DE9207382U1 - Kunststoff-Palette - Google Patents
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Description
M 2695/V
KUNSTSTOFFPALETTE
Die Erfindung betrifft eine Kunststoffpalette zum Transport und zum Lagern von Gütern, bestehend aus einem Oberdeck und
einem dazu parallelen Unterdeck mit einer Mehrzahl von zumindest randseitig an der Palette verlaufenden Kufen sowie
den Abstand zwischen Unterdeck und Oberdeck festlegenden Füßen, die so angeordnet sind, daß die Gabel eines
Gabelstaplers ungehindert zwischen Ober- und Unterdeck guer zu den Kufen hindurch zu greifen vermag.
In der EP-A-O 227 033 ist eine Kunststoffpalette beschrieben, die ein Oberdeck mit an dessen Unterseite einstückig angeformten
Füßen und an den Füßen steckbar befestigten Kufen aufweist. An der Oberseite der Kufen sind Zapfen ausgebildet,
die in öffnungen von an der Unterseite der Füße des Oberdecks ausgebildeten Hohlzylindern gesteckt und darin ohne zusätzliche
Befestigungsmittel gehaltert sind, so daß das Oberdeck der Palette mit den Palettenkufen fest verbunden ist.
In der US-PS 3 664 271 ist eine ähnliche Kunststoffpalette mit Oberdeck und Unterdeck beschrieben. Das Oberdeck weist
mehrere, in einem bestimmten Raster angeordnete Hohlzylinder bestimmter Höhe auf. Das Unterdeck weist die gleiche Anzahl
von im Raster spiegelbildlich angeordneten Hohlzylindern gleicher Höhe wie beim Oberdeck auf. Die Durchmesser der
Hohlzylinder der beiden Deckwände sind zumindest teilweise unterschiedlich groß bemessen, wobei die Hohlzylinder des
Oberdecks im Hohlraum der Hohlzylinder des Unterdecks form- und reibschlüssig gelagert sind. Dadurch sind die beiden
Deckwände miteinander verbunden.
In der AT-PS 331 704 ist eine mehrteilige Kunststoffpalette, bestehend aus einem Oberdeck und einem Unterdeck beschrieben.
Das Oberdeck ist mit Hohlfüßen versehen, die auf am Unterdeck angeordneten Sockeln gesteckt und gegebenenfalls durch Verschweißen
mit dem Unterdeck fest verbunden sind.
Die Formbeständigkeit, die Festigkeit und die daraus resultierende
Haltbarkeit der vorstehend genannten mehrteiligen Kunststoffpaletten sind nicht optimal. Die Palettenteile
einiger bekannter Kunststoffpaletten sind in einer horizontalen Ebene miteinander verschweißt. Andere mehrteilige Kunststoffpaletten
sind in einer Ebene senkrecht zur Lastaufnahmefläche der Palette miteinander verschweißt. Schweißnähte weisen
jedoch den Mangel auf, daß sie nach einiger Zeit verspröden, so daß die Palette im Vergleich zu Paletten ohne
Schweißnähte schneller unbrauchbar wird.
Zur Beseitigung dieser Nachteile hat die Anmelderin eine Kunststoffpalette vorgeschlagen, die beispielsweise in der
EP-A-90 110 357 beschrieben ist, und sich durch eine Steckverbindung für das Oberdeck und das Unterdeck der Palette
auszeichnet, die im Bereich der Palettenfüße ausgebildet ist, und durch die eine hohe Ausreißfestigkeit, eine gute Winkelsteifigkeit
gegen Verdrehung gegenüber der Senkrechten zur Erzielung einer guten Momentenübertragung vom Oberdeck auf
das Unterdeck oder auf die Kufen der Palette sowie eine gute Winkelsteifigkeit gegenüber horizontaler Verdrehung erreicht
wird. Außerdem sind durch die mehrteilige Gestaltung der Fußteil/Fußansatzverbindung
die Berührungsflächen der zusammen-
gesteckten Teile erhöht, wodurch die diese Teile zusammenhaltenden
Haltekräfte in Folge erhöhten Reibflusses vergrößert werden. Diese zweitteilig ausgebildete Kunststoffpalette hat
sich im Einsatz bestens bewährt.
Schließlich ist aus der DE-PS 15 56 151 eine einstückig mittels einer Form hergestellte Kunststoffpalette bekannt. Diese
kufenfreie ausgebildete Palette weist ein Oberdeck und ein gleichartig zu diesem ausgebildetes Unterdeck auf, wobei zur
Herstellung der Palette aus Kunststoff Rippen und Aussparungen in Oberdeck und Unterdeck derart versetzt zueinander angeordnet
sind, daß die Rippen des Oberdecks über den mindestens ebenso breit wie diese bemessenen Aussparungen des Unterdecks
sowie die Rippen des Unterdecks unter den mindestens ebenso breit wie diese bemessenen Aussparungen des Oberdecks
liegen, und wobei Abstandshalter als rechtwinklig zu den Rippen verlaufende senkrechte Stege ausgebildet sind. Mangels
Kufen ist diese bekannte Kunststoffpalette nicht in der gewünschten Weise belastbar und stabil, wobei insbesondere die
nach innen vorstehenden Rippen von Oberdeck und Unterdeck durch das Eingreifen der Gabel eines Gabelstaplers relativ
leicht beschädigt werden können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kunststoffpalette der eingangs genannten, beispielsweise aus
der EP-A-90 110 357 bekannten Art zu schaffen, die bei hoher Stabilität in einfacher Weise einstückig ausgebildet werden
kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung schafft also eine in einem einzigen Preßhub eines Formwerkzeugs erzeugbare einstückige Kunststoffpalette.
Diese Art der Herstellbarkeit der in Rede stehenden Kunststoffpalette
wird dadurch erreicht, daß im Oberdeck lotrecht über den fußfreien Abschnitten der Kufen des Unterdecks
Durchbrüche angeordnet sind, deren Konturen an die Umrisse der fußfreien Abschnitte der Kufen angepaßt sind, und deren
Abmessungen wenigstens denjenigen dieser Abschnitte entsprechen. Der Stabilität der erfindungsgemäßen Kunststoffpalette
kommt zugute, daß sie im Gegensatz zu beispielsweise der kufenfreien, aus der DE-PS 15 56 151 bekannten Kunststoffpalette
mit massiven Kufenorganen ausgebildet werden kann, die gegebenenfalls zur Erhöhung der Steifigkeit der erfindungsgemäßen
Kunststoffpalette sowie der Kufenstruktur durch Querstreben miteinander verbunden sind, wobei die Füße bevorzugt
im Bereich der Schnittpunkte von Querstreben und Kufen angeordnet sind.
Der Stabilität der erfindungsgemäßen Kunststoffpalette kommt weiterhin zugute, daß die Elemente der Kunststoffpalette,
d.h. das Oberdeck sowie sämtliche Teile des Unterdecks, also die Füße, die Kufen und gegebenenfalls die Querstreben als
nach unten hin offene Hohlkörper ausgebildet sind, in denen geeignete Versteifungselemente, wie beispielsweise senkrecht
verlaufende Rippen angeordnet und mit dem Hohlkörper verbunden sind.
Bevorzugt besteht die erfindungsgemäße Kunststoffpalette,
nicht zuletzt aus ökologischen Aspekten, aus Recyclingkunststoff, der zudem kostengünstig aus Abfallstoffen hergestellt
werden kann.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden; in
dieser zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kunststoffpalette
von schräg oben,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Palette von Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht der Palette von Fig. 1 von unten,
Fig. 3 eine Ansicht der Palette von Fig. 1 von unten,
Fig. 4 eine Schnittansicht der Palette entlang der Linie A-F,
Fig. 5 eine Schnittansicht der Palette entlang der Linie E-B von Fig. 3,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Palette in Draufsicht,
Fig. 7 eine Unteransicht der Palette von Fig. 6,
Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie A-A von Fig. 8 in Pfeilrichtung gesehen,
Fig. 9 eine Schnittansicht entlang der Linie B-B von Fig. 8 in Pfeilrichtung gesehen,
Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie C-C von Fig. 8 in Pfeilrichtung gesehen und
Fig. 11 eine Schnittansicht entlang der Linie D-D von Fig. 8 in Pfeilrichtung gesehen.
Die in Fig. 1 gezeigte erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kunststoffpalette 1 umfaßt ein Oberdeck 2 und ein mit diesem einstückig ausgebildetes Unterdeck 3, das parallel zum
Oberdeck 2 verläuft. Das Oberdeck 2 ist in Gestalt einer
Platte mit einer durchgehend gleichmäßigen Dicke ausgebildet. Das Unterdeck 3 besteht aus einer Mehrzahl von rand- bzw.
kantenseitig an der Palette 1 angeordneten Kufen 4, 5, 6 und 7, wie am besten aus Fig. 3 ersichtlich. Von den Kufen 4-7
erstrecken sich jeweils die Kufen 4 und 5 bzw. die Kufen 6 und 7 parallel zueinander, bzw. an den Längs- und Schmalseiten
der rechteckig ausgebildeten Palette 1.
Wie in Fig. 3 gezeigt, sind außerdem innerhalb der rechteckigen Palette angeordnete weitere Kufen bzw. Querstreben 8 und
9 vorgesehen, die kreuzartig unter einem rechten Winkel zueinander bzw. parallel zu den Kufen 4, 5 bzw. 6, 7 verlaufen.
Oberdeck 2 und Unterdeck 3 sind über Füße 10-18 miteinander verbunden, die einstückig ausgebildet sind mit den Kufen 4-7
und den Querstreben 8 und 9 sowie dem Oberdeck 2. Die geometrische
Anordnung der Verbindungsfüße 10-18 geht am besten aus Fig. 3 hervor. Demnach sind in den Ecken der Palette 1
Füße 10, 12, 13 und 15 vorgesehen, und der Fuß 10 ist mit den angrenzenden Kufen 4 und 6, der Fuß 12 mit den angrenzenden
Kufen 4 und 7, der Fuß 13 mit den angrenzenden Kufen 5 und 6 und der Fuß 15 mit den angrenzenden Kufen 5 und 7 einstückig
verbunden. Ferner sind Füße 11, 14, 16 und 18 an den Seitenmitten der Palette 1 vorgesehen, und der Fuß 11 ist mit der
Kufe 4, der Fuß 14 mit der Kufe 5, der Fuß 16 mit der Kufe 6 und der Fuß 18 mit der Kufe 7 einstückig verbunden. Ferner
ist ein im Zentrum der Palette 1 ausgebildeter Fuß 17 vorgesehen, der mit den kreuzförmig angeordneten Querstreben 8 und
9 in deren Schnittpunkt vereinigt ist.
Wie am besten aus Fig. 3 hervorgeht, weisen die Verbindungsfüße unterschiedliche Querschnittsflächen auf. Am kleinsten
sind die in den Ecken der Palette 1 vorgesehenen Füße 10, 12, 13 und 15. Eine doppelt so große Fläche weisen die an den
Seitenmitten der Palette 1 angeordneten Füße 11, 14, 16 und
18 auf, und schließlich die vierfache Fläche der eckenseitig
vorgesehen Füße weist der zentral vorgesehene Fuß 17 auf.
Die an den Seitenmitten vorgesehen Füße teilen die an den Palettenseiten
angeordneten Kufen jeweils in zwei gleich große Teile, während der zentrale Fuß die im Kreuz angeordneten
Querstreben jeweils in gleich große Abschnitte unterteilt.
Wie aus den Fig. 3 bis 5 hervorgeht, ist sowohl das Oberdeck 2 als nach unten offener Hohlkörper ausgebildet, wie auch die
Verbindungsfüße zum Unterdeck 3 und die Kufen sowie die die Kufen miteinander verbindenden Querstreben. In den jeweiligen
Hohlkörperteilen sind Versteifungsrippen ausgebildet. Diese Versteifungsrippen dienen zur Erhöhung der Biegesteifigkeit
der Palette. Anzahl und Anordnung sowie Abmessung der Versteifungsrippen sind optimiert, so daß sich durch die Ausbildung
der Rippen keine wesentliche Gewichtserhöhung der Palette ergibt, weil das Oberdeck, das Unterdeck und die diese
beiden Decks miteinander verbindenden Füße infolge der Anordnung der Stege selbst jeweils relativ dünn ausgebildet werden
können.
Die einzelnen Hohlteile der einstückigen Palette 1 sind mit in unterschiedlichem Muster angeordneten Versteifungsrippen
ausgebildet. So sind beispielsweise am Oberdeck nach unten vorstehende Versteifungsrippen 20 und 21 angeformt, die
sowohl in Längs- als auch in Querrichtung des Oberdecks verlaufen und eine rechteckige Gitterstruktur bilden. Die Rippen
20 und 21 stehen dabei jeweils um den selben Betrag von der Oberseite des Oberdecks 2 nach unten vor, und zwar mit einem
Maß, das genügend Platz zu den darunter liegenden Kufen läßt, um ungehindert mit der Gabel eines Gabelstaplers zwischen
Ober- und Unterdeck eingreifen zu können.
Die Verbindungsfüße der Palette 1 weisen ebenfalls sowohl in Längs- als auch in Querrichtung des Oberdecks 2 verlaufende,
von dessen Oberseite bis zur Unterseite der Füße sich erstreckende Rippen 23 und 24 auf, die jedoch in einem engeren
Raster angeordnet sind als die Rippen 20 und 21 des Oberdecks 2.
Die Kufen und Querstreben weisen eine in Längsrichtung dieser Elemente verlaufende Struktur mit zueinander gleichmäßig beabstandeten,
vertikal verlaufenden Rippen 25 auf, die von der glatten Oberseite der Kufen bzw. Querstreben sich nach unten
über die gesamte Stärke dieser Elemente erstrecken.
Das Oberdeck 2 weist einen umlaufenden, über das Unterdeck 3 vorstehenden Rand 30 auf, der ebenfalls nach unten offen ist
und eine über das Unterdeck überstehende Außenkante 31 aufweist, die über Querrippen 32 versteifend mit dem Oberdeck
verbunden ist.
Ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß im Oberdeck über den Kufen und den diesen verbindenden
Streben Ausnehmungen derart angeordnet sind, daß die Kufen- und Verbindungsstrebenstruktur der Palette 1 in einem
einzigen Form- bzw. Preßschritt hergestellt werden kann, und zwar durch eine Schließbewegung zwei einander gegenüberliegender
Formwerkzeuge.
Den jeweils nicht von den Füßen bedeckten Abschnitten der Kufen und Verbindungsstreben sind, wie am besten aus Fig. 1 und
Fig. 2 hervorgeht, in der Vertikalprojektion genau über diesen Elementen angeordnete, in Aufsicht rechteckige Ausnehmungen
zugeordnet, die eine geringfügig größere Abmessung aufweisen als die in der Projektion darunter liegenden Kufenabschnitte
und Querstrebenabschnitte, so daß entsprechende Abschnitte eines Formwerkzeugs wegen des lotrechten Verlaufs
der Durchbruchwände bzw. Schachtwände durch diese Ausnehmungen hindurchzugreifen vermögen. Die Ausnehmungen bzw.
Schächte sind den Kufen und Querstreben wie folgt zugeordnet. Den beiden fußfreien Abschnitten der Kufe 4 sind zwei Ausnehmungen
oder Durchbrüche 40 und 41 zugeordnet. Desgleichen sind den beiden Abschnitten der Kufe 5 Durchbrüche 42 und 43
zugeordnet. Den beiden Abschnitten der Kufe 6 sind Durchbrüche 44 und 45, und den beiden Abschnitten der Kufe 7 sind
Durchbrüche 46 und 47 im Oberdeck 2 zugeordnet. Den beiden fußfreien Abschnitten der Querstrebe 9 sind im Oberdeck
Durchbrüche 48 und 49 zugeordnet, und der Querstrebe 8 sind im Oberdeck Ausnehmungen 50 und 51 zugeordnet.
Wahlweise können die Durchbrüche im Oberdeck 2 durch in entsprechender
Paßform ausgebildete Verschlußdeckel verschlossen werden, die vorzugsweise mit Rastmitteln ausgebildet sind, um
mit entsprechenden Rastmitteln in den Ausnehmungen zu lösbaren Halterungen der Verschlußdeckel in den selben zusammenwirken
.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kunststoffpalette
ist in den Fig. 6 bis 11 dargestellt. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorstehend anhand der
Fig. 1 bis 5 beschriebenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Palette dadurch, daß an den Schmalkanten der Palette 1 keine Kufen sowie keine parallel zu diesen durch die Mitte
der Palette 1 verlaufende Verbindungsquerstrebe vorgesehen ist. Außerdem ist die Rippenstruktur dieses Ausführungsbeispiels
insofern weniger differenziert ausgebildet, als das Oberdeck und die Füße mit in Längs- und Querrichtung zu diesem
verlaufenden Verstärkungsrippen desselben Musters bzw. derselben Teilung ausgebildet sind. Da im übrigen die beiden
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kunststoffpalette miteinander übereinstimmen, bedürfen die Fig. 6 bis 11 keiner
näheren Beschreibung.
Claims (1)
10/\ c*1
M 2695/V
Ansprüche
1. Kunststoffpalette zum Transport und zum Lagern von Gütern,
bestehend aus einem Oberdeck und einem dazu parallelen Unterdeck mit einer Mehrzahl von wenigstens
randseitig an der Palette verlaufenden Kufen sowie den Abstand zwischen Unterdeck und Oberdeck festlegenden
Füßen, die so angeordnet sind, daß die Gabel eines Gabelstaplers ungehindert zwischen Ober- und Unterdeck
guer zu den Kufen hindurch zu greifen vermag,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Oberdeck (2) lotrecht über den fußfreien Abschnitten der Kufen (4-7) des Unterdecks (3) Durchbrüche
(40-47) mit im wesentlichen lotrechten Wanderungen angeordnet sind, deren Konturen an die Umrisse der fußfreien
Abschnitte der Kufen (4-7) angepaßt sind, und deren Abmessungen wenigstens denjenigen dieser Abschnitte entsprechen
.
2. Kunststoffpalette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterdeck (3) die Kufen (4,7) miteinander verbindende
Unterdeck-Querstreben (8,9) umfaßt, und daß im Oberdeck (2) lotrecht über den fußfreien Abschnitten
dieser Querstreben (8,9) ebenfalls Durchbrüche (48-51) angeordnet sind, deren Konturen an die Umrisse der Querstreben
(8,9) angepaßt sind, und deren Abmessungen wenigstens denjenigen der fußfreien Abschnitte der Querstreben
(8,9) entsprechen.
3. Kunststoffpalette nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (10-18) in den Ecken, den Seitenmitten und
im Zentrum der Palette (1) angeordnet und an diesen Positionen mit den Kufen (4,7) sowie gegebenenfalls mit
den Querstreben (8,9) vereinigt sind.
4. Kunststoffpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kufen (4-7) sowie gegebenenfalls die die Kufen (4-9) miteinander verbindenden Querstreben (8,9) und die
diesen zugeordneten Ausnehmungen (40-51) im Oberdeck (2) in Aufsicht im wesentlichen rechteckig ausgebildet sind.
5. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberdeck (2), die Füße (10-18), die Kufen (4-7)
und gegebenenfalls die Querstreben (8,9) nach unten offene Hohlkörper sind.
6. Kunststoffpalette nach Anspruch 5,
dadurch gekennzei chnet, daß die Hohlkörper (2, 4-7, 8,9, 10-18) durch senkrecht
verlaufende Rippen (20-25) versteift sind.
8. Kunststoffpalette nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Unterseite des Oberdecks (2) Versteifungsrippen (20,21) angeformt sind, die sowohl in Längs- als
auch in Querrichtung des Oberdecks (2) verlaufen.
9. Kunststoffpalette nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hohlen Füße (10-18) sowohl in Längs- als auch in Querrichtung des Oberdecks (2) verlaufende Versteifungsrippen
(23,24) enthalten.
10. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche
7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hohlen Kufen (4-7) und gegebenenfalls die hohlen Querstreben (8,9) in Längserstreckungsrichtung dieser Elemente verlaufende Versteifungsrippen (25) enthalten.
daß die hohlen Kufen (4-7) und gegebenenfalls die hohlen Querstreben (8,9) in Längserstreckungsrichtung dieser Elemente verlaufende Versteifungsrippen (25) enthalten.
11. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Versteifungsrippen (20-25) in den hohlen Füßen (10-18) und Kufen (4-7) sowie gegebenenfalls in den hohlen Querstreben (8,9) im wesentlichen über die gesamte Höhe dieser Elemente erstrecken.
daß sich die Versteifungsrippen (20-25) in den hohlen Füßen (10-18) und Kufen (4-7) sowie gegebenenfalls in den hohlen Querstreben (8,9) im wesentlichen über die gesamte Höhe dieser Elemente erstrecken.
12. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche
2 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querstreben (8,9) dieselbe Höhe wie die Kufen (4-7) aufweisen.
13. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet
durch Verschlußdeckel zum Verschließen der Ausnehmungen (40-51) im Oberdeck (2), wobei Rastmittel vorgesehen
sind, um die in die Ausnehmungen eingesetzten Verschlußdeckel lösbar festzusetzen.
14. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß kantennah im Oberdeck (2) ausgebildete Ausnehmungen
(40-47) unter Belassung eines schmalen Stegs (31) unmittelbar angrenzend an die Oberdeckkanten angeordnet sind.
15. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet daß das Oberdeck (2) eine zumindest im wesentlichen
durchgehend glatte Oberseite aufweist.
16. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet daß die Oberseite der Kufen (4-7) und gegebenenfalls der
Querstreben (8,9) durchgehend geschlossenflächig ausgebildet ist.
17. Kunststoffpalette nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß es ein einstückiges Preßteil aus Recyclingkunststoff
ist.
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