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DE9208671U1 - Vorrichtung zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe

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Publication number
DE9208671U1
DE9208671U1 DE9208671U DE9208671U DE9208671U1 DE 9208671 U1 DE9208671 U1 DE 9208671U1 DE 9208671 U DE9208671 U DE 9208671U DE 9208671 U DE9208671 U DE 9208671U DE 9208671 U1 DE9208671 U1 DE 9208671U1
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filling chamber
basin
conveyor
shaft
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Description

BIB-008gDE
26. Juni 1992
BESCHREIBUNG
Vorrichtung zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe.
Aus Gründen des Umweltschutzes und insbesondere auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus werden in verstärktem Maße Vorrichtungen zur Wiederaufbereitung von Restbeton verwendet . Benutzer sind sowohl betonverarbeitende als auch betontransportierende Betriebe. Mit solchen Vorrichtungen wird verhindert, daß Restmengen von Beton und/oder Zementschlämmen in die öffentliche Kanalisation gelangen oder mehr oder weniger planmäßig irgendwo auf den Baustellen abgekippt werden. Mit derartigen Vorrichtungen werden der im Restbeton enthaltene Sand und Kies zurückgewonnen und das mit dem Restbeton anfallende Zementschlamm-Wasser bei der Herstellung von neuem Beton mitverwendet und damit diese Stoffe dem Recycling zugeführt .
STAND DER TECHNIK 25-
/ - Durch das DE-G 91 00 177 ist ein Auswaschtrog für Restbeton *·" bekannt. Dieser Auswaschtrog dient zur Wiederaufbereitung von Restbeton. Der Trog besitzt eine Vorwasch- und eine Feinwaschkammer, die in Strömungsrichtung hintereinander in dem behälterartigen Gehäuse angeordnet sind. Gegen die Materialflußrichtung wird Frischwasser in den Trog eingeleitet, so daß optimale Waschergebnisse erzielt werden. Am Ende der Feinwaschkammer wird über ein Becherrad der aus dem Restbeton wiedergewonnene Sand und Kies kaskadenartig auf eine Förderschnecke umgeladen und aus dem Auswaschtrog heraustranspor-
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tiert. Die Förderrinne dieser Förderschnecke besteht aus
einem hoch verschleißfesten Kunststoff, so daß ein Verkanten von Sand- und Kiesbestandteilen zwischen dem eigentlichen
Schneckenkörper und dem die Förderschnecke umgebenden Gehäuse und damit ein Verklemmen dieser Teile zwischen den einzelnen Bauteilen nicht möglich ist. Dadurch ist ein sicherer Transport der Sand- und Kiesbestandteile aus dem Auswaschtrog heraus möglich. Durch die Verwendung dieser Kunststoffbahn kann die Förderschnecke auch sehr geräuscharm betrieben werden.
Derartige Auswaschtröge sind aufgrund ihrer gesamten Konzeption insbesondere für Betriebe besonders geeignet, bei denen relativ viel Restbeton anfällt. Solche Betriebe sind beispielsweise Transportbetonwerke, wo in den Transportbeton-
fahrzeugen oftmals jeweils 1/4 Kubikmeter und mehr Restbeton zurückbleibt, wenn diese von ihren Fahrten in das Transportbetonwerk zurückkommen. Dadurch fällt im Laufe eines Tages
relativ viel Restbeton an.
In wirtschaftlicher Hinsicht läßt sich ein derartiger Auswaschtrog nicht ganz so günstig betreiben, wenn im Verhältnis zum anfallenden Wasser wenig fester Restbeton anfällt. Solches trifft beispielsweise für Betonwerke zu. Dort ist der
Anfall von mit Zementschlämmen verunreinigtem Wasser, das
beispielsweise zu Reinigungszwecken beim Herstellen der einzelnen Betonchargen verwendet wird, im Verhältnis zu dem
festen Restbetonanfall sehr groß. Der Einsatz von Auswaschtrögen der bekannten Art ist grundsätzlich möglich und bringt auch die technisch gewollten Vorteile, wie das recyclen der
im Restbeton vorhandenen Bestandteile, nur ist der investive Einsatz relativ hoch und der Betrieb derartiger Auswascheinrichtungen nicht besonders günstig.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe anzugeben, die auch bei Betonwerken und damit in Betrieben wirtschaftlich günstig eingesetzt werden kann, in denen der Anfall von Restbeton bezogen auf die anfallende Menge von mit Zementschlemmen versetztem Wasser relativ gering ist.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des nspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbereitung von mit Zuschlagstoffen versetztem Schmutzwasser der eingangs genannten Art zeichnet sich dementsprechend dadurch aus, daß die Einfüllkammer für das mit Zuschlagstoffen versetzte Schmutzwasser niveaumäßig oberhalb des im Schmutzwasserbecken vorhandenen Schmutzwassers angeordnet ist. Das im Schmutzwasserbecken umgewälzte Schmutzwasser stellt das recycelfähige Wasser dar, das beim Herstellen von frischem Beton mitverwendet werden kann. Zu diesem Zweck ist es an sich bekannt, eine Leitungsverbindung zwischen einem Schmutzwasser-Auffangbecken und einer Mischanlage vorzusehen.
Eine derartige Vorrichtung kann sehr einfach realisiert werden. So kann das Schmutzwasserbecken irgend ein beliebiges Becken sein, für das allerdings sichergestellt werden muß, daß die in ihm vorhandene Schmutzwassermenge - beispielsweise mit Hilfe eines Rührwerks - umgewälzt werden kann. Durch das Umwälzen wird verhindert, daß sich die im Schmutzwasser vorhandenen Feinteile wie z. B. Zementpartikel auf dem Beckenboden absetzen und dort festbacken können. Die anfallenden mit Zuschlagstoffen versetzten Schmutzwassermengen werden in eine
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Einfüllkammer eingeleitet, aus der dann die Schmutzwasseranteile in das Becken frei herausströmen können, da die Einfüllkammer niveaumäßig oberhalb des im Schmutzwasserbecken vorhandenen Schmutzwassers positioniert ist. Wenn die Einfüllkammer sich mit Zuschlagstoffen wie beispeilsweise Sand- und Kiesbestandteilen angefüllt hat, kann die Einfüllkammer aus dem Schmutzwasserbecken herausgehoben und entleert werden. Andererseits ist es auch möglich, mit einem Raumfahrzeug die Einfüllkammer von den Zuschlagstoffen wie Sand- und Kiesbestandteilen zu befreien. Solche Räumwerkzeuge können baggerartige Geräte sein. Die mit Zuschlagstoffen versetzten Schmutzwassermengen können auch auf einen über dem Becken angeordneten Siebboden geleitet werden, von wo das Schmutzwasser dann direkt in das darunterliegende Becken gelangen kann.
Die Zuschlagstoffe können manuell oder mit Geräten vom Siebboden entfernt werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist dieses Räumwerkzeug eine Fördereinrichtung in Form eines Schmeckenförderers, wie er bei Transportbetonwerken eingesetzt wird. Es eignet sich auch ein anderer an sich bekannter Schneckenförderer, bei dem aus Gründen des Lärmschutzes aber auch aus technischen Gründen, um ein Verkanten bei den Kies- und Sandbestandteilen zwischen der eigentlichen Förderschnecke und dem diese umgebenden Gehäuse zu verhindern, ein Kunststoffbelag als Förderrinne verwendet wird. Die Verwendung dieser Fördereinrichtung ist grundsätzlich bekannt. Für die vorliegende erfindungsgemäße Vorrichtung ist diese Fördereinrichtung so speziell ausgebildet, daß sie in die Einfüllkammer räumlich gut passend eingesetzt werden kann. Zusätzlich ist wegen des großen Wasseranfalls in derartigen Auswaschvorrichtungen die Kunststoffbahn in ihrem unteren Bereich wasserdurchlässig ausgebildet, um möglichst viel Wasser aus der Fördereinrichtung nach unten fließen zu lassen und dadurch zu verhindern, daß Wasser mit Kies- und Sandbestandteilen zusammen nach oben aus der Auswaschvorrichtung heraustransportiert wird. Ganz
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allgemein ist festzustellen, daß sich grundsätzlich auch andere Austrageinrichtungen wie z. B. die in Transportbetonwerken oftmals verwendeten Schneckenförderer einsetzen lassen. Allerdings sollte sichergestellt sein, daß durch die Austrageinrichtung möglichst wenig Wasser mit aus dem Becken herausgefördert wird.
Nach einem anderen ganz wesentlichen Merkmal der Erfindung ist diese Fördereinrichtung wie zum Bespiel die Förderschnecke integraler Bestandteil der Einfüllkammer. Auf diese Weise ist es möglich, diese für die Auswaschvorrichtung wesentlichen Bestandteile in vorhandene Becken nachträglich einsetzen zu können. Dadurch können vorhandene Absetzbecken auf einfache Weise nachgerüstet und zu Auswaschvorrichtungen umgerüstet werden. Dieses ist durch die geometrisch problemlose Zuordnung von Einfüllkammer zu eigentlichem Schmutzwasserbecken möglich und dadurch durch die Möglichkeit, irgendein vorhandenes Schmutzwasserbecken zu benutzen.
Die für die Auswaschvorrichtung erforderliche Einfüllkammer braucht dadurch, daß relativ viel Schmutzwasser und dementsprechend relativ wenig fester Restbeton anfällt, wesentlich weniger, vorzugsweise höchstens 20 Prozent Fassungsvermögen relativ zu dem des eigentlichen Schmutzwasserbeckens aufweisen. Durch die bereits angesprochene Nachrustmöglichkeit ergibt sich, daß die Einfüllkammer sowohl innerhalb des eigentlichen Schmutzwasserbeckes als auch außerhalb und damit separat zu demselben angeordnet sein kann. Sofern die Einfüllkammer außerhalb des Schmutzwasserbeckens angeordnet ist, was sich bei nachträglichen Umrüstarbeiten anbieten kann, muß natürlich eine Leitungsverbindung zwischen der Einfüllkammer und dem Schmutzwasserbecken geschaffen werden.
Um die Nachrüstarbeiten so wirtschaftlich günstig wie möglich zu gestalten und möglichst wenig Umbaumaßnahmen am möglicher-
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weise vorhandenen Schmutzwasserbecken vornehmen zu müssen, hat es sich als sinnvoll herausgestellt, auch sonstige Aggregate, die bei der Auswaschvorrichtung verwendet werden können oder müssen, zusammen mit der Förderaustragvorrichtung als insgesamt ein einziges Bauteil bereitzustellen. Dadurch braucht bei Nachrüstarbeiten lediglich dieses eine, aus mehreren Aggregaten bestehende Bauteil auf ein Aufsatzbecken aufgesetzt bzw. in dasselbe integriert zu werden.
Solche zusätzlichen Aggregate können beispielsweise eine Niveauregulierung für den Wasserstand im Schmutzwasserbecken sein. Eine derartige Niveauregulierung wird sinnvollerweise dazu verwendet, um sicherzustellen, daß die Umwälzeinrichtung für das Schmutzwasser immer mit Wasser bedeckt bleibt. Ein Trockenlaufen eines beispielsweise Rührwerks wird dadurch verhindert. Außerdem kann mit dieser Niveauregulierung verhindert werden, daß zu viel Schmutzwasser (Recyclingwasser) für die Betonherstellung abgezogen wird. Sollte zu viel Schmutzwasser benötigt werden, könnte auch Frischwasser in das Schmutzwasserbecken bzw. in die Einfüllkammer eingeleitet werden. Dieses zusätzlich einzuleitende Wasser könnte auch Schmutzwasser oder sonstiges verunreinigtes Wasser sein. In diesem Zusammenhang hat es sich als sinnvoll herausgestellt, dieses zusätzlich einzuleitende Wasser unter Hochdruck einzuleiten, und zwar insbesondere in den Bereich der Einfüllkammer und dort in den unteren Bereich der Austragvorrichtung hinein. Mit Hilfe dieses Wassers kann dann der Bereich der Einfüllkammer und dabei insbesondere auch der untere Bereich der Austragvorrichtung zumindest vorgereinigt werden. Diese Reinigung braucht keine eigentliche Reinigung zu sein sondern sollte zusätzlich verhindern, daß sich die im Bereich der Einfüllkämmer vorhandenen Restbetonbestandteile dort festsetzen können.
Die Merkmale der Ansprüche können im Hinblick auf die erfindungsgemäße Vorrichtung miteinander beliebig kombiniert wer-
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den, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
^ Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen: 10
Fig. 1 einen schematisierten Querschnitt durch eine Auswaschvorrichtung nach der Erfindung in einer ersten Ausführungsart,
Fig. 2 eine der Fig. 1 ähnliche Vorrichtung nach der Erfindung in einer zweiten Ausführungsart und
Fig. 3 eine der Fig. 1 ähnliche Vorrichtung nach der Erfindung in einer dritten Ausführungsart. 20
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Eine zur Wiederaufbereitung von mit Zuschlagstoffen versetztem Schmutzwasser verwendete Auswaschvorrichtung 10 weist ein sogenanntes Schmutzwasserbecken 12 auf. Dieses Becken 12 kann ein bereits vorhandenes Betonbecken sein, so wie es als Absetzbecken in der betonverarbeitenden Industrie bereits vorhanden ist.
In dem Becken 12 ist bis zu einem Niveau 14 Schmutzwasser 16 vorhanden. Dieses Schmutzwasser 16 ist zementverunreinigtes Wasser, das beim Herstellen von Beton in Mischanlagen oder beim Transportieren von Beton anfällt. Das Schmutzwasser 16 kann bei der Herstellung von Beton wieder verwendet und damit recycelt werden. Zu diesem Zweck wird das Schmutzwasser 16
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von einer Tauchpumpe 18 angesaugt und in eine beispielsweise zu einer Mischanlage führenden Leitung 19 hineingedrückt. Sowohl die Bestandteile der Pumpe 18 als auch der Leitung 19 sind hochkorrosionsfest ausgebildet.
Über eine Niveauregulierung 20 wird der Wasserstand und damit das Niveau 14 überwacht. Sofern der Wasserstand zu stark in dem Becken 12 absinken sollte, wird das Absaugen von Schmutzwasser 16 mittels der Pumpe 18 verhindert. Außerdem wird durch die Niveauregulierung 20 verhindert, daß das von oben in das Schmutzwasser 16 eintauchende Rührwerk 22 trockenläuft. Von diesem Rührwerk 22 wird das Schmutzwasser 16 im vorliegenden Beispielsfall von oben nach unten in dem Becken 12 umgewälzt, so wie das durch die Pfeile 24 schematisiert dargestellt ist. Dadurch wird verhindert, daß sich die in dem Schmutzwasser vorhandenen feinen Zementbestandteile an dem Boden bzw. den Wänden des Beckens 12 festsetzen. Statt des Rührwerks 22 kann auch jede andere geeignete Umwälzeinrichtung verwendet werden.
Von oben ragt in das Becken 12 eine Austragvorrichtung 30 hinein. Diese Austragvorrichtung 30 besitzt in ihrem unteren Bereich, mit dem sie in das Becken 12 hineinragt, boden- bzw. wandartige Trennwände 32. Diese Trennwände 32 sind innerhalb des Bereiches des Beckens 12 siebartig und damit wasserdurchlässig ausgebildet. Von oben sind die Trennwände 32 durch einen Rost 34 verbunden. Der von den Trennwänden 32 und dem Rost 34 umhüllte Innenraum 36 stellt die Einfüllkammer 38 dar.
Durch den Rost 34 hindurch wird der anfallende Restbeton und die dabei anfallende Schmutzwassermenge in die Einfüllkammer 38 und damit in das Innere 36 dieser Kammer eingefüllt. Die Wasserbestandteile gelangen durch die siebartigen Trennwände 32 in das eigentliche Becken 12 hinein, wo sie das Schmutzwasser 16 bilden. Die in der Einfüllkammer 38 zurückgebliebenen Kies- und Sandbestandteile (Zuschlagstoffe) gelangen _g_
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in den Bereich der Austragvorrichtung 30. Dort werden Sie von dem Schneckenförderer 40 nach oben, d. h. in der Zeichnung nach links oben transportiert und fallen von dort aus der gesamten Auswaschvorrichtung 10 heraus. Die abfallende Kies- und Sandmenge ist gestrichelt mit dem Bezugszeichen 44 dargestellt. Von oben ragt ein Einlaßkanal 50 in Richtung auf die Einfüllkammer 38. Durch diesen Kanal 50 kann Frischwasser oder Schmutzwasser 16 eingeleitet werden. Sofern der Kanal so positioniert ist, daß er direkt in den unteren Bereich der Austragvorrichtung 30 hineinragt, kann durch Einleiten des Wassers auch die Austragvorrichtung 30 gereinigt und damit verhindert werden, daß sich Klumpen aus Zuschlagstoffen in der Austragvorrichtung 30 festsetzen können.
Die Austragvorrichtung 30 ist bei der Ausbildung gemäß Fig. als Schneckenförderer 40 ausgebildet. Ein derartiger Förderer hat sich als sehr sinnvoll herausgestellt. Neu an dieser Austragvorrichtung 30 ist, daß die die Schneckenwände umgebende Kunststoffbahn 52 im unteren Bereich mit Perforationen 53 ausgebildet ist. Dadurch wird erreicht, daß das im unteren Bereich der Austragvorrichtung 30 anfallende Wasser möglichst schnell aus der Austragvorrichtung 30 hinaus in die Einfüllkammer 38 zurückfließen kann und nicht mit nach oben aus der Austragvorrichtung 30 zusammen mit den Zuschlagstoffen, wie den Kies- und Sandbestandteilen, herausgefördert wird.
Die Austragvorrichtung 30 weist eine drehbare Hohlwelle 56 auf, so wie sie in dem Gebrauchsmuster 91 00 176 näher beschrieben ist. So ist innerhalb dieser Welle 56 ein stabförmiges Lagerelement in Richtung der Längsachse 58 angeordnet, das unten an einer der Trennwände 32 angeschlossen ist. Am freien Ende dieses Lagerelements und zusätzlich in etwa im Dittelpunkt desselben ist jeweils zwischen dem Lagerelement und der Hohlwelle 56 ein Lager angeordnet. Auf diese Weise kann die Lagerausbildung für die Welle 56 außerhalb des Naß-
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bereichs angeordnet werden. Dadurch ist eine sehr lange Standzeit der Lager und damit der Austragvorrichtung möglich.
Bei der in Fig. 2 schematisch dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.2 ist im Gegensatz zu der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung 10 eine Einfüllkammer 38.2 und eine Austragvorrichtung 30.2 als ein einziger Baukörper ausgebildet. Auch das Rührwerk 22 ist an dieser Austragvorrichtung 30.2 bzw. an den Bauteilen der Einfüllkammer 38.2 befestigt. Auf diese Weise ist es möglich, an einem beispielsweise vorhandenen Becken 12.2 ein einziges zusätzliches Bauteil, nämlich die Einfüllkammer zusammen mit der Austragvorrichtung und dem Rührwerk, vorzusehen. Gegebenenfalls könnte auch eine Niveauregulierung 20 an diesem Bauteil bereits vorhanden sein. Die Pumpe 18 mit der Leitungsverbindung 19 könnte ebenfalls an dem Bauteil mit angebracht sein oder in dem Becken 12 bereits vorhanden sein, da bereits heute sogenannte Absetzbecken, die mit dem Becken 12 funktionell teilweise vergleichbar wären, bereits vorhanden sein können. Diese Einrichtungen brauchten daher nicht in allen Fällen durch neue Aggregate ersetzt zu werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Austragvorrichtung 30.2 kann irgendeine geeignete, insbesondere auch die Austragvorrichtung 30 (Fig. 1) sein.
Bei der in Fig. 3 dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.3 ist ein Becken 12.3 dargestellt, das das in Fig. 1 oder 2 dargestelle Becken 12 bzw. 12.2 sein könnte. So kann dieses Becken bereits vorhanden und die übrigen Aggregate nur nachgerüstet werden oder es könnte dieses Becken auch zusammen mit den anderen Aggregaten am gewünschten Betriebsort bereitgestellt werden.
In diesem Becken 12.3 ist wiederum eine Umwälzseinrichtung vorhanden, die im vorliegenden Beispielsfall in Form des auch
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bei den Fig. 1 und 2 dargestellten Rührwerks 22 ausgebildet ist. Das Rührwerk wird jeweils von einem Motor 23 angetrieben. Mit Hilfe der Tauchpumpe 12 wird das im Becken 12.3 gespeicherte Schmutzwasser in die Leitung 19 gedrückt. Über die Leitung 19 gelangt das Schmutzwasser dann beispielsweise wieder zurück zu einer Betonmischanlage.
Seitlich neben dem Becken 12.3 ist eine Einfüllkammer 38.3 vorhanden. Diese Einfüllkammer 38.3 dient zur Aufnahme des mit Zuschlagsstoffen versetzten Schmutzwassers in gleicher Weise wie die Einfüllkammern 38 bzw. 38.2 bei Fig. 1 bzw. Fig. 2. Aus der Einfüllkammer 38.3 fließt das Schmutzwasser mit den Feinpartikeln durch eine Leitungsverbindung 60 in das Schmutzwasserbekcen 12.3. Die Einfüllkammer 38.3 kann als Einfüllkorb ausgebildet werden, der zu gegebener Zeit mit Zuschlagsstoffen wie beispielsweise Kies- und Sandbestandteilen manuell oder mit Hilfe eines Krans oder dergleichen aus seiner Umhüllung herausgehoben, entleert und wieder eingesetzt werden kann. Alternativ dazu können die sich in der Einfüllkammer bzw. dem Einfüllkorb angesammelten Zuschlagsstoffe auch über eine Austragvorrichtung 30.3 herausgefördert werden. Letztere Variante ist in Fig. 3 dargestellt. Diese Austragvorrichtung 30.3 kann die in Fig. 1 dargestellte Austragvorrichtung 30 oder die in Fig. 2 lediglich schematisiert dargestellte sonstige geeignete Austragvorrichtung 30.2 sein.
Die Auswaschvorrichtung 10.3 ist in solchen Fällen geeignet, wo bereits ein Becken 12.3 oder auch ein Becken 38.3 vorhanden sind, die dann in erfindungsgemäßer Weise verwendet werden können. Wichtig ist, daß ein für Schmutzwasser vorgesehenes Becken 12 mit einer Umwälzeinrichtung wie beispielsweise einem Rührwerk 22 ausgestattet sein muß. Eine derartige Umwälzeinrichtung ist für die Einfüllkammer 38 bzw. das dafür vorgesehene "Becken" nicht erforderlich.

Claims (1)

  1. BIB-008gDE
    26. Juni 1992
    -1-ANSPRÜCHE
    01) Vorrichtung (10) zur Aufbereitung von Schmutzwasser mit Trenneinrichtung für Zuschlagstoffe, mit - einem Schmutzwasserbecken (12) ,
    - einer Einrichtung (22) zum Umwälzen des Schmutzwassers in diesem Becken,
    - einer Einfüllkammer (38) für das mit Zuschlagstoffen versetzte Schmutzwasser,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    - die Einfüllkammer (38) niveaumäßig oberhalb des im Schmutzwasserbecken (12) vorhandenen Schmutzwassers (16) angeordnet ist.
    02) Vorrichtung nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllkammer (38) höchstens 20 % des Fassungsvermögens des Schmutzwasserbeckens (12) besitzt.
    03) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    - die Einfüllkammer (38) innerhalb des Schmutzwasserbeckens (12) angeordnet ist,
    - die Wände und/oder der Boden (32) der Einfüllkammer
    (38) mit siebartigen Durchbrüchen versehen ist, durch die die Zuschlagstoffe nicht hindurchdringbar sind.
    04) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllkammer (38.2) außerhalb des Schmutzwasserbeckens (12.2) angeordnet ist.
    05) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Niveauregulierung (20) für den Wasserstand (14) im
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    Schmutzwasserbecken (12) derart vorhanden ist, daß die Umwälzeinrichtung (22) immer mit Wasser (16) bedeckt ist
    06) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umwälzeinrichtung ein Rührwerk (22) ist.
    07) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß - eine Fördereinrichtung (30) vorhanden ist, die in die Einfüllkammer (38) hineinragt,
    - mit dieser Fördereinrichtung (30) die in der Einfüllkammer (38) vorhandenen Zuschlagstoffe heraustransportierbar sind.
    08) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
    - die Fördereinrichtung (30) integraler Bestandteil der Einfüllkammer (38) ist.
    09) Vorrichtung nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet, daß Fördereinrichtung (30) und Einfüllkammer (38) als ein einziges separates Bauteil in bzw. auf das Schmutzwasserbecken (12) ein- bzw. aufsetzbar sind.
    10) Vorrichtung nach Anspruch 9,
    dadurch gekennzeichnet, daß an dem separaten Bauteil auch die Umwälzeinrichtung wie insbesondere das Rührwerk (22) befestigt ist.
    11) Vorrichtung nach Anspruch 10,
    dadurch gekennzeichnet, daß an dem separaten Bauteil zusätzlich ein das Schmutzwasserbecken bedeckender Deckel befestigt ist.
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    12) Vorrichtung nach Anspruch 11,
    dadurch gekennzeichnet, daß an dem separaten Bauteil zusätzlich die Niveauregulierung
    (20) vorhanden ist.
    13) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
    - die Fördereinrichtung (30) als Schneckenförderer (40) mit einer antreibbaren, drehbar gelagerten Welle (58) mit Gewindeschaufeln ausgebildet ist,
    - die Welle (58) der Förderschnecke außerhalb des Aufnahmebereiches für das Fördergut gelagert ist.
    14) Vorrichtung nach Anspruch 13,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    - die Welle als Hohlprofil (58) ausgebildet ist,
    - innerhalb der Welle ein ortsfestes Lagerelement vorhanden ist,
    - zwischen dem Lagerelement und der Innenwandung der WeI-Ie zumindest zwei als Kugellagereinheiten ausgebildete Drehlagereinrichtungen angeordnet sind, die in Längsrichtung der Welle voneinander beabstandet sind,
    - die Förderschnecke eine Förderrinne aufweist, die als flexible elastische Bahn (52) ausgebildet ist, - diese Bahn (52) im unteren Bereich der Fördereinrichtung wasserdurchlässig (53) ausgebildet ist,
    - diese Bahn (52) auf der Innenseite der Gehäusewandung von der Fördereinrichtung vorhanden ist.
    15) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuflußkanal (50) für Frisch- und/oder Schmutzwasser vorhanden ist.
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    16) Vorrichtung nach Anspruch 15,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Ausflußöffnung des Zuflußkanals (50) in die Einfüllkammer (38) hinein gerichtet ist.
    17) Vorrichtung nach Anspruch 16,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnung des Zuflußkanals (50) in den unteren Bereich der Fördereinrichtung (30) gerichtet ist. 10
    18) Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausflußbereich des Zuflußkanals (50) integraler Bestandteil der Fördereinrichtung (30) und/oder der Einfüllkammer (38) ist.
    19) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Frisch- und/oder Schmutzwasser aus dem Zuflußkanal
    (50) unter Hochdruck einleitbar ist.
    20) Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllkammer mit einem entnehmbaren und wieder einsetzbaren bzw. austauschbaren Einfüllkorb ausgestattet ist.
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