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DE29819914U1 - Endoskopisches Einsetzinstrumentarium - Google Patents

Endoskopisches Einsetzinstrumentarium

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DE29819914U1
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DE
Germany
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insertion instrument
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endoscopic insertion
sleeve
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Aesculap AG
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Description

A 54 632 u Aesculap AG & Co. KG
&zgr; - 223 Am Aesculap-Platz
6. November 1998 78532 Tuttlingen
Endoskopisches Einsetzinstrumentarium
Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Einsetzinstrumentarium für ein Wirbelsäulenimplantatsystem, das im wesentlichen aus mindestens einem Verankerungselement, einer mit diesem verbundenen Knochenplatte und mindestens einem Verbindungselement zum Verbinden von mindestens zwei Knochenplatten besteht, mit einem Eindrehwerkzeug und einer länglichen Haltevorrichtung zum Halten der Knochenplatte.
Wirbelsäulenimplantatsysteme der eingangs beschriebenen Art können verwendet werden, um verschiedene Knochenteile relativ zueinander festzulegen, insbesondere läßt sich ein solches Implantat zur Festlegung benachbarter Wirbel der Wirbelsäule verwenden. Ein derartiges Implantatsystem wird unter Zuhilfenahme mehrerer Einsetzinstrumente an den Knochenteilen befestigt. Insbesondere bei beengten Zugängen, beispielsweise bei endoskopischen Operationen, findet ein endoskopisches Einsetzinstrumentarium der eingangs genannten Art Verwendung. Eine Haltevorrichtung des Einsetzinstrumentariums dient dazu, die Knochenplatte und das mit dieser verbundene Verbindungselement zu halten und in den Körper einzuführen. Anschließend wird mit dem Eindrehwerkzeug das Verankerungselement in das Knochenteil eingedreht, bei-
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spielsweise eingeschraubt. In ähnlicher Weise wird mit einem zweiten Verankerungselement und einer zu diesem zugehörigen Knochenplatte verfahren. Anschließend wird ein Verbindungselement, beispielsweise ein Verbindungsstab oder auch eine Verbindungsplatte, an die Knochenplatte herangeführt. Das Verbindungselement wird dann relativ zur Knochenplatte fixiert. Dazu kann insbesondere ein Klemmelement verwendet werden. Ein derartiges Klemmelement ist in der Regel sehr klein, und somit besteht die Gefahr, daß es im Operationsbereich verloren gehen könnte. Außerdem besteht die Schwierigkeit, das Klemmelement relativ zur Knochenplatte ordnungsgemäß zu positionieren. Um insbesondere die Positionierung des Klemmelements zu erleichtern, werden Zentrierer verwendet, die vor dem Einbringen des Klemmelements an der aus der Knochenplatte, dem Verankerungselement und dem Verbindungselement bestehenden Einheit angeordnet werden, beispielsweise angeschraubt oder verrastet. Erst nachdem der Zentrierer ordnungsgemäß positioniert ist, wird das Klemmelement mit einem Klenunelementführungswerkzeug eingebracht.
Bei dieser Vorgehensweise wirkt es sich nachteilig aus, daß der Zentrierer als eigenständiges Instrument eingebracht werden muß, nachdem das Verankerungselement mit der Knochenplatte bereits an dem Knochenteil festgelegt wurde. Darüber hinaus erfordert ein separat angebrachter Zentrierer wenigstens eine Betätigungseinheit, mit der er eingebracht und wieder entfernt werden kann.
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Es 1st dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein endoskopisches Einsetzinstrumentarium der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, daß die Zahl der verwendeten Teile des Instrumentariums reduziert und die Handhabung insbesondere des Zentrierers erleichtert wird.
Diese Aufgabe wird bei einem endoskop!sehen Einsetzinstrumentarium der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Haltevorrichtung eine Einsetzhülse und ein Zentrierelement umfaßt, daß das Zentrierelement und die Einsetzhülse in einer Einschraubstellung durch einen Kupplungsmechanismus in Richtung einer Längsachse der Haltevorrichtung miteinander verbindbar sind und daß das Zentrierelement und die Einsetzhülse in einer Zentrierstellung voneinander trennbar sind.
Mit einer solchen Haltevorrichtung ist es möglich, die Knochenplatte und das Verbindungselement zu halten und an das Knochenteil heranzuführen, an dem das Wirbelsäulenimplantatsystem angebracht werden soll. Nach dem Befestigen des Verankerungselements an dem Knochenteil unter Zuhilfenahme des Eindrehwerkzeugs, ist es nicht mehr nötig, die Haltevorrichtung vollständig zu entfernen und anschließend einen Zentrierer einzusetzen. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, die Haltevorrichtung nach dem Befestigen des Verankerungselements zu teilen. Das Zentrierelement verbleibt an der an dem Knochenteil befestigten Einheit aus Verankerungselement und Knochenplatte, wohingegen die Einsetz-
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hülse von dem Zentrierelement gelöst wird. Die Verbindung zwischen dem Zentrierelement und der Einsetzhülse wird durch einen Kupplungsmechanismus realisiert. Dieser stellt sicher, daß die beiden Teile in axialer Richtung nicht voneinander getrennt werden können, wenn das Verankerungselement an dem Knochenteil befestigt wird, also die Einschraubstellung der Haltevorrichtung vorliegt. Die Zentrierstellung zum Einbringen des Klemmelements und des Verbindungselements erhält man durch das Abtrennen der Einsetzhülse von dem Zentrierelement. Das Zentrierelement verbleibt am Wirbelsäulenimplantatsystem und dient in dieser Stellung der Zentrierung des einzuführenden Verbindungselements und des Klemmelements.
Günstig ist es, wenn das Zentrierelement durch eine längliche Hülse gebildet wird, an deren einem Ende ein Teil des Kupplungsmechanismus angeordnet ist. Im Gegensatz zu bereits bekannten Zentrierern bietet das Zentrierelement der vorliegenden Erfindung durch die Ausgestaltung als Hülse die Möglichkeit, daß es sowohl intern als auch extern eine Zentrierfunktion ausüben kann. Beispielsweise kann das Eindrehwerkzeug im Innern des Zentrierelements, das Klemmelement dagegen kann in axialer Richtung entlang der äußeren Umfangswandung der Hülse in Richtung auf das Wirbelsäulenimplantat geführt werden. Durch das Anordnen des an dem Zentrierelement befindlichen Teils des Kupplungsmechanismus an einem Ende des Zentrierelements, kann die Baugröße entscheidend verringert werden. Gleichzeitig werden die Zugänglichkeit und die Funktionstüchtigkeit des Kupplungsme-
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chanismus zwischen der Einsetzhülse und dem Zentrierelement erleichtert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Kupplungsmechanismus durch eine Rastverbindung mit mindestens einer als Vorsprung gebildeten Rastnase und mindestens einer als Vorsprung gebildeten Rastkante gebildet wird und daß die Rastnase an dem einen Teil der Haltevorrichtung und die Rastkante an dem anderen Teil der Haltevorrichtung angeordnet ist. Die Ausgestaltung des Kupplungsmechanismus als Rastverbindung erleichtert im wesentlichen die Handhabung der Haltevorrichtung. Zum Lösen ist es nur nötig, die Rastkante relativ zur Rastnase zu bewegen, um ein Entfernen der Einsetzhülse von dem Zentrierelement zu ermöglichen. Andererseits ist die Verbindung beider Teile besonders einfach, da diese nur zusammengesteckt werden müssen, wobei das Verrasten der beiden Teile zusätzlich hörbar werden kann, wenn die Rastnase an der Rastkante vorbeigleitet und hinter diese eintaucht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Rastnase in radialer Richtung bezogen auf die Längsachse der Haltevorrichtung federnd an einem Teil der Haltevorrichtung angeordnet ist. Zwar könnte die Rastkante in gleicher Weise federnd angeordnet sein, jedoch genügt es, wenn die Rastnase federnd angeordnet ist. Dadurch werden die Zahl der beweglichen Teile reduziert und die Lebensdauer des Instruments erhöht.
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Obwohl verschiedene Arten der federnden Anordnung der Rastnase an der Haltevorrichtung denkbar sind, ist es besonders günstig, wenn die Rastnase an einer in die Umfangswandung der Einsetzhülse angeordneten Blattfeder in Richtung der Längsachse der Haltevorrichtung weisend angeordnet ist. Die Rastnase befindet sich somit an der inneren Umfangswandung der Einsetzhülse. Dabei ist es gleichgültig, ob die Blattfeder beispielsweise einstükkig mit der Einsetzhülse oder als separates Bauelement an dieser angeordnet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß ein Teil der Rastverbindung mit einem Lösevorsprung zum Lösen der Rastverbindung in Wirkverbindung steht. Bei der vorliegenden Erfindung ist es entscheidend, daß das Zentrierelement von der Einsetzhülse getrennt werden kann. Besonders einfach läßt sich die Trennung einleiten, wenn ein Vorsprung vorgesehen ist, der in Wirkverbindung mit der Rastverbindung steht. Dies ermöglicht es, einen oder beide bewegliche Teile der Rastverbindung, beispielsweise die Rastnase oder die Rastkante, relativ zu dem anderen Teil zu bewegen. Der Lösevorsprung wirkt somit als Betätigungselement für den Kupplungsmechanismus.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Lösevorsprung auf der in Richtung der Längsachse weisenden Oberfläche der Blattfeder angeordnet ist und wenn der Lösevorsprung mit in axialer Richtung ansteigenden und abfallenden Aufgleitflächen versehen ist. Ein derarti-
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ger Lösevorsprung ist mit besonders geringem Kraftaufwand zu betätigen. Außerdem ermöglicht er das Lösen des Zentrierelements von der Einsetzhülse durch ein Hilfsmittel, das im Innern der Haltevorrichtung geführt wird. Ein versehentliches Lösen durch ein unbeabsichtigtes Anstoßen oder Entlanggleiten der Haltevorrichtung an einem Hindernis, beispielsweise innerhalb des Operationsfeldes oder beim Einführen der Haltevorrichtung in das Körperinnere eines Patienten, wird damit ausgeschlossen.
Günstig ist es, wenn die Rastkante durch einen in radialer Richtung abstehenden ringförmigen Vorsprung an dem Zentrierelement gebildet wird. Bei einer unbeweglichen Anordnung des ringförmigen Vorsprungs an dem Zentrierelement wird die Stabilität des letzteren deutlich erhöht, wenngleich eine federnde Anordnung durchaus denkbar wäre. Ein radialer Vorsprung ist an einem im wesentlichen rotationssymmetrischen Bauelement besonders leicht zu realisieren, beispielsweise durch eine doppelte Ringnut oder durch einen übergestülpten Ring, der auf verschiedene Arten fest mit dem Zentrierelement verbunden werden kann.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß das Zentrierelement und die Einsetzhülse drehfest verbindbar sind. Eine drehfeste Verbindung zwischen dem Zentrierelement und der Einsetzhülse ist besonders wünschenswert, wenn über die Haltevorrichtung Drehmomente übertragen werden sollen. Mit der Haltevorrichtung können deswegen nicht nur reine Haltefunktionen erfüllt werden. Die Haltevor-
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richtung kann somit als Teil eines Drehwerkzeuges Verwendung finden.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die drehfeste Verbindung durch eine Formschlußverbindung gebildet wird, und wenn ein Teil der Formschlußverbindung an einem Ende der Einsetzhülse und der andere Teil der Formschlußverbindung an einem Ende des Zentrierelements angeordnet ist. Durch die vorgesehene Formschlußverbindung kann die Einsetzhülse spielfrei an dem Zentrierelement angeordnet werden oder auch umgekehrt. Wenn die beiden Teile der Formschlußverbindung jeweils an einem Ende der miteinander verbindbaren Teile der Haltevorrichtung angeordnet werden, wird das Zusammenfügen deutlich erleichtert. Beispielsweise wäre es denkbar, die beiden Teile in Form einer Steckverbindung vorzusehen.
Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die Formschlußverbindung durch eine Mehrkantverbindung mit einem Innenmehrkant und einem Außenmehrkant gebildet wird und wenn die Symmetrieachse der Mehrkantverbindung durch die Längsachse der Haltevorrichtung gebildet wird. Durch die Festlegung der Symmetrieachse in der beschriebenen Art und Weise ist ein Zusammenstecken der beiden die Haltevorrichtung bildenden Teile in axialer Richtung möglich, d. h. der Innenmehrkant wird über den Außenmehrkant gestülpt bzw. der Außenmehrkant in den Innenmehrkant eingeführt. Außerdem bietet eine Mehrkantverbindung eine definierte Anzahl von Verbindungsstellungen.
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Günstig ist es dabei, wenn die Mehrkantverbindung durch eine Sechskantverbindung gebildet wird. Durch eine Sechskantverbindung wird die Zahl der möglichen Einführpositionen auf sechs festgelegt. Allein durch Drehen der Einsetzhülse wird somit in sechs verschiedenen Positionen das Aufsetzen der Einsetzhülse auf das Zentrierelement auch ohne direkten Sichtkontakt gewährleistet. Dies ist insbesondere bei endoskop!sehen Operationen vorteilhaft, bei denen kein direkter Sichtkontakt zur Verbindungsstelle gegeben ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Zentrierelement an seinem anderen Ende ein Aufnahmeelement für die Knochenplatte trägt. Das Zentrierelement ist Teil der Haltevorrichtung und diese kann wie eingangs beschrieben mit der Knochenplatte und dem Verankerungselement verbunden werden. Im Gegensatz zu bekannten Einsetzinstrumentarien hat diese Ausgestaltung den Vorteil, daß das Zentrierelement als Teil der Haltevorrichtung bereits mit der Knochenplatte verbunden ist und nicht mehr in einem zusätzlichen Operationsschritt nach Entfernen der Haltevorrichtung mit der Knochenplatte verbunden werden muß. Es genügt jetzt, die Einsetzhülse von dem Zentrierelement zu entfernen, mit dem Ergebnis, daß das Zentrierelement bereits in der gewünschten Art und Weise an der Knochenplatte festgelegt ist.
Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn das Aufnahmeelement durch ein Schraubengewinde gebildet wird, das mit
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einem Schraubengewinde der Knochenplatte korrespondiert. Das eine Ende der Haltevorrichtung, das durch das Zentrierelement gebildet wird, kann folglich in einem Teil der Knochenplatte eingeschraubt werden. Dies kann vor dem Einsetzen des Verankerungselements geschehen. Zum Entfernen der Haltevorrichtung wird diese dann lediglich durch Herausschrauben aus diesem Teil der Knochenplatte wieder entfernt.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das Schraubengewinde des Zentrierelements als Außengewinde und das Schraubengewinde der Knochenplatte als Innengewinde ausgebildet ist. Das Zentrierelement wird somit in einen Teil der Knochenplatte eingeführt und mit diesem verschraubt. Dadurch besteht die Möglichkeit, diesen Teil der Knochenplatte mit einem Außengewinde zu versehen, das mit einem Gewinde des Klemmelements korrespondiert. Durch die zentrale Anordnung des Zentrierelements an der Knochenplatte kann dann das Klemmelement außen über das Zentrierelement an die Knochenplatte herangeführt und beispielsweise mit dieser verschraubt werden. Es sind jedoch auch alle anderen Arten der Verbindung von dem Klemmelement mit der Knochenplatte denkbar, die der Fachmann aufgrund seines Wissens kennt.
Grundsätzlich kann darüber hinaus vorgesehen sein, daß das andere Ende der Einsetzhülse in einer Eindrehstellung mit dem Eindrehwerkzeug verbindbar ist und daß die Einsetzhülse in einer Trennstellung von dem Eindrehwerkzeug trennbar ist. Das Eindrehwerkzeug und die Ein-
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setzhülse bilden demnach in einer Eindrehstellung ein einheitliches Instrument. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Zentrierelement an der Einsetzhülse befestigt sein kann, aber nicht daran befestigt sein muß.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Eindrehwerkzeug ein Griffteil und ein Werkzeugelement aufweist. Das Eindrehwerkzeug ist mittels des Griffteils für den Operateur leicht handhabbar. Das Werkzeugelement kann beispielsweise zum Eindrehen des Verankerungselements verwendet werden.
Dabei ist es besonders günstig, wenn das Griffteil von dem Werkzeugelement lösbar ist und wenn das Griffteil eine Aufnahme für das Werkzeugelement aufweist. Das Werkzeugelement kann durch diese Ausgestaltung beispielsweise in das Griffteil eingeführt und mit diesem verbunden werden. Die lösbare Verbindung des Griffteiles mit dem Werkzeugelement ermöglicht es, unterschiedliche Griffteile, aber auch unterschiedliche Werkzeugelemente miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Reinigungsfähigkeit des Instruments dadurch verbessert.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Griffteil durch einen Ratschengriff gebildet wird. Dadurch muß der Operateur bei der Verwendung des Eindrehwerkzeugs keine vollen Umdrehungen mit dem Griffteil durchführen, sondern kann, wie es bei Ratschen üblich ist, durch Überstreichen eines begrenzten Drehwinkelbereiches das Ein-
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drehwerkzeug stufenweise in die gewünschte Richtung bewegen .
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, daß ein Teil des Griffteils mit dem Werkzeugelement drehfest verbindbar ist. Die drehfeste Verbindung ermöglicht eine direkte Kraftübertragung in Drehrichtung von dem Griffteil auf das Werkzeugelement.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Eindrehwerkzeug durch eine Verriegelungsvorrichtung mit mindestens einem federnden Vorsprung an dem Eindrehwerkzeug und einer korrespondierenden Ausnehmung an der Haltevorrichtung in axialer Richtung verriegelbar ist. Auf diese Weise kann das Eindrehwerkzeug mit der Haltevorrichtung besonders leicht verbunden und verriegelt werden. Diese Verbindung kann beispielsweise auch drehfest sein, so daß eine Drehmomentübertragung von dem Eindrehwerkzeug auf die Haltevorrichtung möglich ist. Ein federnder Vorsprung ist besonders einfach und mit wenig Kraftaufwand zu betätigen. Ferner ist ein schnelles Lösen und Verbinden des Eindrehwerkzeugs mit der Haltevorrichtung möglich.
Vorteilhaft ist es, wenn das Werkzeugelement an seinem anderen Ende mit einem Mehrkant versehen ist, der formschlüssig in eine Werkzeugaufnahme des Verankerungselements einsetzbar ist. Dies ermöglicht den Eingriff des Eindrehwerkzeugs in die Werkzeugaufnahme des Veranke-
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rungselements, und dadurch ist es möglich, mit dem Eindrehwerkzeug das Verankerungselement in das Knochenteil einzuschrauben. Der Mehrkant kann dabei in beliebiger Art und Weise ausgestaltet sein, beispielsweise als
Sechskant.
Ferner kann vorgesehen sein, daß die Einsetzhülse an
ihrem anderen Ende mit einem Einschraubmehrkant versehen ist. Der Einschraubmehrkant übt dabei mindestens
zwei Funktionen aus. Erstens kann er mit herkömmlichen Gabelschlüsseln bedient werden. Zweitens kann er Teil der Verbindung zwischen der Einsetzhülse und dem Eindrehwerkzeug sein. In analoger Weise wie zwischen der Zentrierhülse und der Einsetzhülse ist durch den Einschraubmehrkant und einen korrespondierenden Mehrkant an dem Eindrehwerkzeug eine drehfeste Verbindung zwischen der Einsetzhülse und dem Eindrehwerkzeug realisierbar.
Günstig ist es dabei, wenn der Einschraubmehrkant ein Sechskant ist. Auf diese Weise können gängige Gabelschlüssel
zum Einschrauben verwendet werden.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß das Einsetzinstrumentarium ein Betätigungsglied zum Lösen der Einsetzhülse von dem Zentrierelement aufweist. Um den
Kupplungsmechanismus zu betätigen bedarf es eines
Hilfsmittels. Dies wird durch das Betätigungsglied bereitgestellt, mit dem auf den Kupplungsmechanismus eingewirkt werden kann.
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Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn das Betätigungsglied durch einen am Eindrehwerkzeug angeordneten Vorsprung gebildet wird, der mit dem Lösevorsprung zusammenwirkt, wenn das in der Haltevorrichtung befindliche Eindrehwerkzeug aus der Haltevorrichtung zurückgezogen wird. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine Doppelfunktion des Eindrehwerkzeugs. Einerseits kann es zum Eindrehen und somit als Werkzeug an sich verwendet werden. Andererseits dient es zum Lösen der Einsetzhülse von dem Zentrierelement. Besonders einfach ist dies dann, wenn das Eindrehwerkzeug so gebaut ist, daß es mit dem Lösevorsprung des Kupplungsmechanismus zusammenwirken kann. Dies ist dann gewährleistet, wenn an dem Eindrehwerkzeug ein Vorsprung angeordnet ist. Durch die Ausgestaltung der Haltevorrichtung als Hülse kann eine Bewegung des Eindrehwerkzeugs in axialer Richtung das Lösen der Einsetzhülse von dem Zentrierelement bewirken.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Betätigungsvorsprung durch einen Abschnitt des Eindrehwerkzeugs gebildet wird, dessen Durchmesser größer ist als die benachbarten Abschnitte des Eindrehwerkzeugs. Eine Variation des Durchmessers des Eindrehwerkzeugs ist besonders einfach zu realisieren. Ferner ist die Position zur Betätigung des Kupplungsmechanismus leicht und genau festlegbar.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Klemmelementführungswerkzeug vorgesehen ist, an dessen einem Ende eine Aufnahme für ein Klemmelement angeordnet ist, in die
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das Klemmelement formschlüssig und symmetrisch einlegbar ist. Zur endgültigen Fixierung des Verbindungselements des Wirbelsäulenimplantatsystems an der Knochenplatte und dem Verankerungselement wird ein Klemmelement benötigt. Durch das Klemmelementführungswerkzeug ist gewährleistet, daß das Klemmelement sicher an die Knochenplatte und das Verankerungselement herangeführt werden kann, ohne daß es irgendwo verloren geht. Durch die formschlüssige Ausgestaltung des Aufnahmeelements kann ein Drehmoment von dem Klemmelementführungswerkzeug sicher auf das Klemmelement übertragen werden. Die symmetrische Ausgestaltung der Aufnahme erleichtert das Einlegen des Klemmelements, das dadurch auf verschiedene Arten und in verschiedenen Positionen möglich ist.
Besonders günstig es dabei, wenn das Klemmelementführungswerkzeug als Hülse ausgebildet ist und das Zentrierelement in das mit einem Klemmelement versehene Klemmelementführungswerkzeug von dem mit der Aufnahme versehenen Ende her einführbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht es dem Operateur, das Klemmelementführungswerkzeug mit dem eingelegten Klemmelement über den Zentrierer zu stülpen und das Klemmelementführungswerkzeug durch das Zentrierelement sicher an die Knochenplatte heranzuführen.
Das Klemmelementführungswerkzeug kann grifflos geformt sein, besonders vorteilhaft ist es aber, wenn es an seinem anderen Ende mit einem Griffteil versehen ist. Durch das Griffteil ist die Handhabung wesentlich erleichtert und darüber hinaus kann über die spezielle
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Ausgestaltung des Griffteils ein ausübbares Drehmoment begrenzt werden.
Grundsätzlich ist es besonders günstig, wenn das Zentrierelement einen axialen Anschlag für die Knochenplatte und/oder die Einsetzhülse aufweist. Auf diese Weise kann das Zentrierelement definiert an die Knochenplatte herangeführt werden sowie die Einsetzhülse definiert mit dem Zentrierelement verbunden werden. Insbesondere wird somit eine sichere Funktion des Kupplungsmechanismus zwischen der Einsetzhülse und dem Zentrierelement gewährleistet.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: einen Längsschnitt durch ein mit einer Haltevorrichtung verbundenes Eindrehwerkzeug beim Eindrehen eines Verankerungselements in ein Knochenteil;
Figur 2: einen Querschnitt entlang Linie 2-2 aus Figur 1;
Figur 3: eine Schnittansicht ähnlich Figur 1, jedoch nach dem Trennen des Eindrehwerkzeugs von der Haltevorrichtung;
Figur 4: eine perspektivische Ansicht der Fixierung eines Klemmelements mittels eines Klemmele-
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mentführungswerkzeugs sowie der Entfernung des Zentrierelements von der Knochenplatte; und
Figur 5: eine perspektivische Ansicht eines Eindrehwerkzeugs beim Fixieren des Verankerungselements im Knochenteil und eines Drehwerkzeugs beim endgültigen Fixieren des Verankerungselements relativ zur Knochenplatte mittels einer Klemmschraube.
Das in den Figuren 1 bis 5 dargestellte endoskopische Einsetzinstrumentarium besteht im wesentlichen aus einer Haltevorrichtung 1, einem Einschraubwerkzeug 2, einem Steckschlüssel 3 und einem Klemmschraubenschlüssel 4.
In Figur 1 ist eine mögliche Verwendung der Haltevorrichtung 1 in Verbindung mit dem Einschraubwerkzeug 2 zu sehen.
Zur Verbindung von Knochenteilen, beispielsweise zweier Wirbelkörper, wird zunächst ein Knochenverankerungselement, zum Beispiel eine Hohlschraube 5 in den rein schematisch und strichpunktiert dargestellten Wirbelkörper 6 eingeschraubt. Die Hohlschraube 5 wird im wesentlichen gebildet durch drei gleich lange, parallel zueinander verlaufende und im Querschnitt an den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks angeordnete Stützstifte 7, die auf ihrer gesamten Länge von einem Schraubengewinde 8 umgeben und mit diesem verbunden sind.
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Ein Ende der im wesentlichen hohlzylindrischen Hohlschraube 5 ist mit einer zylindrischen Abschlußplatte versehen, die einen sich in axialer Richtung erstrekkenden Kugelkopf 10 trägt. In den Kugelkopf 10 ist in axialer Richtung ein Innensechskant 11 eingearbeitet, der in Richtung auf das Schraubengewinde 8 hin sacklochartig endet. Der Kugelkopf 10 ist im wesentlichen rotationssymmetrisch von einer Wirbelkörperplatte 12 umgeben, die eine pfannenförmige Kugelkopfaufnähme 13 aufweist, in der der Kugelkopf 10 gelagert ist. Die Wirbelkörperplatte 12 läßt sich dadurch um den Kugelkopf 10 drehen und von der gemeinsamen Symmetrieachse weg seitlich neigen. An ihrem äußeren Rand weist die Wirbelkörperplatte 12 Dorne 14 auf, die in Richtung auf die Hohlschraube 5 hin weisen. Ferner weist die Wirbelkörperplatte 12 einen sich in Verlängerung der Kugelkopfaufnahme 13 in axialer Richtung erstreckenden Hülsenabschnitt 15 auf, der außen mit einem Klemmschraubengewinde 16 und innen mit einem Haltegewinde 17 versehen ist.
Zum Einschrauben der Hohlschraube 5 wird die Wirbelkörperplatte 12 mit der zweiteiligen Haltevorrichtung 1 verbunden. Die Haltevorrichtung 1 besteht aus zwei Teilen, einer Führungshülse 18 und einem hülsenförmigen Zentrierer 19. Der Zentrierer 19 der Haltevorrichtung weist an seinem einen Ende ein Einschraubhaltegewinde 20 auf, das in das Haltegewinde 17 der Wirbelkörperplatte 12 einschraubbar ist. Das Einschraubhaltegewinde 20 weist einen etwas geringeren Außendurchmesser als der Zentrierer 19 auf, wodurch eine Anschlagschulter
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gebildet wird. Das Einschraubhaltegewinde 20 erstreckt sich nun über eine Länge des Zentrierers 19 derart, daß der Kugelkopf 10 innerhalb der Kugelkopfaufnahme 13 noch frei beweglich ist, wenn die Anschlagschulter 21 an einer Stirnkante 22 des Hülsenabschnitts 15 anschlägt .
Der Innendurchmesser des Zentrierers 19 erweitert sich etwa nach einem Viertel seiner Länge ausgehend von dem mit dem Einschraubhaltegewinde 20 versehenen Ende derart, daß die Wandstärke des Zentrierers auf etwa zwei Drittel reduziert wird. Die äußere Oberfläche des Zentrierers 19 ist ausgehend von der Anschlagschulter 21 in axialer Richtung auf etwa drei Viertel der Länge des Zentrierers 19 völlig glatt. Daran schließt sich ein in die äußere Umfangswandung eingearbeiteter Kupplungsaussensechskant 23 an, dessen größter Außendurchmesser etwas kleiner ist als der größte Außendurchmesser des Zentrierers 19. An den Kupplungsaußensechskant 23 schließt sich ein weiterer glatter Zentrierhülsenabschnitt 24 an, der zum anderen Ende des Zentrierers 19 hin im Außendurchmesser etwas abnimmt. Der Zentrierer 19 weist ferner ein Zentrierende 26 auf, das von einem ringförmigen und nach außen radial abstehenden Ringwulst 25 umgeben ist. Diese Ringwulst 25 weist eine in Richtung der Hohlschraube 5 hin weisende Rastkante 27 auf.
Mit dem Zentrierer 19 ist die Führungshülse 18 drehfest sowie in axialer Richtung unverschieblich verbunden. An ihrem dem Zentrierer 19 zugewandten Ende ist die läng-
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liehe Führungshülse 18 mit einem Kupplungsinnensechskant 28 versehen, der den Kupplungsaußensechskant 23 des Zentrierers 19 formschlüssig umgibt. Die auf den Zentrierer 19 aufgesetzte Führungshülse 18 schlägt dabei mit ihrem Ende an einem Kupplungsanschlag 29 des Zentrierers an, der durch den Übergang zwischen dem längsten glatten Abschnitt des Zentrierers 19 und dem Kupplungsaußensechskant 23 gebildet wird.
In axialer Richtung der Führungshülse 18 erstrecken sich zwei um 180° versetzt angeordnete Federfenster 30, deren Längskanten parallel zur Längsachse der Führungshülse 18 verlaufen. Die Federfenster 30 sind nahezu vollständig mit einer die Hülsenwandung ergänzenden Blattfeder 31 ausgefüllt, die an der einen sich in Umfangsrichtung der Führungshülse 18 erstreckenden Fensterkante 32 mit der Führungshülse 18 verbunden sind. Das freie Ende der Blattfeder 31 weist einen halbringförmigen, sich radial nach innen erstreckenden Federwulst 33 auf, der eine sich von dem Zentrierer 19 weg angeordnete Rastnase 34 bildet. Die Dicke der Federn in radialer Richtung nimmt ausgehend von der Rastnase 34 schrittweise zu, wodurch eine Entriegelungsfläche 35 gebildet wird. Ab einer maximalen Wandstärke nimmt diese wiederum kontinuierlich ab und bildet so eine Verriegelungsfläche 36. An die Verriegelungsfläche 36 anschließend bleibt die Wandstärke der Blattfeder 31 im wesentlichen konstant bis zur Fensterkante 32.
Auf etwa zwei Drittel ihrer Länge erstreckt sich die Führungshülse 18 mit konstantem Innen- und Außendurch-
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messer. Im Endbereich der Führungshülse 18 verjüngt sich der Außendurchmesser an einer Verjüngungskante 37 ein wenig. Weiter dem Ende zu ist in die Führungshülse 18 eine Ringnut 38 eingearbeitet. Direkt an das Hülsenende 39 angrenzend ist die Führungshülse 18 mit einem Entnahmesechskant 54 versehen, der denselben Außendurchmesser wie die Ringnut 38 aufweist. Dadurch wird ein ringförmiger Kupplungsvorsprung 40 gebildet.
Die Haltevorrichtung 1 wird aus dem Zentrierer 19 und der Führungshülse 18 als drehfest miteinander verbundene Einheit gebildet. Im verbundenen Zustand umschließt der Kupplungsinnensechskant 28 der Führungshülse 18 den Kupplungsaußensechskant 23 des Zentrierers 19. Die Anordnung des Ringwulstes 25 am Zentrierer 19 ist derart vorgesehen, daß die Rastnase 34 an der Blattfeder 31 der Führungshülse 18 die Rastkante 27 hintergreift, wenn die Führungshülse 18 an dem Kupplungsanschlag 29 des Zentrierers 19 anschlägt. Auf diese Weise sind der Zentrierer 19 und die Führungshülse 18 nahezu spielfrei miteinander verbunden.
Die Wirbelkörperplatte 12 und damit auch die mit dieser verbundene Hohlschraube 5 können durch die Haltevorrichtung 1 gehalten, geführt und positioniert werden.
Zum Eindrehen der Hohlschraube 5 in den Wirbelkörper 6 bedarf es des Einschraubwerkzeugs 2.
Das Einschraubwerkzeug 2 besteht aus einer Griffeinheit 41 und einem Werkzeugeinsatz 42. Der Werkzeugeinsatz
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besteht im wesentlichen aus einer zylindrischen Stange mit einem Außendurchmesser, der so gewählt ist, daß der Werkzeugeinsatz 42 in die Führungshülse 18 einführbar und in dieser frei verschiebbar ist. An seinem der Griffeinheit abgewandten Ende ist der Werkzeugeinsatz 42 als Sechskant 43 geformt, der formschlüssig in den Innensechskant 11 des Kugelkopfes 10 der Hohlschraube 5 einführbar ist. Ausgehend vom Sechskant 43 geht der Werkzeugeinsatz 42 in die zylindrische Stange über, die auf diesem Abschnitt den kleinsten Durchmesser aufweist. Dieser erweitert sich kontinuierlich auf den Maximaldurchmesser des Werkzeugeinsatzes 42. Auf diese Weise wird eine kegelstumpfförmige Gleitfläche 44 gebildet. An diese schließt sich ein Werkzeugabschnitt mit maximalem Durchmesser des Werkzeugeinsatzes 42 an. Im weiteren Verlauf des Werkzeugeinsatzes 42 ist der Durchmesser auf einem Stangenabschnitt 46 verringert, und zwar derart, daß in den Übergangsbereichen 47 und 48 schräge Aufgleitflächen gebildet werden.
Das andere Ende des Werkzeugeinsatzes 42 ist mit der Griffeinheit 41 über eine schematisch durch den ringförmigen Vorsprung 49 angedeutete Kopplungsvorrichtung 50 verbunden.
Die Griffeinheit 41 ist im wesentlichen rotationssymmetrisch und besteht aus einer drehfest mit dem Werkzeugeinsatz 42 verbindbaren Aufnahmeeinheit 51 und einem T-förmigen Handgriff 52. Der Handgriff 52 ist an der Aufnahmeeinheit 51 über einen dem Fachmann bekannten Ratschenmechanismus angeordnet. Die Aufnahmeeinheit 51
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weist eine rotationssymmetrische zylindrische Ausnehmung 53 auf, in die der Werkzeugeinsatz 42 einführbar ist. Die Ausnehmung 53 ist darüber hinaus zur Aufnahme des mit der Ringnut 38 versehenen Endes der Führungshülse 18 vorbereitet, so daß der Kupplungsvorsprung 40 in der Ausnehmung 53 in axialer Richtung gleiten kann.
Das der Führungshülse 18 zugewandte Ende der Griffeinheit 41 ist im Außendurchmesser dem Ende zu erweitert. Ausgehend von dem maximalen Durchmesser wird dieser einstufig verringert, wodurch eine Gleitlagerfläche 55 gebildet wird, die quer zur Längsachse der Griffeinheit 41 verläuft. In diesem Bereich der Griffeinheit 41 ist eine federbetätigte Verriegelungseinheit 56 angeordnet, wie sie in Figur 2 im Querschnitt dargestellt ist. Im Bereich der einstufigen Verringerung des Durchmessers der Griffeinheit 41 ist ein Teil des hülsenförmigen Bereichs der Griffeinheit 41 entfernt, so daß eine C-förmige Aufnahmeführung 57 an der Griffeinheit 41 verbleibt. Quer zur Längsachse ist ein Sperrschieber 58 direkt an die Gleitlagerfläche 55 angrenzend eingefügt. Die C-förmige Aufnahmeführung 57 ist an ihrem unteren Ende mit einem Sicherungsgewinde 59 versehen. Auf dieses ist eine Sicherungsmutter 60 aufgeschraubt, die den Abschluß der Griffeinheit 41 bildet. Der Sperrschieber 58 gleitet somit zwischen der Gleitlagerfläche 55 und der Sicherungsmutter 60.
In den C-förmigen Bereich der Aufnahmeführung ist radial dem offenen Abschnitt gegenüberliegend eine Bohrung 61 angebracht, in der sich eine Feder 62 radial
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nach außen abstehend abstützt. Mit ihrem anderen Ende stützt sich die Feder 62 in einer für diese vorgesehenen Federbohrung 63 im Sperrschieber 58 ab, wobei die Symmetrieachsen der Bohrung 61 und der Federbohrung 63 zusammenfallen. Der Sperrschieber 58 ist parallel zur Längsachse der Griffeinheit 41 durchbrochen. Im federbelasteten Zustand verriegelt der Sperrschieber 58 die in der Ausnehmung 53 befindliche Führungshülse 18. Der Sperrschieber 58 schlägt dabei mit einer halbkreisförmigen Innenkante 66 der Durchbrechung 64 einseitig an die Ringnut 38 der Führungshülse 18 an. In dieser Stellung ist eine halbkreisförmige Außenkante 67 des Sperrschiebers 58 an den Durchmesser der Griffeinheit 41 angepaßt. Zwei weitere Seitenkanten 65 des Sperrschiebers 58 verlaufen parallel zur Symmetrieachse der Feder 62. Die der Außenkante 67 gegenüberliegende Druckkante 68 weist einen deutlich größeren Krümmungsradius auf und dient dazu, durch Druck auf die Druckkante 68 den Sperrschieber 58 zu betätigen.
Als weiterer Bestandteil des endoskopischen Einsetzinstrumentariums ist der Steckschlüssel 3 vorgesehen, wie er in Figur 4 dargestellt ist. Er besteht im wesentlichen aus einer länglichen Steckhülse 69. An ihrem einen Ende weist die Steckhülse 69 einen quer zur Längsachse verlaufenden Schlüsselgriff 70 auf, der durch zwei radial abstehende Griffstäbe 71 gebildet wird. Am gegenüberliegenden Ende ist in Verlängerung der Steckhülse 69 eine rotationssymmetrische Mutternaufnahme 72 angeordnet, die innen so geformt ist, daß sie eine Klemmmutter 73 formschlüssig umgreifen kann. Die Kiemmutter
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73 befindet sich folglich in einer rotationssymmetrischen Anordnung bezüglich der Längsachse der Steckhülse 69.
Als weiteres Instrument des Einsetzinstrumentariums ist der Klemmschraubenschlüssel 4 vorgesehen. Er ähnelt im wesentlichen dem Einschraubwerkzeug 2 und besteht demnach aus einem Griffteil 74 und einem Schraubwerkzeug 75. Das Schraubwerkzeug 75 und das Griffteil 74 sind miteinander lösbar verbunden. Diese Verbindung kann in analoger Weise zu der Verbindung des Werkzeugeinsatzes 42 und der Griffeinheit 41 des Einschraubwerkzeugs 2 gestaltet sein. Ebenso kann das Griffteil 74 als Ratschengriff ausgebildet sein. An seinem dem Griffteil abgewandten Ende weist das Schraubwerkzeug 75 eine Verjüngung 76 auf, die in einen zylindrischen Endabschnitt 77 übergeht. Der Endabschnitt 77 trägt an seinem Ende ein Formwerkzeug 78, das nicht näher dargestellt ist. Dieses ist so geformt, beispielsweise als Außensechskant, daß es in eine komplementäre Ausnehmung einer Klemmschraube 79 eingreifen kann, die außen ein Klemmgewinde 80 aufweist, das in das Haltegewinde 17 des Hülsenabschnitts 15 der Wirbelkörperplatte 12 der Hohlschraube 5 eindrehbar ist.
Im folgenden soll nun die Anwendung des endoskopischen Einsetzinstrumentariums anhand der Figuren 1 bis 5 für den Fall der relativen Fixierung zweier Wirbelkörper 6 beschrieben werden.
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Hierfür müssen zunächst die Haltevorrichtung 1 und das Einschraubwerkzeug 2 vorbereitet werden. In einem ersten Schritt wird die Hohlschraube 5 mittels des dafür vorgesehenen Haltegewindes 17 mit dem Zentrierer 19 verschraubt, derart, daß das Einschraubhaltegewinde 20 des Zentrierers in das Haltegewinde 17 hineingedreht wird, bis der Zentrierer 19 mit der Anschlagschulter 21 an der Stirnkante 22 des Hülsenabschnitts 15 anschlägt.
Als nächstes wird die Führungshülse 18 mit dem Zentrierer 19 verbunden. Zu diesem Zweck wird die Führungshülse 18 in axialer Richtung mit ihrem Ende, an dem die Blattfeder 31 angeordnet ist, über das Ende des Zentrierers 19 geführt, das den Ringwulst 25 aufweist. Durch die Ausgestaltung der Enden des Zentrierers 19 und der Führungshülse 18 mit einem Kupplungsaußensechskant 23 und einem Kupplungsinnensechskant 28, bestehen sechs winkelabhängige Kupplungspositionen. Die Führungshülse 18 muß demnach relativ zum Zentrierer 19 so verdreht werden, daß der Kupplungsinnensechskant 28 den Kupplungsaußensechskant 23 vollständig umgreift. Im Verlauf dieser axialen Bewegung der Führungshülse 18 auf den Zentrierer 19 hin gleitet der Federwulst 33 der Blattfeder 31 an der Ringwulst 25 auf, wodurch die Blattfeder 31 in radialer Richtung nach außen aufgespreizt wird. Sobald die Führungshülse 18 mit ihrem Ende an dem Kupplungsanschlag 29 des Zentrierers 19 anschlägt, entspannt sich die Blattfeder 31, da die Rastnase 34 hinter die Rastkante 27 zurückgleitet und dort verrastet. Die Haltevorrichtung 1 ist damit vollständig zusammengefügt, die Führungshülse 18 ist mit dem Zen-
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trierer 19 drehfest und in axialer Richtung festgelegt verbunden.
Jetzt kann das Einschraubwerkzeug 2 in die Haltevorrichtung 1 eingeführt werden. Zuvor wurde diese aus der Griffeinheit 41 und dem Werkzeugeinsatz 42 mittels der Kopplungsvorrichtung 50 zusammengesetzt. Das Einschraubwerkzeug 2 wird nun so weit in die Haltevorrichtung 1 hineingeschoben, bis der Sperrschieber 58 am Hülsenende 39 anschlägt. Durch Druckausübung auf die Druckkante 68 des Sperrschiebers 58 wird der Sperrschieber 58 quer zur Längsachse des Einschraubwerkzeugs 2 bewegt und das Einschraubwerkzeug 2 läßt sich dadurch noch weiter in die Haltevorrichtung 1 vorschieben. Wird eine axiale Position erreicht, wie sie in Figur 1 dargestellt ist, wird der Druck auf den Sperrschieber 58 reduziert und die Innenkante 66 des Sperrschiebers 58 gleitet in die Ringnut 38 vor. Auf diese Weise ist die Griffeinheit 41 mit dem einen Ende der Führungshülse 18 verbunden und in axialer Richtung festgelegt. Während des Einführens des Einschraubwerkzeugs 2 in die Haltevorrichtung 1, an die bereits die Hohlschraube 5 aufgeschraubt ist, glitt der Sechskant 43 in den Innensechskant 11 des Kugelkopfs 10 der Hohlschraube 5.
Durch die oben beschriebenen Vorbereitungen liegt somit eine Einheit aus der Haltevorrichtung 1, des Einschraubwerkzeugs 2 und der Hohlschraube 5 vor. Die Hohlschraube 5 kann nun an einem Wirbelkörper 6 angesetzt und durch Verdrehen des Handgriffs 52 des Einschraubwerkzeugs 2 in den Wirbelkörper 6 hineinge-
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schraubt werden. Dazu muß der Handgriff 52 aus der Sicht des Operateurs in Uhrzeigerrichtung verdreht werden, wie dies in Figur 1 angedeutet ist. Die Hohlschraube 5 wird nun so weit in den Wirbelkörper 6 hineingeschraubt, daß die Dorne 14 noch nicht in den Wirbelkörper 6 eingedrungen sind.
In einem nächsten Schritt wird die Führungshülse 18 vom Zentrierer 19 getrennt, und zwar dadurch, daß das Einschraubwerkzeug 2 aus der Haltevorrichtung 1 zurückgezogen wird. Um das Einschraubwerkzeug 2 von der Führungshülse 18 zu lösen, muß zunächst der Sperrschieber 58 aus seiner verriegelten Position gelöst werden. Dies geschieht wiederum durch Druckausübung auf die Druckkante 68. Jetzt kann das Einschraubwerkzeug 2 in axialer Richtung aus der Führungshülse 18 herausgezogen werden. Während dieser Bewegung gleitet der Übergangsbereich 48 an der Entriegelungsfläche 35 des Werkzeugeinsatzes 42 auf, wodurch die Blattfeder 31 radial nach außen gedehnt wird. Als Folge davon bewegt sich die Rastnase 34 aus ihrer Rastposition hinter der Rastkante 27 hervor und gibt diese frei, wie dies in Figur 3 dargestellt ist. Die Führungshülse 18 und der Zentrierer 19 sind jetzt entriegelt und können in axialer Richtung voneinander getrennt werden. Der Zentrierer 19 verbleibt an der Hohlschraube 5.
Ein weiterer Zentrierer 19 wird mit der zurückgezogenen Einheit aus dem Einschraubwerkzeug 2 und der Führungshülse 18 in der beschriebenen Art und Weise erneut zusammengesetzt, nachdem er mit einer weiteren Hohl-
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schraube 5 verbunden wurde. In der bereits bekannten Vorgehensweise wird die weitere Hohlschraube 5 in einen benachbarten Wirbelkörper 6 eingedreht. Anschließend wird in bereits bekannter Weise die Führungshülse 18 von dem Zentrierer 19 durch Zurückziehen des Einschraubwerkzeugs 2 getrennt.
Jetzt kann über die beiden Zentrierer 19 eine Verbindungsplatte 81 eingefädelt und so in die Verbindungsplattenaufnahmen 82 eingelegt werden, daß eine Verbindung zwischen den beiden Hohlschrauben 5 hergestellt wird. Anstelle einer Verbindungsplatte 81 können auch zwei Verbindungsstäbe 83 vorgesehen sein.
Zur Fixierung der Verbindungsplatte 81 oder der Verbindungsstäbe 83 an den Wirbelkörperplatten 12 der Hohlschrauben 5 wird eine Kiemmutter 73 in die Mutternaufnahme 72 des Steckschlüssels 3 eingeführt. Der Steckschlüssel 3 wird nun zusammen mit der Kiemmutter 73 über den Zentrierer 19 geführt, und die Kiemmutter 73 mit ihrem Innengewinde auf das Klemmschraubengewinde geschraubt und fest angezogen. Anschließend wird der Steckschlüssel 3 zurückgezogen und mit einer weiteren Klemmutter 73 bestückt. In analoger Weise wird über den weiteren Zentrierer 19 der Steckschlüssel 3 eingeführt und die Kiemmutter 73 zunächst lose mit der Wirbelkörperplatte 12 verschraubt.
Gegebenenfalls kann in diesem Stadium mittels eines nicht dargestellten Distraktors der Abstand zwischen den beiden Wirbelkörpern 6 wunschgemäß eingestellt wer-
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den. Sobald der gewünschte Abstand erreicht ist, wird mit dem Steckschlüssel 3 auch die weitere Klemmutter fest mit der zweiten Wirbelkörperplatte 12 verschraubt. Die beiden Wirbelkörper 6 sind nun über die Verbindungsplatte 81 fest miteinander verbunden.
Um die Hohlschrauben 5 in ihre endgültige Position zu bringen, muß zunächst der Zentrierer 19 entfernt werden. Dazu wird die Führungshülse 18 wie weiter oben beschrieben über den Zentrierer 19 gestülpt und mit diesem verrastet. Die Führungshülse 18 und der Zentrierer 19 sind somit drehfest miteinander verbunden und mit Hilfe eines nicht dargestellten Gabelschlüssels kann die Haltevorrichtung 1 über den Entnahmesechskant 54 von der Hohlschraube 5 entfernt werden, indem die Haltevorrichtung 1 im Gegenuhrzeigersinn gedreht wird.
Wenn auf diese Weise die beiden Zentrierer 19 von den Hohlschrauben 5 entfernt sind, kann mit dem Einschraubwerkzeug 2 erneut in den Innensechskant 11 des Kugelkopfs 10 der Hohlschraube 5 eingegriffen werden. Die Hohlschraube 5 wird nun so weit in den Wirbelkörper 6 hineingeschraubt, bis die Dorne 14 in den Wirbelkörper 6 eindringen und die Wirbelkörperplatte 12 an dem Wirbelkörper 6 anliegt.
Um ein weiteres Verdrehen der Wirbelkörperplatte 12 relativ zum Kugelkopf 10 zu verhindern, wird auf das Formwerkzeug 78 des Klemmschraubenschlüssels 4 eine Klemmschraube 79 aufgesetzt und mit der Wirbelkörperplatte 12 verschraubt. Ein Klemmgewinde 80 der Klemm-
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schraube 79 greift dabei in das Haltegewinde 17 des Hülsenabschnitts 15 der Wirbelkörperplatte 12 ein. Die Fixierung der beiden Wirbelkörper 6 ist dann beendet, wenn beide Hohlschrauben 5 mit einer Klemmschraube 79 versehen sind, die so fest angezogen ist, daß eine relative Bewegung der Wirbelkörperplatte 12 und des Kugelkopfes 10 unmöglich geworden ist. Der Klemmschraubenschlüssel 4 kann anschließend wieder aus dem Körper des Patienten entfernt werden.

Claims (31)

- 32 A 54 632 u 6. November 1998 z-223 SCHUTZANSPRÜCHE
1. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium für ein Wirbelsäulenimplantatsystem, das im wesentlichen aus mindestens einem Verankerungselement, einer mit diesem verbundenen Knochenplatte und mindestens einem Verbindungselement zum Verbinden von wenigstens zwei Knochenplatten besteht, mit einem Eindrehwerkzeug und einer länglichen Haltevorrichtung zum Halten der Knochenplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (1) eine Einsetzhülse (18) und ein Zentrierelement (19) umfaßt, daß das Zentrierelement (19) und die Einsetzhülse (18) in einer Einschraubstellung durch einen Kupplungsmechanismus (25, 27; 33, 34) in Richtung einer Längsachse der Haltevorrichtung
(1) miteinander verbindbar sind und daß das Zentrierelement (19) und die Einsetzhülse(18) in einer Zentrierstellung voneinander trennbar sind.
2. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (19) durch eine längliche Hülse gebildet wird, an deren einem Ende ein Teil (25, 27) des Kupplungsmechanismus (25, 27; 33, 34) angeordnet ist.
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3. Endoskop!sches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsmechanismus (25, 27; 33, 34) durch eine Rastverbindung mit mindestens einer als Vorsprung (33) gebildeten Rastnase (34) und mindestens einer als Vorsprung (25) gebildeten Rastkante (27) gebildet wird und daß die Rastnase (34) an dem einen Teil der Haltevorrichtung (1) und die Rastkante (27) an dem anderen Teil der Haltevorrichtung (1) angeordnet ist.
4. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (34) in radialer Richtung bezogen auf die Längsachse der Haltevorrichtung (1) federnd an einem Teil (31) der Haltevorrichtung (1) angeordnet ist.
5. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (34) an einer in der Umfangswandung der Einsetzhülse (18) angeordneten Blattfeder (31) in Richtung der Längsachse der Haltevorrichtung (1) weisend angeordnet ist.
6. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil (33, 34) der Rastverbindung (25, 27; 33, 34) mit einem Lösevorsprung (35, 36) zum Lösen der Rastverbindung (25, 27; 33, 34) in Wirkverbindung steht.
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7. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lösevorsprung (35, 36) auf der in Richtung der Längsachse weisenden Oberfläche der Blattfeder (31) angeordnet ist und daß der Lösevorsprung (35, 36) mit in axialer Richtung ansteigenden und abfallenden Aufgleitflächen (35, 36) versehenen ist.
8. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastkante (27) durch einen in radialer Richtung abstehenden ringförmigen Vorsprung (25) an dem Zentrierelement (19) gebildet wird.
9. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (19) und die Einsetzhülse (18) drehfest verbindbar sind.
10. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die drehfeste Verbindung durch eine Formschlußverbindung (23, 28) gebildet wird und daß ein Teil der Formschlußverbindung (23, 28) an einem Ende der Einsetzhülse (18) und der andere Teil der Formschlußverbindung (23, 28) an einem Ende des Zentrierelements (19) angeordnet ist.
11. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Form-
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Schlußverbindung durch eine Mehrkantverbindung (23, 28) mit einem Innenmehrkant (28) und einem Außenmehrkant (23) gebildet wird und daß die Symmetrieachse der Mehrkantverbindung (23, 28) durch die Längsachse der Haltevorrichtung (1) gebildet wird.
12. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrkantverbindung durch eine Sechskantverbindung (23, 28) gebildet wird.
13. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (19) an seinem anderen Ende ein Aufnahmeelement (20) für die Knochenplatte (12) trägt.
14. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement durch ein Schraubengewinde (20) gebildet wird, das mit einem Schraubengewinde (17) der Knochenplatte (12) korrespondiert.
15. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Schraubengewinde (20) des Zentrierelements (19) als Außengewinde und das Schraubengewinde (17) der Knochenplatte (12) als Innengewinde ausgebildet ist.
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16. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Ende der Einsetzhülse (18) in einer Eindrehstellung mit dem Eindrehwerkzeug (2) verbindbar ist und daß die Einsetzhülse (18) in einer Trennstellung von dem Eindrehwerkzeug (2) trennbar ist.
17. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrehwerkzeug ein Griffteil (41) und ein Werkzeugelement (42) aufweist.
18. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (41) von dem Werkzeugelement (42) lösbar ist und daß das Griffteil (41) eine Aufnahme (53) für das Werkzeugelement (42) aufweist.
19. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (41) durch einen Ratschengriff gebildet wird.
20. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil (51) des Griffteils (41) mit dem Werkzeugelement (42) drehfest verbindbar ist.
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21. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Eindrehwerkzeug (2) durch eine Verriegelungsvorrichtung (56) mit mindestens einem federnden Vorsprung (66) an dem Eindrehwerkzeug (2) und einer korrespondierenden Ausnehmung (38) an der Haltevorrichtung (1) in axialer Richtung verriegelbar ist.
22. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeugelement (42) an seinem anderen Ende mit einem Mehrkant (43) versehen ist, der formschlüssig in eine Werkzeugaufnahme (11) des Verankerungselements (5) einsetzbar ist.
23. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsetzhülse (18) an ihrem anderen Ende mit einem Einschraubmehrkant (54) versehen ist.
24. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschraubmehrkant ein Sechskant (54) ist.
25. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsetzinstrumentarium ein Betätigungsglied (48, 44, 45) zum Lösen der Ein-
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setzhülse (18) von dem Zentrierelement (19) aufweist.
26. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsglied durch einen am Eindrehwerkzeug (2) angeordneten Vorsprung (44, 48, 45) gebildet wird, der mit dem Lösevorsprung (35, 36) zusammenwirkt, wenn das in der Haltevorrichtung (1) befindliche Eindrehwerkzeug (2) aus der Haltevorrichtung (1) zurückgezogen wird.
27. Endoskopisches EinsetzInstrumentarium nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsvorsprung (44, 48, 45) durch einen Abschnitt des Eindrehwerkzeugs (2) gebildet wird, dessen Durchmesser größer ist als die benachbarten Abschnitte (46) des Eindrehwerkzeugs (2).
28. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klemmelementführungswerkzeug (3) vorgesehen ist, an dessen einem Ende eine Aufnahme (72) für das Klemmelement (73) angeordnet ist, in die ein Klemmelement (73) formschlüssig und symmetrisch einlegbar ist.
29. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelementführungswerkzeug (3) als Hülse (69) ausgebildet ist und daß das Zentrierelement (19) in
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das mit dem Klemmelement (73) versehene Klemmelementführungswerkzeug (3) von dem mit der Aufnahme (72) versehenen Ende her einführbar ist.
30. Endoskopisches Einsetzinstrumentarium nach einem der Ansprüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelementführungswerkzeug (3) an seinem anderen Ende mit einem Griffteil (70) versehen ist.
31. Endoskop!sches Einsetzinstrumentarium nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (19) einen axialen Anschlag (21, 29) für die Knochenplatte (12) und/oder die Einsetzhülse (18) aufweist.
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