Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erzeugung einer Aussage
über mindestens eine Eigenschaft eines Faserstranges der tabakverarbeitenden
Industrie, insbesondere eines Tabakstranges.
Die DE 38 01 115 C2 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung der
Dichte eines Faserstranges, indem ein nuklearer Meßkopf zur Erzeugung eines ersten
Dichtesignals sowie zusätzlich ein optischer Meßkopf, insbesondere ein Infrarot-Meßkopf,
zur Erzeugung eines zweiten Dichtesignals verwendet werden, um
unerwünschte Einflüsse wie Sorte und Farbe des den Faserstrang bildenden Tabaks zu
beseitigen. Die DE 38 01 115 C2 entspricht der US-PS 48 65 054.
Aus der DE 28 42 461 C2 ist ein Verfahren und eine Anordnung zum Erkennen und
Lokalisieren von Fehlfunktionen an zigarettenherstellenden Maschinen bekannt, wobei
Prüfsignale auf das Auftreten unterschiedlicher, jeweils einem bestimmten
Maschinenelement zugeordneter, charakteristischer Signalbestandteile überwacht
werden. Hierzu können mehrere Prüfsignale ausgewertet und zueinander in Beziehung
gesetzt werden, wobei als ein Prüfsignalgeber ein nuklearer Meßkopf verwendet
wird. Die DE 28 42 461 C2 entspricht der US-PS 42 80 187.
Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Herstellen von Zigaretten gemäß der
DE 39 17 606 A1 werden ein Dichtmeßsignal und mindestens ein weiteres Meßsignal,
das eine weitere Eigenschaft des Tabakstranges angibt, in gesetzmäßige
Zusammenhänge gebracht, aus denen ausgewählte Zigaretteneigenschaften
dargestellt werden, von denen Zugwiderstand, Abbrennzeit, Nikotingehalt, Kondensatgehalt,
Kohlenmonoxidgehalt und Stranghärte genannt sind. Die DE 39 17 606
A1 entspricht der US-PS 49 67 739.
In der DE 197 05 260 A1 werden ein Verfahren und eine Anordnung zum Erfassen
mindestens einer Eigenschaft eines Stoffes, insbesondere der Feuchtmasse und/ oder
der Trockenmasse von Tabak, durch Auswertung der durch die Anwesenheit des
Stoffes verursachten Verstimmung eines Hochfrequenzresonators beschrieben, dem
Mikrowellen von einer entsprechenden Strahlenquelle zugeführt werden. Hieraus wird
ein hochfrequentes, von dem Stoff beeinflußtes Signal erzeugt, dessen
Resonanzfrequenz-Verschiebung und Dämpfung gegenüber einem vom Stoff
unbeeinflussten Referenzsignal ermittelt werden, um daraus die Eigenschaft des
Stoffes bestimmen zu können. Die DE 197 05 260 A1 entspricht der US-PS 6 163
158.
Die US 4,638,817 A beschreibt eine Tabakzuführungssteuerung, die zwei radiometrische
Dichtesensoren aufweist, aus deren Signalen ein Differenzsignal gebildet wird.
Wenn dieses Differenzsignal einen als normal anzusehenden Grenzwert überschreitet,
wird ein Alarmsignal erzeugt.
In der EP 0 339 250 B1 ist ein System zur Steuerung der Tabakfüllmenge in einer
Zigarettenherstellungsmaschine beschrieben, welches eine erste radiometrische
Dichtemeßeinrichtung vor einem Trimmer und eine zweite radiometrische Dichtemeßeinrichtung
an einer Stelle, wo der bereits umhüllte Tabakstrang vorbeiläuft, sowie
eine Vorwärtssteuerung und einen Regelkreis, deren Stellglied der Trimmer ist,
aufweist. Die EP 0 339 250 B1 entspricht der US-PS 4 920 987.
Schließlich offenbart die EP 0 793 425 B1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Diagnose von mechanischen Problemen bei der Zigarettenherstellung. Hierzu ist ein
Gewichtssensor vorgesehen, aus dessen Signalen mittels schneller Fourier-Frequenzanalyse
Fehlermeldungen erzeugt werden, die einen möglichen anomalen
Zustand anzeigen. Die EP 0 793 425 B1 entspricht der US-PS 5 582 192.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren der
eingangs genannten Art vorzuschlagen, wodurch es möglich ist, eine Aussage über
die Faserstruktur und insbesondere über Abweichungen von einer mittleren Faserstruktur
zu erhalten.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen eine Vorrichtung mit
einer ersten Meßeinrichtung zur Bildung eines im wesentlichen nur die Dichte des
Faserstranges angebenden ersten Meßsignals, einer zweiten Meßeinrichtung zur
Bildung eines im wesentlichen eine Funktion aus Dichte des Faserstranges und
Fasergestalt darstellenden zweiten Meßsignals und einer Auswerteeinrichtung, die aus
den ersten und zweiten Meßsignalen ein eine Aussage über die Faserstruktur,
insbesondere die Abweichungen von einer mittleren Faserstruktur, angebendes
Auswertesignal ermittelt.
Ferner wird diese Aufgabe gelöst mit einem Verfahren mit den Schritten, ein im
wesentlichen nur die Dichte des Faserstranges angebendes erstes Meßsignal zu
erzeugen, ein zweites Meßsignal zu erzeugen, das im wesentlichen eine Funktion aus
Dichte des Faserstranges und Fasergestalt darstellt, und aus den ersten und zweiten
Meßsignalen eine Aussage über die Faserstruktur, insbesondere die Abweichungen
von einer mittleren Faserstruktur, angebendes Auswertesignal zu ermitteln.
Aus Gründen der Vollständigkeit sei an dieser Stelle erwähnt, daß unter "Meßsignal"
und "Auswertesignal" beispielsweise auch ein Meßwert bzw. Ergebniswert verstanden
werden kann.
Mit Hilfe der Erfindung erhält man eine Aussage über die Faserstruktur und insbesondere
über Abweichungen von einer mittleren Faserstruktur eines Faserstranges.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß ein im wesentlichen nur die Dichte
des Faserstranges angebendes erstes Meßsignal und ein eine Funktion aus Dichte
und Fasergestalt darstellendes zweites Meßsignal derart miteinander in Beziehung
gesetzt werden, daß die Dichte ausgeblendet wird und man ein Auswertesignal erhält,
das im wesentlichen von der Fasergestalt bestimmt wird, aus der auf die Faserstruktur
geschlossen werden kann. Daraus läßt sich ableiten, ob in einer
tabakstrangverarbeitenden Produktionslinie bestimmte Maschinenteile verschlissen
sind und insbesondere Unstimmigkeiten am Beschicker, anomale Tabakzerstörungen
in Förderleitungen und/oder annormale Tabakendmischungen und/oder -zerstörungen
im Verteiler vorliegen. Insbesondere Abweichungen von einem mittleren
Faserstrukturwert lassen auf mindestens eine der genannten Störungen schließen.
Vorzugsweise wird von einer ersten Strahlenquelle eine den Faserstrang durchdringende
Beta- und/oder Mikrowellen-Strahlung ausgesendet und nach Durchdringung
des Faserstranges von einem ersten Sensor erfaßt, der daraus das im
wesentlichen nur die Dichte des Faserstranges angebende erste Meßsignal erzeugt.
Somit wird ein erstes Meßsignal für die Dichte des Faserstranges mit Beta- oder
Mikrowellen-Strahlung am Faserstrang erzeugt, welches im übrigen bislang bei
zumindest einigen der zuvor erwähnten bekannten Verfahren und Vorrichtungen als
Grundlage für die Gewichtsregelung diente.
Ferner wird vorzugsweise eine den Faserstrang durchdringende Infrarotlicht-Strahlung
von einer zweiten Strahlenquelle ausgesendet und von einem zweiten Sensor erfaßt,
der daraus das eine Funktion aus Dichte des Faserstranges und Fasergestalt
darstellende zweite Meßsignal erzeugt. Somit wird das zweite Meßsignal durch
Absorption von Infrarot-Licht durch den Faserstrang erzeugt. Das durch die Infrarotlicht-Absorption
gewonnen zweite Meßsignal ist jedoch nicht nur von der Dichte,
sondern auch im starkem Maße von der Fasergestalt und insbesondere von der
Faserlänge abhängig. An dieser Strukturabhängigkeit ist letztlich die Gewichtsregelung
auf der Grundlage der Infrarotlicht-Absorption gescheitert. Da vorliegend
jedoch nicht das Gewicht ermittelt und geregelt, sondern eine Aussage über die
Faserstruktur getroffen werden soll, ist es für die Erfindung geradezu von Nutzen, daß
die Infrarotlicht-Absorption auch von der Fasergestalt abhängt. Denn durch
Verknüpfung mit dem im wesentlichen nur die Dichte des Faserstranges angebenden
ersten Meßsignal, das somit ein im wesentlichen 'reines' Dichtesignal darstellt, wird
erfindungsgemäß aus der Infrarotlicht-Absorption das gewünschte Auswertesignal
gewonnen, das im wesentlichen nur noch von der Fasergestalt bestimmt wird.
Wenn dieses Auswertesignal einen als normal anzusehenden Grenzwert unter- oder
überschreitet, kann auf eine Störung im Prozessablauf geschlossen werden. Hierzu
sollte vorzugsweise die Auswerteeinrichtung ein entsprechendes Warnsignal abgeben.
Durch weitere Ausgestaltungen lassen sich die Störungsbereiche entsprechend weiter
eingrenzen.
Zweckmäßigerweise kann als Auswertesignal die Differenz aus den ersten und
zweiten Meßsignalen ermittelt werden. Somit wird die Faserstruktur durch Differenzwertbildung
zwischen dem im wesentlichen ein reines Dichtesignal darstellenden
ersten Meßsignal und dem sowohl dichte- als auch strukturabhängigen zweiten
Meßsignal ermittelt.
Die ersten und zweiten Meßeinrichtungen können entlang des Transportweges des
Faserstranges hintereinander angeordnet sein, wobei die Reihenfolge der Anordnung
grundsätzlich beliebig ist. Somit werden bei dieser Ausführung die ersten und zweiten
Meßsignale am bereits fertigen Faserstrang bestimmt.
Es ist aber auch denkbar, das zweite Meßsignal an einem Saugstrangförderer hinter
einem Trimmer in einer tabakstrangverarbeitenden Produktionslinie zu ermitteln.
Das erste Meßsignal, das im wesentlichen nur die Dichte angibt, kann vorzugsweise
zusätzlich auch noch als Ist-Wert für eine Regelungseinrichtung zur Regelung des
Gewichtes des herzustellenden Faserstranges verwendet werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung, bei welcher eine Einrichtung zur
Herstellung des Faserstranges und eine nachfolgende Einrichtung zum Transport und
zur Umhüllung des hergestellten Faserstranges vorgesehen sind, zeichnet sich
dadurch aus, daß eine dritte Meßeinrichtung zur Bildung eines im wesentlichen nur die
Dichte des Faserstranges angebenden dritten Meßsignals in der Herstellungseinrichtung,
vorzugsweise an deren Ausgang, vorgesehen ist, die ersten und zweiten
Meßeinrichtungen an der Transporteinrichtung nach der Umhüllung des Faserstrangs
angeordnet sind und die Auswerteeinrichtung zusätzlich das dritte Meßsignal
verwendet. Bei einer Weiterbildung dieser Ausführung kann zur Erzeugung des dritten
Meßsignals eine Infrarotlicht-Strahlung verwendet werden.
Schließlich kann eine Anordnung aus mehreren Vorrichtungen der zuvor beschriebenen
Art zusammen mit einer zentralen Vergleichseinrichtung, an die die Auswerteeinrichtungen
angeschlossen sind, vorgesehen sein. Werden nämlich mehrere
Zigarettenherstellungsmaschinen von einem Beschicker versorgt, können auf diese
Weise durch Erfassen und Vergleichen der Tabakstrukturen in den Tabak- oder
Zigarettensträngen der Maschinen ungünstige Bedingungen in der einen oder anderen
Förderleitung oder Verschleiß an Maschinenteilen durch entsprechenden
Vergleich erkannt werden. Beispielsweise kann in einer Doppelstrangmaschine durch
Vergleich der beiden Stränge auf eine anomale Endmischung oder eine anomale
Tabakzerstörung in einem Tabakpfad, beispielsweise durch Verschleiß von Bauteilen,
geschlossen werden. Ferner kann aus einem Vergleich zwischen verschiedenen
Maschinen, die vom selben Beschicker beschickt werden, geschlossen werden, daß
die augenblicklich erzeugte Tababkmischung nicht mehr der Norm entspricht, wenn
alle Maschinen etwa die gleiche Abweichung zeigen, oder daß bei einer Maschine eine
Störung auf dem Weg vom Beschicker zur Zigarenttenmaschine vorliegt, wenn nur bei
einer Maschine eine Abweichung ermittelt wird, was beispielsweise aus einer
fehlerhaften Justierung oder einem Bauteilverschleiß resultiert.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- in einer schematischen dreidimensionalen Darstellung den Aufbau
einer Zigarettenstrangmaschine;
- Fig. 2
- eine Anordnung zur Ermittlung der Tabakstruktur des in der Maschine
gemäß Fig. 1 hergestellten Tabakstranges in einer ersten Ausführung;
- Fig. 3
- eine Anordnung zur Ermittlung der Tabakstruktur des in der Maschine
gemäß Fig. 1 hergestellten Tabakstranges in einer zweiten Ausführung;
- Fig. 4
- eine Anordnung zur Ermittlung der Tabakstruktur des in der Maschine
gemäß Fig. 1 hergestellten Tabakstranges in einer dritten Ausführung;
- Fig. 5
- eine Anordnung zur Ermittlung der Tabakstruktur des in der Maschine
gemäß Fig. 1 hergestellten Tabakstranges in einer vierten Ausführung;
- Fig. 6
- schematisch eine Anlage von vier parallel arbeitenden Maschinen, von
denen jede Maschine eine Anordnung gemäß Fig. 2 aufweist, die für
die vierte Maschine im Einzelnen dargestellt ist; und
- Fig. 7
- schematisch eine Anlage von vier parallel arbeitenden Maschinen, von
denen jede Maschine eine Anordnung gemäß Fig. 5 aufweist, die für
die vierte Maschine im Einzelnen dargestellt ist.
Zunächst wird anhand von Fig. 1 der prinzipelle Aufbau einer Zigarettenstrangmaschine
des Typs "Protos" der Anmelderin erläutert.
Von einer Schleuse 1 wird ein Vorverteiler 2 portionsweise mit losem Tabak beschickt.
Eine Entnahmewalze 3 des Vorverteilers 2 ergänzt gesteuert einen Vorratsbehälter 4
mit Tabak, aus dem ein als Endlosband ausgebildeter und über verschiedene in Fig. 1
nicht näher bezeichnete Rollen geführter Steilförderer 5 Tabak entnimmt und einen
Stauschacht 6 gesteuert beschickt. Aus dem Stauschacht 6 entnimmt eine Stiftwalze 7
einen gleichförmigen Tabakstrom, der von einer Ausschlagwalze 8 aus den Stiften der
Stiftwalze 7 herausgeschlagen und auf ein als Endlosband über verschiedene in Fig. 1
nicht näher bezeichnete Rollen geführtes und mit konstanter Geschwindigkeit
umlaufendes Streutuch 9 geschleudert wird. Ein auf dem Streutuch 9 gebildetes
Tabakvlies wird in eine Sichteinrichtung 11 geschleudert, die einen Luftvorhang
erzeugt, den größere bzw. schwere Tabakteile passieren, während alle anderen
Tabakteilchen vom Luftstrom des Luftvorhanges in einen von einer Stiftwalze 12 und
einer Wand 13 gebildeten Trichter 14 gelenkt werden.
Von der Stiftwalze 12 wird der Tabak in einen Tabakkanal 16 gegen einen Strangförderer
17 geschleudert, an dem der Tabak mittels in eine Unterdruckkammer 18
gesaugter Luft gehalten und als Tabakstrang aufgeschauert wird. Ein Egalisator oder
Trimmer 19, der im wesentlichen aus einem Paar von in der Ebene der Transportrichtung
des Tabakstranges angeordneten, rotierenden Schreiben und einem Abweiser
besteht, entfernt überschüssigen Tabak von dem Tabakstrang, indem der Egalisator
19 den überschüssigen Tabak abtrennt und somit den so gebildeten Tabakstrang auf
eine gewünschte Dicke zuschneidet.
Der Tabakstrang wird dann auf einen im Gleichlauf geführten Zigarettenpapierstreifen
21 gelegt. Der Zigarettenpapierstreifen 21 wird von einer Bobine 22 abgezogen, durch
ein Druckwerk 23 geführt, über verschiedene in Fig. 1 nicht näher bezeichnete Rollen
transportiert und auf ein angetriebenes Formatband 24 gelegt. Das ebenfalls als
Endlosband vorgesehene und über mehrere nicht dargestellte Rollen geführte
Formatband 24 transportiert den Tabakstrang und den Zigarettenpapierstreifen 21
durch ein Format 26, in dem der Zigarettenpapierstreifen 21 um den Tabakstrang
gefaltet wird, so daß noch eine Kante absteht, die von einem nicht dargestellten
Leimapparat in bekannter Weise beleimt wird. Darauf wird die Klebenaht geschlossen
und von einer Tandemnahtplätte 27 getrocknet.
Ein so gebildetet Zigarettenstrang 28 durchläuft ein Strangdichtemeßgerät 29, das den
Egalisator 19 steuert, und wird von einem Messerapparat 31 in doppeltlange
Zigaretten 32 geschnitten. Die doppeltlangen Zigaretten 32 werden von einer
gesteuerte Arme 33 aufweisenden Übergabevorrichtung 34 einer Übernahmetrommel
36 einer Filteransetzmaschine 37 übergeben, auf deren Schneidtrommel 38 sie mit
einem Kreismesser in Einzelzigaretten geteilt werden. Über nicht näher bezeichnete
Rollen geführte endlose Förderbänder 39, 41 fördern überschüssigen Tabak in einen
unter dem Vorratsbehälter 4 angeordneten Behälter 42, aus dem der rückgeführte
Tabak von dem Steilförderer 5 wieder entnommen wird.
In Fig. 2 ist schematisch eine Anordnung bzw. Meßanordnung zur Ermittlung der
Faserstruktur bzw. Tabakstruktur des in einer Maschine gemäß Fig. 1 hergestellten
Tabakstranges gezeigt.
Die Anordnung von Fig. 2 ist in der Maschine von Fig. 1 implementiert. Dementsprechend
ist in Fig. 2 der bereits in Fig. 1 gezeigte Strangförderer 17 nochmals
dargestellt, der aus einem über mehrere nicht näher bezeichnete Rollen geführten
Endlosband besteht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft der untere Trum
17a des Strangförderers 17 in Transportrichtung A des Tabakstranges S. Mit Hilfe der
(nicht in Fig. 2 gezeigten, jedoch in Fig. 1 angedeuteten) Unterdruckkammer 18 wird
der Tabak T gegen die Unterseite des unteren Trum 17a des Strangförderes 17 gesaugt
und daran gehalten, wie Fig. 2 erkennen läßt. Ebenfalls dargestellt ist in Fig. 2
der Egalisator 19, der, wie bereits anhand von Fig. 1 erläutert wurde, überschüssigen
Tabak TR zur Bildung des Tabakstranges S abtrennt. Ferner ist in Fig. 2 ein Abschnitt
des Formatbandes 24 aus der Maschine gemäß Fig. 1 gezeigt. Das Formatband 24
übernimmt den Tabakstrang S vom Strangförderer 17 und dient somit unter anderem
auch als dem Strangförderer 17 nachgeschaltete Transporteinrichtung. Aus Gründen
der Übersichtlichkeit ist in Fig. 2 der vom Formatband 24 getragene
Zigarettenpapierstreifen 21 weggelassen.
Wie Fig. 2 außerdem erkennen läßt, ist stromabwärts vom Ausgang des Strangförderes
17, in Richtung des die Transportrichtung des Tabakstranges S angebenden
Pfeils A betrachtet, eine erste Meßeinrichtung 50 vor dem Messerapparat 31, der in
Fig. 1 dargestellt ist, angeordnet. Die erste Meßeinrichtung 50 weist eine erste Strahlenquelle
52, die eine den Tabakstrang S durchdringende Beta- oder Mikrowellen-Strahlung
aussendet, und einen ersten Sensor 54 auf, der auf der gegenüberliegenden
Seite des durchlaufenden Tabakstranges S angeordnet ist und die Strahlung
nach Durchdringung des Tabakstranges S erfaßt und ein erstes Meßsignal 56
abgibt.
In der in Fig. 2 gezeigten Ausführung ist der ersten Meßeinrichtung 50 eine zweite
Meßeinrichtung 60 nachgeordnet, die der Tabakstrang S ebenfalls durchläuft. Die
zweite Meßeinrichtung 60 weist eine zweite Strahlenquelle 62, die Infrarotlicht durch
den Tabakstrang S abstrahlt, und einen zweiten Sensor 64 auf, der das Infrarotlicht
nach Durchdringung des Tabakstranges S erfaßt und ein entsprechendes zweites
Meßsignal 66 erzeugt. Dementsprechend ist der zweite Sensor 64 in Bezug auf die
zweite Strahlenquelle 62 ebenfalls an der gegenüberliegenden Seite des
Tabakstranges S angeordnet, wie Fig. 2 ebenfalls erkennen läßt.
Bei dem von der ersten Meßeinrichtung 50 erzeugten ersten Meßsignal 56 handelt es
sich um ein Signal für die Tabakdichte, während das durch die Infrarotlicht-Absorption
von der zweiten Meßeinrichtung 60 gewonnene zweite Meßsignal 66 nicht nur von der
Tabakdichte, sondern auch in starkem Maße von der Tabakstruktur und insbesondere
von der Faserlänge abhängig ist.
In einer nachgeschalteten Auswerteeinrichtung 68 werden die ersten und zweiten
Meßsignale 56 und 66 so ausgewertet, daß daraus ein Auswertesignal 70 erzeugt
wird, das eine Aussage über die Faserstruktur angibt. Somit werden in der Auswerteeinrichtung
68 die ersten und zweiten Meßsignale 56 und 66 so miteinander
verknüpft, daß mit Hilfe des im wesentlichen nur die Dichte des Tabakstranges S
angebenden ersten Meßsignals 56 die Dichte aus dem zweiten Meßsignal 66
herausgerechnet und dadurch aus dem zweiten Meßsignal 66 das Auswertesignal 70
gewonnen wird, das im wesentlichen nur noch von der Tabakstruktur bestimmt wird.
Dies kann vorzugsweise durch Bildung der Differenz zwischen den ersten und zweiten
Meßsignalen 56 und 66 erfolgen.
Das Auswertesignal 70 wird dann von der Auswerteeinrichtung 68 an eine Überwachungseinrichtung
72 übermittelt, die beispielsweise einen Monitor aufweisen kann, an
dem aufgrund des Auswertesignals 70 eine Aussage über die Faserstruktur
entsprechend sichtbar gemacht wird.
Gewöhnlich ist es ausreichend, mit Hilfe der anhand von Fig. 2 beschriebenen
Anordnung Abweichungen von einer vorgegebenen mittleren Tabakstruktur anzugeben,
um eine Aussage über den Prozeßablauf zu erhalten. Insbesondere wenn
das Auswertesignal 70 einen als normal anzusehenden Grenzwert unter- oder
überschreitet, kann auf eine Störung im Prozeßablauf geschlossen werden. Alternativ
oder zusätzlich ist es beispielsweise auch denkbar, in der Auswerteeinrichtung 68
Matrizen, Kennwerte und/oder Kennlinien abzuspeichern, mit deren Hilfe die
Meßsignale miteinander verknüpft und daraus entsprechende Ergebnisse abgeleitet
werden. Durch weitere Ausgestaltungen lassen sich die Störungsbereiche weiter
eingrenzen.
In Fig. 3 ist eine zweite Ausführung dargestellt, die sich von der ersten Ausführung
gemäß Fig. 2 dadurch unterscheidet, daß, in Bewegungsrichtung des Tabakstranges
S betrachtet, die zweite Meßeinrichtung 60 direkt hinter dem Egalisator 19 und somit
im Ausgangsbereich des Strangförderes 17 und vor der ersten Meßeinrichtung 50
angeordnet ist.
In Fig. 4 ist eine dritte Ausführung dargestellt, die sich von den ersten und zweiten
Ausführungen gemäß den Fig. 2 und 3 dadurch unterscheidet, daß das erste
Meßsignal 56 von der ersten Meßeinrichtung 50 zusätzlich auch noch zur Gewichtsregelung
verwendet wird. Hierzu dient das erste Meßsignal 56 auch als Ist-Signal
für einen Regler 74, der ein entsprechendes Stellsignal 76 erzeugt, das ein
Stellglied 78 ansteuert, mit dem die Dichte und somit das Gewicht des Tabakstranges
S eingestellt wird.
In Fig. 5 ist eine vierte Ausführung dargestellt, die sich von der ersten Ausführung
gemäß Fig. 2 dadurch unterscheidet, daß zusätzlich zu den ersten und zweiten
Meßeinrichtungen 50 und 60 eine dritte Meßeinrichtung 80 vorgesehen ist, die etwa an
der gleichen Stelle wie die zweite Meßeinrichtung 60 bei der zweiten Ausführung
gemäß Fig. 3 sitzt. Die dritte Meßeinrichtung 80 besitzt den gleichen Aufbau wie die
zweite Meßeinrichtung 60, arbeitet also optisch unter Verwendung von Infrafrotlicht
und weist eine dritte Strahlenquelle 82, die eine den Tabakstrang S durchdringende
Infrafrotlicht-Strahlung erzeugt, und einen dritten Sensor 84 auf, der in bezug auf den
Tabakstrang S an der gegenüberliegenden Seite sitzt und die Infrarotlicht-Strahlung
nach Durchdringung des Tabakstranges S erfaßt und ein entsprechendes drittes
Meßsignal 86 erzeugt. Dieses dritte Meßsignal 86 wird in der Auswerteeinrichtung 68
mit dem Signal 66 verglichen. Wenn die Signale von einander abweichen, wird diese
Abweichung zur Überwachungseinrichtung 72 weitergeleitet und dort zur Anzeige
gebracht. Die Abweichung der Signale 86 und 66 weist auf eine des Tabakstrangs S
zwischen dem dritten Sensor 84 und dem zweiten Sensor 64 hin. Dieses ist ein
Hinweis auf eine Fehleinstellung oder Abnutzung des Formats 26 aus Fig. 1.
In Fig. 6 ist eine Anlage von vier parallel arbeitenden Zigarettenstrangmaschinen I bis
IV dargestellt, die beispielsweise nach Art der in Fig. 1 gezeigten Ausführung
ausgebildet sein können. Jede dieser vier Maschinen I bis IV weist unter anderem eine
Meßanordnung gemäß der in Fig. 2 gezeigten ersten Ausführung auf, die in Fig. 6 aus
Gründen der Übersichtlichkeit nur in Verbindung mit der Maschine IV im Einzelnen
dargestellt ist. Wie Fig. 6 ferner erkennen läßt, sind die Maschinen miteinander
vernetzt und ist ferner eine zentrale Vergleichs- und Analyseeinrichtung 90
vorgesehen, an die die Auswerteeinrichtungen 68 der einzelnen Maschinen jeweils
angeschlossen sind. Die Vergleichs- und Analyseeinrichtung 90 wertet die
Auswertesignale von den einzelnen Maschinen in einer vergleichenden Analyse aus
und gibt ein entsprechendes Datensignal 92 ab, das zum einen zur Anzeigeeinrichtung
72 jeder Maschine zurückgeführt und außerdem noch an eine nicht dargestellte
zentrale Datenerfassung übermittelt wird.
Durch einen Vergleich der Auswertesignale von den einzelnen Maschinen, insbesondere
wenn diese vom selben Beschicker beschickt werden, erhält man eine
Aussage über eine mögliche Fehlfunktion, wonach die augenblicklich angebotene
Tabakmischung nicht der Norm entspricht, wenn alle Maschinen etwa die gleiche
Abweichung zeigen, oder daß nur bei einer der Maschinen eine Störung, insbesondere
auf dem Weg vom Beschicker zur Zigarettenmaschine, vorliegt, wenn nur bei einer
Maschine eine Abweichung erkannt wird, was gewöhnlich aus Fehljustierungen oder
Bauteileverschleiß resultiert.
Die vergleichende Auswertung bietet sich insbesondere bei Doppelstrangmaschinen
an, wo jeder Strang einer Doppelstrangmaschine als separate Maschine betrachtet
wird. Im Fall von Fig. 6 können beispielsweise die Maschinen I und II sowie die
Maschinen III und IV jeweils eine Doppelstrangmaschine bilden.
Fig. 7 zeigt beispielhaft eine mögliche Modifikation gegenüber der Anlage von Fig. 6,
die sich dadurch unterscheidet, daß als Meßanordnung die vierte Ausführung gemäß
Fig. 5 in den einzelnen Maschinen implementiert ist, was aus Gründen der
Übersichtlichkeit wiederum nur anhand der Maschine IV dargestellt ist.