aufzugskabine 2 angeordnet ist.
Die Bremse 12 ist an dem der Treibscheibe 10 entgegengesetzten Ende des Antriebsmotors 6
angeordnet, wie Fig. 4 zeigt. Die Bremse kann dabei insbesondere eine mehrkreisige
Scheibenbremse sein. Ebenfalls an diesem hinteren Ende des Antriebsmotors 6 ist ein
Gebersystem 15 zum Regeln einer getriebelosen Drehstrommaschine als Antriebsmotor
angeordnet.
Fig. 1 zeigt, dass die Aufzugskabine 2 und das Gegengewicht 4 eine Mehrfachseilaufhängung
aufweisen und damit die durch den Antriebsmotor 6 für die Bewegung der Aufzugskabine 2
und dem Gegengewicht 4 aufzuwendende Kraft geringer als bei einer einfachen
Seilaufhängung sein kann.