Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bereitstellen
von Hygieneartikeln, insbesondere Wattepads, mit einem zum
Aufnehmen der Hygieneartikel dienenden Beutel und einem dem
Beutel zugeordneten Aufhängeelement zum Aufhängen des Beutels
an einem Bereitstellungsort.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise aus der DE
298 04 440 U1 bekannt. In dieser Schrift ist ein aus einer Polyethylenfolie
hergestellter Schlauchbeutel für Wattepads mit
einem Aufhängeelement in Form eines eine Entnahmeöffnung für
die Wattepads umlaufenden Zugbandes angegeben. Zur Herstellung
derartiger Schlauchbeutel wird üblicherweise zunächst ein
durch die Form des Beutels vorgegebener Folienzuschnitt hergestellt.
Aus diesem Folienzuschnitt wird dann durch Umschlagen,
Einfalten und Verschweißen ein an einer Seite offener
Schlauchbeutel hergestellt. Zum Verschließen der zur Entnahme
der Wattepads dienenden Öffnung des Schlauchbeutels ist ein
Zugband vorgesehen, die in einem die Schlauchbeutelöffnung umlaufenden
Kanal aufgenommen ist. Dazu ist die Länge des Zugbandes
größer als der Umfang der Schlauchbeutelöffnung bzw.
des das Zugband aufnehmenden Kanals, so daß ein Teil des Zugbandes
aus einer in dem Kanal vorgesehenen Öffnung heraushängen
und zum Zusammenziehen der Beutelöffnung und damit zum
Verschließen des Beutels ergriffen werden kann.
Aus der genannten Schrift ist es weiter bekannt, das mit
dem Zugbandverschluß versehene Ende des Schlauchbeutels mit
einer zumindest teilweise von einer Schwächungslinie oder Perforation
umlaufenen Aufreißlasche zu versehen. Dadurch wird
der Gewohnheit entgegengekommen Zugbandbeutelverpackungen zum
Gebrauch an den außerhalb des Kanals freiliegenden Zugbändern
aufzuhängen, wodurch der Zugriff auf die im Beutel aufgenommenen
Wattepads durch die vom Zugband umlaufene Beutelöffnung
erschwert wird. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Herstellung
der aus der genannten Schrift bekannten Schlauchbeutel
sehr zeit- und damit kostenaufwendig ist, weil die Schaffung
eines zusätzlichen, zur Aufnahme des Zugbandes dienenden Kanals
einen hohen produktionstechnischen Aufwand mit sich
bringt.
Zur Lösung dieses Problems wird in der EP 0 684 922 ein
an seinem oberen Ende mit einer Folienschweißnaht verschlossener
Beutel vorgeschlagen, bei dem eine Aufhängekordel unterhalb
der Verbindungsnaht durch den Beutel gezogen ist, so daß
sie die Beutelwand von außen her unterhalb der Verbindungsnaht
durchdringt und innerhalb des Beutels zwischen gegenüberliegenden
Beutelwandbereichen verläuft. Zur Entnahme der Wattepads
aus diesem Beutel ist am unteren Ende eine von einer
Kreisperforation umlaufene Aufreißlasche vorgesehen. Die Herstellung
dieses Beutels erfolgt ebenfalls ausgehend von einem
geeigneten, im wesentlichen rechteckigen Folienzuschnitt durch
Einfalten und Verschweißen. Dabei kann jedoch von der Herstellung
eines zum Aufnehmen der Aufhängekordel geeigneten Kanals
abgesehen werden, weil diese von außen durch geeignete Durchtrittsöffnungen
in den Beutel eingeführt wird, diesen durchdringt
und dann wieder aus dem Beutel hinausgeführt wird. Dabei
entsteht jedoch das Problem, daß Verschmutzungen durch die
Durchtrittsöffnungen für die Aufhängekordel in den Beutel eindringen
können. Weiter kann es im Bereich der Durchtrittsöffnungen
für die Kordel zu Beschädigungen des Beutels kommen,
wenn dieser an der Aufhängekordel aufgehängt wird.
Zur Befüllung der bekannten Folienbeutel mit Wattepads
wird der vorgefertigte Polyethylenbeutel üblicherweise maschinell
oder von Hand geöffnet und über ein Füllrohr einer Stanzmaschine
für die Wattepads geschoben, mit einer vorgegebenen
Anzahl von Pads gefüllt und anschließend mit der Zugschnur
oder einer geeigneten Schweißnaht verschlossen. Auch dieses
Verfahren ist zeit- und kostenaufwendig, weil es zwei Arbeitsschritte
erfordert, die an unterschiedlichen Maschinen durchgeführt
werden müssen, nämlich die Herstellung der Schlauchbeutel
einerseits und die Befüllung der Schlauchbeutel andererseits.
Angesichts der vorstehend beschriebenen Probleme im Stand
der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
einfach herstellbare Vorrichtung der eingangs beschriebenen
Art bereitzustellen, mit der die Hygieneartikel unter Vermeidung
unnötiger Verschmutzungen und Beschädigungen des Beutels
bereitgestellt werden können, sowie ein einfaches Verfahren
zum Herstellen derartiger Beutel anzugeben.
In vorrichtungsmäßiger Hinsicht wird diese Aufgabe durch
eine Weiterbildung der bekannten Folienbeutel gelöst, die im
wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß das Aufhängeelement
nachträglich derart an einer vorzugsweise äußeren Befestigungsfläche
des Beutels befestigt wird, daß es im Bereich
der Befestigungsfläche unbewegbar bezüglich dem Beutel ist.
Diese Erfindung geht auf die Erkenntnis zurück, daß die
vorstehend erläuterten Probleme im Stand der Technik im wesentlichen
darauf zurückzuführen sind, daß die üblicherweise
als Aufhängeelement verwendeten Zug- oder Aufhängekordeln immer
so an dem Folienbeutel angebracht sind, daß sie ihre ihnen
ursprünglich zugedachte Funktion, nämlich ein Beutelende zu
raffen noch erfüllen können. Diese Raffung wird bei dem aus
der DE 298 04 440 U1 bekannten Folienbeutel durch verschiebbare
Aufnahme der Zugschnur in einem entsprechenden Kanal des
Beutels ermöglicht, was zu den erläuterten produktionstechnischen
Problemen führt. Bei dem in der EP 0 684 922 B1 angegebenen
Folienbeutel wird diese Raffung dadurch ermöglicht, daß
die Aufhängebeutel bewegbar durch entsprechende Durchtrittsöffnungen
unterhalb der zum Verschließen des Folienbeutels
dienenden Folienschweißnaht geführt wird, was zu den erläuterten
Problemen hinsichtlich der Verschmutzung der in dem Beutel
aufgenommenen Wattepads und der Beschädigung der Beutel führt.
Mit der vorliegenden Erfindung wurde erkannt, daß die
bislang als notwendig betrachtete Raffung der die Hygieneartikel
aufnehmenden Beutel im Hinblick auf die bei gängigen Vorrichtungen
der eingangs beschriebenen Art vorgesehene Möglichkeit,
die Hygieneartikel durch eine besondere, während der Lagerung
durch eine Aufreißlasche verschlossene Entnahmeöffnung
zu entnehmen, nicht mehr gewährleistet werden muß. Dann kann
das Aufhängeelement aber bezüglich einer Befestigungsfläche
des Beutels unbewegbar an dem Beutel befestigt werden. Dadurch
entfällt die Notwendigkeit, zur Befestigung des Aufhängeelementes
einen entsprechenden Kanal an dem Beutel vorzusehen
bzw. entsprechende Durchtrittsöffnungen in dem Beutel anzubringen
und damit auch die vorstehend erläuterten mit der Benutzung
derartiger Kanäle bzw. Durchtrittsöffnungen einhergehenden
Probleme. Vielmehr kann das Aufhängeelement der erfindungsgemäßen
Vorrichtung nachträglich an die Befestigungsfläche
des Beutels geklebt, geschweißt und/oder auf die Befestigungsfläche
aufgesiegelt werden. Ein derartiger Befestigungsvorgang
kann produktionstechnisch besonders einfach bewirkt
werden. Ferner wird dadurch keine das Eindringen von Verschmutzungen
in den Beutel erlaubende Durchtrittsöffnung in
dem Beutel geschaffen. Schließlich wird durch die unbewegbare
Befestigung des Aufhängeelementes an der Befestigungsfläche
die Möglichkeit geschaffen, das Befestigungselement in flächiger
Anlage an dem Beutel festzulegen, wodurch Beschädigungen
des Beutels durch eine Zugbelastung des Aufhängeelementes vermieden
werden können. Der Beutel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist zweckmäßigerweise in Form eines beispielsweise
aus Polyethylen hergestellten Folienbeutels mit einer im wesentlichen
zylindermantelförmigen und an mindestens einem
ihrer axialen Enden verschlossenen Beutelwand gebildet, wobei
die Befestigungsfläche vorzugsweise im Bereich des geschlossenen
axialen Endes angeordnet ist.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung derartiger
Vorrichtungen ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet,
daß eine bahnförmige Folie mit einer Formschulter zu einer im
wesentlichen zylinermantelförmigen Beutelwand geformt und die
parallel zur Zylinderachse verlaufenden Ränder der geformten
Folie zur Bildung eines Folienschlauches miteinander verbunden,
vorzugsweise miteinander verschweißt werden, ein vorderes
Ende des Folienschlauches verschlossen, vorzugsweise verschweißt
und der Folienschlauch durch sein offenes hinteres
Ende mit den Hygieneprodukten gefüllt sowie zur Bildung des
Schlauchbeutels von der bandförmigen Folie getrennt wird.
Bei diesem Verfahren erfolgt die Herstellung des Beutels
und die Befüllung mit den Hygieneartikeln in einem Arbeitsgang.
Ferner ermöglicht dieses Verfahren einen kontinuierlichen
Produktionsablauf, bei dem auf die Herstellung einzelner
Folienzuschnitte und eine anschließende Einfaltung dieser Zuschnitte
verzichtet werden kann. Vielmehr wird mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren ein grundsätzlich beliebig langer Folienschlauch
hergestellt, aus dem durch Verschließen einander
gegenüberliegender Bereiche des Schlauches und Trennen einzelner
Schlauchabschnitte von der bandförmigen Folie die einzelnen
Beutel hergestellt werden. Nach Herstellung der einzelnen,
bereits mit den Hygieneartikeln befüllten Beutel mit diesem
kontinuierlichen Vorgang kann dann das vorzugsweise in Form
eines Hakens und/oder einer Öse vorliegende Aufhängeelement an
einer vorzugsweise im Bereich einer durch Verschweißen einander
gegenüberliegender Folienschlauchwände gebildeten Deckellasche
des Beutels angeordneten Befestigungsflächen befestigt
werden.
Wenngleich im Rahmen der Erfindung auch daran gedacht
ist, ein Befestigungselement in Form einer an die Befestigungsfläche
geklebten Aufhängekordel einzusetzen, hat es sich
als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn das Aufhängeelement in
Form eines Hakens und/oder einer Öse gebildet ist, weil derartige
Aufhängeelemente besonders gut zu einer flächigen Befestigung
an der Befestigungsfläche des Beutels geeignet sind.
Im Hinblick auf die im Bereich des Aufhängeelementes besonders
hohe mechanische Belastung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Aufhängeelement
aus einem sich vom Material des Beutels unterscheidenden
vorzugsweise flächigen Material mit einer im Vergleich
zum Beutelmaterial hohen Festigkeit, wie etwa einer
steifen Kuntsstoffolie und/oder beschichtetem Karton besteht.
Wie vorstehend bereits im Zusammenhang mit dem bekannten
Folienbeutel erläutert, ist es besonders zweckmäßig, wenn der
Beutel der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine zur Bildung
einer Entnahmeöffnung für die Hygieneartikel dienende Aufreißlasche
aufweist. Wenngleich die Aufreißlasche auch im Bodenbereich
des Beutels angeordnet sein kann, hat es sich im Hinblick
auf eine besonders einfache Entnahme der in dem Beutel
aufgenommenen Hygieneartikel als besonders zweckmäßig erwiesen,
wenn sich die Aufreißlasche zur Bildung einer länglichen
Entnahmeöffnung ausgehend von der Beutelwand in einen nach
Aufhängung des Beutels oberen Deckelbereich des Beutels erstreckt.
Dadurch wird ermöglicht, von oben auf die in dem Beutel
aufgenommenen Hygieneartikel zuzugreifen. Dann wird eine
Ausweichbewegung der Hygieneartikel in dem Beutel durch den
nach Aufhängen des Beutels unteren Boden des Beutels verhindert,
wodurch das Erfassen der Hygieneartikel erleichtert
wird. Die Entnahmeöffnung kann besonders einfach gebildet werden,
wenn die Aufreißlasche zumindest teilweise von einer
Schwächungslinie und/oder Perforation in der Beutelwand
und/oder dem Deckelbereich und/oder einem Boden des Beutels
umlaufen ist.
Bei der Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hat es sich als besonders
vorteilhaft erwiesen, wenn die beispielsweise in Form von runden,
ovalen oder rechteckigen Wattepads vorliegenden Hygieneprodukte
in Form von entsprechend einer gewünschten Packungsgröße
vorbereiteten Stapel mit einer vorgegebenen Anzahl von
Hygieneprodukten in einer horizontalen Beschickungsrichtung in
den Folienschlauch eingefüllt werden. Durch die Vorbereitung
der Hygieneproduktstapel wird eine besonders schnelle Befüllung
der Folienschläuche ermöglicht. Andererseits wird durch
die Einführung der vorbereiteten Stapel in horizontaler Richtung
ein Auseinanderfallen der vorbereiteten Stapel verhindert.
Bei der Ausführung der erfindungsgemäßen Verfahren kann
die Einführung der Hygieneartikel in den Folienschlauch erleichtert
werden, wenn die bahnförmige Folie mit der Formschulter
um ein im wesentlichen zylindermantelförmiges Füllrohr
für die Hygieneprodukte gelegt wird. Dazu weist die Formschulter
zweckmäßigerweise eine gekrümmte Führungsfläche auf,
die ausgehend von einem im wesentlichen ebenen Führungsbereich
in einen zylindermantelförmigen Führungsbereich übergeht, so
daß die die Führungsfläche der Formschulter passierende bahnförmige
Folie ausgehend von Ihrem im wesentlichen ebenen Anfangszustand
zu der im wesentlichen zylindermantelförmigen
Beutelwand geformt wird.
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Produktionsablaufes
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Folienschlauch
vor, während und/oder nach der Einführung der Hygieneprodukte
in der Beschickungsrichtung gefördert wird, weil
dadurch die Möglichkeit geschaffen wird bereits während oder
unmittelbar nach der Befüllung des Folienschlauches ggf. noch
vor der Trennung des befüllten Folienschlauches von der bahnförmigen
Folie, den zur Herstellung des folgenden Schlauchbeutels
benötigten Folienschlauchabschnitt aus der bahnförmigen
Folie herzustellen.
Zur Sicherstellung einer verschmutzungsfreien Lagerung
der Hygieneartikel in dem Schlauchbeutel kann das bezüglich
der Beschickungsrichtung hintere Ende des Folienschlauchs nach
Einführung der Hygieneprodukte verschlossen, vorzugsweise verschweißt
werden. Dabei kann die Trennung des Folienschlauches
von der bahnförmigen Folie gleichzeitig mit dem Verschließen
des hinteren Endes des Folienschlauches erfolgen. Ferner kann
das Verschließen des hinteren Endes des Folienschlauches auch
noch gleichzeitig mit dem Verschließen des vorderen Endes
eines nachfolgenden Folienschlauches erfolgen, um so einen besonders
schnellen Produktionsablauf sicherzustellen.
Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die
Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen
und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten
ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
- Fig. 1
- eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
der Erfindung,
- Fig. 2
- eine längs der Schnittebene a-a in Fig. 1 genommene
Schnittansicht,
- Fig. 3
- eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung und
- Fig. 4
- eine schematische Darstellung zur Erläuterung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform der
Erfindung besteht im wesentlichen aus einem Schlauchbeutel 10
und einem in Form eines aus flächigem Material gebildeten Haken
40. Der Schlauchbeutel 10 weist eine im wesentlichen
kreiszylindermantelförmige Schlauchbeutelwand 20, einen durch
Verschweißen einander gegenüberliegender Wandbereich am unteren
Ende gebildeten Boden 12 sowie einen durch Verschweißen
gegenüberliegender Wandbereiche am oberen Ende gebildeten
Deckel 14 auf. Die zur Bildung des Deckels 14 vorgesehene
Schweißnaht 16 erstreckt sich senkrecht zur Längsachse des
Beutels 10 und ist so angeordnet, daß eine Deckellasche 18
außerhalb des von der Beutelwand 20 umschlossenen und zur Aufnahme
von kreisförmigen Wattepads 30 dienenden Innenraums des
Beutels 10 freiliegt. Diese Deckellasche 18 bildet eine Befestigungsfläche
für den Haken 40, der mit einem unteren Abschnitt
flächig daran anliegt. Der Haken 40 ist thermisch oder
mit Ultraschall auf die Deckellasche 18 aufgesiegelt.
Zur Entnahme der in dem Beutel 10 aufgenommenen Wattepads
ist der Beutel mit einer Aufreißlasche 29 versehen. Die Aufreißlasche
29 wird von zwei parallel zur Längsachse des Beutels
verlaufenden Perforierungen 24 und 26 und eine die beiden
Perforierungen 24 und 26 miteinander verbindenden, etwa kreisbogenförmigen
Perforierung 28 im Deckelbereich 14 begrenzt.
Nach Aufreißen der Lasche 29 entsteht so eine längliche Öffnung
im oberen Bereich des Beutels 10, die die Entnahme von
einzelnen, oder je nach Länge der parallel zueinander verlaufenden
Perforierungen 24 und 26, einer größeren Menge von Wattepads
30 ermöglicht.
Wie besonders deutlich in Fig. 2 dargestellt, ist die
Beutelwand aus einer kreiszylindermantelförmig geformten Folienbahn
gebildet, deren parallel zur Zylinderachse verlaufende
Ränder längs einer parallel zur Zylinderachse verlaufenden
Schweißnaht 22 miteinander verschweißt sind.
Die in Fig. 3 dargestellte Auführungsform der Erfindung
unterscheidet sich lediglich dadurch von der anhand der Fig. 1
und 2 dargestellten Ausführungsform, daß anstelle eines hakenförmigen
Aufhängeelementes ein ösenförmiges Aufhängeelement an
der Deckellasche 18 befestigt ist.
Bei dem in Fig. 2 schematisch dargestellten Herstellungsverfahren
wird eine bahnförmige Folie 110 von einer Folienrolle
100 abgezogen und nach Umlenkung mit Umlenkrollen 102
und 104 mit Hilfe einer Formschulter 120 zu einer zylindermantelförmigen
Beutelwand geformt und um ein Füllrohr 130 für die
Hygieneartikel gelegt. Dabei erfolgt das Abziehen der bahnförmigen
Folie 110 von der Folienrolle 100 mit Hilfe einer Abziehrolle
132, die die zu der zylindermantelförmigen Beutelwand
geformte bahnförmige Folie gegen das Füllrohr 130 drängt.
Zur Herstellung eines Folienschlauches werden die parallel
zur Längsachse des Füllrohres verlaufenden Ränder der mit
der Formschulter 120 gebildeten zylindermantelförmigen Beutelwand
längs einer parallel zur Längsachse verlaufenden Schweißnaht
miteinander verbunden. Dazu wird eine in der Zeichnung
nicht dargestellte, in Längsrichtung angordnete Schweißleiste
zusammen mit dem Füllrohr als Gegenstück benutzt. Danach wird
ein in der durch den Pfeil 144 bezeichneten Abziehrichtung
vorlaufenden Endes des so gebildeten Folienschlauches zur Bildung
des Bodens 12 des herzustellenden Beutels verschlossen.
In den so einseitig verschlossenen Beutel wird ein zuvor
in der durch den Pfeil 146 bezeichneten Richtung in ein Magazin
143 gefüllter Stapel von Wattepads mit einem Füllstempel
142 in der durch den Pfeil 144 bezeichneten horizontalen Beschickungsrichtung
eingeführt. Dabei wird der Folienschlauch
mit dem Füllstempel 142 in der durch den Pfeil 144 bezeichneten
Beschickungsrichtung weitergeschoben (vgl. Fig. 4b). Der
so mit den Wattepads gefüllte Teil des Folienschlauches wird
nach Rückzug des Füllstempels 142 mit einem Schweißbackenpaar
152 geschlossen. Dazu werden die Schweißbacken des Schweißbackenpaars
152 in den durch die Pfeile 151a und 151b bezeichneten
Richtungen in den Folienschlauch gefahren. Gleichzeitig
wird mit einem Schweißbackenpaar 150 der Boden des folgenden
Schlauchbeutels gebildet. Das Schweißbackenpaar 150 ist zur
Durchführung eines Trenn-Schweißvorganges ausgebildet, so daß
der bereits mit den Wattepads gefüllte Schlauchbeutel gleichzeitig
mit der Herstellung des Bodens des folgenden Schlauchbeutels
von der von der Folienrolle 100 abgezogenen bahnförmigen
Folien 110 getrennt wird.
Nach erfolgter Trennung bewegt sich das Schweißbackenpaar
152 in geschlossenem Zustand mit dem von der bahnförmigen Folie
110 getrennten Schlauchbeutel in der durch den Pfeil 144
bezeichneten Beschickungsrichtung weiter. Dem so weitergeförderten
Schlauchbeutel 10 wird mit einem Zuführstempel 160 der
Haken 40 bzw. die Öse 40' zugeführt. Dieser Haken wird dann
thermisch oder mittels Ultraschall auf die überstehende
Deckellasche 18 aufgesiegelt. Danach öffnen sich die Schweißbacken
des Schweißbackenpaares 152, geben das fertige Produkt
frei und fahren wieder in die Ausgangsstellung zurück.
Die Erfindung ist nicht auf die anhand der Zeichnung erläuterten
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist auch
an die Herstellung erfindungsgemäßer Vorrichtungen mit einem
Schlauchbeutel mit ovalem, rechteckigem oder quadratischem
Querschnitt gedacht. Ferner kann die Förderung der zur Herstellung
dienenden Folie unter Vermeidung der Abziehrolle 132
auch ausschließlich mit dem Füllstempel 142 erfolgen.