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DE9307180U1 - System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem Fahrzeug - Google Patents

System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem Fahrzeug

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Publication number
DE9307180U1
DE9307180U1 DE9307180U DE9307180U DE9307180U1 DE 9307180 U1 DE9307180 U1 DE 9307180U1 DE 9307180 U DE9307180 U DE 9307180U DE 9307180 U DE9307180 U DE 9307180U DE 9307180 U1 DE9307180 U1 DE 9307180U1
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DE
Germany
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central
screw
tire rim
conical ring
flange
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DE9307180U
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    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
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    • B60B3/14Attaching disc body to hub ; Wheel adapters
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B3/00Disc wheels, i.e. wheels with load-supporting disc body
    • B60B3/14Attaching disc body to hub ; Wheel adapters
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    • B60B3/165Attaching disc body to hub ; Wheel adapters by bolts or the like with locking devices for the fixing means, e.g. screw or nut covers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Testing Of Balance (AREA)

Description

-3-System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem Fahrzeug
Die Erfindung betrifft ein System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, Reifenfelgen über eine Zentralbefestigung mit der Achse eines Fahrzeuges zu verbinden. Ein derartiger Verschluß zur Befestigung wird vorwiegend im Motorsport verwendet. Bisher bekannte Zentralverschlüsse sowie Verschlüsse von Speichenrädern sind mit Unsicherheitsmerkmalen behaftet, so daß ihre Verwendung in üblichen Straßenfahrzeugen selten ist.
Ein System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem mit der Bremstrommel oder der Bremsscheibe des Fahrzeuges verschraubten Adapterflansch ist aus der DE 40 23 912 bekannt. Die Reifenfelge wird dabei mit einer inneren zylindrischen Bohrung auf einen ebenfalls zylindrischen zentralen Flanschteil mit einem entsprechenden Durchmesser aufgesetzt und über eine Schraubverbindung verspannt. Die Schraubverbindung weist eine äußere Kegelfläche auf, die an einer entsprechend schräg ausgeformten inneren Bohrung der Reifenfelge zum Anschlag kommt.
Es hat sich gezeigt, daß diese Art der Schraubverbindung gegenüber dynamischen großen Belastungen auf die Reifenfelge nicht ausreichend stabil ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge an einem Adapterflansch an der Achse eines Fahrzeuges anzugeben, dessen Montage einfach ist und eine hohe Sicherheit gegen Lösen der Befestigungsverbindung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben. Gemäß der Erfindung ist zwischen Reifenfelge und einem zentralen Flanschteil des Adapterflansches ein Kegelring mittels einer zentralen Sicherheitsschraube oder Sicherheitsmutter zur reibschlüssigen Befestigung der Reifenfelge an dem Flansch einklemmbar. Die Schraubverbindung zur Befestigung der Reifenfelge dient dabei ausschließlich zur Erzeugung der axialen Andruckkraft des Kegelrings, während die Klemmung der Reifenfelge gegenüber dem zentralen
-A-
Flanschteil über den unabhängigen Kegelring erfolgt, so daß Belastungen des Kegelringes sich nicht unmittelbar auf die Schraubverbindung auswirken könne.
Vorzugsweise weist die Sicherheitsschraube einen äußeren Kragen auf, über den entweder eine unmittelbare Klemmung des Kegelrings erfolgen kann oder in einer alternativen Ausführungsform eine Druckscheibe gegen den Kegelring andrückbar ist. Die Druckscheibe weist den Vorteil auf, daß die Kragenausbildung der Sicherheitsschraube mit kleinerem Durchmesser ausgeführt werden kann. Die Druckscheibe kann außerdem eine Ausnehmung aufweisen, so daß der Kragen der Sicherheitsschraube auf einem Absatz der Druckscheibe aufliegt, wodurch eine versenkte Anordnung der Sicherheitsschraube in der Druckscheibe möglich ist.
Um eine leichte Klemmung des Kegelrings zwischen Reifenfelge und zentralem Flanschteil zu ermöglichen, ist der Kegelring vorzugsweise radial geschlitzt.
Zur Erhöhung der Klemmkraft kann vorgesehen sein, daß der Kegelring als Doppelkegelring mit jeweils kleinem Steigungswinkel der Kegelseiten des Kegelrings ausgebildet ist, wobei jeweils eine kegelige Passung zwischen Reifenfelge und Kegelring einerseits und andererseits eine kegelige Passung zwischen Kegelring und zentralem Flanschteil vorgesehen ist.
Der Adapterflansch weist vorzugsweise eine zentrale Bohrung mit einem Gewinde zum Einschrauben der Sicherheitsschraube auf, wobei der Adapterflansch mit der Bremsscheibe oder Bremtrommel verschraubbar sein kann.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Sicherheitschraube eine kopfferne Ausnehmung aufweist, die über einen über einen Teilumfang verlaufenden radialen Spalt verfügt, bei dem durch mechanisches Zusammendrücken dieses Spaltes ein Steigungssprung des Gewindes bewirkt ist. Beim Einschrauben der Sicherheitsschraube in das zentrale Schraubgewinde des Adapterflansches verformt sich dieses Gewinde wiederum elastisch zu seiner Ausgangsstellung, wodurch eine Selbsthemmung der Schraube hervorgerufen wird.
Die Verwendung eines Adapterflansches hat den Vorteil, daß eine einzige Ausführungsform einer Felge an unterschiedlichen Fahrzeugen zur Anwendung kommen kann, sofern dort ein entsprechend angepaßter Flansch verwendet ist, dessen fahrzeugseitige Anschlüsse jeweils an das Fahrzeug angepaßt sind.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch ein Befestigungssystem einer Reifenfelge,
Fig. 2 eine Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform mit einem Doppelkegelring,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch einen Adapterflansch für ein Befestigungssystem nach Fig. 1,
Fig. 4 einen Adapterflansch für ein Befestigungssystem nach Fig. 2,
Fig. 5 eine Schnittansicht einer Sicherheitsschraube,
Fig. 6 eine Schnittansicht durch eine Felge,
Fig. 7 ein Befestigungssystem mit einer Sicherheitsmutter.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines Systems zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge. An der Bremstrommel 15 ist ein Adapterflansch 12 mittels Schrauben 21 axial befestigt. Auf das zentrale Flanschteil 16 ist die Reifenfelge 1 aufgesetzt. Die Reifenfelge 1 ist gegenüber dem Flansch 12 drehbar, wobei die Befestigung mittels des Zentralverschlusses allein ausreichen würde, eine drehsichere Befestigung zu erreichen. Vorsorglich ist zusätzlich zwischen Flansch 12 und Felge 1 ein Bolzen 14 zum drehsicheren Befestigen vorgesehen.
Nachdem die Reifenfelge 1 auf das zentrale Flanschteil 16 aufgesetzt ist, wird ein Kegelring 3 in den Spalt zwischen Reifenfelge 1 und zentralem Flanschteil 16 eingesetzt. Der Kegelring kann auch beweglich in einer Ausnehmung der Felge vormontiert sein. Die Reifenfelge 1 weist in Radialrichtung keinen Anschlag gegenüber dem Flansch 12 auf. Sie kann jedoch auch
gegenüber dem Flansch zentriert sein. Die Verklemmung der Reifenfelge 1 gegenüber dem Flanschteil 16 erfolgt daher allein durch Eindrücken des Kegelrings 3 mittels einer Sicherheitsschraube 5 über eine Druckscheibe 4. Hierzu ist vorgesehen, daß das zentrale Flanschteil 16 ein Innengewinde aufweist, in das die mit einem Außengewinde versehene Sicherheitsschraube 5 eingeschraubt wird. Ein Kragen 24 der Sicherheitsschraube 5 drückt dabei auf die Druckscheibe 4 und damit mittelbar auf den Kegelring 3. Es ist dargestellt, daß der Kragen 24 der Sicherheitsschraube 5 sich in einer Ausnehmung der Druckscheibe 4 befindet, so daß der Druck des Kragens 24 der Sicherheitsschraube 5 erst auf einen Ansatz 25 der Druckscheibe 4 und dann auf den Kegelring 3 erfolgt. Damit kann erreicht werden, daß die Sicherheitsschraube 5 bündig in der Druckscheibe 4 eingelassen ist. Bei einer entsprechenden Ausformung der Druckscheibe 4 kann damit eine kantenfreie äußere Form des zentralen Bereichs der Befestigung der Reifenfelge erreicht werden.
Der Kegelring 3 ist vorzugsweise radial geschlitzt ausgeführt, wodurch ein leichtes Verspannen zwischen Reifenfelge 1 und zentralem Flanschteil 16 erfolgen kann. Da die Kegelseiten des Kegelrings 3 nur eine relativ geringe Steigung aufweisen, kann durch geringe Druckkraft bereits eine hohe Klemmkraft zwischen Reifenfelge 1 und Adapterflansch hergestellt werden.
Fig. 2 zeigt eine alternative Ausführungsform, bei der der verwendete Kegelring als Doppelkegelring ausgebildet ist. Hierzu kann die Reifenfelge 1 in ihrer Innenbohrung eine Abschrägung mit gegenüber der Ausführung von Fig. 1 kleinerem Winkel aufweisen, wobei der Zentralbereich des Adapterflansches ebenfalls eine Abschrägung aufweist. Durch die kegelige Ausformung des zentralen Flanschteils 17 kann man eine leichte Demontage der Felge vom Adapterflansch 12, auch bei kleinen Kegelwinkeln der Abschrägung 8, erreichen.
Es ist in dieser Figur auch dargestellt, daß die Sicherheitsschraube 5 mit einem Ansatz unmittelbar auf den Kegelring 23 aufliegt, ohne daß eine Andruckscheibe verwendet wäre.
Durch die Vorspannkraft der Sicherheitsschraube 5 wird über den Kegelring 3 bzw. 23 auf den rohrförmigen zentralen Abschnitt 16 oder den kegeligen zentralen Abschnitt 17 des Adapterflansches 12 eine radiale Kraft aufgebracht,
durch die in Umfangsrichtung zwischen Kegelring und zentralem Flanschteil 16 oder 17 einerseits und zwischen Kegelring und Reifenfelge 1 andererseits eine reibschlüssige Verbindung hergestellt wird. Diese Reibkraft ist wesentlich größer als die auftretenden dynamischen Betriebskräfte am Rad. Die Schraubverbindung der Sicherheitsschraube wird daher nicht mit den dynamischen Betriebskräften beansprucht und dient allein als Drehmomentwandler zur Erzeugung der Reib-Haltekräfte.
Fig. 3 zeigt einen Flansch zur Befestigung der Felge in Schnittansicht mit einem rohrförmigen zentralen Flanschteil 16. Der Flansch wird über mehrere Bohrungen 13 auf die Bremsscheibe oder Bremstrommel 15 eines Fahrzeuges aufgesetzt und mit Hilfe von Schrauben 21 oder Muttern verschraubt. Es ist ferner ein Mitnehmerbolzen 14 dargestellt, der in eine entsprechende Ausnehmung 6 der Felge eingreifen kann, um die durch die zentrale Befestigung bedingte Verdrehmöglichkeit zwischen Flansch 12 und Felge 1 völlig auszuschließen. Die in Fig. 3 dargestellte Ansicht des Befestigungsflansches entspricht der Darstellung von Fig. 1, während der in Fig. 4 dargestellte Befestigungsflansch der Ausführungsform nach Fig. 2 entspricht.
Fig. 5 zeigt die Ausführungsform einer Sicherheitsschraube in Schnittansicht. Die Sicherheitsschraube 5 ist als Hohlschraube mit einem äußeren Gewinde 18 ausgebildet, das in das Flanschgewinde 19 einschraubbar ist. Die Schraube 5 weist einen radialen über einen Teilumfang der Schraube verlaufenden Spalt 20 auf. Dieser Spalt wird vor der Verwendung der Sicherheitsschraube 5 mechanisch zusammengedrückt, so daß sich im Bereich des Spaltes 20 ein Steigungssprung des Gewindes 18 ergibt. Der Spalt wird vorzugsweise dadurch hergestellt, daß die Schraube 5 im kopffernen Anfangsbereich des Gewindes bis in eine gewisse Tiefe eingesägt wird. Danach wird durch Hammerschlag der angesägte Bereich verformt. Beim Einschrauben der Sicherheitsschraube 5 in den Flansch 12 erfolgt eine elastische Rückstellung des Gewindes. Das Gewinde weist daher eine Selbsthemmung auf, die dazu führt, daß die Sicherheitsschraube sich nicht selbständig lösen kann.
Im vorderen Bereich weist die Sicherheitsschraube eine Innensechskant-Aufnahme 22 auf, mit der durch Einsatz eines passenden Schlüssels ein Anschrauben oder Lösen der Schraube möglich ist. Durch entsprechende Ausformung dieser Innensechskant-Aufnahme kann erreicht werden, das übliche
genormte Schlüssel zum Lösen der Schrauben nicht verwendbar sind, wodurch sich eine gewisse Diebstahlsicherheit erreichen läßt.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht durch eine Reifenfelge. In der zentralen Bohrung 2 dient allein die Abschrägung 8 der Befestigung mittels des Kegelrings an dem Adapterflansch. Die axiale Lage der Reifenfelge 1 wird durch die Anschlagfläche 10, die gegen den Flansch 12 gerichtet ist, hergestellt. Die Bohrungen 6 dienen der Aufnahme eines Mitnehmerbolzens 14, während die Bohrung 7 für die Aufnahme der Schraubenbolzenköpfe zur Befestigung des Flansches an einer Bremsscheibe oder Bremstrommel dienen.
Fig. 7 zeigt eine alternative Ausführungsform der Erfindung. Anstelle einer Sicherheitsschraube wird dabei eine Sicherheitsmutter 26 verwendet, die auf ein zentrales Außengewinde 27 des Adapterflansches aufgeschraubt wird. Die Sicherheitsmutter ist vorzugsweise selbsthemmend ausgeführt.
Die Erfindung ermöglicht eine einfache und sichere zentrale Befestigung einer Reifenfelge an der Achse eines Fahrzeuges.
Bezugszeichenliste Felge
1 Bohrung
2 Kegelring
3 Druckscheibe
4 Sicherheitsschraube
5 Bohrung
6 Bohrung
7 Abschrägung
8 Abschrägung
9 Anschlagfläche
10 Ausnehmung
11 Adapterflansch
12 Senkbohrung
13 Bolzen
14 Bremstrommel
15 zentrales Flanschteil
16 zentrales Flanschteil
17 Gewinde
18 Gewinde
19 Spalt
20 Schraube
21 Innensechskant-Aufnahme
22 Doppelkegelring
23 Kragen
24 Ansatz
25 Sicherheitsmutter
26 Außengewinde
27

Claims (8)

-1-Ansprüche
1. System zur zentralen Befestigung einer Reifenfelge (1) mit einer zentralen Felgenbohrung (2) an einem Adapterflansch (12) einer Achse eines Fahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Reifenfelge (1) und einem zentralen Flanschteil (16) des Adapterflansches (12) ein Kegelring (3, 23) mittels einer zentralen Sicherheitsschraube (5) oder Sicherheitsmutter (26) zur reibschlüssigen Befestigung der Reifenfelge (1) an dem Adapterflansch (12) einklemmbar ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelring (3, 23) mittels eines Kragens (24) der Sicherheitsschraube (5) zwischen Reifenfelge (1) und zentralem Flanschteil (16) eindrückbar ist.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Kragen (24) der Sicherheitsschraube (5) und dem Kegelring (3) eine Druckscheibe (4) vorgesehen ist.
4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelring (3, 23) radial geschlitzt ist.
5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelring (23) als Doppelkegelring ausgebildet ist, wobei die Innenbohrung der Reifenfelge (1) und die Außenkontur des zentralen Flanschteiles (17) eine dem Doppelkegelring entsprechende Abschrägung aufweisen.
6. System nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterflansch (12) eine zentrale Bohrung mit einem Innengewinde (19) zum Einschrauben der Sicherheitsschraube (5) zur Befestigung der Reifenfelge (1) aufweist, und daß der Adapterflansch (12) mit der Bremsscheibe oder Bremstrommel (15) des Fahrzeuges verschraubbar ist.
7. System nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsschraube (5) eine kopfferne Ausnehmung aufweist und im Bereich der Ausnehmung einen über einen Teilumfang der Schraube verlaufenden radialen Spalt (20) aufweist, wobei durch mechanisches Zusammendrücken dieses Spaltes ein Steigungssprung des
-2-
Schraubengewindes (18) bewirkt ist, und durch elastische Rückstellung der Gewindeverformung der Sicherheitsschraube (5) eine Selbsthemmung der Schraube (5) hervorgerufen wird.
8. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch ein Außengewinde (27) aufweist, und daß die Sicherheitsmutter eine selbsthemmende Mutter (26) ist, die auf das Außengewinde (27) zur Verklemmung des Kegelringes aufgeschraubt ist.
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