DE9207132U1 - Bausatz für Büroarbeitsplätze - Google Patents
Bausatz für BüroarbeitsplätzeInfo
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Description
47-26-d8 (b,m) 25. Mai 1992
Sr/pa
BAUSATZ FÜR BÜROARBEITSPLÄTZE
Die Erfindung bezieht sich auf einan Bausatz für Büroarbeitsplätze.
Durch die Erfindung soll ein preisgünstiger Bausatz geschaffen werden, der es trotzdem gestattet, eine Vielzahl verschiedener Formen von Arbeitsplätzen,
also Formen von zusammenzufügenden Tischplatten zu realisieren. Die Bestandteile sollen auf einfache Ueise zu montieren, bei Bedarf
wieder abzubauen und in anderer Form wieder aufzubauen sein. Die Bestandteile des Bausatzes sollen in relativ kleinen Packungseinheiten,
also für einen günstigen Transport, unterzubringen sein. Es soll eine hohe Flexibilität bei Planung und Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ermöglicht
werden und damit eine Grundlage für Kreativität des Planers. Nachträgliche Erweiterungen und Umbauten sollen problemlos und mit wenig
Zeitaufwand durchführbar sein.
All dies zugleich wird durch die Erfindung nach Anspruch 1 erreicht. Es
werden Tischplatten verschiedener Formate verwendet. Dazu passende Tragrahmen und Füße verschiedener Formen, die alle auf einfache Ueisa zu
montieren sind.
Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nach Anspruch 2 lassan sich auf sehr einfache Ueise Füße dreier verschiedener
Formen bilden, und zusätzlich verschiedener Tiefen. Dies bedeutet eine Abkehr von den bisher üblichen Vierfußtischen und Tischen
mit Bügelfüßen.
47-26-de (b) - 2 -
Die Formen einer großen Anzahl unterschiedlicher Tischplatten ergeben
sich nach Anspruch 3, geometrisch betrachtet, aus dem Zusammensetzen eines rechteckigen oder quadratischen Abschnitts mit einem Abschnitt in
Form eines rechtwinkligen, gleichschenkligen Dreiecks.
In den meisten Fällen wird nach Anspruch 4 der dreieckige Abschnitt mit
seiner einen Kathete an eine Schmalkante eines rechteckigen oder an eine Kante eines quadratischen Abschnitts gesetzt. Die Umrisse derartiger
Platten haben also rechte Winkel, Winkel v/on 45° und von 135°.
Nach Anspruch 8 können die rückwärtigen Ecken der Tischplatten abgeschnitten
sein, und es können dreieckförmige, plattenartige Füllstücke vorgesehen sein, die vorzugsweise abgerundete Ecken haben und anstelle
der fehlenden rückwärtigen Ecken an den Tischplatten zu befestigen sind.
Das Abschneiden der Ecken und Ersetzen des fehlenden Stücks durch ein
Füllstück hat verschiedene Bedeutungen: Einerseits kann man dadurch Tischplatten v/on 800 mm Tiefe, andererseits von 600 mm Tiefe verwenden,
obgleich die Dreieckskonstruktion zu einer geringeren Tiefe der schmaleren Tischplatte führen würde, flan verwendet dann der DIN—Norm entsprechende
Platten von 800 und 600 mm Tiefe. Hierbei wäre die Hypothenuse der Trapezplatte geringerer Tiefe länger als 800 mm. Durch Abschneiden
der spitzen Ecke des Dreieckabschnitts läßt sich nach Anspruch 9 die Schrägkante einer solchen Tischplatte aber auf weniger als 800 mm kürzen,
so daß sich einschließlich eines Füllstücks eine Hypothenusenlänge
von 800 mm ergibt.
Das Abschneiden der Ecke hat noch eine weitere Bedeutung. Nach Anspruch
10 lassen sich nämlich an den rückwärtigen Enden der Zargen von oben zugängliche
Einstecköffnungen für lotrechte Träger von Aufbauten vorsehen. Werden keine Aufbauten benötigt, so lassen sich die Einstecköffnungen
durch die erwähnten Füllstücke abdecken.
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Auaführungsbeispiele mit weiteren Merkmalen der Erfindung werden im folgenden
anhand der Zeichnungen beschrieben.
Figur 1 ist eine perspektivische Darstellung eines Büroarbeitsplatzes
mit einer rechteckigen Platte und einer Platte die;geometrisch
betrachtet, die Form eines Rechtecks mit angesetztem Dreieck hat.
Figur 2 ist eine v/erkürzte Unteransicht eines Tragrahmens für eine
rechteckige Tischplatte.
Figur 3 ist eine verkürzte Unteransicht eines Tragrahmens für eine
Tischplatte, deren eine kurze Seite schräg verläuft.
Figur 4 ist ein teilweiser Schnitt in der Ebene IU des Tragrahmens
nach Figur 3.
Figur 5 zeigt in Draufsicht Variationen 5.1 bis 5.11 von Büroarbeitsplätzen,
die unter Verwendung von rechteckigen, quadratischen und trapezförmigen Platten zusammenzustellen sind.
Figur 6 i3t eine Draufsicht auf einen gewinkelten Arbeisplatz.
Figur 7 ist eine Teilansicht in Richtung eines Pfeils in Figur 6 vom
Einhängemechanismus.
Figur 8 zeigt in Draufsicht Eckbereiche aneinandergesetzter Platten
unterschiedlicher Formen mit Füllstücken sowie, gestrichelt, die Enden von Zargen.
Figuren 9 bis 11 zeigen einen Arbeitstisch mit einem Aufbau in Vorderansicht, Seitenansicht bzw. Draufsicht.
Figur 12 ist eine schematische Darstellung der Tiefen der schmaleren
und der tieferen Tischplatten.
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Figur 1 zeigt perspektivisch einen won vielen möglichen Büroarbeitsplätzen,
die alle aus dem Bausatz nach der Erfindung zusammenzustellen sind.
Dieser Arbeitsplatz hat eine rechteckige Tischplatte 2 und eine trapezförmige Tischplatte 4. Unter der rechteckigen Tischplatte befindet sich
ein Tragrahmen 6 nach Figur 2. An seinen Enden hat er je eine Zarge 8.
Beide Zargen sind durch Längsstreben 10 miteinander fest verbunden. Der
Tragrahmen hat knapp die Abmessungen der Tischplatte. Die Tischplatte 2 hat eine Tiefe von 80 cm, die Tischplatte 4 eine Tiefe von 60 cm, uas
der DIN-Norm 4549 entspricht. Demnach haben die Zargen 8 eine Tiefe von
knapp 80 cm. Figur 3 zeigt einen Tragrahmen 12 für eine trapezförmige
Platte einer Tiefe von 60 cm. Dementsprechend ist seine Zarge 13 knapp 60 cm lang. Der Tragrahmen hat eine unter 45° angesetzte Zarge 14, entsprechend
einer Schrägkante einer trapezförmigen Tischplatte.
Die Tragrahmen nach Figur 2 und 3 sind von unten her gesehen. Figur 4
zeigt einen Schnitt in der Ebene IU von Figur 3. Die Zarge 8, uie auch
die anderen Zargen sind Hohlrohre, deren eines Ende abgeschrägt ist, und zuar so, daß die Zarge nach unten schmaler uird. Der Tragrahmen nach Figur
3 hat eine kurze Längsstrebe 16 und eine längere Längsstrebe 17 entsprechend der Schräglage der Zarge 14. Da der Tragrahmen 12 von unten
her gesehen ist, paßt er also nicht zu der trapezförmigen Tischplatte 4 nach Figur 1, sondern zu einer spiegelbildlichen Platte, uas aber ohne
prinzipielle Bedeutung ist.
Die Längsstreben 10, 16 und 17 verlaufen ein Stück einwärts von der vorderen
und hinteren Tischkante. In Figur 1 sind alle Zargen, die rechtuinklig mit ihren Längsstreben verbunden sind, mit je einem Fuß versehen.
Figur 1 zeigt prinzipiell die drei möglichen Arten von Füßen, die mit dem Bausatz nach der Erfindung herstellbar sind. Mit 20 ist ein
C-Fuß bezeichnet, der aus der in Figur 1 kaum zu erkennenden Zarge 8, einem Fußausleger 22 und zuei lotrechten Stützen 24 zusammengeschraubt
ist. Mit 26 ist ein &eegr;-Fuß bezeichnet, der aus einer Zarge 14, einem Fußausleger
22 und zuei lotrechten Stützen 24 zusammengeschraubt ist. Während jedoch die beiden lotrechten Stützen beim C-Fuß 20 am einen Ende
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&ugr;&ogr;&eegr; Zarge und Fußausleger nebeneinander angeordnet sind, sind dia lotrechten
Stützen 24 bei dem n-Fuß 26 nahe den beiden Enden des Fußauslegers 22 und der Zarge 14 angeordnet. Mit 28 ist ein T-Fuß bezeichnet,
der aus einem v/erkürzten Fußausleger 30, einer entsprechend kurzen Zarge
13 und zuei lotrechten Stützen 24 zusammengeschraubt ist, wobei die lotrechten
Stützen hier symmetrisch zu beiden Seiten der Mitten &ugr;&ogr;&eegr; Fußausleger
3D und Zarge 13 angeordnet sind.
Damit die drei beschriebenen Sorten verschiedener Füße gebildet werden
können, haben die langen Fußausleger 22 vier Löcher 32. Die Fußausleger
sind unten offene Hohlprofile. Durch die Löcher 32 können die lotrechten Stützen 24, die mit einem Innengewindeteil ausgestattet sind, &ugr;&ogr;&eegr; unten
her angeschraubt werden. Entsprechend werden die Stützen 24 &ugr;&ogr;&eegr; oben her
an die Zargen geschraubt, die ebenfalls mit Löchern 32 in den dargestellten Abständen versehen sind. Statt dessen können die Stützen 24 an
ihren in Gebrauchslage oberen Enden mit je einem Gewindezapfen versehen und so &ugr;&ogr;&eegr; unten her angeschraubt werden.
Die Platten 2 und 4 nach Figur 1 und/oder ihre Tragrahmen 6 und 12 sind
durch an sich bekannte, hier nicht dargestellte Mittel miteinander fest aber lösbar
Zur Bildung &ugr;&ogr;&eegr; Tischen unterschiedlicher Höhen, z. B. 720 und 750 mm,
können Stützen anderer Längen eingesetzt werden.
Sowohl die Fußausleger 22 und 30 als auch die Zargen 8, 13 und 14 können
mit weiteren (nicht dargestellten) Löchern versehen sein, was die Anbringung lotrechter Kabelkanäle ermöglicht.
Die Zargen 8, 13 und 14 sind mit Bohrungen 34 zum Ansetzen der lotrechten
Stützen 24 &ugr;&bgr;&Ggr;&bgr;&thgr;&eegr;&bgr;&eegr;. Die Bohrungen 34 entsprechen in ihrer Lage
den Bohrungen 32 der Fußausleger. Figur 4 zeigt, daß die Zargen unten an den Stellen, wo die Bohrungen nötig sind, eine eingeschweißte Verstärkungsplatte
36 haben, in der sich eine Gewindebohrung 38 befindet, so daß man &ugr;&ogr;&eegr; unten her lotrechte Stützen, die mit Gewindezapfen ausgerü-
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stet sind, eindrehen kann. Statt dessen kann man auch von oben her durch
eine passend angeordnete Bohrung 40 eine Kopfschraube durch die Gewindebohrung
38 einführen. Dann kann man Stützen ohne Geuindezapfen verwenden.
Figur 5 zeigt Varianten von Arbeitsplätzen, die unter Verwendung einiger
weniger Plattenformen herstellbar sind. Verwendet werden rechteckige
Tischplatten 42 und 43 mit einer Tiefe von 80 cm und verschiedenen Längen,
ferner trapezförmige Platten 45 und 46, deren Form sich geometrisch
aus dem Zusammenfügen eines Quadrats 48 (Variante 5.1) mit einem gleichschenkligen
rechtwinkligen Dreieck 50 ergibt, wobei das Dreieck mit seiner einen Kathete an das Quadrat 45 gesetzt ist. Aus der Länge der Hypothenuse
52 (Variante 5.10) ergibt sich die Kantenlänge einer quadratischen Tischplatte 54 oder einer rechteckigen Tischplatte 56 in Varianten
5.6 und 5.4.
Ferner werden trapezförmige Platten 58 geringerer Tiefe gebildet. Diese
Tischplatten findet man in den Varianten 5.3, 5.5, 5.7, 5.9 und 5.11.
Figur 6 zeigt einen rechtwinkligen Arbeitsplatz, der zusammengesetzt ist
aus zwei trapezförmigen Platten vom Typ 45 und 46 nach Variante 5.4.
Hier ist jedoch eine Zwischenplatte 65 eingehängt, die aus einem Rechteck
und einem rechtwinkligen gleichschenkligen Dreieck in der Weise gebildet
ist, daß die Hypothenuse des Dreiecks an die eine Schmalseite des
Rechtecks grenzt. Die Zwischenplatte 65 hat keine eigenen Zargen, sondern ist in die Zargen 14 der benachbarten Tische eingehängt, und zwar
durch Haltelaschen 67 nach Figur 7. Eine der Haltelaschen ist in Richtung eines Pfeils 66 in Figur 6 betrachtet. Sie ist an die Zarge 14 unten
angeschraubt und mit einem Drehknopf 69 von unten her an der Zwischenplatte 65 festgeschraubt.
Die beiden Ecken an der vom Benutzer abgekehrten Seite der Tischplatten
45 und 56 sind schräg abgeschnitten, wie man in Figur 6 erkennt. Im Prinzip dreieckige, aber abgerundete Füllstücke 70 lassen sich an den
abgeschnittenen Ecken der Tischplatten anstecken, um die Platte dort zu
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vervollständigen. Figur 6 zeigt, daß die fehlenden Ecken Einstecköffnungen
72 der Zargen 14 frei zugänglich machen. Diese Einstecköffnungen sind zusätzlich zu den oben beschriebenen Öffnungen in den Zargen vorgesehen
und dienen zum Einstecken lotrechter Träger 74 für ein Obergestell (dritte Ebene), das hier in sehr einfacher Form als Brett 76 dargestellt
ist, an dem z. B. eine Schale 78 angebracht werden kann.
Figur 8 (und 12) zeigen für eine Tischplattenanordnung, die von derjenigen
nach Figur 6 abweicht, deutlicher die abgeschnittenen Enden 80 eines
Dreieckabschnittes einer Tischplatte und 82 einer rechteckigen Tischplatte souie die zugehörigen Füllstücke 84 bzw. 70, die durch hier nicht
dargestellte Mittel an die Tischplatten gesteckt worden sind. Unterhalb der Füllstücke 84 und 70 erkennt man in Figur 8 die Zargen 14 bzu. 8 mit
ihren Einstecköffnungen 72.
Die abgeschnittenen Enden haben bei dreieckförmigen Plattenabschnitten
noch eine andere Bedeutung: Geht man von einer Plattentiefe von 800 mm der Tischplatte 43 in Figur 12 aus, die nach der DIN-Norm 4549 vorgeschrieben
ist und von der Dreieckskonstruktion, so würde sich für die schmalere Tischplatte 58 eine Tiefe von rund 566 mm ergeben, nämlich 800
mm * Sinus 45° = 800 &khgr; 0,707 = rund 566 mm. Da nach der DIN-Norm aber
für die schmaleren Tischplatten eine Tiefe von 600 mm vorgeschrieben
ist, erhalten diese schmaleren Tischplatten eine Tiefe von 600 mm, wobei
man durch Wegschneiden ihrer Spitze 86 erreicht, daß kein Stück der Platte mehr vorsteht. Diese Spitze ist also nicht vorhanden und durch
ein abgerundetes Füllstück 84 ersetzt. Durch diesen Trick wird es also möglich, Platten mit Tiefen von 800 und 600 mm über rechtwinklige
gleichschenklige Dreieckabschnitts aneinanderzufügen.
47-26-de (bz,m) 25. Mai 1992
Sr/pa
BEZUGSZEICHEN
2 rechteckige Tischplatte
4 trapezförmige Tischplatte
5.1 - 5.11 Variationen v/on Arbeitsplätzen
6 | 14 | Tragrahmen |
a | 17 | Zarge |
10 | Längsstrebe | |
12 | Tragrahmen | |
13, | Zarge | |
16, | Längsstrabe | |
20 | C-Fuß | |
22 | Fußausleger, lang | |
24 | lotrechte Stütze | |
26 | n-FuQ | |
28 | T-FuQ | |
30 | Fußausleger, kurz | |
32 | Loch | |
34 | 43 | Bohrung |
36 | 46 | Verstärkungsplatte |
38 | Geuindebohrung | |
40 | Bohrung | |
42, | rechteckige Tischplatte | |
45, | trapezförmige Tischplatte | |
48 | Quadrat | |
49 | Kathete | |
50 | Dreieck | |
52 | Hypothenuse | |
54 | quadratische Tischplatte | |
56 | rechteckige Tischplatte | |
58 | trapezförmige Tischplatte | |
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60 | Rechteck |
62 | gleichschenkliges, rechtwinkliges Dreieck |
65 | Zuischenplatta |
66 | Pfeil |
67 | Haitalasche |
69 | Drehknopf |
70 | Füllstück |
72 | Einstecköffnung |
74 | lotrechter Träger |
76 | Brett |
73 | Schale |
80, 82 | abgeschnittene Enden |
84 | Füllstück |
86 | Spitze |
88 | Ansatzkante |
Claims (11)
1. Bausatz für Büroarbeitsplätze, gekennzeichnet durch die Kombination
folgender Mekmale:
a) Tischplatten verschiedener Formate,
b) Tragrahmen (6, 12) für die Tischplatten mit Zargen (8, 13, 14)
zum Stützen der Seitenränder der Tischplatten und je zuei Längsstreben (10, 16, 17) zur Verbindung der beiden Zargen
miteinander,
c) die Längsstreben sind im Abstand von Vorder- und Hinterkante der zu tragenden Tischplatte angeordnet,
d) Fußausleger (22, 30),
e) die Zargen und die Fußausleger haben, verteilt über ihre
Längsrichtung, unter gegenseitigen Abständen lotrechte Bohrungen zum Einfügen von lotrechten Stützen zwischen Zarge und
Fußausleger,
f) derart, daß sich Füße (20, 26, 28) verschiedener Formen bilden
lassen.
2. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß durch verschiedene Anordnungen der Stützen zwischen Fußauslegern und Zargen folgende Formen von Füßen zu bilden sind:
a) je eine Stütze nahe dem vorderen und dem hinteren Ende von beiden (nämlich Fußauslegern und Zargen) (n-Fuß 26),
b) zuei Stützen nahe der Hitte von beiden (T-Fuß 28),
c) zuei Stützen nahe dem einen, insbesondere hinteren Ende von beiden (C-Fuß 20).
(Figur 1)
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3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gakenzeichnet, daß außer
rechteckigen, im Grenzfall quadratischen Tischplatten, trapezförmige Tischplatten (45) vorgesehen sind, deren Form sich, geometrisch
betrachtet, aus einem rechteckigen oder quadratischen Abschnitt (48) mit einem angefügten Abschnitt in Form eines rechtwinkligen,
gleichschenkligen Dreiecks (5G) ergibt (Fig. 5: 5.1).
4. Bausatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß, geometrisch
betrachtet, der dreieckige Abschnitt mit seiner einen Kathete (49)
an eine Schmalkante eines rechteckigen oder an eine Kante eines quadratischen Abschnitts gesetzt ist.
5. Bausatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß, geometrisch
betrachtet, der dreieckige Abschnitt mit seiner Hypothenuse an eine
Schmalkante eines rechteckigen Abschnitts oder an eine Kante eines quadratischen Abschnitts gesetzt ist (Fig. 6).
6. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei
rechteckigen und quadratischen Tischplatten die Länge der Zargen gleich der Tiefe der Tischplatten oder geringfügig kleiner ist und
die Zargen an beiden Schmalseiten rechtwinklig zu den Längsstreben angeordnet sind (Fig. 2).
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß bei trapezförmigen Tischplatten eine der Zargen unter einem
rechten Winkel, die andere unter einem spitzen Winkel &ugr;&ogr;&eegr; 45 Grad
zur Längsrichtung der Längsstreben angeordnet ist (Fig. 3).
47-26-dB (a) - j -
8. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
a) daß die rückwärtigen Ecken der Tischplatten abgeschnitten sind,
b) daß etwa dreieckförmige plattenartige Füllstücke (70, 84) uorgesehen
sind, die insbesondere abgerundete Ecken haben und anstelle der rückwärtigen Ecken an den Tischplatten befestigbar
sind.
(Fig. 8 und 12)
9. Bausatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei trapezförmigen
Tischplatten eine abgeschnittene Spitze (86) des spitzwinkligen Tischplattenteils und ein Füllstück (84) geringerer Tiefe als
die abgeschnittene Spitze zur Reduzierung der Tiefe der Schrägkante
auf ein Normmaß dienen (Fig. 8 und 12).
10. Bausatz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
a) daß an den rückwärtigen Enden der Zargen uon oben zugängliche
Einstecköffnungen (72) für lotrechte Träger (74) uon Aufbauten vorgesehen sind,
b) und daß die Einstecköffnungen, wo nicht benötigt, durch je ein
Füllstück (70, 84) abgedeckt sind.
(Fig. 9-11)
11. Bausatz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
a) daß, zur Bildung eines Arbeitsplatzes mit einem vom Benutzer
abgekehrten Außenrand, der einen rechten Uinkel bildet, zwischen
die Dreieckshypothenusen zweier Tischplatten nach Anspruch
4 eine Tischplatte nach Anspruch 5 eingefügt ist,
b) daß die eingefügte Tischplatte durch Haltelaschen (67) zwischen
den beiden anderen Platten an deren Zargen (14) anzubringen ist.
(Fig. 6)
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