Die Erfindung betrifft einen beschriftbaren Kabelmarkierungsstreifen,
bestehend aus einem mit einer selbstklebenden
Unterseite ausgeführten, überwiegend durchsichtigen
Klebestreifen, der an seiner Oberseite einen beschriftbaren
Markierungsabschnitt aufweist.
Solche bekannten Kabelmarkierungsstreifen (DE 34 22 511 C2)
dienen zur Kennzeichnung von elektrischen Kabeln. Die
selbstklebenden Kabelmarkierungsstreifen sind üblicherweise
nebeneinander oder übereinander auf einem Trägerblatt
aufgenommen. Nachdem der Markierungsabschnitt beschriftet
wurde, wird der Kabelmarkierungsstreifen vom Trägerblatt
abgezogen und - beginnend mit dem Streifenanfang am
Markierungsabschnitt - um das zu markierende Kabel gewickelt.
Der sich an den Markierungsabschnitt anschließende durchsichtige
Streifenabschnitt wird im Verhältnis zum Umfang des zu
markierenden Kabels so lang gewählt, daß er den beschrifteten
Markierungsabschnitt überdeckt und ihn auf diese Weise vor
nachträglicher Verschmutzung oder einem Verwischen der
Schrift schützt. Bei diesem Wickelvorgang wird der Kabelmarkierungsstreifen
an seinem vom Markierungsabschnitt
entfernten Ende gehalten, wobei zwangsläufig ein Finger der
das Streifenende haltenden Hand an der selbstklebenden
Streifenunterseite anliegt.
Dabei besteht die Gefahr, daß die Streifenunterseite dieses
Streifenendes verunreinigt wird, so daß die Klebewirkung
beeinträchtigt werden kann. Dies kann beispielsweise
geschehen, wenn an dem Finger Öl oder andere Stoffe anhaften,
die die Klebewirkung beeinträchtigen können. Die Folge ist,
daß das Streifenende nicht vollständig angeklebt wird. Es
besteht daher die Gefahr, daß sich das nicht vollständig
angeklebte Streifenende nachträglich wieder löst, insbesondere
bei mechanischer Beanspruchung. Zumindest führt das
unvollständige Ankleben des Streifenendes aber zu einer
Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes und sollte
schon deshalb vermieden werden. Die Forderung, das Streifenende
nur mit völlig sauberen Fingern anzufassen, erhöht den
Arbeitsaufwand und läßt sich im üblichen Betriebsablauf nicht
zuverlässig erfinden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen beschriftbaren
Kabelmarkierungsstreifen der eingangs genannten Gattung so
auszubilden, daß ein vollständiges und sauberes Ankleben des
Klebestreifens auch bei der Handhabung mit verunreinigten
Fingern gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an dem
vom Markierungsabschnitt entfernten Streifenende ein
abreißbarer Greifabschnitt abgeteilt ist, der mit dem übrigen
Klebestreifen über einer Abrißlinie verbunden ist.
Beim Aufbringen des Kabelmarkierungsstreifens faßt man den
Kabelmarkierungsstreifen nur an diesem Greifabschnitt an.
Nachdem der den Markierungsabschnitt aufweisende Streifenanfang
am Kabel durch Andrücken festgelegt und der Klebestreifen
um das Kabel gewickelt wurde, wird der Greifabschnitt an
seiner Abrißlinie vom übrigen Klebestreifen getrennt, während
dieser zugleich vollständig angedrückt wird. Die dabei zur
Wirkung kommende selbstklebende Unterseite des Kabelmarkierungsstreifens
wurde hierbei an keiner Stelle von Hand
berührt, so daß eine Beeinträchtigung der Klebewirkung auch
dann nicht eintreten kann, wenn die Finger verunreinigt
waren, beispielsweise mit Öl, Fett o.dgl.. Nur der Greifabschnitt
ist mit solchen Verunreinigungen in Berührung
gekommen; dieser Greifabschnitt wird aber am Ende des
Wickelvorgangs abgerissen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß zwischen dem Greifabschnitt und dem
Markierungsabschnitt mehrere Abrißlinien im Abstand
zueinander angeordnet sind. Dadurch wird eine Anpassung an
unterschiedlich dicke Kabel ermöglicht.
Bisher war es üblich und erforderlich, den ausgewählten
Kabelmarkierungsstreifen in seiner gesamten Länge um das
Kabel zu wickeln. Bei einer optimalen Auswahl wurde der
Kabelmarkierungsstreifen so gewählt, daß der Klebestreifen
nach einer um das Kabel gelegten Windung mindestens den
Markierungsabschnitt ausreichend überdeckt. Für Kabel von
wesentlich geringerem Durchmesser werden entsprechend kürzere
Kabelmarkierungsstreifen gewählt.
Wenn solche kürzeren Kabelmarkierungsstreifen nicht zur
Verfügung stehen, beispielsweise weil nur in Einzelfällen
zusätzlich auch dünnere Kabel zu markieren sind, dann wurde
bisher entweder die überflüssige Länge des Klebestreifens
abgeschnitten, was mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand
verbunden ist oder der Klebestreifen wurde mehrfach um das
Kabel gewickelt, was aber leicht zu einer unsauberen oder zu
stark auftragenden Wicklung führen kann.
Durch die vorgeschlagene Verwendung mehrerer Abrißlinien wird
nun die Möglichkeit geschaffen, einen Kabelmarkierungsstreifen
in einer einheitlichen Länge für mehrere unterschiedliche
Kabeldurchmesser vorzusehen. Wird der Kabelmarkierungsstreifen
für wesentlich dünnere Kabel verwendet, so wird er am
Ende des Wickelvorgangs in der jeweils gewünschten Länge
abgerissen.
Die Abrißlinien stellen quer zur Streifenlängsrichtung
verlaufende Schwächungslinien dar, die beispielsweise durch
eine Perforation oder eine Rillinie gebildet sein können.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf mehrere Kabelmarkierungsstreifen,
die nebeneinander auf einem gemeinsamen Trägerblatt
angebracht sind, Fig. 2 in vergrößerter Darstellungsweise einen Kabelmarkierungsstreifen
zu Beginn der Anbringung an einem Kabel und Fig. 3 die Handhabung des Kabelmarkierungsstreifens nach
Fig. 2.
Auf einem gemeinsamen Trägerblatt 1 (Fig. 1) sind nebeneinander
mehrere Kabelmarkierungsstreifen 2 aufgeklebt, die
einzeln abgezogen werden können. Jeder Kabelmarkierungsstreifen
2 weist einen aus durchsichtiger Folie, beispielsweise
aus Weich-PVC bestehenden, selbstklebenden durchsichtigen
Klebestreifen 3 auf, der nahe seinem Streifenanfang 4 an
seiner Oberseite mit einem Markierungsabschnitt 5 versehen
ist, der beispielsweise durch eine beschriftbare aufgedruckte
Schicht auf der Oberseite des durchsichtigen Klebestreifens 3
gebildet wird.
Der den Anfang des beschriftbaren Markierungsabschnitts 5
bildende Rand 6 ist im Abstand zu dem benachbarten Streifenanfang
4 des Klebestreifens 3 angeordnet. Jeder Kabelmarkierungsstreifen
2 hat somit an seinem Anfang einen durchsichtigen,
nicht beschriftbaren Anfangsabschnitt 7.
An dem vom Markierungsabschnitt 5 entfernten Streifenende 8
ist ein abreißbarer Greifabschnitt 9 abgeteilt, der mit dem
übrigen Klebestreifen über eine Abrißlinie 10 verbunden ist,
beispielsweise eine Perforation oder eine Rillinie. Die
Abrißlinie 10 verläuft quer zur Streifenlängsrichtung. Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zwischen dem
Greifabschnitt 9 und dem Markierungsabschnitt 5 eine weitere
Abrißlinie 11 angeordnet, durch die ein weiterer Streifenabschnitt
12 abgetrennt wird.
Nachdem der Markierungsabschnitt 5 mit der jeweils gewünschten
Beschriftung versehen wurde, was noch auf dem Trägerblatt
1 erfolgen kann, wird der Kabelmarkierungsstreifen 2 vom
Trägerblatt 1 abgezogen und mit seinem Anfangsabschnitt 7 an
das zu markierende elektrische Kabel 13 angedrückt (Fig. 2).
Da der Benutzer dabei nur auf den nicht beschrifteten
durchsichtigen Anfangsabschnitt 7 drückt, besteht keine
Gefahr, daß der mit der Beschriftung versehene Markierungsabschnitt
5 beschmutzt wird oder daß die Schrift verwischt
wird. Nach Festlegung des Klebestreifens 3 mit seinem
Anfangsabschnitt 7 am Kabel 13 wird der Kabelmarkierungsstreifen
2 unter Zug um das Kabel 13 gewickelt, bis er auch
den Markierungsabschnitt 5 überdeckt.
Wie in Fig. 3 gezeigt, wird der Kabelmarkierungsstreifen
während des Wickelvorgangs nur am Greifabschnitt 9 angefaßt.
Am Ende des Wickelvorgangs wird dieser Greifabschnitt 9 an
der Abrißlinie 10 abgerissen. Die selbstklebende Unterseite
des am Kabel 13 verbleibenden Kabelmarkierungsstreifens 2 ist
nicht mit der Hand des Benutzers in Berührung gekommen und
konnte daher nicht verunreinigt oder in sonstiger Weise
beeinträchtigt werden.
Wenn der Kabelmarkierungsstreifen 2 zur Markierung eines
dünneren Kabels 13 verwendet wird, so daß schon der bis zur
zweiten Abrißlinie 11 reichende Streifenabschnitt ausreicht,
um den Markierungsabschnitt 5 zu überdecken, dann erfolgt das
Abtrennen am Ende des Wickelvorgangs bereits an dieser
zweiten Abrißlinie 11.