DE9317953U1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents
Chirurgisches InstrumentInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit zwei Branchen, die durch eine durch fluchtende Lageröffnungen
der beiden Branchen hindurchragende Lagerwelle schwenkbar miteinander verbunden sind.
Die Verbindung von gelenkig miteinander zu verbindenden Teilen eines chirurgischen Instrumentes, insbesondere der
Griffbranchen, erfolgt herkömmlicherweise entweder durch
eingedrehte Schrauben oder durch Lagerwellen, die durch fluchtende Lageröffnungen der beiden Branchen hindurchragen.
Diese Lagerwellen werden normalerweise einstückig ausgebildet und dauerhaft in den LagerÖffnungen festgelegt,
beispielsweise durch Verschweißen oder Verkleben. Es handelt sich dabei um aufwendige Herstellungsvorgänge, die
zum Teil auch erhebliche Nachbearbeitungen notwendig machen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes chirurgisches Instrument so auszubilden, daß die Gelenkverbindung
einfacher herstellbar ist als bei herkömmlichen chirurgi sehen Instrumenten.
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12. November 1993
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Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der
eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Lagerwelle mindestens aus zwei Teilen besteht, die
durch axiales Zusammenschieben eine elastische Rastverbindung eingehen, und daß die Enden der Lagerwelle einen
größeren Außendurchmesser aufweisen als die Lageröffnungen.
Auf diese Weise läßt sich eine Gelenkverbindung einfach dadurch herstellen, daß die mindestens zwei Teile der Lagerwelle
in axialer Richtung von beiden Seiten her in die Lageröffnungen eingeschoben und dann zusammengedrückt werden.
Durch das Zusammendrücken werden die beiden Teile durch die Rastverbindung unlösbar miteinander verbunden,
wobei die Enden der Lagerwelle durch den größeren Außendurchmesser die Lagerwelle auch in axialer Richtung festlegen.
Allein durch das Zusammendrücken der Teile der Lagerwelle ist die Herstellung der Schwenkverbindung beendet,
es ist nicht mehr notwendig, die Gelenkverbindung nachzuarbeiten oder durch Verkleben oder Verschweißen zu
stabilisieren.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung einer solchen Gelenkverbindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Lagerwelle
eine zylindrische Hülse umfaßt, in die von einer Seite her ein zweites Teil der Lagerwelle unter Ausbildung
einer Rastverbindung einschiebbar ist. Damit übernimmt die zylindrische Hülse im wesentlichen die Lagerfunktion, während
das in die zylindrische Hülse einschiebbare zweite Teil zur Herstellung der Rastverbindung dient.
Bei einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein,
daß die Lagerwelle eine zylindrische Hülse umfaßt, in die
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von beiden Enden her Endteile der Lagerwelle unter Ausbildung je einer Rastverbindung einschiebbar sind. Während
also der zylindrische Teil bei der vorher beschriebenen Ausführungsform eines von zwei Teilen der Lagerwelle ist,
die durch eine Rastverbindung verbunden werden, wird bei dieser zuletzt beschriebenen Ausführungsform eine die Lagerfunktion
übernehmende Hülse verwendet, in die von beiden Seiten her Endteile in axialer Richtung einschiebbar
sind, die dann beim Einschieben mit der zylindrischen Hülse verrasten.
Bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß die Rastverbindung eine im wesentlichen ringförmige und in Einschubrichtung konisch zusammenlaufende
Ringschulter an dem in die zylindrische Hülse einschiebbaren Teil und eine im wesentlichen komplementäre Innennut
in der zylindrischen Hülse umfaßt. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn das in die Hülse einschiebbare Teil im Bereich
der Rastverbindung mindestens einen Längsschlitz
aufweist, dadurch wird die Elastizität des einschiebbaren Teiles im Bereich der Rastverbindung verbessert, so daß
das Einschieben erleichtert wird.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform ist es auch möglich,
daß die Rastverbindung eine im wesentlichen ringförmige und in Einschubrichtung konisch zusammenlaufende
Ringschulter an der Innenseite der zylindrischen Hülse und eine im wesentlichen komplementären Außennut an dem in die
zylindrische Hülse einschiebbaren Teil aufweist, bei dieser Lösung sind also Ringschulter und Innennut vertauscht.
In diesem Falle ist es günstig, wenn die zylindrische Hülse im Bereich der Rastverbindung mindestens einen Längs-
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schlitz aufweist, auch dadurch kann das elastische Aufbiegen der Hülse und damit das Einschieben des jeweils anderen
Teils erleichtert werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Lagerwelle im Bereich zwischen den einen größeren
Außendurchmesser aufweisenden Enden eine die Lagerwelle umgebende zylindrische Lagerhülse trägt. Diese Lagerhülse
übernimmt dann die eigentliche Lagerfunktion, während die im Inneren dieser Lagerhülse angeordneten Teile die Rastverbindung
ausbilden und die Lagerhülse zentrieren. Eine solche Lagerhülse wird in der Regel sehr dünn ausgebildet,
so daß die eigentliche Lagerfunktion weiterhin von der Lagerwelle und der diese in dünner Schicht umgebenden Lagerhülse
übernommen wird.
Günstig ist es, wenn die Lagerwelle aus Kunststoff besteht, die Lagerhülse dagegen aus Metall.
Es kann vorgesehen sein, daß die einen größeren Außendurchmesser aufweisenden Enden der Lagerwelle pilzhutförmig
ausgebildet sind und eine konvexe Stirnfläche aufweisen. Dadurch schmiegen sich diese Endbereiche an die
Außenseite der Branchen an und tragen wenig auf, so daß eine Verletzungsgefahr in diesem Bereich vermieden wird.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausfuhrungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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Figur 1:
Eine Seitenansicht eines chirurgischen Rohrschaftinstrumentes mit zwei schwenkbar aneinander
gelagerten Branchen;
Figur 2:
eine Schnittansicht längs Linie 2-2 in Figur 1;
Figur 3:
eine Teilansicht ähnlich Figur 2 bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel einer Gelenkverbindung
und
Figur 4:
eine Ansicht ähnlich Figur 3 bei einem weiteren abgewandelten Ausführungsbeispiel
einer Gelenkverbindung.
Das in Figur 1 dargestellte Rohrschaftinstrument umfaßt eine erste Griffbranche 1 mit einer Grifföffnung 2. Diese
Griffbranche ist ist mit einer langen Hülse 3 einstückig verbunden, an deren freiem Ende 4 ein chirurgisches Werkzeug
5 gelagert ist. Dieses Werkzeug 5 läßt sich durch eine Schub- und Zugstange 6 im Innern der Hülse 3 betätigen,
beispielsweise im Falle der Darstellung der Figur 1 mit einem greiferartigen Werkzeug öffnen und schließen.
Die Schub- und Zugstange 6 greift mittels eines Kugelkopfes 7 gelenkig in eine Mitnahmeöffnung 8 einer zweiten
Griffbranche 9 ein, die ebenfalls eine Grifföffnung 10 aufweist.
Die beiden Griffbranchen 1 und 9 sind um eine quer zur Längsrichtung der Schub- und Zugstange 6 verlaufende Achse
gelenkig miteinander verbunden, so daß beim Öffnen und Schließen der beiden Griffbranchen 1 und 9 die Schub- und
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Zugstange vorgeschoben bzw. zurückgezogen wird. Dadurch läßt sich das Werkzeug 5 in der beschriebenen Weise betätigen.
Im Bereich der Gelenkverbindung 11 der beiden Griffbranchen 1 und 9 weisen beide Lageröffnungen 12, 13 auf,
die miteinander fluchtend ausgebildet sind. Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen weist die
Griffbranche 1 im Bereich dieser Lageröffnung 12 eine parallel zur Außenfläche verlaufende, schlitzförmige Ausnehmung
14 auf, in die die andere Griffbranche 9 eingreift, und zwar derart, daß die Griffbranchen 1 und 9 gegeneinander
in axialer Richtung festgelegt sind. Die beiden Griffbranchen 1 und 9 umgeben dadurch die beiden fluchtenden
LagerÖffnungen 12 und 13 über die gesamte Breite des chirurgischen Instrumentes mit einem kontinuierlichen
Außendurchmesser.
In diese miteinander fluchtenden Lageröffnungen 12 und 13
ist eine Lagerwelle 15 eingeschoben, die die beiden Griffbranchen 1 und 9 dadurch relativ zueinander fixiert. Diese
Lagerwelle 15 trägt an ihren beiden seitlich über die Griffbranchen vorstehenden Enden jeweils eine pilzkopfförmige
oder hutförmige Verdickung 16 mit einer konvexen, nach außen gewandten Stirnfläche 17 und einer ebenen, flächig
an der Außenseite der Griffbranche 1 anliegenden Unterseite
18. Dadurch wird die Lagerwelle 15 auch in axialer Richtung in den fluchtenden LagerÖffnungen 12 und 13
festgelegt.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Figur 2 umfaßt die Lagerwelle 15 zwei Teile, nämlich eine zylindrische, sich über
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die gesamte Breite der Griffbranche 1 erstreckende Hülse 19, die einstückig mit einer.der beiden Verdickungen 16
ausgebildet ist, und ein pilzförmiges Einsteckteil 20 mit einem einstückig mit der anderen Verdickung 16 verbundenen,
zylindrischen Einsteckstift 21, dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Innendurchmesser der Hülse 19
entspricht.
Am freien Ende trägt der Einsteckstift 21 eine über den Außendurchmesser vorstehende, zum freien Ende hin konisch
zusammenlaufende Ringschulter 22, außerdem ist der Einsteckstift 21 vom freien Ende her mit einem diametral verlaufenden
Schlitz 23 versehen. In der Innenwand 24 der Hülse 19 befindet sich eine ringförmige Urafangsnut 24, deren
Querschnitt im wesentlichen komplementär ist zum Querschnitt der Ringschulter 22. In axialer Richtung sind
Ringschulter 22 und Umfangsnut 24 derart angeordnet, daß beim Einschieben des Einsteckstiftes 21 in die Hülse 19
die Ringschulter 22 in die Umfangsnut 24 einrastet, sobald die Unterseiten 18 der Verdickungen 16 außen an der Griffbranche
1 anliegen. Dadurch ergibt sich eine unlösbare Lagerwelle, die die beiden Griffbranchen 1 in axialer und in
radialer Richtung relativ zueinander festlegt. Im übrigen wird das Einschieben des Einsteckstiftes 21 in die Hülse
19 durch den Schlitz 23 erleichtert, der ein elastisches Zusammenbiegen der Ringschulter 22 ermöglicht. Dies wird
insbesondere dann unterstützt, wenn die Lagerwelle aus einem elastischen Kunststoffmaterial besteht.
Die Ausführungsform der Figur 3 unterscheidet sich von der
der Figur 2 lediglich dadurch, daß die Hülse 19 zusätzlich noch von einer metallischen Lagerhülse 25 umgeben wird.
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alle anderen Teile sind gleich. Natürlich ist bei dieser Ausführungsform der Außendurchmesser der zylindrischen
Hülse 19 um die Schichtdicke der Lagerhülse 25 kleiner als der Innendurchmesser der fluchtenden Lageröffnungen 12,
13, während beim Ausführungsbeispiel der Figur 2 der Außendurchmesser der zylindrischen Hülse 19 im wesentlichen
dem Innendurchmesser der Lageröffnungen 12 und 13 entspricht. Da die übrigen Teile gleich aufgebaut sind,
tragen sie in Figur 3 dieselben Bezugszeichen.
Das Ausführungsbeispiel der Figur 4 gleicht weitgehend dem der Figur 2, auch hier sind daher gleiche Teile mit denselben
Bezugszeichen versehen.
Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel der Figur 2 ist die zylindrische Hülse 19 bei diesem Ausführungsbeispiel nicht
einstückig mit der pilzkopfförmigen Verdickung 16 verbunden, sondern diese Verdickung 16 ist ebenso wie auf dem
gegenüberliegenden Ende der Lagerwelle als Einsteckteil ausgebildet, das im übrigen genau gleich ausgebildet ist
wie das Einsteckteil 20. Zur Aufnahme dieses weiteren Einsteckteiles 26 ist an der Innenseite der zylindrischen
Hülse 19 eine zweite Umfangsnut 27 angeordnet. Dadurch kann von beiden Seiten der zylindrischen Hülse 19 jeweils
ein gleich ausgebildeten Einsteckteil 20 bzw. 26 in die zylindrische Hülse 19 rastend eingeschoben werden.
Selbstverständlich könnte auch dieses Ausführungsbeispiel der Figur 4 entsprechend der Darstellung der Figur 3 zusätzlich
mit einer die zylindrische Hülse 19 umgebenden Lagerhülse 25 ausgestattet werden.
Claims (10)
1. Chirurgische Instrument mit zwei Branchen, die durch eine durch fluchtende Lageröffnungen der beiden
Branchen hindurchragende Lagerwelle schwenkbar miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerwelle (15) mindestens aus zwei Teilen (19, 20; 19, 26) besteht,
die durch axiales Zusammenschieben eine elastische Rastverbindung eingehen, und daß die Enden (16) der
Lagerwelle (15) einen größeren Außendurchmesser aufweisen als die Lageröffnungen (12, 13).
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerwelle (15) eine zylindrische Hülse (19)
umfaßt, in die von einer Seite her ein zweites Teil (20) der Lagerwelle (15) unter Ausbildung einer
Rastverbindung einschiebbar ist.
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3. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerwelle (15) eine zylindrische Hülse (19)
umfaßt, in die von beiden Enden her Einsteckteile (20; 26) der Lagerwelle (15) unter Ausbildung je
einer Rastverbindung einschiebbar sind.
4. Instrument nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung eine im
wesentlichen ringförmige und in Einschubrichtung konisch zusammenlaufende Ringschulter (22) an dem in
die zylindrische Hülse (19) einschiebbaren Teil (20. 26) und eine im wesentlichen komplementäre Innennut
(24, 27) in der zylindrischen Hülse (19) umfaßt.
5. Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das in die zylindrische Hülse (19) einschiebbare
Teil (20, 26) im Bereich der Rastverbindung mindestens einen Längsschlitz (23) aufweist.
6. Instrument nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung eine im
wesentlichen ringförmige und in Einschubrichtung konisch zusammenlaufende Ringschulter an der Innenseite
der zylindrischen Hülse (19) und eine im wesentlichen komplementäre Außennut an dem in die zylindrische
Hülse (19) einschiebbaren Teil (29, 26) aufweist.
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7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrische Hülse (19) im Bereich der Rastverbindung
mindestens einen Längsschlitz aufweist.
8. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerwelle (15) im
Bereich zwischen den einen größeren Außendurchmesser aufweisenden Enden (16) eine die Lagerwelle (15) umgebende
zylindrische Lagerhülse (25) trägt.
9. Instrument nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerwelle (15) auf Kunststoff besteht, die
Lagerhülse (25) dagegen aus Metall.
10. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einen größeren
Außendurchmesser aufweisenden Enden (16) der Lagerwelle (15) pilzhutförmig ausgebildet sind und eine
konvexe Stirnfläche (17) aufweisen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9317953U DE9317953U1 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Chirurgisches Instrument |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9317953U DE9317953U1 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Chirurgisches Instrument |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9317953U1 true DE9317953U1 (de) | 1994-01-27 |
Family
ID=6901075
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9317953U Expired - Lifetime DE9317953U1 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Chirurgisches Instrument |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9317953U1 (de) |
-
1993
- 1993-11-24 DE DE9317953U patent/DE9317953U1/de not_active Expired - Lifetime
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