DE9204846U1 - Schublade mit zwei Schubladenzargen - Google Patents
Schublade mit zwei SchubladenzargenInfo
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Description
Die Neuerung bezieht sich auf eine Schublade mit zwei Schubladenzargen, an denen je eine unter dem Schubladenboden
angeordnete Ausziehschiene einer Schubladenführungsgarnitur lösbar befestigt ist, wobei jede Ausziehschiene
bei ihrem hinteren Ende einen Haken od. dgl. aufweist, mit dem sie in die Schublade einhängbar
ist und federelastische oder von einer Feder beaufschlagte Rastteile vorgesehen sind, die die Ausziehschiene
an der Schubladenzarge fixiert.
Insbesondere bezieht sich die Neuerung auf Schubladen mit Schubladenfuhrungsgarnituren, bei denen die Ausziehschienen
und die Tragschienen nicht trennbar sind. Im allgemeinen sind bei derartigen Schubladenfuhrungsgarnituren
die Rollteile in Laufwagen gelagert.
Gemäß dem Stand der Technik sind zwei Arten von Schubladenfuhrungsgarnituren bekannt, bei denen die
Laufrollen nicht direkt an einer der Schienen befestigt sind, sondern sich in einem eigenen Laufwagen befinden.
Die bekanntesten davon sind die sogenannten Kugelrollenauszüge, wobei die Lastübertragung zwischen den
Schienen mittels Stahlkugeln erfolgt, die in einem als Kugelkäfig ausgeführten Laufwagen gehalten sind.
Die andere Art der Ausziehfuhrungsgarnituren ist erst
seit neuerem auf dem Markt und weist zylindrische Laufrollen auf, und zwar von derselben Art, wie sie normalerweise
direkt an den Schienen gelagert sind. Diese Laufrollen werden ebenso wie die Kugeln in einem Laufwagen
gehalten. Der Laufwagen überträgt selber keine Kräfte.
Es sind nun Schubladen und Ausziehfuhrungsgarnituren
bekannt geworden, bei denen es möglich ist, die Aus-
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ziehführungsgarnitur zur Gänze, d. h. mit der Ausziehschiene
bzw. den Ausziehschienen im Möbelkorpus zu montieren und die Schublade anschließend einzuhängen.
Diese Ausführungen ermöglichen auch ein einfaches Herausnehmen der Schublade, beispielsweise zum Reinigen
derselben.
Beispiele dafür sind in der AT-PS 384 535 und im DE-GM 89 03 741 gezeigt.
Aufgabe der Neuerung ist es, das Ein- und Aushängen derartiger Schubladen zu erleichtern.
Die neuerungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Rastteile von einer separaten Feder beaufschlagte,
horizontal und quer zur Ausziehrichtung der Ausziehschienen verschiebbare Schieber sind, die in den Ausziehschienen
lagern und die in einer Aussparung in den vorzugsweise aus einem Holzmaterial gefertigten
Schubladenzargen einrasten.
Zur Verankerung der Schublade auf den Ausziehschienen genügt es diese auf die Ausziehschienen aufzulegen und
nach rückwärts zu schieben, bis sie an den Haken der Ausziehschienen anliegt. Dadurch befindet sich jeder
Schieber in der Position, in der er in der Aussparung der Schubladenzarge einrasten kann. Dieses Einrasten
kann noch erleichtert werden, wenn der Schieber an seiner Spitze seitlich abgeschrägt oder abgerundet ist.
Das Einrasten bedarf keiner besonderen Betätigung des Schiebers. Dieser wird von der Feder in die Aussparung
gedrückt, wobei er vorher mit seiner Spitze entlang der Innenseite der Schubladenzargen geführt und von dieser
zurückgehalten wurde.
Die Feder ist vorteilhaft eine innerhalb der Schiene angeordnete Druckfeder und vorteilhaft ist vorgesehen,
daß der Schieber die Ausziehschiene seitlich durchragt und unterhalb des Schubladenbodens angeordnet ist.
Dadurch wird die Ausbildung der Arretiervorrichtung für die Lade sehr kompakt gehalten und nimmt in der Höhe
der Schublade keinen Raum ein.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung sieht vor, daß der Schieber in einem an der Ausziehschiene befestigten Gehäuse
lagert. Der Schieber und das Gehäuse können dabei aus Kunststoff gefertigt sind und sind leicht in Ausstanzungen
der Schiene einzusetzen.
Ein Ausfuhrungsbeispiel der Neuerung sieht vor, daß die Aussparung in der Schubladenzarge nach unten offen ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel kann das Abnehmen der Schublade von den Ausziehschienen auf einfache Art und
Weise dadurch erfolgen, daß die in ihrer vorderen Ausziehstellung befindliche Schublade ganz einfach von den
Ausziehschienen nach oben abgehoben wird.
Soll die Schublade gegen ungewolltes Abheben gesichert sein, ist vorgesehen, daß die Aussparung eine umfangseitig
geschlossene Bohrung od. dgl. in der Schubladenzarge ist und an dem Schieber ein seitlich von der
Ausziehschiene befindlicher Griff angeformt ist.
Die Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer neuerungsgemäßen Schublade, die Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf
eine Seite einer neuerungsgemäßen Schublade, die Fig. 3 zeigt den Schnitt I-I der Fig. 2, die Fig. 4 zeigt eine
Draufsicht auf eine weitere Variante der Verriegelungs-
einrichtung und die Fig. 5 zeigt einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 4.
Die neuerungsgemäße Schublade besteht in üblicher Art und Weise aus den beiden Schubladenzargen 2, der
Schubladenrückwand 4, dem Boden 3 und der Frontblende 7.
Die Schubladenzargen 2 sind vorteilhaft aus einem Holzmaterial, beispielsweise einer Spanplatte gefertigt,
können aber ebenso aus Kunststoff gefertigt sein. Jede Schubladenzarge 2 weist einen nach unten über den Boden
6 der Schublade hinausragenden Abschnitt 13 auf.
Jede Ausziehschiene 6 weist, wie aus den Fig. 3 und 5 ersichtlich, einen oberen und unteren Horizontalsteg
61, einen durchgehenden Vertikalsteg 6" an einer Seite,
der die beiden Horizontalstege 61 verbindet und einen
Randsteg 6"1 an der anderen Seite auf.
Hinten ist jede Ausziehschiene 6 mit einem Haken 8 versehen, der bei der Montage in eine öffnung 15 in der
Schubladenrückwand 4 oder der Schubladenzarge 2 direkt eingreift.
Jede Ausziehschiene 6 befindet sich exakt in der Ecke zwischen dem Schubladenboden 3 und der Schubladenzarge
2, und zwar unterhalb des Schubladenbodens 3. An der
Innenseite der Schublade befindet sich eine Aussparung 12. Auf gleicher Höhe (bei auf den Ausziehschienen 6
montierter Schublade) befindet sich ein auf jeder Ausziehschiene 6 gelagerter Schieber 9. Der Schieber 9
wird von einer Feder 10 beaufschlagt, die den Schieber zur Schubladenzarge 2 drückt.
Der Schieber 9 ist vorteilhaft in einem Gehäuse 14, das
auf der Ausziehschiene 6 befestigt ist, angeordnet.
Wesentlich ist, daß der Schieber 9 den oberen Horizontalsteg 61 einer Ausziehschiene 6 nicht überragt. Die
Feder 10 ist gänzlich innerhalb der Ausziehschiene 6 angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2 und 3 ist die Aussparung 12 nach unten offen. Um die Schublade zu
verankern, wird diese auf die Ausziehschienen 6 aufgelegt und nach hinten geschoben, bis der Haken 8 in der
Aussparung 12 einrastet und die Schublade mit ihrer Rückwand 4 am Haken 8 anstößt. Dadurch, daß sich in
dieser Position der Schieber 9 genau vor der Aussparung 12 befindet, wird der Schieber 9 von der Feder 10 in
die Aussparung 12 gedrückt.
Um das Einrasten des Schiebers 9 in der Aussparung zu erleichtern, ist die Spitze 9' des Schiebers seitlich
abgeschrägt ausgebildet.
Um die Schublade von den Ausziehschienen 6 zu lösen, wird die Schublade aus dem Möbelkorpus herausgezogen
und angehoben. Der Schieber 9 kann nach unten aus der Aussparung 12 austreten.
Im Ausführungsbeispiel nach der Fig. 5 ist die Schublade gegen ein ungewolltes Abheben gesichert,
d. h. der Schieber 9 ragt mit einer Spitze 9' in eine umfanggeschlossene Bohrung, die die Aussparung 12 bildet.
Die Montage, d. h. das Aufsetzen der Schublade auf den Ausziehschienen 6 erfolgt in gleicher Weise wie beim
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel. Damit die Schublade von den Ausziehschienen 6 getrennt werden
kann, ist jeder Schieber 9 am hinteren Ende mit einem Griff 11 versehen. Soll die Schublade von den Ausziehschienen
6 abgehoben werden, wird sie wiederum aus dem Möbelkorpus herausgezogen und anschließend werden die
Schieber 9 mittels der Griffe 11 gegen den Druck der Federn 10 aus den Aussparungen 12 herausgedrückt. Anschließend
kann die Schublade angehoben werden.
In den Figuren der Zeichnungen sind noch die Korpusseitenwand mit 1 und die Korpusschiene mit 5 eingezeichnet.
Die neuerungsgemäße Verriegelung ermöglicht ein sehr schnelles und montagemäßiges Verankern der Schublade
auf einer Ausziehführungsgarnitur, die bereits im Möbelkorpus
befestigt ist.
Claims (7)
1. Schublade mit zwei Schubladenzargen, an denen je eine unter dem Schubladenboden angeordnete Ausziehschiene
einer Schubladenführungsgarnitur lösbar befestigt ist, wobei jede Ausziehschiene bei
ihrem hinteren Ende einen Haken od. dgl. aufweist, mit dem sie in die Schublade einhängbar ist und
federelastische oder von einer Feder beaufschlagte Rastteile vorgesehen sind, die die Ausziehschiene
an der Schubladenzarge fixiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastteile von einer separaten
Feder (10) beaufschlagte, horizontal und quer zur Ausziehrichtung der Ausziehschienen (6) verschiebbare
Schieber (9) sind, die in den Ausziehschienen (6) lagern und die in einer Aussparung (12) in den
vorzugsweise aus einem Holzmaterial gefertigten Schubladenzargen (2) einrasten.
2. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (10) eine innerhalb der Ausziehschiene
(6) angeordnete Druckfeder ist.
3. Schublade nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (9) die Ausziehschiene (6) seitlich durchragt und unterhalb des Schubladenbodens
(3) angeordnet ist.
4. Schublade nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung
(12) eine umfangseitig geschlossene Bohrung od. dgl. in der Schubladenzarge (2) ist und an dem
Schieber (9) ein seitlich von der Ausziehschiene (6) befindlicher Griff (11) angeformt ist.
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5. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparung (12) in der Schubladenzarge (2) nach unten offen ist.
6. Schublade nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (9) in
einem an der Ausziehschiene (6) befestigten Gehäuse (14) lagert.
7. Schublade nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (9) an seiner Spitze (9·) seitlich
abgeschrägt oder abgerundet ist.
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