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DE971530C - Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Aufschaltmöglichkeit in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen - Google Patents

Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Aufschaltmöglichkeit in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen

Info

Publication number
DE971530C
DE971530C DENDAT971530D DE971530DA DE971530C DE 971530 C DE971530 C DE 971530C DE NDAT971530 D DENDAT971530 D DE NDAT971530D DE 971530D A DE971530D A DE 971530DA DE 971530 C DE971530 C DE 971530C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
relay
connection
switching
circuit arrangement
authorized
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DENDAT971530D
Other languages
English (en)
Inventor
Berlin-Wilmersdorf Herbert Maiwald
Original Assignee
Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie Aktiengesellschaft, Berlin
Publication date
Application granted granted Critical
Publication of DE971530C publication Critical patent/DE971530C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q3/00Selecting arrangements
    • H04Q3/58Arrangements providing connection between main exchange and sub-exchange or satellite
    • H04Q3/62Arrangements providing connection between main exchange and sub-exchange or satellite for connecting to private branch exchanges
    • H04Q3/625Arrangements in the private branch exchange

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Astronomy & Astrophysics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Sub-Exchange Stations And Push- Button Telephones (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
AUSGEGEBEN AM 19. MÄRZ 1959
DEUTSCHES PATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 21a3 GRUPPE 2820 INTERNAT. KLASSE H04m
D 12i29 VIII α/21a3
Herbert Maiwald, Berlin-Wilmersdorf
ist als Erfinder genannt worden
Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie Aktiengesellschaft,
Berlin
Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Aufschaltmöglichkeit in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen
Patentiert im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 27. April 1952 an Patentanmeldung bekanntgemacht am 24. März 1955 Patenterteilung bekanntgemacht am 29. Januar 1959
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Möglichkeit der Durchschaltung zu besetzten Teilnehmerstellen in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen.
Es ist in Fernsprechanlagen bekannt, durch ein besonderes nur bei Herstellung einer Verbindung von seiten berechtigter Stellen wirksam werdendes Kriterium Schaltmittel des Leitungswählers
ίο so zu beeinflussen, daß die Durchschaltung auf besetzt gefundene Teilnehmer herbeigeführt wird. So ist es einer den Fernverkehr abwickelnden Beamtin möglich, sich auf einen ortsbesetzten Teilnehmer aufzuschalten, um ihm die Fernverbindung anzubieten. Bei fernbesetzten Teilnehmern ist normalerweise keine Aufschaltungsmöglichkeit vorhanden. Nur in Ausnahmefällen, wenn z. B. ein Blitzgespräch oder eine internationale Verbindung vorliegt, können Stellen mit besonderer Ausbildung sich auf fernbesetzte Teilnehmer aufschalten.
In Anlagen, beispielsweise Nebenstellenanlagen, mit Teilnehmerklassen verschiedener Berechtigung ist die wesentliche Forderung zu erfüllen, daß höherwertige Verbindungen nur von dazu berechtigten Teilnehmerstellen hergestellt und im ankommenden Verkehr nur von berechtigten Stellen entgegengenommen werden dürfen. Eine Vermittlungsstelle, die ja in der Regel den ankommenden Verkehr vermittelt, darf somit bei der Vermittlung höherwertiger Verbindungen, beispielsweise
809 752/2+
Amts verbindungen, nur dann die Möglichkeit der Aufschaltung auf besetzte Teilnehmer haben, wenn diese amtsberechtigt sind. Andererseits muß ein voll aufschaltberechtigter Teilnehmer jederzeit 5 ohne Rücksicht auf den Berechtigungsgrad der gerufenen Teilnehmerstelle mit besetzten Teilnehmern in Verbindung treten können.
Die Erfindung bezweckt, in Anlagen, insbesondere Nebenstellenanlagen, die Leitungswähler mit ίο nur drei Armen verwenden, alle hinsichtlich der Aufschaltung auf besetzte Teilnehmer vorkommenden Verkehrsbedingungen zu erfüllen und die erforderlichen Schaltvorgänge über die vorhandenen Leitungen, also ohne Vorsehung besonderer Hilfsädern zu steuern, was dadurch erreicht wird, daß in Abhängigkeit von der Klassenzugehörigkeit (amtsberechtigt oder nicht amtsberechtigt) angewählter und der Aufschaltberechtigung anrufender Teilnehmer über die Sprechleitung unterschiedlich (durch Ab-, Hintereinander- oder Gegeneinanderschaltung) beeinflußbare Schaltmittel vorhanden sind, von denen das eine bei Abgabe des Aufschalteanreizes seitens berechtigter Stellen die Durchschaltung der Sprechadern herbeiführt, während das andere abhängig von dem Grad der Berechtigung der anrufenden Stelle die Durchschaltung der Sprechleitung wirksam beläßt oder aber durch Auftrennen der Sprechleitung an einer weiteren Schaltstelle unwirksam macht.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, wobei alle Schalteinrichtungen und Stromkreisanordnungen, die nicht unmittelbar zur Erläuterung des Erfindungsgegenstandes dienen, der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber fortgelassen sind. Im oberen Teil der Zeichnung ist ein Verbindungsweg angedeutet, der von einem Teilnehmer Tn 1 über nicht dargestellte Verbindungseinrichtungen zu einem Leitungswähler LWi verläuft, über den die Teilnehmerstelle Tn 2 erreichbar ist. Im mittleren Teil der Zeichnung sind von einem weiteren Leitungswähler LWz, der ebenfalls Zugang zum Teilnehmer Tn 2 hat, insbesondere die bei der Aufschaltung auf besetzte Teilnehmer mitwirkenden Schalteinrichtungen dargestellt. Mit ALO ist ein Amtsübertrager, mit AUC eine Auf schal teübertragung angedeutet.
Es sei angenommen, daß der Teilnehmer Tn 1 über nicht dargestellte Verbindungseinrichtungen und den in bekannter Weise durch die beiden letzten Ziffern der Anrufnummer eingestellten Leitungswähler LWi mit dem Teilnehmer Tn 2 verbunden ist. Die in den Sprechadern liegenden Kontakte iqi, 2qi, 3s 1, 4.SI werden von nicht dargestellten Relais Q1 und .91 gesteuert, von denen Relais Si in der Ruhelage bleibt, während Relais Q1 nach Aufprüfen auf den freien Teilnehmer Tn2 erregt wird. An den genannten Kontakten sind somit die Sprechadern durchgeschaltet.
Im folgenden seien nun die unter verschiedenen Voraussetzungen eintretenden Schaltvorgänge zur Durchführung und Verhinderung der Aufschaltung auf den Teilnehmer Tn 2 erläutert, der sich in der eben erwähnten Gesprächsverbindung mit Teilnehmer Tn ι befinden möge.
Zunächst sei angenommen, daß eine gewöhnliche nicht auf schaltberechtigte Teilnehmerstelle Tn 3 über nicht dargestellte Verbindungseinrichtungen zu dem Leitungswähler LW 2 gelangt und der Leitungswähler durch von dem Teilnehmer Tut, ausgesandte Nummernstromstoßreihen auf den besetzten Teilnehmer Tn2, der zunächst als amtsberechtigt angenommen sei, eingestellt wird. Nach der ersten Nummernstromstoß reihe (Heben des Leitungswählers) wird in bekannter Weise ein nicht dargestelltes Umschaltrelais U erregt, das den Impulskreis von dem Hub- auf den Drehmagneten umschaltet. Während der Impulsgabe auf den Drehmagneten wird das Relais U in Abhängigkeit von dem die Nummernstromstoßreihen überbrückenden Steuerrelais V (ebenfalls nicht dargestellt) gehalten. Fällt nach der zweiten Nummernstromstoß reihe (Drehen des Leitungswählers) das Relais V ab, so wird auch der Stromkreis des Relais U geöffnet. In der Abfallzeit (Prüfbegrenzungszeit) des Relais U wird der angeschaltete Teilnehmer auf »Frei« oder »Besetzt« geprüft. Die Einschaltung des Relais T, von dem eine Wicklung dargestellt ist, ist abhängig von den Kontakten 18 κ, 24 a', 19 ν und 20 c. Der Kontakt 20 c ist ein Kontakt des Belegungsrelais des Leitungswählers, Kontakt 24.W ein Wellenkontakt, der nach dem ersten Drehschritt des Leitungswählers geöffnet wird. Während der Ansprechdauer des Steuerrelais V ist Relais T am Kontakt 19 p kurzgeschlossen. Nach der letzten Nummernstromstoß reihe und Abfall des Relais V (Relais U noch in Arbeitsstellung) spricht Relais T an: Erde, nicht dargestellte Kontakte, Kontakt 18«, Wicklung des Relais T, Kontakt 20c, Widerstand Wi6, Minus. An den Kontakten 71 und 12 t werden die Wicklungen I und II des Relais / vom Kurzschluß befreit, und es entsteht folgender Stromkreis: Minus, Wicklung I des Relais A, Kontakt Si, Wicklung I des Relais /, obere Sprechader, über nicht dargestellte Wähler und Teilnehmer Tm 3 verlaufende Schleife, untere Sprechader, Wicklung II des Relais /, Kontakt 131, Wicklung II des Relais A1 Erde. In diesem Stromkreis kann das Relais / nicht ansprechen, da seine Wicklungen I und II mit entgegengesetztem Wicklungssinn in dem aufgeführten Stromkreis liegen, wie sich aus den Bezeichnungen der Wicklungsenden erkennen läßt. Nach Abfall des Relais U kommt für Relais T kein Haltekreis (über Kontakt 16 i) zustande, so daß es nach kurzer Erregungsdauer wieder abfällt. Da weder Relais Q noch Relais 5* beeinflußt werden, bleiben die Schaltstellen 5 s, 6 q, 14^ 155 in den Sprechadern in der gezeigten Lage, so daß eine Durchschaltung des Leitungswählers zu dem besetzten Teilnehmer Tb 2 nicht erfolgt. Der rufende Teilnehmer Tii$ erhält auf irgendeine bekannte Weise Besetztzeichen.
Ist der Teilnehmer Tn 2 eine Hausstelle, d. h. eine Stelle, die zur Führung und Entgegennahme von Amtsverbindungen nicht befugt ist, so wird
als besonderes Kennzeichen nach Einstellung des Leitungswählers der Kontakt 21 sk geschlossen. Durch ihn wird die Wicklung II des Relais S angeschaltet, das jedoch infolge seiner besonderen Dimensionierung nur dann ansprechen kann, wenn seine beiden Wicklungen gleichsinnig vom Strom durchflossen werden. Da die Wicklung I am Kontakt gi abgeschaltet ist, kann Relais 6* somit nicht ansprechen. Die Kontakte 55 und 14.?, die, wie später erläutert wird, unter bestimmten Umständen eine Aufschaltung verhindern, bleiben in der Ruhelage, und es ergibt sich derselbe Zustand wie vorher, so daß also infolge Unterbrechung der Sprechadern an den Kontakten 6q und 15 ^ keine Durchschaltung zum besetzten Teilnehmer erfolgt. Es sei nun der Fall betrachtet, daß der Aufbau einer Verbindung vom Platz einer Vermittlungsbeamtin aus erfolgt. Von der Amtsleitungsübertragung ALÜ wird der Verbindungsweg über nicht
ao dargestellte Wähler zum Leitungswähler LW2 und nach dessen Einstellung zu dem besetzten Teilnehmer Tn2 hergestellt, der, wie zunächst angenommen sein möge, zur Entgegennahme von Amtsverbindungen berechtigt sein soll. Nach Abas fall des Relais V entsteht der obenerwähnte Stromkreis für Relais T. Nach öffnen der Kontakte 71 und 121 kommt folgender Stromkreis zustande: Minus, Widerstand Wi 1^ im Amtsleitungsübertrager ALO, untere Sprechader, Wicklung II des Relais J1 Kontakt 13^ Wicklung II des Relais A, Erde. Durch Wicklung I des Relais / wird keine Wirkung erzielt, da an beiden Enden (über Kontakt 8 ί bzw. 23 as) Minuspotential anliegt. Relais/ spricht somit an. Am Kontakt 16i wird ein Haltekreis für Relais T geschlossen, der nach Abfall des Relais U über Kontakt iyu verläuft. Weiterhin entstehen folgende Stromkreise: erstens Minus, Widerstand Wi3 im Amtsleitungsübertrager ALÜ, untere Sprechader, Wicklung II des Relais J1 Widerstand Wi 1, Wicklung II des Relais Q, Wicklung II des Relais A1 Erde und zweitens Minus, Widerstand Wi$ im Amtsleitungsübertrager ALÜ, Kontakt 23 as (Kontakt der Aufschalttaste), obere Sprechader, Wicklung I des Relais J, Kontakt gi, Wicklung I des Relais S, Wicklung I des Relais Q, Wicklung II des Relais^!, Erde. In diesen Stromkreisen werden beide Wicklungen des Relais / gleichsinnig vom Strom durchflossen, nicht aber die beiden Wicklungen des Relais Q, das somit vorläufig nicht anspricht. Auch Relais S1 dessen Wicklung II nicht eingeschaltet wurde, sondern nur bei Verbindungen zu Hausstellen, bleibt in der Ruhelage. Die Schaltstellen in den Sprechadern bleiben also zunächst in der gezeigten Lage. Die Beamtin in der Vermittlungsstelle erkennt an einem übertragenen Besetztzeichen, daß sich der gewünschte Teilnehmer im Gespräch mit einer anderen Teilnehmerstelle befindet. Zwecks Aufschaltung betätigt sie eine Taste, durch die der Kontakt 23 as geöffnet und der Kontakt 22 as geschlossen wird. Daduixh wird im Amtsleitungsübertrager ALÜ Minus von der oberen Sprechader abgeschaltet und dafür über Kontakt 22 as Erdpotential über einen Widerstand Wi 2 angelegt, der bedeutend größer ist als der Widerstand WiJ1. Durch Herbeiführung dieser Unsymmetrie kann Relais Q in einem Stromkreis ansprechen, der folgendermaßen verläuft: Erde, Widerstand W12, Kontakt 22 as, obere Sprechader, Wicklung I des Relais J1 Kontakt gi, Wicklung I des Relais S, Wicklung I des Relais Q, Wicklung II des Relais Q, Widerstand Wi 1, Wicklung II des Relais J1 untere Sprechader, Widerstand Wi3, Minus. Relais Q erregt, Relais 5" nicht erregt bedeutet, daß die Sprechadern im Leitungswähler LW2 an den Kontakten 6q, $s und 15 g, 14.? durchgeschaltet sind. Die Beamtin ist somit mit dem Teilnehmer Tn 2 verbunden und kann beispielsweise das Vorliegen eines Amtsgespräches ankündigen. In dem obengenannten Stromkreis zur Einschaltung des Relais Q sind die beiden Wicklungen des Relais / zwar entgegengerichtet, doch reicht die durch den verhältnismäßig großen Widerstand Wi2 und die Ableitung über Wicklung- II des Relais A und Erde stark geminderte -Gegenwirkung der Wicklung I des Relais / nicht aus, den Abfall dieses Relais herbeizuführen.
Ist die verlangte Teilnehmerstelle Tn 2 eine zur Entgegennahme von Amtsverbindungen nicht berechtigte Hausstelle, so wird nach Einstellung des Leitungswählers der Kontakt 21 sk geschlossen und dadurch die Wicklung II des Relais S angeschaltet. Nach Ansprechen des Relais / wird am Kontakt gi auch die Wicklung I des Relais S1 eingeschaltet. Da beide Wicklungen gleichsinnig vom Strom durchflossen werden, spricht Relais S an, das an den Kontakten 5 s und 14 J die Sprechadern auftrennt und aufgetrennt hält. Wenn die Beamtin in der Vermittlungsstelle den Auf schalteanreiz gibt, so spricht Relais Q zwar in der beschriebenen Weise an, eine Aufschaltung des Leitungswählers durch Schließung der Kontakte 6q und 15 q ist jedoch infolge Unterbrechung der Sprechleitung an den Kontakten 5 s und 14 s nicht möglich. Wenn nach dem Aufschalteanreiz Erde (über Kontakt 22 as) an die obere Sprechader angelegt wird, so wird die Wicklung I des Relais .S" zu Wicklung II gegensinnig beeinflußt. Die Gegenwirkung der Wicklung I ist jedoch infolge des hohen Widerstandes W12 und der über Wicklung II des Relais A wirksamen Ableitung so gering, daß die Haltewirkung der Wicklung II überwiegt. Die Verhinderung der Aufschaltung ist dadurch gesichert.
Schließlich seien noch die Vorgänge geschildert, die eintreten, wenn eine aufschaltberechtigte Teilnehmerstelle eine Verbindung zu einem besetzten Teilnehmer herstellt. Hier ist die Bedingung zu erfüllen, daß die Aufschaltung in jedem Falle zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob der angeschal- i2u tete Teilnehmer eine Hausstelle oder eine höherberechtigte Nebenstelle ist. Nach Beendigung der Einstellung des Leitungswählers LW2 liegt von einem Aufschaltübertrager AUÜ her Erdpotential über einen Widerstand Wi\ an der oberen und Minus über Widerstand Wi 5 an der unteren
Sprechader. Es entstehen nach Ansprechen des Relais T folgende Stromkreise: Minus, Widerstand Wi 5, untere Sprechader, Wicklung. II des Relais I1 Kontakt 13 i Wicklung II des Relais A1 Erde und Erde, Widerstand W14, obere Sprechader, Wicklung I des Relais J1 Kontakt Si1 Wicklung I des Relais A1 Minus. Der Widerstand W14 ist bedeutend höher als der Widerstand Wi 5, und zwar so hoch, daß trotz Gegenwirkung der Wicklung I das Relais / sicher anspricht. Nach Schließen des Kontaktes gi und öffnen des Kontaktes 13 i kommt ein Stromkreis zustande, der in dem Leitungswähler denselben Verlauf nimmt, wie vorher erwähnt. In diesem Stromkreis wird Relais / gehalten, Relais Q eingeschaltet und die Durchschaltung der Sprechadern an den Kontakten 6 q und 15 g herbeigeführt.
War der Leitungswähler auf einen amtsberechtigten besetzten Teilnehmer eingestellt worden, so ist Kontakt 21 sk nicht geschlossen, und Relais S kann über Wicklung I allein nicht ansprechen.
Ist der gewählte besetzte Teilnehmer jedoch eine Hausstelle, so wird Kontakt 21 sk und damit die Wicklung II des Relais S angeschaltet. Ein Ansprechen dieses Relais ist jedoch nicht möglich, da in dem Stromkreis: Erde, Widerstand Wi 4, obere Sprechader, Wicklung I des Relais J1 Kontakt 9 i, Wicklung I des Relais S, Wicklung I des Relais Q1 Wicklung II des Relais Q1 Widerstand Wi i, Wicklung II des Relais J, untere Sprechader, Widerstand Wi5, Minus die Wicklung I des Relais ^S1 der Wicklung II entgegengerichtet ist.
Bei Verbindungen, die vom Aufschaltübertrager AUÜ kommen, erfolgt somit in jedem Falle die Aufschaltung.

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Schaltungsanordnung für dreiarmige Leitungswähler mit Möglichkeit der Durchschaltung zu besetzten Teilnehmerstellen in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen, gekennzeichnet durch in Abhängigkeit von der Klassenzugehörigkeit (amtsberechtigt oder nicht amtsberechtigt) angewählter und der Aufschaltberechtigung anrufender Teilnehmer über die Sprechleitung unterschiedlich (durch Ab-, Hintereinander- oder Gegeneinanderschaltung) beeinflußbare Schaltmittel (S1 Q), von denen das eine (Q) bei Abgabe des Aufschalteanreizes seitens berechtigter Stellen die Durchschaltung der Sprechadern herbeiführt, während das andere (S) abhängig von dem Grad der Berechtigung der anrufenden Stelle die Durchschaltung der Sprechleitung wirksam beläßt oder aber durch Auftrennen der Sprechleitung an einer weiteren Schaltstelle unwirksam macht.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anruf einer nicht auf schaltberechtigten Stelle (Tn 3) die Anschaltung (durch Relais /) der Schaltmittel (Q, S) unterbleibt und dadurch die im Ruhezustand der Schaltmittel bestehende Unterbrechung der Sprechleitung (6q, 15 g) unabhängig von dem unter dem Einfluß der gerufenen Stelle stehenden Schaltmittel (S) bestehenbleibt.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anruf seitens einer beschränkt aufschaltberechtigten Stelle (Amtsverbindungen anbietende Stelle) lediglich der Zustand des von dem Berechtigungskriterium der gewünschten Teilnehmerstelle beeinflußten Schaltmittels (S) maßgebend für die Aufschaltung bzw. Verhinderung der Aufschaltung ist.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß, wenn von einer Amtsverbindungen anbietenden Stelle eine Verbindung zu einer zur Entgegennahme von Amtsverbindungen nicht berechtigten Teilnehmerstelle aufgebaut wird, unmittelbar nach Einstellung des Leitungswählers durch das solche Stelle kennzeichnende Kriterium ein Relais (S) zur Wirkung gebracht wird, das eine Auftrennung der Sprechleitung herbeiführt, so daß ein unter dem Einfluß der anrufenden Stelle stehendes Relais (Q) für die Aufschaltung unwirksam bleibt.
S- Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Herstellung einer Verbindung seitens voll aufschaltberechtigter Teilnehmer derartige Potentiale an dem Verbindungsweg anliegen bzw. an ihn anschaltbar sind, daß unabhängig von den Berechtigungskriterien der gerufenen Stelle die Schaltmittel derart beeinflußt werden, daß die Aufschaltung in jedem Falle herbeigeführt wird.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit von den entsprechend den Berechtigungskriterien der rufenden und der gerufenen Stelle angelegten Potentialen die Schaltmittel je nach den auf schaltbetrieblichen Erfordernissen abgeschaltet, hintereinander- oder gegeneinandergeschaltet werden.
7· Schaltungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das durch das Berechtigungskriterium der gerufenen Stelle beeinflußte, im Ruhezustand die Sprechleitung durchschaltende Relais (S) bei Anruf seitens einer beschränkt aufschaltberechtigten Stelle (ALÜ) je nach Berechtigung der gerufenen Stelle nicht eingeschaltet oder die Vorbereitung (am Kontakt 21 sk) zu seiner Einschaltung wirksam gemacht (Einschaltung der zweiten Wicklung) wird und bei Anruf einer voll iao aufschaltberechtigten Stelle nicht eingeschaltet oder seine Einschaltung durch Gegeneinanderschaltung seiner Wicklungen verhindert wird.
8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch besondere
Strorakreisanordnungen (Widerstandsbemessungen zwischen Wi2/Wi2> und WiAjWi^ und Ableitung über Wicklung II des Relais A) an der Aufschaltung bzw. Nichtaufschaltung mitwirkende Relais (U, S) trotz Gegenschaltung ihrer Wicklungen eingeschaltet bzw. gehalten werden.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 659 396, 861 424. 10
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 809 752/24 3.59
DENDAT971530D Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Aufschaltmöglichkeit in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen Expired DE971530C (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE971530C true DE971530C (de) 1959-01-29

Family

ID=582715

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT971530D Expired DE971530C (de) Schaltungsanordnung für Leitungswähler mit Aufschaltmöglichkeit in Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen

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DE (1) DE971530C (de)

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE659396C (de) * 1933-03-01 1938-05-07 Siemens & Halske Akt Ges Schaltungsanordnung fuer Fernsprechanlagen
DE861424C (de) * 1942-05-27 1953-01-05 Siemens Ag Schaltungsanordnung fuer Fernsprechanlagen mit Waehlerbetrieb

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