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DE9310088U1 - Fahrrad-Dachträger - Google Patents

Fahrrad-Dachträger

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Publication number
DE9310088U1
DE9310088U1 DE9310088U DE9310088U DE9310088U1 DE 9310088 U1 DE9310088 U1 DE 9310088U1 DE 9310088 U DE9310088 U DE 9310088U DE 9310088 U DE9310088 U DE 9310088U DE 9310088 U1 DE9310088 U1 DE 9310088U1
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DE
Germany
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bicycle
roof rack
holder
support
rack according
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Expired - Lifetime
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DE9310088U
Other languages
English (en)
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KRATZ SOEHNE N
Original Assignee
KRATZ SOEHNE N
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Publication of DE9310088U1 publication Critical patent/DE9310088U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/04Carriers associated with vehicle roof
    • B60R9/042Carriers characterised by means to facilitate loading or unloading of the load, e.g. rollers, tracks, or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Steering Devices For Bicycles And Motorcycles (AREA)

Description

6691/+II/bu
N. Kratz Söhne
Langenhaus 47, D-42369 Wuppertal
Fahrrad-Dachträger
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrrad-Dachträger zur Montage auf einem Autodach, mit mindestens einer an einem Dach-Grundträger befestigten bzw. befestigbaren Fahrradhalterung.
Bei bekannten Fahrradträgern der genannten Art, die zum Transport von Fahrrädern insbesondere auf PKW verwendet werden, werden üblicherweise eine oder mehrere, in der Regel jeweils aus einer Fahrradschiene bestehende Fahrradhalterungen fest an einem auf dem Autodach befestigbaren Grundträger angebracht. Die Fahrradschienen dienen zum Einstellen der Räder bzw. Reifen, und über jeweils eine zusätzliche, etwa vertikal angeordnete Halterung wird das Fahrrad gegen seitliches Umkippen gesichert. Bei den bekannten Fahrradträgern ist nun das Beladen insbesondere für kleinere Personen äußerst schwierig, weil das Fahrrad recht hoch angehoben und dann auch noch recht weit über das Autodach hinweg in die jeweilige Schiene hineingestellt werden muß. Entsprechende Schwierigkeiten verursacht natürlich auch das Entladen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Fahrrad-Dachträger zu schaffen, der den Ladevorgang, d.h. das Aufsetzen und Herunternehmen des Fahrrades, wesentlich vereinfacht. Dabei soll der Träger dennoch konstruktiv und in der Bedienung einfach, preiswert und hierdurch für den "Normalverbraucher" geeignet sein.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Fahrradhalterung mittelbar über einen Zwischenträger an dem Dach-Grundträger befestigt bzw. befestigbar ist, wobei der Zwischenträger derart ausgebildet ist, daß die Fahrradhalterung zwischen einer "normal" über dem Autodach befindlichen Transportstellung und einer gegenüber der Transportstellung zumindest seitlich versetzten Ladestellung beweglich geführt ist. Durch diesen erfindungsgemäßen seitlichen Versatz braucht dann das Fahrrad vorteilhafterweise nicht mehr so weit über das Autodach hinweg gehoben zu werden, denn die Fahrradhalterung ist zumindest bis in den Seitenrandbereich des Autodaches, vorzugsweise aber sogar noch darüber hinaus, d.h. bis in den seitlich neben dem Dach liegenden Bereich, versetzbar. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Zwischenträger zudem aber auch so ausgebildet, daß die Fahrradhalterung (bzw. zumindest eine der vorzugsweise mehreren Fahrradhalterungen) zusätzlich zu ihrem seitlichen Versatz auch nach unten absenkbar geführt ist. Somit ist die Fahrradhalterung in dieser bevorzugten Ausgestaltung in ihrer Ladestellung seitlich neben dem Fahrzeug sowie gegenüber der Transportstellung und dem Autodach auch noch in eine etwa parallele Ebene nach unten abgesenkt, so daß auch kleinere und körperlich nicht so starke Personen, wie Frauen und Kinder, ein Fahrrad ohne besondere Schwierigkeiten laden und entladen können. Denn auch die Bewegung der Fahrrad-
halterung mit aufgesetztem Fahrrad zwischen der Transportstellung und der Ladestellung sowie umgekehrt ist aufgrund einer speziellen Führung vergleichsweise einfach.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrrad-Dachträgers (Ansicht senkrecht zur Fahrtrichtung ),
Fig. 2 einen Schnitt in der Schnittebene II-II in Fig. 1 in der Transportstellung und
Fig. 3 eine Ansicht analog zu Fig. 2, jedoch in der Ladestellung.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Ein erfindungsgemäßer Fahrrad-Dachträger 1 besitzt mindestens eine Fahrradhalterung 2, im dargestellten Ausführungsbeispiel insgesamt vier in Fahrtrichtung nebeneinander angeordnete Fahrradhalterungen 2a, b, c, d, die auf einem handelsüblichen Dach-Grundträger 4 befestigt bzw. befestigbar sind. Der Grundträger 4 besteht üblicherweise aus zwei
Quertraversen 6, die über Füße 8 am Autodach bzw. in den Regenrinnen befestigbar sind. Jede Fahrradhalterung 2 besteht bevorzugt aus einer als U-Profil ausgebildeten, nach oben offenen Fahrradschiene 10, in die die Räder des Fahrrades hineingestellt werden können, sowie aus einem nicht dargestelltend, etwa vertikalen Halter, der das Fahrrad gegen Umkippen fixiert.
Erfindungsgemäß ist nun die bzw. jede Fahrradhalterung 2 mittelbar über einen Zwischenträger 12 an dem Dach-Grundträger 4 befestigt bzw. befestigbar. Dieser Zwischenträger 12 ist erfindungsgemäß derart ausgebildet, daß die Fahrradhalterung 2 (bzw. zumindest eine der Fahrradhalterungen 2) zwischen einer über dem Autodach befindlichen Transportstellung - siehe Fig. 2 - und einer gegenüber der Transportstellung zumindest seitlich versetzten Ladestellung siehe Fig. 3 - beweglich geführt ist. Wie sich aus Fig. 3 ergibt, sind zumindest die jeweils äußeren Fahrradhalterungen 2a, 2d zusätzlich zu ihrem seitlichen Versatz vorzugsweise auch nach unten absenkbar geführt.
Im dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht hierzu der Zwischenträger 12 aus einer am Grundträger 4 befestigbaren Schiebeführung 14, in der vorzugsweise zwei Trageinrichtungen 16 derart in Fahrzeug-Querrichtung verschiebbar geführt sind, daß sie in der Transportstellung (Fig. 2) nebeneinander angeordnet sind und davon ausgehend in entgegengesetzte Richtungen voneinander weg in ihre jeweilige Ladestellung (Fig. 3) beweglich sind. Jede Trageinrichtung 16 trägt nebeneinander zwei Fahrradhalterungen 2, so daß - wie bereits angedeutet - bevorzugt insgesamt vier Fahrradhalterungen 2 vorgesehen sind, deren Fahrradschienen 10 in Fahrtrichtung verlaufend etwa parallel zu-
einander angeordnet sind. Die Schiebeführung 14 besteht aus vorzugsweise zwei parallelen Führungsprofilen 18, wobei jedes Führungsprofil 18 an einer der Quertraversen 16 des Grundträgers 4 befestigbar ist. Dabei sind die Führungsprofile 18 jeweils als U- oder C-Profil ausgebildet. Die Trageinrichtung 16 besteht aus einzelnen Tragelementen 20, wobei jedes Tragelement 20 in einem der Führungsprofile 18 verschiebbar geführt ist. Dies wird in den Fig. 2 und 3 durch Pfeile 22 veranschaulicht.
Vorzugsweise besteht nun jedes Tragelement 20 aus drei länglichen, gelenkig miteinander verbundenen Abschnitten, und zwar aus einem auch im zur Seite verschobenen Zustand stets in dem Führungsprofil 18 verbleibenden Führungsabschnitt 24, einem sich an diesen über ein Doppelgelenk 26 anschließenden Parallelschwenkarm 28 sowie einem sich an diesen über ein zweites Doppelgelenk 30 anschließenden Tragarm 32. Dabei ist der Parallelschwenkarm 28 mit seinen beiden Doppelgelenken 26 und 30 derart aus zwei parallelen Einzelarmen ausgebildet, daß der Tragarm 32 in seiner gemeinsam mit dem Parallelschwenkarm 28 ganz aus dem Führungsprofil 18 heraus verschobenen Stellung mittels des Parallelschwenkarmes in eine parallele Ebene absenkbar ist. Dies wird in Fig. 3 durch Doppelpfeile 34 veranschaulicht und ist daher leicht nachvollziehbar.
Wie sich zudem aus Fig. 2 und 3 ergibt, ist jeweils eine der Fahrradhalterungen 2 an den Tragarmen 32 der zugehörigen Tragelemente 20 befestigt, und vorzugsweise ist auch an den Führungsabschnitten 24 eine weitere Fahrradhalterung 2 gehaltert. Somit sind bei dieser bevorzugten Ausführungsform die äußeren Fahrradhalterungen 2a und 2d sowohl verschiebbar als auch absenkbar, während die beiden inneren
Fahrradhalterungen 2b und 2c nur zur Seite in den Randbereich des Autodaches verschiebbar sind.
Außer dieser konkret dargestellten und beschriebenen Ausführungsform sind jedoch auch andere im Sinne der Erfindung gleichwirkende Ausführungen möglich. So ist es beispielsweise denkbar, den Zwischenträger als eine am Grundträger angelenkte Parallelschwinge derart auszubilden, daß die Parallelschwinge gemeinsam mit vorzugsweise 1 bis 2 Fahrradhalterungen aus der Transportstellung (vgl. Fig. 2) durch eine Kreisbogenbewegung nach oben und dann zur Seite sowie vorzugsweise auch nach unten in die Ladestellung sowie entsprechend zurück in die Transportstellung verschwenkbar ist. Diese Ausführungsform ist jedoch in der Zeichnung nicht konkret dargestellt.
Zweckmäßigerweise ist jede Fahrradhalterung 2 in der Transportstellung und vorzugsweise auch in der Ladestellung jeweils arretierbar. Zudem ist es zweckmäßig, den Bewegungsbereich der Fahrradhalterung durch Anschlagmittel zu begrenzen (nicht dargestellt).
Wie bereits erwähnt, ist die Erfindung nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Zudem ist die Erfindung auch bislang noch nicht auf die
im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (1)

  1. 6691/+II/bu
    N. Kratz Söhne
    Langenhaus 47, D-42369 Wuppertal
    Ansprüche
    1. Fahrrad-Dachträger zur Montage auf einem Autodach, mit mindestens einer an einem Dach-Grundträger befestigten bzw. befestigbaren Fahrradhalterung,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrradhalterung (2) mittelbar über einen Zwischenträger (12) an dem Dach-Grundträger (4) befestigt bzw. befestigbar ist, wobei der Zwischenträger (12) derart ausgebildet ist, daß die Fahrradhalterung (2) zwischen einer über dem Autodach befindlichen Transportstellung (Fig. 2) und einer gegenüber der Transportstellung zumindest seitlich versetzten Ladestellung (Fig. 3) beweglich geführt ist.
    2. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenträger (12) derart ausgebildet ist, daß die Fahrradhalterung (2) zusätzlich zu ihrem seitlichen Versatz auch nach unten absenkbar geführt ist.
    3. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenträger (12) aus einer mit dem Grundträger (4) verbindbaren bzw. verbundenen Schiebeführung (14) und mindestens einer die Fahrradhalterung (2) tragenden, mittels der Schiebeführung (14) in Fahrzeug-Querrichtung verschiebbaren Trageinrichtung (16) besteht.
    4. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß in der Schiebeführung (14) zwei Trageinrichtungen (16) derart geführt sind, daß sie in der Transportstellung (Fig. 2) nebeneinander angeordnet sind und davon ausgehend in entgegengesetzte Richtungen voneinander weg in ihre jeweilige Ladestellung (Fig. 3) beweglich sind.
    5. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 3 oder 4,
    dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Trageinrichtung (16) zwei Fahrradhalterungen (2a,b; 2c,d) nebeneinander trägt.
    6. Fahrrad-Dachträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführung (14) aus mindestens zwei parallelen, in Fahrzeug-Längsrichtung beabstandeten Führungsprofilen (18) besteht, und daß die Trageinrichtung (16) aus einer entsprechenden Anzahl von jeweils in einem der Führungsprofile (18) verschiebbar geführten Tragelementen (20) besteht.
    7. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 6,
    dadurch gekennzeichnet, daß jedes Tragelement (20) aus drei länglichen, gelenkig miteinander verbundenen Abschnitten besteht, und zwar aus einem stets in dem Führungsprofil (18) bleibenden Führungsabschnitt (24), einem sich an diesen über ein Doppelgelenk (26) anschließenden Parallelschwenkarm (28) sowie einem sich an diesen über ein zweites Doppelgelenk (30) anschließenden Tragarm (32), wobei der Tragarm (32) in seiner gemeinsam mit dem Parallelschwenkarm (28) aus dem Führungsprofil (18) heraus verschobenen Stellung mittels des Parallelschwenkarms (28) in eine parallele Ebene absenkbar ist.
    8. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 6 oder 7,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrradhalterung (2) bzw. jeweils eine der Fahrradhalterungen (2a, d) an den Tragarmen (32) der zugehörigen Tragelemente (20) befestigt ist, wobei vorzugsweise an den Führungsabschnitten (24) eine weitere Fahrradhalterung (2b, c) gehaltert ist.
    %. Fahrrad-Dachträger nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenträger als eine an dem Grundträger angelenkte Parallelschwinge derart ausgebildet ist, daß die Parallelschwinge gemeinsam mit der Fahrradhalterung, insbesondere mit zwei nebeneinanderliegenden Fahrradhalterungen, aus der Transportstellung durch eine Kreisbogenbewegung nach oben und dann zur Seite und vorzugsweise nach unten in die Ladestellung sowie entsprechend zurück in die Transportstellung bewegbar ist.
    10. Fahrrad-Dachträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
    dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Fahrradhalterung (2 j in der Transportstellung und vorzugsweise auch in der Ladestellung arretierbar ist.
    11. Fahrrad-Dachträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungsbereich der/jeder Fahrradhalterung (2) durch Anschlagmittel begrenzt ist.
    12. Fahrrad-Dachträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß die/jede Fahrradhalterung (2) eine in Fahrzeug-Längsrichtung verlaufende Fahrradschiene (10) zur Aufnahme der Räder bzw. Reifen des Fahrrades und vorzugsweise eine etwa vertikale, das Fahrrad gegen Kippen fixierende Halterung aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2009110811A1 (en) * 2008-03-06 2009-09-11 Andrzej Sadowski The device to loading and transporting especially bicycles on the roof rack of the vehicle

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DE8805981U1 (de) * 1988-05-05 1988-06-23 Gurrath, Gerhard, Dipl.-Ing., 7000 Stuttgart Dachlastträger mit Beladevorrichtung
DE3820382C2 (de) * 1988-06-15 1991-10-02 Erich 6200 Wiesbaden De Pollmeier
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