DE4009306A1 - Kassettenarchiv - Google Patents
KassettenarchivInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kassettenarchiv für Ton- und/oder Bildträgerkassetten,
mit einem kastenförmigen, an der Frontseite offenen Gehäuse, bei dem die
Innenflächen von wenigstens zwei gegenüberliegenden Wänden mit Führungsstegen
zur Bildung von Einschubfächern für die Kassetten versehen sind.
Bei einem aus der DE-OS 37 11 930 bekannten Kassettenarchiv dieser Art sind
die Führungsstege als fest an die Gehäusewand angespritzte Rippen ausgebildet.
Da der Abstand der Rippen an die Breite der Kassetten angepaßt sein muß, kann
das herkömmliche Archiv jeweils nur für einen bestimmten Kassettentyp verwendet
werden.
Aus der Praxis ist weiterhin ein Kassettenarchiv der obengenannten Art bekannt,
bei dem das Gehäuse aus Acrylglas besteht und die Form eines Würfels hat. Aufgrund
seines dekorativen Erscheinungsbildes ist dieses Archiv besonders für die
offene Aufstellung auf Bücherregalen und dergleichen geeignet. Eine wahlweise
Nutzung des Archivs für Compactdisc-Einzelkassetten und Mehrfachkassetten,
die eine entsprechend größere Breite aufweisen, wird bei diesem Archiv dadurch
ermöglicht, daß neben der oberen und unteren Wand auch die rechten und
linken Seitenwände des würfelförmigen Gehäuses mit Führungsstegen versehen
sind, so daß senkrecht und waagerecht orientierte Einschubfächer unterschiedlicher
Breite gebildet werden. So können beispielsweise CD-Einzelkassetten
senkrecht in das Gehäuse eingestellt werden, während CD-Doppelkassetten in
waagerechter Orientierung in das Gehäuse eingeschoben werden können. Es ist
jedoch nicht möglich, Einzel- und Doppelkassetten gleichzeitig in demselben
Gehäuse unterzubringen.
Bei dem zuletzt beschriebenen Archiv besteht außerdem die Möglichkeit, mehrere
baugleiche Gehäuse zu einer Wabenstruktur zu verbinden. Zu diesem Zweck
sind die in Einschubrichtung der Kassetten verlaufenden Kanten des Gehäuses
mit längsverlaufenden, im Querschnitt kreisförmigen Kanälen versehen, die zur
Außenkante des Gehäuses hin offen sind. Die Kanäle von vier an einer Kante zusammenstoßenden
Gehäusen bilden zusammen einen Hohlraum, dessen Querschnittsform
einem vierblättrigen Kleeblatt ähnelt. Zur Verbindung der Gehäuse
werden spezielle Verbindungsteile, deren Querschnittsform derjenigen der
Hohlräume entspricht, von der Frontseite und der Rückseite her in die Kanäle
eingeschoben. Auf diese Weise werden die Gehäuse in der Ebene rechtwinklig
zur Einschubrichtung der Kassetten formschlüssig, in Einschubrichtung dagegen
nur kraftschlüssig miteinander verbunden. Dieses bekannte Verbindungssystem
ist jedoch herstellungstechnisch aufwendig, und bei einem Umbau der Wabenstruktur
lassen sich die Verbindungen nur schwer wieder lösen. Insgesamt
ist deshalb bei den herkömmlichen Archiven eine flexible Anpassung an den jeweiligen
Bedarf nur in eingeschränktem Umfang möglich. Ein weiterer Nachteil
des herkömmlichen Archivs besteht darin, daß zwischen den Öffnungen der unmittelbar
benachbarten Archivgehäuse nur ein sehr geringer Abstand besteht, so
daß auch zwischen den aus den vorderen Öffnungen der Archivgehäuse herausragenden
Enden der Kassetten nur geringe Zwischenräume verbleiben. Es ist deshalb
schwierig, eine einzelne Kassette mit der Hand zu erfassen und aus dem Einschubfach
herauszuziehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach herstellbares Kassettenarchiv
der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das sich durch eine hohe Variabilität
und eine einfache Handhabung auszeichnet.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe sind in den unabhängigen Ansprüchen
1, 5 und 6 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß Anspruch 1 sind zumindest einige der Führungsstege lösbar in Nuten
oder Ausnehmungen des Gehäuses eingesteckt. Somit kann ein einzelnes Gehäuse
beispielsweise von Einzelkassetten auf Doppelkassetten umgerüstet werden,
indem jeder zweite Führungssteg entfernt wird. Durch geeignete Wahl der
Anordnung der Führungsstege läßt sich erreichen, daß Einzel- und Doppelkassetten
oder ggfs. auch Drei- oder Vierfachkassetten gleichzeitig in ein und demselben
Gehäuse aufgenommen werden können.
Bevorzugt sind die Führungsstege als Leisten mit einem T-Profil ausgebildet, die
von der Frontseite des Gehäuses her in hinterschnittene Nuten der Gehäusewände
eingeschoben werden können. Es ist jedoch auch möglich, die Führungsstege
lediglich im Bereich ihres frontseitigen Endes in hinterschnittenen Nuten
zu verankern und mit ihren rückwärtigen Enden in entsprechende Öffnungen in
der Rückwand des Gehäuses einzustecken. Ggfs. können die Führungsstege auch
einfach kraftschlüssig in rechteckigen Nuten der Gehäusewände befestigt werden.
Die Auswechselbarkeit der Führungsstege eröffnet zugleich die Möglichkeit,
durch Verwendung verschiedenfarbiger Führungsstege ein Farbkodierungssystem
zu schaffen, um das Archiv nach Sachgebieten in verschiedene Bereiche zu
gliedern.
Die Merkmale des Anspruchs 5 ermöglichen eine einfache und flexible Umgestaltung
eines Archivs, das aus mehreren, zu einer Wabenstruktur zusammengefügten
Gehäusen besteht. Durch ein zickzackförmig profiliertes Bodenteil lassen
sich die Gehäuse so abstützen, daß sich eine Wabenstruktur mit einem gezackt
verlaufenden unteren Rand ergibt. Beispielsweise kann die Wabenstruktur aus
auf Lücke angeordneten Gehäusen bestehen, die in der Frontansicht die Form
von Sechsecken oder von auf die Spitze gestellten Quadraten haben. Die unteren
n Gehäuse werden durch das Bodenteil in Position gehalten und bilden mit ihren
oberen Oberflächen wiederum eine zickzackförmige Unterstützungsfläche für
die nächsthöhere Lage der Gehäuse. Auf diese Weise wird ein festgefügter Verband
geschaffen, der auch ohne besondere Verbindungseinrichtungen eine hohe
Stabilität aufweist.
Gemäß Anspruch 6 liegen die zu einer Wabenstruktur zusammengefügten Gehäuse
nicht unmittelbar mit ihren Außenflächen aneinander, sondern die Gehäuse
sind am vorderen und am hinteren Ende jeweils von einem Flansch umgeben,
so daß sie sich nur mit den Außenflächen ihrer Flansche berühren. Durch an
den Flanschen angeordnete Verbindungseinrichtungen werden die Außenflächen
der Flansche miteinander in Anlage gehalten.
Da sich die nach außen vorspringenden Flansche leicht bearbeiten lassen, wird
eine große konstruktive Freiheit bei der Gestaltung sicherer und dennoch leicht
lösbarer Verbindungseinrichtungen erreicht. Die Verringerung der Anlageflächen
zwischen den Gehäusen hat den Vorteil, daß auch bei einer leichten Krümmung
der Gehäuseseitenwände infolge eines Materialverzugs noch eine satte Anlage
und ein problemloser Eingriff der Verbindungseinrichtungen gewährleistet
ist. Zwar könnten bei einem gegenseitigen Versatz der Gehäuse in Einschubrichtung
der Kassetten die Flansche relativ leicht voneinander abgleiten, doch läßt
sich dies durch eine geeignete Gestaltung der Verbindungseinrichtungen ohne
weiteres verhindern. In der Frontansicht wirken die aneinanderliegenden Flansche
der Gehäuse wie dicke, massive Seitenwände und vermitteln dem Archiv
insgesamt ein solides, ansprechendes Erscheinungsbild. Ein weiterer wesentlicher
Vorteil besteht darin, daß die Flansche als Abstandshalter zwischen den
Einschubfächern benachbarter Gehäuse wirken, so daß sich die Kassetten bequem
erfassen und entnehmen lassen. Darüber hinaus können die Flansche an
den rückwärtigen Gehäuseenden mit Bohrungen versehen werden, die eine einfache
Wandbefestigung der Gehäuse ermöglichen.
Besonders vorteilhaft ist eine Kombination der Merkmale nach den Ansprüchen
5 und 6. In diesem Fall kann das Bodenteil durch eine abgewinkelte Platte gebildet
werden, die unsichtbar in dem Zwischenraum zwischen den Flanschen liegt.
Die Verbindungseinrichtungen brauchen in diesem Fall lediglich einen Versatz
der Gehäuse in Einschubrichtung zu verhindern, während ein Versatz in der
hierzu senkrechten Ebene durch das Gefüge der Wabenstruktur verhindert
wird.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer einzelnen Archivbox;
Fig. 2 eine Frontansicht des unteren Teils der Archivbox gem. Fig. 1;
Fig. 3 einen Einsatz für die Archivbox;
Fig. 4 eine mit Hilfe von Einsätzen gem. Fig. 3 auf ein kleineres Kassettenformat
umgerüstete Archivbox;
Fig. 5 eine Frontansicht eines Kassettenarchivs mit mehreren zu einer
Wabenstruktur zusammengefügten Archivboxen gem. Fig. 1;
Fig. 6-8 verschiedene Ausführungsformen von Verbindungseinrichtungen
für die Archivboxen;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht einer Flanschecke der Archivbox;
Fig. 10 eine perspektivische Teilansicht eines in der Flanschecke verrastbaren
Verbindungsteils;
Fig. 11A
bis 11C verschiedene Phasen bei der Herstellung einer Rastverbindung
zwischen der Flanschecke und dem Verbindungsteil;
Fig. 12 eine Explosionsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer Eckverbindung zwischen Archivboxen;
Fig. 13 ein modifiziertes Ausführungsbeispiel eines Verbindungsteils;
Fig. 14 ein Verbindungsteil gem. einem weiteren Ausführungsbeispiel;
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht einer Flanschecke der Archivbox;
Fig. 16 eine modifizierte Ausführungsform des Flansches der Archivbox;
Fig. 17 eine Teilansicht eines Kassettenarchivs mit einem Verbindungsteil
gem. Fig. 14; und
Fig. 18 einen Teilschnitt durch die Wände und Randflansche zweier Archivboxen
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist eine annähernd würfelförmige Archivbox 10 aus Acryl dargestellt.
Die Archivbox ist an der Vorderseite offen und an der Rückseite entweder ebenfalls
offen oder durch eine Rückwand abgeschlossen. Auf der Bodenwand 12 der
Archivbox ist eine Serie paralleler Führungsstege 14, 16 angeordnet, die von der
vorderen Öffnung 18 der Archivbox zur Rückseite verlaufen und Einschubfächer
20 für Compactdisc-Kassetten bilden. Entsprechende Führungsstege sind in
nicht erkennbarer Weise auch an der oberen Wand 22 der Archivbox vorgesehen.
Wie deutlicher in Fig. 2 zu erkennen ist, wechselt jeweils ein fest angebrachter
Führungssteg 14 mit einem lösbar in eine Schwalbenschwanznut 24 eingeschobenen
Führungssteg 16 ab. Der Abstand zwischen einem Führungssteg 14 und
dem benachbarten Führungssteg 16 entspricht annähernd der Breite einer Einzelkassette
26. Wenn einer der Führungsstege 16 aus der zugehörigen Schwalbenschwanznut
24 herausgezogen wird, erhält man ein Einschubfach 28 von annähernd
der doppelten Breite, in das eine Doppelkassette 30 eingeschoben werden
kann. Die lösbaren Führungsstege 16 können aus Acryl oder einem farbigen
Kunststoff bestehen. Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, weisen die Führungsstege 14
und die oberhalb der Bodenfläche liegenden Bereiche der Führungsstege 16 jeweils
ein umgekehrt T-förmiges Profil auf, so daß sie die eingeschobenen Kassetten
26, 30 in Abstand zu der Bodenwand 20 halten. Auf diese Weise wird ein Verkratzen
der Oberfläche der Bodenwand 20 verhindert.
In einer modifizierten Ausführungsform, die in der Zeichnung nicht dargestellt
ist, sind sämtliche Führungsstege auswechselbar, so daß eine noch größere Flexibilität
bei der Änderung der Fachaufteilung besteht. Wahlweise können anstelle
der entfernten Führungsstege auch Blindstege eingeschoben werden, die die
Nuten 24 verschließen, damit kein Staub in diese Nuten eindringt. Die Blindstege
sind vorzugsweise an ihrer nach oben aus der Nut 24 herausragenden Kante
abgeflacht, so daß sie die eingestellten Kassetten lediglich von unten abstützen,
ohne ihnen seitliche Führung zu geben. Dies ermöglicht auch das Einstellen von
Kassetten, die nicht dem Rastermaß der Nuten 24 entsprechen. Ein Beispiel eines
Blindsteges ist in Fig. 2 mit dem Bezugszeichen 16′ bezeichnet.
Gemäß Fig. 1 ist die Archivbox 10 am vorderen und am hinteren Ende mit einem
nach außen vorspringenden, umlaufenden Flansch 32 bzw. 34 versehen. Die
Flansche 32, 34 sind an den Ecken 36 unter einem Winkel von 45 Grad abgeschrägt
und weisen in dem abgeschrägten Bereich jeweils eine in Umfangsrichtung
verlaufende Nut 38 auf, deren Querschnitt einem Kreissegment mit einem
Bogenwinkel von etwas mehr als 180 Grad entspricht. Die Flansche 32, 34 mit
den Nuten 38 dienen zur Verbindung der Archivbox 10 mit weiteren Archivboxen,
wie weiter unten näher erläutert werden soll. Der Flansch 34 ist gemäß Fig. 1
mit Bohrungen 40 versehen, die es gestatten, die Archivbox an eine Wand
anzuschrauben.
Fig. 3 zeigt einen Einsatz 42, der nach Entfernen der Führungsstege 16 in die
Archivbox 10 eingesetzt werden kann, indem er mit seinen Fußstegen 44 in die
Schwalbenschwanznuten 24 der Archivbox eingeführt wird. Der Einsatz 42 bildet
eine Zwischenwand 46, die auf der von den Fußstegen 44 abgewandten Seite
mit Führungsstegen 48 versehen ist. Wenn zwei vorzugsweise baugleiche Einsätze
42 in der Fig. 4 gezeigten Weise an der Bodenwand 12 und der oberen Wand
22 der Archivbox 10 befestigt werden, so werden durch die Führungsstege 48
Einschubfächer 50 für Kassetten 52 eines kleineren Formats, beispielsweise
Tonbandkassetten, gebildet.
Fig. 5 zeigt ein Kassettenarchiv 54, das durch eine Vielzahl wabenförmig zusammengefügter
Archivboxen 10 gebildet wird. Die in der untersten Reihe angeordneten
Archivboxen 10 stehen auf den abgeschrägten Ecken 36 der Flansche
32, 34 und werden durch ein Bodenteil 56 in Position gehalten. Das Bodenteil 56
hat die Form einer zickzackförmig jeweils unter einem Winkel von 90 Grad abgewinkelten
Platte, bei der die Länge der einzelnen Schenkel 58 der Kantenlänge
der Archivbox 10 und die Breite der lichten Weite zwischen den Flanschen 32, 34
der Archivbox 10 entspricht. Das Bodenteil 56 liegt in dem zwischen den Flanschen
32, 34 der Archivboxen gebildeten Zwischenraum und unterstützt jeweils
zwei aneinandergrenzende Wände jeder Archivbox. Die Archivboxen 10 der höheren
Lage liegen auf Lücke in den durch die Archivboxen der nächsttieferen Lage
gebildeten Vertiefungen und sind somit in seitlicher Richtung in Fig. 5 formschlüssig
festgelegt. In der Richtung senkrecht zur Zeichenebene in Fig. 5 sind
die Archivboxen 10 so miteinander fluchtend ausgerichtet, daß ihre Flansche
32, 34 mit ihren Außenflächen flach aneinanderliegen. Ein Versatz der Archivboxen
in der Richtung senkrecht zur Zeichenebene - und damit ein Abgleiten der
Flansche voneinander - kann im Bedarfsfall durch geeignete Verbindungseinrichtungen
verhindert werden. Die Verbindungseinrichtungen können durch in
Längsrichtung der Flansche verlaufende Nuten und Federn gebildet werden. Gemäß
Fig. 6 und 7 weisen die Federn 60, 62 entweder ein Doppel-T-Profil
oder ein einfaches T-Profil auf und sind lösbar in entsprechende Schwalbenschwanznuten
64 der Flansche 32, 34 eingeschoben. Die zur Aufnahme der Federn
60 oder 62 dienenden Nuten in den Flanschen der angrenzenden Archivboxen
können mit den Schwalbenschwanznuten 64 identisch sein.
Fig. 8 zeigt ein Verbindungsteil 66, das speziell für die Verwendung zusammen
mit den Archivboxen gemäß Fig. 1 vorgesehen ist. Das in Fig. 8 vergrößert dargestellte
Verbindungsteil 66 hat die Form einer quadratischen Platte, deren
Grundriß dem durch die aneinandergrenzenden abgeschrägten Ecken 36 der
Archivboxen 10 gebildeten Quadrat entspricht. An allen vier Kanten des Verbindungsteil
66 sind Federn oder Wülste 68 ausgebildet, die in die Nuten 38 der
Flanschecken 36 eingreifen.
Fig. 9 und 10 zeigen vergrößerte perspektivische Darstellungen der Flanschecke
36 und eines modifizierten Verbindungsteils 66, bei dem durch einen mittig
durch den Wulst 68 und die Kante der quadratischen Platte verlaufenden
Schlitz 70 zwei federnde Zungen 72 gebildet werden. Bei dieser Ausführungsform
kann das Verbindungsteil 66 elastisch in den Nuten 38 der Flanschecken
verrastet werden, wie in Fig. 11A bis 11C veranschaulicht ist.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verbindungssystems für die Archivboxen
10 ist in Fig. 12 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind die Flanschecken
36 nicht abgeschrägt, und die Nut 38 verläuft winklig durch die Flanschecke.
Am Grund der Nut 38 ist an beiden Enden eine Sackbohrung 74 vorgesehen.
Ein kreuzförmiges Verbindungsteil 76 ist so dimensioniert, daß es vollständig
in den Nuten 38 verschwindet, wenn die vier aneinandergrenzenden
Flanschecken der Archivboxen fest zusammengefügt werden. Durch die Balken
des kreuzförmigen Verbindungsteils wird somit eine formschlüssige Verbindung
zwischen den Flanschen der Archivboxen hergestellt, so daß eine relative
Verlagerung der Archivboxen in der zur Ebene der Flansche 32 senkrechten
Ebene verhindert wird. An den freien Enden der Balken des kreuzförmigen Verbindungsteils
76 ist jeweils auf einer Seite eine tropfenförmige Verdickung 78
angeformt, die in eine der Sackbohrungen 74 eingreift. Durch diesen Eingriff
werden jeweils zwei diagonal gegenüberliegende Archivboxen in einer Richtung
in der Ebene der Flansche 32 formschlüssig zusammengehalten. Da entsprechende
Verbindungen auch an den anderen Eckpunkten Archivboxen vorgesehen
sind, ergibt sich insgesamt ein starres Gefüge, bei dem die Archivboxen in
jeder Richtung formschlüssig miteinander verbunden sind. Die endständigen
Archivboxen der Wabenstruktur werden durch T-förmige Verbindungsteile 80
der in Fig. 13 gezeigten Art miteinander verrastet.
Beim Aufbau einer Wabenstruktur mit dem in Fig. 12 und 13 gezeigten Verbindungssystem
können die einzelnen Archivboxen mit den kreuzförmigen Verbindungsteilen
76 schrittweise zusammengefügt werden, da diese Verbindungsteile
jeweils nur auf einer Seite mit einer tropfenförmigen Verdickung 78 versehen
sind. Wenn drei an einer Ecke zusammenstoßende Archivboxen zusammengefügt
sind, kann die vierte Archivbox zunächst in einer leicht gekanteten Stellung
angesetzt und dann unter Überwindung eines gewissen Rastwiderstands in die
endgültige Position gebracht werden, wobei die tropfenförmigen Verdickungen
an allen sechs Ecken, die an benachbarte Archivboxen angrenzen, gleichzeitig in
die zugehörigen Sackbohrungen 74 einrasten. An den Außenflächen der Wabenstruktur
werden die T-förmigen Verbindungsteile 80 unter vorübergehender
elastischer Verformung in die Nuten 38 und Sackbohrungen 74 der Flansche
eingerastet.
Fig. 14 bis 17 zeigen mögliche Abwandlungen des Verbindungssystems. Gemäß
Fig. 14 wird ein Verbindungsteil 82 durch zwei an einer Längsseite miteinander
verbundene Zylinder gebildet. Die Flansche 32 und 34 sind in ihren Außenflächen
mit umlaufenden Nuten 84 gemäß Fig. 15 oder Fig. 16 versehen.
Zur Verbindung von benachbarten Archivboxen 10 wird gemäß Fig. 17 das Verbindungsteil
14 so eingesetzt, daß es mit einem Zylinder in die Nut 84 der einen
Archivbox und mit dem anderen Zylinder in die Nut 84 der anderen Archivbox
eingreift. Das Verbindungsteil 14 wird dabei entweder in die Nuten 84 eingerastet
oder vom Ende her eingeschoben.
In Fig. 18 ist schließlich eine weitere Möglichkeit zur formschlüssigen Verbindung
benachbarter Archivboxen in der Richtung senkrecht zu den Flanschen
32, 34 veranschaulicht. Dieses Verbindungssystem eignet sich besonders für Wabenstrukturen
der in Fig. 17 gezeigten Art, bei der die Archivboxen 10 geneigt
angeordnet sind. Die beiden unteren Seiten- oder Bodenwände sind in Fig. 17
mit 12 und 12′ bezeichnet, und die beiden oberen Seitenwände sind in Fig. 17
mit 22 und 22′ bezeichnet. Gemäß Fig. 18 weisen die Flansche 32 und 34 im Bereich
der Wände 20, 20′ einerseits und im Bereich der Wände 22, 22′ andererseits
zueinander komplementäre Eingriffskonturen 86 auf. Die in Fig. 18 als
Stufen in den Außenflächen der Flansche ausgebildeten Eingriffskonturen können
wahlweise auch durch Abschrägungen der Flansche gebildet werden.
Claims (13)
1. Kassettenarchiv für Ton- und/oder Bildträgerkassetten, mit einem kastenförmigen,
an der Frontseite offenen Gehäuse (10), bei dem die Innenflächen von
wenigstens zwei gegenüberliegenden Wänden (12, 22) mit Führungsstegen
(14, 16) zur Bildung von Einschubfächern (20, 28) für die Kassetten (26, 30) versehen
sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige der Führungsstege
(16) lösbar in Nuten (24) oder Ausnehmungen der Wände eingesteckt
sind.
2. Kassettenarchiv nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbaren
Führungsstege (16) mit einem Schwalbenschwanzprofil in hinterschnittene
Nuten (24) des Gehäuses (10) eingeschoben sind.
3. Kassettenarchiv nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch mehrere
Sätze lösbarer Führungsstege (16), die sich in ihrer Farbe unterscheiden.
4. Kassettenarchiv nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch einen anstelle der lösbaren Führungsstege (16) in das Gehäuse (10) einsetzbaren
Einsatz (42), der in dem Gehäuse eine Zwischenwand (46) mit Führungsstegen
(48) zur Bildung von Einschubfächern (50) für ein anderes Kassettenformat
bildet.
5. Kassettenarchiv nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der
vorstehenden Ansprüche, mit mehreren Gehäusen (10), die zu einer ein- oder
zweidimensionalen Wabenstruktur (54) zusammengefügt sind, gekennzeichnet
durch ein zickzackförmig profiliertes Bodenteil (56), dessen Profil der gezackt
verlaufenden unteren Randkontur der Wabenstruktur (54) angepaßt ist.
6. Kassettenarchiv nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5 oder nach Anspruch 5,
mit Verbindungseinrichtungen (60; 62; 66; 76, 80, 82; 86) zur Verbindung der aneinandergrenzenden Gehäuse (10), dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse
(10) in der Ebene ihrer frontseitigen Öffnung (18) und in der Ebene ihrer
Rückseite mit umlaufenden, nach außen vorspringenden Flanschen (32, 34) wesentlicher
Dicke versehen sind und daß benachbarte Gehäuse durch die an den
Flanschen angeordneten Verbindungseinrichtungen derart gehalten sind, daß
sie mit den Außenflächen ihrer Flansche aneinanderliegen.
7. Kassettenarchiv nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen
als in Längsrichtung der Flansche (32, 34) verlaufende
Nut/Federverbindungen (60; 62; 68, 38; 76, 80, 38; 82, 84) gestaltet sind.
8. Kassettenarchiv nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche
(32, 34) an den Ecken (36) der Gehäuse (10) abgeschrägt sind und Nuten
(38) in den abgeschrägten Abschnitten ihrer Außenfläche aufweisen und daß die
zugehörigen Federn (68) an quadratischen Verbindungsteilen (66) ausgebildet
sind, deren Dicke der Dicke der Flansche und deren Kantenlänge der Länge der
Abschrägungen der Flansche entspricht.
9. Kassettenarchiv nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder
der Verbindungsteile (66) einschließlich der Federn (68) durch Schlitze
(70) in jeweils zwei federnde Zungen (72) unterteilt sind, die eine Verrastung
der Federn (68) in den Nuten (38) gestatten.
10. Kassettenarchiv nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten
(38) winklig in den Ecken (36) der Flansche (32, 34) verlaufen und daß die Federn
durch kreuzförmige oder T-förmige steile Verbindungsteile (76, 80) gebildet
werden, die vollständig von den Nuten (38) der aneinandergrenzenden Flanschecken
(36) aufgenommen werden.
11. Kassettenarchiv nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
kreuzförmigen Verbindungsteile (76) an allen vier Enden mit je einer seitlich, in
der Ebene des Kreuzes, von der Mitte des Kreuzes aus gesehen in derselben
Richtung vorspringenden Verdickung (78) versehen ist, und daß am Grund der
Nuten (38) der Flansche Vertiefungen (74) zur Aufnahme der Verdickungen (78)
ausgebildet sind.
12. Kassettenarchiv nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Verbindungsteile
(82), die die Form zweier nebeneinanderliegend miteinander verbundener
Zylinder aufweisen und in Nuten (84) der Flansche (32, 34) einrastbar oder vom
Ende her einschiebbar sind.
13. Kassettenarchiv nach Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flansche (32, 34) an den einander gegenüberliegenden Seitenwänden
(12 und 22, 12′ und 22′) des Gehäuses (10) zueinander komplementäre Eingriffskonturen
(86) aufweisen, die die aneinandergrenzenden Gehäuse (10) in
Einschubrichtung der Kassetten miteinander ausgerichtet halten.
Priority Applications (3)
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