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DE9209982U1 - Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen

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DE9209982U1
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FREBEL THOMAS 4600 DORTMUND DE
NUERNBERG ALEXANDER 4060 VIERSEN DE
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FREBEL THOMAS 4600 DORTMUND DE
NUERNBERG ALEXANDER 4060 VIERSEN DE
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0455Multiple disc containers for single disc boxes

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

"Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmiqen Gegenständen"
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen, insbesondere von Verpackungen für Compact Discs, mit einem kastenförmigen Gehäuse mit einer Rückwand und zwei parallelen Seitenwänden, wobei an der Innenseite der Seitenwände jeweils im gleichen Abstand gegenüberliegende schienenförmige Stege angeordnet sind, welche jeweils paarweise ein Einschubfach für einen aufzunehmenden Gegenstand bilden.
Das Aufbewahren und Archivieren von Gegenständen stellt sich in der Praxis in vielfältiger Form dar. Ein typisches Beispiel hierfür sind in quaderförmigen Kunststoffverpackungen verpackte Compact Discs (CD's). Dabei tritt der Aspekt einer Aufbewahrung und einer Archivierung mit der Möglichkeit, eine CD auch jederzeit zur Benutzung entnehmen zu können, mit der wachsenden Anzahl von CD's immer mehr in den Vordergrund.
Zu diesem Zweck sind bereits gattungsgemäße Vorrichtungen bekannt geworden, in denen CD's nebeneinander bzw. übereinander abgelegt werden können. Diese bekannten Vorrichtungen weisen von seitlichen Aufnahmeschienen gebildete feste Einschubfächer auf, deren Einschubhöhe an die Dicke der CD-
Verpackungen angepaßt sind, wobei es bereits auch Vorrichtungen gibt, die Einschubfächer mit unterschiedlicher Höhe aufweisen, z.B. für Einfach-CD's und Doppel-CD1s. Dabei sind diese Fächer dann aber in einer bestimmten Reihenfolge angeordnet, z.B. im oberen Bereich sind Fächer mit einer geringeren Höhe für Einzel-CD's und im unteren Bereich Fächer mit größerer Höhe für Doppel- oder Dreifach-CD's vorgesehen.
Von Nachteil bei diesen bekannten Vorrichtungen ist somit, daß CD's in Abhängigkeit von der Dicke der jeweiligen Verpackung nur in einer bestimmten Reihenfolge abgelegt werden können, d.h. es ist nicht möglich, CD's nach anderen als durch die Vorrichtung bestimmten Kriterien zu archivieren, z.B. in einer alphabetischen Reihenfolge im Hinblick auf Interpreten bzw. Musiktitel. Von weiterem Nachteil bei bekannten Vorrichtungen dieser Art ist, daß die Packungsdichte relativ gering ist, da zwischen einzelnen Einschubfächern jeweils ein Freiraum zum Entnehmen vorhanden sein muß, der wenigstens der Dicke eines Fingers einer Benutzerhand entsprechen muß.
Aufgabe der Erfindung ist deshalb, eine derartige Vorrichtung so zu verbessern, daß sie ein Ablegen von Gegenständen in beliebiger Reihenfolge ermöglicht und gleichzeitig ein großes Fassungsvermögen auf engstem Raum aufweist.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenwände mit parallelen Schlitzen versehen sind, in denen die Stege geführt und in die hinein die Stege gegen Rückstelleinrichtungen verschiebbar angeordnet sind.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, CD's oder ähnliche Gegenstände in beliebiger Reihenfolge, d.h. den Wünschen des Benutzers entsprechend, abzulegen, da beim Einschieben von Verpackungen mit größerer Dicke als der Abstand der übereinander angeordneten Stege die Stege nach außen in die Führungen der Seitenwände hinein zurückweichen. Durch die Verschiebbarkeit der Seitenstege ist darüber hinaus auch durch seitliches Umfassen einer CD ein einfaches Entnehmen derselben möglich, ohne daß dazu die CD's auf Abstand übereinander angeordnet werden müssen, so daß die Vorrichtung zudem bei gleichem Raumbedarf ein größeres Fassungsvermögen als bekannte Vorrichtungen dieser Art aufweist. Beim Entnehmen einer Verpackung mit größerer Dicke als der Abstand übereinander angeordneter Stege werden die Stege selbsttätig durch die Rückstelleinrichtungen in die Ausgangsposition zurückgeschoben, so daß dann wiederum die Möglichkeit besteht, dünnere Verpackungen, z.B. Einzel-CD's, wieder an der entsprechenden Stelle einzuführen.
Dabei ist in besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die Stege T-förmig ausgebildet sind, wobei der jeweilige I-Bereich des T-Steges im zugeordneten Schlitz der Seitenwand geführt und als Auflageschiene für den aufzunehmenden Gegenstand ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung wird die Möglichkeit gegeben, herkömmliche T-Profile für die Stege zu verwenden, wobei diese T-förmigen Stege gleichzeitig den Vorteil bieten, daß die nicht die Auflageschiene bildenden T-Schenkel als Anschlag für die Rückstelleinrichtung dienen, d.h. diese begrenzen den maximalen Einschub in das Innere der Vorrichtung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Auflageschienen der T-förmigen Stege mit Einschubschrägen versehen sind. Durch diese Einschubschrägen wird das Einführen von Gegenständen mit größerer Dicke als der Abstand übereinander angeordneter Stege entsprechend vereinfacht.
In besonders vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Rückstelleinrichtungen als Blattfedern ausgebildet sind. Dabei ist es dann möglich, pro Seitenwand mehrere Blattfedern einzusetzen, wobei die Blattfedern jeweils an der Außenseite der jeweiligen Sei-
tenwand angeordnet sind und jede Blattfeder einen oder mehrere Stege beaufschlagt.
Eine konstruktiv besonders zweckmäßige Ausgestaltung zur Befestigung der Blattfedern zeichnet sich dadurch aus, daß die Seitenwände außenrandkantenseitig U-förmig ausgebildet sind, wobei zwischen den beiden nach außen gerichteten U-Rändern jeder Seitenwand die jeweilige Blattfeder eingeklemmt ist.
Zur weiteren wesentlichen Verbesserung der Entnahmemöglichkeit einzelner CD's sieht die Erfindung in ganz besonders vorteilhafter Ausgestaltung vor, daß an der Innenseite der Rückwand eine zusätzliche Rückstelleinrichtung vorgesehen ist. Die Abstände der übereinander angeordneten Stege können dann so gewählt werden, daß zur Vergrößerung des Fassungsvermögens der Vorrichtung bei gleichem Raumbedarf zwischen übereinander gestapelten Gegenständen nahezu kein Freiraum besteht, da zum Entnehmen eines Gegenstandes dann der darüber und der darunter befindliche mit den Fingern nach hinten in Richtung Rückwand gedrückt werden kann und somit eine einfache Entnahme des ausgewählten Gegenstandes ermöglicht wird. Nach der Entnahme werden dann durch die Rückstelleinrichtung die entsprechenden Gegenstände wieder in ihre Ausgangslage zurückbefördert.
Dabei ist vorteilhaft auch für diese Rückstelleinrichtung vorgesehen, daß sie als wenigstens eine Blattfeder ausgebildet ist, die in den Verbindungsbereichen der beiden Seitenwände mit der Rückwand eingeklemmt ist.
Um der Vorrichtung ein formschönes Aussehen zu verleihen und um diese insbesondere an individuelle Wohnungseinrichtungen anzupassen, ist vorgesehen, daß wenigstens die Seitenwände an der Außenseite mit einer Verkleidung versehen sind. Dabei kann diese Verkleidung beispielsweise aus lakkiertem Stahlblech, Holz oder auch aus Kunststoff bestehen.
Um die Vorrichtung mit weiteren Vorrichtungen übereinander kombinieren zu können oder auf einen Sockel anordnen zu können, ist vorteilhaft vorgesehen, daß an der Ober- und/oder Unterseite der Seitenwände eine Deck- und/oder Bodenwand angeordnet ist. Es können dann entsprechend mehrere Vorrichtungen übereinander durch Verschraubung der Deckbzw. Bodenwände miteinander verbunden werden, selbstverständlich kann aber auch auf eine Deck- oder Bodenwand verzichtet werden, wenn die Vorrichtung beispielsweise in ein Regal eingebaut wird.
Weiterhin sieht die Erfindung vorteilhaft vor, daß an der Vorderseite zwischen den beiden Seitenwänden eine offenbare Vorderwand angeordnet ist. Es steht dann eine geschlossene
Vorrichtung zur Verfügung, so daß Staub oder dgl. nicht in den Bereich der staubempfindlichen CD's geraten kann.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Horizontalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Seitenwand der Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer stegförmigen Auflageschiene der Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 4 in perspektivischer Darstellung eine komplette Vorrichtung und
Fig. 5 eine schematische Vorderansicht einer Vorrichtung nach Fig. 4 mit bereichsweise eingesetzten Gegenständen.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen, insbesondere von verpackten CD's weist ein kastenförmiges Gehäuse 1 auf, das eine
Rückwand 2 und zwei parallele Seitenwände 3 und 4 umfaßt, die rechtwinklig zur Rückwand 2 angeordnet sind. Dabei sind die Seitenwände 3 und 4 und die Rückwand 2 bevorzugt vertikal angeordnet und miteinander verbunden, wodurch die Vorrichtung nach vorn offen ausgebildet ist.
In den Seitenwänden 3,4 sind in äquidistantem Abstand übereinander parallele Schlitze 5 ausgebildet, wobei der Abstand der Schlitze 5 an die Dicke eines Einheitsgegenstandes, z.B. einer Einzel-CD-Verpackung, angepaßt ist, d.h. dieser Dicke entspricht. Bei der dargestellten horizontalen Anordnung der Schlitze 5 sind jeweils paarweise Schlitze 5 beider Seitenwände 3 und 4 auf gleichem Höhenniveau angeordnet .
Diese Schlitze 5 dienen zur Aufnahme und Führung für T-förmige, als Auflageschiene dienende Stege 6, die derart in die Schlitze 5 eingeführt sind, daß der I-Bereich 7, welcher die Auflageschiene bildet, die Schlitze 5 durchdringt und in den Innenraum des Gehäuses 1 hineinsteht, wobei jeweils gegenüberliegende Auflageschienen 7 der Stege 6 dann paarweise ein Einschubfach bilden. Die Dimensionierung der Dicke des I-Bereiches 7 der T-förmigen Stege 6 im Hinblick auf die Höhe der Schlitze 5 ist dabei so getroffen, daß eine Verschiebung der Stege 6 in den Schlitzen 5 möglich ist. Dabei wird durch die T-Schenkel der T-Stege 6 eine Ver-
Schiebung in den Innenraum des Gehäuses 1 begrenzt, diese dienen entsprechend als Anschlag.
Auf die Stege 6 wirken jeweils Rückstelleinrichtungen ein, die die schienenförmigen Stege 6 in die Schlitze 5 hineindrücken, diese Rückstelleinrichtungen sind bevorzugt als Blattfedern 8 ausgebildet. Dabei sind jeweils mehrere Blattfedern 8 übereinander an der Außenseite der betreffenden Seitenwand 3,4 angeordnet, die jeweils einen oder mehrere Stege 6 beaufschlagen. Dazu sind die Seitenwände 3,4 außenrandkantenseitig U-förmig ausgebildet, wobei zwischen den beiden nach außen gerichteten U-Rändern 9 bzw. 10 die betreffende Blattfedern 8 eingeklemmt sind.
Wie am besten aus Fig. 1 hervorgeht, ist auch an der Innenseite der Rückwand 2 eine Rückstelleinrichtung vorgesehen, die ebenfalls von über der Höhe der Rückwand 2 angeordneten Blattfedern 11 gebildet ist. Diese Blattfedern sind in den Verbindungsbereichen der beiden Seitenwände 3,4 mit der Rückwand 2 eingeklemmt.
Bevorzugt sind die Seitenwände 3,4 an der Außenseite zwischen den U-förmigen Rändern 9,10 mit einer Verkleidung 12 versehen, d.h. mit einer zusätzlichen Außenwand, die nach außen die jeweilige Blattfeder 8 verdeckt. Diese Verkleidung 12, die zusätzlich auch noch die Außenseite der Rück-
wand 2 überdecken kann, besteht z.B. aus lackiertem Stahlblech, Holz oder Kunststoff und kann jeweils an die individuelle Wohnungseinrichtung angepaßt werden.
An der Ober- und Unterseite des Gehäuses 1 sind eine Deckwand 13 und eine Bodenwand 14 angeordnet, welche das Gehäuse 1 nach oben bzw. unten abschließen. Die Bodenwand 14 kann dabei mit einem Sockel 19 verbunden sein, wenn die Vorrichtung freistehend angeordnet werden soll. Zusätzlich können die Deckwand 13 und die Bodenwand 14 mit Verbindungsmitteln, z.B. Bohrungen, versehen sein, um übereinander angeordnet mehrere Vorrichtungen verbinden zu können. Auf die Deckwand 13 und die Bodenwand 14 kann aber auch verzichtet werden, wenn die Vorrichtung in ein Regal oder dgl. eingebaut werden soll.
Soll eine geschlossene Vorrichtung zur Verfugung stehen, um beispielsweise die darin aufbewahrten CD's vor Staub zu schützen, kann an der offenen Vorderseite des Gehäuses eine Tür 15 angelenkt sein, diese kann beispielsweise aus Glas bestehen, um die im Gehäuse aufbewahrten CD's einsehen zu können.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die folgende:
Zum Einführen eines Gegenstandes, beispielsweise einer verpackten Einfach-CD 16 wird diese in Richtung des Pfeils (Fig. 1) in ein entsprechendes Einschubfach eingeführt, d.h. entlang zweier schienenformiger Stege 6, die gemeinsam ein entsprechendes Einschubfach bilden. Da die darüber befindlichen Stege 6 in einem Abstand angeordnet sind, der in etwa der Dicke der Einfach-CD-Verpackung entspricht, verbleiben beim Einführen einer derartigen Einfach-CD sämtliche Stege 6 aufgrund der Beaufschlagung durch die Blattfedern 8 in ihrer Ausgangslage, d.h. die I-Bereiche 7 der Stege 6 ragen soweit wie möglich in das Gehäuseinnere hinein.
Soll nun eine Doppel-CD 17 (Fig. 5) in die Vorrichtung eingeführt werden, so weichen beim Einschieben derselben die in Fig. 5 dargestellten Stege 61 gegen die Kraft der Blattfedern 8 in die Führungen 5 zurück, wodurch entsprechend ein Einschubfach mit größerer Höhe zur Verfügung gestellt wird. Zur Erleichterung des Einschiebens der Stege 6' weisen dabei sämtliche Stege 6,6' Einschubschrägen 18 auf (Fig. 3). Wird die Doppel-CD 17 anschließend wieder entnommen, so werden die Stege 6' durch die Blattfedern 8 wieder in ihre Ausgangslage zurückgedrückt, d.h. anschließend kann beispielsweise in das von den Stegen 6' gebildete Einschubfach wieder eine Einzel-CD eingeschoben werden.
Wie insbesondere aus Fig. 5 erkennbar, sind die einzelnen Einschubfächer dicht übereinander angeordnet, derart, daß die betreffende CD 16 bzw. 17 zur Entnahme nicht ohne weiteres mit den Fingern umfaßt werden kann. Trotzdem ist allerdings aufgrund der Ausgestaltung der Rückstelleinrichtung 11 an der Rückwand 2 des Gehäuses 1 eine Entnahme möglich, da zur Entnahme einer CD 16 bzw. 17 die jeweils benachbarte CD mit den Fingern gegen die Rückstelleinrichtung 11 nach hinten zur Rückwand 2 hin gedrückt werden kann, so daß dann die betreffende CD problemlos entnommen werden kann. Nach Entnahme der CD werden dann die benachbarten CD's durch die Blattfedern 11 wieder in ihre Ausgangslage zurückgeschoben, derart, daß sämtliche CD's innerhalb der Vorrichtung vorderwandseitig in einer einheitlichen vertikalen Ebene angeordnet sind. Erkennbar ist es durch diese Ausgestaltung möglich, die CD's sehr dicht übereinander anzuordnen, ohne daß abgesehen von der Dicke der Stege 7 ein Freiraum zwischen den einzelnen CD's bestehen muß, so daß die Vorrichtung eine sehr große Aufnahmekapazität aufweist.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So kann die Vorrichtung selbstverständlich auch liegend angeordnet sein, d.h. die CD's können auch senk-
recht und nicht nur waagerecht gestapelt werden und dgl, mehr.

Claims (10)

Ansprüche:
1. Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen, insbesondere von Verpackungen für Compact Discs, mit einem kastenförmigen Gehäuse mit einer Rückwand und zwei parallelen Seitenwänden, wobei an der Innenseite der Seitenwände jeweils im gleichen Abstand gegenüberliegende schienenförmige Stege angeordnet sind, welche jeweils paarweise ein Einschubfach für einen aufzunehmenden Gegenstand bilden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (3,4) mit parallelen Schlitzen (5) versehen sind, in denen die Stege (6) geführt und in diese hinein die Stege (6) gegen RückStelleinrichtungen (8) verschiebbar angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stege (6) T-förmig ausgebildet sind, wobei der jeweilige I-Bereich (7) des T-Steges (6) im zugeordneten Schlitz (5) der Seitenwand (3,4) geführt und als Auflageschiene für den aufzunehmenden Gegenstand (16,17) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageschienen (7) der T-förmigen Stege (6) mit Einschubschrägen (18) versehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstelleinrichtungen (8) als Blattfedern ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (3,4) außenrandkantenseitig U-förmig (9,10) ausgebildet sind, wobei zwischen den beiden nach außen gerichteten U-Rändern (9,10) jeder Seitenwand (3,4) die jeweilige Blattfeder (8) eingeklemmt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der Rückwand (2) eine zusätzliche Rückstelleinrichtung (11) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstelleinrichtung (11) als wenigstens eine Blattfeder ausgebildet ist, die in den Verbindungsbereichen
der beiden Seitenwände (3,4) mit der Rückwand (2) eingeklemmt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens die Seitenwände (3,4) an der Außenseite mit einer Verkleidung (12) versehen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Ober- und/oder Unterseite der Seitenwände (3,4) eine Deck- und/oder Bodenwand (13,14) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Vorderseite zwischen den beiden Seitenwänden (3,4) eine offenbare Vorderwand (15) angeordnet ist.
DE9209982U 1992-07-24 1992-07-24 Vorrichtung zum Ablegen und Entnehmen von quaderförmigen Gegenständen Expired - Lifetime DE9209982U1 (de)

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