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DE9490219U1 - Gesperre-Kompressionsvorrichtung - Google Patents

Gesperre-Kompressionsvorrichtung

Info

Publication number
DE9490219U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
teeth
ratchet
bone segment
elongate member
implant
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9490219U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MTG Divestitures LLC
Original Assignee
Howmedica Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Howmedica Inc filed Critical Howmedica Inc
Publication of DE9490219U1 publication Critical patent/DE9490219U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
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    • A61B17/8869Tensioning devices
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
    • A61B17/84Fasteners therefor or fasteners being internal fixation devices
    • A61B17/86Pins or screws or threaded wires; nuts therefor

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Description

(für die Eintragung des,.Gbft. vorgesehene·· ijfltgrlagen)
2. Februar 1996 PC8486EOS
HOWMEDICA INC. 235 East 42nd Street New York, N.Y. 10017 USA
GESPERRE-KOMPRESSIONSVORRICHTUNG Gebiet der Erfindung
Diese Erfindung betrifft orthopädische Implantate und betrifft insbesondere orthopädische Kompressionsvorrichtungen zum Zusammendrücken und -klammern von Knochen.
Hintergrund der Erfindung
Im Stand der Technik sind vielerlei Vorrichtungen zum Zusammendrücken von Knochen bekannt gewesen. Vergleiche zum Beispiel U.S. Patent 4,456,005, U.S. Patent 4,688,561, U.S. Patent 4,796,612 und U.S. Patent 5,217,462. Im U.S. Patent 5,167,664 ist eine Gesperre-Knochenschraube offenbart.
Es ist ein Ziel dieser Erfindung, eine andere Kompressionsvorrichtung bereitzustellen, welche sehr stark ist, deren Länge individuell abgestimmt werden kann, welche periodisch nachgezogen werden kann, um die Kompression aufrechtzuerhalten, welche eine genaue Plazierung und Ausrichtung von Knochen mit sowohl einer grob abgestimmten Kompression und einer fein abgestimmten Kompression gestattet, und bei welcher nur ein begrenzter Teilebestand benötigt wird.
Zusammenfassung der Erfindung
Diese und andere Ziele werden durch die Gesperre-Kompressionsvorrichtung der Erfindung erreicht.
Erfindungsgemäß umfaßt eine zweiteilige Kompressionsvorrichtung (a) ein neuartiges erstes Teil mit einer an einem ersten Endes desselben angeordneten Knochenschraube und mit einer nahe dem zweiten Endes desselben angeordneten Gesperreeinrichtung, umfassend Zähne, deren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen, und (b) ein neuartiges zweites Teil, umfassend eine Verdrehsicherungseinrichtung, welche mit der Gesperreeinrichtung des ersten Teils zusammenwirkt, um zwei Knochensegmente zusammenzudrücken.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die neuartige Verdrehsicherungseinrichtung eine Arretierung (z.B. eine Mutter oder Kugel) mit einer Mitnehmer-Durchtrittsöffnung, wobei die Arretierung speziell für ein Zusammenwirken mit den Gesperrezähnen ausgebildet ist, so daß sie eine Bewegung der Arretierung in nur einer Richtung gestattet, um dadurch die Knochensegmente zusammenzudrücken, und so daß sie auch ein Verdrehen zwischen der Arretierung (oder dem zweiten Teil) und dem Bolzen (oder dem ersten Teil) verhindert.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das neuartige erste Teil gemäß der Erfindung, das zusammen mit der speziellen Arretierung der Erfindung verwendet werden soll, ein langes zylindrisches Teil mit einer Knochenschraube an einem Ende und einer Gesperrekomponente mit Gesperrezähnen, deren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene (oder einer Mehrzahl von Ebenen) liegen, am anderen Ende.
Bei noch anderen Ausführungsformen werden zwei Ausführungsformen einer Treibvorrichtung der Erfindung bereitgestellt, um die Arretierung schnell bis zu einem gewünschten Maß auf die Gesperreeinrichtung zu treiben.
Ein individuell abgestimmtes Verfahren zum Zusammendrücken und Fixieren eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfaßt:
(a) Bohren des ersten Endes des langgestreckten Teils der Vorrichtung der Erfindung durch das erste Knochensegment und in das zweite Knochensegment (oder Einführen des langgestreckten Teils in ein vorgebohrtes Loch) und Vorwärtsbewegen des Schraubgewindes der Vorrichtung soweit wie gewünscht;
(b) Hinabratschen des zweiten Teils der Vorrichtung der Erfindung auf die Gesperrekomponente des ersten Teils der Vorrichtung der Erfindung soweit wie gewünscht, so daß für eine Kompressions-Grobeinstellung bis beinahe zur Kompressions-Endeinstellung gesorgt wird; und
(c) Drehen des ersten Teils oder des zweiten Teils der Vorrichtung der Erfindung (und somit auch des zweiten Teils bzw. des ersten Teils, da sich keines der beiden Teile in Bezug zum anderen Teil drehen kann), so daß für eine Kompressions-Feineinstellung gesorgt wird.
Der Schritt (b) erfolgt vorzugsweise schnell mit der Ratschenpistole der Erfindung.
Ein wahlweise vorgesehener zusätzlicher Schritt eines Abtrennens des langgestreckten Teils auf ein gewünschtes Maß erfolgt vorzugsweise entweder im Anschluß oder unmittelbar vor dem Schritt (c), nachdem eine Kompressions-Grobeinstellung erfolgt ist.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Figur 1 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des ersten Teils der Erfindung der Kompressionsvorrichtung der Erfindung, welche die Gesperreeinrichtung an einem Ende desselben und eine Knochenschraube am anderen Ende desselben zeigt.
Figur 2 ist eine Ansicht der Gesperreeinrichtung aus Figur 1, teilweise im Querschnitt entlang der Linie 2-2 in Figur 1.
Figur 3 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des zweiten Teils der Kompressionsvorrichtung der Erfindung, welches mit dem ersten Teil der Vorrichtung zusammenwirkt, wie in Figur 1 dargestellt, mit einer Verdrehsicherungseinrichtung (in Form einer Mitnehmer-Arretierung), welche mit der in Figur 1 dargestellten Gesperreeinrichtung zusammenwirkt, um zwei Knochensegmente zusammenzudrücken, wobei diese Mitnehmer-Arretierung (bei einer Ausführungsform) eine Sechskantmutter ist.
Figur 4 ist eine Querschnittsansicht der in Figur dargestellten Sechskantmutter entlang der Linie 4-4 in Figur 3.
Die Figuren 5 und 6 zeigen alternative Ausführungsformen einer Mitnehmer-Arretierung (z.B. einer Sechskantmutter oder Kugel) der Vorrichtung der Erfindung.
Figur 7 ist eine teilweise geschnittene Draufsicht auf eine Ausführungsform einer zusammengesetzten zweiteiligen Vorrichtung der Erfindung, welche die Ausführungsformen aus Figur 1 und aus Figur 4 in Kombination zusammengesetzt zeigt.
Die Figuren 8 und 9 zeigen schematische Darstellungen von alternativen Ausführungsformen einer Treibvorrichtung der Erfindung zur Verwendung zum Hinabtreiben der Mitnehmer-Mutter auf die Gesperreeinrichtung des ersten Teils der Vorrichtung der Erfindung.
Figur 10 ist eine Darstellung von Schritten, die benutzt werden, um eine Ausführungsform einer Mitnehmer-Arretierung der Erfindung herzustellen.
5
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Bezug nehmend auf die Zeichnung, ist in Figur 1 eine Ausführungsform eines ersten Teils 10 der Erfindung dargestellt, das in Kombination mit einer Ausführungsform eines zweiten Teils 12 der Erfindung (in den Figuren 3 bis 6 dargestellt) verwendet werden soll, so daß eine Ausführungsform der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung (in Figur 7 zusammengesetzt dargestellt) bereitgestellt wird. Das erste Teil 10 ist ein Bolzen, der an {oder nahe) seinem distalen Ende ein Knochengewinde 16 aufweist, und nahe seinem Mittelteil Gesperreeinrichtungen 18 aufweist und an oder nahe seinem proximalen Ende vorzugsweise ein im wesentlichen glattes Teilstück 19 aufweist. Die Gesperreeinrichtung 18 umfaßt bevorzugt asymmetrische Zähne 20, welche vorzugsweise auf nur einer Oberfläche des ersten Teils 10 angeordnet sind und an deren proximalem Ende angeordnet sind. Die asymmetrischen Zähne 20 sind angeschrägt, wie in Figur 1 und in Figur 7 dargestellt, wobei eine Seite 22 jedes Zahns im wesentlichen senkrecht zur Mittellinie 24 des ersten Teils 10 ist, und wobei die andere Seite 2 6 jedes Zahns (in Verlängerung) einen Winkel cc 28 mit der Mittellinie 24 einschließt. Der Winkel cc 28 ist ein spitzer Winkel. Die Spitzen 27 der Zähne 20 liegen bei dieser Ausführungsform in einer einzigen Ebene (oder alternativ dazu können die Zähne bei einer anderen Ausführungsform mit ihren Spitzen in einer Mehrzahl von Ebenen liegen).
In Figur 2 ist die Gesperreeinrichtung 18 teilweise im Querschnitt entlang der Linie 2-2 in Figur 1 dargestellt, wobei die Mittellinie 24 und der Winkel a 28 dargestellt sind. Wie in den Figuren 1 und 2 deutlich dargestellt ist, kann das erste Teil 10 aus einem Bolzen (z.B. einem von Howmedica verkauften Apex®-Nagel) , der an seinem einen Ende ein Knochengewinde 16 und an seinem anderen Ende ein glattes Teilstück 19 aufweist, sowie durch maschinelles Bearbeiten des Mittelteils des Bolzens zur Schaffung einer ebenen Oberfläche
3 0 auf dein Bolzen und durch maschinelles Einarbeiten der asymmetrischen Zähne 20, welche oben beschrieben wurden, auf der zu dieser ebenen Oberfläche entgegengesetzten Seite geformt werden.
In Figur 3 ist eine Ausführungsform des zweiten Teils 12 in Form einer Sechskantmutter dargestellt, welche maschinell bearbeitet worden ist, so daß sie eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 mit einer ebenen Oberfläche 3 2 aufweist, welche im wesentlichen der ebenen Oberfläche 3 0 auf dem ersten Teil 10 entspricht, sowie mit einem gekrümmten Teilbereich 36, welcher im wesentlichen dem gekrümmten Teilbereich 34 auf dem ersten Teil 10 entspricht. Das zweite Teil 12, wie in Figur 3 dargestellt, weist auch eine biegsame Eingriffsnase 38 (welche vorzugsweise ein integrierter Bestandteil des zweiten Teils 12 ist) zur Paarung mit den asymmetrischen Zähnen 20 auf (unten beschrieben und in Figur 7 zusammengesetzt dargestellt).
In Figur 4 ist das zweite Teil 12 im Querschnitt dargestellt, mit der biegsamen Eingriffsnase 38, welche in Kombination mit den asymmetrischen Zähnen 20 zusammenwirkt, wie unten beschrieben.
In Figur 5 ist das zweite Teil 12 im Querschnitt dargestellt. Eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 ist ausgeräumt, um eine ebene Oberfläche 3 2 und einen gekrümmten Teilbereich 3 6 zu erzeugen, die in einem Abstand a (40) bzw. b (42) von der Mittellinie 24 angeordnet sind.
Die Herstellung ist unten unter Bezugnahme auf Figur 10 näher beschrieben.
Das integrierte Teilstück 46 wird vorzugsweise so zugeschnitten, daß es die Form der Eingriffsnase 3 8 aufweist, welche mit den asymmetrischen Zähnen zusammenwirkt. (Somit wird die Eingriffsnase 38 vorzugsweise im wesentlichen die Form eines asymmetrischen Zahns besitzen, welcher in den
Zwischenraum zwischen zwei beliebigen benachbarten asymmetrischen Zähnen 20 passen kann.)
In Figur 6 ist eine alternative Ausführungsform des zweiten Teils 12 in Form einer Kugel oder eines Zylinders dargestellt, welche eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 mit einer ebenen Oberfläche 32 und einem gekrümmten Teilbereich 36 aufweist. Zusätzlich ist die biegsame Eingriffsnase 38 vorhanden. Auch ein Schlitz 50 ist dargestellt. Der Schlitz 50 wird verwendet, um die Arretierung 12 zu drehen (als Aufnahme für die Treibvorrichtung).
In Figur 7 sind das erste Teil 10 der Erfindung und das zweite Teil 12 der Erfindung zusammengesetzt dargestellt, um die Gesperre-Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung bereitzustellen. Das zweite Teil 12 ist mittels einer Treibvorrichtung (unten unter Bezugnahme auf Figur 8 beschrieben) schnell auf dem ersten Teil 10 positioniert worden, wobei das zweite Teil 12 in nur einer Richtung beweglich ist (wie durch die Pfeile in Figur 7 dargestellt). Die biegsame Eingriffsnase 38 ist in einer Paarungsposition innerhalb der Gesperreeinrichtung 18 dargestellt, welches vorzugsweise asymmetrische Zähnen 2 0 sind.
In den Figuren 8 und 9 sind schematische Darstellungen von alternativen Ausführungsformen einer zum Anbringen des zweiten Teils 12 auf dem ersten Teil 10 geeigneten Treibvorrichtung dargestellt.
In Figur 8 ist eine speziell gestaltete Ratschenpistole 50 zur Verwendung beim Einsetzen der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung im Querschnitt dargestellt. Die Ratschenpistole 50 weist einen Grundkörperteil 52 auf, welcher darin ein erstes Ende 54 eines Abzugs 56 beherbergt. Das erste Ende 54 ist mittels eines Drehzapfens 58 am Grundkörperteil 52 befestigt und wird von einer Torsionsfeder 60 in seiner Lage in entspanntem Zustand gehalten. Das zweite Ende 62 des Abzugs
erstreckt sich aus dem Grundkörperteil 52 nach außen und weist Einbuchtungen 64 auf, um ein einfaches Ergreifen des Abzugs zu ermöglichen. Der Abzug 56 weist auch eine an einem Drehzapfen 66 daran befestigte Klaue 68 auf, welche mittels einer Feder 70 innerhalb des Grundkörperteils 52 abgestützt ist. Die Klaue 68 weist ein zweites Ende 72 auf, welches einen zusammenwirkenden Teil 74 aufweist, der in jeden (jeweils einen) der asymmetrischen Zähne 20 der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung paßt, wenn sich die Feder 70 in ihrer entspannten Lage befindet.
Bei der Betätigung der Ratschenpistole 50 in Figur 8 wird der Abzug 56 in Richtung des Grundkörperteils 52 und entgegen der Einwirkung der Torsionsfeder 60 zurückgezogen, wodurch bewirkt wird, daß der zusammenwirkende Teil 74 des zweiten Endes 72 gegen einen der asymmetrischen Zähne 20 gezogen wird (wie in Figur 8 dargestellt nach links). Das zweite Teil 12, das angrenzend an ein Wechselwirkungsende 76 der Ratschenpistole 50 angeordnet ist, wird dadurch nach rechts gedrückt, wie durch den Pfeil in Figur 8 dargestellt) und die gesamte Pistole 50 bewegt sich, so daß das zweite Teil 12 bewegt wird. Das Wechselwirkungsende 76 (entsprechend einem Mündungsende) der Ratschenpistole 50 ist speziell geformt, so daß es mit dem zweiten Teil 12 zusammenwirkt.
Zum Zusammensetzen dieser Ausführungsform der Vorrichtung der Erfindung kann man die Pistole als Halterung für die Arretierung 12 benutzen. Dann kann man das erste Teil 10 von Hand durch die Arretierung (oder das zweite Teil) 12 einführen. Wenn die Gesperreeinrichtung 18 mit dem zweiten Ende 72 der Klaue 68 in Eingriff tritt, positioniert man die Arretierung 12 auf dem Wechselwirkungsende 76 der Pistole 50 und führt dann von Hand das erste Teil 10 durch die Arretierung (oder das zweite Teil) 12 in die Pistole 50 ein. Wenn der erste der asymmetrischen Zähne mit dem zweiten Ende 72 der Klaue 68 in Eingriff tritt, kann man den Abzug 56 benutzen, um die Kompression mechanisch fortzusetzen.
In Figur 9 ist eine alternative Ausführungsform einer Ratschenpistole im Querschnitt dargestellt. Entsprechende Teile sind wie in Figur 8 numeriert. Diese Ausführungsform der Pistole weist eine unabhängige Gesperre-Schubstange 102 (unabhängig von den Gesperrezähnen des Bolzens 10) auf und besitzt eine Halterung 100 (welche zum Beispiel eine Bolzenverriegelung sein kann). Bei dieser Ausfuhrungsform bewegt sich die Schubstange 102 (die das Wechselwirkungsende 76 als integriertes Bauteil derselben aufweist), so daß das zweite Teil 12 bewegt wird. Die Pistole 50 liefert die Kraftverstärkung, um das zweite Teil 12 mit dem ersten der asymmetrischen Zähne 20 in Eingriff zu bringen.
In Figur 10 sind die Schritte bei der Herstellung des zweiten Teils 12 in den Figuren 10a bis 1Oe schematisch dargestellt. In Figur 10a ist ein sechskantförmiges Metallteil 78 dargestellt. In Figur 10b ist dasselbe Metallteil 78 dargestellt, nachdem ein Schlitz 80 in das sechskantförmige Teil 78 geschnitten worden ist, jedoch nur teilweise durch dieses hindurch. In Figur 10c ist der Schlitz 80 derart angeordnet, daß er im sechskantförmigen Metallteil 78 ein erstes kleineres Teilstück und ein zweites größeres Teilstück 84 ausbildet. Wie in Figur 10c dargestellt, wird das erste kleinere Teilstück 82 dann durchbohrt, so daß eine Öffnung 8 mit einem Durchmesser a 88 erzeugt wird; und das zweite (größere) Teilstück 84 wird geräumt (oder auf andere Weise geformt), so daß eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 erzeugt wird (welche zum Beispiel D-förmig ist).
Figur 1Od ist entlang der Linie X-X1 in Figur 10c aufgenommen, wobei entsprechende Teile entsprechend bezeichnet sind.
In Figur 1Oe wird beim Endschritt der Herstellung der Gesperreschraube (oder des zweiten Teils 12) der größte Teil des ersten (kleineren) Teilstücks 82 im sechskantförmigen Metallteil 78 entfernt, wobei eine Zunge 94 zurückbleibt. Falls gewünscht, kann die Zunge 94 so geformt werden, daß sie
mit einer Abflachung 46 erscheint, wie in Figur 5 dargestellt; oder falls gewünscht kann sie alternativ so geformt werden, daß sie an der biegsamen Eingriffsnase 38 angeschrägt ist, wie in Figur 4 dargestellt.
Die speziell geformte Arretierung der Erfindung wird vorzugsweise aus einem Stück Metall (welches ein beliebiges Material sein kann, das für Implantate geeignet ist, zum Beispiel nichtrostender Stahl) maschinell herausgearbeitet. Die Arretierung weist einen äußeren Flansch auf, der wie gewünscht in Form eines Sechskants oder rund oder in einer beliebigen anderen geeigneten Gestalt vorliegen kann. Die Arretierung weist vorzugsweise eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung mit einer biegsamen Eingriffsnase auf.
Der Bolzen der Erfindung weist an oder nahe seinem distalen Ende ein beliebiges geeignetes Knochengewinde auf. Er besitzt asymmetrische Zähne, die vorzugsweise auf einer Oberfläche nahe dem Mittelteil des Bolzens angeordnet sind. Alternativ können Zähne auf mehr als einer ebenen Oberfläche vorgesehen sein, zum Beispiel auf zwei oder drei oder mehr Oberflächen, wie gewünscht. Der Bolzen weist vorzugsweise auch ein glattes Teilstück an seinem proximalen Ende auf, obwohl es nicht unbedingt erforderlich ist.
Das zweiteilige Implantat der Erfindung sorgt für eine genaue Plazierung und Ausrichtung von Knochen (unter Verwendung des Schaft- oder Bolzenteils), und der speziell gestaltete Arretierungs-(oder Mutter)-Teil der Vorrichtung sorgt (zusammen mit dem ersten Teil oder Bolzenteil oder Schaftteil) für eine Knochenkompression und -fixation. Der Schaft- oder Bolzenteil wird abgetrennt, um für eine individuell abgestimmte Länge der Vorrichtung zu sorgen, oder drangelassen, um für eine Schraube mit Maßlänge mit einem langen Treibschaft zu sorgen.
Die zweiteilige Vorrichtung der Erfindung wird in der
folgenden Weise eingesetzt. Der Bolzen wird zuerst in derselben Weise, wie ein Gewindebolzen in Knochen getrieben wird, in und durch ein erstes Knochensegment und dann in ein zweites Knochensegment getrieben. Als nächstes wird die Arretierung der Erfindung vorzugsweise mit der Ratschenpistole der Erfindung soweit wie gewünscht und beinahe bis in die Position der Kompressions-Endeinstellung auf die Gesperrekomponente hinabgeratscht, womit für eine Kompressions-Grobeinstellung gesorgt wird. Die Zähne des Gesperres sind so angeschrägt, daß die Arretierung nur in einer Richtung hinabgetrieben werden kann. Die Form der Durchtrittsöffnung in der Mutter und die Form des Bolzens (d.h. die Form des ersten Teils 10 und des zweiten Teils 12) passen derart zusammen, daß sich die Mutter nicht auf dem Bolzen drehen kann. Wenn die oben beschriebene erste Kompression dazu geführt hat, daß sich die Schraubenspitze weiter als gewünscht vorwärtsbewegt hat, kann die Kombination aus Schraube und Knochennagel durch Drehen der Kombination aus der zweiteiligen Vorrichtung als Schraube heraus zurückbewegt werden; und, falls gewünscht, kann die Schraube dann mit dem Gesperre weiter verkürzt werden. Alternativ kann die kombinierte Vorrichtung durch Drehen der kombinierten Vorrichtung als Schraube und Durchführen der Endkompression als Verzögerungsschraube weiter vorwärtsbewegt werden, falls gewünscht. Nachdem die Kompression beendet worden ist, kann das dem Gewinde entgegengesetzte Ende der Vorrichtung, falls gewünscht, zurückgelassen werden, so daß es aus der Haut herausragt, oder es kann alternativ abgetrennt werden, falls gewünscht, so daß eine individuell abgestimmte Vorrichtungslänge geschaffen wird.
Die zweiteilige Vorrichtung der Erfindung weist gegenüber anderen bekannten Vorrichtungen wichtige Vorteile auf. Aufgrund der Fähigkeit zur oben beschriebenen individuellen Längenabstimmung ist nur ein begrenzter Teilebestand erforderlich. Die Vorrichtung ist sehr vielseitig und mit nur ein paar Arten von Gewindenägeln und mit ein paar
verschiedenen Mutterformen können viele Kombinationen hergestellt werden. Man kann die Schraubenlänge durch Abtrennen des Gesperreteils wie gewünscht individuell anpassen. Man kann durch Benutzung des Gesperres sehr schnell eine grobe Kompression erzielen, und man kann dieser Kompression dann unter Benutzung der Vorrichtung als Verzögerungsschraube und durch Drehen der zweiteiligen Vorrichtung eine sehr feine Kompressionseinstellung folgen lassen. Das Knochengewinde kann zu Beginn ebenfalls sehr schnell mit einem Bohrer beinahe bis zu seiner Endlänge in den Knochen eingebracht werden, und die Kompression kann mit dem Gesperre sehr schnell erzielt werden. Die Endkompression mit der Verzögerungsschraube kann durchgeführt werden, und wenn sich die Schraubenspitze zu weit vorwärtsbewegt hat, kann die Vorrichtung heraus zurückbewegt werden, und ihre Länge kann mit dem Gesperre verkürzt werden, um für eine zusätzliche Kompression zu sorgen. Die Vorrichtung bietet die Option, daß man entweder das dem Knochengewinde entgegengesetzte Ende aus der Haut herausstehen läßt oder es abtrennt; falls man es aus der Haut herausstehen läßt, kann die Kompression justiert werden (entweder vergrößert oder verkleinert), oder die gesamte Vorrichtung kann später ohne eine weitere Operation entnommen werden. Diese Option liefert sowohl eine äußere und innere Fixationsvorrichtung. Die Vorrichtung stellt eine sehr starke Kompressionsvorrichtung bereit, und sogar Vorrichtungen mit sehr kleinen Abmessungen sind aufgrund der Gestaltung der Vorrichtung, welche über den gesamten Bolzen hinweg das Merkmal eines massiven Metallkerns aufweist, sehr stark. Der Bolzenteil kann durch Spannfutter hindurch verwendet werden, um die Vorrichtung unter Zuhilfenahme von Fluoroskopie auszurichten; dies ist bei einer klassischen Schraube nicht möglich, wo sich Schraubenkopf und Spannfutter stören.
Weitere Vorteile der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung bestehen darin, daß die Vorrichtung entweder durch Drehen des ersten Teils 10 oder des zweiten Teils 12 eingetrieben werden kann, und es ist nicht notwendig, den Schaft (oder das erste
13
Teil 10) zu entfernen, um diese Kompression durchzuführen.
Der Bolzen kann selbstschneidend sein und kann mit einer beliebigen Kombination von Spannfuttern verwendet werden.
Bei der Durchführung einer Operation ist der Chirurg nicht immer sicher, welche Länge des Bolzens benötigt wird, um die gewünschte Kompression zu erzeugen. Mit der Vorrichtung dieser Erfindung kann jedoch die Länge angepaßt werden (wie hier beschrieben).
Da die Zunge aus Metall besteht, ist die Vorrichtung der Erfindung sehr stark und steif, und im allgemeinen wird die Ratschenpistole 50, wie hier beschrieben, benötigt, um das zweite Teil 12 einzuführen. Wegen der asymmetrischen Zähne des ersten Teils 10 kann das zweite Teil 12 nur in einer Richtung bewegt werden und kann nicht vom ersten Teil 10 entfernt werden, womit eine Kompressionsvorrichtung 14 bereitgestellt wird. Die Vorrichtung der Erfindung 14 kann als einteilige Vorrichtung durch Drehen der Arretierung 10 entfernt werden (so, wie eine normale Schraube entfernt wird).

Claims (13)

14 SCHUTZANSPRÜCHE
1. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das besagte Implantat umfaßt:
(a) ein erstes langgestrecktes Teil mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende und umfassend:
(1) ein zumindest im wesentlichen an das besagte erste Ende angrenzend angeordnetes Schraubgewinde und
(2) eine Gesperrekomponente, umfassend Zähne, welche nahe dem besagten zweiten Ende angeordnet sind und mit ihren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen; und
(b) ein zweites Teil, umfassend eine Verdrehsicherungseinrichtung zur Verwendung im Zusammenwirken mit dem besagten ersten langgestreckten Teil, wobei das besagte zweite Teil von dem besagten zweiten Ende aus hinabzuratschen ist, so daß das besagte erste Knochensegment und das besagte zweite Knochensegment zusammengedrückt werden, und wobei das besagte zweite Teil eine Sperrkomponente aufweist, welche in einer solchen Weise mit Zähnen der besagten Gesperrekomponente sperrt, daß das besagte zweite Teil in Bezug zu dem besagten ersten Teil nur in einer Richtung bewegt werden kann, und daß das besagte zweite Teil in Bezug zu dem besagten ersten langgestreckten Teil gegen Verdrehen gesperrt ist.
2. Implantat nach Anspruch 1, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, wobei Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet sind, und wobei das besagte erste langgestreckte Teil an seinem zweiten Ende ein glattes Teilstück aufweist.
3. Implantat nach Anspruch 2, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil in Form einer im wesentlichen zylindrischen Stange vorliegt, und bei welchem Zähne der besagten Gesperrekomponente in Bezug zu der besagten Mittellinie I unter einem spitzen Winkel angeschrägt sind.
4. Implantat nach Anspruch 3, bei welchem das besagte zweite Teil eine Arretierung mit einer Mitnehmer-Mittenöffnung ist, welche dem Querschnitt der besagten im wesentlichen zylindrischen Stange im wesentlichen entspricht und einen geringfügig größeren Querschnitt als diese aufweist.
5. Implantat nach Anspruch 4, bei welchem die besagte Mitnehmer-Mittenöffnung eine biegsame Eingriffsnase aufweist, welche die besagte Sperrkomponente umfaßt und welche mit Zähnen der besagten Gesperrekomponente sperrt.
6. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das besagte Implantat umfaßt:
(a) ein erstes langgestrecktes Teil mit einem ersten Ende und einem im Zusammenwirken mit einer Verdrehsicherungseinrichtung zu verwendenden zweiten Ende und umfassend:
(1) ein zumindest im wesentlichen an das besagte erste Ende angrenzend angeordnetes Schraubgewinde und
(2) eine Gesperrekomponente, umfassend Zähne, welche mindestens im wesentlichen nahe dem besagten zweiten Ende angeordnet sind und mit ihren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen.
7. Implantat nach Anspruch 6, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, wobei Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet
sind, und wobei das besagte erste langgestreckte Teil an seinem zweiten Ende ein glattes Teilstück aufweist.
8. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das besagte Implantat umfaßt:
eine Verdrehsicherungseinrichtung zur Verwendung im Zusammenwirken mit einem langgestreckten Teil, wobei die besagte Verdrehsicherungseinrichtung entlang einer Gesperrekomponente auf dem besagten langgestreckten Teil hinabzuratschen ist, so daß das besagte erste Knochensegment und das besagte zweite Knochensegment zusammengedrückt werden, und wobei die besagte Verdrehsicherungseinrichtung eine Sperrkomponente aufweist, umfassend eine biegsame Eingriffsnase, welche in einer solchen Weise mit Zähnen der besagten Gesperrekomponente sperrt, daß die besagte Verdrehsicherungseinrichtung in Bezug zu dem besagten langgestreckten Teil nur in einer Richtung bewegt werden kann, und daß die besagte Verdrehsicherungseinrichtung in Bezug zu dem besagten langgestreckten Teil gegen Verdrehen gesperrt ist,
9. Implantat nach Anspruch 8, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, und bei welchem Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet sind.
10. Ratschenpistole für eine lineare Translationsbewegung eines ersten Teils mit asymmetrischen Zähnen und eines zweiten Teils mit einer dazu passenden Form in Bezug zueinander, umfassend in Wirkverbindung:
(a) einen Grundkörperteil;
(b) einen federbelasteten Abzug mit
(1) einem mittels eines Drehzapfens an dem besagten
Grundkörperteil befestigten ersten Ende; und (2) einem sich aus dem besagten Grundkörperteil heraus erstreckenden zweiten Ende; und
(c) eine an dem besagten federbelasteten Abzug angebrachte federbelastete Klaue, welche mit den besagten asymmetrischen Zähnen des besagten ersten Teils der besagten Vorrichtung zusammenwirkt, so daß es ermöglicht wird, daß sich der besagte zweite Teil der besagten Vorrichtung in Bezug zu den besagten asymmetrischen Zähnen des besagten ersten Teils der besagten Vorrichtung nur in einer einzigen Richtung bewegt.
11. Ratschenpistole nach Anspruch 10, bei welcher der besagte Grundkörperteil ein Mündungsende aufweist, mit
(1) einer Form, welche mit dem besagten zweiten Teil der besagten Vorrichtung zusammenpaßt und zusammenwirkt, und
(2) mit einer Öffnung, in der das besagte erste Teil mit asymmetrischen Zähnen der besagten Vorrichtung positioniert und gehalten werden kann, und bei welcher das besagte zweite Teil vom besagten Mündungsende in Bezug zu den besagten Zähnen des besagten ersten Teils vorwärtsbewegt werden kann.
12. Ratschenpistole nach Anspruch 10, bei welcher der besagte Grundkörperteil eine Öffnung aufweist, in welcher das besagte erste Teil mit asymmetrischen Zähnen der besagten Vorrichtung fixiert werden kann, und auch enthaltend eine Gesperre-Schubstange mit Schubstangenzähnen, welche von den besagten asymmetrischen Zähnen des besagten ersten Teils unabhängig sind.
13. Ratschenpistole zum Einsetzen eines Implantats nach Anspruch 1, umfassend in Wirkverbindung:
(a) einen Grundkörperteil;
(b) einen federbelasteten Abzug mit
(1) einem mittels eines Drehzapfens an dem besagten Grundkörperteil befestigten ersten Ende; und
(2) einem sich aus dem besagten Grundkörperteil
heraus erstreckenden zweiten Ende; und
(c) eine an den besagten federbelasteten Abzug angebrachte federbelastete Klaue, welche mit den besagten asymmetrischen Zähnen der besagten Gesperrekomponente der Vorrichtung aus Anspruch 1 zusammenwirkt, so daß es ermöglicht wird, daß sich die besagten asymmetrischen Zähne nur in einer einzigen Richtung bewegen, und so daß das besagte zweite Teil der Vorrichtung aus Anspruch 1 in Richtung des besagten Schraubgewindes des besagten ersten langgestreckten Teils der Vorrichtung aus Anspruch 1 gedrückt wird, so daß das besagte erste Knochensegment und das besagte zweite Knochensegment zusammengedrückt werden.
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