DE9490219U1 - Gesperre-Kompressionsvorrichtung - Google Patents
Gesperre-KompressionsvorrichtungInfo
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Description
(für die Eintragung des,.Gbft. vorgesehene·· ijfltgrlagen)
2. Februar 1996 PC8486EOS
HOWMEDICA INC. 235 East 42nd Street New York, N.Y. 10017
USA
GESPERRE-KOMPRESSIONSVORRICHTUNG
Gebiet der Erfindung
Diese Erfindung betrifft orthopädische Implantate und betrifft
insbesondere orthopädische Kompressionsvorrichtungen zum Zusammendrücken und -klammern von Knochen.
Im Stand der Technik sind vielerlei Vorrichtungen zum Zusammendrücken von Knochen bekannt gewesen. Vergleiche zum
Beispiel U.S. Patent 4,456,005, U.S. Patent 4,688,561, U.S. Patent 4,796,612 und U.S. Patent 5,217,462. Im U.S. Patent
5,167,664 ist eine Gesperre-Knochenschraube offenbart.
Es ist ein Ziel dieser Erfindung, eine andere Kompressionsvorrichtung bereitzustellen, welche sehr stark
ist, deren Länge individuell abgestimmt werden kann, welche periodisch nachgezogen werden kann, um die Kompression
aufrechtzuerhalten, welche eine genaue Plazierung und Ausrichtung von Knochen mit sowohl einer grob abgestimmten
Kompression und einer fein abgestimmten Kompression gestattet, und bei welcher nur ein begrenzter Teilebestand benötigt wird.
Diese und andere Ziele werden durch die Gesperre-Kompressionsvorrichtung
der Erfindung erreicht.
Erfindungsgemäß umfaßt eine zweiteilige
Kompressionsvorrichtung (a) ein neuartiges erstes Teil mit einer an einem ersten Endes desselben angeordneten
Knochenschraube und mit einer nahe dem zweiten Endes desselben angeordneten Gesperreeinrichtung, umfassend Zähne, deren
Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen, und (b) ein neuartiges zweites Teil, umfassend eine
Verdrehsicherungseinrichtung, welche mit der Gesperreeinrichtung des ersten Teils zusammenwirkt, um zwei
Knochensegmente zusammenzudrücken.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die neuartige Verdrehsicherungseinrichtung eine Arretierung (z.B. eine
Mutter oder Kugel) mit einer Mitnehmer-Durchtrittsöffnung, wobei die Arretierung speziell für ein Zusammenwirken mit den
Gesperrezähnen ausgebildet ist, so daß sie eine Bewegung der Arretierung in nur einer Richtung gestattet, um dadurch die
Knochensegmente zusammenzudrücken, und so daß sie auch ein Verdrehen zwischen der Arretierung (oder dem zweiten Teil) und
dem Bolzen (oder dem ersten Teil) verhindert.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das
neuartige erste Teil gemäß der Erfindung, das zusammen mit der speziellen Arretierung der Erfindung verwendet werden soll,
ein langes zylindrisches Teil mit einer Knochenschraube an einem Ende und einer Gesperrekomponente mit Gesperrezähnen,
deren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene (oder einer Mehrzahl von Ebenen) liegen, am anderen Ende.
Bei noch anderen Ausführungsformen werden zwei
Ausführungsformen einer Treibvorrichtung der Erfindung
bereitgestellt, um die Arretierung schnell bis zu einem gewünschten Maß auf die Gesperreeinrichtung zu treiben.
Ein individuell abgestimmtes Verfahren zum Zusammendrücken und Fixieren eines ersten Knochensegments und eines zweiten
Knochensegments mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfaßt:
(a) Bohren des ersten Endes des langgestreckten Teils der Vorrichtung der Erfindung durch das erste Knochensegment
und in das zweite Knochensegment (oder Einführen des langgestreckten Teils in ein vorgebohrtes Loch) und
Vorwärtsbewegen des Schraubgewindes der Vorrichtung soweit wie gewünscht;
(b) Hinabratschen des zweiten Teils der Vorrichtung der
Erfindung auf die Gesperrekomponente des ersten Teils der Vorrichtung der Erfindung soweit wie gewünscht, so daß für
eine Kompressions-Grobeinstellung bis beinahe zur Kompressions-Endeinstellung gesorgt wird; und
(c) Drehen des ersten Teils oder des zweiten Teils der Vorrichtung der Erfindung (und somit auch des zweiten Teils
bzw. des ersten Teils, da sich keines der beiden Teile in Bezug zum anderen Teil drehen kann), so daß für eine
Kompressions-Feineinstellung gesorgt wird.
Der Schritt (b) erfolgt vorzugsweise schnell mit der Ratschenpistole der Erfindung.
Ein wahlweise vorgesehener zusätzlicher Schritt eines Abtrennens des langgestreckten Teils auf ein gewünschtes Maß
erfolgt vorzugsweise entweder im Anschluß oder unmittelbar vor dem Schritt (c), nachdem eine Kompressions-Grobeinstellung
erfolgt ist.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Figur 1 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des
ersten Teils der Erfindung der Kompressionsvorrichtung der Erfindung, welche die Gesperreeinrichtung an einem Ende
desselben und eine Knochenschraube am anderen Ende desselben zeigt.
Figur 2 ist eine Ansicht der Gesperreeinrichtung aus Figur 1, teilweise im Querschnitt entlang der Linie 2-2 in Figur 1.
Figur 3 ist eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des zweiten Teils der Kompressionsvorrichtung der Erfindung,
welches mit dem ersten Teil der Vorrichtung zusammenwirkt, wie in Figur 1 dargestellt, mit einer Verdrehsicherungseinrichtung
(in Form einer Mitnehmer-Arretierung), welche mit der in Figur 1 dargestellten Gesperreeinrichtung zusammenwirkt, um zwei
Knochensegmente zusammenzudrücken, wobei diese Mitnehmer-Arretierung (bei einer Ausführungsform) eine Sechskantmutter
ist.
Figur 4 ist eine Querschnittsansicht der in Figur dargestellten Sechskantmutter entlang der Linie 4-4 in Figur
3.
Die Figuren 5 und 6 zeigen alternative Ausführungsformen einer
Mitnehmer-Arretierung (z.B. einer Sechskantmutter oder Kugel) der Vorrichtung der Erfindung.
Figur 7 ist eine teilweise geschnittene Draufsicht auf eine Ausführungsform einer zusammengesetzten zweiteiligen
Vorrichtung der Erfindung, welche die Ausführungsformen aus
Figur 1 und aus Figur 4 in Kombination zusammengesetzt zeigt.
Die Figuren 8 und 9 zeigen schematische Darstellungen von alternativen Ausführungsformen einer Treibvorrichtung der
Erfindung zur Verwendung zum Hinabtreiben der Mitnehmer-Mutter auf die Gesperreeinrichtung des ersten Teils der Vorrichtung
der Erfindung.
Figur 10 ist eine Darstellung von Schritten, die benutzt werden, um eine Ausführungsform einer Mitnehmer-Arretierung
der Erfindung herzustellen.
5
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Bezug nehmend auf die Zeichnung, ist in Figur 1 eine Ausführungsform eines ersten Teils 10 der Erfindung
dargestellt, das in Kombination mit einer Ausführungsform
eines zweiten Teils 12 der Erfindung (in den Figuren 3 bis 6 dargestellt) verwendet werden soll, so daß eine
Ausführungsform der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung
(in Figur 7 zusammengesetzt dargestellt) bereitgestellt wird. Das erste Teil 10 ist ein Bolzen, der an {oder nahe) seinem
distalen Ende ein Knochengewinde 16 aufweist, und nahe seinem Mittelteil Gesperreeinrichtungen 18 aufweist und an oder nahe
seinem proximalen Ende vorzugsweise ein im wesentlichen glattes Teilstück 19 aufweist. Die Gesperreeinrichtung 18
umfaßt bevorzugt asymmetrische Zähne 20, welche vorzugsweise auf nur einer Oberfläche des ersten Teils 10 angeordnet sind
und an deren proximalem Ende angeordnet sind. Die asymmetrischen Zähne 20 sind angeschrägt, wie in Figur 1 und
in Figur 7 dargestellt, wobei eine Seite 22 jedes Zahns im wesentlichen senkrecht zur Mittellinie 24 des ersten Teils 10
ist, und wobei die andere Seite 2 6 jedes Zahns (in Verlängerung) einen Winkel cc 28 mit der Mittellinie 24
einschließt. Der Winkel cc 28 ist ein spitzer Winkel. Die Spitzen 27 der Zähne 20 liegen bei dieser Ausführungsform in
einer einzigen Ebene (oder alternativ dazu können die Zähne bei einer anderen Ausführungsform mit ihren Spitzen in einer
Mehrzahl von Ebenen liegen).
In Figur 2 ist die Gesperreeinrichtung 18 teilweise im Querschnitt entlang der Linie 2-2 in Figur 1 dargestellt,
wobei die Mittellinie 24 und der Winkel a 28 dargestellt sind.
Wie in den Figuren 1 und 2 deutlich dargestellt ist, kann das erste Teil 10 aus einem Bolzen (z.B. einem von Howmedica
verkauften Apex®-Nagel) , der an seinem einen Ende ein Knochengewinde 16 und an seinem anderen Ende ein glattes
Teilstück 19 aufweist, sowie durch maschinelles Bearbeiten des Mittelteils des Bolzens zur Schaffung einer ebenen Oberfläche
3 0 auf dein Bolzen und durch maschinelles Einarbeiten der
asymmetrischen Zähne 20, welche oben beschrieben wurden, auf der zu dieser ebenen Oberfläche entgegengesetzten Seite
geformt werden.
In Figur 3 ist eine Ausführungsform des zweiten Teils 12 in Form einer Sechskantmutter dargestellt, welche maschinell
bearbeitet worden ist, so daß sie eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 mit einer ebenen Oberfläche 3 2 aufweist,
welche im wesentlichen der ebenen Oberfläche 3 0 auf dem ersten Teil 10 entspricht, sowie mit einem gekrümmten Teilbereich 36,
welcher im wesentlichen dem gekrümmten Teilbereich 34 auf dem ersten Teil 10 entspricht. Das zweite Teil 12, wie in Figur 3
dargestellt, weist auch eine biegsame Eingriffsnase 38 (welche vorzugsweise ein integrierter Bestandteil des zweiten Teils 12
ist) zur Paarung mit den asymmetrischen Zähnen 20 auf (unten beschrieben und in Figur 7 zusammengesetzt dargestellt).
In Figur 4 ist das zweite Teil 12 im Querschnitt dargestellt, mit der biegsamen Eingriffsnase 38, welche in Kombination mit
den asymmetrischen Zähnen 20 zusammenwirkt, wie unten beschrieben.
In Figur 5 ist das zweite Teil 12 im Querschnitt dargestellt. Eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 ist ausgeräumt, um eine
ebene Oberfläche 3 2 und einen gekrümmten Teilbereich 3 6 zu erzeugen, die in einem Abstand a (40) bzw. b (42) von der
Mittellinie 24 angeordnet sind.
Die Herstellung ist unten unter Bezugnahme auf Figur 10 näher beschrieben.
Das integrierte Teilstück 46 wird vorzugsweise so zugeschnitten, daß es die Form der Eingriffsnase 3 8 aufweist,
welche mit den asymmetrischen Zähnen zusammenwirkt. (Somit wird die Eingriffsnase 38 vorzugsweise im wesentlichen die
Form eines asymmetrischen Zahns besitzen, welcher in den
Zwischenraum zwischen zwei beliebigen benachbarten asymmetrischen Zähnen 20 passen kann.)
In Figur 6 ist eine alternative Ausführungsform des zweiten
Teils 12 in Form einer Kugel oder eines Zylinders dargestellt, welche eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 mit einer ebenen
Oberfläche 32 und einem gekrümmten Teilbereich 36 aufweist. Zusätzlich ist die biegsame Eingriffsnase 38 vorhanden. Auch
ein Schlitz 50 ist dargestellt. Der Schlitz 50 wird verwendet, um die Arretierung 12 zu drehen (als Aufnahme für die
Treibvorrichtung).
In Figur 7 sind das erste Teil 10 der Erfindung und das zweite Teil 12 der Erfindung zusammengesetzt dargestellt, um die
Gesperre-Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung bereitzustellen. Das zweite Teil 12 ist mittels einer
Treibvorrichtung (unten unter Bezugnahme auf Figur 8 beschrieben) schnell auf dem ersten Teil 10 positioniert
worden, wobei das zweite Teil 12 in nur einer Richtung beweglich ist (wie durch die Pfeile in Figur 7 dargestellt).
Die biegsame Eingriffsnase 38 ist in einer Paarungsposition innerhalb der Gesperreeinrichtung 18 dargestellt, welches
vorzugsweise asymmetrische Zähnen 2 0 sind.
In den Figuren 8 und 9 sind schematische Darstellungen von alternativen Ausführungsformen einer zum Anbringen des zweiten
Teils 12 auf dem ersten Teil 10 geeigneten Treibvorrichtung dargestellt.
In Figur 8 ist eine speziell gestaltete Ratschenpistole 50 zur Verwendung beim Einsetzen der Kompressionsvorrichtung 14 der
Erfindung im Querschnitt dargestellt. Die Ratschenpistole 50 weist einen Grundkörperteil 52 auf, welcher darin ein erstes
Ende 54 eines Abzugs 56 beherbergt. Das erste Ende 54 ist mittels eines Drehzapfens 58 am Grundkörperteil 52 befestigt
und wird von einer Torsionsfeder 60 in seiner Lage in entspanntem Zustand gehalten. Das zweite Ende 62 des Abzugs
erstreckt sich aus dem Grundkörperteil 52 nach außen und weist Einbuchtungen 64 auf, um ein einfaches Ergreifen des Abzugs
zu ermöglichen. Der Abzug 56 weist auch eine an einem Drehzapfen 66 daran befestigte Klaue 68 auf, welche mittels
einer Feder 70 innerhalb des Grundkörperteils 52 abgestützt ist. Die Klaue 68 weist ein zweites Ende 72 auf, welches einen
zusammenwirkenden Teil 74 aufweist, der in jeden (jeweils einen) der asymmetrischen Zähne 20 der Kompressionsvorrichtung
14 der Erfindung paßt, wenn sich die Feder 70 in ihrer entspannten Lage befindet.
Bei der Betätigung der Ratschenpistole 50 in Figur 8 wird der Abzug 56 in Richtung des Grundkörperteils 52 und entgegen der
Einwirkung der Torsionsfeder 60 zurückgezogen, wodurch bewirkt wird, daß der zusammenwirkende Teil 74 des zweiten Endes 72
gegen einen der asymmetrischen Zähne 20 gezogen wird (wie in Figur 8 dargestellt nach links). Das zweite Teil 12, das
angrenzend an ein Wechselwirkungsende 76 der Ratschenpistole 50 angeordnet ist, wird dadurch nach rechts gedrückt, wie
durch den Pfeil in Figur 8 dargestellt) und die gesamte Pistole 50 bewegt sich, so daß das zweite Teil 12 bewegt wird.
Das Wechselwirkungsende 76 (entsprechend einem Mündungsende) der Ratschenpistole 50 ist speziell geformt, so daß es mit dem
zweiten Teil 12 zusammenwirkt.
Zum Zusammensetzen dieser Ausführungsform der Vorrichtung der
Erfindung kann man die Pistole als Halterung für die Arretierung 12 benutzen. Dann kann man das erste Teil 10 von
Hand durch die Arretierung (oder das zweite Teil) 12 einführen. Wenn die Gesperreeinrichtung 18 mit dem zweiten
Ende 72 der Klaue 68 in Eingriff tritt, positioniert man die Arretierung 12 auf dem Wechselwirkungsende 76 der Pistole 50
und führt dann von Hand das erste Teil 10 durch die Arretierung (oder das zweite Teil) 12 in die Pistole 50 ein.
Wenn der erste der asymmetrischen Zähne mit dem zweiten Ende 72 der Klaue 68 in Eingriff tritt, kann man den Abzug 56
benutzen, um die Kompression mechanisch fortzusetzen.
In Figur 9 ist eine alternative Ausführungsform einer Ratschenpistole im Querschnitt dargestellt. Entsprechende
Teile sind wie in Figur 8 numeriert. Diese Ausführungsform der
Pistole weist eine unabhängige Gesperre-Schubstange 102 (unabhängig von den Gesperrezähnen des Bolzens 10) auf und
besitzt eine Halterung 100 (welche zum Beispiel eine Bolzenverriegelung sein kann). Bei dieser Ausfuhrungsform
bewegt sich die Schubstange 102 (die das Wechselwirkungsende 76 als integriertes Bauteil derselben aufweist), so daß das
zweite Teil 12 bewegt wird. Die Pistole 50 liefert die Kraftverstärkung, um das zweite Teil 12 mit dem ersten der
asymmetrischen Zähne 20 in Eingriff zu bringen.
In Figur 10 sind die Schritte bei der Herstellung des zweiten Teils 12 in den Figuren 10a bis 1Oe schematisch dargestellt.
In Figur 10a ist ein sechskantförmiges Metallteil 78 dargestellt. In Figur 10b ist dasselbe Metallteil 78
dargestellt, nachdem ein Schlitz 80 in das sechskantförmige Teil 78 geschnitten worden ist, jedoch nur teilweise durch
dieses hindurch. In Figur 10c ist der Schlitz 80 derart angeordnet, daß er im sechskantförmigen Metallteil 78 ein
erstes kleineres Teilstück und ein zweites größeres Teilstück 84 ausbildet. Wie in Figur 10c dargestellt, wird das erste
kleinere Teilstück 82 dann durchbohrt, so daß eine Öffnung 8 mit einem Durchmesser a 88 erzeugt wird; und das zweite
(größere) Teilstück 84 wird geräumt (oder auf andere Weise geformt), so daß eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung 29 erzeugt
wird (welche zum Beispiel D-förmig ist).
Figur 1Od ist entlang der Linie X-X1 in Figur 10c aufgenommen,
wobei entsprechende Teile entsprechend bezeichnet sind.
In Figur 1Oe wird beim Endschritt der Herstellung der Gesperreschraube (oder des zweiten Teils 12) der größte Teil
des ersten (kleineren) Teilstücks 82 im sechskantförmigen Metallteil 78 entfernt, wobei eine Zunge 94 zurückbleibt.
Falls gewünscht, kann die Zunge 94 so geformt werden, daß sie
mit einer Abflachung 46 erscheint, wie in Figur 5 dargestellt; oder falls gewünscht kann sie alternativ so geformt werden,
daß sie an der biegsamen Eingriffsnase 38 angeschrägt ist, wie in Figur 4 dargestellt.
Die speziell geformte Arretierung der Erfindung wird vorzugsweise aus einem Stück Metall (welches ein beliebiges
Material sein kann, das für Implantate geeignet ist, zum Beispiel nichtrostender Stahl) maschinell herausgearbeitet.
Die Arretierung weist einen äußeren Flansch auf, der wie gewünscht in Form eines Sechskants oder rund oder in einer
beliebigen anderen geeigneten Gestalt vorliegen kann. Die Arretierung weist vorzugsweise eine Mitnehmer-Durchtrittsöffnung
mit einer biegsamen Eingriffsnase auf.
Der Bolzen der Erfindung weist an oder nahe seinem distalen Ende ein beliebiges geeignetes Knochengewinde auf. Er besitzt
asymmetrische Zähne, die vorzugsweise auf einer Oberfläche nahe dem Mittelteil des Bolzens angeordnet sind. Alternativ
können Zähne auf mehr als einer ebenen Oberfläche vorgesehen sein, zum Beispiel auf zwei oder drei oder mehr Oberflächen,
wie gewünscht. Der Bolzen weist vorzugsweise auch ein glattes Teilstück an seinem proximalen Ende auf, obwohl es nicht
unbedingt erforderlich ist.
Das zweiteilige Implantat der Erfindung sorgt für eine genaue Plazierung und Ausrichtung von Knochen (unter Verwendung des
Schaft- oder Bolzenteils), und der speziell gestaltete Arretierungs-(oder Mutter)-Teil der Vorrichtung sorgt
(zusammen mit dem ersten Teil oder Bolzenteil oder Schaftteil) für eine Knochenkompression und -fixation. Der Schaft- oder
Bolzenteil wird abgetrennt, um für eine individuell abgestimmte Länge der Vorrichtung zu sorgen, oder
drangelassen, um für eine Schraube mit Maßlänge mit einem langen Treibschaft zu sorgen.
Die zweiteilige Vorrichtung der Erfindung wird in der
folgenden Weise eingesetzt. Der Bolzen wird zuerst in derselben Weise, wie ein Gewindebolzen in Knochen getrieben
wird, in und durch ein erstes Knochensegment und dann in ein zweites Knochensegment getrieben. Als nächstes wird die
Arretierung der Erfindung vorzugsweise mit der Ratschenpistole der Erfindung soweit wie gewünscht und beinahe bis in die
Position der Kompressions-Endeinstellung auf die Gesperrekomponente hinabgeratscht, womit für eine
Kompressions-Grobeinstellung gesorgt wird. Die Zähne des Gesperres sind so angeschrägt, daß die Arretierung nur in
einer Richtung hinabgetrieben werden kann. Die Form der Durchtrittsöffnung in der Mutter und die Form des Bolzens
(d.h. die Form des ersten Teils 10 und des zweiten Teils 12) passen derart zusammen, daß sich die Mutter nicht auf dem
Bolzen drehen kann. Wenn die oben beschriebene erste Kompression dazu geführt hat, daß sich die Schraubenspitze
weiter als gewünscht vorwärtsbewegt hat, kann die Kombination aus Schraube und Knochennagel durch Drehen der Kombination aus
der zweiteiligen Vorrichtung als Schraube heraus zurückbewegt werden; und, falls gewünscht, kann die Schraube dann mit dem
Gesperre weiter verkürzt werden. Alternativ kann die kombinierte Vorrichtung durch Drehen der kombinierten
Vorrichtung als Schraube und Durchführen der Endkompression als Verzögerungsschraube weiter vorwärtsbewegt werden, falls
gewünscht. Nachdem die Kompression beendet worden ist, kann das dem Gewinde entgegengesetzte Ende der Vorrichtung, falls
gewünscht, zurückgelassen werden, so daß es aus der Haut herausragt, oder es kann alternativ abgetrennt werden, falls
gewünscht, so daß eine individuell abgestimmte Vorrichtungslänge geschaffen wird.
Die zweiteilige Vorrichtung der Erfindung weist gegenüber anderen bekannten Vorrichtungen wichtige Vorteile auf.
Aufgrund der Fähigkeit zur oben beschriebenen individuellen Längenabstimmung ist nur ein begrenzter Teilebestand
erforderlich. Die Vorrichtung ist sehr vielseitig und mit nur ein paar Arten von Gewindenägeln und mit ein paar
verschiedenen Mutterformen können viele Kombinationen hergestellt werden. Man kann die Schraubenlänge durch
Abtrennen des Gesperreteils wie gewünscht individuell anpassen. Man kann durch Benutzung des Gesperres sehr schnell
eine grobe Kompression erzielen, und man kann dieser Kompression dann unter Benutzung der Vorrichtung als
Verzögerungsschraube und durch Drehen der zweiteiligen Vorrichtung eine sehr feine Kompressionseinstellung folgen
lassen. Das Knochengewinde kann zu Beginn ebenfalls sehr schnell mit einem Bohrer beinahe bis zu seiner Endlänge in den
Knochen eingebracht werden, und die Kompression kann mit dem Gesperre sehr schnell erzielt werden. Die Endkompression mit
der Verzögerungsschraube kann durchgeführt werden, und wenn sich die Schraubenspitze zu weit vorwärtsbewegt hat, kann die
Vorrichtung heraus zurückbewegt werden, und ihre Länge kann mit dem Gesperre verkürzt werden, um für eine zusätzliche
Kompression zu sorgen. Die Vorrichtung bietet die Option, daß man entweder das dem Knochengewinde entgegengesetzte Ende aus
der Haut herausstehen läßt oder es abtrennt; falls man es aus der Haut herausstehen läßt, kann die Kompression justiert
werden (entweder vergrößert oder verkleinert), oder die gesamte Vorrichtung kann später ohne eine weitere Operation
entnommen werden. Diese Option liefert sowohl eine äußere und innere Fixationsvorrichtung. Die Vorrichtung stellt eine sehr
starke Kompressionsvorrichtung bereit, und sogar Vorrichtungen mit sehr kleinen Abmessungen sind aufgrund der Gestaltung der
Vorrichtung, welche über den gesamten Bolzen hinweg das Merkmal eines massiven Metallkerns aufweist, sehr stark. Der
Bolzenteil kann durch Spannfutter hindurch verwendet werden, um die Vorrichtung unter Zuhilfenahme von Fluoroskopie
auszurichten; dies ist bei einer klassischen Schraube nicht möglich, wo sich Schraubenkopf und Spannfutter stören.
Weitere Vorteile der Kompressionsvorrichtung 14 der Erfindung bestehen darin, daß die Vorrichtung entweder durch Drehen des
ersten Teils 10 oder des zweiten Teils 12 eingetrieben werden kann, und es ist nicht notwendig, den Schaft (oder das erste
13
Teil 10) zu entfernen, um diese Kompression durchzuführen.
Teil 10) zu entfernen, um diese Kompression durchzuführen.
Der Bolzen kann selbstschneidend sein und kann mit einer beliebigen Kombination von Spannfuttern verwendet werden.
Bei der Durchführung einer Operation ist der Chirurg nicht immer sicher, welche Länge des Bolzens benötigt wird, um die
gewünschte Kompression zu erzeugen. Mit der Vorrichtung dieser Erfindung kann jedoch die Länge angepaßt werden (wie hier
beschrieben).
Da die Zunge aus Metall besteht, ist die Vorrichtung der Erfindung sehr stark und steif, und im allgemeinen wird die
Ratschenpistole 50, wie hier beschrieben, benötigt, um das zweite Teil 12 einzuführen. Wegen der asymmetrischen Zähne
des ersten Teils 10 kann das zweite Teil 12 nur in einer Richtung bewegt werden und kann nicht vom ersten Teil 10
entfernt werden, womit eine Kompressionsvorrichtung 14 bereitgestellt wird. Die Vorrichtung der Erfindung 14 kann als
einteilige Vorrichtung durch Drehen der Arretierung 10 entfernt werden (so, wie eine normale Schraube entfernt wird).
Claims (13)
1. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das
besagte Implantat umfaßt:
(a) ein erstes langgestrecktes Teil mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende und umfassend:
(1) ein zumindest im wesentlichen an das besagte erste Ende angrenzend angeordnetes Schraubgewinde
und
(2) eine Gesperrekomponente, umfassend Zähne, welche nahe dem besagten zweiten Ende angeordnet sind und
mit ihren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen; und
(b) ein zweites Teil, umfassend eine Verdrehsicherungseinrichtung zur Verwendung im
Zusammenwirken mit dem besagten ersten langgestreckten Teil, wobei das besagte zweite Teil
von dem besagten zweiten Ende aus hinabzuratschen ist, so daß das besagte erste Knochensegment und das
besagte zweite Knochensegment zusammengedrückt werden, und wobei das besagte zweite Teil eine
Sperrkomponente aufweist, welche in einer solchen Weise mit Zähnen der besagten Gesperrekomponente
sperrt, daß das besagte zweite Teil in Bezug zu dem besagten ersten Teil nur in einer Richtung bewegt
werden kann, und daß das besagte zweite Teil in Bezug zu dem besagten ersten langgestreckten Teil
gegen Verdrehen gesperrt ist.
2. Implantat nach Anspruch 1, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine
Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, wobei Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen
entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet sind, und wobei das besagte erste langgestreckte Teil an
seinem zweiten Ende ein glattes Teilstück aufweist.
3. Implantat nach Anspruch 2, bei welchem das besagte erste
langgestreckte Teil in Form einer im wesentlichen zylindrischen Stange vorliegt, und bei welchem Zähne der
besagten Gesperrekomponente in Bezug zu der besagten Mittellinie I unter einem spitzen Winkel angeschrägt sind.
4. Implantat nach Anspruch 3, bei welchem das besagte zweite Teil eine Arretierung mit einer Mitnehmer-Mittenöffnung ist,
welche dem Querschnitt der besagten im wesentlichen zylindrischen Stange im wesentlichen entspricht und einen
geringfügig größeren Querschnitt als diese aufweist.
5. Implantat nach Anspruch 4, bei welchem die besagte Mitnehmer-Mittenöffnung eine biegsame Eingriffsnase aufweist,
welche die besagte Sperrkomponente umfaßt und welche mit Zähnen der besagten Gesperrekomponente sperrt.
6. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das
besagte Implantat umfaßt:
(a) ein erstes langgestrecktes Teil mit einem ersten Ende und einem im Zusammenwirken mit einer
Verdrehsicherungseinrichtung zu verwendenden zweiten
Ende und umfassend:
(1) ein zumindest im wesentlichen an das besagte erste Ende angrenzend angeordnetes Schraubgewinde
und
(2) eine Gesperrekomponente, umfassend Zähne, welche mindestens im wesentlichen nahe dem besagten zweiten
Ende angeordnet sind und mit ihren Spitzen im wesentlichen in einer Ebene liegen.
7. Implantat nach Anspruch 6, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine
Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, wobei Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen
entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet
sind, und wobei das besagte erste langgestreckte Teil an seinem zweiten Ende ein glattes Teilstück aufweist.
8. Implantat zum Zusammendrücken eines ersten Knochensegments und eines zweiten Knochensegments, wobei das
besagte Implantat umfaßt:
eine Verdrehsicherungseinrichtung zur Verwendung im Zusammenwirken mit einem langgestreckten Teil, wobei die
besagte Verdrehsicherungseinrichtung entlang einer Gesperrekomponente auf dem besagten langgestreckten Teil
hinabzuratschen ist, so daß das besagte erste Knochensegment und das besagte zweite Knochensegment
zusammengedrückt werden, und wobei die besagte Verdrehsicherungseinrichtung eine Sperrkomponente
aufweist, umfassend eine biegsame Eingriffsnase, welche in einer solchen Weise mit Zähnen der besagten
Gesperrekomponente sperrt, daß die besagte Verdrehsicherungseinrichtung in Bezug zu dem besagten
langgestreckten Teil nur in einer Richtung bewegt werden kann, und daß die besagte Verdrehsicherungseinrichtung in
Bezug zu dem besagten langgestreckten Teil gegen Verdrehen gesperrt ist,
9. Implantat nach Anspruch 8, bei welchem das besagte erste langgestreckte Teil einen massiven inneren Kern, eine
Mittellinie I und eine ebene Oberfläche aufweist, und bei welchem Zähne der besagten Gesperrekomponente im wesentlichen
entgegengesetzt zu der besagten ebenen Oberfläche angeordnet sind.
10. Ratschenpistole für eine lineare Translationsbewegung eines ersten Teils mit asymmetrischen Zähnen und eines zweiten
Teils mit einer dazu passenden Form in Bezug zueinander, umfassend in Wirkverbindung:
(a) einen Grundkörperteil;
(b) einen federbelasteten Abzug mit
(1) einem mittels eines Drehzapfens an dem besagten
Grundkörperteil befestigten ersten Ende; und (2) einem sich aus dem besagten Grundkörperteil
heraus erstreckenden zweiten Ende; und
(c) eine an dem besagten federbelasteten Abzug angebrachte federbelastete Klaue, welche mit den besagten asymmetrischen
Zähnen des besagten ersten Teils der besagten Vorrichtung zusammenwirkt, so daß es ermöglicht wird, daß sich der besagte
zweite Teil der besagten Vorrichtung in Bezug zu den besagten asymmetrischen Zähnen des besagten ersten Teils der besagten
Vorrichtung nur in einer einzigen Richtung bewegt.
11. Ratschenpistole nach Anspruch 10, bei welcher der besagte Grundkörperteil ein Mündungsende aufweist, mit
(1) einer Form, welche mit dem besagten zweiten Teil der besagten Vorrichtung zusammenpaßt und zusammenwirkt, und
(2) mit einer Öffnung, in der das besagte erste Teil mit asymmetrischen Zähnen der besagten Vorrichtung
positioniert und gehalten werden kann, und bei welcher das besagte zweite Teil vom besagten Mündungsende in
Bezug zu den besagten Zähnen des besagten ersten Teils vorwärtsbewegt werden kann.
12. Ratschenpistole nach Anspruch 10, bei welcher der besagte Grundkörperteil eine Öffnung aufweist, in welcher das besagte
erste Teil mit asymmetrischen Zähnen der besagten Vorrichtung fixiert werden kann, und auch enthaltend eine Gesperre-Schubstange
mit Schubstangenzähnen, welche von den besagten asymmetrischen Zähnen des besagten ersten Teils unabhängig
sind.
13. Ratschenpistole zum Einsetzen eines Implantats nach
Anspruch 1, umfassend in Wirkverbindung:
(a) einen Grundkörperteil;
(b) einen federbelasteten Abzug mit
(1) einem mittels eines Drehzapfens an dem besagten Grundkörperteil befestigten ersten Ende; und
(2) einem sich aus dem besagten Grundkörperteil
heraus erstreckenden zweiten Ende; und
(c) eine an den besagten federbelasteten Abzug angebrachte federbelastete Klaue, welche mit den besagten asymmetrischen
Zähnen der besagten Gesperrekomponente der Vorrichtung aus Anspruch 1 zusammenwirkt, so daß es ermöglicht wird, daß sich
die besagten asymmetrischen Zähne nur in einer einzigen Richtung bewegen, und so daß das besagte zweite Teil der
Vorrichtung aus Anspruch 1 in Richtung des besagten Schraubgewindes des besagten ersten langgestreckten Teils der
Vorrichtung aus Anspruch 1 gedrückt wird, so daß das besagte erste Knochensegment und das besagte zweite Knochensegment
zusammengedrückt werden.
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